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Beschluss des Stadtrats zum Mittelfristigen Investitionsplan 2014-2017

Haushalt 2014 · Seiten 152 · Seiten 152 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

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zu Punkt 6.3 Beschluss des Stadtrats - öffentlich - - mit 6 Gegenstimmen angenommen - Mittelfristiger Investitionsplan 2014- 2017 I. 1. Der Stadtrat beschließt den Mittelfristigen Investitionsplan 2014 - 2017 unter Berücksichtigung der sich aus den Haushaltsberatungen ergebenden Änderungen. Der Haushaltsplanentwurf 2014 (Ergebnis- und Finanzplan) ist entsprechend zu ändern. 2. Das Finanzreferat wird ermächtigt, die Änderungen bei den Verpflichtungsermächti￾gungen vorzunehmen, die durch die Beschlussfassung gemäß vorstehender Ziffer 1 in § 3 der Haushaltssatzung (Gesamtbetrag der zu genehmigenden Verpflichtungs￾ermächtigungen) und im Haushaltsplan 2014 erforderlich sind. 3. Die im Mittelfristigen Investitionsplan 2014- 2017 enthaltenen Vorhaben sind plane￾risch so vorzubereiten, dass sie termingerecht begonnen werden können. 4. Der Stadtkämmerer wird ermächtigt, durch geeignete Maßnahmen im Vollzug des Finanzplanes eine durch Überhänge im MIP verursachte zusätzliche Nettokreditaufnahme zu vermeiden. II. Ref. II Nürnberg, 21. November 2013 Der Vorsitzende: Der Referent: Der Schriftführer: ~ t.JI;t- ~ (Dr. Maly) (Faust) Oberbürgermeister Stadtkämmerer Abdruck an: Ref. VI SÖR z. w. V. wegen Nummer 3 z. w. V. wegen Nummer 3 364

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