F.5.2 Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen und sonstige Transfererträge
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F.5.2 Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen
und sonstige Transfererträge
Zuschüsse und Zuweisungen werden unter dem Begriff
Zuwendungen zusammengefasst. Sie sind Finanzhilfen
(überwiegend Bundes- und Landesmittel) zur Erfüllung
von Aufgaben der Stadt Nürnberg. Den Schlüsselzuweisungen, dem Kernstück der Leistungen im kommunalen
Finanzausgleich, kommt eine hohe Bedeutung zu. Durch
sie werden die Steuer- und Umlageeinnahmen aufgabengerecht ergänzt und gewisse Sonderbelastungen,
wie etwa die Soziallasten, berücksichtigt. Neben den
Schlüsselzuweisungen sind die Zuweisungen für den
Schulbetrieb (98 Mio. €) und die Betriebskostenzuschüsse zu Kitas (86 Mio. € Zuweisungen vom Land)
von Bedeutung. Die weiteren Zuweisungen vom Land
(27 Mio. €) enthalten unter anderem Mittel für Straßen,
ÖPNV sowie das Gesundheitsamt. Die Zuweisung zum
Verwaltungsaufwand (19 Mio. €) erhalten kreisfreie
Plan Plan Ist
(in T€) 2021 2020 2019
Zuweisungen und Zuschüsse -535.264 -536.004 -524.234
davon:
Schlüsselzuweisungen vom Land -228.000 -249.456 -229.196
Zuweisung zum Verwaltungsaufwand -19.097 -19.097 -18.981
Zuweisungen Land Grunderwerbssteuer -38.000 -33.500 -40.696
Einkommensteuerersatz
(Familienleistungsausgleich) -21.000 -23.800 -23.081
Zuweisungen Land -27.493 -29.872 -26.968
Zuweisungen vom Land
(Belastungsausgleich Hartz IV) 0 -5.000 -3.383
Zuweisungen vom Land (Sozialtransfer) -85.998 -63.670 -63.199
Zuweisung für Schulbetrieb/Beförderung -98.170 -95.075 -94.080
Sonstige Zuweisungen, Zuschüsse und Spenden -17.506 -16.534 -24.650
Sonstige Transfererträge -6.167 -5.886 -6.161
davon:
Leistungen von Sozialleistungsträgern außerhalb
von Einrichtungen -1.153 -1.336 -1.326
Sonstige Ersatzleistungen
außerhalb von Einrichtungen -217 -211 -307
Kostenbeiträge, Aufwendungsersatz und
Kostenersatz in Einrichtungen -2.214 -1.642 -1.910
Leistungen von Sozialleistungsträgern in
Einrichtungen -872 -750 -1.208
Sonstige -1.711 -1.947 -1.410
insgesamt -541.431 -541.890 -530.395
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Städte für die weiteren übertragenen Verwaltungsaufgaben, die bei Landkreisen beispielsweise die Staatsbehörde übernimmt. Zudem werden Mittel aus den Steuerverbünden weitergeleitet, so ein Teil der Grunderwerbssteuer. Für Reduzierungen der Einkommenssteuererträge nach dem Familienlastenausgleich erhält die Stadt
Nürnberg einen Einkommensteuerersatz.
Die Planungen der Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen und der sonstigen Transfererträge liegen mit
541,4 Mio. € um 0,1 % oder 0,5 Mio. € unter der Vorjahresplanung.
Die Rückgänge geht überwiegend auf die Schlüsselzuweisungen zurück. Der Rückgang wurde auf der Basis
der rückläufigen Schlüsselmasse berechnet. Zudem war
das Nürnberger Steueraufkommen sowie der Rückgang
an SGB II Leistungsbeziehern im Referenzjahr (2019)
für die Berechnung relativ hoch, woraus für Nürnberg im
Vergleich zu den anderen bayerischen Kommunen eine
gesunkene Bedürftigkeit auf Schlüsselzuweisungen abgeleitet wird.
Der Anstieg des Posten Zuweisungen vom Land (Sozialtransfer) ist überwiegend auf den Ausweis der Elternbeitragsentlastung für Kindergärten zurückzuführen. Im
Plan 2020 war diese noch in den Kostenerstattungen
ausgewiesen.
Die übrigen Ansätze bewegen sich im Rahmen der planmäßigen Fortschreibung.
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