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F.5.8 Transferaufwendungen

Haushalt 2024 · Band 1 · Seiten 55–57 · Seiten 55–57 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

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F.5.8 Transferaufwendungen Die Transferaufwendungen werden in Sozialtransferauf￾wendungen (Transferaufwendungen Sozialbereich) und weitere Transferaufwendungen unterteilt. Inhaltlich kann die Bezirksumlage den Sozialtransferleistungen zuge￾rechnet werden, da die Aufgabenschwerpunkte des Be￾zirks ebenfalls im Sozialbereich liegen. Aufgrund der fi￾nanziellen Bedeutung wird die Bezirksumlage jedoch ei￾genständig ausgewiesen. Plan Plan Ist (in T€) 2024 2023 2022 Transferaufwendungen Sozialbereich (direkt) 628.101 601.933 534.832 davon: Zuschüsse an soziale Einrichtungen (gesetzlich/vertraglich - Art. 1/2) 173.468 165.956 157.168 Zuschüsse an soziale Einrichtungen (freiwillig - Art. 4/5) 21.462 20.236 18.905 Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter (SGB XII) 101.221 91.448 72.768 Hilfe zur Pflege (SGB XII) 2 2 3 Hilfe zur Gesundheit (SGB XII) 8.970 12.020 5.682 Sonstige Hilfen außerhalb von Einrichtungen 5.688 5.520 5.699 Familien- und Jugendhilfe 106.184 111.766 92.042 Asylbewerberleistung. (HLU und andere Hilfen) 42.473 39.129 63.800 Alg II, vor allem Kosten der Unterkunft (SGB II) 154.065 140.637 110.883 Bildungs- und Teilhabepaket 14.548 15.199 7.870 Sonstiges 20 20 12 Bezirksumlage 233.680 235.200 218.325 Weitere Transferaufwendungen 175.490 146.894 165.535 davon: Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Verlustausgleiche) 79.358 93.077 83.794 Verlustausgleiche Eigenbetriebe und verbundene Unternehmen 49.515 12.017 39.043 Gewerbesteuerumlage 46.617 41.800 41.384 Zuführungen zu Rückstellungen 0 0 1.314 Neutralisation Rückstellungen (Transfera.) -1.000 -1.511 -27.278 insgesamt 1.036.271 982.516 891.414 Sozialtransferauf￾wendungen Sozialleistungen, Zu￾schüsse an soziale Einrichtungen Weitere Trans￾feraufwendungen Weitere Zuschüsse und Zuweisungen, Verlustausgleiche, Ge￾werbesteuerumlage, Krankenhausumlage Bezirksumlage 51 Die Transferaufwendungen steigen insgesamt um 53,8 Mio. € oder 5,5 %. Mit einem Anteil von 42,3 % an den ordentlichen Aufwendungen sind die Transferauf￾wendungen neben den Personal- und Versorgungsauf￾wendungen (Anteil von 34,3 %) der größte Kostenblock innerhalb der ordentlichen Aufwendungen. Transferaufwendungen Sozialbereich Die Sozialtransferaufwendungen umfassen die klassi￾schen Sozialleistungen, die die Stadt selbst zu tragen hat, wie beispielsweise die Kosten der Unterkunft im SGB II oder die Familien- und Jugendhilfen. Hinzu kom￾men die Zuschüsse an soziale Einrichtungen, insbeson￾dere an die freien Träger der Kindertagesstätten. Diese Teilmenge der Transferaufwendungen repräsentiert mit einem Volumen von 628,1 Mio. € über ein Viertel der ge￾samten ordentlichen Aufwendungen. Gedanklich hinzu addieren sollte man an dieser Stelle noch die Bezirks￾umlage, die aufgrund der Aufgabenschwerpunkte des Bezirks im Wesentlichen ebenfalls aus Sozialausgaben besteht. Zusammen stellen diese Positionen mit insge￾samt 861,8 Mio. € circa 34,4 % der Gesamtaufwendun￾gen des Nürnberger Stadthaushalts dar. Die Planansätze im Sozialbereich beruhen auf der Fort￾schreibung der Ergebnisse 2022 unter der Berücksichti￾gung aktueller Prognosen und Erwartungen (zum Bei￾spiel Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Ukrai￾nekrieg). Die Zuschüsse an soziale Einrichtungen (gesetzlich/ver￾traglich) steigen um 7,5 Mio. € auf 173,5 Mio. €. Hinter￾grund ist hier insbesondere der Betriebskostenzuschuss für die Kindertageseinrichtungen freier Träger. Zuschüsse an soziale Einrichtungen (freiwillig) steigen um 1,2 Mio. € auf 21,5 Mio. €. Dies ist insbesondere auf Tariferhöhungen im Förderbereich zurückzuführen. Der Posten „Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsiche￾rung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)“ wird um 9,8 Mio. € oder 10,7 % über dem Vorjahresansatz geplant. Im Kapitel 4 (Grundsicherung und Erwerbsmin￾derung) steigt der Ansatz