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F.5.8 Transferaufwendungen

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F.5.8 Transferaufwendungen Die Transferaufwendungen werden in Sozialtransferauf￾wendungen (Transferaufwendungen Sozialbereich) und weitere Transferaufwendungen unterteilt. Inhaltlich kann die Bezirksumlage den Sozialtransferleistungen zuge￾rechnet werden, da die Aufgabenschwerpunkte des Be￾zirks ebenfalls im Sozialbereich liegen. Aufgrund der fi￾nanziellen Bedeutung wird die Bezirksumlage jedoch ei￾genständig ausgewiesen. Plan Plan Ist (in T€) 2026 2025 2024 Transferaufwendungen Sozialbereich (direkt) 699.755 678.527 629.085 davon: Zuschüsse an soziale Einrichtungen (gesetzlich/vertraglich - Art. 1/2) 198.894 184.540 176.367 Zuschüsse an soziale Einrichtungen (freiwillig - Art. 4/5) 24.693 23.688 19.657 Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter (SGB XII) 112.488 109.042 98.320 Hilfe zur Pflege (SGB XII) 0 7 6 Hilfe zur Gesundheit (SGB XII) 10.478 10.173 10.011 Sonstige Hilfen außerhalb von Einrichtungen 6.313 6.137 6.037 Familien- und Jugendhilfe 146.021 133.126 123.374 Asylbewerberleistung. (HLU und andere Hilfen) 31.805 46.516 39.631 Alg II, vor allem Kosten der Unterkunft (SGB II) 153.260 152.568 143.537 Bildungs- und Teilhabepaket 15.803 12.710 12.134 Sonstiges 0 20 11 Bezirksumlage 288.680 283.960 233.672 Weitere Transferaufwendungen 182.355 195.632 206.666 davon: Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Verlustausgleiche) 84.420 80.980 85.016 Verlustausgleiche Eigenbetriebe und verbundene Unternehmen 42.085 58.517 67.268 Gewerbesteuerumlage 55.850 56.135 48.475 Zuführungen zu Rückstellungen 0 0 5.907 Neutralisation Rückstellungen (Transfera.) -1.136 -17.671 -1.721 insgesamt 1.169.654 1.140.448 1.067.702 Sozialtransferauf￾wendungen Sozialleistungen, Zu￾schüsse an soziale Einrichtungen Weitere Trans￾feraufwendungen Weitere Zuschüsse und Zuweisungen, Verlustausgleiche, Ge￾werbesteuerumlage, Krankenhausumlage Bezirksumlage 52 Die Transferaufwendungen steigen insgesamt um 29,2 Mio. € oder 2,6 %. Mit einem Anteil von 42,3 % an den ordentlichen Aufwendungen sind die Transferauf￾wendungen neben den Personal- und Versorgungsauf￾wendungen (Anteil von 33,0 %) der größte Kostenblock innerhalb der ordentlichen Aufwendungen. Transferaufwendungen Sozialbereich Die Sozialtransferaufwendungen umfassen die klassi￾schen Sozialleistungen, die die Stadt selbst zu tragen hat, wie beispielsweise die Kosten der Unterkunft im SGB II oder die Familien- und Jugendhilfen. Hinzu kom￾men die Zuschüsse an soziale Einrichtungen, insbeson￾dere an die freien Träger der Kindertagesstätten. Diese Teilmenge der Transferaufwendungen repräsentiert mit einem Volumen von 699,8 Mio. € ein Viertel der gesam￾ten ordentlichen Aufwendungen. Gedanklich hinzu ad￾dieren sollte man an dieser Stelle noch die Bezirksum￾lage, die aufgrund der Aufgabenschwerpunkte des Be￾zirks im Wesentlichen ebenfalls aus Sozialausgaben be￾steht. Zusammen stellen diese Positionen mit insgesamt 998,5 Mio. € circa 35,8 % der ordentlichen Aufwendun￾gen