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F.5.8 Transferaufwendungen

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F.5.8 Transferaufwendungen Transferaufwendungen sind in der Regel Zahlungen der Stadt Nürnberg an den öffentlichen und privaten Bereich ohne den Anspruch auf eine Gegenleistung. Die Transferaufwendungen werden in Sozialtransferauf￾wendungen (Transferaufwendungen Sozialbereich) und weitere Transferaufwendungen unterteilt. Inhaltlich kann die Bezirksumlage den Sozialtransferleistungen zuge￾rechnet werden, da die Aufgabenschwerpunkte des Be￾zirks ebenfalls im Sozialbereich liegen. Aufgrund der fi￾nanziellen Bedeutung wird die Bezirksumlage jedoch ei￾genständig ausgewiesen. Plan Plan Ist (in T€) 2021 2020 2019 Transferaufwendungen Sozialbereich (direkt) 532.529 516.905 499.310 davon: Zuschüsse an soziale Einrichtungen (gesetzlich/vertraglich - Art. 1/4) 155.758 142.777 138.182 Zuschüsse an soziale Einrichtungen (freiwillig - Art. 5) 19.453 17.906 16.745 Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter (SGB XII) 65.633 66.562 58.988 Hilfe zur Pflege (SGB XII) 3 6 512 Hilfe zur Gesundheit (SGB XII) 7.165 7.914 8.380 Sonstige Hilfen außerhalb von Einrichtungen 5.818 5.944 5.624 Familien- und Jugendhilfe 101.082 91.274 86.660 Asylbewerberleistung. (HLU und andere Hilfen) 51.051 64.113 73.868 Alg II, vor allem Kosten der Unterkunft (SGB II) 116.580 111.191 103.755 Bildungs- und Teilhabepaket 9.951 9.154 6.554 Sonstiges 35 64 42 Bezirksumlage 213.030 203.442 196.871 Weitere Transferaufwendungen 128.641 108.072 136.694 davon: Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Verlustausgleiche) 80.681 61.302 58.530 Verlustausgleiche Eigenbetriebe und verbundene Unternehmen 14.360 11.770 8.221 Gewerbesteuerumlage 33.600 35.000 65.027 Zuführungen zu Rückstellungen 0 0 4.916 Neutralisation Rückstellungen (Transfera.) -3.884 -1.000 -1.043 insgesamt 870.316 827.419 831.832 Sozialtransferauf￾wendungen Sozialleistungen, Zu￾schüsse an soziale Einrichtungen Weitere Trans￾feraufwendungen Weitere Zuschüsse und Zuweisungen, Verlustausgleiche, Ge￾werbesteuerumlage, Krankenhausumlage Bezirksumlage 60 Die Transferaufwendungen steigen insgesamt um 42,9 Mio. € oder 5,2 %. Mit einem Anteil von 42,2 % an den ordentlichen Aufwendungen sind die Transferauf￾wendungen neben den Personal- und Versorgungsauf￾wendungen (Anteil von 33,8%) der größte Kostenblock innerhalb der ordentlichen Aufwendungen. Transferaufwendungen Sozialbereich Die Sozialtransferaufwendungen umfassen die klassi￾schen Sozialleistungen, die die Stadt selbst zu tragen hat, wie beispielsweise die Kosten der Unterkunft im SGB II oder die Familien- und Jugendhilfen. Hinzu kom￾men die Zuschüsse an soziale Einrichtungen, insbeson￾dere an die freien Träger der Kindertagesstätten. Diese Teilmenge der Transferaufwendungen repräsentiert mit einem Volumen von 533 Mio. € mehr als ein Viertel der gesamten ordentlichen Aufwendungen. Gedanklich hinzu addieren sollte man an dieser Stelle noch die Be￾zirksumlage, die aufgrund der Aufgabenschwerpunkte des Bezirks im Wesentlichen ebenfalls aus Sozialausga￾ben besteht. Zusammen stellen diese Positionen mit ins￾gesamt 