F.5.8 Transferaufwendungen
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F.5.8 Transferaufwendungen
Die Transferaufwendungen werden in Sozialtransferaufwendungen (Transferaufwendungen Sozialbereich) und
weitere Transferaufwendungen unterteilt. Inhaltlich kann
die Bezirksumlage den Sozialtransferleistungen zugerechnet werden, da die Aufgabenschwerpunkte des Bezirks ebenfalls im Sozialbereich liegen. Aufgrund der finanziellen Bedeutung wird die Bezirksumlage jedoch eigenständig ausgewiesen.
Plan Plan Ist
(in T€) 2022 2021 2020
Transferaufwendungen Sozialbereich
(direkt) 527.886 532.529 503.563
davon:
Zuschüsse an soziale Einrichtungen
(gesetzlich/vertraglich - Art. 1/4) 157.609 155.758 152.056
Zuschüsse an soziale Einrichtungen
(freiwillig - Art. 5) 19.504 19.453 16.668
Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter
(SGB XII) 74.021 65.633 62.206
Hilfe zur Pflege (SGB XII) 2 3 52
Hilfe zur Gesundheit (SGB XII) 5.705 7.165 5.913
Sonstige Hilfen außerhalb von Einrichtungen 6.013 5.818 5.720
Familien- und Jugendhilfe 104.764 101.082 87.124
Asylbewerberleistung. (HLU und andere Hilfen) 36.551 51.051 61.899
Alg II, vor allem Kosten der Unterkunft (SGB II) 112.851 116.580 105.528
Bildungs- und Teilhabepaket 10.846 9.951 6.380
Sonstiges 20 35 17
Bezirksumlage 218.325 213.030 203.442
Weitere Transferaufwendungen 137.116 128.641 109.816
davon:
Zuweisungen und Zuschüsse
(ohne Verlustausgleiche) 85.061 80.681 59.228
Verlustausgleiche Eigenbetriebe und
verbundene Unternehmen 13.455 14.360 18.149
Gewerbesteuerumlage 38.600 33.600 31.438
Zuführungen zu Rückstellungen 0 0 1.001
Neutralisation Rückstellungen (Transfera.) -1.000 -3.884 -1.416
insgesamt 882.327 870.316 815.405
Sozialtransferaufwendungen
Sozialleistungen, Zuschüsse an soziale
Einrichtungen
Weitere Transferaufwendungen
Weitere Zuschüsse
und Zuweisungen,
Verlustausgleiche, Gewerbesteuerumlage,
Krankenhausumlage
Bezirksumlage
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Die Transferaufwendungen steigen insgesamt um
12,0 Mio. € oder 1,4 %. Mit einem Anteil von 41,2 % an
den ordentlichen Aufwendungen sind die Transferaufwendungen neben den Personal- und Versorgungsaufwendungen (Anteil von 34,3%) der größte Kostenblock
innerhalb der ordentlichen Aufwendungen.
Transferaufwendungen Sozialbereich
Die Sozialtransferaufwendungen umfassen die klassischen Sozialleistungen, die die Stadt selbst zu tragen
hat, wie beispielsweise die Kosten der Unterkunft im
SGB II oder die Familien- und Jugendhilfen. Hinzu kommen die Zuschüsse an soziale Einrichtungen, insbesondere an die freien Träger der Kindertagesstätten. Diese
Teilmenge der Transferaufwendungen repräsentiert mit
einem Volumen von 527,9 Mio. € annähernd ein Viertel
der gesamten ordentlichen Aufwendungen. Gedanklich
hinzu addieren sollte man an dieser Stelle noch die Bezirksumlage, die aufgrund der Aufgabenschwerpunkte
des Bezirks im Wesentlichen ebenfalls aus Sozialausgaben besteht. Zusammen stellen diese Positionen mit insgesamt 746,2 Mio. € circa 34,8 % der Gesamtaufwendungen des Nürnberger Stadthaushalts dar.
Die Planansätze im Sozialbereich beruhen auf der Fortschreibung der Ergebnisse 2020 unter der Berücksichtigung aktueller Prognosen und Erwartungen.
Die Zuschüsse an soziale Einrichtungen (vertraglich/gesetzlich) steigen um 1,8 Mio. € auf 157,5 Mio. €. Hintergrund ist hier insbesondere der anhaltende Platzausbau
bei den Kindertageseinrichtungen freier Träger.
Der Posten „Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)“ werden aufgrund erwarteter Anstiege bei der Anzahl Leistungsberechtigter sowie der Fallkosten 8,5 Mio. € oder
13,0 % über dem Vorjahresansatz geplant. Die Aufwendungen für Grundsicherung werden vollständig vom
Bund erstattet.
Die Hilfe zur Pflege ist vollständig auf den Bezirk übergegangen. Etwaige zeitversetzt noch abgerechnete
„Nachläuferkosten“ werden vom überörtlichen Träger erstattet.
