Wasserhaushaltsgesetz Begriff
Fakten
- 199 Erwähnungen im Volltext, zuletzt 24.09.2026
- Häufig bei: Stadtplanungsausschuss (84), Stadtrat (30), Werkausschuss Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) (20)
Erwähnungen je Jahr
Verwandt
Sozialpädagogische FachdienstEinkommensorientierten FörderungGemeinschaftsunterkünfteBundesversorgungsgesetzesHilfe zum LebensunterhaltNachbarschaftshaus GostenhofAsylbewerberleistungsgesetzFolgekostenAmt für Existenzsicherung und soziale Integration - SozialamtVerwaltungskostenerstattungenGostenhofEinwohner
Verwandt heißt: oft gemeinsam in denselben Vorlagen, Tagesordnungspunkten und Haushaltsabschnitten genannt.
Erwähnt in
- Dokument Sitzung öffentlich
… Aufgabenübertragung Die Stadt Stein ist gem. Art. 34 Abs. 1 BayWG (Bayerisches Wassergesetz) i. V. m.§ 56 WHG (Wasserhaushaltsgesetz) zur Abwasserbeseitigung einschließlich der Fäkalschlammentsorgung auf ihrem Stadtgebiet verpflichtet. D ie in der Abwasserbeseitigung enthaltene Teilaufgabe ... Aufgabenübertragung Die Stadt Schwabach ist gem. Art. 34 Abs. 1 BayWG (Bayerisches Wassergesetz) i. V. m.§ 56 WHG (Wasserhaushaltsgesetz) zur Abwasserbeseitigung einschließlich der Fäkals chlamment- sorgung auf ihrem Stadtgebiet verpflichtet. Die in der Abwasserbeseitigung enthaltene …
- Dokument Behandlung Anregungen und Einwendungen (Zusammenfassung)
… muss eigenverantwortlich geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung treffen (vgl. § 5 Abs. 2 WHG). Die Nutzung von Grundstücken ist den möglichen nachteiligen Folgen für Menschen, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen ... wasserwirtschaftlichen Fachbehörde beim maßgeblichen Bemessungshochwasser überschwemmt werden, sind dementsprechend auch als Überschwemmungsgebiet festzusetzen. Nach § 76 Abs. 2 WHG besteht die Verpflichtung, innerhalb von Hochwasser - risikogebieten die Überschwemmungsgebiete für ein Bemessungshochwasser HQ100 festzusetzen. Aus diesem Grund …
- Dokument Tischvorlagen öffentlich
… Sportanlage der Sport -Freunde Großgründlach e.V. mit dem Fahrrad zu erreichen. I.4.5. VERSORGUNG / ENTWÄSSERUNG Gemäß § 55 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) soll das Niederschlagswasser ortsnah versi- ckert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung ... Naturschutzbehörde haben der Aus- gleichskonzeption zugestimmt. Das Entwässerungskonzept stellt keine Abweichung, son- dern eine gem. § 55 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) rechtlich und fachlich zulässige Mög- lichkeit der Entwässerung von Niederschlagswasser dar. Auf Grund der hohen Grundwas- serstände …
- Dokument Sitzung gesamt öffentlich (Stand: 05.07.2023)
… nördliche Teil des Plangebiets umfasst allerdings Teilflächen des mit Verordnung vom 17.12.2021 gem. § 76 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) festgesetzten Überschwemmungsgebietes Gründlach (s. auch Anlage 3). FFH- oder SPA-Gebiete2 sind im Plangebiet nicht vorhanden ... Bundesnaturschutzgesetz sind historisch gewachsene Kulturlandschaften vor Verunstaltung, Zersiedelung und sonstigen Beeinträchtigungen zu bewahren. § 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG): Niederschlagswasser soll ortsnah versickert oder verrieselt werden, soweit dem weder wasserrechtliche oder sonstige öffentlichrechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche …
- Dokument Begründung
