F.5.8 Transferaufwendungen
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
F.5.8 Transferaufwendungen
Die Transferaufwendungen werden in Sozialtransferaufwendungen (Transferaufwendungen Sozialbereich) und
weitere Transferaufwendungen unterteilt. Inhaltlich kann
die Bezirksumlage den Sozialtransferleistungen zugerechnet werden, da die Aufgabenschwerpunkte des Bezirks ebenfalls im Sozialbereich liegen. Aufgrund der finanziellen Bedeutung wird die Bezirksumlage jedoch eigenständig ausgewiesen.
Plan Plan Ist
(in T€) 2026 2025 2024
Transferaufwendungen Sozialbereich
(direkt) 699.755 678.527 629.085
davon:
Zuschüsse an soziale Einrichtungen
(gesetzlich/vertraglich - Art. 1/2) 198.894 184.540 176.367
Zuschüsse an soziale Einrichtungen
(freiwillig - Art. 4/5) 24.693 23.688 19.657
Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter
(SGB XII) 112.488 109.042 98.320
Hilfe zur Pflege (SGB XII) 0 7 6
Hilfe zur Gesundheit (SGB XII) 10.478 10.173 10.011
Sonstige Hilfen außerhalb von Einrichtungen 6.313 6.137 6.037
Familien- und Jugendhilfe 146.021 133.126 123.374
Asylbewerberleistung. (HLU und andere Hilfen) 31.805 46.516 39.631
Alg II, vor allem Kosten der Unterkunft (SGB II) 153.260 152.568 143.537
Bildungs- und Teilhabepaket 15.803 12.710 12.134
Sonstiges 0 20 11
Bezirksumlage 288.680 283.960 233.672
Weitere Transferaufwendungen 182.355 195.632 206.666
davon:
Zuweisungen und Zuschüsse
(ohne Verlustausgleiche) 84.420 80.980 85.016
Verlustausgleiche Eigenbetriebe und
verbundene Unternehmen 42.085 58.517 67.268
Gewerbesteuerumlage 55.850 56.135 48.475
Zuführungen zu Rückstellungen 0 0 5.907
Neutralisation Rückstellungen (Transfera.) -1.136 -17.671 -1.721
insgesamt 1.169.654 1.140.448 1.067.702
Sozialtransferaufwendungen
Sozialleistungen, Zuschüsse an soziale
Einrichtungen
Weitere Transferaufwendungen
Weitere Zuschüsse
und Zuweisungen,
Verlustausgleiche, Gewerbesteuerumlage,
Krankenhausumlage
Bezirksumlage
52
Die Transferaufwendungen steigen insgesamt um
29,2 Mio. € oder 2,6 %. Mit einem Anteil von 42,3 % an
den ordentlichen Aufwendungen sind die Transferaufwendungen neben den Personal- und Versorgungsaufwendungen (Anteil von 33,0 %) der größte Kostenblock
innerhalb der ordentlichen Aufwendungen.
Transferaufwendungen Sozialbereich
Die Sozialtransferaufwendungen umfassen die klassischen Sozialleistungen, die die Stadt selbst zu tragen
hat, wie beispielsweise die Kosten der Unterkunft im
SGB II oder die Familien- und Jugendhilfen. Hinzu kommen die Zuschüsse an soziale Einrichtungen, insbesondere an die freien Träger der Kindertagesstätten. Diese
Teilmenge der Transferaufwendungen repräsentiert mit
einem Volumen von 699,8 Mio. € ein Viertel der gesamten ordentlichen Aufwendungen. Gedanklich hinzu addieren sollte man an dieser Stelle noch die Bezirksumlage, die aufgrund der Aufgabenschwerpunkte des Bezirks im Wesentlichen ebenfalls aus Sozialausgaben besteht. Zusammen stellen diese Positionen mit insgesamt
998,5 Mio. € circa 35,8 % der ordentlichen Aufwendungen des Nürnberger Stadthaushalts dar.