745,6 Mio. € circa 36,1 % der Gesamtaufwen￾dungen des Nürnberger Stadthaushalts dar. Die Planansätze im Sozialbereich beruhen auf der Fort￾schreibung der Ergebnisse 2019 unter der Berücksichti￾gung aktueller Prognosen und Erwartungen. Die Zuschüsse an soziale Einrichtungen (vertraglich/ge￾setzlich) steigen wie in den Vorjahren relativ stark an, dieses Jahr um 13,0 Mio. € auf 155,8 Mio. €. Diese Zu￾schüsse basieren aufgrund einer gesetzlichen Verpflich￾tung oder die Kommune hat sich auf einer vertraglichen Basis für einen bestimmten Zeitraum gebunden. Die Zu￾schüsse bestehen überwiegend aus den Betriebskos￾tenzuschüssen für Kitas freier Träger (circa 146 Mio. €). Weitere Vertragliche Beziehungen bestehen beispiels￾weise zu Erziehungsberatungsstellen und Kreisjugen￾dringen. Hintergrund für den Anstieg ist hier insbeson￾dere der anhaltende Platzausbau bei den Kindertages￾einrichtungen freier Träger. Die freiwilligen Zuschüsse hingegen können ohne Be￾rücksichtigung weiterer Rechtsverpflichtung jährlich in￾haltlich sowie im Finanzvolumen frei neu festgesetzt werden. Der Posten „Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsiche￾rung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)“ wer￾den aufgrund des zuletzt schwächeren Anstiegs 0,9 Mio. € oder 1,4 % unterhalb des Vorjahresansatzes geplant. Die Aufwendungen für Grundsicherung werden vollständig vom Bund erstattet. Die Hilfe zur Pflege ist vollständig auf den Bezirk über￾gegangen. Etwaige zeitversetzt noch abgerechnete „Nachläuferkosten“ werden vom überörtlichen Träger er￾stattet. Aufgrund der stärkeren Teilverlagerung der Zuständig￾keit von der Kommune auf den Bezirk im Rahmen des Bayerischen Teilhabegesetzes wird der Ansatz für „Hilfe zur Gesundheit (SGB XII)“ um 0,7 Mio. € oder 9,5% niedriger geplant. Die Sozialbetreuung für Flüchtlinge wird unter dem Pos￾ten „Sonstige Hilfen außerhalb von Einrichtungen“ dar￾gestellt. Für 2021 sind 0,8 Mio. € (Vorjahr 1,0 Mio. €) ge￾plant. Im Rahmen der neuen Beratungs- und Integrati￾onsrichtlinie erfolgte hierzu eine Neukonzipierung. Die Familien- und Jugendhilfe stellt mit 101 Mio. € einen der größten Posten dar. Diese umfasst unter anderem die Heimunterbringung (37 Mio. €), die Vollzeitpflege (12 Mio. €), die Sozialpädagogische Familienhilfe (8 Mio. €) und die einkommensabhängige Beitragsüber￾nahme von Kita-Gebühren (14 Mio. €). Die Familien￾und Jugendhilfe steigt weiter stark an und liegt im Plan 2021 um 9,8 Mio. € oder 10,7 % über dem Vorjahres￾planwert. Gründe hierfür sind generell relativ starke Kos￾ten- und Fallzahlsteigerungen. Für Förderung von Kin￾dern in Tageseinrichtungen werden daher 4,5 Mio. € mehr veranschlagt (+ 47,3 %). Im Vorjahr waren auf￾grund des Lockdowns während der Coronapandemie und der Beitragsrückerstattung durch den Freistaat nied￾rigere Kosten angefallen. Weitere Anstiege sind unter anderem für die Aufwendungen bei der Heimunterbrin￾gung (+ 1,6 Mio. € oder + 4,5 %), der Sozialpädagogi￾schen Familienhilfe (+ 1,2 Mio. € oder + 17,2 %) sowie für Vollzeitpflege (+ 1,1 Mio. € oder + 10,3 %) festzustel￾len. Für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden 51,1 Mio. € (Vorjahr 64,1 