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Deckungsregeln

Haushalt 2014 · Seiten 5–9 · Seiten 5–9 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Unterabschnitte

  1. Sachliche Deckungsfähigkeiten S. 6–7
  2. Hierarchische Deckungsfähigkeiten S. 8–9
  3. Zweckbindungen S. 10
  4. Deckungsringe S. 10

Maschinell extrahierter Text der Seiten vor dem ersten Unterabschnitt. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

Abstimmung mit dem Stadtrat und einer Anpassung der Ziele eine Deckungsfähigkeit hergestellt werden. Für die erstmalige Steuerung über Ziele und Kennzah￾len in den Produkthaushalten 2014-2016 sollen im Sinne einer Erprobungsphase die Ziele und Kennzah￾len besonders gehandhabt werden. Die Haushalte 2014-2016 sollen dazu genutzt werden, um die im Haushalt dargestellten Ziele und Kennzahlen zu evalu￾ieren. Es sollen dabei Plan/Ist-Abweichungen stehen gelassen werden, um in der jährlichen Kennzahlenpla￾nung sukzessive besser zu werden. Zu den Abwei￾chungen gibt es in den ersten Jahren zudem keine regelhaften politische Rechtfertigung. Nur wesentliche Zielabweichungen sollten im Stadtrat diskutiert und abgestimmt werden. H.3 Budgetverantwortung Auf der Produktebene liegt die Budgetverantwortung bei der/dem Produktverantwortlichen. Diese wird grund￾sätzlich von der Dienststellenleitung beziehungsweise der Leitung der Organisationseinheit wahrgenommen. Die Dienststellen/Organisationseinheiten führen ihre Budgets in freier und alleiniger Verantwortung aus. Aufgabe der Budgetverantwortlichen ist es, die verein￾barten Leistungsziele zu erreichen und die dazugehöri￾gen Finanzvorgaben unter Beachtung der Budgetregeln (Deckungsfähigkeit, Zweckbindung von Einzelansätzen, etc.) für das Produkt einzuhalten. Eine wichtige Aufgabe der Dienststellen beziehungs￾weise Organisationseinheiten ist es, sowohl positive als auch negative Abweichungen rechtzeitig zu erkennen, diese zu kommunizieren und zu steuern. Das Produktbudget teilt sich in die sieben Teilbudgets auf, die von den Produktverantwortlichen in unter￾schiedlicher Weise direkt steuer- bzw. beeinflussbar sind. Die Teilbudgets K1 und K2 sowie I1 sind vom Produktverantwortlichen voll zu steuern und von daher auch in vollem Umfang von ihm zu vertreten. Die Teil￾budgets K3, K4 und K5 sind nur zum Teil vom Produkt￾verantwortlichen steuer- bzw. beeinflussbar. Unabhän￾gig davon werden diese Teilbudgets auch im Rahmen der Controllingprozesse thematisiert. Die Entwicklun￾gen in den Teilbudgets K3, K4 und K5 sind Gegenstand der Controllinggespräche. Des Weiteren werden die geplanten Investitionsmaß￾nahmen im Teilbudget I2 entsprechend der Vorgaben von den jeweils Verantwortlichen umgesetzt. In den durch den Stadtrat im Rahmen des Haushalts￾beschlusses ermächtigten Bewirtschaftungsrahmen je Teilbudget kann der jeweilige Budgetverantwortliche den Haushalt unter Beachtung der beschlossenen Verwendungsauflagen eigenständig bewirtschaften. H.4 Deckungsregeln Bei der Festlegung der Deckungsregeln wird eine Un￾terscheidung in eine sachliche und eine hierarchische Deckungsfähigkeit vorgenommen. Mit dem Begriff „sachliche Deckungsfähigkeit“ werden inhaltliche Aus￾gleichsregelungen innerhalb eines Teilbudgets oder zwischen einzelnen Teilbudgets beschrieben. Bei der hierarchischen Deckungsfähigkeit werden Ausgleichs￾regelungen zwischen Produkten im Rahmen der Vier￾Ebenen Steuerung (Produkt, Dienstelle, Geschäftsbe￾reich/Referat und Gesamtstadt) betrachtet. Die sachli￾chen Deckungsfähigkeiten müssen bei der hierarchi￾schen Deckungsfähigkeit ebenfalls beachtet werden. Um einen flexiblen Mitteleinsatz zu gewährleisten, sind je Produkt die Ansätze der in einem Teilbudget veran￾schlagten Aufwendungen und Erträge gegenseitig deckungsfähig, soweit in diesem Konzept nicht anders bestimmt ist. Ausnahmen der gegenseitigen Deckungs￾fähigkeit bestehen unter anderem im Teilbudget K5, in dem die Sachkonten einzelnen ermächtigt werden, sowie bei einzuhaltenden Zweckbindungen von Zu￾wendungen. Die produktübergreifende Deckung (hierarchische De￾ckungsfähigkeit) wird entscheidend durch den Grund￾satz eingeschränkt, dass die Budgets an die Ziele der jeweiligen Produkte gebunden sind und aus diesem Grunde nicht ohne Weiteres eine regelhafte Deckungs￾fähigkeit zwischen Produkten zulässig ist. Deckungs￾ringe über mehrere Produkte hinweg sind daher im Budgetmodell grundsätzlich nicht vorgesehen, da diese der Output-Orientierung einer produktbezogenen Steu￾erung über Ziele und Kennzahlen entgegenlaufen wür￾den. Ausnahmen waren unter anderem für das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt (J) und das Amt für Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt Nürnberg (SHA) notwendig, für die produkt￾119

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