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F.5.2 Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen und sonstige Transfererträge

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F.5.2 Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen und sonstige Transfererträge Zuschüsse und Zuweisungen werden unter dem Begriff Zuwendungen zusammengefasst. Sie sind Finanzhilfen (überwiegend Bundes- und Landesmittel) zur Erfüllung von Aufgaben der Stadt Nürnberg. Den Schlüsselzuwei￾sungen, dem Kernstück der Leistungen im kommunalen Finanzausgleich, kommt eine hohe Bedeutung zu. Durch sie werden die Steuer- und Umlageeinnahmen aufga￾bengerecht ergänzt und gewisse Sonderbelastungen, wie etwa die Soziallasten, berücksichtigt. Neben den Schlüsselzuweisungen sind die Zuweisungen für den Schulbetrieb (98 Mio. €) und die Betriebskostenzu￾schüsse zu Kitas (86 Mio. € Zuweisungen vom Land) von Bedeutung. Die weiteren Zuweisungen vom Land (27 Mio. €) enthalten unter anderem Mittel für Straßen, ÖPNV sowie das Gesundheitsamt. Die Zuweisung zum Verwaltungsaufwand (19 Mio. €) erhalten kreisfreie Plan Plan Ist (in T€) 2021 2020 2019 Zuweisungen und Zuschüsse -535.264 -536.004 -524.234 davon: Schlüsselzuweisungen vom Land -228.000 -249.456 -229.196 Zuweisung zum Verwaltungsaufwand -19.097 -19.097 -18.981 Zuweisungen Land Grunderwerbssteuer -38.000 -33.500 -40.696 Einkommensteuerersatz (Familienleistungsausgleich) -21.000 -23.800 -23.081 Zuweisungen Land -27.493 -29.872 -26.968 Zuweisungen vom Land (Belastungsausgleich Hartz IV) 0 -5.000 -3.383 Zuweisungen vom Land (Sozialtransfer) -85.998 -63.670 -63.199 Zuweisung für Schulbetrieb/Beförderung -98.170 -95.075 -94.080 Sonstige Zuweisungen, Zuschüsse und Spenden -17.506 -16.534 -24.650 Sonstige Transfererträge -6.167 -5.886 -6.161 davon: Leistungen von Sozialleistungsträgern außerhalb von Einrichtungen -1.153 -1.336 -1.326 Sonstige Ersatzleistungen außerhalb von Einrichtungen -217 -211 -307 Kostenbeiträge, Aufwendungsersatz und Kostenersatz in Einrichtungen -2.214 -1.642 -1.910 Leistungen von Sozialleistungsträgern in Einrichtungen -872 -750 -1.208 Sonstige -1.711 -1.947 -1.410 insgesamt -541.431 -541.890 -530.395 48 Städte für die weiteren übertragenen Verwaltungsaufga￾ben, die bei Landkreisen beispielsweise die Staatsbe￾hörde übernimmt. Zudem werden Mittel aus den Steuer￾verbünden weitergeleitet, so ein Teil der Grunderwerbs￾steuer. Für Reduzierungen der Einkommenssteuerer￾träge nach dem Familienlastenausgleich erhält die Stadt Nürnberg einen Einkommensteuerersatz. Die Planungen der Erträge aus Zuweisungen und Zu￾schüssen und der sonstigen Transfererträge liegen mit 541,4 Mio. € um 0,1 % oder 0,5 Mio. € unter der Vorjah￾resplanung. Die Rückgänge geht überwiegend auf die Schlüsselzu￾weisungen zurück. Der Rückgang wurde auf der Basis der rückläufigen Schlüsselmasse berechnet. Zudem war das Nürnberger Steueraufkommen sowie der Rückgang an SGB II Leistungsbeziehern im Referenzjahr (2019) für die Berechnung relativ hoch, woraus für Nürnberg im Vergleich zu den anderen bayerischen Kommunen eine gesunkene Bedürftigkeit auf Schlüsselzuweisungen ab￾geleitet wird. Der Anstieg des Posten Zuweisungen vom Land (Sozi￾altransfer) ist überwiegend auf den Ausweis der Eltern￾beitragsentlastung für Kindergärten zurückzuführen. Im Plan 2020 war diese noch in den Kostenerstattungen ausgewiesen. Die übrigen Ansätze bewegen sich im Rahmen der plan￾mäßigen Fortschreibung. 49

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