F.5.6 Personal- und Versorgungsaufwendungen
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F.5.6 Personal- und Versorgungsaufwendungen
Die Personal- und Versorgungsaufwendungen steigen
insgesamt gesehen im Vergleich zu der Vorjahresplanung um 78,6 Mio. € oder 10,3 % an.
Von den Personal- und Versorgungsaufwendungen entfallen im Haushaltsjahr 2024 701,1 Mio. € oder 83,4 %
(Vorjahr 646,1 Mio. € oder 84,8 %) auf die Personalaufwendungen (= Aufwendungen für aktive Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) und 139,3 Mio. € oder 16,6 % (Vorjahr: 115,7 Mio. € oder 15,2 %) auf die Versorgungsaufwendungen (= Aufwendungen für Versorgungsempfänger).
Einzeln betrachtet entwickeln sich die Personal- und
Versorgungsaufwendungen wie folgt:
Plan Plan Ist
(in T€) 2024 2023 2022
insgesamt 840.438 761.843 714.632
Personalaufwendungen Plan Plan Ist
(in T€) 2024 2023 2022
Bezüge und Vergütungen 518.251 508.028 472.865
davon:
Beamte (ohne Lehrkräfte) 101.346 92.871 91.276
Beamte-Lehrkräfte 97.450 90.510 87.232
Arbeitnehmer 312.067 316.908 288.667
Sonstige Vergütungen 7.388 7.739 5.690
Beiträge zu Versorgungskassen 24.577 22.411 22.315
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und pauschalierte Lohnsteuer
66.403 60.585 61.533
Beihilfen und Unterstützungsleistungen 10.000 9.600 10.445
Rückstellungen 81.910 45.514 58.127
davon:
Sonstige Rückstellungen für Aktive -1.830 -255 1.935
Zuführung/Auflösung Pensionsrückstellung 69.340 38.903 45.533
Zuführung/Auflösung Beihilferückstellung 14.400 6.866 10.659
insgesamt 701.141 646.138 625.285
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Ausgehend vom Planwert 2023 ist bei den Personalaufwendungen im Jahr 2024 mit den folgenden Entwicklungen zu rechnen:
Lässt man die Rückstellungsbuchungen außer Betracht,
so steigen die Personalaufwendungen im Jahr 2024 um
18,6 Mio. € oder 3,1 % gegenüber dem Vorjahresplan.
Die Steigerung ist neben den kostendämpfenden Auswirkungen des in 2022 beschlossenen Personaleinsparpakets vor allem auf die Tariferhöhungen bei den Beschäftigten und die Besoldungserhöhungen bei den Beamten zurückzuführen. Bei der Planung wurde mit einer
Besoldungserhöhung von 8,0 % gerechnet.
Die Rückstellungszuführungen beziehungsweise -auflösungen für die aktiven Beamtinnen und Beamten fallen
nach dem aktuell vorgeschriebenen gesetzlichen Berechnungsmodus, der zu starken Schwankungen führen
kann, im Jahr 2024 insgesamt um 36,4 Mio. € oder
80,0 % höher aus als in der Vorjahresplanung. Aufgrund
von Unwägbarkeiten bei der Planung (wie zum Beispiel
bei der Anzahl der Sterbefälle und der Ein- und Austritte
von Beamten/innen bei der Stadt) sind die Planansätze
dieser Rückstellungen immer mit Unsicherheiten behaftet.
Für das Haushaltsjahr 2024 werden die Versorgungsaufwendungen wie folgt geplant:
Die Versorgungsaufwendungen steigen gegenüber dem
Vorjahresplan um 23,6 Mio. € beziehungsweise 20,4 %
auf 139,3 Mio. € an.
Die Rückstellungsbildungen sind unter anderem abhängig von den Steigerungsraten der Pensionen.
Versorgungsaufwendungen Plan Plan Ist
(in T€) 2024 2023 2022
Beamte (inklusive Lehrkräfte) 111.514 101.570 99.154
Arbeitnehmer 6.975 7.448 6.811
Beihilfen für Versorgungsempfänger 19.149 18.460 20.052
Neutralisation Versorgung und Beihilfen -136.682 -126.640 -125.140
Rückstellungen 138.341 114.867 88.470
davon:
Zuführung/Auflösung Pensionsrückstellung 115.738 98.492 68.901
Zuführung/Auflösung Beihilferückstellung 22.603 16.375 19.569
insgesamt 139.297 115.705 89.347
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