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F.5.8 Transferaufwendungen

Haushalt 2019 · Band 1 · Seiten 59–61 · Seiten 59–61 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

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F.5.8 Transferaufwendungen Die Transferaufwendungen werden in Sozialtrans￾feraufwendungen (Transferaufwendungen Sozialbe￾reich) und weitere Transferaufwendungen unterteilt. Inhaltlich kann die Bezirksumlage den Sozialtransfer￾leistungen zugerechnet werden, da die Aufgaben￾schwerpunkte des Bezirks ebenfalls im Sozialbereich liegen. Aufgrund der finanziellen Bedeutung wird die Bezirksumlage jedoch eigenständig ausgewiesen. Plan Plan Ist (in T€) 2019 2018 2017 Transferaufwendungen Sozialbereich (direkt) 533.756 549.056 547.346 davon: Zuschüsse an soziale Einrichtungen (gesetzlich/vertraglich - Art. 1/4) 130.858 122.388 119.732 Zuschüsse an soziale Einrichtungen (freiwillig - Art. 5) 17.479 16.986 16.816 Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter (SGB XII) 63.520 67.700 62.459 Hilfe zur Pflege (SGB XII) 775 7.944 7.200 Hilfe zur Gesundheit (SGB XII) 10.295 12.885 15.067 Sonstige Hilfen außerhalb von Einrichtungen 6.511 10.748 8.857 Familien- und Jugendhilfe 88.574 89.425 84.317 Asylbewerberleistung. (HLU und andere Hilfen) 72.654 68.455 88.707 Alg II, vor allem Kosten der Unterkunft (SGB II) 136.057 145.840 138.059 Bildungs- und Teilhabepaket 6.943 6.560 6.048 Sonstiges 90 125 84 Bezirksumlage 198.960 183.100 166.767 Weitere Transferaufwendungen 134.795 149.628 132.729 davon: Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Verlustausgleiche) 57.467 54.636 50.252 Verlustausgleiche Eigenbetriebe und verbundene Unternehmen 10.993 25.696 9.782 Gewerbesteuerumlage 66.335 69.296 71.182 Zuführungen zu Rückstellungen 0 0 1.513 Neutralisation Rückstellungen (Transfera.) -1.043 -4.166 -280 insgesamt 866.468 877.618 846.562 Sozialtransfer￾aufwendungen Sozialleistungen, Zuschüsse an soziale Einrichtungen Weitere Trans￾feraufwendungen Weitere Zuschüsse und Zuweisungen, Verlustausgleiche, Gewerbesteuerumla￾ge, Krankenhaus￾umlage Bezirksumlage 55 Die Transferaufwendungen gehen insgesamt um 11,2 Mio. € oder 1,3 % leicht zurück. Mit einem Anteil von 42,4 % an den ordentlichen Aufwendungen sind die Transferaufwendungen neben den Personal- und Ver￾sorgungsaufwendungen (Anteil von 32,8%) der größte Kostenblock innerhalb der ordentlichen Aufwendungen. Transferaufwendungen Sozialbereich Die Sozialtransferaufwendungen umfassen die klassi￾schen Sozialleistungen, die die Stadt selbst zu tragen hat, wie beispielsweise die Kosten der Unterkunft im SGB II oder die Familien- und Jugendhilfen. Hinzu kommen die Zuschüsse an soziale Einrichtungen, ins￾besondere an die freien Träger der Kindertagesstätten. Diese Teilmenge der Transferaufwendungen repräsen￾tiert mit einem Volumen von 534 Mio. € mehr als ein Viertel der gesamten ordentlichen Aufwendungen. Gedanklich hinzu addieren sollte man an dieser Stelle noch die Bezirksumlage, die aufgrund der Aufgaben￾schwerpunkte des Bezirks im Wesentlichen ebenfalls aus Sozialausgaben besteht. Zusammen stellen diese Positionen mit insgesamt 732,7 Mio. € circa 35,9 % der Gesamtaufwendungen des Nürnberger Stadthaushalts dar. Die Planansätze im Sozialbereich beruhen auf der Fortschreibung der Ergebnisse 2017 unter der Berück￾sichtigung aktueller Prognosen und Erwartungen. Die Zuschüsse an soziale Einrichtungen (vertrag￾lich/gesetzlich) steigen wie in den Vorjahren relativ stark an, dieses Jahr um 8,5 Mio. € auf 130,9 Mio. €. Hintergrund ist hier insbesondere der anhaltende Platz￾ausbau bei den Kindertageseinrichtungen freier Träger. Der Posten „Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsi￾cherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)“ sinkt um 4,2 Mio. € oder 6,2 %. Dies ist auf einen schwächeren Anstieg der Aufwendungen für die Grundsicherung im Alter zurückzuführen, da aufgrund des bayerischen Teilhabegesetzes circa 1.000 Leis￾tungsbezieher in den Verantwortungsbereich des Be￾zirks wechseln. Die Aufwendungen für Grundsicherung werden vollständig vom Bund erstattet. Die Hilfe zur Pflege geht vollständig auf den Bezirk über. In 2019 fallen nur noch „Nachläufer“kosten an, welche überwiegend vom