F.5.8 Transferaufwendungen
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F.5.8 Transferaufwendungen
Die Transferaufwendungen werden in Sozialtransferaufwendungen (Transferaufwendungen Sozialbereich) und
weitere Transferaufwendungen unterteilt. Inhaltlich kann
die Bezirksumlage den Sozialtransferleistungen zugerechnet werden, da die Aufgabenschwerpunkte des Bezirks ebenfalls im Sozialbereich liegen. Aufgrund der finanziellen Bedeutung wird die Bezirksumlage jedoch eigenständig ausgewiesen.
Plan Plan Ist
(in T€) 2025 2024 2023
Transferaufwendungen Sozialbereich
(direkt) 658.527 628.101 575.365
davon:
Zuschüsse an soziale Einrichtungen
(gesetzlich/vertraglich - Art. 1/2) 184.540 173.468 170.892
Zuschüsse an soziale Einrichtungen
(freiwillig - Art. 4/5) 23.688 21.462 19.513
Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter
(SGB XII) 109.042 101.221 85.227
Hilfe zur Pflege (SGB XII) 7 2 7
Hilfe zur Gesundheit (SGB XII) 10.173 8.970 7.882
Sonstige Hilfen außerhalb von Einrichtungen 6.137 5.688 5.654
Familien- und Jugendhilfe 113.126 106.184 99.788
Asylbewerberleistung. (HLU und andere Hilfen) 46.516 42.473 43.994
Alg II, vor allem Kosten der Unterkunft (SGB II) 152.568 154.065 131.747
Bildungs- und Teilhabepaket 12.710 14.548 10.646
Sonstiges 20 20 15
Bezirksumlage 283.960 233.680 235.151
Weitere Transferaufwendungen 185.061 210.233 176.181
davon:
Zuweisungen und Zuschüsse
(ohne Verlustausgleiche) 80.980 79.358 87.751
Verlustausgleiche Eigenbetriebe und
verbundene Unternehmen 52.381 80.515 21.473
Gewerbesteuerumlage 51.700 50.360 49.652
Zuführungen zu Rückstellungen 0 0 17.305
Neutralisation Rückstellungen (Transfera.) -17.671 -1.000 -7.511
insgesamt 1.109.877 1.071.014 979.186
Sozialtransferaufwendungen
Sozialleistungen, Zuschüsse an soziale
Einrichtungen
Weitere Transferaufwendungen
Weitere Zuschüsse
und Zuweisungen,
Verlustausgleiche, Gewerbesteuerumlage,
Krankenhausumlage
Bezirksumlage
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Die Transferaufwendungen steigen insgesamt um
38,9 Mio. € oder 3,6 %. Mit einem Anteil von 42,4 % an
den ordentlichen Aufwendungen sind die Transferaufwendungen neben den Personal- und Versorgungsaufwendungen (Anteil von 33,8 %) der größte Kostenblock
innerhalb der ordentlichen Aufwendungen.
Transferaufwendungen Sozialbereich
Die Sozialtransferaufwendungen umfassen die klassischen Sozialleistungen, die die Stadt selbst zu tragen
hat, wie beispielsweise die Kosten der Unterkunft im
SGB II oder die Familien- und Jugendhilfen. Hinzu kommen die Zuschüsse an soziale Einrichtungen, insbesondere an die freien Träger der Kindertagesstätten. Diese
Teilmenge der Transferaufwendungen repräsentiert mit
einem Volumen von 658,5 Mio. € ein Viertel der gesamten ordentlichen Aufwendungen. Gedanklich hinzu addieren sollte man an dieser Stelle noch die Bezirksumlage, die aufgrund der Aufgabenschwerpunkte des Bezirks im Wesentlichen ebenfalls aus Sozialausgaben besteht. Zusammen stellen diese Positionen mit insgesamt
924,8 Mio. € circa 35,3 % der ordentlichen Aufwendungen des Nürnberger Stadthaushalts dar.
Die Planansätze im Sozialbereich beruhen auf der Fortschreibung der Ergebnisse 2023 unter der Berücksichtigung aktueller Prognosen und Erwartungen (zum Beispiel Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg).
Die Zuschüsse an soziale Einrichtungen (gesetzlich/vertraglich) steigen um 11,1 Mio. € auf 184,5 Mio. €. Hintergrund ist hier insbesondere der Betriebskostenzuschuss
für die Kindertageseinrichtungen freier Träger.
Zuschüsse an soziale Einrichtungen (freiwillig) steigen
um 2,2 Mio. € auf 23,7 Mio. €. Dies ist insbesondere auf
Tariferhöhungen im Förderbereich zurückzuführen.
Der Posten „Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)“ wird
um 7,8 Mio. € oder 7,7 % über dem Vorjahresansatz geplant. Im Kapitel 4 (Grundsicherung und Erwerbsminderung) steigt der Ansatz aufgrund des kontinuierlichen
Anstiegs bei der Anzahl Leistungsberechtigter sowie der
Fallkosten um 7,5 Mio. €. Diese werden vollständig vom
Bund erstattet. Die Ansätze für Leistungen nach Kapitel 3 (Hilfe zum Lebensunterhalt) werden um 0,3 Mio. €
angehoben.
Die Hilfe zur Pflege ist vollständig auf den Bezirk übergegangen. Etwaige zeitversetzt noch abgerechnete
„Nachläuferkosten“ werden vom überörtlichen Träger erstattet.