Die Planansätze im Sozialbereich beruhen auf der Fortschreibung der Ergebnisse 2024 unter der Berücksichtigung aktueller Prognosen und Erwartungen (zum Beispiel Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg).
Die Zuschüsse an soziale Einrichtungen (gesetzlich/vertraglich) steigen um 14,4 Mio. € auf 198,9 Mio. €. Hintergrund ist hier insbesondere der Betriebskostenzuschuss
für die Kindertageseinrichtungen freier Träger.
Zuschüsse an soziale Einrichtungen (freiwillig) steigen
um 1,0 Mio. € auf 24,7 Mio. €. Dies ist insbesondere auf
Tariferhöhungen im Förderbereich zurückzuführen.
Der Posten „Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)“ wird
um 3,4 Mio. € oder 3,2 % über dem Vorjahresansatz geplant. Im Kapitel 4 (Grundsicherung und Erwerbsminderung) steigt der Ansatz aufgrund des kontinuierlichen
Anstiegs bei der Anzahl Leistungsberechtigter sowie der
Fallkosten um 2,0 Mio. €. Diese werden vollständig vom
Bund erstattet. Die Ansätze für Leistungen nach Kapitel 3 (Hilfe zum Lebensunterhalt) werden um 1,4 Mio. €
angehoben.
Die Hilfe zur Pflege ist vollständig auf den Bezirk übergegangen. Etwaige zeitversetzt noch abgerechnete
„Nachläuferkosten“ werden vom überörtlichen Träger erstattet.
Für die „Hilfe zur Gesundheit (SGB XII)“ werden
0,3 Mio. € oder 3,0 % höhere Aufwendungen veranschlagt.
In der Familien- und Jugendhilfe liegt der Planwert 2026
um 12,9 Mio. € oder 9,7 % über dem Vorjahresplanwert.
In 2025 waren die Kosten überplanmäßig angestiegen,
weshalb die Planansätze über die Nachtragshaushaltssatzung nach oben hin korrigiert worden sind. Die Planung erfolgt auf Basis der aktuellen Fallzahlen inklusive
der prognostizierten Fallzahl- und Fallkostensteigerungen:
• Im Bereich der Inobhutnahme steigen die Aufwendungen um 3,7 Mio. € oder 25 % wegen des höheren Bedarfs und höherer Betreuungsstandards. Zudem werden vermehrt kostenintensive Einzelsettings notwendig.
• Eingliederungshilfen werden mit 2,5 Mio. € oder
7,2 % über dem Vorjahresplan veranschlagt. Es ist
eine starke Erhöhung der Entgelte im Bereich der
Heimunterbringung und eine steigende Komplexität
der Fallkonstellationen mit Bedarf an Spezialunterbringung zu verzeichnen. Insbesondere im Bereich
der Integrationshelfer sind auch stark steigenden
Fallzahlen festzustellen.
• Hilfen zur Erziehung werden mit einer Steigerung
um 2,2 Mio. € oder 3,6 % gegenüber dem Vorjahr
erwartet.
• Weitere Steigerungen sind auch in den Kindertagespflege mit 4,0 Mio. € oder 20,4 % zu erwarten.
Ursächlich sind stark steigende Fallkosten und steigende Fallzahlen.
Für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
werden 31,8 Mio. € (Vorjahr 46,5 Mio. €) im Jahr 2026
eingeplant. Die Aufwendungen werden vollständig vom
Freistaat Bayern erstattet.
Die Position „Alg II, vor…“ beinhaltet die Kosten der Unterkunft und Heizung für Leistungsberichtigte Bürgergeld
(bis 31.12.2022 Arbeitslosengeld II). 2026 erhöht sich
der Planansatz um 0,7 Mio. € im Vergleich zur Vorjahresplanung auf 153,3 Mio. €. Im Planansatz berücksichtigt sind regelmäßige Kostensteigerungen für Mietkosten.
