F.5.8 Transferaufwendungen
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F.5.8 Transferaufwendungen
Die Transferaufwendungen werden in Sozialtransferaufwendungen (Transferaufwendungen Sozialbereich) und weitere Transferaufwendungen unterteilt.
Inhaltlich kann die Bezirksumlage den Sozialtransferleistungen zugerechnet werden, da die Aufgabenschwerpunkte des Bezirks ebenfalls im Sozialbereich
liegen. Aufgrund der finanziellen Bedeutung wird die
Bezirksumlage jedoch eigenständig ausgewiesen.
Plan Plan Ist
(in T€) 2019 2018 2017
Transferaufwendungen Sozialbereich
(direkt) 533.756 549.056 547.346
davon:
Zuschüsse an soziale Einrichtungen
(gesetzlich/vertraglich - Art. 1/4) 130.858 122.388 119.732
Zuschüsse an soziale Einrichtungen
(freiwillig - Art. 5) 17.479 16.986 16.816
Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter
(SGB XII) 63.520 67.700 62.459
Hilfe zur Pflege (SGB XII) 775 7.944 7.200
Hilfe zur Gesundheit (SGB XII) 10.295 12.885 15.067
Sonstige Hilfen außerhalb von Einrichtungen 6.511 10.748 8.857
Familien- und Jugendhilfe 88.574 89.425 84.317
Asylbewerberleistung. (HLU und andere Hilfen) 72.654 68.455 88.707
Alg II, vor allem Kosten der Unterkunft (SGB II) 136.057 145.840 138.059
Bildungs- und Teilhabepaket 6.943 6.560 6.048
Sonstiges 90 125 84
Bezirksumlage 198.960 183.100 166.767
Weitere Transferaufwendungen 134.795 149.628 132.729
davon:
Zuweisungen und Zuschüsse
(ohne Verlustausgleiche) 57.467 54.636 50.252
Verlustausgleiche Eigenbetriebe und
verbundene Unternehmen 10.993 25.696 9.782
Gewerbesteuerumlage 66.335 69.296 71.182
Zuführungen zu Rückstellungen 0 0 1.513
Neutralisation Rückstellungen (Transfera.) -1.043 -4.166 -280
insgesamt 866.468 877.618 846.562
Sozialtransferaufwendungen
Sozialleistungen,
Zuschüsse an soziale
Einrichtungen
Weitere Transferaufwendungen
Weitere Zuschüsse
und Zuweisungen,
Verlustausgleiche,
Gewerbesteuerumlage, Krankenhausumlage
Bezirksumlage
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Die Transferaufwendungen gehen insgesamt um
11,2 Mio. € oder 1,3 % leicht zurück. Mit einem Anteil
von 42,4 % an den ordentlichen Aufwendungen sind die
Transferaufwendungen neben den Personal- und Versorgungsaufwendungen (Anteil von 32,8%) der größte
Kostenblock innerhalb der ordentlichen Aufwendungen.
Transferaufwendungen Sozialbereich
Die Sozialtransferaufwendungen umfassen die klassischen Sozialleistungen, die die Stadt selbst zu tragen
hat, wie beispielsweise die Kosten der Unterkunft im
SGB II oder die Familien- und Jugendhilfen. Hinzu
kommen die Zuschüsse an soziale Einrichtungen, insbesondere an die freien Träger der Kindertagesstätten.
Diese Teilmenge der Transferaufwendungen repräsentiert mit einem Volumen von 534 Mio. € mehr als ein
Viertel der gesamten ordentlichen Aufwendungen.
Gedanklich hinzu addieren sollte man an dieser Stelle
noch die Bezirksumlage, die aufgrund der Aufgabenschwerpunkte des Bezirks im Wesentlichen ebenfalls
aus Sozialausgaben besteht. Zusammen stellen diese
Positionen mit insgesamt 732,7 Mio. € circa 35,9 % der
Gesamtaufwendungen des Nürnberger Stadthaushalts
dar.
Die Planansätze im Sozialbereich beruhen auf der
Fortschreibung der Ergebnisse 2017 unter der Berücksichtigung aktueller Prognosen und Erwartungen.
Die Zuschüsse an soziale Einrichtungen (vertraglich/gesetzlich) steigen wie in den Vorjahren relativ
stark an, dieses Jahr um 8,5 Mio. € auf 130,9 Mio. €.
Hintergrund ist hier insbesondere der anhaltende Platzausbau bei den Kindertageseinrichtungen freier Träger.
Der Posten „Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)“
sinkt um 4,2 Mio. € oder 6,2 %. Dies ist auf einen
schwächeren Anstieg der Aufwendungen für die
Grundsicherung im Alter zurückzuführen, da aufgrund
des bayerischen Teilhabegesetzes circa 1.000 Leistungsbezieher in den Verantwortungsbereich des Bezirks wechseln. Die Aufwendungen für Grundsicherung
werden vollständig vom Bund erstattet.
Die Hilfe zur Pflege geht vollständig auf den Bezirk
über. In 2019 fallen nur noch „Nachläufer“kosten an,
welche überwiegend vom überörtlichen Träger erstattet
werden.