… Naturschutzbehörde haben der Aus- gleichskonzeption zugestimmt. Das Entwässerungskonzept stellt keine Abweichung, son- dern eine gem. § 55 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) rechtlich und fachlich zuläs sige Mög- BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 4651 „VOLKACHER STRASSE“ 39 lichkeit der Entwässerung ... Grabenverrohrung ein- geleitet wird. Eine Versickerung ist aufgrund der Untergrundverhältnisse nicht möglich. Im Rahmen des § 55 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) können aber auch andere Möglichkeiten ergriffen werden, dies ist hier der Fall. Auf unversiegelten Flächen kann zudem …
- Dokument 4651 Begründung
… Naturschutzbehörde haben der Aus- gleichskonzeption zugestimmt. Das Entwässerungskonzept stellt keine Abweichung, son- dern eine gem. § 55 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) rechtlich und fachlich zulässige Mög- lichkeit der Entwässerung von Niederschlagswasser dar. Auf Grund der hohen Grundwas- serstände ... Grabenverrohrung ein- geleitet wird. Eine Versickerung ist aufgrund der Untergrundverhältnisse nicht möglich. Im Rahmen des § 55 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) können aber auch andere Möglichkeiten ergriffen werden, dies ist hier der Fall. Auf unversiegelten Flächen kann zudem …
- Dokument Umweltbericht
… Plan gebiets umfasst allerdings Teilflächen des mit Verordnung vom 17.12.2021 gem. § 76 Abs. 2 Wasser- haushaltsgesetz (WHG) festgesetzten Überschwemmungsgebietes Gründlach (s. auch Anlage 3). FFH- oder SPA-Gebiete2 sind im Plangebiet nicht vorhanden ... Norden des Geltungsbereichs werden Teilflächen des 7 mit Verordnung vom 17.12.2021 gem. § 76 Abs. 2 WHG festgesetzten Überschwem- mungsgebietes (Ü-Gebiet) Gründlach umfasst (vgl. Anlage 3). Eine Vorbelastungssituation für das Schutzgut Wasser liegt im Knoblauchsland …
- Dokument Umweltbericht
… Plan gebiets umfasst allerdings Teilflächen des mit Verordnung vom 17.12.2021 gem. § 76 Abs. 2 Wasser- haushaltsgesetz (WHG) festgesetzten Überschwemmungsgebietes Gründlach (s. auch Anlage 3). FFH- oder SPA-Gebiete2 sind im Plangebiet nicht vorhanden ... zurückzubauen ist. Im Norden des Geltungsbereichs werden Teilflächen des mit Verordnung vom 17.12.2021 gem. § 76 Abs. 2 WHG festgesetzten Überschwem- mungsgebietes (Ü-Gebiet) Gründlach umfasst (vgl. Anlage 3). 7 Eine Vorbelastungssituation für das Schutzgut Wasser …
- Dokument Begründung
… landwirtschaftlichen Flächen. I.3.2.2.d. Hochwasserschutz / wasserrechtliche Bindungen Im Norden des Geltungsbereichs werden Teilflächen des gem. § 76 Abs. 2 WHG festge- setzten Überschwemmungsgebiets Gründlach umfasst (s. Anlage 3 des Umweltberichts). Weiterhin liegen Teilflächen im Norden des Geltungsbereichs ... nachhaltigen Umgangs und eine ortsnahe Beseitigung des anfallenden Niederschlags- wassers gemäß den Vorgaben des § 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zu prüfen. Auch die Entwässerungssatzung der Stadt Nürnberg gibt der Versickerung von Nieder- schlagswasser bzw. deren …
- Dokument 2. Fassung Umweltbericht
… Plan gebiets umfasst allerdings Teilflächen des mit Verordnung vom 17.12.2021 gem. § 76 Abs. 2 Wasser- haushaltsgesetz (WHG) festgesetzten Überschwemmungsgebietes Gründlach (s. auch Anlage 3). FFH- oder SPA-Gebiete2 sind im Plangebiet nicht vorhanden ... zurückzubauen ist. Im Norden des Geltungsbereichs werden Teilflächen des mit Verordnung vom 17.12.2021 gem. § 76 Abs. 2 WHG festgesetzten Überschwem- mungsgebietes (Ü-Gebiet) Gründlach umfasst (vgl. Anlage 3). 7 Eine Vorbelastungssituation für das Schutzgut Wasser …
