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Externe Kostendecker
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Somit müssen für diese Fälle andere Regelungen (zum
Beispiel zur Ermächtigung oder zum Budgetübertrag)
definiert werden.
H.6.1 Externe Kostendecker
Externe Kostendecker dürfen grundsätzlich kein geplantes Defizit aufweisen und erwirtschaften ihre Aufwendungen durch die Verrechnung von Leistungen an
Dritte. Maßgeblich für die Steuerung ist die Erreichung
eines ausgeglichenen Ist-Ergebnisses.
Externe Kostendecker werden analog zu den anderen
Produkten geplant und durchlaufen den regelhaften
Planungsprozess. Für den Haushaltsvollzug und das
Controlling gibt es allerdings Sonderregeln:
• Die Ermächtigung des Gesamtsaldos erfolgt
über K1-K5 hinweg. Alle Aufwendungen und
Erträge der externen Kostendecker ergeben
so ein ermächtigtes Globalbudget und K1 bis
K5 sind gegenseitig voll deckungsfähig.
• Für die Ermächtigung der Teilbudgets für Investitionen (I1 und I2) werden die Standardregeln angewendet.
• Der Budgetübertrag orientiert sich am Ergebnis der Gebührenkalkulation.
• Besondere Steuerung im Controllingprozess,
da spezielle Anforderungen aus der Gebührenkalkulation bestehen. Zum Beispiel muss
die Steuerung der Personalkosten (K2) auf der
Grundlage der „echten“ Ist-Kosten und nicht
mit den aus Durchschnittswerten berechneten
Kosten stattfinden.
Die Überschüsse bei Produkten von kostenrechnenden
Einrichtungen dürfen nicht zur Deckung von Aufwendungen anderer Produkte bzw. Einrichtungen verwandt
werden und werden deshalb von der hierarchischen
Deckungsfähigkeit ausgeschlossen.
Betroffen von dem Ausschluss aus der hierarchischen
Deckungsfähigkeit sind die folgenden Produkte externer Kostendecker:
• Friedhofsverwaltung (Frh):
Produkte 553000, 553010.
• Marktamt und Landwirtschaftsbehörde (ML):
Produkt 573010.
• Stadtkämmerei/Stiftungsverwaltung (Stk/3):
Produkt 111340.
H.6.2 Ehemals plafonierte Dienststellen
Mit der Einführung des neuen einheitlichen Budgetmodells werden die bis zum 31.12.2013 geltenden Regelungen zur Plafonierung aufgehoben.
Betroffen davon sind die folgenden derzeit plafonierten
Dienststellen mit den folgenden Produkten:
• Bildungscampus (BCN):
Stadtbibliothek (BCN/StB):
Produkte 217201, 218101, 231101,
243105, 272100.
Bildungszentrum (BCN/BZ):
Produkte 271100, 271101.
• Amt für Kultur und Freizeit (KuF):
Produkte 273000, 273010, 353021,
367040.
• Tiergarten (Tg):
Produkt 253010.
Für die Haushaltsjahre 2014 bis einschließlich 2016
werden für die genannten Dienststellen übergangsweise folgende, vom einheitlichen Budgetmodell abweichende Regelungen getroffen:
• Die Budgetergebnisse werden ohne Einschränkung in das nächste Haushaltsjahr
übertragen, letztmalig also in das Haushaltsjahr 2017.
• Alle Produkte einer ehemals plafonierten
Dienststelle bilden einen Deckungsring. Mittelumschichtungen innerhalb eines Teilbudgets
zwischen den Produkten der jeweiligen
Dienststelle gelten als genehmigt. Beispielsweise können Mehraufwendungen im Teilbudget K1 eines Produktes nur durch Minderaufwendungen im Teilbudget K1 eines anderen
Produktes gedeckt werden.
H.6.3 Sonstige von der Budgetierung
ausgenommene Produkte
Neben den Produkten der externen Kostendecker werden die folgenden Produkte ebenfalls von der Standard-Budgetlogik ausgenommen:
• Jobcenter Nürnberg (JCN):
Produkt 312900
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