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F.5.1 Steuererträge

Haushalt 2026 · Band 1 · Seiten 47–48 · Seiten 47–48 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

F.5.1 Steuererträge Die Ansätze der Steuererträge basieren im Wesentli￾chen auf den Ergebnissen der Steuerschätzungen vom Oktober 2025 und der aktuellen immer noch positiven Entwicklung der Steuern in Nürnberg. Das Risiko bei al￾len Steuerertragsarten ist und bleibt die konjunkturelle Entwicklung in der Eurozone und Deutschland, die maß￾geblich durch das Weltgeschehen beeinflusst wird. Die Steuererträge nehmen gegenüber der Vorjahrespla￾nung um 1,7 % oder 23,3 Mio. € zu. Die Gewerbesteuer ist mit geplanten 745 Mio. € oder ei￾nem Anteil von 53,7 % an den Steuererträgen mit Ab￾stand die wichtigste Steuerertragsquelle. Der Ansatz für 2026 wurde aufgrund der Oktober-Steuerschätzung, und insbesondere des Jahresergebnisses 2024 und der ak￾tuellen Entwicklungen der Gewerbesteuer in Nürnberg gegenüber dem Vorjahresplanwert, der durch einen Nachtragshaushalt erhöht wurde, um 3,8 Mio. € redu￾ziert. Der Gewerbesteueransatz ist trotz sorgfältiger Pla￾nung dennoch immer mit besonderen Risiken im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung behaftet. Der „Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer“ wurde auf der Grundlage der Oktober-Steuerschätzung mit 405,1 Mio. € angesetzt. Dieser nimmt gegenüber der Vorjahresplanung um 18,3 Mio. € oder 4,7 % zu. Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer steigt in 2026 im Vergleich zum Vorjahr um 16,2 Mio. € auf 106,4 Mio. €. Der relativ hohe Anstieg beinhaltet einen Ausgleich durch den Bund für Steuerentlastungen bei Unternehmen (sog. Investitionsbooster). Der Grundsteuer B Hebesatz wurde im Jahr 2018 von 535 % um 20 Prozentpunkte auf 555 % erhöht. Im Rah￾men der Grundsteuerreform kam es im November des Jahres 2024 zu einer Neufestlegung des Grundsteuer￾hebesatzes auf 780 %. Aufgrund der Erfahrungen mit dem neuen Hebesatz und unter dem Versprechen einer aufkommensneutralen Umsetzung hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 22.10.2025 den Hebesatz ab 2026 auf 750 % abgesenkt. Die Hundesteuer wurde an die letzten Rechnungsergeb￾nisse angepasst. Die Zweitwohnungssteuer liegt konstant bei ca. 1,1 Mio. €. Auf der folgenden Seite findet sich eine grafische Dar￾stellung der Entwicklung der Steuererträge seit 1999. Die erste Tabelle zeigt die Entwicklung der absoluten Werte in den einzelnen Steuerarten. Bei einer Indexie￾rung der Werte mit dem Basisjahr 1999 zeigen sich deut￾liche Unterschiede. Danach sind die Steuern seit dem Jahr 1999 insgesamt um 144,7 % gestiegen. Obgleich sie von der absoluten Höhe für Nürnberg eher nachge￾ordnete Bedeutung hat, ist die Umsatzsteuer, gemessen am Index, am stärksten gestiegen. Dies ist auch auf Son￾dereffekte zurück zu führen. Plan Plan Ist (in T€) 2026 2025 2024 Grundsteuer A -90 -300 -298 Grundsteuer B -127.500 -134.800 -125.343 Gewerbesteuer -745.200 -749.000 -676.470 Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer -405.097 -386.779 -372.573 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer -106.428 -90.200 -87.514 Hundesteuer -2.250 -2.200 -2.271 Zweitwohnungssteuer -1.100 -1.100 -1.121 insgesamt -1.387.665 -1.364.379 -1.265.590 43 44

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