F.5 Ertragslage
Unterabschnitte
- F.5.1 Steuererträge
- F.5.2 Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen und sonstige Transfererträge
- F.5.3 Erträge aus Leistungsentgelten
- F.5.4 Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen
- F.5.5 Erträge aus der Auflösung Sonderposten, sonstige ordentliche Erträge, Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen
- F.5.6 Personal- und Versorgungsaufwendungen
- F.5.7 Sachaufwendungen und Abschreibungen
- F.5.8 Transferaufwendungen
- F.5.9 Sonstige ordentliche Aufwendungen
- F.5.10 Finanzergebnis (Finanzerträge und Zinsaufwendungen)
Maschinell extrahierter Text der Seiten vor dem ersten Unterabschnitt. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
F.5 Ertragslage
Zur Beurteilung der Ertragslage wird auf das ordentliche Ergebnis abgestellt. Dieses errechnet sich aus
den ordentlichen Erträgen:
• Steuererträge,
• Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen und
sonstige Transfererträge,
• Erträge aus Leistungsentgelten,
• Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen,
• Erträge aus der Auflösung Sonderposten,
sonstige ordentliche Erträge, Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen
den ordentlichen Aufwendungen:
• Personal- und Versorgungsaufwendungen,
• Sachaufwendungen und Abschreibungen,
• Transferaufwendungen,
• Sonstige ordentliche Aufwendungen
und den Finanzerträgen und -aufwendungen
(= Finanzergebnis).
Die genannten Erträge und Aufwendungen fallen im
Rahmen der gewöhnlichen Geschäfts- beziehungsweise
Verwaltungstätigkeit an. Sie sind planbar und meist regelmäßig wiederkehrend. Außerordentliche Erträge und
Aufwendungen, die unregelmäßig anfallen und/oder periodenfremd sind, bleiben außer Betracht. Einer Analyse
insbesondere der ordentlichen Erträge und Aufwendungen kommt besondere Bedeutung zu, da bei einer Gegenüberstellung beider Zahlen die Leistungsfähigkeit einer Kommune in Bezug auf die Deckungsfähigkeit ihrer
Aufwendungen aus den Erträgen beurteilt werden kann.
Für das Haushaltsjahr 2022 wird das folgende ordentliche Ergebnis geplant (Anmerkung: Aufgrund der hohen
Aggregationsebene der Zahlen entstehen Rundungsdifferenzen, die nicht korrigiert werden):
Das Ergebnis des Haushaltsplans 2022 steht wie im Jahr
2021 weiterhin unter dem Einfluss der Auswirkungen der
Corona-Pandemie und weist im ordentlichen Ergebnis
einen Fehlbetrag in Höhe von 9,5 Mio. € aus. Aufgrund
zahlreicher staatlicher Hilfen zum Ausgleich der finanziellen Belastungen aufgrund der Corona-Pandemie fiel
das Ergebnis 2020 wesentlicher besser aus als ursprünglich erwartet.
Im Vergleich zur Vorjahresplanung steigen die ordentlichen Erträge um 123,4 Mio. € oder 6,1 %. Die ordentlichen Aufwendungen nehmen dagegen um 79,2 Mio. €
oder 3,8 % zu. Als Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit errechnet sich ein Überschuss in Höhe von
10,1 Mio. €.
Das Finanzergebnis liegt etwas über dem Niveau der
Vorjahresplanung bei einem Fehlbetrag in Höhe von
circa 19,6 Mio. €.
In der nachfolgenden Grafik wird die Entwicklung der ordentlichen Erträge und Aufwendungen seit der Einführung der Doppik im Jahr 2005 dargestellt:
Plan Plan Ist
(in T€) 2022 2021 2020
Ordentliche Erträge -2.152.840 -2.029.398 -2.120.094
+ Ordentliche Aufwendungen 2.142.703 2.063.458 2.108.805
= Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit -10.137 34.060 -11.289
+ Finanzergebnis 19.647 17.631 23.498
= ordentliches Ergebnis 9.510 51.691 12.209
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Über den Zeitraum 2005 bis 2020 hinweg lagen - mit
Ausnahme der Jahre 2010 und 2014 - die ordentlichen
Erträge über den ordentlichen Aufwendungen, mit der
Folge, dass sich jeweils ein positiver Aufwandsdeckungsgrad über 100 % errechnet. Einhergehend mit
der Corona-Pandemie knickte die Ertragskurve ab dem
Jahr 2020 ein.
Coronabedingt lag im Plan 2021 die Ertragskurve nun
sogar unterhalb der Aufwandskurve, so dass der Aufwandsdeckungsgrad unter die Marke von 100 % gefallen war.
Die Grafik zeigt im Jahr 2010 den Sondereffekt „Sondervermögen Klinikum“. Das Verhältnis zwischen ordentlichen Erträgen und Aufwendungen ergibt dadurch einen
rechnerischen Aufwanddeckungsgrad von 93,8 %. Da in
dieser Betrachtung jedoch nur die ordentlichen Erträge
und Aufwendungen betrachtet werden, bei der Auflösung des Sondervermögens jedoch ordentliche und außerordentliche Positionen betroffen waren, ist an dieser
Stelle ein direkter Vergleich mit den Werten der anderen
Jahre nicht möglich.
In den folgenden Ausführungen werden zur Beurteilung
der Ertragslage die Ertrags- und Aufwandsposten aus
dem ordentlichen Ergebnis einer näheren Betrachtung
unterzogen.
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