Suche
Tipps: Mehrere Wörter = alle müssen vorkommen. "In Anführungszeichen" = genaue Phrase. -wort schließt aus. Wortformen werden erkannt (Radweg findet auch Radwege).
1150 Treffer
-
Dokument Sitzung öffentlich
… Gemeindeordnung (GO) sowie § 25 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung (EBV) geprüft und uneingeschränkt testiert. Die Begutachtung der Entlastung wird empfohlen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat für ... zuständig. Sachverhalt (RprA): Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO). Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der Rechnungs - prüfungsausschuss dem Stadtrat …
-
Dokument Bericht Prüfung Jahresabschlüsse 2020 Eigenbetriebe
… Grundlagen zur Prüfung und Feststellung der Jahresabschlüsse und zur Ent- lastung sind in Art. 012 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) festgehalten. Für die Prüfung ist danach der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig, das Rechnungsprü- fungsamt ... umfassender Sachverständiger heranzuziehen. Bei Eigenbetrieben un- terstützt dieses Verfahren zusätzlich der externe Abschlussprüfer nach Art. 107 GO. Feststel- lung und Entlastung obliegen dem Stadtrat, nach durchgeführter örtlicher Prüfung. Nach Art. 106 Abs. 3 GO unterliegt …
-
Dokument Bericht Prüfung Jahresabschlüsse 2022 Eigenbetriebe
… Grundlagen zur Prüfung und Feststellung der Jahresabschlüsse und zur Ent- lastung sind in Art. 102 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) festgehalten. Für die Prüfung ist danach der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig, das Rechnungsprü- fungsamt ... umfassender Sachverständiger heranzuziehen. Bei Eigenbetrieben un- terstützt dieses Verfahren zusätzlich der externe Abschlussprüfer nach Art. 107 GO. Feststel- lung und Entlastung obliegen dem Stadtrat, nach durchgeführter örtlicher Prüfung. Nach Art. 106 Abs. 3 GO unterliegt …
-
Dokument Bericht Prüfung Jahresabschlüsse 2021 Eigenbetriebe
… Grundlagen zur Prüfung und Feststellung der Jahresabschlüsse und zur Ent- lastung sind in Art. 102 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) festgehalten. Für die Prüfung ist danach der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig, das Rechnungsprü- fungsamt ... umfassender Sachverständiger heranzuziehen. Bei Eigenbetrieben un- terstützt dieses Verfahren zusätzlich der externe Abschlussprüfer nach Art. 107 GO. Feststel- lung und Entlastung obliegen dem Stadtrat, nach durchgeführter örtlicher Prüfung. Nach Art. 106 Abs. 3 GO unterliegt …
-
Haushalt Haushalt 2015 · Beteiligungsbericht · ADP2DD5.tmp
… Nürnberg (ASN) wird seit 01.01.1999 als Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg i.S.d. Art. 95 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) geführt. ASN ist ein organisatorisch, verwaltungsmäßig und finanzwirtschaftlich gesondertes Unternehmen außerhalb der allgemeinen Verwaltung ... Nürnberg (ASN) Der ASN ist ein Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg im Sinne des Art. 95 der Gemeindeordnung (GO) mit derzeit knapp 430 Beschäftigten. Er wurde als Nachfolger der städtischen Dienststelle „Reinigungs- und Fuhramt …
-
Haushalt Haushalt 2015 · Beteiligungsbericht · ADP213C.tmp
… Nürnberg (ASN) wird seit 01.01.1999 als Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg i.S.d. Art. 95 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) geführt. ASN ist ein organisatorisch, verwaltungsmäßig und finanzwirtschaftlich gesondertes Unternehmen außerhalb der allgemeinen Verwaltung ... Nürnberg (ASN) Der ASN ist ein Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg im Sinne des Art. 95 der Gemeindeordnung (GO) mit derzeit knapp 430 Beschäftigten. Er wurde als Nachfolger der städtischen Dienststelle „Reinigungs- und Fuhramt …
-
Haushalt Haushalt 2015 · Beteiligungsbericht · ADPDADF.tmp
… Nürnberg (ASN) wird seit 01.01.1999 als Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg i.S.d. Art. 95 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) geführt. ASN ist ein organisatorisch, verwaltungsmäßig und finanzwirtschaftlich gesondertes Unternehmen außerhalb der allgemeinen Verwaltung ... Nürnberg (ASN) Der ASN ist ein Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg im Sinne des Art. 95 der Gemeindeordnung (GO) mit derzeit knapp 430 Beschäftigten. Er wurde als Nachfolger der städtischen Dienststelle „Reinigungs- und Fuhramt …
