← Haushaltsplan 2014 – 09_Budgetierung
Hierarchische Deckungsfähigkeiten
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
• Deckungsfähigkeit von K1 (Sender) nach I1 (Empfänger):
Siehe Erläuterungen zu Teilbudget 1.
• Deckungsfähigkeit von K2 (Sender) nach I1 (Empfänger):
Siehe Erläuterungen zu Teilbudget K2.
Teilbudget I2 - Investitionen für MIP-Maßnahmen
Es bestehen für das Teilbudget I2 allerdings keine
Deckungsfähigkeiten zu anderen Teilbudgets.
H.4.2 Hierarchische Deckungsfähigkeiten
Bei der hierarchischen Deckungsfähigkeit geht es um
Ausgleichsmechanismen im Sinne der Vier-Ebenen
Steuerung, bei der in einer festgelegten Reihenfolge
auf Produkt-, Dienststellen-, Geschäftsbereichs-
/Referats- und Gesamtstadtebene nach Deckungsmöglichkeiten gesucht wird.
Bei der hierarchischen Deckungsfähigkeit lassen sich
im Rahmen der Vier-Ebenen Steuerung folgende Deckungsmöglichkeiten definieren:
Bei der hierarchischen Deckungsfähigkeit beginnt die
Prüfung der Deckung immer in der 1. Stufe damit, ob
innerhalb einer Leistung beziehungsweise zwischen
Leistungen innerhalb des Produktes in einem Teilbudget eine Deckung herbeigeführt werden kann. Beispiel:
Das Sachkonto 64130000 „Dienstreisen und Dienstfahrten“, das zum Teilbudget K1 gehört, weist in der
Leistung „L111114001 Haushalts-/Finanzsteuerung,
Controlling“ die zum Produkt „111114 Konzernsteuerung Finanzreferat“ gehört, eine Unterdeckung auf. Auf
der Stufe 1 ist nun zu prüfen, ob innerhalb der Leistung
L111114001 oder durch eine andere Leistung des
gleichen Produktes, zum Beispiel durch die Leistung
„L111114002 Beteiligungsmanagement“ im Teilbudget
K1 durch ein anderes Sachkonto eine Deckung herbeigeführt werden kann.
Die Ansätze zwischen den Teilbudgets innerhalb eines
Produktes einer Dienststelle/Organisationseinheit sind
entsprechend der sachlichen Deckungsregeln der Teilbudgets deckungsfähig (Hierarchiestufe 2) und werden
in Verantwortung des/der Produktverantwortlichen
verwaltet. Der/die Produktverantwortliche kann somit in
ihren einzelnen Produkten zwischen den Leistungen
entsprechend der sachlichen Deckungsregeln frei wirtschaften. Zur internen Steuerung der Dienststellen/Organisationseinheiten werden auf der Leistungsebene grundsätzlich die Ziele und Kennzahlen definiert.
Für die Darstellung im Produktblatt werden dann die
wesentlichen Ziele und Kennzahlen ausgewählt und im
Produkthaushalt auf Produktebene abgebildet.
Ist der Ausgleich innerhalb der Teilbudgets eines Produkts entsprechend der zuvor formulierten Deckungsfähigkeiten nicht möglich, so sind die DienststelHierarchiestufe
Deckungsmöglichkeiten Steuerungsebene
1 Innerhalb einer Leistung in einem Teilbudget
beziehungsweise zwischen Leistungen in einem
Teilbudget innerhalb eines Produktes
Produkt
2 Zwischen Teilbudgets innerhalb eines Produktes Produkt
3 Zwischen Produkten innerhalb einer Dienststelle
unter Berücksichtigung der sachlichen
Deckungsfähigkeit
Dienststelle/Organisationseinheit
(je nach Wertgrenze)
4 Zwischen Produkten innerhalb des
Geschäftsbereichs/Referats unter Berücksichtigung
der sachlichen Deckungsfähigkeit
Geschäftsbereich/Referat
(je nach Wertgrenzen)
5 Zwischen Produkten innerhalb des
Geschäftsbereichs/Referats ohne Berücksichtigung
der sachlichen Deckungsfähigkeit
Gesamtstadt (Stk)
6 Zwischen Produkten geschäftsbereichs-/referatsübergreifend
Gesamtstadt (Stk)
7 Nachtragshaushalt Gesamtstadt (Stk)
122
len/Organisationseinheiten stets verpflichtet, zwischen
den ihnen zugeordneten Produkten unter Berücksichtigung der sachlichen Deckungsregeln einen Ausgleich
herbeizuführen (Hierarchiestufe 3). Bis zu einer bestimmten Wertgrenze kann die Dienststelle/Organisationseinheit eigenverantwortlich die Umschichtung vornehmen. Der/das für die Dienststelle/Organisationseinheit zuständige Geschäftsbereich/Referat und die Stadtkämmerei sind über die
Mittelumschichtung zu informieren. Übersteigt der Ausgleich eine bestimmte Wertgrenze, so wird ein Genehmigungsverfahren in Gang gesetzt.
Ist ein Ausgleich innerhalb einer Dienststelle nicht möglich, so ist nach dem Modell der „Vier-EbenenSteuerung“ in Abstimmung mit dem Geschäftsbereich/Referat zu prüfen, ob ein Ausgleich innerhalb des
Geschäftsbereichs/Referats machbar ist (Hierarchiestufe 4).
Erst zum Schluss, wenn alle vorgenannten Ausgleichsmöglichkeiten fehlgeschlagen sind, kann die
Stadtkämmerei einen Ausgleich aus gesamtstädtischen
Mitteln vornehmen (Stufen 5, 6 und 7).
Für den hierarchischen Budgetausgleich zwischen
Produkten werden folgende Wertgrenzen festgelegt:
Im Bereich der Teilbudgets K1, K2 und I1 und teilweise
K3 (nur Sozialtransferleistungen) können die Dienststellen (DSt.)/Geschäftsbereiche (GB) einzelfallbezogen
Mittel bis zu einem Betrag von 15.000 € maximal zweimal pro Jahr je Senderprodukt zwischen Produkten
eigenverantwortlich umschichten. Im Rahmen des
Berichtswesens wird über die Mittelumschichtung informiert. Liegen einzelfallbezogen die umzuschichtenden Finanzmittel zwischen 15.000 € und 30.000 €, so
muss der Ausgleich von der Stadtkämmerei genehmigt
werden. Ein Betrag zwischen 30.000 € und 100.000 €
fällt in den Zuständigkeitsbereich des Finanzreferenten,
Mittelumschichtungen über 100.000 € je Einzelfall muss
der Stadtrat genehmigen.
Die mit dem Stadtrat festgelegten Ziele und Kennzahlen sind bei einem hierarchischen Budgetausgleich
stets zu beachten und einzuhalten! Veränderungen der
Ziele und Kennzahlen können nur über den Stadtrat
erfolgen.
Eine besondere Rolle kommt im Zusammenhang mit
den hierarchischen Deckungsfähigkeiten den Produkten zu, die kostendeckende Leistungen (Kostendecker
undGebührenhaushalte) abbilden. Hier sind für den
Budgetausgleich die jeweils gesetzlichen Vorschriften
(zum Beispiel Gebührenausgleichsrücklagen) zu beachten.
Die Überschüsse bei Produkten von kostenrechnenden
Einrichtungen, wie der Friedhofsverwaltung, des Marktamts und der Stiftungsverwaltung, dürfen nicht zur
123