des Nürnberger Stadthaushalts dar. Die Planansätze im Sozialbereich beruhen auf der Fort￾schreibung der Ergebnisse 2024 unter der Berücksichti￾gung aktueller Prognosen und Erwartungen (zum Bei￾spiel Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Ukrai￾nekrieg). Die Zuschüsse an soziale Einrichtungen (gesetzlich/ver￾traglich) steigen um 14,4 Mio. € auf 198,9 Mio. €. Hinter￾grund ist hier insbesondere der Betriebskostenzuschuss für die Kindertageseinrichtungen freier Träger. Zuschüsse an soziale Einrichtungen (freiwillig) steigen um 1,0 Mio. € auf 24,7 Mio. €. Dies ist insbesondere auf Tariferhöhungen im Förderbereich zurückzuführen. Der Posten „Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsiche￾rung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)“ wird um 3,4 Mio. € oder 3,2 % über dem Vorjahresansatz ge￾plant. Im Kapitel 4 (Grundsicherung und Erwerbsminde￾rung) steigt der Ansatz aufgrund des kontinuierlichen Anstiegs bei der Anzahl Leistungsberechtigter sowie der Fallkosten um 2,0 Mio. €. Diese werden vollständig vom Bund erstattet. Die Ansätze für Leistungen nach Kapi￾tel 3 (Hilfe zum Lebensunterhalt) werden um 1,4 Mio. € angehoben. Die Hilfe zur Pflege ist vollständig auf den Bezirk über￾gegangen. Etwaige zeitversetzt noch abgerechnete „Nachläuferkosten“ werden vom überörtlichen Träger er￾stattet. Für die „Hilfe zur Gesundheit (SGB XII)“ werden 0,3 Mio. € oder 3,0 % höhere Aufwendungen veran￾schlagt. In der Familien- und Jugendhilfe liegt der Planwert 2026 um 12,9 Mio. € oder 9,7 % über dem Vorjahresplanwert. In 2025 waren die Kosten überplanmäßig angestiegen, weshalb die Planansätze über die Nachtragshaushalts￾satzung nach oben hin korrigiert worden sind. Die Pla￾nung erfolgt auf Basis der aktuellen Fallzahlen inklusive der prognostizierten Fallzahl- und Fallkostensteigerun￾gen: • Im Bereich der Inobhutnahme steigen die Aufwen￾dungen um 3,7 Mio. € oder 25 % wegen des höhe￾ren Bedarfs und höherer Betreuungsstandards. Zu￾dem werden vermehrt kostenintensive Einzelset￾tings notwendig. • Eingliederungshilfen werden mit 2,5 Mio. € oder 7,2 % über dem Vorjahresplan veranschlagt. Es ist eine starke Erhöhung der Entgelte im Bereich der Heimunterbringung und eine steigende Komplexität der Fallkonstellationen mit Bedarf an Spezialunter￾bringung zu verzeichnen. Insbesondere im Bereich der Integrationshelfer sind auch stark steigenden Fallzahlen festzustellen. • Hilfen zur Erziehung werden mit einer Steigerung um 2,2 Mio. € oder 3,6 % gegenüber dem Vorjahr erwartet. • Weitere Steigerungen sind auch in den Kinderta￾gespflege mit 4,0 Mio. € oder 20,4 % zu erwarten. Ursächlich sind stark steigende Fallkosten und stei￾gende Fallzahlen. Für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden 31,8 Mio. € (Vorjahr 46,5 Mio. €) im Jahr 2026 eingeplant. Die Aufwendungen werden vollständig vom Freistaat Bayern erstattet. Die Position „Alg II, vor…“ beinhaltet die Kosten der Un￾terkunft und Heizung für Leistungsberichtigte Bürgergeld (bis 31.12.2022 Arbeitslosengeld II). 