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Vom einheitlilchen Budgetmodell abweichende Sonderfälle

Haushalt 2014 · Seiten 11–13 · Seiten 11–13 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Unterabschnitte

  1. Externe Kostendecker S. 12
  2. Ehemals plafonierte Dienststellen S. 12
  3. Sonstige von der Budgetierung ausgenommene Produkte S. 12–13

Maschinell extrahierter Text der Seiten vor dem ersten Unterabschnitt. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

den. Mit Blick auf die Zielerreichung sind drei unter￾schiedliche Szenarien möglich: a) Das Budget ist nicht aufgebraucht und die Pro￾duktziele sind nicht erreicht: Da die politische Zielsetzung noch nicht erreicht wurde, besteht der Leistungszweck weiter. Falls das Ziel im neuen Jahr erreicht werden soll, ist eine Übertragung von Mitteln zur weiteren Ziel￾erreichung möglich. Falls vom Ziel abgelassen wird entfällt der Leis￾tungsweck. Es können keine Mittel übertragen werden. b) Das Budget ist nicht aufgebraucht, aber die Pro￾duktziele sind erreicht: Die Zielerreichung soll durch einen Budgetübertrag entsprechend honoriert werden. Mindestens 50% des Budgetüberschusses werden unter Vorlage eines Verwendungsvorschlags in das Folgejahr übertragen. In begründeten Fällen ist eine weitere Budgetübertragung bis zu 100 % möglich. c) Das Budget wurde überzogen: Unabhängig von der Zielerreichung stellt das Überziehen der Haushaltsmittel einen Haushalts￾verstoß dar. Die Zielverfehlung kann entsprechend sanktioniert werden! Der Budgetausgleich erfolgt durch Stk im Rahmen der Steuerung des Gesamthaushalts oder durch einen Ausgleich über einen Nachtragshaushalt. Einen automatisierten negativen Budgetübertrag in das Folgejahr soll es grundsätzlich nicht mehr ge￾ben. Die Erfahrungen aus der Vergangenheit ha￾ben gezeigt, dass ein nach starren Kriterien vorge￾nommener negativer Übertrag seine Wirkung ver￾lieren kann. Stattdessen soll das negative Budget￾ergebnis einer näheren Analyse unterzogen wer￾den. Der Produktverantwortliche hat die Ursachen für die Fehlentwicklung zu vertreten und darzule￾gen. Einzelfallbezogen wird entschieden, wie mit dem negativen Budgetergebnis in den Folgejahren umgegangen wird. Die Übertragbarkeit der Haushaltsmittel ist im konsum￾tiven Bereich auf die Teilbudgets K1 und K2 be￾schränkt. Haushaltsmittel aus den anderen Teilbudgets sind nicht ins nächste Haushaltsjahr übertragbar: Das Teilbudget K3 beinhaltet gesetzliche Leistungsvor￾gaben. Somit sind die Ansätze von Sozialtransferleis￾tungen und Zuwendungen grundsätzlich nicht übertrag￾bar. Das Teilbudget K4 ist für die Produktverantwortlichen derzeit grundsätzlich nicht steuerungsrelevant. Somit sind Ansätze der Internen Leistungsverrechnung und Verwaltungskostenerstattung grundsätzlich nicht über￾tragbar. Das Teilbudget K5 kann nicht durch den Produktver￾antwortlichen gesteuert werden. Somit sind die Ansätze grundsätzlich nicht übertragbar. Für die Übertragung von Haushaltsmitteln im investiven Bereich gelten folgende Regelungen: I1: Bewegliches Vermögen (inklusive geringwertiger Wirtschaftsgüter): Für nicht ausgeschöpfte Ermächtigungen ist nach ent￾sprechender Begründung ein Übertrag ins nächste Haushaltsjahr, d.h. die Bildung von Haushaltsresten möglich. Es handelt sich aufgrund der konkret gemelde￾ten Bedarfe und zugewiesenen Ansätze jedoch um eine beschränkte Übertragbarkeit, d.h. es ist der Einzelfall zu prüfen. I2: MIP-Einzelposten: Für nicht ausgeschöpfte Ermächtigungen ist bis zum Abschluss der Investitionsmaßnahme gemäß § 21 Abs. 1 KommHV-Doppik ein Übertrag ins nächste Haushaltsjahr, d.h. die Bildung von Haushaltsresten möglich. Die Planung einer Einzelmaßnahme erfolgt jahresbezogen innerhalb des MIP-Zeitraums, d.h. für die jeweils vier folgenden Jahre. H.6 Vom einheitlichen Budgetmodell ab￾weichende Sonderfälle Die in den vorgenannten Kapiteln vorgestellten Budget￾regelungen gelten grundsätzlich für alle Produkte. Je￾doch gibt es Produkte, auf die diese Regelungen auf￾grund anderer Anforderungen nicht angewendet wer￾den können. Beispielsweise erfolgt bei einem Kosten￾decker die Steuerung nicht über die einzelnen Teilbud￾gets, sondern über das Gesamtergebnis (K1 bis K5). 125

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