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Erläuterungen
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
Geschäftsbereich Oberbürgermeister:
Keine Pauschalen
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Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
Geschäftsbereich 2. Bürgermeister (inkl. Infrastrukturvermögen)
22
P1262200000U
FW: Ersatzbeschaffung von Spezialfahrzeugen (Pauschale)
1) U. a. Ersatzbeschaffung von 2 Löschgruppenfahrzeuge sowie Einsatz-, Geräte- und Rettungswagen.
2) Die Fortschreibung basiert auf dem „strategischen Fahrzeuggesamtkonzept 2010“.
3) Kostenannahme
4) Vom Land: Zuweisungen (Mittel zur Förderung des Feuerlöschwesens). Bei zusätzlichen zweckgebundenen
Einzahlungen erhöhen sich die Auszahlungsansätze.
23
P1262300001U
Ausbau städtisches Netz - Fernsprech- und Fernmeldeanlagen (Pauschale)
1) Ausbau und Unterhalt des gesamten städtischen Schwachstromkabelnetzes (zur Telekommunikation und
Datenübertragung) sowie der (drahtgebundenen) Leitungswege für Fernsprech- und Fernmeldeanlagen.
Die Stadt baut ihr Kommunikationsnetz modern und leistungsfähig aus, um Dienste als Netzbetreiber den
städtischen Dienststellen, wie von OrgA gefordert, anbieten zu können. Desweiteren werden bisher angemietete Leitungen der Telekom durch eigene Verbindungen abgelöst werden, um den laufenden Betrieb kostengünstiger zu gestalten.
Teilweise Kostendeckung durch Erträge aus Vermietung und Verpachtung (Vereinnahmung im Ergebnishaushalt), zusätzliche Erträge erhöhen die Auszahlungsansätze.
2) keine
3) Kostenannahme
4) keine
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Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
24
P1262400001U
Ausbau LWL-Netz für Dritte (Pauschale)
1) Pauschale zur Vorfinanzierung im Dritt-Interesse liegender städtischer Investitionen im Kabelnetz, wobei die
Nutzer die Kosten in Form entsprechender Nutzungsentgelte zu tragen haben. Dies bedeutet, dass die vorfinanzierten Aufwendungen einschließlich der Finanzierungskosten über projektbezogene JahresRückzahlungsraten in den Ergebnishaushalt zurückfließen. Bei neu abgeschlossenen Verträgen ist die Amortisationszeit der Maßnahme kürzer als die Vertragslaufzeit.
Vertragspartner sind u. a. die Bundesagentur für Arbeit, M-Net und die Polizei.
2) Erhöhung der jährlichen Ansätze aufgrund guter Vermarktungsmöglichkeiten.
3) Kostenannahme
4) Im Ergebnishaushalt gegenfinanziert.
25
P1262500002U
Erweiterung der Brandmeldeanlagen
1) Mittel für den Neuanschluss von ca. 30 neuen Brandmeldern pro Jahr und für die Netzumstellung der Brandmeldeempfangsanlagen von Schleifen- auf Linientechnik.
2) Anpassung der Jahresraten an den Bedarf.
3) Kostenschätzung
4) Zum Teil im Ergebnishaushalt (E37002) gegenfinanziert.
26
P2532600000U
Tiergarten Um- und Ausbau (Pauschale)
1) Für kleinere Baumaßnahmen (Verbesserungsmaßnahmen bei verschiedenen Gehegen und Gebäuden –
insbesondere im Hinblick auf die Betriebserlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz) mit im Einzelfall unter
250.000 Euro Gesamtkosten..
2) Die Ansätze werden in der früheren Höhe dotiert.
3) Kostenannahme
4) keine
331
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
27
P4212700000Z
Zuschüsse für vereinseigene Sportanlagen (Pauschale)
1) Zum Bau vereinseigener Sportstätten in Form von Freisportanlagen (Spielfelder, Leichtathletikanlagen), Turnund Sporthallen und Funktionsgebäuden (Umkleide-, Wasch- und Sanitärräume), ferner für Großreparaturen
an bestehenden Anlagen von Nürnberger Sportvereinen und Beschaffungen, für Investitionen Dritter an Stelle eigener Maßnahmen.
2) Vom 2. Bürgermeister vorgeschlagene Ansatzreduzierung um 50.000 € zur Erfüllung des StB vom
20.11.2008 (Sparpaket 2009); außerdem werden vom früheren Ansatz Mittel im Ergebnishaushalt veranschlagt, da vermehrt Zuschüsse zu Sanierungsmaßnahmen gezahlt werden müssen.
3) Kostenannahme/Kostenschätzung
4) keine
36, 37
P5413600000U, P5413700000U
Erschließungsstraßen allgemein (Pauschalansatz), ca. 10 - 15 km/Jahr
1) Ausbau von jährlich rund 10 - 15 km Erschließungsstraßen einschließlich der Straßenentwässerungsanlagen
in bestehenden und neuen Wohnsiedlungen, sowie Grunderwerb für Erschließungsstraßen.
2) keine
3) Kostenannahme
4) Erschließungsbeiträge
38
P5513800000U
Verbesserung und Vermehrung des Straßenbaumbestandes (Pauschale)
Da die Ersatzpflanzung von Straßenbäumen konsumtiv zu veranschlagen ist, wird der Ansatz künftig in den
Wirtschaftsplan von SÖR aufgenommen.
332
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
39
P5413900000U
Herstellungs- und Ausbaumaßnahmen nach KAG-Satzung (Pauschale)
1) Ausbau von Straßen, für die nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) und nach der vom Stadtrat beschlossenen Satzung Herstellungs- und Ausbaubeiträge zu erheben sind. Komplementärfinanzierung erfolgt
aus den verschiedenen anderen Einzel- und Pauschalstraßenbauansätzen.
2) keine
3) Kostenannahme
4) Beiträge nach Art. 5 KAG in Höhe von 30 – 80 %
40
P5414000000U
Programm zur Steigerung der Attraktivität des ÖPNV (Pauschalansatz)
1) Der Ansatz enthält die Mittel der Stadt, die für selbständige bauliche und verkehrstechnische Maßnahmen
benötigt werden, um die Attraktivität des ÖPNV zu erhöhen (durch Fahrzeitverkürzungen, Anpassung von
Haltestellen, Lichtsignalanlagen, Steuerungs-Software).
