Sitzungsunterlagen
Sitzung des Ausschusses für Recht,
Wirtschaft und Arbeit
19.10.2022
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit
Sitzungszeit
Mittwoch, 19.10.2022, 15:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. ZOLLHOF Tech Incubator Bericht
WiF/015/2022
Sachverständige: Frau Anne Braun, ZOLLHOF
Fraas, Michael, Dr.
2. Änderung der Taxitarifordnung Gutachten
OA/009/2022 König, Marcus
3. Sicherheitsgefühl in Nürnberg 2021 Bericht
OA/010/2022 König, Marcus
4. Mülldetektive Beschluss
hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 27.01.2020 3. BM/005/2022
Vogel, Christian
5. Lange Nacht der Aus- und Weiterbildungen Bericht
hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN vom WiF/016/2022
14.06.2022
Fraas, Michael, Dr.
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 21.09.2022,
öffentlicher Teil
WiF/015/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 19.10.2022 öffentlich Bericht
Arbeit
Betreff:
ZOLLHOF Tech Incubator
Sachverständige: Frau Anne Braun, ZOLLHOF
Bericht:
Der ZOLLHOF Tech Incubator ist der am schnellsten wachsende Technologiehub in Deutschland. Er bietet Gründerinnen und Gründern exzellente Startbedingungen und Unternehmen aus Stadt und Region Nürnberg ein Serviceportfolio, um die digitale Transformation im Unternehmen zu gestalten.
In der Sitzung wird Frau Anne Braun, Leiterin Digital Health & Marketing beim ZOLLHOF, das Leistungsportfolio des digitalen Gründerzentrums vorstellen und aufzeigen, was seit Gründung im Jahr 2016 erreicht wurde.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Gründungen können aus einem spezifischen Kontext heraus entstehen (z.B. Geschlecht, Migrationshintergrund). Dies wird bei den Angeboten beachtet.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
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ZOLLHOF Tech Incubator
Sachverhaltsdarstellung:
1. Grundlagen
Der ZOLLHOF Tech Incubator, gestartet im Jahr 2017 noch in Interimsräumen und seit Herbst 2020 in seinem namensgebenden Gebäude am Zollhof 7, konnte in den fünf Jahren seines Bestehens bereits beachtliche Erfolge erzielen. So wurde der ZOLLHOF kurz nach seiner Gründung bereits eines von 12 Digital Hubs in Deutschland im Rahmen der Digital Hub- Initiative der Bundesregierung. Er ist zudem der am schnellsten wachsende Technologie-Hub in Deutschland.
Das Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat fördert im Rahmen der Strategie „Startup City Nürnberg“ Unternehmensgründungen am Wirtschaftsstandort Nürnberg (siehe RWA vom 01.12.2021). Diese zielt darauf ab, die Branche weiter zu stärken, indem digitale Gründungen und die Vernetzung von digitalen Startups mit der Wirtschaft unterstützt werden.
Der ZOLLHOF Tech Incubator übernimmt eine wichtige Funktion, um digitalen Unternehmensgründerinnen und -gründern einen guten Start zu ermöglichen und ist für ansässige Unternehmen ein wichtiger Partner, um die digitale Transformation zu gestalten.
Für Nürnberg ist der ZOLLHOF Tech Incubator ein nicht mehr weg zu denkender Player und das Aushängeschild für den High-Tech-, Industrie- und innovativen Dienstleistungsstandort Nürnberg. Er ist ein Leuchtturm mit bundesweiter Strahlkraft.
2. Die drei Erfolgsfaktoren des ZOLLHOF
Innovationsökosystem
Nürnberg hat ein hervorragendes Ökosystem für Innovationen. Das beginnt mit einer der innovativsten Universitäten in Deutschland, der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen- Nürnberg (FAU), und einer der innovativsten Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Deutschland, der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm. Hinzu kommt nun ein weiterer Player, die Technische Universität Nürnberg. Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen wie Fraunhofer IIS, Energie Campus Nürnberg, Helmholtz-Institut für Erneuerbare Energien Erlangen-Nürnberg, das ESI-Anwendungszentrum (Embedded Systems) gehören ebenfalls dazu. All diese Player arbeiten problemlos zusammen, es gibt kurze Wege und vor allem eine große Anwendungsorientierung.