überörtlichen Träger erstattet werden. Die Sozialbetreuung für Flüchtlinge wird unter dem Posten „Sonstige Hilfen außerhalb von Einrichtungen“ dargestellt. Für 2019 sind 1,6 Mio. € (Vorjahr 6,0 Mio. €) geplant. Im Rahmen der neuen Beratungs￾und Integrationsrichtlinie erfolgt hierzu eine Neukonzi￾pierung. Die Aufwendungen im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe werden im Vergleich zum Vorjahr um 0,9 Mio. € niedriger veranschlagt. Die Aufwendungen für Heimunterbringung sind um ca. 3,2 Mio. € rückläufig, da die Anzahl der betreuten min￾derjährigen Flüchtlinge weiter zurückgegangen ist. Für Eingliederungsmaßnahmen jedoch wird der Ansatz aufgrund der steigenden Anzahl der Integrationshelfer um insgesamt 1,6 Mio. € erhöht. Bei den Inobhutnah￾men wird aufgrund der Erhöhung des Tagessatzes des Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) mit Mehraufwen￾dungen von circa 0,4 Mio. € gerechnet Für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden 72,7 Mio. € (Vorjahr 68,5 Mio. €) im Jahr 2019 eingeplant. Es wird mit einer konstanten Anzahl der Leistungsberechtigten (4.000 Personen) gerechnet. Die Ansätze für Krankenkosten sowie für Personen mit Leistungsbezug über 15 Monaten wurden nach oben hin angepasst. Die Kosten beim Arbeitslosengeld II (überwiegend der Unterkunft und Heizung) sinken im Vergleich zur Vor￾jahresplanung um 9,8 Mio. € auf 136,1 Mio. €. Ursäch￾lich hierfür ist der Rückgang der Leistungsempfänger. Im Planansatz berücksichtigt sind unter anderem re￾gelmäßige Kostensteigerungen für Miet- und Heizkos￾ten. Zudem sind 30 Mio. € (Vorjahr 37 Mio. €) Unter￾kunftskosten für Geflüchtete enthalten. Anerkannte Geflüchtete erhalten keine Leistungen mehr nach Asyl￾bewerberleistungsgesetz, können aber nachfolgend einen Anspruch auf Leistungen nach SGB II geltend machen. Der Bund erstattet die Unterkunftskosten für anerkannte Geflüchtete in 2019 vollständig. Die Aufwendungen für das Bildungs- und Teilhabepaket steigen um 384 T€. Die Planansätze wurden - ausge￾hend von einer weiterhin steigenden Nutzung der zur Verfügung stehenden Angebote - entsprechend erhöht. 56 Bezirksumlage Die Bezirksumlage wurde entsprechend dem aktuellen Diskussionsstand für 2019 mit 199,0 Mio. € geplant und gegenüber dem Vorjahr um 15,9 Mio. erhöht. Grundla￾ge für die Berechnung ist die aktuelle Finanzbedarfs￾planung des Bezirks. Weitere Transferaufwendungen Die weiteren Transferaufwendungen mit 134,8 Mio. € oder 6,6 % der ordentlichen Aufwendungen beinhalten sonstige Ausgleichszahlungen. Dies sind zum Beispiel die Gewerbesteuerumlage, Verlustausgleiche an städti￾sche Töchter und Eigenbetriebe, weitere Zuschüsse aufgrund gesetzlicher und sozialer Verpflichtungen, die allerdings nicht den Sozialbereich betreffen, sowie Zuweisungen an das Land. Die weiteren Transferauf￾wendungen nehmen im Vergleich zum Plan 2018 ins￾gesamt um 14,8 Mio. € oder 9,9 % ab. Der Posten „Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Ver￾lustausgleiche)“ steigt um 2,8 Mio. € auf 57,5 Mio. € an. Er beinhaltet weitere Zuschüsse, die aus gesetzlichen oder rechtlichen Verpflichtungen entstehen, beispiels￾weise an das Germanische Nationalmuseum oder die Nürnberger Symphoniker. Für die Stiftung Staatstheater erhöht sich der Ansatz um 1,5 Mio. €. Für Verlustausgleiche an die Eigenbetriebe NüBad, FSN, SUN sowie an die Städtischen Werke Nürnberg, die noris inklusion gGmbH wurden insgesamt 14,7 Mio. € weniger als im Vorjahr veranschlagt. Der anstehende Erwerb von Geschäftsanteilen an der wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen von der StWN ist hierin bereits berücksichtigt. Die Gewerbesteuerumlage sinkt wegen der neuen Berechnungsgrundlage (Wegfall der Umlage „Fonds Deutsche Einheit“) im Vergleich zur Vorjahresplanung um 3,0 Mio. €. Neutralisation Rückstellungen (Transfera.) Der Posten „Neutralisierung Zahlung Aufwandsrückstel￾lungen“ wird ab dem Haushaltsplan 2019 differenziert unter den Sachaufwendungen, Transferaufwendungen und Sonstigen ordentlichen Aufwendungen ausgewie￾sen. Im Bereich der Transferaufwendungen werden überwiegend Verlustausgleiche an Eigenbetriebe und verbundenen Unternehmen aus im Vorjahr gebildeten Rückstellungen gezahlt. 57

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