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Beschluss des Stadtrats zum Mittelfristigen Investitionsplan 2014-2017
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
zu Punkt 6.3
Beschluss des Stadtrats
- öffentlich -
- mit 6 Gegenstimmen angenommen -
Mittelfristiger Investitionsplan 2014- 2017
I. 1. Der Stadtrat beschließt den Mittelfristigen Investitionsplan 2014 - 2017 unter
Berücksichtigung der sich aus den Haushaltsberatungen ergebenden Änderungen.
Der Haushaltsplanentwurf 2014 (Ergebnis- und Finanzplan) ist entsprechend zu
ändern.
2. Das Finanzreferat wird ermächtigt, die Änderungen bei den Verpflichtungsermächtigungen vorzunehmen, die durch die Beschlussfassung gemäß vorstehender Ziffer 1 in
§ 3 der Haushaltssatzung (Gesamtbetrag der zu genehmigenden Verpflichtungsermächtigungen) und im Haushaltsplan 2014 erforderlich sind.
3. Die im Mittelfristigen Investitionsplan 2014- 2017 enthaltenen Vorhaben sind planerisch so vorzubereiten, dass sie termingerecht begonnen werden können.
4. Der Stadtkämmerer wird ermächtigt, durch geeignete Maßnahmen im Vollzug des
Finanzplanes eine durch Überhänge im MIP verursachte zusätzliche
Nettokreditaufnahme zu vermeiden.
II. Ref. II
Nürnberg, 21. November 2013
Der Vorsitzende: Der Referent: Der Schriftführer:
~ t.JI;t- ~ (Dr. Maly) (Faust)
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
Abdruck an:
Ref. VI
SÖR
z. w. V. wegen Nummer 3
z. w. V. wegen Nummer 3
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