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Investitionsprogramm

Haushalt 2014 · Seiten 8–152 · Seiten 8–152 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Unterabschnitte

  1. Gesamtübersichten S. 10–12
  2. Liste der Einzelmaßnahmen S. 13–100
  3. Erläuterungen S. 56–100
  4. Liste der Pauschalen S. 101–150
  5. Erläuterungen S. 117–150
  6. Liste der angemeldeten, aber noch nicht aufgenommen Vorhaben - Gelbe Liste - S. 151
  7. Beschluss des Stadtrats zum Mittelfristigen Investitionsplan 2014-2017 S. 152

Maschinell extrahierter Text der Seiten vor dem ersten Unterabschnitt. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

J.3.2 Investitionsprogramm Vorbemerkungen Der mittelfristigen Finanzplanung liegt ein Investitions￾programm zugrunde. Das Investitionsprogramm, auch als Mittelfristiger In￾vestitionsplan (MIP) bezeichnet enthält dabei die • Investitionen im engeren Sinne: Alle Maßnah￾men, die zu einer Veränderung des Anlage￾vermögens führen; dies können sowohl Sach- (zum Beispiel Bau- und Einrichtungsinvestitio￾nen) als auch Finanzinvestitionen sein. Kon￾sumtive Teile einer Maßnahme (zum Beispiel Interimsanmietungen und Personalaufwen￾dungen) werden im Ergebnisplan veran￾schlagt. • Investitionsförderungsmaßnahmen: Alle Zu￾weisungen und Darlehen für Investitionen Drit￾ter und für Investitionen der Sondervermögen mit Sonderrechnung. Sie gelten als Finanzin￾vestitionen. Mit der Mittelfristigen Investitionsplanung werden für den Planungszeitraum (MIP-Zeitraum) die Prioritäten für die Investitionstätigkeit der Stadt gesetzt und die bedürfnisbezogenen Planungen auf die finanziellen Möglichkeiten abgestimmt. Der Mittelfristige Investitionsplan 2014 - 2017 wurde auf der Grundlage des geltenden MIP und unter Berück￾sichtigung des vorgegebenen Eigenmittelrahmens in Zusammenarbeit mit den Referaten und Geschäftsbe￾reichen erstellt. Das Investitionsprogramm des Mittelfristigen Investiti￾onsplans („Grüne Liste“) enthält Einzelmaßnahmen mit Investitionskosten von mehr als 500.000 €, ferner Pau￾schalansätze für Vorhaben mit weniger als 500.000 € Investitionskosten im Einzelfall und besondere Pau￾schalansätze, die wegen langfristiger Bedarfslagen und einer Vielzahl notwendiger Maßnahmen zur Ermögli￾chung der Planungsvorläufe und der Finanzierungsab￾sicherung in einzelnen Bereichen vorgesehen werden. Pauschalen für rein konsumtive Maßnahmen werden im Ergebnishaushalt ausgewiesen. Die Vorhaben sind jeweils mit Gesamtansatz, Auszah￾lungen und Finanzierung ausgewiesen. Die Finanzierungsquellen setzen sich aus Beiträgen, Zuweisungen, Spenden und sonstigen zweckgebunde￾nen Einzahlungen sowie aus städtischen Eigenmitteln zusammen; die städtischen Eigenmittel umfassen unter anderem Einzahlungen aus der Veräußerung von Be￾teiligungen und Gegenständen des Anlagevermögens sowie Kreditaufnahmen. Die zeitliche Einordnung der Einzelvorhaben im Pla￾nungszeitraum richtet sich einerseits nach den finanzi￾ellen Restriktionen und der Dringlichkeit eines Einzel￾vorhabens, andererseits nach dem Planungsstand (= die aus der Sicht des Bedarfsträgers bestehende Möglichkeit der zeitlichen Realisierung). Bei Bauinvestitionscontrolling (BIC)-relevanten Maß￾nahmen ist - vor Aufnahme in den MIP - grundsätzlich das vorgeschriebene Verfahren zu durchlaufen. Die geschätzten Folgelasten sollen die haushaltswirt￾schaftlichen Auswirkungen der Investitionsvorhaben aufzeigen und die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit einer Investition erleichtern. Sie ergeben sich aus dem Saldo von laufenden Aufwendungen (für Personal, Bauunterhalt, Sachaufwendungen, Gebäudebewirt￾schaftung, Schuldendienst) und laufenden Erträge (Zuweisungen, Gebühren, Ersätze, Mieten und Pach￾ten) und beziehen sich auf das abgeschlossene Pro￾jekt. Da der Schuldendienst in enger Relation zu den Investitionskosten steht, werden in einer gesonderten Spalte die Folgelasten ohne Schuldendienst ausgewie￾sen. Bei den Erläuterungen der Einzelinvestitions￾maßnahmen werden folgende Kriterien standardmäßig abgefragt: 1. Beschreibung und Begründung der Maßnahme, 2. Änderung gegenüber Vorjahres-MIP, 3. Verbindlichkeit des Kostenansatzes und des Mengengerüstes, 4. Art der zweckgebundenen Einzahlungen und 5. voraussichtliches Aktivierungsdatum. Maßnahmen, die von den Bedarfsträgern zum BIC￾Verfahren angemeldet werden, kommen zunächst in die „Gelbe Liste“. Liegt nach Durchlaufen der BIC￾Phasen die Zustimmung des Ältestenrates vor, wird die Maßnahme in die „gelb-grüne“ Liste aufgenommen. 220 Soweit Maßnahmen in die „grüne Liste“ übernommen werden können, geschieht dies in Abstimmung mit den einzelnen Referaten und Geschäftsbereichen während der MIP-Beratungsrunden oder durch Beschluss des Stadtrates bei den Haushaltsberatungen. 221

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