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F.5.8 Transferaufwendungen

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F.5.8 Transferaufwendungen Die Transferaufwendungen werden in Sozialtransferauf￾wendungen (Transferaufwendungen Sozialbereich) und weitere Transferaufwendungen unterteilt. Inhaltlich kann die Bezirksumlage den Sozialtransferleistungen zuge￾rechnet werden, da die Aufgabenschwerpunkte des Be￾zirks ebenfalls im Sozialbereich liegen. Aufgrund der fi￾nanziellen Bedeutung wird die Bezirksumlage jedoch ei￾genständig ausgewiesen. Plan Plan Ist (in T€) 2025 2024 2023 Transferaufwendungen Sozialbereich (direkt) 658.527 628.101 575.365 davon: Zuschüsse an soziale Einrichtungen (gesetzlich/vertraglich - Art. 1/2) 184.540 173.468 170.892 Zuschüsse an soziale Einrichtungen (freiwillig - Art. 4/5) 23.688 21.462 19.513 Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter (SGB XII) 109.042 101.221 85.227 Hilfe zur Pflege (SGB XII) 7 2 7 Hilfe zur Gesundheit (SGB XII) 10.173 8.970 7.882 Sonstige Hilfen außerhalb von Einrichtungen 6.137 5.688 5.654 Familien- und Jugendhilfe 113.126 106.184 99.788 Asylbewerberleistung. (HLU und andere Hilfen) 46.516 42.473 43.994 Alg II, vor allem Kosten der Unterkunft (SGB II) 152.568 154.065 131.747 Bildungs- und Teilhabepaket 12.710 14.548 10.646 Sonstiges 20 20 15 Bezirksumlage 283.960 233.680 235.151 Weitere Transferaufwendungen 185.061 210.233 176.181 davon: Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Verlustausgleiche) 80.980 79.358 87.751 Verlustausgleiche Eigenbetriebe und verbundene Unternehmen 52.381 80.515 21.473 Gewerbesteuerumlage 51.700 50.360 49.652 Zuführungen zu Rückstellungen 0 0 17.305 Neutralisation Rückstellungen (Transfera.) -17.671 -1.000 -7.511 insgesamt 1.109.877 1.071.014 979.186 Sozialtransferauf￾wendungen Sozialleistungen, Zu￾schüsse an soziale Einrichtungen Weitere Trans￾feraufwendungen Weitere Zuschüsse und Zuweisungen, Verlustausgleiche, Ge￾werbesteuerumlage, Krankenhausumlage Bezirksumlage 52 Die Transferaufwendungen steigen insgesamt um 38,9 Mio. € oder 3,6 %. Mit einem Anteil von 42,4 % an den ordentlichen Aufwendungen sind die Transferauf￾wendungen neben den Personal- und Versorgungsauf￾wendungen (Anteil von 33,8 %) der größte Kostenblock innerhalb der ordentlichen Aufwendungen. Transferaufwendungen Sozialbereich Die Sozialtransferaufwendungen umfassen die klassi￾schen Sozialleistungen, die die Stadt selbst zu tragen hat, wie beispielsweise die Kosten der Unterkunft im SGB II oder die Familien- und Jugendhilfen. Hinzu kom￾men die Zuschüsse an soziale Einrichtungen, insbeson￾dere an die freien Träger der Kindertagesstätten. Diese Teilmenge der Transferaufwendungen repräsentiert mit einem Volumen von 658,5 Mio. € ein Viertel der gesam￾ten ordentlichen Aufwendungen. Gedanklich hinzu ad￾dieren sollte man an dieser Stelle noch die Bezirksum￾lage, die aufgrund der Aufgabenschwerpunkte des Be￾zirks im Wesentlichen ebenfalls aus Sozialausgaben be￾steht. Zusammen stellen diese Positionen mit insgesamt 924,8 Mio. € circa 35,3 % der ordentlichen Aufwendun￾gen des Nürnberger Stadthaushalts dar. Die Planansätze im Sozialbereich beruhen auf der Fort￾schreibung der Ergebnisse 2023 unter der Berücksichti￾gung aktueller Prognosen und Erwartungen (zum Bei￾spiel Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Ukrai￾nekrieg). Die Zuschüsse an soziale Einrichtungen (gesetzlich/ver￾traglich) steigen um 11,1 Mio. € auf 184,5 Mio. €. Hinter￾grund ist hier insbesondere der Betriebskostenzuschuss für die Kindertageseinrichtungen freier Träger. Zuschüsse an soziale Einrichtungen (freiwillig) steigen um 2,2 Mio. € auf 23,7 Mio. €. Dies ist insbesondere auf Tariferhöhungen im Förderbereich zurückzuführen. Der Posten „Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsiche￾rung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)“ wird um 7,8 Mio. € oder 7,7 % über dem Vorjahresansatz ge￾plant. Im Kapitel 4 (Grundsicherung und Erwerbsminde￾rung) steigt der Ansatz aufgrund des kontinuierlichen Anstiegs bei der Anzahl Leistungsberechtigter sowie der Fallkosten um 7,5 Mio. €. Diese werden vollständig vom Bund erstattet. Die Ansätze für Leistungen nach Kapi￾tel 3 (Hilfe zum Lebensunterhalt) werden um 0,3 Mio. € angehoben. Die