53
Der Ansatz für Bildung und Teilhabe (BuT) erhöht sich
gegenüber dem Vorjahr um 3,1 Mio. €, insbesondere für
Mittagsverpflegung.
Bezirksumlage
Die Bezirksumlage wurde entsprechend dem aktuellen
Kenntnisstand für 2026 mit 288,7 Mio. € geplant. Der
Anstieg gegenüber dem Vorjahreswert beträgt
4,7 Mio. € (1,7 %) und 55,0 Mio. € (23,5 %) gegenüber
dem Rechnungsergebnis 2024. Nur über den kommunalen Finanzausgleich des Landes konnte im Jahr 2026
das Haushaltsloch des Bezirks Mittelfrankens reduziert
werden. Ohne diesen Ausgleich hätte die Stadt Nürnberg circa 23,5 Mio. € zusätzlich an den Bezirk zahlen
müssen.
Weitere Transferaufwendungen
Die weiteren Transferaufwendungen mit 182,4 Mio. €
beziehungsweise 6,6 % der ordentlichen Aufwendungen
beinhalten sonstige Ausgleichszahlungen. Dies sind
zum Beispiel die Gewerbesteuerumlage, Verlustausgleiche an städtische Töchter und Eigenbetriebe, weitere
Zuschüsse aufgrund gesetzlicher und sozialer Verpflichtungen, die allerdings nicht den Sozialbereich betreffen,
sowie Zuweisungen an das Land. Die weiteren Transferaufwendungen sinken im Vergleich zum Plan 2025
insgesamt um 13,3 Mio. € oder 6,8 %.
Der Posten „Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Verlustausgleiche)“ erhöht sich um 3,4 Mio. € auf
84,4 Mio. €. Er beinhaltet weitere Zuschüsse, die aus
gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen entstehen, beispielsweise an das Germanische Nationalmuseum, das Staatstheater oder die Nürnberger Symphoniker. Die Kosten für das Sozialticket im ÖPNV sowie
das Innovationspaket im VGN und das Schülerticket und
Verbandsumlage sind mit insgesamt 18,13 Mio. € veranschlagt (Vorjahr 15,98 Mio. €). Der Zuschuss für die Stiftung Staatstheater erhöht sich auf 25,48 Mio. € (Vorjahr
23,73 Mio. €).
Die Verlustausgleiche an die Eigenbetriebe NüBad,
FSN, SUN sowie an die Städtischen Werke Nürnberg
und die noris inklusion gGmbH wurden insgesamt um
16,4 Mio. € niedriger als im Vorjahr veranschlagt. Die
Verringerung ist insbesondere bei StWN festzustellen.
Eingeplant sind für die Städtischen Werke Nürnberg
20 Mio. € (Vorjahr 30 Mio. €), NüBad 8,9 Mio. € (Vorjahr
9,8 Mio. €), Klinikum 9,3 Mio. € (Vorjahr 10,9 Mio. €),
Frankenstation Nürnberg (FSN) 1,6 Mio. € (Vorjahr
2,3 Mio. €), noris inklusion 2,1 Mio. € (Vorjahr
2,9 Mio. €) sowie NüSt (Vorjahr 2,3 Mio. €).
Entsprechend der Gewerbesteuererträge wird auch die
Gewerbesteuerumlage geplant und aufgrund niedriger
Gewerbesteuererträge mit Minderaufwendungen von
0,3 Mio. € veranschlagt.
Neutralisation Rückstellungen (Transfera.)
Der Posten „Neutralisierung Zahlung Aufwandsrückstellungen“ wird differenziert unter den Sachaufwendungen,
Transferaufwendungen und Sonstigen ordentlichen Aufwendungen ausgewiesen. Im Bereich der Transferaufwendungen werden überwiegend Verlustausgleiche an
Eigenbetriebe und verbundenen Unternehmen aus im
Vorjahr gebildeten Rückstellungen gezahlt.
54