HaushaltssperreBeta

← Haushaltsplan 2025 – Band 1

F.5 Ertragslage

Haushalt 2025 · Band 1 · Seiten 45–60 · Seiten 45–60 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Unterabschnitte

  1. F.5.1 Steuererträge S. 47–48
  2. F.5.2 Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssenund sonstige Transfererträge S. 49
  3. F.5.3 Erträge aus Leistungsentgelten S. 50
  4. F.5.4 Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen S. 51
  5. F.5.5 Erträge aus der Auflösung Sonderposten, sonstige ordentlicheErträge, Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen S. 52
  6. F.5.6 Personal- und Versorgungsaufwendungen S. 53–54
  7. F.5.7 Sachaufwendungen und Abschreibungen S. 55
  8. F.5.8 Transferaufwendungen S. 56–58
  9. F.5.9 Sonstige ordentliche Aufwendungen S. 59
  10. F.5.10 Finanzergebnis (Finanzerträge und Zinsaufwendungen) S. 60

Maschinell extrahierter Text der Seiten vor dem ersten Unterabschnitt. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

F.5 Ertragslage Zur Beurteilung der Ertragslage wird auf das ordentli￾che Ergebnis abgestellt. Dieses errechnet sich aus den ordentlichen Erträgen: • Steuererträge, • Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen und sonstige Transfererträge, • Erträge aus Leistungsentgelten, • Erträge aus Kostenerstattungen und Kosten￾umlagen, • Erträge aus der Auflösung Sonderposten, sonstige ordentliche Erträge, Aktivierte Eigen￾leistungen und Bestandsveränderungen den ordentlichen Aufwendungen: • Personal- und Versorgungsaufwendungen, • Sachaufwendungen und Abschreibungen, • Transferaufwendungen, • Sonstige ordentliche Aufwendungen und den Finanzerträgen und -aufwendungen (= Finanzergebnis). Die genannten Erträge und Aufwendungen fallen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäfts- beziehungsweise Verwaltungstätigkeit an. Sie sind planbar und meist re￾gelmäßig wiederkehrend. Außerordentliche Erträge und Aufwendungen, die unregelmäßig anfallen und/oder pe￾riodenfremd sind, bleiben außer Betracht. Einer Analyse insbesondere der ordentlichen Erträge und Aufwendun￾gen kommt besondere Bedeutung zu, da bei einer Ge￾genüberstellung beider Zahlen die Leistungsfähigkeit ei￾ner Kommune in Bezug auf die Deckungsfähigkeit ihrer Aufwendungen aus den Erträgen beurteilt werden kann. Für das Haushaltsjahr 2025 wird das folgende ordentli￾che Ergebnis geplant (Anmerkung: Aufgrund der hohen Aggregationsebene der Zahlen entstehen Rundungsdif￾ferenzen, die nicht korrigiert werden): Das ordentliche Ergebnis des Haushaltsplans 2025 schließt mit einem Fehlbetrag in Höhe von 72,8 Mio. ab. Im Vergleich zur Vorjahresplanung steigen die ordentli￾chen Erträge um 94,0 Mio. € oder 3,8 %. Die ordentli￾chen Aufwendungen nehmen dagegen um 129,5 Mio. € oder 5,2 % zu. Als Ergebnis der laufenden Verwaltungs￾tätigkeit errechnet sich somit ein Fehlbetrag in Höhe von 72,8 Mio. €. Vergleicht man die Planzahlen 2025 mit dem Jahresergebnis 2023, so ist festzustellen, dass die ordentlichen Aufwendungen um 10,2 % steigen (insbe￾sondere die Personal- und Versorgungsaufwendungen sowie die Sozialtransferaufwendungen und Verlustaus￾gleiche an die „Töchter“), während die Erträge nur um 3,2 % zunehmen. In der nachfolgenden Grafik wird die Entwicklung der or￾dentlichen Erträge und Aufwendungen seit der Einfüh￾rung der Doppik im Jahr 2005 dargestellt: Plan Plan Ist (in T€) 2025 2024 2023 Ordentliche Erträge -2.569.576 -2.475.626 -2.489.910 + Ordentliche Aufwendungen 2.616.800 2.487.341 2.373.888 = Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit 47.224 11.715 -116.022 + Finanzergebnis 25.588 37.951 30.818 = ordentliches Ergebnis 72.812 49.666 -85.204 41 Über den Zeitraum 2005 bis 2025 hinweg lagen - mit Ausnahme der Jahre 2010, 2014, 2021, 2024 und 2025 - die ordentlichen Erträge über den ordentlichen Aufwen￾dungen, mit der Folge, dass sich jeweils ein positiver Aufwandsdeckungsgrad über 100 % errechnet. Aus der Grafik wird ersichtlich, dass bis zum Jahr 2019 die Er￾träge gleichlaufend leicht über den Aufwendungen gele￾gen sind. Seit dem Jahr 2020, dem Jahr der Corona￾Pandemie, stellt sich der Kurvenverlauf eher unregelmä￾ßig dar. Die Jahre 2022 und 2023 haben insbesondere wegen der nicht vorhersehbaren positiven Entwicklung bei der Gewerbesteuer mit einem unerwartet hohen Überschuss abgeschlossen. Die Planungen für die Jahre 2024 und 2025 gehen dagegen von einer Ver￾schlechterung des Jahresergebnisses aus. Die Grafik zeigt im Jahr 2010 den Sondereffekt „Sonder￾vermögen Klinikum“. Das Verhältnis zwischen ordentli￾chen Erträgen und Aufwendungen ergibt dadurch einen rechnerischen Aufwanddeckungsgrad von 93,8 %. Da in dieser Betrachtung jedoch nur die ordentlichen Erträge und Aufwendungen betrachtet werden, bei der Auflö￾sung des Sondervermögens jedoch ordentliche und au￾ßerordentliche Positionen betroffen waren, ist an dieser Stelle ein direkter Vergleich mit den Werten der anderen Jahre nicht möglich. In den folgenden Ausführungen werden zur Beurteilung der Ertragslage die Ertrags- und Aufwandsposten aus dem ordentlichen Ergebnis einer näheren Betrachtung unterzogen. 42

Download ↓