2) Durch die die Novellierung der BayBO mit dem Wegfall der Beschränkungszonenregelung zum 01,01.2008
haben sich die Einnahmen aus der Stellplatzablöse deutlich reduziert. Es stehen daher zwangsläufig weniger
Mittel für Beschleunigungsmaßnahmen zur Verfügung.
3) Kostenannahme
4) Die Finanzierung des gesamten städtischen Anteils erfolgt aus Stellplatzgeldern gemäß Beschluss des Stadtrats zur Haushaltskonsolidierung vom 25.09.96. Im Einzelfall auch Zuweisungen nach GVFG und FAG, diese
erhöhen die Auszahlungsansätze.
333
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
41
P5414100000U
Bau von Lärmschutzmaßnahmen (Pauschale)
1) Für den Bau von Lärmschutzwänden und -wällen, die nach wie vor von den Bürgern gefordert werden. Da die
verfügbaren Jahresansätze für eine Gesamtmaßnahme nicht ausreichen, können die gewünschten Vorhaben
nur jeweils abschnittsweise über mehrere Jahre realisiert werden.
2) keine
3) Kostenannahme
4) keine
42, 43
P5414200000U, P5414300000U
Bau von öffentlichen Radwegen (Pauschalansatz)
1) Errichtung eines Radwegenetzes auf öffentlichen Straßen entsprechend der Radwegeplanung (310 km).
Fortschreibung der Pauschale, um dem zunehmenden Umweltbewusstseins der Bürger und den Aktivitäten
anderer Kommunen innerhalb der Region Rechnung zu tragen. Die Priorisierung der einzelnen Baumaßnahmen wird künftig - nach Vorpriorisierung durch die Verwaltung - durch den AfV vorgenommen. Einzelmaßnahmen mit Gesamtkosten von mehr als 500 T€ werden ausgegliedert.
2) keine
3) Kostenannahme
4) Vom Land: Zuweisungen nach GVFG
44
P5414400000U
Radwege „aus 1 mach 3“: Bau und Sanierung (Pauschale)
1) Spendenmittel für Radwege werden aus städtischen Mitteln verdreifacht, d. h. 1/3 Spenden, 2/3 städtische
Mittel.
2) keine
3) Kostenannahme
4) Spenden, gehen die Spenden nicht in erwarteter Höhe ein, kann der städtische Anteil zum Bau von Radwegen eingesetzt werden.
334
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
45, 46
P5414500000U, P5414600000U
Straßenum- und -ausbau (Pauschalansatz)
1) Programmschwerpunkte sind im Rahmen der jeweiligen Finanzvorgaben insbesondere Um- und Ausbaumaßnahmen für Behinderte, Sofortmaßnahmen zur Sicherung von Radfahrwegen, kleinere Straßenbaumaßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse sowie der Anteil beim Ausbau von Erschließungsstraßen.
2) keine
3) Kostenannahme
4) keine
47
P5414700000U
Lichtsignalanlagen (LSA): Ersatz bestehender Anlagen und Neubau (Pauschale)
1) Im Stadtgebiet sind ca. 500 Lichtsignalanlagen vorhanden mit einem Neuwert von ca. 25 – 30 Mio. EUR. Bei
einer durchschnittlichen Lebensdauer von 20 Jahren sind jährlich erhebliche Mittel für den Ersatz alter Anlagen erforderlich. Durch die bis 2015 erforderliche Auflassung des alten Verkehrsrechners (VSR) müssen diejenigen ältesten LSA, die technisch nicht ohne Erneuerung des Steuergerätes umgehängt werden können,
erneuert und an den neuen VSR angeschlossen werden. Seit 2007 wird sowohl bei Neu- als auch Sanierungsanlagen flächendeckend die energiesparende LED-Technik eingesetzt. Die Priorisierung der einzelnen
Baumaßnahmen wird künftig – nach Vorpriorisierung durch die Verwaltung – durch den AfV vorgenommen.
2) keine
3) Kostenschätzung
4) Keine. Außerplanmäßig eingehende Zuschüsse erhöhen die Auszahlungsansätze.
335
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
48
P5414800000U
Verkehrsberuhigung von Wohngebieten (Pauschale)
1) Pauschalansatz für Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in Wohngebieten ohne Zusammenhang mit sonstigen
Straßenbaumaßnahmen, flankierende bauliche Maßnahmen zur Unterstützung der Zonenregelung Tempo
30.
2) keine
3) Kostenannahme
4) keine
49
P5414900000U
Erschließungsausgleichmaßnahmenvorfinanzierung (Pauschale)
1) Ausgleichsmaßnahmen im Zuge der Erschließung aufgrund von Bebauungsplänen.
2) Neuaufnahme
3) Kostenannahme
4) Kostenerstattungsbeträge mit zeitlicher Verzögerung.
50
P5415000000U
Generalinstandsetzung von Brücken, Stegen und Stützmauern (Pauschalansatz)
1) Instandsetzungspauschale für bestehende Verkehrsanlagen:
Etwa 293 Brücken (davon 131 zwischen 1960 und 1980 errichtet), 149 Stützmauern einschließlich Treppenanlagen, 7,5 km Lärmschutzwände sowie 23 Schilderbrücken müssen unterhalten werden. Die ältesten Brücken stammen bereits aus dem 15. Jahrhundert.
Um die Stadt künftig vor größeren Schäden, insbesondere weitere höhere finanzielle Belastungen zu bewahren, müssen vorbeugend an verschiedenen Bauwerken dringend die anstehenden Instandsetzungsarbeiten
ausgeführt werden.
2) keine
3) Kostenannahme
4) keine
336
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
Bei der Maßnahme P5415000000U Generalinstandsetzung von Brücken, Stegen und Stützmauern (Pauschalansatz) sind die folgenden Einzelmaßnahmen nicht enthalten:
E5410006774U
Heistersteg BW 1.053, Neubau einer Wege und Spartenbrücke
E5410006654U
Ludwig-Erhard-Brücke
Die Sanierung der Brücke hat voraussichtliche Gesamtkosten von 1.857 T€; ein evtl. Differenzbetrag wird aus
der Brückenpauschale P5415000000U finanziert.
E5410007004U
Fußgängerbrücke nördlich der Friedrich-Löffler-Straße über den NW-Ring, BW 1.215: Sanierung
E5410006844U
Brücke Götzenweg über die Erlanger Straße, BW 1.081, Sanierung
E5410006994U
Maxbrücke BW 1.016, Sanierung
51
P5415100000U
Straßenbeleuchtung KAG-Maßnahmen (Pauschale)
1) Verbesserungen an Straßenbeleuchtungsanlagen, für die nach dem Kommunalabgabengesetz und nach der
vom Stadtrat beschlossenen Satzung Herstellungs- und Ausbaubeiträge zu erheben sind.
