F.5.5 Erträge aus der Auflösung Sonderposten, sonstige ordentliche Erträge, Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen
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F.5.5 Erträge aus der Auflösung Sonderposten, sonstige ordentliche
Erträge, Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen
Nach § 73 KommHV-Doppik sind als Sonderposten im
Wesentlichen Zuwendungen, die die Stadt Nürnberg für
Investitionen erhalten hat, auszuweisen. Die ausgewiesenen Sonderposten sind den damit bezuschussten Vermögensgegenständen zugeordnet und werden entsprechend deren Nutzungsdauer dann erfolgswirksam aufgelöst (Ertrag aus der Auflösung Sonderposten als Gegenposten zum Abschreibungsaufwand).
Die ertragswirksame Auflösung von Sonderposten fällt
im Jahr 2021 um 4,2 Mio. € oder 8,0 % geringer aus als
im Vorjahr. Dies korrespondiert mit den Abschreibungen
- soweit die Investitionen mit Zuwendungen finanziert
wurden.
Eine wichtige Größe bei den „Sonstigen Erträgen“ ist die
Konzessionsabgabe. Die Betreiber der Strom- und Gasnetze verlegen ihre Leitungen oft über bzw. unter öffentlichen Straßen und Wegen. Dafür müssen sie den jeweiligen Städten und Gemeinden eine Nutzungsgebühr bezahlen. Diese Nutzungsgebühr heißt Konzessionsabgabe.
Der Posten „Neutralisierung Zahlung Aufwandsrückstellungen“ wird seit dem Haushaltsplan 2019 direkt bei den
Sachaufwendungen, Transferaufwendungen und Sonstigen ordentlichen Aufwendungen ausgewiesen. Hierbei
handelt es sich um die buchungstechnische Abwicklung
der Inanspruchnahme von Rückstellungen.
Unter aktivierten Eigenleistungen werden die im Anlagevermögen zu aktivierenden Eigenleistungen der Stadt
Nürnberg ausgewiesen, die über die Nutzungsdauer des
Anlageguts mit abgeschrieben werden. Aktivierten Eigenleistungen stehen Personal- und Sachaufwendungen gegenüber, die zur Erstellung von Anlagevermögen
eingesetzt wurden. Mit den Erträgen werden diese Aufwendungen neutralisiert.
Plan Plan Ist
(in T€) 2021 2020 2019
Auflösung Sonderposten -48.348 -52.533 -47.208
Sonstige ordentliche Erträge -43.848 -46.977 -104.148
davon:
Ordnungsrechtliche Erträge (Bußgelder) -518 -538 -741
Verzugs- und Beitreibungsentgelte -2.026 -2.026 -2.119
Erträge aus der Gewährung von Bürgschaften,
Gewährverträge usw. -621 -621 -682
Ausgleichszahlungen -1.200 -1.200 -131
Konzessionsabgabe -37.200 -41.000 -40.759
Aktivierte Bauzeitzinsen -350 -350 -308
Neutralisierung Zahlung Aufwandsrückstellungen 0 0 -24.434
Sonstiges -1.933 -1.242 -34.974
Aktivierte Eigenleistungen, Honorare -7.228 -4.353 -5.002
Bestandsveränderungen 0 0 -4.712
insgesamt -99.424 -103.863 -161.070
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Bestandsveränderungen bedeuten, dass zum Jahresende der Bestand an Gütern sich zum Vorjahr verändert
hat. Wenn dieser erhöht wurde, wird zur Neutralisation
hier ein Ertrag verbucht. Im Ergebnishaushalt darf nur
der Ressourcenverbrauch des betreffenden Geschäftsjahres ausgewiesen werden. Darüber hinaus gehende
Aufwendungen können mit dieser Position neutralisiert
werden. Da im Plan immer der jährliche Ressourcenverbrauch geplant wird, ist der Planwert immer Null.
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