F.5.8 Transferaufwendungen
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F.5.8 Transferaufwendungen
Transferaufwendungen sind in der Regel Zahlungen der
Stadt Nürnberg an den öffentlichen und privaten Bereich
ohne den Anspruch auf eine Gegenleistung.
Die Transferaufwendungen werden in Sozialtransferaufwendungen (Transferaufwendungen Sozialbereich) und
weitere Transferaufwendungen unterteilt. Inhaltlich kann
die Bezirksumlage den Sozialtransferleistungen zugerechnet werden, da die Aufgabenschwerpunkte des Bezirks ebenfalls im Sozialbereich liegen. Aufgrund der finanziellen Bedeutung wird die Bezirksumlage jedoch eigenständig ausgewiesen.
Plan Plan Ist
(in T€) 2021 2020 2019
Transferaufwendungen Sozialbereich
(direkt) 532.529 516.905 499.310
davon:
Zuschüsse an soziale Einrichtungen
(gesetzlich/vertraglich - Art. 1/4) 155.758 142.777 138.182
Zuschüsse an soziale Einrichtungen
(freiwillig - Art. 5) 19.453 17.906 16.745
Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter
(SGB XII) 65.633 66.562 58.988
Hilfe zur Pflege (SGB XII) 3 6 512
Hilfe zur Gesundheit (SGB XII) 7.165 7.914 8.380
Sonstige Hilfen außerhalb von Einrichtungen 5.818 5.944 5.624
Familien- und Jugendhilfe 101.082 91.274 86.660
Asylbewerberleistung. (HLU und andere Hilfen) 51.051 64.113 73.868
Alg II, vor allem Kosten der Unterkunft (SGB II) 116.580 111.191 103.755
Bildungs- und Teilhabepaket 9.951 9.154 6.554
Sonstiges 35 64 42
Bezirksumlage 213.030 203.442 196.871
Weitere Transferaufwendungen 128.641 108.072 136.694
davon:
Zuweisungen und Zuschüsse
(ohne Verlustausgleiche) 80.681 61.302 58.530
Verlustausgleiche Eigenbetriebe und
verbundene Unternehmen 14.360 11.770 8.221
Gewerbesteuerumlage 33.600 35.000 65.027
Zuführungen zu Rückstellungen 0 0 4.916
Neutralisation Rückstellungen (Transfera.) -3.884 -1.000 -1.043
insgesamt 870.316 827.419 831.832
Sozialtransferaufwendungen
Sozialleistungen, Zuschüsse an soziale
Einrichtungen
Weitere Transferaufwendungen
Weitere Zuschüsse
und Zuweisungen,
Verlustausgleiche, Gewerbesteuerumlage,
Krankenhausumlage
Bezirksumlage
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Die Transferaufwendungen steigen insgesamt um
42,9 Mio. € oder 5,2 %. Mit einem Anteil von 42,2 % an
den ordentlichen Aufwendungen sind die Transferaufwendungen neben den Personal- und Versorgungsaufwendungen (Anteil von 33,8%) der größte Kostenblock
innerhalb der ordentlichen Aufwendungen.
Transferaufwendungen Sozialbereich
Die Sozialtransferaufwendungen umfassen die klassischen Sozialleistungen, die die Stadt selbst zu tragen
hat, wie beispielsweise die Kosten der Unterkunft im
SGB II oder die Familien- und Jugendhilfen. Hinzu kommen die Zuschüsse an soziale Einrichtungen, insbesondere an die freien Träger der Kindertagesstätten. Diese
Teilmenge der Transferaufwendungen repräsentiert mit
einem Volumen von 533 Mio. € mehr als ein Viertel der
gesamten ordentlichen Aufwendungen. Gedanklich
hinzu addieren sollte man an dieser Stelle noch die Bezirksumlage, die aufgrund der Aufgabenschwerpunkte
des Bezirks im Wesentlichen ebenfalls aus Sozialausgaben besteht. Zusammen stellen diese Positionen mit insgesamt 745,6 Mio. € circa 36,1 % der Gesamtaufwendungen des Nürnberger Stadthaushalts dar.