2) keine
3) Kostenannahme/-schätzung
4) Beiträge nach Art. 5 KAG.
337
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
52
P5415200000U
Straßenbeleuchtung, 15 - 20 Anlagen Mitverlegung, ca. 4 eigene (Pauschale)
1) Die Maßnahme umfasst die Mitverlegung von Kabeln und Rohren im Zuge von
Telekom-, und N-ERGIE-Maßnahmen sowie die Errichtung bzw. Sanierung von jährlich 3 bis 4 eigenen Beleuchtungsanlagen.
2) keine
3) Kostenschätzung
4) keine
53
P5415300000U
Schaffung von Stellplätzen (Pauschale)
1) Die Maßnahme umfasst die Erstellung von Parkhäusern, Park-and-Ride-Plätzen sowie sonstigen öffentlichen
Stellplätzen. Gemäß Stadtratsbeschluss sollen die Stellplätze im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
vorrangig in Form von P+R-Plätzen außerhalb der Ringstraße geschaffen werden.
Die Finanzierung erfolgt voll aus den Kostenbeiträgen gem. Vollzugsanweisung der Stadt Nürnberg zu Art. 62
ff. BayBO über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen.
2) keine
3) Kostenannahme
4) Stellplatzgelder
54
P5515400000U
Spielplätze „aus 1 mach 3“: Bau und Generalsanierung (Pauschale)
1) Durch die Maßnahme „aus 1 mach 3“ können neue, dringend benötigte und ergänzende Spielangebote geschaffen werden. Die Spendenmittel für Spielplätze werden aus städtischen Mitteln verdreifacht, d. h. 1/3
Spenden, 2/3 städtische Mittel. Die Aktion wird von der Bevölkerung sehr gut aufgenommen.
2) keine
3) Kostenannahme
4) Spenden
338
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
55, 56
P5515600000U, P5515700000U
Grünanlagen (Pauschale): Bau und Generalsanierung
1) Die Pauschale dient dem Ausbau neuer Grünanlagen sowie der Generalinstandsetzung bereits bestehender
Anlagen. Auch beim Grunderwerb sind in den nächsten Jahren erhebliche Aufwendungen erforderlich sowohl
für die Schaffung neuer Grünflächen als auch für die Sicherung bestehender Anlagen.
2) keine
3) Kostenschätzung/detaillierte Kostenberechnung
4) keine
58
P5515800000U
Bau und Generalsanierung von Spielhöfen (Pauschale)
1) Der Stadtrat hat 1989 den Rahmenplan Jugendhilfe, Teil „Spielen in der Stadt“, beschlossen. Teil des Beschlusses war der Auftrag an die Verwaltung, Schulhöfe zu Spielhöfen umzugestalten. Spielhöfe bieten vielfach die einzige Möglichkeit, das Spielflächendefizit in innerstädtischen Bereichen zu reduzieren. Die bisher
realisierten Projekte wurden von den Kindern und Jugendlichen sehr gut angenommen. Die Zahl der interessierten Schulen steigt ständig, neben Neuerstellungen werden Mittel für Erweiterungen und inzwischen auch
Generalsanierungen von Spielhöfen notwendig.
2) keine
3) Kostenannahme
4) keine
59
P5515900000U
Spielplätze (Pauschale): Bau und Generalsanierung
1) Erweiterung und Verbesserung bestehender sowie Ausbau neuer Spielplätze gemäß Spielplatzkonzept.
100.000 € sind zweckgebunden für die Verbesserung von Ballspielangeboten zu verwenden.
2) Erhöhung wegen gestiegenem Bedarf.
3) Kostenannahme
4) keine
339
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
60
P5516000000U
Kleingartenanlagen (Pauschale)
1) Die Zweckbindung für die Generalsanierung von Wasserleitungen und des Wegenetzes in Kleingartenanlagen entfällt.
2) keine
3) Kostenannahme
4) keine
340
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
Geschäftsbereich 3. Bürgermeister (Schule):
29
P2432900000U
EDV-Pauschale für alle Nürnberger Schulen
1) Für die EDV-Ausstattung, einschließlich Mobiliar und Baumaßnahmen, von Schule und Verwaltung: Aufgrund
der technischen Überalterung und eines erhöhten Verschleißes aufgrund intensiver Nutzung müssen jährlich
ca. 1.400 PC-Arbeitsplätze neu eingerichtet werden, um den Status quo halten zu können. Aufgrund von
Lehrplanänderungen im Zusammenhang mit dem G8 sind zusätzliche EDV-Arbeitsplätze erforderlich.
2) Höhere Ansätze ab 2015 in Anpassung an den tatsächlichen Bedarf; 2016 sind 250 T€ für die Vernetzung
zweckgebunden. Exaktere Aufteilung in konsumtive und investive Bestandteile.
3) -
4) eingehende Einzahlungen erhöhen die Auszahlungsbefugnis entsprechend– im Bereich der beruflichen Schulen werden FAG-Mittel beantragt.
30
P1113000000U
Pauschale Modernisierung und Anpassung von Werkstätten und FUR an allen Nürnberger Schulen
Die Mittel sind ab 2014 in der Baupauschale (siehe P6120300000B) mit veranschlagt.
31
P1113100000U
Pauschale FAG 15 plus
Aus dem Sonderförderprogramm „Pauschale FAG15“ plus werden zu gegebener Zeit die konkret daraus finanzierten Einzelmaßnahmen herausgelöst.
341
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
35
P1113500000U E1110022908U
E1110003503U E1110022909U
E1110003505U E1110022910U
E1110003501U E1110022911U
E1110003506U E1110022912U
E1110022902U
E1110022903U
E1110022904U
E1110022905U
E1110022906U
E1110022907U
Pauschale zur Beseitigung von Sicherheitsmängeln an Schulen (einschließlich Schulen im Bereich von BA/NOS)
1) An zahlreichen Schulen treten gravierende Sicherheitsmängel auf, die aufgrund von verschiedenen Auflagen
Zug um Zug beseitigt werden müssen.
2) Aufteilung der Pauschale auf konkrete Maßnahmen.
3) Kostenannahme/detaillierte Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG (für Einzelmaßnahmen über 100.000 Euro).