aufgrund des kontinuierlichen Anstiegs bei der Anzahl Leistungsberechtigter sowie der Fallkosten um 10,5 Mio. €. Diese werden vollständig vom Bund erstattet. Die Ansätze für Leistungen nach Ka￾pitel 3 (Hilfe zum Lebensunterhalt) werden um 0,7 Mio. € reduziert, nachdem diese im Vorjahresplan stark ange￾hoben wurden. Die Hilfe zur Pflege ist vollständig auf den Bezirk über￾gegangen. Etwaige zeitversetzt noch abgerechnete „Nachläuferkosten“ werden vom überörtlichen Träger er￾stattet. Für die „Hilfe zur Gesundheit (SGB XII)“ werden 3,0 Mio. € oder 25,4 % weniger veranschlagt. Im Vorjahr war der Ansatz um 6,3 Mio. € wegen der erwarteten Ge￾sundheitsleistungen für Geflüchtete aus der Ukraine an￾gehoben worden. In der Familien- und Jugendhilfe liegt der Planwert 2024 um 5,6 Mio. € oder 5,0 % unter dem Vorjahresplanwert. Gründe hierfür sind geringere Fallzahlen. Für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden 42,5 Mio. € (Vorjahr 39,1 Mio. €) im Jahr 2024 eingeplant. Die Aufwendungen werden vollständig vom Freistaat Bayern erstattet. Die Position „Alg II, vor …“ beinhaltet die Kosten der Un￾terkunft und Heizung für Leistungsberichtigte Bürgergeld (bis 31.12.2022 Arbeitslosengeld II). Im Vorjahr war der Ansatz um 27,8 Mio. € auf 140,6 Mio. € angehoben wor￾den. 2024 erhöht sich der Planansatz um 13,4 Mio. € im Vergleich zur Vorjahresplanung auf 154,1 Mio. €. Dies ist auf höhere Fallkosten zurückzuführen. Im Planansatz berücksichtigt sind regelmäßige Kostensteigerungen für Mietkosten sowie ab 2024 ein Rückgang der anrech￾nungsfähigen Einkommen aufgrund der Anhebung des Bürgergeldes. Bezirksumlage Die Bezirksumlage wurde entsprechend dem aktuellen Kenntnisstand für 2024 mit 233,7 Mio. € geplant. Weitere Transferaufwendungen Die weiteren Transferaufwendungen mit 175,5 Mio. € oder 7,2 % der ordentlichen Aufwendungen beinhalten sonstige Ausgleichszahlungen. Dies sind zum Beispiel die Gewerbesteuerumlage, Verlustausgleiche an städti￾sche Töchter und Eigenbetriebe, weitere Zuschüsse auf￾grund gesetzlicher und sozialer Verpflichtungen, die al￾lerdings nicht den Sozialbereich betreffen, sowie Zuwei￾sungen an das Land. Die weiteren Transferaufwendun￾gen steigen im Vergleich zum Plan 2023 insgesamt um 28,6 Mio. € oder 19,5 %. 52 Ursächlich hierfür sind insbesondere hohe Verlustaus￾gleiche/Zuschüsse bei den Eigenbetrieben und Beteili￾gungen. Der Posten „Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Ver￾lustausgleiche)“ sinkt um 13,7 Mio. € auf 79,4 Mio. €. Er beinhaltet weitere Zuschüsse, die aus gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen entstehen, beispielsweise an das Germanische Nationalmuseum, das Staatsthea￾ter oder die Nürnberger Symphoniker. Die Kosten für das Sozialticket im ÖPNV sowie das Innovationspaket im VGN und das Schülerticket und Verbandsumlage sind mit insgesamt 20,92 Mio. € veranschlagt (Vorjahr 33,92 Mio. €). Darüber waren in dieser Position im Vor￾jahr auch die freiwilligen Zuschüsse zum Kirchentag in Höhe von 3 Mio. € enthalten. Die Verlustausgleiche an die Eigenbetriebe NüBad, FSN, SUN sowie an die Städtischen Werke Nürnberg und die noris inklusion gGmbH wurden insgesamt um 37,5 Mio. € höher als im Vorjahr veranschlagt. Einge￾plant sind für die Städtischen Werke Nürnberg 30 Mio. € (Vorjahr 0 €), Flughafen 4 Mio. € (Vorjahr 0 €), NüBad 9,2 Mio. € (Vorjahr 8,1 Mio. €), Frankenstation Nürnberg (FSN) 2,4 Mio. € (Vorjahr 1,9 Mio. €) sowie noris inklu￾sion 4,0 Mio. € (Vorjahr 1,7 Mio. €). Entsprechend der Gewerbesteuererträge wird auch die Gewerbesteuerumlage geplant und aufgrund höherer Gewerbesteuererträge mit Mehraufwendungen von 4,8 Mio. € veranschlagt. Neutralisation Rückstellungen (Transfera.) Der Posten „Neutralisierung Zahlung Aufwandsrückstel￾lungen“ wird differenziert unter den Sachaufwendungen, Transferaufwendungen und Sonstigen ordentlichen Auf￾wendungen ausgewiesen. Im Bereich der Transferauf￾wendungen werden überwiegend Verlustausgleiche an Eigenbetriebe und verbundenen Unternehmen aus im Vorjahr gebildeten Rückstellungen gezahlt. 53

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