Personenbeförderungsgesetzes Begriff
Fakten
- 134 Erwähnungen im Volltext, zuletzt 21.10.2026
- Häufig bei: Stadtrat (61), Ausschuss für Recht, Wirtschaft, Arbeit und Wissenschaft (20), Verkehrsausschuss (16)
Erwähnungen je Jahr
Verwandt
GemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzVeit-Stoß-RealschuleKommunalen InvestitionsprogrammesBayerischen BauordnungLichtwellenleiterBauverwaltungskostenKommunalabgabengesetzLichtsignalanlagenHaushaltskonsolidierungFinanzausgleichsgesetzStadtbibliothekBauinvestitionscontrolling
Verwandt heißt: oft gemeinsam in denselben Vorlagen, Tagesordnungspunkten und Haushaltsabschnitten genannt.
Erwähnt in
- Dokument Sitzung gesamt öffentlich
… werden (vgl. Kapitel 4.1.5). Linienbedarfsverkehre Durch die Novellierung des Personenb eförderungsgesetzes (PBefG) im Jahr 2021 wurde das Thema des Linienbedarfsverkehrs in §44 PBefG aufgenommen. Diese Verkehrsform lässt sich durch folgende Punkte definieren: ÖPNV-integriert, Möglichkeit ... Infrastruktur die Haltestellen auch vollumfänglich barrierefr ei nutzbar machen. 5.5.2. Haltestellen Mit der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) sollte die Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr bis zum Jahr 2022 erreich t werden. Diese Vorgabe stellte die Stadt …
- Dokument Nahverkehrsplan Nürnberg - Fortschreibung 2025
… Infrastruktur die Haltestellen auch vollumfänglich barrierefr ei nutzbar machen. 5.5.2. Haltestellen Mit der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) sollte die Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr bis zum Jahr 2022 erreich t werden. Diese Vorgabe stellte die Stadt ... verkehrlich sinnvollen Verkehrsbedienung angestrebt. Soweit es die Zielsetzung des PBefG § 8 „Förderung der Verkehrsbedienung und Ausgleich der Verkehrsinteressen im öffentlichen Personennahverkehr“ erfordert, kann nach PBefG § 9 Abs. 2 die Genehmigung für eine Linie oder für …
- Dokument Sachbericht
… durchführen. Generell stellt der Verkehr mit Mietwagen sowie mit Taxis jeweils eine Verkehrsform des Gelegenheitsverkehrs nach § 46 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) dar. Das Geschäftsmodell einer Vermittlungs- plattform unterscheidet sich sowohl vom öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) als auch ... Zielen des Mobilitätbeschlusses und dem Schutz der Umwelt entgegenstehen. Möglichkeiten des Schutzes: § 49 Abs. 4 S. 7 PBefG gibt in Städten mit mehr als 100 000 Einwohnern Einwir- kungsmöglichkeiten auf den gebündelten Bedarfsverkehr durch Kontingentierung …
- Dokument Sitzung gesamt (öffentlich)
… PBefG gibt zu erkennen, dass der Gesetzgeber hierin eine die Funktionalität von Mietwagen abweichend prägende und daher abweichende rechtliche Reaktionen rechtfertigende Unterscheidung sieht. Eine Allgemeinverfügung aufgrund von § 51 a PBefG stellt einen Eingriff ... sich nicht an geltendes Recht hält. Daher ist insbesondere hinsichtlich der Einhaltung der Voraussetzungen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) im Bereich des Gelegenheitsverkehrs sowie der Mindestarbeitsbedingungen nach dem AEntG, dem MiLoG und § 8 Abs. 5 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz …
- Dokument Sitzung gesamt öffentlich mit Nachmeldung
… PBefG gibt zu erkennen, dass der Gesetzgeber hierin eine die Funktionalität von Mietwagen abweichend prägende und daher abweichende rechtliche Reaktionen rechtfertigende Unter- scheidung sieht. Eine Allgemeinverfügung aufgrund von § 51 a PBefG stellt einen Eingriff ... sich nicht an geltendes Recht hält. Daher ist insbesondere hinsichtlich der Einhaltung der Voraussetzungen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) im Bereich des Gelegen- heitsverkehrs sowie der Mindestarbeitsbedingungen nach dem AEntG, dem MiLoG …
- Dokument Sitzung gesamt öffentlich
… PBefG gibt zu erkennen, dass der Gesetzgeber hierin eine die Funktionalität von Mietwagen abweichend prägende und daher abweichende rechtliche Reaktionen rechtfertigende Unter- scheidung sieht. Eine Allgemeinverfügung aufgrund von § 51 a PBefG stellt einen Eingriff ... sich nicht an geltendes Recht hält. Daher ist insbesondere hinsichtlich der Einhaltung der Voraussetzungen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) im Bereich des Gelegen- heitsverkehrs sowie der Mindestarbeitsbedingungen nach dem AEntG, dem MiLoG …
- Dokument Sitzung gesamt öffentlich mit Nachmeldungen
… Taxitarifordnung (TTO) bisherige Fassung Verordnung über die Änderung der Taxitarifordnung Sachverhalt (kurz): Nach § 51 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz i.V.m. § 11 Nr. 1 der Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen werden die Beförderungsentgelte und - bedingungen ... April 2025 (Amtsblatt S. 145) Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von § 51 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes ( PBefG) i. d. F. d. Bek. vom 08. August 1990 (BGBl. I S. 1690), zuletzt geändert durch …
