F.5.8 Transferaufwendungen
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F.5.8 Transferaufwendungen
Die Transferaufwendungen werden in Sozialtransferaufwendungen (Transferaufwendungen Sozialbereich) und
weitere Transferaufwendungen unterteilt. Inhaltlich kann
die Bezirksumlage den Sozialtransferleistungen zugerechnet werden, da die Aufgabenschwerpunkte des Bezirks ebenfalls im Sozialbereich liegen. Aufgrund der finanziellen Bedeutung wird die Bezirksumlage jedoch eigenständig ausgewiesen.
Plan Plan Ist
(in T€) 2024 2023 2022
Transferaufwendungen Sozialbereich
(direkt) 628.101 601.933 534.832
davon:
Zuschüsse an soziale Einrichtungen
(gesetzlich/vertraglich - Art. 1/2) 173.468 165.956 157.168
Zuschüsse an soziale Einrichtungen
(freiwillig - Art. 4/5) 21.462 20.236 18.905
Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter
(SGB XII) 101.221 91.448 72.768
Hilfe zur Pflege (SGB XII) 2 2 3
Hilfe zur Gesundheit (SGB XII) 8.970 12.020 5.682
Sonstige Hilfen außerhalb von Einrichtungen 5.688 5.520 5.699
Familien- und Jugendhilfe 106.184 111.766 92.042
Asylbewerberleistung. (HLU und andere Hilfen) 42.473 39.129 63.800
Alg II, vor allem Kosten der Unterkunft (SGB II) 154.065 140.637 110.883
Bildungs- und Teilhabepaket 14.548 15.199 7.870
Sonstiges 20 20 12
Bezirksumlage 233.680 235.200 218.325
Weitere Transferaufwendungen 175.490 146.894 165.535
davon:
Zuweisungen und Zuschüsse
(ohne Verlustausgleiche) 79.358 93.077 83.794
Verlustausgleiche Eigenbetriebe und
verbundene Unternehmen 49.515 12.017 39.043
Gewerbesteuerumlage 46.617 41.800 41.384
Zuführungen zu Rückstellungen 0 0 1.314
Neutralisation Rückstellungen (Transfera.) -1.000 -1.511 -27.278
insgesamt 1.036.271 982.516 891.414
Sozialtransferaufwendungen
Sozialleistungen, Zuschüsse an soziale
Einrichtungen
Weitere Transferaufwendungen
Weitere Zuschüsse
und Zuweisungen,
Verlustausgleiche, Gewerbesteuerumlage,
Krankenhausumlage
Bezirksumlage
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Die Transferaufwendungen steigen insgesamt um
53,8 Mio. € oder 5,5 %. Mit einem Anteil von 42,3 % an
den ordentlichen Aufwendungen sind die Transferaufwendungen neben den Personal- und Versorgungsaufwendungen (Anteil von 34,3 %) der größte Kostenblock
innerhalb der ordentlichen Aufwendungen.
Transferaufwendungen Sozialbereich
Die Sozialtransferaufwendungen umfassen die klassischen Sozialleistungen, die die Stadt selbst zu tragen
hat, wie beispielsweise die Kosten der Unterkunft im
SGB II oder die Familien- und Jugendhilfen. Hinzu kommen die Zuschüsse an soziale Einrichtungen, insbesondere an die freien Träger der Kindertagesstätten. Diese
Teilmenge der Transferaufwendungen repräsentiert mit
einem Volumen von 628,1 Mio. € über ein Viertel der gesamten ordentlichen Aufwendungen. Gedanklich hinzu
addieren sollte man an dieser Stelle noch die Bezirksumlage, die aufgrund der Aufgabenschwerpunkte des
Bezirks im Wesentlichen ebenfalls aus Sozialausgaben
besteht. Zusammen stellen diese Positionen mit insgesamt 861,8 Mio. € circa 34,4 % der Gesamtaufwendungen des Nürnberger Stadthaushalts dar.
Die Planansätze im Sozialbereich beruhen auf der Fortschreibung der Ergebnisse 2022 unter der Berücksichtigung aktueller Prognosen und Erwartungen (zum Beispiel Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg).
Die Zuschüsse an soziale Einrichtungen (gesetzlich/vertraglich) steigen um 7,5 Mio. € auf 173,5 Mio. €. Hintergrund ist hier insbesondere der Betriebskostenzuschuss
für die Kindertageseinrichtungen freier Träger.
Zuschüsse an soziale Einrichtungen (freiwillig) steigen
um 1,2 Mio. € auf 21,5 Mio. €. Dies ist insbesondere auf
Tariferhöhungen im Förderbereich zurückzuführen.
Der Posten „Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)“ wird
um 9,8 Mio. € oder 10,7 % über dem Vorjahresansatz
geplant. Im Kapitel 4 (Grundsicherung und Erwerbsminderung) steigt der Ansatz aufgrund des kontinuierlichen
Anstiegs bei der Anzahl Leistungsberechtigter sowie der
Fallkosten um 10,5 Mio. €. Diese werden vollständig
vom Bund erstattet. Die Ansätze für Leistungen nach Kapitel 3 (Hilfe zum Lebensunterhalt) werden um 0,7 Mio. €
reduziert, nachdem diese im Vorjahresplan stark angehoben wurden.
