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Hierarchische Deckungsfähigkeiten

Haushalt 2014 · Seiten 8–9 · Seiten 8–9 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

• Deckungsfähigkeit von K1 (Sender) nach I1 (Emp￾fänger): Siehe Erläuterungen zu Teilbudget 1. • Deckungsfähigkeit von K2 (Sender) nach I1 (Emp￾fänger): Siehe Erläuterungen zu Teilbudget K2. Teilbudget I2 - Investitionen für MIP-Maßnahmen Es bestehen für das Teilbudget I2 allerdings keine Deckungsfähigkeiten zu anderen Teilbudgets. H.4.2 Hierarchische Deckungsfähigkeiten Bei der hierarchischen Deckungsfähigkeit geht es um Ausgleichsmechanismen im Sinne der Vier-Ebenen Steuerung, bei der in einer festgelegten Reihenfolge auf Produkt-, Dienststellen-, Geschäftsbereichs- /Referats- und Gesamtstadtebene nach Deckungsmög￾lichkeiten gesucht wird. Bei der hierarchischen Deckungsfähigkeit lassen sich im Rahmen der Vier-Ebenen Steuerung folgende De￾ckungsmöglichkeiten definieren: Bei der hierarchischen Deckungsfähigkeit beginnt die Prüfung der Deckung immer in der 1. Stufe damit, ob innerhalb einer Leistung beziehungsweise zwischen Leistungen innerhalb des Produktes in einem Teilbud￾get eine Deckung herbeigeführt werden kann. Beispiel: Das Sachkonto 64130000 „Dienstreisen und Dienst￾fahrten“, das zum Teilbudget K1 gehört, weist in der Leistung „L111114001 Haushalts-/Finanzsteuerung, Controlling“ die zum Produkt „111114 Konzernsteue￾rung Finanzreferat“ gehört, eine Unterdeckung auf. Auf der Stufe 1 ist nun zu prüfen, ob innerhalb der Leistung L111114001 oder durch eine andere Leistung des gleichen Produktes, zum Beispiel durch die Leistung „L111114002 Beteiligungsmanagement“ im Teilbudget K1 durch ein anderes Sachkonto eine Deckung herbei￾geführt werden kann. Die Ansätze zwischen den Teilbudgets innerhalb eines Produktes einer Dienststelle/Organisationseinheit sind entsprechend der sachlichen Deckungsregeln der Teil￾budgets deckungsfähig (Hierarchiestufe 2) und werden in Verantwortung des/der Produktverantwortlichen verwaltet. Der/die Produktverantwortliche kann somit in ihren einzelnen Produkten zwischen den Leistungen entsprechend der sachlichen Deckungsregeln frei wirt￾schaften. Zur internen Steuerung der Dienststel￾len/Organisationseinheiten werden auf der Leistungs￾ebene grundsätzlich die Ziele und Kennzahlen definiert. Für die Darstellung im Produktblatt werden dann die wesentlichen Ziele und Kennzahlen ausgewählt und im Produkthaushalt auf Produktebene abgebildet. Ist der Ausgleich innerhalb der Teilbudgets eines Pro￾dukts entsprechend der zuvor formulierten Deckungs￾fähigkeiten nicht möglich, so sind die Dienststel￾Hierarchie￾stufe Deckungsmöglichkeiten Steuerungsebene 1 Innerhalb einer Leistung in einem Teilbudget beziehungsweise zwischen Leistungen in einem Teilbudget innerhalb eines Produktes Produkt 2 Zwischen Teilbudgets innerhalb eines Produktes Produkt 3 Zwischen Produkten innerhalb einer Dienststelle unter Berücksichtigung der sachlichen Deckungsfähigkeit Dienststelle/Organisationseinheit (je nach Wertgrenze) 4 Zwischen Produkten innerhalb des Geschäftsbereichs/Referats unter Berücksichtigung der sachlichen Deckungsfähigkeit Geschäftsbereich/Referat (je nach Wertgrenzen) 5 Zwischen Produkten innerhalb des Geschäftsbereichs/Referats ohne Berücksichtigung der sachlichen Deckungsfähigkeit Gesamtstadt (Stk) 6 Zwischen Produkten geschäftsbereichs-/referats￾übergreifend Gesamtstadt (Stk) 7 Nachtragshaushalt Gesamtstadt (Stk) 122 len/Organisationseinheiten stets verpflichtet, zwischen den ihnen zugeordneten Produkten unter Berücksichti￾gung der sachlichen Deckungsregeln einen Ausgleich herbeizuführen (Hierarchiestufe 3). Bis zu einer be￾stimmten Wertgrenze kann die Dienststel￾le/Organisationseinheit eigenverantwortlich die Um￾schichtung vornehmen. Der/das für die Dienststel￾le/Organisationseinheit zuständige Geschäftsbe￾reich/Referat und die Stadtkämmerei sind über die Mittelumschichtung zu informieren. Übersteigt der Aus￾gleich eine bestimmte Wertgrenze, so wird ein Geneh￾migungsverfahren in Gang gesetzt. Ist ein Ausgleich innerhalb einer Dienststelle nicht mög￾lich, so ist nach dem Modell der „Vier-Ebenen￾Steuerung“ in Abstimmung mit dem Geschäftsbe￾reich/Referat zu prüfen, ob ein Ausgleich innerhalb des Geschäftsbereichs/Referats machbar ist (Hierarchie￾stufe 4). Erst zum Schluss, wenn alle vorgenannten Aus￾gleichsmöglichkeiten fehlgeschlagen sind, kann die Stadtkämmerei einen Ausgleich aus gesamtstädtischen Mitteln vornehmen (Stufen 5, 6 und 7). Für den hierarchischen Budgetausgleich zwischen Produkten werden folgende Wertgrenzen festgelegt: Im Bereich der Teilbudgets K1, K2 und I1 und teilweise K3 (nur Sozialtransferleistungen) können die Dienststel￾len (DSt.)/Geschäftsbereiche (GB) einzelfallbezogen Mittel bis zu einem Betrag von 15.000 € maximal zwei￾mal pro Jahr je Senderprodukt zwischen Produkten eigenverantwortlich umschichten. Im Rahmen des Berichtswesens wird über die Mittelumschichtung in￾formiert. Liegen einzelfallbezogen die umzuschichten￾den Finanzmittel zwischen 15.000 € und 30.000 €, so muss der Ausgleich von der Stadtkämmerei genehmigt werden. Ein Betrag zwischen 30.000 € und 100.000 € fällt in den Zuständigkeitsbereich des Finanzreferenten, Mittelumschichtungen über 100.000 € je Einzelfall muss der Stadtrat genehmigen. Die mit dem Stadtrat festgelegten Ziele und Kennzah￾len sind bei einem hierarchischen Budgetausgleich stets zu beachten und einzuhalten! Veränderungen der Ziele und Kennzahlen können nur über den Stadtrat erfolgen. Eine besondere Rolle kommt im Zusammenhang mit den hierarchischen Deckungsfähigkeiten den Produk￾ten zu, die kostendeckende Leistungen (Kostendecker undGebührenhaushalte) abbilden. Hier sind für den Budgetausgleich die jeweils gesetzlichen Vorschriften (zum Beispiel Gebührenausgleichsrücklagen) zu be￾achten. Die Überschüsse bei Produkten von kostenrechnenden Einrichtungen, wie der Friedhofsverwaltung, des Markt￾amts und der Stiftungsverwaltung, dürfen nicht zur 123

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