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F.5.5 Erträge aus der Auflösung Sonderposten, sonstige ordentliche Erträge, Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen

Haushalt 2021 · Band 1 · Seiten 58–59 · Seiten 58–59 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

F.5.5 Erträge aus der Auflösung Sonderposten, sonstige ordentliche Erträge, Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen Nach § 73 KommHV-Doppik sind als Sonderposten im Wesentlichen Zuwendungen, die die Stadt Nürnberg für Investitionen erhalten hat, auszuweisen. Die ausgewie￾senen Sonderposten sind den damit bezuschussten Ver￾mögensgegenständen zugeordnet und werden entspre￾chend deren Nutzungsdauer dann erfolgswirksam auf￾gelöst (Ertrag aus der Auflösung Sonderposten als Ge￾genposten zum Abschreibungsaufwand). Die ertragswirksame Auflösung von Sonderposten fällt im Jahr 2021 um 4,2 Mio. € oder 8,0 % geringer aus als im Vorjahr. Dies korrespondiert mit den Abschreibungen - soweit die Investitionen mit Zuwendungen finanziert wurden. Eine wichtige Größe bei den „Sonstigen Erträgen“ ist die Konzessionsabgabe. Die Betreiber der Strom- und Gas￾netze verlegen ihre Leitungen oft über bzw. unter öffent￾lichen Straßen und Wegen. Dafür müssen sie den jewei￾ligen Städten und Gemeinden eine Nutzungsgebühr be￾zahlen. Diese Nutzungsgebühr heißt Konzessionsab￾gabe. Der Posten „Neutralisierung Zahlung Aufwandsrückstel￾lungen“ wird seit dem Haushaltsplan 2019 direkt bei den Sachaufwendungen, Transferaufwendungen und Sons￾tigen ordentlichen Aufwendungen ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um die buchungstechnische Abwicklung der Inanspruchnahme von Rückstellungen. Unter aktivierten Eigenleistungen werden die im Anlage￾vermögen zu aktivierenden Eigenleistungen der Stadt Nürnberg ausgewiesen, die über die Nutzungsdauer des Anlageguts mit abgeschrieben werden. Aktivierten Ei￾genleistungen stehen Personal- und Sachaufwendun￾gen gegenüber, die zur Erstellung von Anlagevermögen eingesetzt wurden. Mit den Erträgen werden diese Auf￾wendungen neutralisiert. Plan Plan Ist (in T€) 2021 2020 2019 Auflösung Sonderposten -48.348 -52.533 -47.208 Sonstige ordentliche Erträge -43.848 -46.977 -104.148 davon: Ordnungsrechtliche Erträge (Bußgelder) -518 -538 -741 Verzugs- und Beitreibungsentgelte -2.026 -2.026 -2.119 Erträge aus der Gewährung von Bürgschaften, Gewährverträge usw. -621 -621 -682 Ausgleichszahlungen -1.200 -1.200 -131 Konzessionsabgabe -37.200 -41.000 -40.759 Aktivierte Bauzeitzinsen -350 -350 -308 Neutralisierung Zahlung Aufwandsrückstellungen 0 0 -24.434 Sonstiges -1.933 -1.242 -34.974 Aktivierte Eigenleistungen, Honorare -7.228 -4.353 -5.002 Bestandsveränderungen 0 0 -4.712 insgesamt -99.424 -103.863 -161.070 54 Bestandsveränderungen bedeuten, dass zum Jahres￾ende der Bestand an Gütern sich zum Vorjahr verändert hat. Wenn dieser erhöht wurde, wird zur Neutralisation hier ein Ertrag verbucht. Im Ergebnishaushalt darf nur der Ressourcenverbrauch des betreffenden Geschäfts￾jahres ausgewiesen werden. Darüber hinaus gehende Aufwendungen können mit dieser Position neutralisiert werden. Da im Plan immer der jährliche Ressourcenver￾brauch geplant wird, ist der Planwert immer Null. 55

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