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Investitionsprogramm
Unterabschnitte
- Gesamtübersichten
- Liste der Einzelmaßnahmen
- Erläuterungen
- Liste der Pauschalen
- Erläuterungen
- Liste der angemeldeten, aber noch nicht aufgenommen Vorhaben - Gelbe Liste -
- Beschluss des Stadtrats zum Mittelfristigen Investitionsplan 2014-2017
Maschinell extrahierter Text der Seiten vor dem ersten Unterabschnitt. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
J.3.2 Investitionsprogramm
Vorbemerkungen
Der mittelfristigen Finanzplanung liegt ein Investitionsprogramm zugrunde.
Das Investitionsprogramm, auch als Mittelfristiger Investitionsplan (MIP) bezeichnet enthält dabei die
• Investitionen im engeren Sinne: Alle Maßnahmen, die zu einer Veränderung des Anlagevermögens führen; dies können sowohl Sach-
(zum Beispiel Bau- und Einrichtungsinvestitionen) als auch Finanzinvestitionen sein. Konsumtive Teile einer Maßnahme (zum Beispiel
Interimsanmietungen und Personalaufwendungen) werden im Ergebnisplan veranschlagt.
• Investitionsförderungsmaßnahmen: Alle Zuweisungen und Darlehen für Investitionen Dritter und für Investitionen der Sondervermögen
mit Sonderrechnung. Sie gelten als Finanzinvestitionen.
Mit der Mittelfristigen Investitionsplanung werden für
den Planungszeitraum (MIP-Zeitraum) die Prioritäten
für die Investitionstätigkeit der Stadt gesetzt und die
bedürfnisbezogenen Planungen auf die finanziellen
Möglichkeiten abgestimmt.
Der Mittelfristige Investitionsplan 2014 - 2017 wurde auf
der Grundlage des geltenden MIP und unter Berücksichtigung des vorgegebenen Eigenmittelrahmens in
Zusammenarbeit mit den Referaten und Geschäftsbereichen erstellt.
Das Investitionsprogramm des Mittelfristigen Investitionsplans („Grüne Liste“) enthält Einzelmaßnahmen mit
Investitionskosten von mehr als 500.000 €, ferner Pauschalansätze für Vorhaben mit weniger als 500.000 €
Investitionskosten im Einzelfall und besondere Pauschalansätze, die wegen langfristiger Bedarfslagen und
einer Vielzahl notwendiger Maßnahmen zur Ermöglichung der Planungsvorläufe und der Finanzierungsabsicherung in einzelnen Bereichen vorgesehen werden.
Pauschalen für rein konsumtive Maßnahmen werden im
Ergebnishaushalt ausgewiesen.
Die Vorhaben sind jeweils mit Gesamtansatz, Auszahlungen und Finanzierung ausgewiesen.
Die Finanzierungsquellen setzen sich aus Beiträgen,
Zuweisungen, Spenden und sonstigen zweckgebundenen Einzahlungen sowie aus städtischen Eigenmitteln
zusammen; die städtischen Eigenmittel umfassen unter
anderem Einzahlungen aus der Veräußerung von Beteiligungen und Gegenständen des Anlagevermögens
sowie Kreditaufnahmen.
Die zeitliche Einordnung der Einzelvorhaben im Planungszeitraum richtet sich einerseits nach den finanziellen Restriktionen und der Dringlichkeit eines Einzelvorhabens, andererseits nach dem Planungsstand
(= die aus der Sicht des Bedarfsträgers bestehende
Möglichkeit der zeitlichen Realisierung).
Bei Bauinvestitionscontrolling (BIC)-relevanten Maßnahmen ist - vor Aufnahme in den MIP - grundsätzlich
das vorgeschriebene Verfahren zu durchlaufen.
Die geschätzten Folgelasten sollen die haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen der Investitionsvorhaben
aufzeigen und die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit
einer Investition erleichtern. Sie ergeben sich aus dem
Saldo von laufenden Aufwendungen (für Personal,
Bauunterhalt, Sachaufwendungen, Gebäudebewirtschaftung, Schuldendienst) und laufenden Erträge
(Zuweisungen, Gebühren, Ersätze, Mieten und Pachten) und beziehen sich auf das abgeschlossene Projekt. Da der Schuldendienst in enger Relation zu den
Investitionskosten steht, werden in einer gesonderten
Spalte die Folgelasten ohne Schuldendienst ausgewiesen.
Bei den Erläuterungen der Einzelinvestitionsmaßnahmen werden folgende Kriterien standardmäßig
abgefragt:
1. Beschreibung und Begründung der
Maßnahme,
2. Änderung gegenüber Vorjahres-MIP,
3. Verbindlichkeit des Kostenansatzes und des
Mengengerüstes,
4. Art der zweckgebundenen Einzahlungen und
5. voraussichtliches Aktivierungsdatum.
Maßnahmen, die von den Bedarfsträgern zum BICVerfahren angemeldet werden, kommen zunächst in
die „Gelbe Liste“. Liegt nach Durchlaufen der BICPhasen die Zustimmung des Ältestenrates vor, wird die
Maßnahme in die „gelb-grüne“ Liste aufgenommen.
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Soweit Maßnahmen in die „grüne Liste“ übernommen
werden können, geschieht dies in Abstimmung mit den
einzelnen Referaten und Geschäftsbereichen während
der MIP-Beratungsrunden oder durch Beschluss des
Stadtrates bei den Haushaltsberatungen.
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