F.5.1 Steuererträge
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
F.5.1 Steuererträge
Die Ansätze der Steuererträge basieren im Wesentlichen auf den Ergebnissen der Steuerschätzungen vom
November 2018. Ein Risiko bei allen Steuerertragsarten
ist und bleibt wie in den Vorjahren die konjunkturelle
Entwicklung in der Eurozone und Deutschland.
Die Steuererträge steigen in der Planung 2019 gegenüber der Vorjahresplanung um 5,1 % oder 49,2 Mio. €.
Die Gewerbesteuer ist mit geplanten 484,0 Mio. € oder
einem Anteil von 47,4 % an den Steuererträgen mit
Abstand die wichtigste Steuerertragsquelle. Der Ansatz
für 2019 wurde gegenüber dem Vorjahresplanwert um
15,0 Mio. € erhöht. Ab dem Jahr 2018 wurde der Hebesatz von 447 um 20 Prozentpunkte auf 467 angehoben,
was zu jährlichen geplanten Mehrerträgen in Höhe von
20 Mio. € führt. Der Gewerbesteueransatz ist trotz
sorgfältiger Planung dennoch immer mit besonderen
Risiken im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung
verbunden.
Deutlich in den Planwerten zulegen kann abermals der
sogenannte „Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer“ mit erwarteten 324,7 Mio. €. Dieser steigt gegenüber dem Vorjahresplanwert um 23,7 Mio. € oder
7,9 %. In der Berechnung wurden Mindereinahmen
aufgrund des geplanten Familienentlastungsgesetz
berücksichtigt.
Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer steigt in 2019
im Vergleich zum Vorjahr um rund 9,0 Mio. €. Die Ansatzerhöhung gegenüber dem Vorjahr erfolgte aufgrund
eines geänderten Verteilungsmodus (ab 2019 mehr
Umsatzsteuer, weniger KdU-Erstattung) und wäre ohne
die negative Steuerschätzung (- 2,08 %) noch höher
ausgefallen.
Der Umsatzsteuer-Härteausgleich ist ab dem Jahr 2018
entfallen. Der Grundsteuer B Hebesatz wurde ab 2018
von 535 % um 20 Prozentpunkte auf 555 % erhöht, was
zu jährlichen geplanten Mehreinnahmen in Höhe von
rd. 6 Mio. € führt. Die Hunde- und Zweitwohnungssteuer wurde an die letzten Rechnungsergebnisse angepasst. Die Zweitwohnungssteuer wurde wegen einer
Satzungsänderung und dem Wegfall von Sonderfaktoren aus 2017 (Nachholungen) gegenüber dem Istwert
2017 um 207 T€ gesenkt.
Auf der folgenden Seite finden Sie eine grafische Darstellung der Entwicklung der Steuererträge seit 1999.
Die erste Tabelle zeigt die Entwicklung der absoluten
Werte in den einzelnen Steuerarten. Bei einer Indexierung der Werte mit dem Basisjahr 1999 zeigen sich
deutliche Unterschiede. Danach sind die Steuern insgesamt um circa 80,2 % gestiegen. Obgleich sie von
der absoluten Höhe für Nürnberg eher nachgeordnete
Bedeutung hat, ist die Umsatzsteuer, gemessen am
Index, am stärksten gestiegen. Dies ist auch auf Sondereffekte zurück zu führen.
Plan Plan Ist
(in T€) 2019 2018 2017
Grundsteuer A -280 -270 -295
Grundsteuer B -121.300 -120.000 -115.170
Gewerbesteuer -484.000 -469.000 -446.791
Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer -324.700 -301.000 -297.361
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer -88.800 -79.760 -64.277
Umsatzsteuer Härteausgleich 0 0 -1.180
Hundesteuer -1.800 -1.650 -1.746
Zweitwohnungssteuer -750 -800 -957
insgesamt -1.021.630 -972.480 -927.777
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