Die Planansätze im Sozialbereich beruhen auf der Fortschreibung der Ergebnisse 2019 unter der Berücksichtigung aktueller Prognosen und Erwartungen.
Die Zuschüsse an soziale Einrichtungen (vertraglich/gesetzlich) steigen wie in den Vorjahren relativ stark an,
dieses Jahr um 13,0 Mio. € auf 155,8 Mio. €. Diese Zuschüsse basieren aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder die Kommune hat sich auf einer vertraglichen
Basis für einen bestimmten Zeitraum gebunden. Die Zuschüsse bestehen überwiegend aus den Betriebskostenzuschüssen für Kitas freier Träger (circa 146 Mio. €).
Weitere Vertragliche Beziehungen bestehen beispielsweise zu Erziehungsberatungsstellen und Kreisjugendringen. Hintergrund für den Anstieg ist hier insbesondere der anhaltende Platzausbau bei den Kindertageseinrichtungen freier Träger.
Die freiwilligen Zuschüsse hingegen können ohne Berücksichtigung weiterer Rechtsverpflichtung jährlich inhaltlich sowie im Finanzvolumen frei neu festgesetzt
werden.
Der Posten „Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)“ werden aufgrund des zuletzt schwächeren Anstiegs
0,9 Mio. € oder 1,4 % unterhalb des Vorjahresansatzes
geplant. Die Aufwendungen für Grundsicherung werden
vollständig vom Bund erstattet.
Die Hilfe zur Pflege ist vollständig auf den Bezirk übergegangen. Etwaige zeitversetzt noch abgerechnete
„Nachläuferkosten“ werden vom überörtlichen Träger erstattet.
Aufgrund der stärkeren Teilverlagerung der Zuständigkeit von der Kommune auf den Bezirk im Rahmen des
Bayerischen Teilhabegesetzes wird der Ansatz für „Hilfe
zur Gesundheit (SGB XII)“ um 0,7 Mio. € oder 9,5%
niedriger geplant.
Die Sozialbetreuung für Flüchtlinge wird unter dem Posten „Sonstige Hilfen außerhalb von Einrichtungen“ dargestellt. Für 2021 sind 0,8 Mio. € (Vorjahr 1,0 Mio. €) geplant. Im Rahmen der neuen Beratungs- und Integrationsrichtlinie erfolgte hierzu eine Neukonzipierung.
Die Familien- und Jugendhilfe stellt mit 101 Mio. € einen
der größten Posten dar. Diese umfasst unter anderem
die Heimunterbringung (37 Mio. €), die Vollzeitpflege
(12 Mio. €), die Sozialpädagogische Familienhilfe
(8 Mio. €) und die einkommensabhängige Beitragsübernahme von Kita-Gebühren (14 Mio. €). Die Familienund Jugendhilfe steigt weiter stark an und liegt im Plan
2021 um 9,8 Mio. € oder 10,7 % über dem Vorjahresplanwert. Gründe hierfür sind generell relativ starke Kosten- und Fallzahlsteigerungen. Für Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen werden daher 4,5 Mio. €
mehr veranschlagt (+ 47,3 %). Im Vorjahr waren aufgrund des Lockdowns während der Coronapandemie
und der Beitragsrückerstattung durch den Freistaat niedrigere Kosten angefallen. Weitere Anstiege sind unter
anderem für die Aufwendungen bei der Heimunterbringung (+ 1,6 Mio. € oder + 4,5 %), der Sozialpädagogischen Familienhilfe (+ 1,2 Mio. € oder + 17,2 %) sowie
für Vollzeitpflege (+ 1,1 Mio. € oder + 10,3 %) festzustellen.