Hilfe zur Pflege ist vollständig auf den Bezirk über￾gegangen. Etwaige zeitversetzt noch abgerechnete „Nachläuferkosten“ werden vom überörtlichen Träger er￾stattet. Für die „Hilfe zur Gesundheit (SGB XII)“ werden 1,2 Mio. € oder 13,4 % höhere Aufwendungen veran￾schlagt, insbesondere aufgrund der erwarteten Gesund￾heitsleistungen für Geflüchtete aus der Ukraine. In der Familien- und Jugendhilfe liegt der Planwert 2025 um 6,9 Mio. € oder 6,5 % über dem Vorjahresplanwert. Gründe hierfür sind höhere Fallkosten in Folge der Tarif￾abschlüsse. Für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden 46,5 Mio. € (Vorjahr 42,5 Mio. €) im Jahr 2025 eingeplant. Die Aufwendungen werden vollständig vom Freistaat Bayern erstattet. Die Position „Alg II, vor…“ beinhaltet die Kosten der Un￾terkunft und Heizung für Leistungsberichtigte Bürgergeld (bis 31.12.2022 Arbeitslosengeld II). 2025 reduziert sich der Planansatz um 1,5 Mio. € im Vergleich zur Vorjah￾resplanung auf 152,6 Mio. €. Im Planansatz berücksich￾tigt sind regelmäßige Kostensteigerungen für Mietkosten sowie ab 2024 ein Rückgang der anrechnungsfähigen Einkommen aufgrund der Anhebung des Bürgergeldes. Der Ansatz für Bildung und Teilhabe (BuT) reduziert sich gegenüber dem Vorjahr um 1,8 Mio. € und berücksich￾tigt den langsameren Anstieg dieser Leistungen. Bezirksumlage Die Bezirksumlage wurde entsprechend dem aktuellen Kenntnisstand für 2025 mit 284,0 Mio. € geplant. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahreswert beträgt 50,3 Mio. € Weitere Transferaufwendungen Die weiteren Transferaufwendungen mit 185,1 Mio. € beziehungsweise 7,1 % der ordentlichen Aufwendungen beinhalten sonstige Ausgleichszahlungen. Dies sind zum Beispiel die Gewerbesteuerumlage, Verlustausglei￾che an städtische Töchter und Eigenbetriebe, weitere Zuschüsse aufgrund gesetzlicher und sozialer Verpflich￾tungen, die allerdings nicht den Sozialbereich betreffen, 53 sowie Zuweisungen an das Land. Die weiteren Trans￾feraufwendungen sanken im Vergleich zum Plan 2024 insgesamt um 25,2 Mio. € oder 12,0 %. Ursächlich hier￾für sind insbesondere Entwicklungen bei dem Posten Verlustausgleiche bei den Eigenbetrieben und Beteili￾gungen. Der Posten „Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Ver￾lustausgleiche)“ erhöht sich um 1,6 Mio. € auf 81,0 Mio. €. Er beinhaltet weitere Zuschüsse, die aus gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen entste￾hen, beispielsweise an das Germanische Nationalmu￾seum, das Staatstheater oder die Nürnberger Sympho￾niker. Die Kosten für das Sozialticket im ÖPNV sowie das Innovationspaket im VGN und das Schülerticket und Verbandsumlage sind mit insgesamt 15,98 Mio. € veran￾schlagt (Vorjahr 20,92 Mio. €). Die Krankenhausumlage steigt auf 17,50 Mio. € (Vorjahresplan 12,68 Mio. €). Der Zuschuss für die Stiftung Staatstheater erhöht sich auf 23,73 Mio. € (Vorjahr 22,63 Mio. €). Die Verlustausgleiche an die Eigenbetriebe NüBad, FSN, SUN sowie an die Städtischen Werke Nürnberg und die noris inklusion gGmbH wurden insgesamt um 28,1 Mio. € niedriger als im Vorjahr veranschlagt, aber um 30,9 Mio. € höher im Vergleich zum Rechnungser￾gebnis 2023. Die Verringerung ist insbesondere bei StWN sowie dem Flughafen festzustellen. Eine Erhö￾hung dagegen resultiert aus der Ausweisänderung eines Zuschusses an das Klinikum. Eingeplant sind für die Städtischen Werke Nürnberg 30 Mio. € (Vorjahr 55 Mio. €), Flughafen 0 Mio. € (Vorjahr 10 Mio. €), NüBad 9,8 Mio. € (Vorjahr 9,2 Mio. €), Frankenstation Nürnberg (FSN) 2,3 Mio. € (Vorjahr 2,4 Mio. €), noris in￾klusion 2,9 Mio. € (Vorjahr 4,0 Mio. €) sowie Klinikum 7,1 Mio. € (Vorjahr 0 €). Entsprechend der Gewerbesteuererträge wird auch die Gewerbesteuerumlage geplant und aufgrund höherer Gewerbesteuererträge mit Mehraufwendungen von 1,3 Mio. € veranschlagt. Neutralisation Rückstellungen (Transfera.) Der Posten „Neutralisierung Zahlung Aufwandsrückstel￾lungen“ wird differenziert unter den Sachaufwendungen, Transferaufwendungen und Sonstigen ordentlichen Auf￾wendungen ausgewiesen. Im Bereich der Transferauf￾wendungen werden überwiegend Verlustausgleiche an Eigenbetriebe und verbundenen Unternehmen aus im Vorjahr gebildeten Rückstellungen gezahlt. 54

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