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Deckungsregeln
Unterabschnitte
Maschinell extrahierter Text der Seiten vor dem ersten Unterabschnitt. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Abstimmung mit dem Stadtrat und einer Anpassung der
Ziele eine Deckungsfähigkeit hergestellt werden.
Für die erstmalige Steuerung über Ziele und Kennzahlen in den Produkthaushalten 2014-2016 sollen im
Sinne einer Erprobungsphase die Ziele und Kennzahlen besonders gehandhabt werden. Die Haushalte
2014-2016 sollen dazu genutzt werden, um die im
Haushalt dargestellten Ziele und Kennzahlen zu evaluieren. Es sollen dabei Plan/Ist-Abweichungen stehen
gelassen werden, um in der jährlichen Kennzahlenplanung sukzessive besser zu werden. Zu den Abweichungen gibt es in den ersten Jahren zudem keine
regelhaften politische Rechtfertigung. Nur wesentliche
Zielabweichungen sollten im Stadtrat diskutiert und
abgestimmt werden.
H.3 Budgetverantwortung
Auf der Produktebene liegt die Budgetverantwortung
bei der/dem Produktverantwortlichen. Diese wird grundsätzlich von der Dienststellenleitung beziehungsweise
der Leitung der Organisationseinheit wahrgenommen.
Die Dienststellen/Organisationseinheiten führen ihre
Budgets in freier und alleiniger Verantwortung aus.
Aufgabe der Budgetverantwortlichen ist es, die vereinbarten Leistungsziele zu erreichen und die dazugehörigen Finanzvorgaben unter Beachtung der Budgetregeln
(Deckungsfähigkeit, Zweckbindung von Einzelansätzen,
etc.) für das Produkt einzuhalten.
Eine wichtige Aufgabe der Dienststellen beziehungsweise Organisationseinheiten ist es, sowohl positive als
auch negative Abweichungen rechtzeitig zu erkennen,
diese zu kommunizieren und zu steuern.
Das Produktbudget teilt sich in die sieben Teilbudgets
auf, die von den Produktverantwortlichen in unterschiedlicher Weise direkt steuer- bzw. beeinflussbar
sind. Die Teilbudgets K1 und K2 sowie I1 sind vom
Produktverantwortlichen voll zu steuern und von daher
auch in vollem Umfang von ihm zu vertreten. Die Teilbudgets K3, K4 und K5 sind nur zum Teil vom Produktverantwortlichen steuer- bzw. beeinflussbar. Unabhängig davon werden diese Teilbudgets auch im Rahmen
der Controllingprozesse thematisiert. Die Entwicklungen in den Teilbudgets K3, K4 und K5 sind Gegenstand
der Controllinggespräche.
Des Weiteren werden die geplanten Investitionsmaßnahmen im Teilbudget I2 entsprechend der Vorgaben
von den jeweils Verantwortlichen umgesetzt.
In den durch den Stadtrat im Rahmen des Haushaltsbeschlusses ermächtigten Bewirtschaftungsrahmen je
Teilbudget kann der jeweilige Budgetverantwortliche
den Haushalt unter Beachtung der beschlossenen
Verwendungsauflagen eigenständig bewirtschaften.
H.4 Deckungsregeln
Bei der Festlegung der Deckungsregeln wird eine Unterscheidung in eine sachliche und eine hierarchische
Deckungsfähigkeit vorgenommen. Mit dem Begriff
„sachliche Deckungsfähigkeit“ werden inhaltliche Ausgleichsregelungen innerhalb eines Teilbudgets oder
zwischen einzelnen Teilbudgets beschrieben. Bei der
hierarchischen Deckungsfähigkeit werden Ausgleichsregelungen zwischen Produkten im Rahmen der VierEbenen Steuerung (Produkt, Dienstelle, Geschäftsbereich/Referat und Gesamtstadt) betrachtet. Die sachlichen Deckungsfähigkeiten müssen bei der hierarchischen Deckungsfähigkeit ebenfalls beachtet werden.
Um einen flexiblen Mitteleinsatz zu gewährleisten, sind
je Produkt die Ansätze der in einem Teilbudget veranschlagten Aufwendungen und Erträge gegenseitig
deckungsfähig, soweit in diesem Konzept nicht anders
bestimmt ist. Ausnahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit bestehen unter anderem im Teilbudget K5, in
dem die Sachkonten einzelnen ermächtigt werden,
sowie bei einzuhaltenden Zweckbindungen von Zuwendungen.
Die produktübergreifende Deckung (hierarchische Deckungsfähigkeit) wird entscheidend durch den Grundsatz eingeschränkt, dass die Budgets an die Ziele der
jeweiligen Produkte gebunden sind und aus diesem
Grunde nicht ohne Weiteres eine regelhafte Deckungsfähigkeit zwischen Produkten zulässig ist. Deckungsringe über mehrere Produkte hinweg sind daher im
Budgetmodell grundsätzlich nicht vorgesehen, da diese
der Output-Orientierung einer produktbezogenen Steuerung über Ziele und Kennzahlen entgegenlaufen würden. Ausnahmen waren unter anderem für das Amt für
Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt (J) und
das Amt für Existenzsicherung und soziale Integration -
Sozialamt Nürnberg (SHA) notwendig, für die produkt119