70
P2107000000U
Schulbaumaßnahmen (Pauschale)
Mittel für künftige Schulbaumaßnahmen, die durch die WBG-KOMMUNAL GmbH ausgeführt werden sollen. Zu
gegebener Zeit werden die Einzelmaßnahmen aus der Pauschale herausgelöst.
342
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
Geschäftsbereich Referat I:
1
P1110100000U
Pauschale: Einführung neuer DV-Verfahren
1) Zur Abwicklung von Geschäftsprozessen in elektronischer Form ist der Einsatz neuer Techniken erforderlich.
Seit 2002 ist ein Dokumenten-Management-System (DMS) im Einsatz, das Basisdienste für die OnlineAnwendungen des MEDIA@Komm-Projektes zur Verfügung stellt. Neben dem weiteren Ausbau der elektronischen Signatur ist zudem die Einführung einer elektronischen Langzeitarchivierung sowie ein zentrales
Identity- und Access-Management geplant. Außerdem werden Mittel für die Umsetzung der EUDienstleistungsrichtlinie benötigt.
2) Fortschreibung
3) Kostenschätzung
4) keine
343
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
Geschäftsbereich Referat II:
21
P5532100000U
Friedhofsverwaltung: Sanierungsmaßnahmen (Pauschale)
1) Pauschale für investive Einzelvorhaben unter 250 Tsd. EUR des Kostendeckers Frh mit eigener Anordnungsbefugnis.
2) keine
3) nicht relevant
4) keine
344
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
Geschäftsbereich Referat III:
8
P5610800000U
Landschaftsschutzmaßnahmen mit Biotopverbund (Pauschale)
1) Grunderwerbsmittel für Maßnahmen insbesondere in Landschaftsschutzgebieten.
2) keine
3) Kostenannahme bzw. Kostenanschlag
4) keine
70
P554700000U
Ertüchtigung und Herstellung von Ökokontoflächen (Pauschale)
1) Im Ökokonto der Stadt Nürnberg waren mit Stand 31.12.2012 ca. 34 Hektar als ökologische Ausgleichsflächen enthalten. Für den Aufbau wurden Mittel im MIP in Höhe von 3 * 300.000.- Euro zwischen 2006 und
2008 bereit gestellt. Die mit diesen Mitteln hergestellten Flächen wurden zwischenzeitlich zu 83% für Bauleitplan- und andere städtische Verfahren (z.B. Frankenschnellweg, U3 nach Gebersdorf) zur Verfügung gestellt.
Rund 600.000.- Euro mussten bislang aus dem sog. Ökokonto vorfinanziert werden, da die fraglichen Verfahren noch keine Rechtskraft erlangt haben.
Damit stehen nicht mehr ausreichend Mittel zu Verfügung, um neue Ökokontoflächen für den rechtlich erforderlichen externen naturschutzfachlichen Ausgleich und Ersatz für Bauleitplan- oder sonstige städtische Vorhaben zur Verfügung zu stellen. Aus diesem Grund ist es erforderlich die Finanzierung in Höhe von jährlich
300.000.- Euro wieder aufzunehmen, um auch künftig „Ökopunkte“ für städtische Vorhaben und Bauleitplanverfahren im bisherigen Umfange und hinsichtlich der beschlossenen (AfS 12/2011, 11/2012) Entwicklungsziele für Wohnen und Gewerbe bereitstellen zu können.
2) Neuaufnahme
3) Kostenannahme
4) keine
345
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
Geschäftsbereich Referat IV:
9
P2520900000U
Museen der Stadt Nürnberg: Pauschale für den Ankauf von Sammlungsgegenständen
1) Für Sammlungsankäufe der Museen der Stadt Nürnberg; Pauschale für den Ankauf er-haltungswürdiger Gegenstände.
2) keine
3) nicht relevant
4) keine
346
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
Geschäftsbereich Referat V:
P3656100000U
Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung (Pauschale)
1) Um die Kinderbetreuung im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang gewährleisten zu können, wurde ein zusätzliches Investitionsprogramm aufgelegt.
2) Aufteilung der Mittelansätze auf einzelne Maßnahmen: Siehe folgende MIP-Nrn. E1110008700U bis
E3630010200U.
3) Kostenannahme
4) Zuwendungen nach KBF.
62
P3656200000Z
Zuschüsse für den Bau und die Generalsanierung von Kindertagesstätten freigemeinnütziger Träger (Pauschale)
1) Aufgrund des BayKiBiG ist die Stadt verpflichtet, Baukostenzuschüsse für die Errichtung, den Umbau oder
die Erweiterung anerkannter Kindertagesstätten zu leisten. Diese belaufen sich auf zwei Drittel der zuwendungsfähigen Kosten, außerdem werden durch die Stadt Nürnberg 50 % der sogenannten Überhangkosten
(Unterschiedsbetrag zwischen zuwendungsfähigen und tatsächlich entstehenden Baukosten) nach einem
Kriterienkatalog übernommen.
Gemäß § 24 Abs. 1 SGB VIII hat ein Kind vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf
den Besuch einer Tageseinrichtung.
2) Weiterführung des Ansatzes. Höhere zweckgebundene Zuweisungen verringern die städtischen Mittel.
3) Kostenschätzung
4) Zuweisungen nach FAG und Förderung nach KBF.
69
P2107000000U
Kindertagesstätten (Pauschale)
Mittel für künftige Kita-Baumaßnahmen, die durch die WBG-KOMMUNAL GmbH ausgeführt werden sollen. Zu
gegebener Zeit werden die Einzelmaßnahmen aus der Pauschale herausgelöst.
347
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
Geschäftsbereich Referat VI:
64
P1116400000U
Kunst in der Stadt, Gedenksteine und -tafeln, Stelen, Beschriftungen
(Pauschale)
1) Pauschale für Ankauf bzw. Durchführung von künstlerischen Arbeiten.
Laut Stadtratsbeschluss vom 14.11.1978 sollen für künstlerische Aktivitäten 1 % der Investitionskosten bereitgestellt werden.
Der Ankauf bzw. die Durchführung künstlerischer Arbeiten erfolgt nach Vorbehandlung im Beirat für Bildende
Kunst und abschließender Entscheidung in den zuständigen Stadtratsgremien. Vom Haushaltsansatz sind 10
% zweckgebunden für den Ankauf künstlerischer Arbeiten („Bürobilder“). Erhöhung der Pauschale ab 2014
wegen Gedenksteinen, -tafeln, Stelen und Beschriftungen.