Seit Jahren gibt es zudem bereits viele Anlaufpunkte, Formate und Netzwerke für Gründerinnen und Gründer (siehe hierzu Bericht im RWA „Startup City“ vom 01.12.2021), wie z.B. Startup Demo Night, Ideen Pitch Region Nürnberg, Businessplan-Wettbewerb Nordbayern etc.. Dazu gehören auch Gründerzentren, die bereits vor Jahren entstanden sind, z.B. das Innovations- und Gründerzentrum Nürnberg-Fürth-Erlangen (IGZ in Tennenlohe, das von den drei Städten Nürnberg, Fürth und Erlangen gemeinsam getragen wird) oder das Klee-Center (Nürnberg). In jüngster Zeit sind neben dem ZOLLHOF weitere Gründerzentren entstanden, wie z.B. der NKubator Innovations- und Gründerzentrum für Energie, GreenTech und Nachhaltigkeit (in Nürnberg im ehem. AEG-Areal) und das „OM7“ Business Innovation Center für Existenzgründungen und junge Unternehmen der Kreativwirtschaft (Nürnberg, Obermayerstraße 7).
Wichtig sind aber auch die Cluster- und Kompetenzinitiativen in der Region wie die NIK, ENERGIEregion, CNA Neuer Adler oder Medical Valley, die alle den Strukturwandel in unserer Stadt und Region erheblich befördert haben.
Vielfältiges Unternehmertum
In der Metropolregion sind starke, solide Familienunternehmen (darunter zahlreiche „Hidden Champions“), ein starker Mittelstand, der auch finanzkräftig ist, und daher als Partner und potenzielle Financier von Startups in Betracht kommt. Das ist ein Vorteil, den der Wirtschaftsstandort Nürnberg z.B. gegenüber Berlin hat.
Die Mischung der Gesellschafter und Partner macht‘s
Gesellschafter der ZOLLHOF Betreiber GmbH sind neben der Stadt Nürnberg und der FAU die Unternehmen SIEMENS, Schaeffler, die NÜRNBERGER Versicherungsrguppe und die HUK Coburg, d.h. sowohl Tech-Unternehmen als auch Finanz-/Dienstleistungsbranche. Hinzu kommen zahlreiche Partner des ZOLLHOF aus der Unternehmenswelt (https://www.zollhof.de/partner).
3. Rolle des ZOLLHOF
Im Innovations-Ökosystem ist der ZOLLHOF der Inkubator für Startups aus dem Digital Tech- Bereich. Damit übernimmt der ZOLLHOF eine wichtige Rolle für Nürnberg. Denn Startups sind wichtige Innovations-Treiber eines Wirtschaftsstandorts. Sie schaffen Dynamik, sorgen für Verjüngung und tragen so zu einem positiven Strukturwandel bei. Erfolgreiche Startups schaffen Arbeitsplätze, zahlen Steuern, geben neue Impulse für Innovation und Technologie, ziehen Talente und artverwandte Unternehmen an und sind Markenbotschafter für ihren Standort.
Auch etablierte Unternehmen profitieren in einem erheblichen Maße von Unternehmensgründungen, da von ihnen Innovationskraft ausgeht. Dafür steht auch der Wandel Nürnbergs von einem klassischen Produktionsstandort - vor vielen Jahrzehnten dominiert von einigen wenigen Playern - zu einem High-Tech-, Industrie- und innovativen Dienstleistungsstandort, sowohl mit großen Playern, aber vor allem auch einem starken Mittelstand und Familienunternehmen und spannenden Startups. So ist Nürnberg heute beim Anteil der Beschäftigung im digitalen Sektor an der Gesamtbeschäftigung im Vergleich der 20 größten deutschen Städte auf Platz 3 - München, Bonn und Nürnberg teilen sich die Spitzenplätze.
4. Das ZOLLHOF Angebot
Der ZOLLHOF überzeugt mit besten räumlichen Bedingungen, innovativen Arbeitsplätzen durch besondere Services, wie „talent program“, durch Events und durch sein Netzwerk aus Investoren und Unternehmen - das Zollhof-Ökosystem.