- Dokument Amtsblatt 23/2025
… BEBAUUNGSPLAN NR. 4680 "REUTERSBRUNNENSTRASSE" für ein Gebiet zwischen Reutersbrunnenstraße, Pegnitztal West und Willstraße Zick Vollzug des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Planfeststellungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung für den Neubau einer zweigleisigen Straßenbahntrasse ... Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg 400 376 380 381 Bebauungsplan Nr. 4680 „Reutersbrunnenstraße“ 382 Vollzug des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Planfeststellungsverfahren Straßenbahnverlängerung Brunecker Straße 382 Planfeststellungsverfahren „Juraleitung …
- Dokument Sitzung gesamt öffentlich
… Taxitarifverordnung bisherige Fassung Verordnung über die Änderung der Taxitarifordnung Sachverhalt (kurz): Nach § 51 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz i.V.m. § 11 Nr. 1 der Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen werden die Beförderungsentgelte und -bedingungen für ... Amtsblatt S. 457) Vom .............................. Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von § 51 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in der Fas sung der Bekanntmachung vom 8. August 1990 (BGBl. I S. 1690), zuletzt geändert durch …
- Dokument Sitzung gesamt öffentlich mit Nachmeldungen
… Taxitarifordnung bisherige Fassung Verordnung über die Änderung der Taxitarifordnung Sachverhalt (kurz): Nach § 51 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz i.V.m. § 11 Nr. 1 der Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen werden die Beförderungsentgelte und -bedingungen für ... November 2021 (Amtsblatt S. 551) Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von § 51 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes ( PBefG) i. d. F. d. Bek. vom 08. August 1990 (BGBl. I S. 1690), zuletzt geändert durch …
- Dokument Sitzung gesamt öffentlich
… Taxitarifordnung bisherige Fassung Verordnung über die Änderung der Taxitarifordnung Sachverhalt (kurz): Nach § 51 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz i.V.m. § 11 Nr. 1 der Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen werden die Beförderungsentgelte und -bedingungen für ... November 2021 (Amtsblatt S. 551) Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von § 51 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes ( PBefG) i. d. F. d. Bek. vom 08. August 1990 (BGBl. I S. 1690), zuletzt geändert durch …
- Dokument Sitzung gesamt öffentlich mit Nachmeldungen und Tischvorlage
… Taxitarifordnung bisherige Fassung Verordnung über die Änderung der Taxitarifordnung Sachverhalt (kurz): Nach § 51 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz i.V.m. § 11 Nr. 1 der Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen werden die Beförderungsentgelte und -bedingungen für ... November 2020 (Amtsblatt S. 447) Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von § 51 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) i. d. F. d. Bek. vom 08. August 1990 (BGBl. I S. 1690), zuletzt geändert durch …
- Dokument Sitzung gesamt öffentlich mit Nachmeldungen
… Taxitarifordnung bisherige Fassung Verordnung über die Änderung der Taxitarifordnung Sachverhalt (kurz): Nach § 51 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz i.V.m. § 11 Nr. 1 der Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen werden die Beförderungsentgelte und -bedingungen für ... November 2020 (Amtsblatt S. 447) Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von § 51 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) i. d. F. d. Bek. vom 08. August 1990 (BGBl. I S. 1690), zuletzt geändert durch …
- Dokument Sitzung gesamt öffentlich
… Taxitarifordnung bisherige Fassung Verordnung über die Änderung der Taxitarifordnung Sachverhalt (kurz): Nach § 51 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz i.V.m. § 11 Nr. 1 der Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen werden die Beförderungsentgelte und -bedingungen für ... November 2020 (Amtsblatt S. 447) Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von § 51 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) i. d. F. d. Bek. vom 08. August 1990 (BGBl. I S. 1690), zuletzt geändert durch …
- Dokument Sitzung gesamt öffentlich
… PAuswG 115 317 59 33 40 7 1 Ö 1Ö 1 20 PBefG 3 PfleWoqG 3 SchfHwG 3 3 2 1 1 4 SchwarzArbG ... LFGB 21 85 LSchVO 2 5 LStVG 18 23 MaBV 5 OWiG 43 202 PAuswG 211 361 PBefG 3 PfleWoqG 1 2 SchfHwG 3 11 SchwarzArbG 1 SGB XI 57 290 SperrzeitVO 10 19 SpielV …