2) keine
3) Kostenannahme
4) keine
348
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
65
P5476500000U
U-Bahn-Erneuerungs- und -Ergänzungmaßnahmen (Pauschale)
1) Gemäß § 3 Ziff. 1.2 des Vertrages über die Verpachtung der U-Bahn obliegt der Stadt die Erneuerung (einschließlich der nachträglichen Ergänzung und Änderung) der U-Bahn-Anlagen bzw. Teilanlagen; u.a. betrifft
dies die Erneuerung der Fahrtreppen und der Kommunikationssysteme. Nach erfolgtem Einvernehmen mit
der VAG veranlasst die Stadt Nürnberg die notwendigen Maßnahmen.
Der Erneuerungsbedarf in der U-Bahn Nürnberg erhöht sich mit steigendem Alter der Anlagen. Mit dem Bau
der ersten U-Bahnanlagen wurde vor über 40 Jahren begonnen. Bau-/Anlagenteile, deren Lebensdauer bereits abgelaufen sind (z.B. Fahrtreppen, Aufzüge, Gleise etc.) wurden in der Vergangenheit mit den unter dieser MIP-Nr. bereitgestellten Mitteln bereits erneuert, so dass ein Erneuerungsstau bisher weitgehend vermieden werden konnte. Zusätzlich zu diesen Maßnahmen kommen nach und nach weitere Bau-/Anlagenteile in
ein Lebensalter, in dem eine Erneuerung unumgänglich ist, da eine laufende Reparatur durch die VAG nicht
wirtschaftlich ist
Verbunden mit der Erneuerung von Anlagenteilen, die auf der U-Bahn durchgängig laufen (z.B. Stromversorgung), sind aufgrund geänderter Vorschriften Auflagen der Technischen Aufsichtsbehörde, die Betriebssicherheit zu verbessern und den aktuellen Stand der Technik herzustellen.
2) Erhöhung aufgrund Erhebungen von UB und VAG zum Erneuerungsbedarf.
3) Kostenannahme/detaillierte Kostenberechnung
4) Bei möglichem Einsatz von Stellplatzablösegeldern Verringerung der städtischen Auszahlungsansätze, Zuschüsse erhöhen die Auszahlungsansätze.
349
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
Geschäftsbereich Referat VII:
2
P1110200000U
Leibrenten (Erwerb von Grundstücken); Pauschale
1) Leibrenten für auf Rentenbasis erworbene Grundstücke aus Kaufverträgen und Baulandumlegung. Der Zinsanteil wird im Ergebnishaushalt (Produkt 111720, Sachkonto 64210400) eingeplant.
2) keine
3) Kostenschätzung
4) keine
10
P1111000000U
Erwerb von Grundstücken, allgemeine Vorratskäufe (Pauschale)
1) Ein angemessener Grundstock an Vorratsgelände muss vorhanden sein, da sonst Baumaßnahmen für den
Gemeinbedarf und Gemeingebrauch nicht verwirklicht werden können, wenn der Geschäftspartner nur im
Tauschwege den erforderlichen Grundbesitz abgibt. Ein Teil des geleisteten Aufwandes für den Erwerb von
Vorratsflächen kommt
- infolge gezielter Wirtschaftsmaßnahmen der Stadt - durch kurzfristigen Verkauf wieder dem Vermögensgrundstock und damit der Finanzierung von weiterem Grunderwerb zugute.
2) keine
3) Kostenannahme
4) keine
350
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
11
P1111100000U
Mehrzuteilungen an Bauland bei Umlegungen gem. BauGB (Bodenordnung); Pauschale
1) LA erhält bei Baulandumlegungen durch Geo in fast allen Fällen Mehrzuteilungen an Bauland, die in Geld zu
entschädigen sind.
Der gesamte Aufwand für die Mehrzuteilung an Bauland bei Umlegungen nach dem BauGB kommt durch
kurzfristigen Verkauf wieder dem Vermögensgrundstock zugute und wird damit zur Finanzierung von weiterem Grunderwerb frei.
2) keine
3) Kostenannahme
4) keine
12
P1111200000U
Grunderwerb aus Abnahmeansprüchen gemäß BauGB (Pauschale)
1) Das Baugesetzbuch sieht hinsichtlich des gesetzlichen Vorkaufsrechts der Gemeinden vor, dass die Gemeinden in Erfüllung gesetzlicher Pflichten einem bestimmten Eigentümer, dessen Grundstück im Rahmen
städtebaulicher Maßnahmen benötigt wird, Austausch- oder Ersatzland zur Verfügung stellen.
2) keine
3) Kostenannahme
4) keine
13
P1111300000U
Beiträge für städtische Grundstücke (Pauschale)
1) Aus dem Ansatz werden Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge für stadteigene Grundstücke gemäß
den Bescheiden des Eigenbetriebs Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg sowie des Eigenbetriebs
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg finanziert.
2) keine
3) Kostenannahme
4) keine
351
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
14
P5221400000U
Städtische Wohnungsbaudarlehen (sozialer Wohnungsbau), Pauschale
1) Die Situation auf dem Nürnberger Wohnungsmarkt ist durch eine Ungleichgewichtigkeit auf den Teilmärkten
geprägt. Während im hochwertigen Wohnungsteilmarkt eine Marktsättigung eingetreten ist und auch der
Nachfragedruck für Wohnungen mittlerer Preisklassen nachgelassen hat, besteht nach wie vor ein Defizit an
bezahlbaren Wohnungen für Haushalte, die sich ohne öffentliche Hilfe nicht mit Wohnraum versorgen können. Es wird angenommen, dass sich das Wohnungsangebot in diesem Sektor durch das Auslaufen der bestehenden Belegungsbindungen weiter verringert, während die Nachfrage durch zunehmende ökonomische
Spaltung unserer Gesellschaft - und hiervon sind insbesondere Kinderreiche, Alleinerziehende, Schwerbehinderte und alte Menschen betroffen – wächst.
Die städtischen Wohnungsbaudarlehen sind als Komplementärmittel zu den Wohnungsbauförderungsmitteln
des Bundes und des Freistaates Bayern erforderlich, um tragbare Mieten und Belastungen zu erzielen. Ohne
Einsatz städtischer Mittel können die bereitgestellten staatlichen Kontingente nicht gebunden werden.