Innovation STARTUP Projects INCUBATION
EVENTS PARTNERSHIPS
EVENTSPACE + ACADEMY WORKING ROOOMS
Aus dem umfassenden Angebot an Produkten und Services des ZOLLLHOF sind in den fünf Jahren seit der Eröffung
87 Technologie Startups im Zollhof entstanden - davon rd. die Hälfte von Gründerinnen, wurden über 800 Arbeitsplätze geschaffen, entwickelten sich über 70 Prozent der Startups zu florierenden Unternehmen, wurden rd. 100 Mio. Euro Investment der Unternehmen beigebracht.
5. Beispiele erfolgreicher Startups im oder mit Unterstützung des ZOLLHOF
Im Laufe der vergangenen Jahre gingen bereits zahlreiche Startups aus dem ZOLLHOF bzw. dessen Umfeld hervor. Exemplarisch sind im Folgenden einige aufgeführt:
CodeCamp N - Gründungsjahr: 2017; digitale Services für die Finanz-, Versicherungs- und Gesundheitsbranche; Ausgründung der Nürnberger Versicherung. Artellium GmbH - Gründungsjahr: 2017; Beratungs- und Dienstleistungen im Bereich IT sowie Predictive Analytics und KI. Climedo Health GmbH - Gründungsjahr: 2017; digitale Platform für klinische Studien; Nutzer ist u.a. das Bundesgesundheitsministerium. Smart City System GmbH - Gründungsjahr: 2017; datenbasierte Parkraum-Überwachung - heute Deutschlands Marktführer für Smart Parking, mit einem siebenstelligen Umsatz. CarOnSale - Gründungsjahr: 2017/2018; Digital-Marktplatz für Inzahlungnahme, Leasingrückläufer und Gebrauchtfahrzeuge. Die Plattform richtet sich an Autohäuser aus ganz Europa und gehört zu den Top 20 Startups Deutschlands. FlixMobility GmbH - Gründungsjahr: 2019, das gute Ökosystem rund um den ZOLLHOF war Grundlage für die Ansiedlung des Entwicklungszentrums der FlixMobility GmbH (mit den Marken FlixBus & FlixTrain). mentalis GmbH - Gründungsjahr: 2020; Digitale Nachsorge bei psychischen Erkrankungen; 1. Platz health-i award und 1. Platz Digitaler Gründerpreis. oculai GmbH - Gründungsjahr: 2021; Entwicklung von Software zur Datenerfassung und Datenanalyse, digitaler Bauassistent. monet - Gründungsjahr: 2022; flexible Online-Zahlungen per Kreditkarte; eines der jüngsten Startups mit Potenzial.
Für die Zukunft ist es von großer Bedeutung, dass sich das Startup-Ökosystem in Nürnberg genauso wie auch der ZOLLHOF Tech Incubator nachhaltig weiterentwickeln können. Im
Rahmen der Strategie „Startup City Nürnberg“ des Wirtschafts- und Wissenschaftsreferats wird die Stadt dies begleiten und den Startup-Standort Nürnberg weiter stärken.
Anmerkung zur Diversity-Relevanz
Bei den Unterstützungs- und Beratungsangeboten für Gründerinnen und Gründer werden die Bedürfnisse unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen beachtet und eigene zielgruppenspezifische Angebote vorgehalten.
Referat VII
OA/009/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 19.10.2022 öffentlich Gutachten
Arbeit
Stadtrat 26.10.2022 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Änderung der Taxitarifordnung
Anlagen: Antrag der Taxi-Zentrale Nürnberg auf Änderung der Taxitarifordnung vom 29.06.2022 Nachtrag zum Antrag der Taxi-Zentrale Nürnberg vom 12.07.2022 Niederschrift zur Sitzung der Taxikommission am 21.09.2022 Taxitarifordnung bisherige Fassung Verordnung über die Änderung der Taxitarifordnung
Sachverhalt (kurz):
Nach § 51 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz i.V.m. § 11 Nr. 1 der Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen werden die Beförderungsentgelte und -bedingungen für den Verkehr mit Taxen in Nürnberg durch die Stadt Nürnberg in der Taxitarifordnung festgesetzt.
Mit Schreiben vom 29.06.2022 beantragte die Taxi-Zentrale Nürnberg die Änderung der bestehenden Taxitarifordnung in folgenden Punkten:
- Der Grundpreis für die Inanspruchnahme eines Taxis soll um 0,80 EUR von 3,70 EUR auf dann
4,50 EUR angehoben werden.