-
Haushalt Haushalt 2015 · Beteiligungsbericht · ADPCCB3.tmp
… Nürnberg (ASN) wird seit 01.01.1999 als Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg i.S.d. Art. 95 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) geführt. ASN ist ein organisatorisch, verwaltungsmäßig und finanzwirtschaftlich gesondertes Unternehmen außerhalb der allgemeinen Verwaltung ... Nürnberg (ASN) Der ASN ist ein Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg im Sinne des Art. 95 der Gemeindeordnung (GO) mit derzeit knapp 430 Beschäftigten. Er wurde als Nachfolger der städtischen Dienststelle „Reinigungs- und Fuhramt …
-
Haushalt Haushalt 2015 · Beteiligungsbericht · ADP7EC8.tmp
… Bericht über die städtischen Gesellschaften vor und erfüllt damit die gesetzliche Verpflichtung aus der Bayerischen Gemeindeordnung. Gleichzeitig gewährt der Beteiligungsbericht den Stadtratsmitgliedern sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern einen Einblick in die wirtschaftlichen ... Nürnberg (ASN) wird seit 01.01.1999 als Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg i.S.d. Art. 95 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) geführt. ASN ist ein organisatorisch, verwaltungsmäßig und finanzwirtschaftlich gesondertes Unternehmen außerhalb der allgemeinen Verwaltung …
-
Haushalt Haushalt 2015 · Beteiligungsbericht · ADPE1EA.tmp
… Nürnberg (ASN) wird seit 01.01.1999 als Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg i.S.d. Art. 95 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) geführt. ASN ist ein organisatorisch, verwaltungsmäßig und finanzwirtschaftlich gesondertes Unternehmen außerhalb der allgemeinen Verwaltung ... Nürnberg (ASN) Der ASN ist ein Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg im Sinne des Art. 95 der Gemeindeordnung (GO) mit derzeit knapp 430 Beschäftigten. Er wurde als Nachfolger der städtischen Dienststelle „Reinigungs- und Fuhramt …
-
Haushalt Haushalt 2015 · Beteiligungsbericht · ADPF5D5.tmp
… Nürnberg (ASN) wird seit 01.01.1999 als Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg i.S.d. Art. 95 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) geführt. ASN ist ein organisatorisch, verwaltungsmäßig und finanzwirtschaftlich gesondertes Unternehmen außerhalb der allgemeinen Verwaltung ... Nürnberg (ASN) Der ASN ist ein Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg im Sinne des Art. 95 der Gemeindeordnung (GO) mit derzeit knapp 430 Beschäftigten. Er wurde als Nachfolger der städtischen Dienststelle „Reinigungs- und Fuhramt …
-
Haushalt Haushalt 2015 · Beteiligungsbericht · ADPC39.tmp
… Nürnberg (ASN) wird seit 01.01.1999 als Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg i.S.d. Art. 95 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) geführt. ASN ist ein organisatorisch, verwaltungsmäßig und finanzwirtschaftlich gesondertes Unternehmen außerhalb der allgemeinen Verwaltung ... Nürnberg (ASN) Der ASN ist ein Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg im Sinne des Art. 95 der Gemeindeordnung (GO) mit derzeit knapp 430 Beschäftigten. Er wurde als Nachfolger der städtischen Dienststelle „Reinigungs- und Fuhramt …
-
Haushalt Haushalt 2015 · Beteiligungsbericht · ADPB73E.tmp
… Nürnberg (ASN) wird seit 01.01.1999 als Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg i.S.d. Art. 95 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) geführt. ASN ist ein organisatorisch, verwaltungsmäßig und finanzwirtschaftlich gesondertes Unternehmen außerhalb der allgemeinen Verwaltung ... Nürnberg (ASN) Der ASN ist ein Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg im Sinne des Art. 95 der Gemeindeordnung (GO) mit derzeit knapp 430 Beschäftigten. Er wurde als Nachfolger der städtischen Dienststelle „Reinigungs- und Fuhramt …
-
Haushalt Haushalt 2015 · Beteiligungsbericht · ADP9508.tmp