2) Erhöhung der Pauschale wegen höheren Bedarf
3) nicht relevant
4) keine
15
P5221500000U
Fonds zur Realisierung wohnungspolitischer Schwerpunkte (Pauschale):
Sicherung von Belegungsbindungen und Vorkaufsrechten, Verlustausgleiche und Sonderprojekte
1) Der Fonds wurde im Jahr 1986 geschaffen, um über ein flexibles Instrument zur Durchsetzung wohnungspolitischer Zielsetzungen verfügen zu können. Die Mittel werden insbesondere zur Sicherung von Belegungsbindungen preisgünstiger Wohnungen und für Sonderaufgaben eingesetzt.
Durch Rücklagenbildung und Zufluss nicht verbrauchter Mittel wird seit 1998 eine
flexiblere Finanzierung von Projekten ermöglicht; Veräußerungserlöse fließen in den Fonds zurück.
2) keine
3) nicht relevant
4) keine
352
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
16
P5221600000U
Grundstücksverbilligung für den sozialen Mietwohnungsbau (Darlehen) -
Pauschalansatz
1) In Nürnberg ist der soziale Mietwohnungsbau mit Grundstückskosten in Höhe des Verkehrswertes nicht finanzierbar. Dies hat zur Folge, dass Bauherren bei den Ansätzen für im Eigentum befindliche Grundstücke
erhebliche Verzichte leisten müssen. Gibt die Stadt Nürnberg Grundstücke ab, muss der Verkaufspreis auf
ein vertretbares Maß gesenkt werden.
Aus Gründen der Transparenz, der Haushaltsklarheit und -wahrheit werden die städtischen Grundstücke für
den sozialen Mietwohnungsbau seit 1995 zum Verkehrswert veräußert und durch Gewährung von Darlehen
aus dem MIP-Ansatz subventioniert.
2) keine
3) Kostenannahme
4) keine
17
P5221700000U
Zuschüsse zu Eigentumsförderung (Pauschale)
1) Das seit 1999 existierende Programm „100 Häuser für 100 Familien“ gewährt Käufern oder Bauherren von
Familieneigenheimen und –wohnungen bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen einen nach Einkommensgrenzen abgestuften Zuschuss zuzüglich einer Kinderzulage sowie einer Energieeffizienz-Komponente in
Form der „Ökozulage“.
Die Abstufung des Zuschusses nach Einkommensgruppen ist in Angleichung der städtischen Förderrichtlinien an die staatliche Förderung zum 01.05.2008 entfallen (Stadtplanungsausschuss vom 03.04.2008) und
wurde durch einen einheitlichen Betrag von 7.000 EUR ersetzt. Es können jährlich rund 60 Eigenheime gefördert werden.
2) keine
3) nicht relevant
4) keine
353
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
18
P5711800000U
Vorratskäufe Gewerbegrundstücke (Pauschale)
1) Eine gezielte kommunale Wirtschaftspolitik ist nur möglich, wenn eine genügend große Zahl von Gewerbeflächen vorhanden ist, die der Industrie und den Gewerbebetrieben angeboten werden kann. Dies setzt jedoch
voraus, dass die Grundstücke erst erworben werden müssen. Der gesamte Aufwand für den Erwerb von
Grundbesitz für Zwecke der kommunalen Wirtschaftspolitik kommt durch kurzfristigen Verkauf wieder der Finanzierung von weiterem Grunderwerb zugute.
Der Stadtrat hat für seine neue Legislaturperiode u. a. festgelegt, dass im Sinne eines Portfoliomanagements
Vorratsgrundstücke anzukaufen sind. Das gilt in besonderem Maß für potenzielle Gewerbeflächen.
2) keine
3) Kostenannahme
4) keine
19
P5711900000U
Gewerbliche Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen (Pauschale)
1) Finanzinvestitions- und Grunderwerbsansatz für Betriebe und deren Anlagen, vorwiegend aus dem Innenstadtbereich, für die planungsgerechte Verwendung dieser Flächen zur Umsetzung des Wirtschaftsprogrammes. Außerdem dienen die Mittel für die Schaffung von Gewerbezentren sowie für Gewerbeflächenrecycling.
2) keine
3) Kostenannahme
4) keine
20
P5732000000U
Märkte: Sanierungsmaßnahmen (Pauschale)
1) Pauschale für Einzelvorhaben im Kostendeckerbereich „Märkte“ unter 250 Tsd. EUR mit eigener Anordnungsbefugnis.
2) keine
3) nicht relevant
4) keine
354
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
66
P1116600000U
Erwerb von Ersatz- und Ausgleichsflächen
1) Die Novellierung des Baugesetzbuchs (BauGB) 1998 und die Novellierung
des Bayerischen Naturschutzgesetzes 2005 besagen, dass bei Bebauung von
Natur und Landschaft ein Ausgleich geleistet werden oder Ersatzflächen geschaffen werden muss.
Da in den künftigen Jahren potentielle Bauflächen vorhanden sein werden, entsteht ein erheblicher Flächenbedarf für externen Ausgleich und Ersatz für Artenschutz.
Der Erwerb von Ersatz- und Ausgleichsflächen wird aus dieser Pauschale finanziert.
2) Neuaufnahme
3) Kostenannahme
4) keine
355
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
Geschäfts- und referatsübergreifende Maßnahmen:
P6120500000V
Pauschale bewegliches Vermögen
1) Pauschale zur Beschaffung von beweglichem Vermögen für die beiden noch im MIP verbliebenen Kostendecker (Friedhofsverwaltung und Marktamt und Landwirtschaftsbehörde).
2) Erhöhung des Gesamtansatzes aufgrund höheren Bedarfs. Einmalig 181.000 € für die Ausstattung von Chemiesälen an der Johann-Pachelbel-Schule sowie 292.000 € im Mietobjekt Herschelschule.
3) nicht relevant
4) keine
3
P6120300000B
Baupauschale (allgemeiner Hochbau)
Pauschale für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie Baumaßnahmen (im Einzelfall jeweils unter 250 Tsd.
EUR) zur Substanzerhaltung. Maßnahmen, die keine Investitionen darstellen werden im Ergebnishaushalt veranschlagt.
2010 und 2011 jeweils 1.300 T€ und in den Jahren 2012 und 2013 jeweils 600 T€ zweckgebunden für die Sanierung von Schultoiletten.
4
P6120400000V
Pauschale für bewegliches, immaterielles Vermögen und geringwertige Wirtschaftsgüter
Aufteilung entsprechend den Vorgaben der kaufmännischen Buchführung.
- Bewegliches Vermögen: Anlagegüter mit einem Netto-Anschaffungswert von über 1.000 EUR. Individuelle
Nutzungsdauer je nach Anlagenklasse.
