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F.5 Ertragslage

Haushalt 2019 · Band 1 · Seiten 46–63 · Seiten 46–63 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Unterabschnitte

  1. F.5.1 Steuererträge S. 48–49
  2. F.5.2 Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen und sonstige Transfererträge S. 50
  3. F.5.3 Erträge aus Leistungsentgelten S. 51
  4. F.5.4 Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen S. 52–53
  5. F.5.5 Erträge aus der Auflösung Sonderposten, sonstige ordentliche Erträge, Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen S. 54
  6. F.5.6 Personal- und Versorgungsaufwendungen S. 55–56
  7. F.5.7 Sachaufwendungen und Abschreibungen S. 57–58
  8. F.5.8 Transferaufwendungen S. 59–61
  9. F.5.9 Sonstige ordentliche Aufwendungen S. 62
  10. F.5.10 Finanzergebnis (Finanzerträge und Zinsaufwendungen) S. 63

Maschinell extrahierter Text der Seiten vor dem ersten Unterabschnitt. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

F.5 Ertragslage Zur Beurteilung der Ertragslage wird auf das ordentli￾che Ergebnis abgestellt. Dieses errechnet sich aus den ordentlichen Erträgen: • Steuererträge, • Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen und sonstige Transfererträge, • Erträge aus Leistungsentgelten, • Erträge aus Kostenerstattungen und Kosten￾umlagen, • Erträge aus der Auflösung Sonderposten, sonstige ordentliche Erträge, Aktivierte Eigen￾leistungen und Bestandsveränderungen den ordentlichen Aufwendungen: • Personal- und Versorgungsaufwendungen, • Sachaufwendungen und Abschreibungen, • Transferaufwendungen, • Sonstige ordentliche Aufwendungen und den Finanzerträgen und -aufwendungen (= Finanzergebnis). Die genannten Erträge und Aufwendungen fallen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäfts- beziehungswei￾se Verwaltungstätigkeit an. Sie sind planbar und meist regelmäßig wiederkehrend. Außerordentliche Erträge und Aufwendungen, die unregelmäßig anfallen und/oder periodenfremd sind, bleiben außer Betracht. Einer Analyse insbesondere der ordentlichen Erträge und Aufwendungen kommt besondere Bedeutung zu, da bei einer Gegenüberstellung beider Zahlen die Leis￾tungsfähigkeit einer Kommune in Bezug auf die De￾ckungsfähigkeit ihrer Aufwendungen aus den Erträgen beurteilt werden kann. Für das Haushaltsjahr 2019 wird das folgende ordentli￾che Ergebnis geplant (Anmerkung: Aufgrund der hohen Aggregationsebene der Zahlen entstehen Rundungsdif￾ferenzen, die nicht korrigiert werden): In der Haushaltsplanung 2019 ist als ordentliches Er￾gebnis ein geringer Überschuss von 0,1 Mio. € ausge￾wiesen, 28,2 Mio. € weniger als in der Haushaltspla￾nung 2018. Im Vergleich zur Vorjahresplanung steigen die ordentli￾chen Erträge um 40,7 Mio. € oder 2,0 % an. Die or￾dentlichen Aufwendungen nehmen dagegen um 69,2 Mio. € oder 3,5 % zu. Als Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit errechnet sich ein Überschuss in Höhe von 19,2 Mio. €. Das Finanzergebnis liegt in etwa auf dem Niveau der Vorjahresplanung bei einem Fehlbetrag in Höhe von circa 19 Mio. €. In der nachfolgenden Grafik wird die Entwicklung der ordentlichen Erträge und Aufwendungen seit dem Jahr 2005 dargestellt: Plan Plan Ist (in T€) 2019 2018 2017 Ordentliche Erträge -2.062.189 -2.021.457 -2.006.160 + Ordentliche Aufwendungen 2.042.953 1.973.768 1.949.336 = Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit -19.236 -47.689 -56.824 + Finanzergebnis 19.088 19.311 26.849 = ordentliches Ergebnis -148 -28.378 -29.975 42 Über den Zeitraum 2005 bis 2019 hinweg liegen - mit Ausnahme der Jahre 2010 und 2014 - die ordentlichen Erträge über den ordentlichen Aufwendungen, mit der Folge, dass sich jeweils ein positiver Aufwandsde￾ckungsgrad über 100 % errechnet. Die Grafik zeigt im Jahr 2010 den Sondereffekt „Son￾dervermögen Klinikum“. Das Verhältnis zwischen or￾dentlichen Erträgen und Aufwendungen ergibt dadurch einen rechnerischen Aufwanddeckungsgrad von 93,8 %. Da in dieser Betrachtung jedoch nur die or￾dentlichen Erträge und Aufwendungen betrachtet wer￾den, bei der Auflösung des Sondervermögens jedoch ordentliche und außerordentliche Positionen betroffen waren, ist an dieser Stelle ein direkter Vergleich mit den Werten der anderen Jahre nicht möglich. In den folgenden Ausführungen werden zur Beurteilung der Ertragslage die Ertrags- und Aufwandsposten aus dem ordentlichen Ergebnis einer näheren Betrachtung unterzogen. 43

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