F.4.4 Liquidität und Kassenkredite
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F.4.4 Liquidität und Kassenkredite
Die Bewirtschaftung der Kassenmittel sowie die Sicherstellung der Liquidität sind Bestandteil der Kassenaufgaben. Im Rahmen der Liquiditätsplanung und unter Berücksichtigung der aktuellen Finanzsituation kommt hierbei im Bedarfsfall auch die Aufnahme von Kassenkrediten in Betracht. Dabei handelt es sich um kurzfristige Finanzmittel zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen.
Der in der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag
für Kassenkredite liegt seit 2009 unverändert bei
280 Mio. €.
Zur Liquiditätssicherung nicht benötigte Geldmittel können von der Kasse nach den Vorgaben der Anlagerichtlinien entweder als Tagesgelder oder Festgelder bei Kreditinstituten angelegt und verwaltet werden. Aufgrund
der aktuellen Finanzmarktsituation ist das Erzielen einer
Rendite dabei nicht mehr möglich.
Entwicklungen im Jahr 2020
Für das Jahr 2020 wurde gemäß der Liquiditätsplanung
und nach dem Verlauf der Ein- und Auszahlungen im
ersten Quartal im Vergleich zu 2019 mit weiterhin stabilen Bedingungen und einer insgesamt gleichbleibend
hohen Liquidität gerechnet. Die ab Ende März 2020 einsetzenden finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie fielen aber nicht so stark aus wie befürchtet.
Daher war sichergestellt, dass die Stadt Nürnberg ihre
fälligen Zahlungsverpflichtungen jederzeit erfüllen
konnte. Die ausgebliebenen Gewerbesteuerzahlungen
wurden durch Ausgleichszahlungen des Landes vollständig kompensiert. Die im Jahr 2019 aufgenommenen
Kassenkredite konnten ohne Gefährdung der Liquidität
der Stadtkasse im Laufe des Jahres 2020 vollständig zurückgezahlt werden.
Die untenstehende Grafik zeigt den Verlauf der Kassenkredite, der angelegten Festgelder sowie der Kontenstände der Cash-Konten (getrennt nach dem Hauptkonto bei der Sparkasse und den sonstigen Girokonten
der Stadtkasse).
Entwicklungen im Jahr 2021
Für 2021 wurde bei der Erstellung der Liquiditätsplanung
wegen des Fortdauerns der Pandemie mit einer deutlich
geringeren Liquidität gerechnet. Diese Befürchtungen
haben sich nicht bestätigt. Dank der trotzdem guten Entwicklung der Gewerbesteuer war die Liquidität der Stadtkasse zu keiner Zeit beeinträchtigt. Eine Kassenbestandsverstärkung durch die Aufnahme von Kassenkrediten war bisher nicht erforderlich. Zum jetzigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass dies auch bis zum
Jahresende 2021 nicht der Fall sein wird. Im Bedarfsfall
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steht der komplette Kassenkreditrahmen zur Verfügung,
so dass die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen weiterhin sichergestellt ist.
Für 2022 ist eine geringere Liquidität zu erwarten, da hier
die Gewerbesteuerveranlagungen für die Corona-Jahre
2020 und 2021 Auswirkungen haben werden. Bei unerwarteten Liquiditätseinbrüchen kann weiterhin auf den
Kassenkreditrahmen zurückgegriffen werden.
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