- Geringwertige Wirtschaftsgüter: Wirtschaftsgüter mit einem Netto-Anschaffungswert von 150 bis 1.000 EUR.
Es wird eine pauschale Nutzungsdauer von 5 Jahren unterstellt. Vorzeitige Abgänge einzelner Gegenstände
werden dabei nicht berücksichtigt.
- -2014 einmalige Ansatzerhöhung für die Ausstattung von Chemiesälen und eines -
vorbereitungsraumes an der Johann-Pachelbel-Realschule im Hansapark (181 T€) sowie
Mietobjekt Herschelschule (292 T€).
356
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Einnahmen
6
P6120600000Z
Pauschale für Investitionszuschüsse
Für die Förderung nicht-städtischer Baudenkmäler.
7
P1110700000U
Planungskosten für nicht-finanzierte MIP-Maßnahmen
Mittel, um Planungen (Kostenermittlung, Bedarfsermittlung etc.) für bislang im MIP nicht finanzierte Maßnahmen
durchführen zu können. Außerdem werden Mittel für Mehrkosten, die bei konkreten MIP-Einzelmaßnahmen
anfallen können, zunächst hier veranschlagt.
63
P4116300000Z
Klinikum:
a) Anteilsbetrag gem. Art. 10 b FAG (Pauschale)
b) Nicht förderfähige Kosten (Pauschale)
1) Aufgrund des Krankenhausfinanzierungsgesetzes i. V. mit dem Finanzausgleichsgesetz ist die Stadt an den
Kosten für Krankenhausinvestitionen zu beteiligen, die innerhalb des Stadtgebietes getätigt werden und nicht
Einrichtungen privater oder freigemeinnütziger Träger betreffen (= örtliche Beteiligung). Nicht gefördert werden insbesondere Kosten für die Bauaufsicht/Projektbegleitung sowie verschiedene Bauleistungen (Kosten
für Erschließung, Baubüro usw.) und im Bereich der ambulanten Leistungen.
Die Ansätze für Investitionen des Klinikums (örtliche Beteiligung und nicht förderfähige Kosten) verblieben
trotz geänderter Rechtsform (Kommunalunternehmen) des Klinikums im MIP.
2) Fortschreibung gemäß den geplanten Maßnahmen bei MIP-Nr. P4116300000Z; örtliche Beteiligung: 10 %.
Mit Stadtratsbeschluss vom 26.11.2003 wurde die Pauschale für nicht-förderfähige
Kosten (MIP-Nr. P4116300000Z) auf jährlich 400.000 EUR begrenzt.
3) Kostenschätzungen
4) keine
357
Hochbau-Baupauschale 2014 Stand: 14.05.2013
119.99 Prozentsätze Honorar
. . ____lfd. Nr. Bau 14,50%
Bau + Technik entspr. dem Anteil 16% oder 18%
. ________Geschäftsbereich Technik >50.000 EUR 20,00%
Nr.
Bedarfstragend.
Ref.
hausverw.
Dienstst.
Straße, Hausnr. Objekt ID/ Gebäude ID Maßnahme investiv =I konsum=K Kosten Honorar Bau- u. Neben- kosten/EUR SAP-Auftrag
OBM
014.1 OBM OA Innerer-Laufer-Platz 3 228/719 Ordnungsamt, Einbau einer Dusche für Mitarbeiter des Veterinärwesenes I 40.678 7.322 48.000 P1220314004B
014.2 OBM OA Innerer-Laufer-Platz 3 228/719 Ordnungsamt, Ergänzung der Dämmung der obersten Geschossdecke im Bereich des Treppenhauses K 34.934 5.066 40.000 C1220314006B
Summe 88.000
Nr.
Bedarfstragend.
Ref.
hausverwalt.
Dienstst.
Straße, Hausnr. Objekt ID/ Gebäude ID Maßnahme investiv =I konsum=K Kostenberechnungen Honorar Bau- u. Neben- kosten/EUR SAP-Auftrag
2. BM
014.3 2. BM BA/S Luther-King-Str. 14 104/770 Sanierung Ziegeldächer K 193.886 28.114 222.000 C1110314007B
014.4 2. BM BA/N Reutleser Straße 6 124/2320 Dachsanierung im Bereich Aula K 67.249 9.751 77.000 C1110314008B
014.5 2. BM BA/O Hermann-Kolb-Str. 55a 725/483 Sanierung WC-Anlagen Herren K 48.305 8.695 57.000 C1110314009B
Summe 356.000
. . ______Jahr
1 Gesamtaufstellung11705017 J.3.2 Erläuterungen Hochbau Baupauschale.xlsx
358
Nr.
Bedarfstragend.
Ref.
hausverwalt.
Dienstst.
