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Vorlage Ref.I/II/163/2020 – Übertragung von Personalbefugnissen des Stadtrats nach Art. 43 Abs. 1 Satz 3 Gemeindeordnung (GO) auf den Oberbürgermeister und Zustimmung …
… Beschlussvorlage …
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Tagesordnungspunkt TOP Ö 5.1: Übertragung von Personalbefugnissen des Stadtrats nach Art. 43 Abs. 1 Satz 3 Gemeindeordnung (GO) auf den Oberbürgermeister und Zustimmung zur Weite…
… Einstimmig beschlossen …
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Tagesordnungspunkt TOP Ö 3.3: Übertragung von Personalbefugnissen des Stadtrats nach Art. 43 Abs. 1 Satz 3 Gemeindeordnung (GO) auf den Oberbürgermeister und die Verwaltung (Dele…
… Einstimmig beschlossen …
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Vorlage Ref.I/II/127/2019 – Übertragung von Personalbefugnissen des Stadtrats nach Art. 43 Abs. 1 Satz 3 Gemeindeordnung (GO) auf den Oberbürgermeister und die Verwalt…
… Beschlussvorlage …
- Tagesordnungspunkt TOP Ö 2: Übertragung von Befugnissen des Stadtrats nach Art. 43 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) im Zusammenhang mit der Gründung des Jobcenters Nürnberg-Stadt auf …
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Wiki Gemeindeordnung
… GO …
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Dokument Sitzung gesamt öffentlich
… Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs Franken-Stadion (FSN) Vorsitz: Bürgermeisterin Prof. Dr. Lehner (Art. 102 Abs. 3 GO) Vortrag: Bürgermeister Vogel, erster Werkleiter Stadtrat Groh, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses Sachverständiger: Leitender Verwaltungsdirektor Berschneider, Rpr Beschluss FSN/005/2022 ... Jahresabschluss 2021 des Eigenbetrieb Franken-Stadion (FSN) Vorsitz: Bürgermeisterin Prof. Dr. Lehner (Art. 102 Abs. 3 GO) Vortrag: Bürgermeister Vogel, erster Werkleiter Stadtrat Groh, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses Sachverständiger: Leitender Verwaltungsdirektor Berschneider, Rpr Beschluss FSN/006/2022 …
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Dokument Sitzung gesamt öffentlich (ohne Berichte der Eigenbetriebe)
… Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetrieb Franken-Stadion (FSN) Vorsitz: Bürgermeisterin Prof. Dr. Lehner (Art. 102 Abs. 3 GO) Vortrag: Bürgermeister Vogel, erster Werkleiter Stadtrat Groh, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses Sachverständiger: Leitender Verwaltungsdirektor Berschneider, Rpr Beschluss FSN/002/2023 ... Jahresabschluss 2022 des Eigenbetrieb Franken-Stadion (FSN) Vorsitz: Bürgermeisterin Prof. Dr. Lehner (Art. 102 Abs. 3 GO) Vortrag: Bürgermeister Vogel, erster Werkleiter Stadtrat Groh, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses Sachverständiger: Leitender Verwaltungsdirektor Berschneider, Rpr Beschluss FSN/003/2023 …
- Tagesordnungspunkt TOP Ö 3: U-Bahn Nürnberg, U 1 und U 2 Ergänzungs- und Erneuerungsmaßnahmen A) Gleis- und Oberbauerneuerung U1, BA - ME B) Gleiserneuerung U1, FR - MP C) Weiche…
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Dokument Sitzung gesamt öffentlich Stand 11.10.2023
… Gemeindeordnung (GO) sowie § 25 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung (EBV) geprüft und uneingeschränkt testiert. Die Begutachtung der Entlastung wird empfohlen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat für ... Auftrag liegt der Beschluss des Stadtrats vom 14.12.2022 zugrunde. Der Eigenbetrieb ist prüfungspflichtig gemäß Art. 107 Gemeindeordnung Bayern (GO). Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in Übereinstimmung mit den kommunal- rechtlichen Vorschriften. Über …
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Dokument Sitzung gesamt öffentlich
… Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs FSN wurde geprüft. Die örtliche Prüfung bei Eigenbetrieben baut nach Art. 106 Gemeindeordnung (GO) auf der Abschlussprüfung nach Art. 107 Go durch einen externen Abschlussprüfer mit auf. Der uneingeschränkt testierte Jahresabschluss ... Prüfung nach Art. 107 Abs. 3 GO, das sich unmittelbar auf den Jahresabschluss oder Lagebericht bezieht, berichten wir in diesem Berichtsabschnitt. Gemäß Art. 107 Abs. 3 GO erstreckt sich die Prüfung auch auf die Entwicklung …
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Dokument Sitzung gesamt (öffentlich)
… geprüft. Die örtliche Prüfung bei Eigenbetrieben baut nach Art. 106 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) auf die Abschlussprüfung nach Art. 107 Abs. 1 GO durch einen externen Abschlussprüfer auf. Der uneingeschränkt testierte Jahresabschluss wurde vom zuständigen ... GO), das Rechnungsprüfungsamt ist Sachverständiger (Art. 103 Abs. 3 GO). Die Begutachtung der Feststellung wird empfohlen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig …
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Dokument Sitzung gesamt - öffentlich
… Stiftungen Sachverhalt (kurz): Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO). Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat, für ... Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Frei- staat Bayern (GO) i. d. F. d. Bek. vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert …
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Dokument Sitzungsunterlagen gesamt
… Nürnberg Sachverhalt (kurz): Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO). Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungs- ausschuss dem Stadtrat ... Feststellung der Jahresabschlüsse und zur Ent- lastung sind in Art. 102 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) festgehalten. Für die Prüfung ist danach der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig, das Rechnungsprü- fungsamt ist dabei als umfassender …
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Dokument Sitzungsunterlagen gesamt
… Nürnberg Sachverhalt (kurz): Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO). Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat, für ... Feststellung der Jahresabschlüsse und zur Ent- lastung sind in Art. 102 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) festgehalten. Für die Prüfung ist danach der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig, das Rechnungsprü- fungsamt ist dabei als umfassender …
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Dokument Sitzung gesamt öffentlich
… geprüft (Örtliche Prüfungen, Art. 103 Gemeindeordnung (GO)). Das Rechnungsprüfungsamt ist nach Art. 104 GO umfassend als Sachverständiger heranzuziehen. Die Rechnungsprüfung erstreckt sich insbesondere darauf (Art. 106 Abs. 1 GO), ob • die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan ... Vergaberecht einzuhal- ten. Ebenso müssen die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nach den Bedin- gungen der Gemeindeordnung (GO) Beachtung finden. Die Vergabe- und Beschaffungsricht- linien der Stadt Nürnberg (VBRL) geben als innerdienstliche Vorschrift die Zuständigkeiten …
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Dokument Bericht Prüfung Haushalts- und Wirtschaftsjahr 2022
… Unternehmen in Rechtsformen des privaten Rechts sind Art. 94 und 106 Abs. 4 GO. Nach Art. 94 Abs. 3 GO ist die Stadt Nürnberg verpflichtet, jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen in einer Rechtsform ... KlinS Prüfungen nach Art. 103 GO. Für die Feststellung des Jahresabschlusses des Kommunalunternehmens sowie die Ergeb- nisverwendung ist der Verwaltungsrat des Klinikums gemäß Art. 90 Abs. 2 GO zuständig. Das Klinikum erstellte für …
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Dokument Sitzung gesamt öffentlich
… Chancen und Risiken für zusätzliche Geschäftsfelder sind beim Eigenbetrieb ASN auf die in der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) zugelassenen Möglichkeiten be- grenzt. Im Rahmen der Daseinsvorsorge erfüllt der Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) kommunale ... Gemeindeordnung (GO) sowie § 25 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung (EBV) geprüft und uneingeschränkt testiert. Die Begutachtung der Entlastung wird empfohlen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat für …
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Dokument 1.1 b Prüfbericht BKPV JA 2022 Anlagen
… gesondertes Unternehmen außerhalb der allgemeinen Verwaltung als Sondervermögen ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Eigenbetrieb gemäß Art. 88 Abs. 1 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern) geführt. Gemäß $ 1 Abs. 3 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg ... Nürnberg (FSN) ist ein Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg ohne eigene Rechtspersönlichkeit im Sinne des Art. 88 der GO und des 8 1 der EBV. Die Aufgabe des FSN einschließlich etwaiger Neben- und Hilfsbetriebe war ursprünglich …
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Dokument Sitzung öffentlich
… Gemeindeordnung (GO) sowie § 25 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung (EBV) geprüft und uneingeschränkt testiert. Die Begutachtung der Entlastung wird empfohlen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat für ... zuständig. Sachverhalt (RprA): Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO). Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungs - ausschuss dem Stadtrat …
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