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Ehemals plafonierte Dienststellen

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Somit müssen für diese Fälle andere Regelungen (zum Beispiel zur Ermächtigung oder zum Budgetübertrag) definiert werden. H.6.1 Externe Kostendecker Externe Kostendecker dürfen grundsätzlich kein ge￾plantes Defizit aufweisen und erwirtschaften ihre Auf￾wendungen durch die Verrechnung von Leistungen an Dritte. Maßgeblich für die Steuerung ist die Erreichung eines ausgeglichenen Ist-Ergebnisses. Externe Kostendecker werden analog zu den anderen Produkten geplant und durchlaufen den regelhaften Planungsprozess. Für den Haushaltsvollzug und das Controlling gibt es allerdings Sonderregeln: • Die Ermächtigung des Gesamtsaldos erfolgt über K1-K5 hinweg. Alle Aufwendungen und Erträge der externen Kostendecker ergeben so ein ermächtigtes Globalbudget und K1 bis K5 sind gegenseitig voll deckungsfähig. • Für die Ermächtigung der Teilbudgets für In￾vestitionen (I1 und I2) werden die Standardre￾geln angewendet. • Der Budgetübertrag orientiert sich am Ergeb￾nis der Gebührenkalkulation. • Besondere Steuerung im Controllingprozess, da spezielle Anforderungen aus der Gebüh￾renkalkulation bestehen. Zum Beispiel muss die Steuerung der Personalkosten (K2) auf der Grundlage der „echten“ Ist-Kosten und nicht mit den aus Durchschnittswerten berechneten Kosten stattfinden. Die Überschüsse bei Produkten von kostenrechnenden Einrichtungen dürfen nicht zur Deckung von Aufwen￾dungen anderer Produkte bzw. Einrichtungen verwandt werden und werden deshalb von der hierarchischen Deckungsfähigkeit ausgeschlossen. Betroffen von dem Ausschluss aus der hierarchischen Deckungsfähigkeit sind die folgenden Produkte exter￾ner Kostendecker: • Friedhofsverwaltung (Frh): Produkte 553000, 553010. • Marktamt und Landwirtschaftsbehörde (ML): Produkt 573010. • Stadtkämmerei/Stiftungsverwaltung (Stk/3): Produkt 111340. H.6.2 Ehemals plafonierte Dienststellen Mit der Einführung des neuen einheitlichen Budgetmo￾dells werden die bis zum 31.12.2013 geltenden Rege￾lungen zur Plafonierung aufgehoben. Betroffen davon sind die folgenden derzeit plafonierten Dienststellen mit den folgenden Produkten: • Bildungscampus (BCN): Stadtbibliothek (BCN/StB): Produkte 217201, 218101, 231101, 243105, 272100. Bildungszentrum (BCN/BZ): Produkte 271100, 271101. • Amt für Kultur und Freizeit (KuF): Produkte 273000, 273010, 353021, 367040. • Tiergarten (Tg): Produkt 253010. Für die Haushaltsjahre 2014 bis einschließlich 2016 werden für die genannten Dienststellen übergangswei￾se folgende, vom einheitlichen Budgetmodell abwei￾chende Regelungen getroffen: • Die Budgetergebnisse werden ohne Ein￾schränkung in das nächste Haushaltsjahr übertragen, letztmalig also in das Haushalts￾jahr 2017. • Alle Produkte einer ehemals plafonierten Dienststelle bilden einen Deckungsring. Mittel￾umschichtungen innerhalb eines Teilbudgets zwischen den Produkten der jeweiligen Dienststelle gelten als genehmigt. Beispiels￾weise können Mehraufwendungen im Teilbud￾get K1 eines Produktes nur durch Minderauf￾wendungen im Teilbudget K1 eines anderen Produktes gedeckt werden. H.6.3 Sonstige von der Budgetierung ausgenommene Produkte Neben den Produkten der externen Kostendecker wer￾den die folgenden Produkte ebenfalls von der Stan￾dard-Budgetlogik ausgenommen: • Jobcenter Nürnberg (JCN): Produkt 312900 126

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