2026 erhöht sich der Planansatz um 0,7 Mio. € im Vergleich zur Vorjah￾resplanung auf 153,3 Mio. €. Im Planansatz berücksich￾tigt sind regelmäßige Kostensteigerungen für Mietkos￾ten. 53 Der Ansatz für Bildung und Teilhabe (BuT) erhöht sich gegenüber dem Vorjahr um 3,1 Mio. €, insbesondere für Mittagsverpflegung. Bezirksumlage Die Bezirksumlage wurde entsprechend dem aktuellen Kenntnisstand für 2026 mit 288,7 Mio. € geplant. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahreswert beträgt 4,7 Mio. € (1,7 %) und 55,0 Mio. € (23,5 %) gegenüber dem Rechnungsergebnis 2024. Nur über den kommuna￾len Finanzausgleich des Landes konnte im Jahr 2026 das Haushaltsloch des Bezirks Mittelfrankens reduziert werden. Ohne diesen Ausgleich hätte die Stadt Nürn￾berg circa 23,5 Mio. € zusätzlich an den Bezirk zahlen müssen. Weitere Transferaufwendungen Die weiteren Transferaufwendungen mit 182,4 Mio. € beziehungsweise 6,6 % der ordentlichen Aufwendungen beinhalten sonstige Ausgleichszahlungen. Dies sind zum Beispiel die Gewerbesteuerumlage, Verlustausglei￾che an städtische Töchter und Eigenbetriebe, weitere Zuschüsse aufgrund gesetzlicher und sozialer Verpflich￾tungen, die allerdings nicht den Sozialbereich betreffen, sowie Zuweisungen an das Land. Die weiteren Trans￾feraufwendungen sinken im Vergleich zum Plan 2025 insgesamt um 13,3 Mio. € oder 6,8 %. Der Posten „Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Ver￾lustausgleiche)“ erhöht sich um 3,4 Mio. € auf 84,4 Mio. €. Er beinhaltet weitere Zuschüsse, die aus gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen entste￾hen, beispielsweise an das Germanische Nationalmu￾seum, das Staatstheater oder die Nürnberger Sympho￾niker. Die Kosten für das Sozialticket im ÖPNV sowie das Innovationspaket im VGN und das Schülerticket und Verbandsumlage sind mit insgesamt 18,13 Mio. € veran￾schlagt (Vorjahr 15,98 Mio. €). Der Zuschuss für die Stif￾tung Staatstheater erhöht sich auf 25,48 Mio. € (Vorjahr 23,73 Mio. €). Die Verlustausgleiche an die Eigenbetriebe NüBad, FSN, SUN sowie an die Städtischen Werke Nürnberg und die noris inklusion gGmbH wurden insgesamt um 16,4 Mio. € niedriger als im Vorjahr veranschlagt. Die Verringerung ist insbesondere bei StWN festzustellen. Eingeplant sind für die Städtischen Werke Nürnberg 20 Mio. € (Vorjahr 30 Mio. €), NüBad 8,9 Mio. € (Vorjahr 9,8 Mio. €), Klinikum 9,3 Mio. € (Vorjahr 10,9 Mio. €), Frankenstation Nürnberg (FSN) 1,6 Mio. € (Vorjahr 2,3 Mio. €), noris inklusion 2,1 Mio. € (Vorjahr 2,9 Mio. €) sowie NüSt (Vorjahr 2,3 Mio. €). Entsprechend der Gewerbesteuererträge wird auch die Gewerbesteuerumlage geplant und aufgrund niedriger Gewerbesteuererträge mit Minderaufwendungen von 0,3 Mio. € veranschlagt. Neutralisation Rückstellungen (Transfera.) Der Posten „Neutralisierung Zahlung Aufwandsrückstel￾lungen“ wird differenziert unter den Sachaufwendungen, Transferaufwendungen und Sonstigen ordentlichen Auf￾wendungen ausgewiesen. Im Bereich der Transferauf￾wendungen werden überwiegend Verlustausgleiche an Eigenbetriebe und verbundenen Unternehmen aus im Vorjahr gebildeten Rückstellungen gezahlt. 54

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