F.5.6 Personal- und Versorgungsaufwendungen
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F.5.6 Personal- und Versorgungsaufwendungen
Die Personal- und Versorgungsaufwendungen steigen
insgesamt gesehen im Vergleich zu der Vorjahresplanung um 38,5 Mio. € oder 5,5 % an.
Von den Personal- und Versorgungsaufwendungen entfallen im Haushaltsjahr 2022 623,2 Mio. € oder 86,0 %
(Vorjahr 601,8 Mio. € oder 86,3 %) auf die Personalaufwendungen (= Aufwendungen für aktive Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) und 103,3 Mio. € oder 14,0 % (Vorjahr: 95,1 Mio. € oder 13,7 %) auf die Versorgungsaufwendungen (= Aufwendungen für Versorgungsempfänger).
Einzeln betrachtet entwickeln sich die Personal- und
Versorgungsaufwendungen wie folgt:
Plan Plan Ist
(in T€) 2022 2021 2020
insgesamt 735.470 697.020 691.415
Personalaufwendungen Plan Plan Ist
(in T€) 2022 2021 2020
Bezüge und Vergütungen 484.088 460.910 438.531
davon:
Beamte (ohne Lehrkräfte) 91.064 90.073 86.965
Beamte-Lehrkräfte 86.660 85.467 82.900
Arbeitnehmer 298.689 277.223 263.270
Sonstige Vergütungen 7.675 8.147 5.396
Beiträge zu Versorgungskassen 21.924 20.880 20.038
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und pauschalierte Lohnsteuer
60.880 56.733 53.840
Beihilfen und Unterstützungsleistungen 9.400 9.782 9.558
Rückstellungen 55.918 53.585 52.820
davon:
Sonstige Rückstellungen für Aktive 75 1.350 3.459
Zuführung/Auflösung Pensionsrückstellung 47.132 43.867 39.762
Zuführung/Auflösung Beihilferückstellung 8.711 8.368 9.599
insgesamt 632.210 601.890 574.787
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Ausgehend vom Planwert 2021 ist bei den Personalaufwendungen im Jahr 2022 mit den folgenden Entwicklungen zu rechnen:
Lässt man die Rückstellungsbuchungen außer Betracht,
so steigen die Personalaufwendungen im Jahr 2022 um
28,0 Mio. € oder 5,1 % gegenüber dem Vorjahresplan.
Diese Steigerung ist neben den Auswirkungen aus den
Stellenschaffungen 2021 und den Stellenschaffungen
2022 vor allem auf die Tariferhöhungen bei den Beschäftigten (+ 1,80 % ab April 2022 und Auswirkungen der Erhöhung + 1,40 % ab April 2021) und die Besoldungserhöhungen bei den Beamten zurückzuführen. Bei der Planung der Besoldungserhöhung der Beamten wurde mit
einer Erhöhung von 1,5 % ab dem Januar 2022 gerechnet. Zwischenzeitlich wurde für Beamte eine Besoldungserhöhung um + 2,80 % ab Dezember 2022 sowie
eine Einmalzahlung beschlossen. Diese können im Rahmen der geplanten Ansätze für Aktivbezüge und Versorgungsaufwendungen finanziert werden.
Die Rückstellungszuführungen bzw. -auflösungen für die
aktiven Beamtinnen und Beamten fallen nach den aktuellen Berechnungen im Jahr 2022 insgesamt um
2,3 Mio. € oder 4,4 % höher aus als in der Vorjahresplanung. Aufgrund von Unwägbarkeiten bei der Planung
(wie zum Beispiel bei der Anzahl der Sterbefälle und der
Ein- und Austritte von Beamten/innen bei der Stadt) sind
die Planansätze dieser Rückstellungen immer mit Unsicherheiten behaftet.
Für das Haushaltsjahr 2022 werden die Versorgungsaufwendungen wie folgt geplant:
Die Versorgungsaufwendungen steigen gegenüber dem
Vorjahresplan um 8,13 Mio. € beziehungsweise 8,6 %
auf 103,3 Mio. € an.
Die Rückstellungen sind u.a. abhängig von den Steigerungsraten der Pensionen (geschätzt 1,5% in 2022 und
1,4% in 2021 und 3,2 % in 2020).
Versorgungsaufwendungen Plan Plan Ist
(in T€) 2022 2021 2020
Beamte (inklusive Lehrkräfte) 100.052 96.683 95.019
Arbeitnehmer 7.267 7.716 7.815
Beihilfen für Versorgungsempfänger 17.720 16.450 17.023
Neutralisation Versorgung und Beihilfen -124.321 -120.223 -119.316
Rückstellungen 102.542 94.504 116.087
davon:
Zuführung/Auflösung Pensionsrückstellung 87.327 80.597 93.274
Zuführung/Auflösung Beihilferückstellung 15.215 13.907 22.813
insgesamt 103.260 95.130 116.628
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