- Der Fahrpreis für den ersten gefahrenen Kilometer soll ebenfalls um 0,80 EUR von 3,70 auf
dann 4,50 EUR angehoben werden.
- Der Fahrpreis für den zweiten bis fünften gefahrenen Kilometer soll um jeweils 0,30 EUR von
2,20 EUR auf dann 2,50 EUR angehoben werden.
- Der Fahrpreis für jeden weiteren Kilometer soll um 0,40 EUR von 1,60 EUR auf dann 2,00 EUR
angehoben werden.
- Die Vergütung der Wartezeit soll von 28,00 EUR auf dann 33,00 EUR pro Stunde angehoben
werden.
- Die Taxifahrer haben die Möglichkeit, einen Vorschuss auf den Fahrpreis zu fordern. Die Anlage
2 zur Taxitarifordnung wird entsprechend angepasst.
Das gesetzlich vorgeschriebene Anhörverfahren wurde durchgeführt. Das Bayer. Landesamt für Maß und Gewicht, der Landesverband Bayer. Taxi- und Mietwagenunternehmer e.V. und die IHK Nürnberg für Mittelfranken stimmten der beantragten Änderung zu.
Hinsichtlich der Abstimmung der Taxitarife im Städtedreieck wurde der Antrag auch den Nachbarstädten Erlangen und Fürth zugeleitet. Die Stadt Erlangen stimmte den geplanten Änderungen zu, durch die Stadt Fürth erfolgte keine Rückmeldung. Wie der aktuellen
Taxitarifordnung der Stadt Fürth zu entnehmen ist, würden sich die Taxitarife der Nachbarstädte Fürth und Nürnberg durch die geplante Anhebung des Nürnberger Taxitarifs wieder in den westentliche Punkten annähern.
Die Taxikommission hat sich in der Sitzung am 21.09.2022 mit dem Antrag und den eingegangenen Stellungnahmen befasst. Die beantragte Anhebung des Taxitarifs wurde von allen Teilnehmern als maßvoll und angemessen begrüßt.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
BgA
Gutachtenvorschlag:
Der Ausschuss begutachtet die beiliegende Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen (TaxitarifO - TTO) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Verordnung zu erlassen.
Beschlussvorschlag:
Gemäß dem beiliegenden Gutachten des RWA vom 19.10.2022 wird der Erlass der beiliegenden Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen (TaxitarifO - TTO) beschlossen.
Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungs-
bedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen
(TaxitarifO ̶ TTO)
Vom 18. Dezember 2003 (Amtsblatt S. 659),
zuletzt geändert durch Verordnung vom 3. November 2021 (Amtsblatt S. 551)
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von § 51 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) i. d. F. d. Bek. vom 08. August 1990 (BGBl. I S. 1690), zuletzt geändert durch Art. 49 des Gesetzes vom 21. August 2002 (BGBl. I S. 3322) und auf Grund von § 31 der Verordnung über Zuständigkeiten im Verkehrswesen vom 22. Dezember 1998 (GVBl. S. 1025), zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 25. Mai 2003 (GVBl. S. 335) folgende Verordnung:
Inhaltsübersicht: § 1 Geltungsbereich § 2 Entgelte § 3 Errechnung des Fahrpreises § 4 Abrechnung, Zahlungsweise § 5 Sondervereinbarungen § 6 Mitführpflicht § 7 In-Kraft-Treten; Übergangsregelung
Anlage 1 (zu § 1 Abs. 2) Karte vom 17. Dezember 1998 Anlage 2 (zu § 4 Abs. 3) Höhe des Vorschusses
§ 1
Geltungsbereich
(1) Für die Beförderung mit Taxen, die von der Stadt Nürnberg als Genehmigungsbehörde zugelassen sind, gilt innerhalb des Pflichtfahrbereichs der nachstehende Tarif. (2) Der Pflichtfahrbereich im Sinne des § 47 PBefG umfasst das Stadtgebiet der kreisfreien Städte Nürnberg, Fürth, Erlangen sowie Schwabach und erstreckt sich auf Teile der Landkreise Ansbach, Erlangen- Höchstadt, Forchheim, Fürth, Neumarkt/Opf., Neustadt/Aisch - Bad Windsheim, Nürnberger Land und Roth. Er ist in der Karte vom 17. Dezember 1998 (M 1:200.000), die als Anlage 1 Bestandteil dieser Verordnung ist, grob dargestellt. Die genauen Grenzen des Pflichtfahrbereichs ergeben sich aus der Karte vom 08. Dezember 1998 (M 1:25.000), die beim Ordnungsamt, Innerer Laufer Platz 3, in Nürnberg archivmäßig verwahrt wird und während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden kann. Als Pflichtfahrbereichsgrenze gilt jeweils die Innenkante der äußeren Begrenzungslinie zu Zone 6.
