F.5 Ertragslage
Unterabschnitte
- F.5.1 Steuererträge
- F.5.2 Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen und sonstige Transfererträge
- F.5.3 Erträge aus Leistungsentgelten
- F.5.4 Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen
- F.5.5 Erträge aus der Auflösung Sonderposten, sonstige ordentliche Erträge, Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen
- F.5.6 Personal- und Versorgungsaufwendungen
- F.5.7 Sachaufwendungen und Abschreibungen
- F.5.8 Transferaufwendungen
- F.5.9 Sonstige ordentliche Aufwendungen
- F.5.10 Finanzergebnis (Finanzerträge und Zinsaufwendungen)
Maschinell extrahierter Text der Seiten vor dem ersten Unterabschnitt. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
F.5 Ertragslage
Zur Beurteilung der Ertragslage wird auf das ordentliche Ergebnis abgestellt. Dieses errechnet sich aus
den ordentlichen Erträgen:
• Steuererträge,
• Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen
und sonstige Transfererträge,
• Erträge aus Leistungsentgelten,
• Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen,
• Erträge aus der Auflösung Sonderposten,
sonstige ordentliche Erträge, Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen
den ordentlichen Aufwendungen:
• Personal- und Versorgungsaufwendungen,
• Sachaufwendungen und Abschreibungen,
• Transferaufwendungen,
• Sonstige ordentliche Aufwendungen
und den Finanzerträgen und -aufwendungen
(= Finanzergebnis).
Die genannten Erträge und Aufwendungen fallen im
Rahmen der gewöhnlichen Geschäfts- beziehungsweise Verwaltungstätigkeit an. Sie sind planbar und meist
regelmäßig wiederkehrend. Außerordentliche Erträge
und Aufwendungen, die unregelmäßig anfallen
und/oder periodenfremd sind, bleiben außer Betracht.
Einer Analyse insbesondere der ordentlichen Erträge
und Aufwendungen kommt besondere Bedeutung zu,
da bei einer Gegenüberstellung beider Zahlen die Leistungsfähigkeit einer Kommune in Bezug auf die Deckungsfähigkeit ihrer Aufwendungen aus den Erträgen
beurteilt werden kann.
Für das Haushaltsjahr 2019 wird das folgende ordentliche Ergebnis geplant (Anmerkung: Aufgrund der hohen
Aggregationsebene der Zahlen entstehen Rundungsdifferenzen, die nicht korrigiert werden):
In der Haushaltsplanung 2019 ist als ordentliches Ergebnis ein geringer Überschuss von 0,1 Mio. € ausgewiesen, 28,2 Mio. € weniger als in der Haushaltsplanung 2018.
Im Vergleich zur Vorjahresplanung steigen die ordentlichen Erträge um 40,7 Mio. € oder 2,0 % an. Die ordentlichen Aufwendungen nehmen dagegen um
69,2 Mio. € oder 3,5 % zu. Als Ergebnis der laufenden
Verwaltungstätigkeit errechnet sich ein Überschuss in
Höhe von 19,2 Mio. €.
Das Finanzergebnis liegt in etwa auf dem Niveau der
Vorjahresplanung bei einem Fehlbetrag in Höhe von
circa 19 Mio. €.
In der nachfolgenden Grafik wird die Entwicklung der
ordentlichen Erträge und Aufwendungen seit dem Jahr
2005 dargestellt:
Plan Plan Ist
(in T€) 2019 2018 2017
Ordentliche Erträge -2.062.189 -2.021.457 -2.006.160
+ Ordentliche Aufwendungen 2.042.953 1.973.768 1.949.336
= Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit -19.236 -47.689 -56.824
+ Finanzergebnis 19.088 19.311 26.849
= ordentliches Ergebnis -148 -28.378 -29.975
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Über den Zeitraum 2005 bis 2019 hinweg liegen - mit
Ausnahme der Jahre 2010 und 2014 - die ordentlichen
Erträge über den ordentlichen Aufwendungen, mit der
Folge, dass sich jeweils ein positiver Aufwandsdeckungsgrad über 100 % errechnet.
Die Grafik zeigt im Jahr 2010 den Sondereffekt „Sondervermögen Klinikum“. Das Verhältnis zwischen ordentlichen Erträgen und Aufwendungen ergibt dadurch
einen rechnerischen Aufwanddeckungsgrad von
93,8 %. Da in dieser Betrachtung jedoch nur die ordentlichen Erträge und Aufwendungen betrachtet werden, bei der Auflösung des Sondervermögens jedoch
ordentliche und außerordentliche Positionen betroffen
waren, ist an dieser Stelle ein direkter Vergleich mit den
Werten der anderen Jahre nicht möglich.
In den folgenden Ausführungen werden zur Beurteilung
der Ertragslage die Ertrags- und Aufwandsposten aus
dem ordentlichen Ergebnis einer näheren Betrachtung
unterzogen.
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