Für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
werden 51,1 Mio. € (Vorjahr 64,1 Mio. €) im Jahr 2021
eingeplant. Es wird mit einer leicht rückläufigen Anzahl
der Leistungsberechtigten (3.400 Personen) gerechnet.
Zudem laufen die Mindestvertragslaufzeiten für weitere
Gemeinschaftsunterkünfte aus. Die Aufwendungen werden vom Land vollständig erstattet.
Die Kosten beim Arbeitslosengeld II (überwiegend der
Unterkunft und Heizung) steigen im Vergleich zur Vor61
jahresplanung um 5,4 Mio. € auf 116,6 Mio. €. Ursächlich hierfür ist der erwartete Anstieg der Leistungsempfänger aufgrund des wirtschaftlichen Umfeldes. Im Planansatz berücksichtigt sind unter anderem regelmäßige
Kostensteigerungen für Miet- und Heizkosten. Diese
Aufwendungen werden teilweise erstattet.
Die Aufwendungen für das Bildungs- und Teilhabepaket
steigen um 0,8 Mio. €. Durch das „Starke-Familien-Gesetz“ wurde der Leistungsumfang zum 01.08.2019 erhöht. Die Planansätze wurden - ausgehend von einer
weiterhin steigenden Nutzung der zur Verfügung stehenden Angebote - entsprechend erhöht.
Bezirksumlage
Die Bezirksumlage wurde entsprechend dem aktuellen
Diskussionsstand für 2021 mit 213,0 Mio. € geplant und
gegenüber dem Vorjahr um 9,6 Mio. erhöht.
Weitere Transferaufwendungen
Die weiteren Transferaufwendungen mit 128,6 Mio. €
oder 6,2 % der ordentlichen Aufwendungen beinhalten
sonstige Ausgleichszahlungen. Dies sind zum Beispiel
die Gewerbesteuerumlage, Verlustausgleiche an städtische Töchter und Eigenbetriebe, weitere Zuschüsse aufgrund gesetzlicher und sozialer Verpflichtungen, die allerdings nicht den Sozialbereich betreffen, sowie Zuweisungen an das Land. Die weiteren Transferaufwendungen steigen im Vergleich zum Nachtragshaushaltsplan
2020 insgesamt um 20,6 Mio. € oder 19,0 %.
Der Posten „Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Verlustausgleiche)“ steigt um 19,4 Mio. € auf 80,7 Mio. € an.
Er beinhaltet weitere Zuschüsse, die aus gesetzlichen
oder vertraglichen Verpflichtungen entstehen, beispielsweise an das Germanische Nationalmuseum oder die
Nürnberger Symphoniker. Die Kosten für das Sozialticket im ÖPNV sowie die Aussetzung der Tariferhöhungen, das Innovationspaket im VGN und das Schülerticket sind mit insgesamt 23,85 Mio. € veranschlagt (Vorjahr nur 2,9 Mio. € für Innovationspaket).
Für Verlustausgleiche an die Eigenbetriebe NürnbergBad (NüBad), Franken Stadium Nürnberg (FSN), Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) sowie an die Städtischen Werke Nürnberg, die noris inklusion gGmbH wurden insgesamt 2,6 Mio. € mehr als im
Vorjahr veranschlagt.
Die Gewerbesteuerumlage errechnet sich aus einem
festen prozentualem Anteil der Gewerbesteuererträge.
Der Rückgang folgt entsprechend dem Rückgang der
Erträge.
Neutralisation Rückstellungen (Transfera.)
Der Posten „Neutralisierung Zahlung Aufwandsrückstellungen“ wird seit dem Haushaltsplan 2019 differenziert
unter den Sachaufwendungen, Transferaufwendungen
und Sonstigen ordentlichen Aufwendungen ausgewiesen. Im Bereich der Transferaufwendungen werden
überwiegend Verlustausgleiche an Eigenbetriebe und
verbundenen Unternehmen aus im Vorjahr gebildeten
Rückstellungen gezahlt.
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