Straße, Hausnr. Objekt ID/ Gebäude ID Maßnahme investiv =I konsum=K Kostenberechnungen Honorar Bau- u. Neben- kosten/EUR SAP-Auftrag
3. BM
014.6 3. BM SchA/B verschiedene Gebäude Pauschale Modernisierung und Anpassung von Werkstätten und FUR an allen Nürnberger Schulen I 593.220 106.780 700.000 P1110314001B
014.7 3. BM SchA/B verschiedene Gebäude Pauschale Modernisierung und Anpassung von Werkstätten und FUR an allen Nürnberger Schulen K 254.237 45.763 300.000 C1110314010B
014.8 3. BM SchA Tetzelgasse 20 0140/1233 Johannes-Scharrer-Gymnasium, Erneuerung der Großkälteanlage für RLT K 125.000 25.000 150.000 C1110314011B
014.9 3. BM SchA Innerer Laufer Platz 3 0094/0721 Willstätter Gymnasium, Turnhalle, Erneuerung Lüftungsanlage K 275.000 55.000 330.000 C1110314012B
014.10 3. BM SchB Nunnenbeckstr. 40 061/923 B 12, Fenstererneuerung Merkelsgasse K 200.873 29.127 230.000 C1110314013B
014.11 3. BM SchA Hintere Insel Schütt 101/704 VS Insel Schütt, Turnhalle Nord, Erneuerung der Decke inkl. Beleuchtung; Turnhalle Nord und Süd, Erneuerung Fenster und Einbau Prallwände K 172.414 27.586 200.000 C1110314014B
014.12 3. BM SchA Gibitzenhofstraße 151 82/2842 Pirckheimer Gymnasium, , IZBB-Bau, Verglasung Treppenaufgang (Herstellung Wintersicherheit) I 87.336 12.664 100.000 P1110314002B
014.13 3. BM SchB Augustenstraße 30 67/40 B 1, Hochhaus, Sanierung Dach über Eingangshalle K 209.607 30.393 240.000 C1110314015B
014.14 3. BM SchA Hummelsteiner Weg 25 92/555 MS, Turnhalle, Dachsanierung K 131.004 18.996 150.000 C1110314016B
014.15 3. BM SchA Labenwolfstr.10 101/704 Labenwolf-Gymnasium, Fenstererneuerung B-Bau (West- und Ostfassade) K 393.013 56.987 450.000 C1110314017B
014.16 3. BM SchA Preißlerstraße 120/977 MS, Turnhalle, Dachsanierung K 305.677 44.323 350.000 C1110314018B
014.17 3. BM SchA Dunantstraße 10 73 GS, Erneuerung des Schulhofbelags K 131.004 18.996 150.000 C1110314019B
014.18 3. BM SchB Äußere Bayreuther Str 8 0065/0078 BBZ, Erneuerung Beleuchtung Turnhalle Bauteil D, Bereiche 1+2 (Zuschussmaßnahme) I 203.333 40.667 244.000 P1110314003B
014.19 3. BM SchA Hopfengartenweg 23 91/2031 GS, Turnhalle, Erneuerung der Decke inkl. Beleuchtung K 129.310 20.690 150.000 C1110314020B
014.20 3. BM SchA Tetzelgasse 20 0140/1233 Johannes-Scharrer-Gymnasium, Erneuerung MSR Technik f. d. Lüftungsanlage, zentrale Luftaufbereitung, Garagenabluft K 125.000 25.000 150.000 C1110314021B
014.21 3.BM SchA Gibitzenhofstraße 151 82/368 Pirckheimer Gymnasium, Hauptgebäude, Erneuerung Treppenhaus-Glasfassade K 122.271 17.729 140.000 C1110314022B
Summe 4.034.000
2 Gesamtaufstellung11705017 J.3.2 Erläuterungen Hochbau Baupauschale.xlsx
359
Nr.
Bedarfstragend.
Ref.
hausverwalt.
Dienstst.
Straße, Hausnr. Objekt ID/ Gebäude ID Maßnahme investiv =I konsum=K Kostenberechnungen Honorar Bau- u. Neben- kosten/EUR SAP-Auftrag
Ref. I
114.1 Ref.I OrgA verschiedene Gebäude Rathauspauschale, Baumaßnahmen im Rathausbereich K 86.207 13.793 100.000 C1110314023B
114.2 Ref I OrgA verschiedene Gebäude IuK-Gebäudeverkabelung / Inhouse (Pauschale) K 166.667 33.333 200.000 C1110314024B
114.3 Ref I OrgA Burgstr. 4 183/151 Fenstererneuerung Innenhof K 179.039 25.961 205.000 C1110314025B
Summe 505.000
Nr.
Bedarfstragend.
Ref.
hausverwalt.
Dienstst.
Straße, Hausnr. Objekt ID/ Gebäude ID Maßnahme investiv =I konsum=K Kostenberechnungen Honorar Bau- u. Neben- kosten/EUR SAP-Auftrag
Ref. IV
414.1 Ref IV KuM Irrerstraße 21 575/217 Verwaltung Spielzeugmuseum, Sanierung Flachdach und Dämmung des Daches K 324.017 46.983 371.000 C2520314026B
414.2 Ref. IV KuKuQ Königstraße 93 163/693 Künstlerhaus, Altbau, Sanierung WC-Anlagen Damen u. Herren, EG u. Zwischengeschoss K 110.169 19.831 130.000 C2610314027B
Summe 434.187 501.000
Nr.
Bedarfstragend.
Ref.
hausverwalt.
Dienstst.
Straße, Hausnr. Objekt ID/ Gebäude ID Maßnahme investiv =I konsum=K Kostenberechnungen Honorar Bau- u. Neben- kosten/EUR SAP-Auftrag
Ref. V
514.1 Ref. V J Julius-Leber-St. 106 401/603 HfK, Anbau Raum für Hausaufgabenbetreuung I 301.724 48.276 350.000 P3650314005B
514.2 Ref. V J Holzgartenstraße 14 60/525 Hort, Toilettensanierung K 239.547 35.453 275.000 C1110314028B
Summe 625.000
3 Gesamtaufstellung11705017 J.3.2 Erläuterungen Hochbau Baupauschale.xlsx
360
Nr.
Bedarfstragend.
Ref.
hausverwalt.
Dienstst.
Straße, Hausnr. Objekt ID/ Gebäude ID Maßnahme investiv =I konsum=K Kostenberechnungen Honorar Bau- u. Neben- kosten/EUR SAP-Auftrag
Ref. VI
614.1 Ref. VI verschiedene Gebäude Pauschale zur Behebung sicherheitsgefährdender Zustände K 129.310 20.690 150.000 C1110314029B
614.2 Ref. VI H Untere Kreuzgasse 35 ohne/699 Denkmalstadel, Hausschwammsanierung K 186.026 26.974 213.000 C5230314030B
614.3 Ref. VI H Zweibrückener Straße 54 306/1391 Bunkeranlage, Sanierung Ziegeldach (Sicherheitsgefahr) K 179.039 25.961 205.000 C1110314031B
Summe 568.000
Nr.
Bedarfstragend.
Ref.
hausverwalt.
Dienstst.
Straße, Hausnr. Objekt ID/ Gebäude ID Maßnahme investiv =I konsum=K Kostenberechnungen Honorar Bau- u. Neben- kosten/EUR SAP-Auftrag
Ref. VII
714.1 Ref. VII LA Regensburger Straße 400-414
1007,1008,
1010,1012,1013,
1014,1015,1016
Kanalsanierung und Aufmauern von Schachthälsen K 157.205 22.795 180.000 C1110314032B
Summe 180.000
4 Gesamtaufstellung11705017 J.3.2 Erläuterungen Hochbau Baupauschale.xlsx
361
Bedarfstragend.
Ref.
Bau- u. Nebenkosten/EUR
OBM 88.000
2. BM 356.000
3.BM 4.034.000
Ref. I 505.000
Ref. IV 501.000
Ref. V 625.000
Ref. VI 568.000
Ref. VII 180.000
Gesamtsumme 6.857.000
5 Gesamtaufstellung11705017 J.3.2 Erläuterungen Hochbau Baupauschale.xlsx
362