Für die „Hilfe zur Gesundheit (SGB XII)“ werden
1,2 Mio. € oder 13,4 % höhere Aufwendungen veranschlagt, insbesondere aufgrund der erwarteten Gesundheitsleistungen für Geflüchtete aus der Ukraine.
In der Familien- und Jugendhilfe liegt der Planwert 2025
um 6,9 Mio. € oder 6,5 % über dem Vorjahresplanwert.
Gründe hierfür sind höhere Fallkosten in Folge der Tarifabschlüsse.
Für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
werden 46,5 Mio. € (Vorjahr 42,5 Mio. €) im Jahr 2025
eingeplant. Die Aufwendungen werden vollständig vom
Freistaat Bayern erstattet.
Die Position „Alg II, vor…“ beinhaltet die Kosten der Unterkunft und Heizung für Leistungsberichtigte Bürgergeld
(bis 31.12.2022 Arbeitslosengeld II). 2025 reduziert sich
der Planansatz um 1,5 Mio. € im Vergleich zur Vorjahresplanung auf 152,6 Mio. €. Im Planansatz berücksichtigt sind regelmäßige Kostensteigerungen für Mietkosten
sowie ab 2024 ein Rückgang der anrechnungsfähigen
Einkommen aufgrund der Anhebung des Bürgergeldes.
Der Ansatz für Bildung und Teilhabe (BuT) reduziert sich
gegenüber dem Vorjahr um 1,8 Mio. € und berücksichtigt den langsameren Anstieg dieser Leistungen.
Bezirksumlage
Die Bezirksumlage wurde entsprechend dem aktuellen
Kenntnisstand für 2025 mit 284,0 Mio. € geplant. Der
Anstieg gegenüber dem Vorjahreswert beträgt
50,3 Mio. €
Weitere Transferaufwendungen
Die weiteren Transferaufwendungen mit 185,1 Mio. €
beziehungsweise 7,1 % der ordentlichen Aufwendungen
beinhalten sonstige Ausgleichszahlungen. Dies sind
zum Beispiel die Gewerbesteuerumlage, Verlustausgleiche an städtische Töchter und Eigenbetriebe, weitere
Zuschüsse aufgrund gesetzlicher und sozialer Verpflichtungen, die allerdings nicht den Sozialbereich betreffen,
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sowie Zuweisungen an das Land. Die weiteren Transferaufwendungen sanken im Vergleich zum Plan 2024
insgesamt um 25,2 Mio. € oder 12,0 %. Ursächlich hierfür sind insbesondere Entwicklungen bei dem Posten
Verlustausgleiche bei den Eigenbetrieben und Beteiligungen.
Der Posten „Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Verlustausgleiche)“ erhöht sich um 1,6 Mio. € auf
81,0 Mio. €. Er beinhaltet weitere Zuschüsse, die aus
gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen entstehen, beispielsweise an das Germanische Nationalmuseum, das Staatstheater oder die Nürnberger Symphoniker. Die Kosten für das Sozialticket im ÖPNV sowie
das Innovationspaket im VGN und das Schülerticket und
Verbandsumlage sind mit insgesamt 15,98 Mio. € veranschlagt (Vorjahr 20,92 Mio. €). Die Krankenhausumlage
steigt auf 17,50 Mio. € (Vorjahresplan 12,68 Mio. €). Der
Zuschuss für die Stiftung Staatstheater erhöht sich auf
23,73 Mio. € (Vorjahr 22,63 Mio. €).
Die Verlustausgleiche an die Eigenbetriebe NüBad,
FSN, SUN sowie an die Städtischen Werke Nürnberg
und die noris inklusion gGmbH wurden insgesamt um
28,1 Mio. € niedriger als im Vorjahr veranschlagt, aber
um 30,9 Mio. € höher im Vergleich zum Rechnungsergebnis 2023. Die Verringerung ist insbesondere bei
StWN sowie dem Flughafen festzustellen. Eine Erhöhung dagegen resultiert aus der Ausweisänderung eines
Zuschusses an das Klinikum. Eingeplant sind für die
Städtischen Werke Nürnberg 30 Mio. € (Vorjahr
55 Mio. €), Flughafen 0 Mio. € (Vorjahr 10 Mio. €),
NüBad 9,8 Mio. € (Vorjahr 9,2 Mio. €), Frankenstation
Nürnberg (FSN) 2,3 Mio. € (Vorjahr 2,4 Mio. €), noris inklusion 2,9 Mio. € (Vorjahr 4,0 Mio. €) sowie Klinikum
7,1 Mio. € (Vorjahr 0 €).
Entsprechend der Gewerbesteuererträge wird auch die
Gewerbesteuerumlage geplant und aufgrund höherer
Gewerbesteuererträge mit Mehraufwendungen von
1,3 Mio. € veranschlagt.
Neutralisation Rückstellungen (Transfera.)
Der Posten „Neutralisierung Zahlung Aufwandsrückstellungen“ wird differenziert unter den Sachaufwendungen,
Transferaufwendungen und Sonstigen ordentlichen Aufwendungen ausgewiesen. Im Bereich der Transferaufwendungen werden überwiegend Verlustausgleiche an
Eigenbetriebe und verbundenen Unternehmen aus im
Vorjahr gebildeten Rückstellungen gezahlt.
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