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F.5 Ertragslage

Haushalt 2022 · Band 1 · Seiten 45–60 · Seiten 45–60 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Unterabschnitte

  1. F.5.1 Steuererträge S. 47–48
  2. F.5.2 Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen und sonstige Transfererträge S. 49
  3. F.5.3 Erträge aus Leistungsentgelten S. 50
  4. F.5.4 Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen S. 51
  5. F.5.5 Erträge aus der Auflösung Sonderposten, sonstige ordentliche Erträge, Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen S. 52
  6. F.5.6 Personal- und Versorgungsaufwendungen S. 53–54
  7. F.5.7 Sachaufwendungen und Abschreibungen S. 55
  8. F.5.8 Transferaufwendungen S. 56–58
  9. F.5.9 Sonstige ordentliche Aufwendungen S. 59
  10. F.5.10 Finanzergebnis (Finanzerträge und Zinsaufwendungen) S. 60

Maschinell extrahierter Text der Seiten vor dem ersten Unterabschnitt. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

F.5 Ertragslage Zur Beurteilung der Ertragslage wird auf das ordentli￾che Ergebnis abgestellt. Dieses errechnet sich aus den ordentlichen Erträgen: • Steuererträge, • Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen und sonstige Transfererträge, • Erträge aus Leistungsentgelten, • Erträge aus Kostenerstattungen und Kosten￾umlagen, • Erträge aus der Auflösung Sonderposten, sonstige ordentliche Erträge, Aktivierte Eigen￾leistungen und Bestandsveränderungen den ordentlichen Aufwendungen: • Personal- und Versorgungsaufwendungen, • Sachaufwendungen und Abschreibungen, • Transferaufwendungen, • Sonstige ordentliche Aufwendungen und den Finanzerträgen und -aufwendungen (= Finanzergebnis). Die genannten Erträge und Aufwendungen fallen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäfts- beziehungsweise Verwaltungstätigkeit an. Sie sind planbar und meist re￾gelmäßig wiederkehrend. Außerordentliche Erträge und Aufwendungen, die unregelmäßig anfallen und/oder pe￾riodenfremd sind, bleiben außer Betracht. Einer Analyse insbesondere der ordentlichen Erträge und Aufwendun￾gen kommt besondere Bedeutung zu, da bei einer Ge￾genüberstellung beider Zahlen die Leistungsfähigkeit ei￾ner Kommune in Bezug auf die Deckungsfähigkeit ihrer Aufwendungen aus den Erträgen beurteilt werden kann. Für das Haushaltsjahr 2022 wird das folgende ordentli￾che Ergebnis geplant (Anmerkung: Aufgrund der hohen Aggregationsebene der Zahlen entstehen Rundungsdif￾ferenzen, die nicht korrigiert werden): Das Ergebnis des Haushaltsplans 2022 steht wie im Jahr 2021 weiterhin unter dem Einfluss der Auswirkungen der Corona-Pandemie und weist im ordentlichen Ergebnis einen Fehlbetrag in Höhe von 9,5 Mio. € aus. Aufgrund zahlreicher staatlicher Hilfen zum Ausgleich der finanzi￾ellen Belastungen aufgrund der Corona-Pandemie fiel das Ergebnis 2020 wesentlicher besser aus als ur￾sprünglich erwartet. Im Vergleich zur Vorjahresplanung steigen die ordentli￾chen Erträge um 123,4 Mio. € oder 6,1 %. Die ordentli￾chen Aufwendungen nehmen dagegen um 79,2 Mio. € oder 3,8 % zu. Als Ergebnis der laufenden Verwaltungs￾tätigkeit errechnet sich ein Überschuss in Höhe von 10,1 Mio. €. Das Finanzergebnis liegt etwas über dem Niveau der Vorjahresplanung bei einem Fehlbetrag in Höhe von circa 19,6 Mio. €. In der nachfolgenden Grafik wird die Entwicklung der or￾dentlichen Erträge und Aufwendungen seit der Einfüh￾rung der Doppik im Jahr 2005 dargestellt: Plan Plan Ist (in T€) 2022 2021 2020 Ordentliche Erträge -2.152.840 -2.029.398 -2.120.094 + Ordentliche Aufwendungen 2.142.703 2.063.458 2.108.805 = Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit -10.137 34.060 -11.289 + Finanzergebnis 19.647 17.631 23.498 = ordentliches Ergebnis 9.510 51.691 12.209 42 Über den Zeitraum 2005 bis 2020 hinweg lagen - mit Ausnahme der Jahre 2010 und 2014 - die ordentlichen Erträge über den ordentlichen Aufwendungen, mit der Folge, dass sich jeweils ein positiver Aufwandsde￾ckungsgrad über 100 % errechnet. Einhergehend mit der Corona-Pandemie knickte die Ertragskurve ab dem Jahr 2020 ein. Coronabedingt lag im Plan 2021 die Ertragskurve nun sogar unterhalb der Aufwandskurve, so dass der Auf￾wandsdeckungsgrad unter die Marke von 100 % gefal￾len war. Die Grafik zeigt im Jahr 2010 den Sondereffekt „Sonder￾vermögen Klinikum“. Das Verhältnis zwischen ordentli￾chen Erträgen und Aufwendungen ergibt dadurch einen rechnerischen Aufwanddeckungsgrad von 93,8 %. Da in dieser Betrachtung jedoch nur die ordentlichen Erträge und Aufwendungen betrachtet werden, bei der Auflö￾sung des Sondervermögens jedoch ordentliche und au￾ßerordentliche Positionen betroffen waren, ist an dieser Stelle ein direkter Vergleich mit den Werten der anderen Jahre nicht möglich. In den folgenden Ausführungen werden zur Beurteilung der Ertragslage die Ertrags- und Aufwandsposten aus dem ordentlichen Ergebnis einer näheren Betrachtung unterzogen. 43

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