F.5.6 Personal- und Versorgungsaufwendungen
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
F.5.6 Personal- und Versorgungsaufwendungen
Die Personal- und Versorgungsaufwendungen steigen
insgesamt gesehen im Vergleich zu der Vorjahresplanung um 5,4 Mio. € oder 0,8 % an.
Von den Personal- und Versorgungsaufwendungen entfallen im Haushaltsjahr 2021 601,9 Mio. € oder 86,4 %
(Vorjahr 585,7 Mio. € oder 84,7 %) auf die Personalaufwendungen (= Aufwendungen für aktive Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) und 95,1 Mio. € oder 13,6 % (Vorjahr: 106,0 Mio. € oder 15,3 %) auf die Versorgungsaufwendungen (= Aufwendungen für Versorgungsempfänger).
Einzeln betrachtet entwickeln sich die Personal- und
Versorgungsaufwendungen wie folgt:
Die Personalaufwendungen umfassen alle auf der Arbeitgeberseite anfallenden Geld- und Sachleistungen an
Beamte, tariflich Beschäftigte und sonstige Beschäftigte.
Ausgehend vom Planwert 2020 ist bei den Personalaufwendungen im Jahr 2021 mit den folgenden Entwicklungen zu rechnen:
Plan Plan Ist
(in T€) 2021 2020 2019
insgesamt 697.020 691.667 699.596
Personalaufwendungen Plan Plan Ist
(in T€) 2021 2020 2019
Bezüge und Vergütungen 457.933 449.167 422.270
davon:
Beamte (ohne Lehrkräfte) 88.729 86.725 83.669
Beamte-Lehrkräfte 89.531 81.878 79.390
Arbeitnehmer 271.627 272.734 250.696
Sonstige Vergütungen 8.046 7.830 8.515
Beiträge zu Versorgungskassen 22.291 20.746 19.289
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und pauschalierte Lohnsteuer
58.474 56.906 52.007
Beihilfen und Unterstützungsleistungen 9.607 9.609 9.063
Rückstellungen 53.585 49.241 81.351
davon:
Sonstige Rückstellungen für Aktive 0 2.075 -181
Zuführung/Auflösung Pensionsrückstellung 45.470 39.502 68.553
Zuführung/Auflösung Beihilferückstellung 8.115 7.664 12.979
insgesamt 601.890 585.669 583.980
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Lässt man die Rückstellungsbuchungen außer Betracht,
so steigen die Personalaufwendungen im Jahr 2021 um
11,9 Mio. € oder 2,2 % gegenüber dem Vorjahresplan.
Diese Steigerung ist neben den Auswirkungen aus den
Stellenschaffungen 2020 und den Stellenschaffungen
2021 vor allem auf die Tariferhöhungen bei den Beschäftigten (+ 1,40 % ab April 2021) und die Besoldungserhöhungen bei den Beamten (+ 1,40 % ab Januar 2021) zurückzuführen.
Die Rückstellungszuführungen beziehungsweise -auflösungen für die aktiven Beamtinnen und Beamten fallen
nach den aktuellen Berechnungen im Jahr 2021 insgesamt um 4,3 Mio. € oder 8,8 % höher aus als in der Vorjahresplanung. Aufgrund von Unwägbarkeiten bei der
Planung (wie zum Beispiel bei der Anzahl der Sterbefälle
und der Ein- und Austritte von Beamten/innen bei der
Stadt) sind die Planansätze dieser Rückstellungen immer mit Unsicherheiten behaftet.
Für das Haushaltsjahr 2021 werden die Versorgungsaufwendungen wie folgt geplant:
Die Versorgungsaufwendungen (insbesondere Pensionen) und Beihilfen werden aus den in den Vorjahren gebildeten Rückstellungen finanziert. Dies wird durch den
Posten „Neutralisation Versorgung und Beihilfen“ dargestellt.
Die Versorgungsaufwendungen gehen gegenüber dem
Vorjahresplan um 10,9 Mio. € beziehungsweise 10,3 %
auf 95,1 Mio. € zurück.
Der Rückgang der zu bildenden Rückstellungen ist auf
die niedrigeren Steigerungsraten der Pensionen in 2021
zurückzuführen (1,4% in 2021 und 3,2 % in 2020).
Versorgungsaufwendungen Plan Plan Ist
(in T€) 2021 2020 2019
Beamte (inklusive Lehrkräfte) 96.683 93.550 90.174
Arbeitnehmer 7.716 8.268 8.270
Beihilfen für Versorgungsempfänger 16.450 15.025 16.677
Neutralisation Versorgung und Beihilfen -120.223 -113.656 -114.450
Rückstellungen 94.504 102.811 114.945
davon:
Zuführung/Auflösung Pensionsrückstellung 80.597 87.556 95.069
Zuführung/Auflösung Beihilferückstellung 13.907 15.255 19.876
insgesamt 95.130 105.998 115.616
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