- Dokument 2. Fassung Entwurf der Begründung
… landwirtschaftlichen Flächen. I.3.2.2.d. Hochwasserschutz / wasserrechtliche Bindungen Im Norden des Geltungsbereichs werden Teilflächen des gem. § 76 Abs. 2 WHG festge- setzten Überschwemmungsgebiets Gründlach umfasst (s. Anlage 3 des Umweltberichts). Weiterhin liegen Teilflächen im Norden des Geltungsbereichs ... nachhaltigen Umgangs und eine ortsnahe Beseitigung des anfallenden Niederschlags- wassers gemäß den Vorgaben des § 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zu prüfen. Auch die Entwässerungssatzung der Stadt Nürnberg gibt der Versickerung von Nieder- schlagswasser bzw. deren …
- Dokument Sitzung gesamt öffentlich (Stand: 13.06.2023)
… WHG, eines Heilquellenschutzgebietes gem. § 53 Abs. 4 WHG oder eines Seite 7 114 Bestandaufnahme des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario) sowie Bewertung der Umweltauswirkungen / Prog nose bei Durchführung der Planung Überschwemmungsgebietes gem. § 76 WHG. Das nächste Trinkwasserschutzgebiet ... formuliert. Insbesondere sollen ökologisch wertvolle Bereiche von Versiegelung frei- (gehalten werden. Stand: Jan. $55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG): Niederschlagswasser soll ortsnah versickert oder verrieselt werden, soweit dem weder wasserrechtliche oder sonstige öffentlich- rechtliche Vorschriften noch …
- Dokument Sitzung gesamt öffentlich
… hier formuliert. Insbesondere sollen ökologisch wertvolle Bereiche von Versiegelung frei - gehalten werden. § 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG): Niederschlagswasser soll ortsnah versickert oder verrieselt werden, soweit dem weder wasserrechtliche oder sonstige öffentlich - rechtliche Vorschriften noch wasserwirt ... Niederschlagswasser und Abwasser seit 01.01.2000 wird dies auch in der entspre- chenden Gebührensatzung berücksichtigt. §§ 77, 78ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG): (Frühere) Überschwemmungsgebiete (ÜSG) i.S.d. § 76 sollen nach § 77 in ihrer Funktion als Rückhalteflächen erhalten bzw. soweit …
- Dokument Nachreichungen
… Boden sollen Beeinträchtigungen der natürlichen Funktionen soweit wie möglich vermieden werden. § 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG): Niederschlagswasser soll ortsnah versickert oder verrieselt werden, soweit dem weder wasserrechtliche oder sonstige öffentlichrechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen ... Hektar pro Tag neu in Anspruch genommen werden – bis spätestens zum Jahr 2030. §§ 77, 78ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG): (Frühere) Überschwemmungsgebiete (ÜSG) i.S.d. § 76 sollen nach § 77 in ihrer Funktion als Rückhalteflächen erhalten bzw. soweit …
- Dokument Sitzung gesamt öffentlich
… ihrem Zustand verbessert werden. Diese Regelungen finden sich insbesondere im Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) und dem Bayerischen Wassergesetz (BayWG). Solche Regelungen haben nur Sinn und Effekt, wenn sie auch beachtet und durchgesetzt ... WHG). Grundsätzlich sind Benutzungen des Grundwassers aber erlaubnispflichtig (vgl. § 8 WHG). Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, so ist eine beantragte Erlaubnis auf Gewässerbenutzung grundsätzlich zu versagen (vgl. § 12 WHG). Daten zur Nürnberger Umwelt …