F.5 Ertragslage
Unterabschnitte
- F.5.1 Steuererträge
- F.5.2 Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssenund sonstige Transfererträge
- F.5.3 Erträge aus Leistungsentgelten
- F.5.4 Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen
- F.5.5 Erträge aus der Auflösung Sonderposten, sonstige ordentlicheErträge, Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen
- F.5.6 Personal- und Versorgungsaufwendungen
- F.5.7 Sachaufwendungen und Abschreibungen
- F.5.8 Transferaufwendungen
- F.5.9 Sonstige ordentliche Aufwendungen
- F.5.10 Finanzergebnis (Finanzerträge und Zinsaufwendungen)
Maschinell extrahierter Text der Seiten vor dem ersten Unterabschnitt. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
F.5 Ertragslage
Zur Beurteilung der Ertragslage wird auf das ordentliche Ergebnis abgestellt. Dieses errechnet sich aus
den ordentlichen Erträgen:
• Steuererträge,
• Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen und
sonstige Transfererträge,
• Erträge aus Leistungsentgelten,
• Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen,
• Erträge aus der Auflösung Sonderposten,
sonstige ordentliche Erträge, Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen
den ordentlichen Aufwendungen:
• Personal- und Versorgungsaufwendungen,
• Sachaufwendungen und Abschreibungen,
• Transferaufwendungen,
• Sonstige ordentliche Aufwendungen
und den Finanzerträgen und -aufwendungen
(= Finanzergebnis).
Die genannten Erträge und Aufwendungen fallen im
Rahmen der gewöhnlichen Geschäfts- beziehungsweise
Verwaltungstätigkeit an. Sie sind planbar und meist regelmäßig wiederkehrend. Außerordentliche Erträge und
Aufwendungen, die unregelmäßig anfallen und/oder periodenfremd sind, bleiben außer Betracht. Einer Analyse
insbesondere der ordentlichen Erträge und Aufwendungen kommt besondere Bedeutung zu, da bei einer Gegenüberstellung beider Zahlen die Leistungsfähigkeit einer Kommune in Bezug auf die Deckungsfähigkeit ihrer
Aufwendungen aus den Erträgen beurteilt werden kann.
Für das Haushaltsjahr 2025 wird das folgende ordentliche Ergebnis geplant (Anmerkung: Aufgrund der hohen
Aggregationsebene der Zahlen entstehen Rundungsdifferenzen, die nicht korrigiert werden):
Das ordentliche Ergebnis des Haushaltsplans 2025
schließt mit einem Fehlbetrag in Höhe von 72,8 Mio. ab.
Im Vergleich zur Vorjahresplanung steigen die ordentlichen Erträge um 94,0 Mio. € oder 3,8 %. Die ordentlichen Aufwendungen nehmen dagegen um 129,5 Mio. €
oder 5,2 % zu. Als Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit errechnet sich somit ein Fehlbetrag in Höhe von
72,8 Mio. €. Vergleicht man die Planzahlen 2025 mit
dem Jahresergebnis 2023, so ist festzustellen, dass die
ordentlichen Aufwendungen um 10,2 % steigen (insbesondere die Personal- und Versorgungsaufwendungen
sowie die Sozialtransferaufwendungen und Verlustausgleiche an die „Töchter“), während die Erträge nur um
3,2 % zunehmen.
In der nachfolgenden Grafik wird die Entwicklung der ordentlichen Erträge und Aufwendungen seit der Einführung der Doppik im Jahr 2005 dargestellt:
Plan Plan Ist
(in T€) 2025 2024 2023
Ordentliche Erträge -2.569.576 -2.475.626 -2.489.910
+ Ordentliche Aufwendungen 2.616.800 2.487.341 2.373.888
= Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit 47.224 11.715 -116.022
+ Finanzergebnis 25.588 37.951 30.818
= ordentliches Ergebnis 72.812 49.666 -85.204
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Über den Zeitraum 2005 bis 2025 hinweg lagen - mit
Ausnahme der Jahre 2010, 2014, 2021, 2024 und 2025
- die ordentlichen Erträge über den ordentlichen Aufwendungen, mit der Folge, dass sich jeweils ein positiver
Aufwandsdeckungsgrad über 100 % errechnet. Aus der
Grafik wird ersichtlich, dass bis zum Jahr 2019 die Erträge gleichlaufend leicht über den Aufwendungen gelegen sind. Seit dem Jahr 2020, dem Jahr der CoronaPandemie, stellt sich der Kurvenverlauf eher unregelmäßig dar. Die Jahre 2022 und 2023 haben insbesondere
wegen der nicht vorhersehbaren positiven Entwicklung
bei der Gewerbesteuer mit einem unerwartet hohen
Überschuss abgeschlossen. Die Planungen für die
Jahre 2024 und 2025 gehen dagegen von einer Verschlechterung des Jahresergebnisses aus.
Die Grafik zeigt im Jahr 2010 den Sondereffekt „Sondervermögen Klinikum“. Das Verhältnis zwischen ordentlichen Erträgen und Aufwendungen ergibt dadurch einen
rechnerischen Aufwanddeckungsgrad von 93,8 %. Da in
dieser Betrachtung jedoch nur die ordentlichen Erträge
und Aufwendungen betrachtet werden, bei der Auflösung des Sondervermögens jedoch ordentliche und außerordentliche Positionen betroffen waren, ist an dieser
Stelle ein direkter Vergleich mit den Werten der anderen
Jahre nicht möglich.
In den folgenden Ausführungen werden zur Beurteilung
der Ertragslage die Ertrags- und Aufwandsposten aus
dem ordentlichen Ergebnis einer näheren Betrachtung
unterzogen.
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