§ 2
Entgelte
(1) Der Grundpreis für die Inanspruchnahme eines Taxis beträgt 3,70 Euro. In diesem Preis ist eine Fahrleistung für 0,20 Euro eingeschlossen. (2) Der Fahrpreis beträgt 1. für den ersten gefahrenen Kilometer 3,70 Euro (je angefangene 54,05 m Fahrstrecke 0,20 Euro); 2. für den zweiten bis einschließlich fünften Kilometer 2,20 Euro (je angefangene 90,91 m Fahrstrecke 0,20 Euro); 3. für jeden weiteren Kilometer 1,60 Euro (je angefangene 125,00 m Fahrstrecke 0,20 Euro). (3) Der Wartezeitpreis beträgt 0,20 Euro für jeden angefangenen Zeitraum von 25,7 s; dies sind je Stunde 28,00 Euro. Als Wartezeit gilt jedes Halten und jede Unterschreitung der Umschaltgeschwindigkeit, wenn dies nach dem Einsteigen des Fahrgastes auf dessen Veranlassung oder aus verkehrlichen, vom Fahrpersonal nicht zu vertretenden Gründen erforderlich wird. Die Umschaltgeschwindigkeit beträgt bei Abs. 2 Nr. 1 7,57 km/h, bei Abs. 2 Nr. 2 12,72 km/h und bei Abs. 2 Nr. 3 17,50 km/h. (4) Wird ein Taxi bestellt, so wird für eine Wartezeit von 4 Minuten kein Entgelt berechnet. Für jede weitere angefangene Minute Wartezeit, die aus vom Fahrpersonal nicht zu vertretenden Gründen entsteht, wird ein Entgelt nach Abs. 3 Satz 1 erhoben. Wartezeit im Sinne der Sätze 1 und 2 ist der Zeitraum, der zwischen dem Einschalten des Fahrpreisanzeigers und dem Einsteigen des Fahrgastes liegt. Der Fahrpreisanzeiger ist unmittelbar nach Eintreffen (Fahrzeugstillstand) am vereinbarten Abholort – falls ein bestimmter Abholzeitpunkt vereinbart wurde, jedoch erst nach Erreichen dieses Zeitpunktes – einzuschalten. Das Fahrpersonal hat sich unverzüglich nach dem Einschalten des Fahrpreisanzeigers beim Besteller zu melden. (5) An Zuschlägen werden erhoben 1. für die Bestellung eines Kombifahrzeuges (PKW mit erhöhtem Ladevolumen) mittels Telefon oder auf elektronischem Wege 2,50 Euro; 2. für die Nutzung eines Fahrzeuges mit mehr als vier Fahrgastsitzplätzen durch fünf bis sechs Fahrgäste oder für die Bestellung eines Fahrzeuges mit fünf bis sechs Fahrgastsitzplätzen mittels Telefon oder auf elektronischem Wege 2,50 Euro; 3. für die Nutzung eines mit einem Rollstuhl befahrbaren Fahrzeugs durch einen Fahrgast, der auf die Beförderung in einem derartigen Fahrzeug angewiesen ist 7,50 Euro; 4. für die Nutzung eines Fahrzeuges mit mehr als vier Fahrgastsitzplätzen durch sieben bis acht Fahrgäste oder für die Bestellung eines Fahrzeugs mit sieben bis acht Fahrgastsitzplätzen mittels Telefon oder auf elektronischem Wege 7,50 Euro. Der Fahrgast ist bei der telefonischen Bestellung auf den jeweiligen Zuschlag hinzuweisen. In allen anderen Fällen hat das Fahrpersonal die Fahrgäste so früh wie möglich, spätestens aber vor Antritt der Fahrt, auf den Zuschlag hinzuweisen. (6) Für Beförderungsfahrten, die weder in der Tarifzone 1 oder 2 beginnen oder enden, noch durch diese hindurchführen, werden folgende Tarifzonenzuschläge erhoben:
| Ziel- zone | 3 | 4 | 5 | 6 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Start- zone | |||||
| 3 | 10 Euro | 10 Euro | 10 Euro | 10 Euro | |
| 4 | 10 Euro | 15 Euro | 15 Euro | 15 Euro | |
| 5 | 10 Euro | 15 Euro | 25 Euro | 25 Euro | |
| 6 | 10 Euro | 15 Euro | 25 Euro | 40 Euro |
Der Fahrgast ist vor Antritt der Fahrt auf den jeweils anfallenden Zonenzuschlag hinzuweisen.
