F.5 Ertragslage
Unterabschnitte
- F.5.1 Steuererträge
- F.5.2 Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssenund sonstige Transfererträge
- F.5.3 Erträge aus Leistungsentgelten
- F.5.4 Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen
- F.5.5 Erträge aus der Auflösung Sonderposten, sonstige ordentlicheErträge, Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen
- F.5.6 Personal- und Versorgungsaufwendungen
- F.5.7 Sachaufwendungen und Abschreibungen
- F.5.8 Transferaufwendungen
- F.5.9 Sonstige ordentliche Aufwendungen
- F.5.10 Finanzergebnis (Finanzerträge und Zinsaufwendungen)
Maschinell extrahierter Text der Seiten vor dem ersten Unterabschnitt. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
F.5 Ertragslage
Zur Beurteilung der Ertragslage wird auf das ordentliche Ergebnis abgestellt. Dieses errechnet sich aus
den ordentlichen Erträgen:
• Steuererträge,
• Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen und
sonstige Transfererträge,
• Erträge aus Leistungsentgelten,
• Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen,
• Erträge aus der Auflösung Sonderposten,
sonstige ordentliche Erträge, Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen
den ordentlichen Aufwendungen:
• Personal- und Versorgungsaufwendungen,
• Sachaufwendungen und Abschreibungen,
• Transferaufwendungen,
• Sonstige ordentliche Aufwendungen
und den Finanzerträgen und -aufwendungen
(= Finanzergebnis).
Die genannten Erträge und Aufwendungen fallen im
Rahmen der gewöhnlichen Geschäfts- beziehungsweise
Verwaltungstätigkeit an. Sie sind planbar und meist regelmäßig wiederkehrend. Außerordentliche Erträge und
Aufwendungen, die unregelmäßig anfallen und/oder periodenfremd sind, bleiben außer Betracht. Einer Analyse
insbesondere der ordentlichen Erträge und Aufwendungen kommt besondere Bedeutung zu, da bei einer Gegenüberstellung beider Zahlen die Leistungsfähigkeit einer Kommune in Bezug auf die Deckungsfähigkeit ihrer
Aufwendungen aus den Erträgen beurteilt werden kann.
Für das Haushaltsjahr 2026 wird das folgende ordentliche Ergebnis geplant (Anmerkung: Aufgrund der hohen
Aggregationsebene der Zahlen entstehen Rundungsdifferenzen, die nicht korrigiert werden):
Das ordentliche Ergebnis des Haushaltsplans 2026
schließt mit einem Fehlbetrag in Höhe von 68,5 Mio. ab.
Im Vergleich zur Vorjahresplanung steigen die ordentlichen Erträge um 99,7 Mio. € oder 3,8 %. Die ordentlichen Aufwendungen nehmen dagegen um 104,8 Mio. €
oder 3,9 % zu. Als Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit errechnet sich somit ein Fehlbetrag in Höhe von
32,6 Mio. €. Vergleicht man die Planzahlen 2026 mit
dem Jahresergebnis 2024, so ist festzustellen, dass die
ordentlichen Aufwendungen um 6,7 % steigen, während
die Erträge nur um 4,8 % zunehmen.
In der nachfolgenden Grafik wird die Entwicklung der ordentlichen Erträge und Aufwendungen seit der Einführung der Doppik im Jahr 2005 dargestellt:
Plan Plan Ist
(in T€) 2026 2025 2024
Ordentliche Erträge -2.729.341 -2.629.663 -2.603.960
+ Ordentliche Aufwendungen 2.761.971 2.657.197 2.587.665
= Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit 32.630 27.534 -16.295
+ Finanzergebnis 35.880 25.588 34.483
= ordentliches Ergebnis 68.510 53.122 18.188
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Über den Zeitraum 2005 bis 2026 hinweg lagen bzw. liegen - mit Ausnahme der Jahre 2010, 2014, 2021, 2025
und 2026 - die ordentlichen Erträge über den ordentlichen Aufwendungen, mit der Folge, dass sich jeweils ein
positiver Aufwandsdeckungsgrad über 100 % errechnet.
Aus der Grafik wird ersichtlich, dass bis zum Jahr 2019
die Erträge gleichlaufend leicht über den Aufwendungen
gelegen sind. Seit dem Jahr 2020, dem Jahr der CoronaPandemie, stellt sich der Kurvenverlauf eher unregelmäßig dar. Die Jahre 2022, 2023 und 2024 haben insbesondere wegen der nicht vorhersehbaren positiven Entwicklung bei der Gewerbesteuer mit einem unerwartet
hohen Überschuss abgeschlossen. Die Planungen für
die Jahre 2025 und 2026 gehen dagegen von einer Verschlechterung des Jahresergebnisses aus.
Die Grafik zeigt im Jahr 2010 den Sondereffekt „Sondervermögen Klinikum“. Das Verhältnis zwischen ordentlichen Erträgen und Aufwendungen ergibt dadurch einen
rechnerischen Aufwanddeckungsgrad von 93,8 %. Da in
dieser Betrachtung jedoch nur die ordentlichen Erträge
und Aufwendungen betrachtet werden, bei der Auflösung des Sondervermögens jedoch ordentliche und außerordentliche Positionen betroffen waren, ist an dieser
Stelle ein direkter Vergleich mit den Werten der anderen
Jahre nicht möglich.
In den folgenden Ausführungen werden zur Beurteilung
der Ertragslage die Ertrags- und Aufwandsposten aus
dem ordentlichen Ergebnis einer näheren Betrachtung
unterzogen.
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