Mio. €) im Jahr 2021 eingeplant. Es wird mit einer leicht rückläufigen Anzahl der Leistungsberechtigten (3.400 Personen) gerechnet. Zudem laufen die Mindestvertragslaufzeiten für weitere Gemeinschaftsunterkünfte aus. Die Aufwendungen wer￾den vom Land vollständig erstattet. Die Kosten beim Arbeitslosengeld II (überwiegend der Unterkunft und Heizung) steigen im Vergleich zur Vor￾61 jahresplanung um 5,4 Mio. € auf 116,6 Mio. €. Ursäch￾lich hierfür ist der erwartete Anstieg der Leistungsemp￾fänger aufgrund des wirtschaftlichen Umfeldes. Im Plan￾ansatz berücksichtigt sind unter anderem regelmäßige Kostensteigerungen für Miet- und Heizkosten. Diese Aufwendungen werden teilweise erstattet. Die Aufwendungen für das Bildungs- und Teilhabepaket steigen um 0,8 Mio. €. Durch das „Starke-Familien-Ge￾setz“ wurde der Leistungsumfang zum 01.08.2019 er￾höht. Die Planansätze wurden - ausgehend von einer weiterhin steigenden Nutzung der zur Verfügung stehen￾den Angebote - entsprechend erhöht. Bezirksumlage Die Bezirksumlage wurde entsprechend dem aktuellen Diskussionsstand für 2021 mit 213,0 Mio. € geplant und gegenüber dem Vorjahr um 9,6 Mio. erhöht. Weitere Transferaufwendungen Die weiteren Transferaufwendungen mit 128,6 Mio. € oder 6,2 % der ordentlichen Aufwendungen beinhalten sonstige Ausgleichszahlungen. Dies sind zum Beispiel die Gewerbesteuerumlage, Verlustausgleiche an städti￾sche Töchter und Eigenbetriebe, weitere Zuschüsse auf￾grund gesetzlicher und sozialer Verpflichtungen, die al￾lerdings nicht den Sozialbereich betreffen, sowie Zuwei￾sungen an das Land. Die weiteren Transferaufwendun￾gen steigen im Vergleich zum Nachtragshaushaltsplan 2020 insgesamt um 20,6 Mio. € oder 19,0 %. Der Posten „Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Ver￾lustausgleiche)“ steigt um 19,4 Mio. € auf 80,7 Mio. € an. Er beinhaltet weitere Zuschüsse, die aus gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen entstehen, beispiels￾weise an das Germanische Nationalmuseum oder die Nürnberger Symphoniker. Die Kosten für das Sozialti￾cket im ÖPNV sowie die Aussetzung der Tariferhöhun￾gen, das Innovationspaket im VGN und das Schülerti￾cket sind mit insgesamt 23,85 Mio. € veranschlagt (Vor￾jahr nur 2,9 Mio. € für Innovationspaket). Für Verlustausgleiche an die Eigenbetriebe Nürnberg￾Bad (NüBad), Franken Stadium Nürnberg (FSN), Stadt￾entwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) so￾wie an die Städtischen Werke Nürnberg, die noris inklu￾sion gGmbH wurden insgesamt 2,6 Mio. € mehr als im Vorjahr veranschlagt. Die Gewerbesteuerumlage errechnet sich aus einem festen prozentualem Anteil der Gewerbesteuererträge. Der Rückgang folgt entsprechend dem Rückgang der Erträge. Neutralisation Rückstellungen (Transfera.) Der Posten „Neutralisierung Zahlung Aufwandsrückstel￾lungen“ wird seit dem Haushaltsplan 2019 differenziert unter den Sachaufwendungen, Transferaufwendungen und Sonstigen ordentlichen Aufwendungen ausgewie￾sen. Im Bereich der Transferaufwendungen werden überwiegend Verlustausgleiche an Eigenbetriebe und verbundenen Unternehmen aus im Vorjahr gebildeten Rückstellungen gezahlt. 62

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