__________________________ 2 75. Nachtrag Dezember 2021
(7) Wird aus vom Besteller zu vertretenden Gründen die Fahrt nach Auftragserteilung nicht durchgeführt, so ist der auf dem Fahrpreisanzeiger ausgewiesene Preis, mindestens jedoch der Grundpreis zuzüglich der Zuschläge nach den Abs. 5 und 6 zu bezahlen.
§ 3
Errechnung des Fahrpreises
(1) Die Beförderungsentgelte nach dieser Verordnung sind Festpreise; sie dürfen nicht über- oder unterschritten werden. (2) Die Errechnung des zu entrichtenden Gesamtpreises hat durch einen geeichten Fahrpreisanzeiger zu erfolgen. Als Entgelt darf nur der Betrag gefordert werden, der nach dieser Verordnung richtig berechnet und auf dem Fahrpreisanzeiger angezeigt wird. Ausgenommen hiervon sind die in Abs. 4 Satz 3 und § 2 Abs. 7 aufgeführten Fälle. (3) Bei Störung oder Versagen des Fahrpreisanzeigers wird der Fahrpreis nach der zurückgelegten Strecke und dem Kilometerpreis berechnet, der gemäß § 2 anzuwenden gewesen wäre. Taxiunternehmer und Fahrpersonal sind verpflichtet, unverzüglich für die Instandsetzung eines gestörten Fahrpreisanzeigers zu sorgen. (4) Für Nebenleistungen, die in der Verordnung über den Verkehr mit Taxen vorgeschrieben werden, darf kein zusätzliches Entgelt berechnet werden. Dies gilt insbesondere für das Tragen üblichen Reisegepäcks von und zu der Haustüre sowie vom und zum Zugang des Bahnhofes oder Flughafens. Für darüber hinausgehende zusätzliche Leistungen kann ein angemessenes Entgelt vereinbart werden.
§ 4
Abrechnung, Zahlungsweise
(1) Auf Wunsch des Fahrgastes muss in jedem Taxi bargeldlose Zahlung durch Kredit- oder Debitkarten angenommen werden. Der Unternehmer hat die Akzeptanz von mindestens drei verschiedenen, im Geschäftsverkehr üblichen Kreditkarten zu gewährleisten. Die Annahmepflicht besteht nicht, wenn der Fahrgast auf Verlangen des Fahrers nicht seine Identität durch Vorlage eines amtlichen Ausweispapiers nachweist. Die Beförderung von Personen darf mit dem Taxi nicht durchgeführt werden, wenn ein funktionsfähiges Abrechnungssystem oder Abrechnungsgerät vor Fahrtbeginn nicht zur Verfügung steht. (2) Die Regelung des Abs. 1 gilt nicht, soweit dem Unternehmen die Akzeptanz von Zahlungsmitteln im Sinne dieser Vorschrift unmöglich ist. Das Unternehmen ist in diesem Fall zur unverzüglichen Wiederherstellung der Zahlungsmöglichkeit im Sinne des Abs. 1 verpflichtet. Das Fahrpersonal hat unaufgefordert vor Fahrtantritt die Fahrgäste über die Unmöglichkeit nach Satz 1 zu informieren. (3) Das Fahrtgeld ist nach Beendigung der Fahrt zu entrichten. Der Taxifahrer ist berechtigt, einen Vorschuss bis zur Höhe des voraussichtlichen Beförderungsentgelts zu verlangen. Die Höhe des Vorschusses ist anhand der Tabelle, die als Anlage 2 Bestandteil dieser Verordnung ist, zu ermitteln.