Die Hilfe zur Pflege ist vollständig auf den Bezirk übergegangen. Etwaige zeitversetzt noch abgerechnete
„Nachläuferkosten“ werden vom überörtlichen Träger erstattet.
Für die „Hilfe zur Gesundheit (SGB XII)“ werden
3,0 Mio. € oder 25,4 % weniger veranschlagt. Im Vorjahr
war der Ansatz um 6,3 Mio. € wegen der erwarteten Gesundheitsleistungen für Geflüchtete aus der Ukraine angehoben worden.
In der Familien- und Jugendhilfe liegt der Planwert 2024
um 5,6 Mio. € oder 5,0 % unter dem Vorjahresplanwert.
Gründe hierfür sind geringere Fallzahlen.
Für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
werden 42,5 Mio. € (Vorjahr 39,1 Mio. €) im Jahr 2024
eingeplant. Die Aufwendungen werden vollständig vom
Freistaat Bayern erstattet.
Die Position „Alg II, vor …“ beinhaltet die Kosten der Unterkunft und Heizung für Leistungsberichtigte Bürgergeld
(bis 31.12.2022 Arbeitslosengeld II). Im Vorjahr war der
Ansatz um 27,8 Mio. € auf 140,6 Mio. € angehoben worden. 2024 erhöht sich der Planansatz um 13,4 Mio. € im
Vergleich zur Vorjahresplanung auf 154,1 Mio. €. Dies
ist auf höhere Fallkosten zurückzuführen. Im Planansatz
berücksichtigt sind regelmäßige Kostensteigerungen für
Mietkosten sowie ab 2024 ein Rückgang der anrechnungsfähigen Einkommen aufgrund der Anhebung des
Bürgergeldes.
Bezirksumlage
Die Bezirksumlage wurde entsprechend dem aktuellen
Kenntnisstand für 2024 mit 233,7 Mio. € geplant.
Weitere Transferaufwendungen
Die weiteren Transferaufwendungen mit 175,5 Mio. €
oder 7,2 % der ordentlichen Aufwendungen beinhalten
sonstige Ausgleichszahlungen. Dies sind zum Beispiel
die Gewerbesteuerumlage, Verlustausgleiche an städtische Töchter und Eigenbetriebe, weitere Zuschüsse aufgrund gesetzlicher und sozialer Verpflichtungen, die allerdings nicht den Sozialbereich betreffen, sowie Zuweisungen an das Land. Die weiteren Transferaufwendungen steigen im Vergleich zum Plan 2023 insgesamt um
28,6 Mio. € oder 19,5 %.
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Ursächlich hierfür sind insbesondere hohe Verlustausgleiche/Zuschüsse bei den Eigenbetrieben und Beteiligungen.
Der Posten „Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Verlustausgleiche)“ sinkt um 13,7 Mio. € auf 79,4 Mio. €. Er
beinhaltet weitere Zuschüsse, die aus gesetzlichen oder
vertraglichen Verpflichtungen entstehen, beispielsweise
an das Germanische Nationalmuseum, das Staatstheater oder die Nürnberger Symphoniker. Die Kosten für das
Sozialticket im ÖPNV sowie das Innovationspaket im
VGN und das Schülerticket und Verbandsumlage sind
mit insgesamt 20,92 Mio. € veranschlagt (Vorjahr
33,92 Mio. €). Darüber waren in dieser Position im Vorjahr auch die freiwilligen Zuschüsse zum Kirchentag in
Höhe von 3 Mio. € enthalten.
Die Verlustausgleiche an die Eigenbetriebe NüBad,
FSN, SUN sowie an die Städtischen Werke Nürnberg
und die noris inklusion gGmbH wurden insgesamt um
37,5 Mio. € höher als im Vorjahr veranschlagt. Eingeplant sind für die Städtischen Werke Nürnberg 30 Mio. €
(Vorjahr 0 €), Flughafen 4 Mio. € (Vorjahr 0 €), NüBad
9,2 Mio. € (Vorjahr 8,1 Mio. €), Frankenstation Nürnberg
(FSN) 2,4 Mio. € (Vorjahr 1,9 Mio. €) sowie noris inklusion 4,0 Mio. € (Vorjahr 1,7 Mio. €).
Entsprechend der Gewerbesteuererträge wird auch die
Gewerbesteuerumlage geplant und aufgrund höherer
Gewerbesteuererträge mit Mehraufwendungen von
4,8 Mio. € veranschlagt.
Neutralisation Rückstellungen (Transfera.)
Der Posten „Neutralisierung Zahlung Aufwandsrückstellungen“ wird differenziert unter den Sachaufwendungen,
Transferaufwendungen und Sonstigen ordentlichen Aufwendungen ausgewiesen. Im Bereich der Transferaufwendungen werden überwiegend Verlustausgleiche an
Eigenbetriebe und verbundenen Unternehmen aus im
Vorjahr gebildeten Rückstellungen gezahlt.
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