Aufgrund der stärkeren Teilverlagerung der Zuständigkeit von der Kommune auf den Bezirk im Rahmen des
Bayerischen Teilhabegesetzes wird der Ansatz für „Hilfe
zur Gesundheit (SGB XII)“ um 1,5 Mio. € oder 20,4% erneut niedriger geplant.
In der Familien- und Jugendhilfe steigen die Aufwendungen weiter an. Der Plan 2022 liegt um 3,7 Mio. € oder
3,6 % über dem Vorjahresplanwert. Gründe hierfür sind
generell Kostensteigerungen sowie Fallzahlsteigerungen in einzelnen Bereichen.
Für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
werden 36,6 Mio. € (Vorjahr 51,1 Mio. €) im Jahr 2022
eingeplant. Es wird mit einer leicht rückläufigen Anzahl
der Leistungsberechtigten (2.250 Personen) gerechnet.
Zudem laufen die Mindestvertragslaufzeiten für weitere
Gemeinschaftsunterkünfte aus.
Die Kosten beim Arbeitslosengeld II (überwiegend der
Unterkunft und Heizung) gehen im Vergleich zur Vorjahresplanung um 3,7 Mio. € auf 112,9 Mio. € zurück. Ursächlich hierfür ist die günstigere Prognose zur wirtschaftlichen Entwicklung und damit einhergehend niedrigere prognostizierte Anzahl an Leistungsberechtigten
im SGB II. Im Planansatz berücksichtigt sind unter anderem regelmäßige Kostensteigerungen für Miet- und
Heizkosten.
Die Aufwendungen für das Bildungs- und Teilhabepaket
steigen um 0,9 Mio. €. Die Planansätze wurden - ausgehend von einer weiter steigenden Nutzung der zur Verfügung stehenden Angebote - entsprechend erhöht.
Bezirksumlage
Die Bezirksumlage wurde entsprechend dem aktuellen
Beschlussstand für 2022 mit 218,3 Mio. € geplant und
gegenüber dem Vorjahr um 5,3 Mio. erhöht.
Weitere Transferaufwendungen
Die weiteren Transferaufwendungen mit 137,1 Mio. €
oder 6,4 % der ordentlichen Aufwendungen beinhalten
sonstige Ausgleichszahlungen. Dies sind zum Beispiel
die Gewerbesteuerumlage, Verlustausgleiche an städtische Töchter und Eigenbetriebe, weitere Zuschüsse aufgrund gesetzlicher und sozialer Verpflichtungen, die allerdings nicht den Sozialbereich betreffen, sowie Zuweisungen an das Land. Die weiteren Transferaufwendungen steigen im Vergleich zum Plan 2021 insgesamt um
8,5 Mio. € oder 6,2 %. Ursächlich sind bei den Zuschüssen mit 2,45 Mio. € Maßnahmen im ÖPNV (Sozialticket,
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Innovationspaket, Semesterticket, Aussetzung Tariferhöhung).
Der Posten „Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Verlustausgleiche)“ steigt um 4,4 Mio. € auf 85,1 Mio. € an.
Er beinhaltet weitere Zuschüsse, die aus gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen entstehen, beispielsweise an das Germanische Nationalmuseum oder die
Nürnberger Symphoniker. Die Kosten für das Sozialticket im ÖPNV sowie die Aussetzung der Tariferhöhungen, das Innovationspaket im VGN und das Schülerticket sind mit insgesamt 26,80 Mio. € veranschlagt (Vorjahr 24,35 Mio. €). Darüber hinaus sind freiwilligen Zuschüsse mit einem Anstieg um 1,8 Mio. € enthalten. Dieser Anstieg resultiert unter anderem aus einem neuen
Zuschuss von 1,0 Mio. € für den Evangelischen Kirchentag 2023 in Nürnberg sowie einem neuen Zuschuss für
das OM7 – Business Innovation Center für Existenzgründungen und junge Unternehmen aus der Kreativwirtschaft.
Für Verlustausgleiche an die Eigenbetriebe NüBad,
FSN, SUN sowie an die Städtischen Werke Nürnberg,
die noris inklusion gGmbH wurden insgesamt 0,9 Mio. €
weniger als im Vorjahr veranschlagt.
Entsprechend der Gewerbesteuererträge wird auch die
Gewerbesteuerumlage geplant und mit Mehraufwendungen von 5,0 Mio. € veranschlagt.
Neutralisation Rückstellungen (Transfera.)
Der Posten „Neutralisierung Zahlung Aufwandsrückstellungen“ wird seit dem Haushaltsplan 2019 differenziert
unter den Sachaufwendungen, Transferaufwendungen
und Sonstigen ordentlichen Aufwendungen ausgewiesen. Im Bereich der Transferaufwendungen werden
überwiegend Verlustausgleiche an Eigenbetriebe und
verbundenen Unternehmen aus im Vorjahr gebildeten
Rückstellungen gezahlt.
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