§ 5
Sondervereinbarungen
Sondervereinbarungen gemäß § 51 PBefG bedürfen der Genehmigung der Stadt Nürnberg.
§ 6
Mitführpflicht
Diese Verordnung ist in jedem Taxi mitzuführen und den Fahrgästen auf Verlangen vorzuzeigen.
§ 7
In-Kraft-Treten; Übergangsregelung
(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung* im Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen vom 04. Dezember 2000 (Amtsblatt S. 600), geändert durch Verordnung vom 18. Dezember 2000 (Amtsblatt S. 621), mit Ausnahme der Anlage (Karte M 1 : 200.000 vom 17. Dezember 1998) außer Kraft. (2) Sondervereinbarungen, die vor dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung der Stadt Nürnberg angezeigt wurden, bedürfen ab 01.01.2005 der Genehmigung gemäß § 4.
____________________________________ * Tag der Bekanntmachung: 30.12.2003
__________________________ 4 75. Nachtrag Dezember 2021
Anlage 2
Anlage 2 (zu § 4 Abs. 3) Höhe des Vorschusses
| Kilometer | Fahrpreis | Kilometer | Fahrpreis | Kilometer | Fahrpreis | Kilometer | Fahrpreis |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1,0 | 7,00 € | 5,6 | 16,40 € | 11 | 25,00 € | 56 | 97,00 € |
| 1,1 | 7,20 € | 5,7 | 16,50 € | 12 | 26,60 € | 57 | 98,60 € |
| 1,2 | 7,40 € | 5,8 | 16,70 € | 13 | 28,20 € | 58 | 100,20 € |
| 1,3 | 7,60 € | 5,9 | 16,80 € | 14 | 29,80 € | 59 | 101,80 € |
| 1,4 | 7,80 € | 6,0 | 17,00 € | 15 | 31,40 € | 60 | 103,40 € |
| 1,5 | 8,00 € | 6,1 | 17,20 € | 16 | 33,00 € | 61 | 105,00 € |
| 1,6 | 8,30 € | 6,2 | 17,30 € | 17 | 34,60 € | 62 | 106,60 € |
| 1,7 | 8,50 € | 6,3 | 17,50 € | 18 | 36,20 € | 63 | 108,20 € |
| 1,8 | 8,70 € | 6,4 | 17,60 € | 19 | 37,80 € | 64 | 109,80 € |
| 1,9 | 8,90 € | 6,5 | 17,80 € | 20 | 39,40 € | 65 | 111,40 € |
| 2,0 | 9,10 € | 6,6 | 18,00 € | 21 | 41,00 € | 66 | 113,00 € |
| 2,1 | 9,30 € | 6,7 | 18,10 € | 22 | 42,60 € | 67 | 114,60 € |
| 2,2 | 9,50 € | 6,8 | 18,30 € | 23 | 44,20 € | 68 | 116,20 € |
| 2,3 | 9,70 € | 6,9 | 18,40 € | 24 | 45,80 € | 69 | 117,80 € |
| 2,4 | 9,90 € | 7,0 | 18,60 € | 25 | 47,40 € | 70 | 119,40 € |
| 2,5 | 10,10 € | 7,1 | 18,80 € | 26 | 49,00 € | 71 | 121,00 € |
| 2,6 | 10,40 € | 7,2 | 18,90 € | 27 | 50,60 € | 72 | 122,60 € |
| 2,7 | 10,60 € | 7,3 | 19,10 € | 28 | 52,20 € | 73 | 124,20 € |
| 2,8 | 10,80 € | 7,4 | 19,20 € | 29 | 53,80 € | 74 | 125,80 € |
| 2,9 | 11,00 € | 7,5 | 19,40 € | 30 | 55,40 € | 75 | 127,40 € |
| 3,0 | 11,20 € | 7,6 | 19,60 € | 31 | 57,00 € | 76 | 129,00 € |
| 3,1 | 11,40 € | 7,7 | 19,70 € | 32 | 58,60 € | 77 | 130,60 € |
| 3,2 | 11,60 € | 7,8 | 19,90 € | 33 | 60,20 € | 78 | 132,20 € |
| 3,3 | 11,80 € | 7,9 | 20,00 € | 34 | 61,80 € | 79 | 133,80 € |
| 3,4 | 12,00 € | 8,0 | 20,20 € | 35 | 63,40 € | 80 | 135,40 € |
| 3,5 | 12,20 € | 8,1 | 20,40 € | 36 | 65,00 € | 81 | 137,00 € |
