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F.5 Ertragslage

Haushalt 2024 · Band 1 · Seiten 44–59 · Seiten 44–59 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Unterabschnitte

  1. F.5.1 Steuererträge S. 46–47
  2. F.5.2 Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssenund sonstige Transfererträge S. 48
  3. F.5.3 Erträge aus Leistungsentgelten S. 49
  4. F.5.4 Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen S. 50
  5. F.5.5 Erträge aus der Auflösung Sonderposten, sonstige ordentlicheErträge, Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen S. 51
  6. F.5.6 Personal- und Versorgungsaufwendungen S. 52–53
  7. F.5.7 Sachaufwendungen und Abschreibungen S. 54
  8. F.5.8 Transferaufwendungen S. 55–57
  9. F.5.9 Sonstige ordentliche Aufwendungen S. 58
  10. F.5.10 Finanzergebnis (Finanzerträge und Zinsaufwendungen) S. 59

Maschinell extrahierter Text der Seiten vor dem ersten Unterabschnitt. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

F.5 Ertragslage Zur Beurteilung der Ertragslage wird auf das ordentli￾che Ergebnis abgestellt. Dieses errechnet sich aus den ordentlichen Erträgen: • Steuererträge, • Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen und sonstige Transfererträge, • Erträge aus Leistungsentgelten, • Erträge aus Kostenerstattungen und Kosten￾umlagen, • Erträge aus der Auflösung Sonderposten, sonstige ordentliche Erträge, Aktivierte Eigen￾leistungen und Bestandsveränderungen den ordentlichen Aufwendungen: • Personal- und Versorgungsaufwendungen, • Sachaufwendungen und Abschreibungen, • Transferaufwendungen, • Sonstige ordentliche Aufwendungen und den Finanzerträgen und -aufwendungen (= Finanzergebnis). Die genannten Erträge und Aufwendungen fallen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäfts- beziehungsweise Verwaltungstätigkeit an. Sie sind planbar und meist re￾gelmäßig wiederkehrend. Außerordentliche Erträge und Aufwendungen, die unregelmäßig anfallen und/oder pe￾riodenfremd sind, bleiben außer Betracht. Einer Analyse insbesondere der ordentlichen Erträge und Aufwendun￾gen kommt besondere Bedeutung zu, da bei einer Ge￾genüberstellung beider Zahlen die Leistungsfähigkeit ei￾ner Kommune in Bezug auf die Deckungsfähigkeit ihrer Aufwendungen aus den Erträgen beurteilt werden kann. Für das Haushaltsjahr 2024 wird das folgende ordentli￾che Ergebnis geplant (Anmerkung: Aufgrund der hohen Aggregationsebene der Zahlen entstehen Rundungsdif￾ferenzen, die nicht korrigiert werden): Das Ergebnis des Haushaltsplans 2024 ist unter ande￾rem stark geprägt von den Auswirkungen der Ukraine￾Krise, der hohen Inflation und hohen Tarifsteigerungen. Im ordentlichen Ergebnis wird deshalb einen Fehlbetrag in Höhe von 64,9 Mio. € ausgewiesen. Im Vergleich zur Vorjahresplanung steigen die ordentli￾chen Erträge um 135 Mio. € oder 5,9 %. Die ordentli￾chen Aufwendungen nehmen dagegen um 162,5 Mio. € oder 7,1 % zu. Als Ergebnis der laufenden Verwaltungs￾tätigkeit errechnet sich ein Fehlbetrag in Höhe von 27 Mio. €. Unter anderem aufgrund steigender Zinsen fällt das Finanzergebnis im Vergleich zum Vorjahres￾planwert um circa 17 Mio. € schlechter aus. In der nachfolgenden Grafik wird die Entwicklung der or￾dentlichen Erträge und Aufwendungen seit der Einfüh￾rung der Doppik im Jahr 2005 dargestellt: Plan Plan Ist (in T€) 2024 2023 2022 Ordentliche Erträge -2.425.626 -2.290.593 -2.351.300 + Ordentliche Aufwendungen 2.452.598 2.290.055 2.183.170 = Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit 26.972 -538 -168.130 + Finanzergebnis 37.951 20.977 20.066 = ordentliches Ergebnis 64.923 20.439 -148.064 40 Über den Zeitraum 2005 bis 2024 hinweg lagen - mit Ausnahme der Jahre 2010, 2014, 2021 und 2024 - die ordentlichen Erträge über den ordentlichen Aufwendun￾gen, mit der Folge, dass sich jeweils ein positiver Auf￾wandsdeckungsgrad über 100 % errechnet. Einherge￾hend mit der Corona-Pandemie knickte die Ertragskurve ab dem Jahr 2020 ein. Das Jahr 2022 hat mit einem un￾erwartet hohen Überschuss in Höhe von 142,8 Mio. € abgeschlossen. Diese starke Abweichung des Ergebnis￾ses vom Plan ist durch stark volatile und nicht planbare Positionen verursacht worden, das heißt im Wesentli￾chen durch höhere Steuererträge, Auflösung von Rück￾stellungen, Nachzahlungen für Vorjahre (zum Beispiel für Testzentren und die integrierte Leitstelle) und gerin￾gere Personal- und Versorgungsaufwendungen. Die Grafik zeigt im Jahr 2010 den Sondereffekt „Sonder￾vermögen Klinikum“. Das Verhältnis zwischen ordentli￾chen Erträgen und Aufwendungen ergibt dadurch einen rechnerischen Aufwanddeckungsgrad von 93,8 %. Da in dieser Betrachtung jedoch nur die ordentlichen Erträge und Aufwendungen betrachtet werden, bei der Auflö￾sung des Sondervermögens jedoch ordentliche und au￾ßerordentliche Positionen betroffen waren, ist an dieser Stelle ein direkter Vergleich mit den Werten der anderen Jahre nicht möglich. In den folgenden Ausführungen werden zur Beurteilung der Ertragslage die Ertrags- und Aufwandsposten aus dem ordentlichen Ergebnis einer näheren Betrachtung unterzogen. 41

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