Die Sozialbetreuung für Flüchtlinge wird unter dem
Posten „Sonstige Hilfen außerhalb von Einrichtungen“
dargestellt. Für 2019 sind 1,6 Mio. € (Vorjahr
6,0 Mio. €) geplant. Im Rahmen der neuen Beratungsund Integrationsrichtlinie erfolgt hierzu eine Neukonzipierung.
Die Aufwendungen im Bereich der wirtschaftlichen
Jugendhilfe werden im Vergleich zum Vorjahr um
0,9 Mio. € niedriger veranschlagt.
Die Aufwendungen für Heimunterbringung sind um ca.
3,2 Mio. € rückläufig, da die Anzahl der betreuten minderjährigen Flüchtlinge weiter zurückgegangen ist. Für
Eingliederungsmaßnahmen jedoch wird der Ansatz
aufgrund der steigenden Anzahl der Integrationshelfer
um insgesamt 1,6 Mio. € erhöht. Bei den Inobhutnahmen wird aufgrund der Erhöhung des Tagessatzes des
Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) mit Mehraufwendungen von circa 0,4 Mio. € gerechnet
Für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
werden 72,7 Mio. € (Vorjahr 68,5 Mio. €) im Jahr 2019
eingeplant. Es wird mit einer konstanten Anzahl der
Leistungsberechtigten (4.000 Personen) gerechnet. Die
Ansätze für Krankenkosten sowie für Personen mit
Leistungsbezug über 15 Monaten wurden nach oben
hin angepasst.
Die Kosten beim Arbeitslosengeld II (überwiegend der
Unterkunft und Heizung) sinken im Vergleich zur Vorjahresplanung um 9,8 Mio. € auf 136,1 Mio. €. Ursächlich hierfür ist der Rückgang der Leistungsempfänger.
Im Planansatz berücksichtigt sind unter anderem regelmäßige Kostensteigerungen für Miet- und Heizkosten. Zudem sind 30 Mio. € (Vorjahr 37 Mio. €) Unterkunftskosten für Geflüchtete enthalten. Anerkannte
Geflüchtete erhalten keine Leistungen mehr nach Asylbewerberleistungsgesetz, können aber nachfolgend
einen Anspruch auf Leistungen nach SGB II geltend
machen. Der Bund erstattet die Unterkunftskosten für
anerkannte Geflüchtete in 2019 vollständig.
Die Aufwendungen für das Bildungs- und Teilhabepaket
steigen um 384 T€. Die Planansätze wurden - ausgehend von einer weiterhin steigenden Nutzung der zur
Verfügung stehenden Angebote - entsprechend erhöht.
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Bezirksumlage
Die Bezirksumlage wurde entsprechend dem aktuellen
Diskussionsstand für 2019 mit 199,0 Mio. € geplant und
gegenüber dem Vorjahr um 15,9 Mio. erhöht. Grundlage für die Berechnung ist die aktuelle Finanzbedarfsplanung des Bezirks.
Weitere Transferaufwendungen
Die weiteren Transferaufwendungen mit 134,8 Mio. €
oder 6,6 % der ordentlichen Aufwendungen beinhalten
sonstige Ausgleichszahlungen. Dies sind zum Beispiel
die Gewerbesteuerumlage, Verlustausgleiche an städtische Töchter und Eigenbetriebe, weitere Zuschüsse
aufgrund gesetzlicher und sozialer Verpflichtungen, die
allerdings nicht den Sozialbereich betreffen, sowie
Zuweisungen an das Land. Die weiteren Transferaufwendungen nehmen im Vergleich zum Plan 2018 insgesamt um 14,8 Mio. € oder 9,9 % ab.
Der Posten „Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Verlustausgleiche)“ steigt um 2,8 Mio. € auf 57,5 Mio. € an.
Er beinhaltet weitere Zuschüsse, die aus gesetzlichen
oder rechtlichen Verpflichtungen entstehen, beispielsweise an das Germanische Nationalmuseum oder die
Nürnberger Symphoniker. Für die Stiftung Staatstheater
erhöht sich der Ansatz um 1,5 Mio. €.
Für Verlustausgleiche an die Eigenbetriebe NüBad,
FSN, SUN sowie an die Städtischen Werke Nürnberg,
die noris inklusion gGmbH wurden insgesamt
14,7 Mio. € weniger als im Vorjahr veranschlagt. Der
anstehende Erwerb von Geschäftsanteilen an der wbg
Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen von der
StWN ist hierin bereits berücksichtigt.
Die Gewerbesteuerumlage sinkt wegen der neuen
Berechnungsgrundlage (Wegfall der Umlage „Fonds
Deutsche Einheit“) im Vergleich zur Vorjahresplanung
um 3,0 Mio. €.
Neutralisation Rückstellungen (Transfera.)
Der Posten „Neutralisierung Zahlung Aufwandsrückstellungen“ wird ab dem Haushaltsplan 2019 differenziert
unter den Sachaufwendungen, Transferaufwendungen
und Sonstigen ordentlichen Aufwendungen ausgewiesen. Im Bereich der Transferaufwendungen werden
überwiegend Verlustausgleiche an Eigenbetriebe und
verbundenen Unternehmen aus im Vorjahr gebildeten
Rückstellungen gezahlt.
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