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F.5.7 Sachaufwendungen und Abschreibungen

Haushalt 2021 · Band 1 · Seiten 62–63 · Seiten 62–63 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

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F.5.7 Sachaufwendungen und Abschreibungen Zu den Sachaufwendungen gehören alle Aufwendungen für empfangene Sach- und Dienstleistungen, die mit den Umsatz- oder Verwaltungserlösen wirtschaftlich zusam￾menhängen. Die Sachaufwendungen enthalten überwiegend Kosten in Zusammenhang mit Grundstücken und Gebäuden so￾wie deren Instandhaltung und Ausstattung und zugehö￾rige Dienstleistungen (circa 100 Mio. €). Hinzu kommen Büro- und Verbrauchsmittel und Erstattungsleistungen an Dritte (insbesondere Zahlungen an den Eigenbetrieb SÖR für den Unterhalt der Straßen und Grünanlagen in Höhe vor rund 100 Mio. €). Zu den Sachaufwendungen gehören auch diverse spezielle Erstattungsleistungen der Stadt Nürnberg insbesondere an staatliche Träger (beispielsweise für die Verwaltung des Job Centers Nürnberg) oder für „Altfälle“ nach dem Beamtenversor￾gungsgesetz (z.B. Polizei). Für Schülerbeförderung, Lehrmittelfreiheit und Tagespflege werden der Stadt circa 28 Mio. € pro Jahr in Rechnung gestellt, welche teilweise wieder vom Staat erstattet werden. Neben den Sachaufwendungen haben die Abschreibun￾gen mit über 100 Mio. € einen nicht unerheblichen Ein￾fluss auf das Jahresergebnis. Die Abschreibungen bil￾den den rechnerischen Wertverlust von Vermögensge￾genständen (zum Beispiel Straßen, Brücken und Plätze, Gebäude, Fahrzeuge und Software) ab. Zu den Entwicklungen im Einzelnen: Die Sachaufwendungen und Abschreibungen gehen im Vergleich zum Vorjahresplanwert insgesamt um 2,9 % oder 11,4 Mio. € auf 382,2 Mio. € zurück. Die Aufwendungen für Verbrauchsmittel und Ge￾brauchsgegenstände werden um 2,0 Mio. € oder 14,6 % niedriger geplant. Davon sind 1,6 Mio. € auf niedrigere Budgetansätze für Gebrauchsgegenstände zurückzu￾führen und 0,3 Mio. € für Verbrauchsmittel. Die Aufwendungen für Gebäudeunterhalt und -technik sinken um 9,9 Mio. € oder 20,1 %. Diese Entwicklung ist überwiegend im Zusammenhang mit der Planung der Maßnahmen im mittelfristigen Investitionsplan (MIP) zu Plan Plan Ist (in T€) 2021 2020 2019 Sachaufwendungen 275.918 282.690 279.574 davon: Verbrauchsmittel und Gebrauchsgegenstände 11.728 13.741 11.824 Strom, Gas, Wasser/Abwasser 21.123 22.108 19.974 Gebäudeunterhalt und -technik 39.566 49.514 39.906 Unterhalt sonstiges Grundvermögen 5.669 6.129 5.784 Gebäudereinigung, Müll, Kanal usw. 21.798 21.091 20.087 Lehrmittel, Schülerbeförderung, Tagespflege 27.601 26.029 27.360 Erstattungen an Dritte 146.719 140.298 141.877 Sonstiges 1.714 3.780 17.554 Neutralisation Rückstellungen Sach-/Dienstleistl. 0 0 -4.792 Abschreibungen 106.302 110.978 104.289 insgesamt 382.220 393.668 383.863 58 sehen. Der Gebäudeunterhalt für konsumtive MIP-Maß￾nahmen reduziert sich darin um 7,4 Mio. € oder 29,3 %. Der Posten „Lehrmittel, Schülerbeförderung und Tages￾pflege“ steigen um 1,6 Mio. €. Hintergrund ist der plan￾mäßige Ausbau der Mittagsbetreuung. Der Posten „Erstattungen an Dritte“ enthält In 2021 wird bei den Erstattungen an Dritte mit 6,4 Mio. € höheren Aufwendungen gerechnet, was in höheren Er￾stattungen an den Eigenbetrieb SÖR begründet ist. In dem Posten „Sonstiges“ sinkt in 2021 der stark schwankende Bedarf für die Sicherung von Ausgleichs￾flächen, die im Zuge der Bauleitplanung als Ausgleichs￾maßnahmen für die Fauna notwendig werden (siehe be￾sonderer Artenschutz §§ 44 - 47 BNatSchG). Im Rech￾nungsergebnis 2019 waren 16,1 Mio. € an Rückstellun￾gen für Instandhaltungsmaßnahmen eingestellt worden. 59

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