… Bericht über die städtischen Gesellschaften vor und erfüllt damit die gesetzliche Verpflichtung aus der Bayerischen Gemeindeordnung. Gleichzeitig gewährt der Beteiligungsbericht den Stadtratsmitgliedern sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern einen Einblick in die wirtschaftlichen ... Nürnberg (ASN) wird seit 01.01.1999 als Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg i.S.d. Art. 95 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) geführt. ASN ist ein organisatorisch, verwaltungsmäßig und finanzwirtschaftlich gesondertes Unternehmen außerhalb der allgemeinen Verwaltung …
-
Haushalt Haushalt 2015 · Beteiligungsbericht · ADP6341.tmp
… Nürnberg (ASN) wird seit 01.01.1999 als Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg i.S.d. Art. 95 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) geführt. ASN ist ein organisatorisch, verwaltungsmäßig und finanzwirtschaftlich gesondertes Unternehmen außerhalb der allgemeinen Verwaltung ... Nürnberg (ASN) Der ASN ist ein Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg im Sinne des Art. 95 der Gemeindeordnung (GO) mit derzeit knapp 430 Beschäftigten. Er wurde als Nachfolger der städtischen Dienststelle „Reinigungs- und Fuhramt …
-
Haushalt Haushalt 2015 · Beteiligungsbericht · ADPC955.tmp
… Nürnberg (ASN) wird seit 01.01.1999 als Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg i.S.d. Art. 95 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) geführt. ASN ist ein organisatorisch, verwaltungsmäßig und finanzwirtschaftlich gesondertes Unternehmen außerhalb der allgemeinen Verwaltung ... Nürnberg (ASN) Der ASN ist ein Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg im Sinne des Art. 95 der Gemeindeordnung (GO) mit derzeit knapp 430 Beschäftigten. Er wurde als Nachfolger der städtischen Dienststelle „Reinigungs- und Fuhramt …
-
Dokument 1.1 a Prüfbericht BKPV JA 2022 Bericht
… Rechtliche Grundlagen 3.2 Wichtige Verträge 3.3 Technisch-wirtschaftliche Grundlagen 4 Berichterstattung zur Prüfung nach Art. 107 GO entsprechend dem Fragenkatalog zur Prüfung nach $ 53 HGrG Zur besseren Darstellung werden im Prüfungsbericht gerundete Zahlen angegeben. Hierdurch ... Auftrag liegt der Beschluss des Stadtrats vom 14.12.2022 zugrunde. Der Eigenbetrieb ist prüfungspflichtig gemäß Art. 107 Gemeindeordnung Bayern (GO). Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in Übereinstimmung mit den kommunal- rechtlichen Vorschriften. Über …
-
Dokument Bericht Prüfung Haushalts- und Wirtschaftsjahr 2021
… Unternehmen in Rechtsformen des privaten Rechts sind Art. 94 und 106 Abs. 4 GO. Nach Art. 94 Abs. 3 GO ist die Stadt Nürnberg verpflichtet, jährl ich einen Bericht über ihre Beteiligungen in einer Rechtsform ... KlinS Prüfungen nach Art. 103 GO. Der Verwaltungsrat des Klinikums ist für die Feststellung des Jahresabschlusses des Kommu- nalunternehmens sowie die Ergebnisverwendung gemäß Art. 90 Abs. 2 GO zuständig. Das Klinikum erstellte für …
-
Dokument Sitzung gesamt öffentlich 28102022
… Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs FSN wurde geprüft. Die örtliche Prüfung bei Eigenbetrieben baut nach Art. 106 Gemeindeordnung (GO) auf der Abschlussprüfung nach Art. 107 GO durch einen externen Abschlussprüfer mit auf. Der uneingeschränkt testierte Jahresabschluss ... begutachtet. Für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses ist der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig, das Rechnungsprüfungsamt ist Sachverständiger (Art. 103 GO). Die Begutachtung der Feststellung wird empfohlen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss …
-
Dokument Sitzung öffentlicher Teil
… Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs SÖR wurde geprüft. Die örtliche Prüfung bei Eigenbetrieben baut nach Art. 106 Gemeindeordnung (GO) auf der Abschlussprüfung nach Art. 107 GO durch einen Abschlussprüfer mit auf. Der uneingeschränkt testierte Jahresabschluss wurde ... begutachtet. Für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses ist der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig, das Rechnungsprüfungsamt ist Sachverständiger (Art. 103 GO). Die Begutachtung der Feststellung wird empfohlen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss …
Karte der Treffer
Ein Klick auf einen Punkt zeigt die Treffer an diesem Ort. Orte automatisch erkannt, kann Fehler enthalten. Karte: © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL).