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F.5.8 Transferaufwendungen

Haushalt 2022 · Band 1 · Seiten 56–58 · Seiten 56–58 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

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F.5.8 Transferaufwendungen Die Transferaufwendungen werden in Sozialtransferauf￾wendungen (Transferaufwendungen Sozialbereich) und weitere Transferaufwendungen unterteilt. Inhaltlich kann die Bezirksumlage den Sozialtransferleistungen zuge￾rechnet werden, da die Aufgabenschwerpunkte des Be￾zirks ebenfalls im Sozialbereich liegen. Aufgrund der fi￾nanziellen Bedeutung wird die Bezirksumlage jedoch ei￾genständig ausgewiesen. Plan Plan Ist (in T€) 2022 2021 2020 Transferaufwendungen Sozialbereich (direkt) 527.886 532.529 503.563 davon: Zuschüsse an soziale Einrichtungen (gesetzlich/vertraglich - Art. 1/4) 157.609 155.758 152.056 Zuschüsse an soziale Einrichtungen (freiwillig - Art. 5) 19.504 19.453 16.668 Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter (SGB XII) 74.021 65.633 62.206 Hilfe zur Pflege (SGB XII) 2 3 52 Hilfe zur Gesundheit (SGB XII) 5.705 7.165 5.913 Sonstige Hilfen außerhalb von Einrichtungen 6.013 5.818 5.720 Familien- und Jugendhilfe 104.764 101.082 87.124 Asylbewerberleistung. (HLU und andere Hilfen) 36.551 51.051 61.899 Alg II, vor allem Kosten der Unterkunft (SGB II) 112.851 116.580 105.528 Bildungs- und Teilhabepaket 10.846 9.951 6.380 Sonstiges 20 35 17 Bezirksumlage 218.325 213.030 203.442 Weitere Transferaufwendungen 137.116 128.641 109.816 davon: Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Verlustausgleiche) 85.061 80.681 59.228 Verlustausgleiche Eigenbetriebe und verbundene Unternehmen 13.455 14.360 18.149 Gewerbesteuerumlage 38.600 33.600 31.438 Zuführungen zu Rückstellungen 0 0 1.001 Neutralisation Rückstellungen (Transfera.) -1.000 -3.884 -1.416 insgesamt 882.327 870.316 815.405 Sozialtransferauf￾wendungen Sozialleistungen, Zu￾schüsse an soziale Einrichtungen Weitere Trans￾feraufwendungen Weitere Zuschüsse und Zuweisungen, Verlustausgleiche, Ge￾werbesteuerumlage, Krankenhausumlage Bezirksumlage 53 Die Transferaufwendungen steigen insgesamt um 12,0 Mio. € oder 1,4 %. Mit einem Anteil von 41,2 % an den ordentlichen Aufwendungen sind die Transferauf￾wendungen neben den Personal- und Versorgungsauf￾wendungen (Anteil von 34,3%) der größte Kostenblock innerhalb der ordentlichen Aufwendungen. Transferaufwendungen Sozialbereich Die Sozialtransferaufwendungen umfassen die klassi￾schen Sozialleistungen, die die Stadt selbst zu tragen hat, wie beispielsweise die Kosten der Unterkunft im SGB II oder die Familien- und Jugendhilfen. Hinzu kom￾men die Zuschüsse an soziale Einrichtungen, insbeson￾dere an die freien Träger der Kindertagesstätten. Diese Teilmenge der Transferaufwendungen repräsentiert mit einem Volumen von 527,9 Mio. € annähernd ein Viertel der gesamten ordentlichen Aufwendungen. Gedanklich hinzu addieren sollte man an dieser Stelle noch die Be￾zirksumlage, die aufgrund der Aufgabenschwerpunkte des Bezirks im Wesentlichen ebenfalls aus Sozialausga￾ben besteht. Zusammen stellen diese Positionen mit ins￾gesamt 746,2 Mio. € circa 34,8 % der Gesamtaufwen￾dungen des Nürnberger Stadthaushalts dar. Die Planansätze im Sozialbereich beruhen auf der Fort￾schreibung der Ergebnisse 2020 unter der Berücksichti￾gung aktueller Prognosen und Erwartungen. Die Zuschüsse an soziale Einrichtungen (vertraglich/ge￾setzlich) steigen um 1,8 Mio. € auf 157,5 Mio. €. Hinter￾grund ist hier insbesondere der anhaltende Platzausbau bei den Kindertageseinrichtungen freier Träger. Der Posten „Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsiche￾rung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)“ wer￾den aufgrund erwarteter Anstiege bei der Anzahl Leis￾tungsberechtigter sowie der Fallkosten 8,5 Mio. € oder 13,0 % über dem Vorjahresansatz geplant. Die Aufwen￾dungen für Grundsicherung werden vollständig vom Bund erstattet. Die Hilfe zur Pflege ist vollständig auf den Bezirk über￾gegangen. Etwaige zeitversetzt noch abgerechnete „Nachläuferkosten“ werden vom überörtlichen Träger er￾stattet. Aufgrund der stärkeren Teilverlagerung der Zuständig￾keit von der Kommune auf den Bezirk im Rahmen des Bayerischen Teilhabegesetzes wird der Ansatz für „Hilfe zur Gesundheit (SGB XII)“ um 1,5 Mio. € oder 20,4% er￾neut niedriger geplant. In der Familien- und Jugendhilfe steigen die Aufwendun￾gen weiter an. Der Plan 2022 liegt um 3,7 Mio. € oder 3,6 % über dem Vorjahresplanwert. Gründe hierfür sind generell Kostensteigerungen sowie Fallzahlsteigerun￾gen in einzelnen Bereichen. Für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden 36,6 Mio. € (Vorjahr 51,1 Mio. €) im Jahr 2022 eingeplant. Es wird mit einer leicht rückläufigen Anzahl der Leistungsberechtigten (2.250 Personen) gerechnet. Zudem laufen die Mindestvertragslaufzeiten für weitere Gemeinschaftsunterkünfte aus. Die Kosten beim Arbeitslosengeld II (überwiegend der Unterkunft und Heizung) gehen im Vergleich zur Vorjah￾resplanung um 3,7 Mio. € auf 112,9 Mio. € zurück. Ur￾sächlich hierfür ist die günstigere Prognose zur wirt￾schaftlichen Entwicklung und damit einhergehend nied￾rigere prognostizierte Anzahl an Leistungsberechtigten im SGB II. Im Planansatz berücksichtigt sind unter ande￾rem regelmäßige Kostensteigerungen für Miet- und Heizkosten. Die Aufwendungen für das Bildungs- und Teilhabepaket steigen um 0,9 Mio. €. Die Planansätze wurden - ausge￾hend von einer weiter steigenden Nutzung der zur Ver￾fügung stehenden Angebote - entsprechend erhöht. Bezirksumlage Die Bezirksumlage wurde entsprechend dem aktuellen Beschlussstand für 2022 mit 218,3 Mio. € geplant und gegenüber dem Vorjahr um 5,3 Mio. erhöht. Weitere Transferaufwendungen Die weiteren Transferaufwendungen mit 137,1 Mio. € oder 6,4 % der ordentlichen Aufwendungen beinhalten sonstige Ausgleichszahlungen. Dies sind zum Beispiel die Gewerbesteuerumlage, Verlustausgleiche an städti￾sche Töchter und Eigenbetriebe, weitere Zuschüsse auf￾grund gesetzlicher und sozialer Verpflichtungen, die al￾lerdings nicht den Sozialbereich betreffen, sowie Zuwei￾sungen an das Land. Die weiteren Transferaufwendun￾gen steigen im Vergleich zum Plan 2021 insgesamt um 8,5 Mio. € oder 6,2 %. Ursächlich sind bei den Zuschüs￾sen mit 2,45 Mio. € Maßnahmen im ÖPNV (Sozialticket, 54 Innovationspaket, Semesterticket, Aussetzung Tarifer￾höhung). Der Posten „Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Ver￾lustausgleiche)“ steigt um 4,4 Mio. € auf 85,1 Mio. € an. Er beinhaltet weitere Zuschüsse, die aus gesetzlichen o￾der vertraglichen Verpflichtungen entstehen, beispiels￾weise an das Germanische Nationalmuseum oder die Nürnberger Symphoniker. Die Kosten für das Sozialti￾cket im ÖPNV sowie die Aussetzung der Tariferhöhun￾gen, das Innovationspaket im VGN und das Schülerti￾cket sind mit insgesamt 26,80 Mio. € veranschlagt (Vor￾jahr 24,35 Mio. €). Darüber hinaus sind freiwilligen Zu￾schüsse mit einem Anstieg um 1,8 Mio. € enthalten. Die￾ser Anstieg resultiert unter anderem aus einem neuen Zuschuss von 1,0 Mio. € für den Evangelischen Kirchen￾tag 2023 in Nürnberg sowie einem neuen Zuschuss für das OM7 – Business Innovation Center für Existenz￾gründungen und junge Unternehmen aus der Kreativ￾wirtschaft. Für Verlustausgleiche an die Eigenbetriebe NüBad, FSN, SUN sowie an die Städtischen Werke Nürnberg, die noris inklusion gGmbH wurden insgesamt 0,9 Mio. € weniger als im Vorjahr veranschlagt. Entsprechend der Gewerbesteuererträge wird auch die Gewerbesteuerumlage geplant und mit Mehraufwendun￾gen von 5,0 Mio. € veranschlagt. Neutralisation Rückstellungen (Transfera.) Der Posten „Neutralisierung Zahlung Aufwandsrückstel￾lungen“ wird seit dem Haushaltsplan 2019 differenziert unter den Sachaufwendungen, Transferaufwendungen und Sonstigen ordentlichen Aufwendungen ausgewie￾sen. Im Bereich der Transferaufwendungen werden überwiegend Verlustausgleiche an Eigenbetriebe und verbundenen Unternehmen aus im Vorjahr gebildeten Rückstellungen gezahlt. 55

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