F.5 Ertragslage
Unterabschnitte
- F.5.1 Steuererträge
- F.5.2 Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssenund sonstige Transfererträge
- F.5.3 Erträge aus Leistungsentgelten
- F.5.4 Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen
- F.5.5 Erträge aus der Auflösung Sonderposten, sonstige ordentlicheErträge, Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen
- F.5.6 Personal- und Versorgungsaufwendungen
- F.5.7 Sachaufwendungen und Abschreibungen
- F.5.8 Transferaufwendungen
- F.5.9 Sonstige ordentliche Aufwendungen
- F.5.10 Finanzergebnis (Finanzerträge und Zinsaufwendungen)
Maschinell extrahierter Text der Seiten vor dem ersten Unterabschnitt. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
F.5 Ertragslage
Zur Beurteilung der Ertragslage wird auf das ordentliche Ergebnis abgestellt. Dieses errechnet sich aus
den ordentlichen Erträgen:
• Steuererträge,
• Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen und
sonstige Transfererträge,
• Erträge aus Leistungsentgelten,
• Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen,
• Erträge aus der Auflösung Sonderposten,
sonstige ordentliche Erträge, Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen
den ordentlichen Aufwendungen:
• Personal- und Versorgungsaufwendungen,
• Sachaufwendungen und Abschreibungen,
• Transferaufwendungen,
• Sonstige ordentliche Aufwendungen
und den Finanzerträgen und -aufwendungen
(= Finanzergebnis).
Die genannten Erträge und Aufwendungen fallen im
Rahmen der gewöhnlichen Geschäfts- beziehungsweise
Verwaltungstätigkeit an. Sie sind planbar und meist regelmäßig wiederkehrend. Außerordentliche Erträge und
Aufwendungen, die unregelmäßig anfallen und/oder periodenfremd sind, bleiben außer Betracht. Einer Analyse
insbesondere der ordentlichen Erträge und Aufwendungen kommt besondere Bedeutung zu, da bei einer Gegenüberstellung beider Zahlen die Leistungsfähigkeit einer Kommune in Bezug auf die Deckungsfähigkeit ihrer
Aufwendungen aus den Erträgen beurteilt werden kann.
Für das Haushaltsjahr 2024 wird das folgende ordentliche Ergebnis geplant (Anmerkung: Aufgrund der hohen
Aggregationsebene der Zahlen entstehen Rundungsdifferenzen, die nicht korrigiert werden):
Das Ergebnis des Haushaltsplans 2024 ist unter anderem stark geprägt von den Auswirkungen der UkraineKrise, der hohen Inflation und hohen Tarifsteigerungen.
Im ordentlichen Ergebnis wird deshalb einen Fehlbetrag
in Höhe von 64,9 Mio. € ausgewiesen.
Im Vergleich zur Vorjahresplanung steigen die ordentlichen Erträge um 135 Mio. € oder 5,9 %. Die ordentlichen Aufwendungen nehmen dagegen um 162,5 Mio. €
oder 7,1 % zu. Als Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit errechnet sich ein Fehlbetrag in Höhe von
27 Mio. €. Unter anderem aufgrund steigender Zinsen
fällt das Finanzergebnis im Vergleich zum Vorjahresplanwert um circa 17 Mio. € schlechter aus.
In der nachfolgenden Grafik wird die Entwicklung der ordentlichen Erträge und Aufwendungen seit der Einführung der Doppik im Jahr 2005 dargestellt:
Plan Plan Ist
(in T€) 2024 2023 2022
Ordentliche Erträge -2.425.626 -2.290.593 -2.351.300
+ Ordentliche Aufwendungen 2.452.598 2.290.055 2.183.170
= Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit 26.972 -538 -168.130
+ Finanzergebnis 37.951 20.977 20.066
= ordentliches Ergebnis 64.923 20.439 -148.064
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Über den Zeitraum 2005 bis 2024 hinweg lagen - mit
Ausnahme der Jahre 2010, 2014, 2021 und 2024 - die
ordentlichen Erträge über den ordentlichen Aufwendungen, mit der Folge, dass sich jeweils ein positiver Aufwandsdeckungsgrad über 100 % errechnet. Einhergehend mit der Corona-Pandemie knickte die Ertragskurve
ab dem Jahr 2020 ein. Das Jahr 2022 hat mit einem unerwartet hohen Überschuss in Höhe von 142,8 Mio. €
abgeschlossen. Diese starke Abweichung des Ergebnisses vom Plan ist durch stark volatile und nicht planbare
Positionen verursacht worden, das heißt im Wesentlichen durch höhere Steuererträge, Auflösung von Rückstellungen, Nachzahlungen für Vorjahre (zum Beispiel
für Testzentren und die integrierte Leitstelle) und geringere Personal- und Versorgungsaufwendungen.
Die Grafik zeigt im Jahr 2010 den Sondereffekt „Sondervermögen Klinikum“. Das Verhältnis zwischen ordentlichen Erträgen und Aufwendungen ergibt dadurch einen
rechnerischen Aufwanddeckungsgrad von 93,8 %. Da in
dieser Betrachtung jedoch nur die ordentlichen Erträge
und Aufwendungen betrachtet werden, bei der Auflösung des Sondervermögens jedoch ordentliche und außerordentliche Positionen betroffen waren, ist an dieser
Stelle ein direkter Vergleich mit den Werten der anderen
Jahre nicht möglich.
In den folgenden Ausführungen werden zur Beurteilung
der Ertragslage die Ertrags- und Aufwandsposten aus
dem ordentlichen Ergebnis einer näheren Betrachtung
unterzogen.
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