| 3,6 | 12,50 € | 8,2 | 20,50 € | 37 | 66,60 € | 82 | 138,60 € |
| 3,7 | 12,70 € | 8,3 | 20,70 € | 38 | 68,20 € | 83 | 140,20 € |
| 3,8 | 12,90 € | 8,4 | 20,80 € | 39 | 69,80 € | 84 | 141,80 € |
| 3,9 | 13,10 € | 8,5 | 21,00 € | 40 | 71,40 € | 85 | 143,40 € |
| 4,0 | 13,30 € | 8,6 | 21,20 € | 41 | 73,00 € | 86 | 145,00 € |
| 4,1 | 13,50 € | 8,7 | 21,30 € | 42 | 74,60 € | 87 | 146,60 € |
| 4,2 | 13,70 € | 8,8 | 21,50 € | 43 | 76,20 € | 88 | 148,20 € |
| 4,3 | 13,90 € | 8,9 | 21,60 € | 44 | 77,80 € | 89 | 149,80 € |
| 4,4 | 14,10 € | 9,0 | 21,80 € | 45 | 79,40 € | 90 | 151,40 € |
| 4,5 | 14,30 € | 9,1 | 22,00 € | 46 | 81,00 € | 91 | 153,00 € |
| 4,6 | 14,60 € | 9,2 | 22,10 € | 47 | 82,60 € | 92 | 154,60 € |
| 4,7 | 14,80 € | 9,3 | 22,30 € | 48 | 84,20 € | 93 | 156,20 € |
| 4,8 | 15,00 € | 9,4 | 22,40 € | 49 | 85,80 € | 94 | 157,80 € |
| 4,9 | 15,20 € | 9,5 | 22,60 € | 50 | 87,40 € | 95 | 159,40 € |
| 5,0 | 15,40 € | 9,6 | 22,80 € | 51 | 89,00 € | 96 | 161,00 € |
| 5,1 | 15,60 € | 9,7 | 22,90 € | 52 | 90,60 € | 97 | 162,60 € |
| 5,2 | 15,70 € | 9,8 | 23,10 € | 53 | 92,20 € | 98 | 164,20 € |
| 5,3 | 15,90 € | 9,9 | 23,20 € | 54 | 93,80 € | 99 | 165,80 € |
| 5,4 | 16,00 € | 10,0 | 23,40 € | 55 | 95,40 € | 100 | 167,40 € |
| 5,5 | 16,20 € | jeder weitere Kilometer: | + 1,60 € |
Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und
Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen (TaxitarifO – TTO) vom
18. Dezember 2003 (Amtsblatt S. 659), zuletzt geändert durch Verordnung vom
3. November 2021 (Amtsblatt S. 551)
Vom ..............................
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von § 51 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. August 1990 (BGBl. I S. 1690), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 16. April 2021 (BGBl. I S. 822), und auf Grund von § 11 Nr. 1 der Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen vom 28. Januar 2014 (GVBl. S. 22), zuletzt geändert durch § 1a der Verordnung vom 17. Mai 2022 (GVBl. S. 226), folgende Verordnung:
Art. 1
- § 2 wird wie folgt geändert:
a) Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„Der Grundpreis für die Inanspruchnahme eines Taxis beträgt 4,50 Euro.“
b) Abs. 2 wird wie folgt gefasst:
„(2) Der Fahrpreis beträgt
-
für den ersten gefahrenen Kilometer 4,50 Euro (je angefangene 44,44 m Fahrstrecke 0,20 Euro);
-
für den zweiten bis einschließlich fünften Kilometer 2,50 Euro (je angefangene 80,00 m Fahrstrecke 0,20 Euro);
-
für jeden weiteren Kilometer 2,00 Euro (je angefangene 100,00 m Fahrstrecke 0,20 Euro).“
c) Abs. 3 wird wie folgt geändert:
aa) Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„Der Wartezeitpreis beträgt 0,20 Euro für jeden angefangenen Zeitraum von 21,8 s; dies sind je Stunde 33,00 Euro.“
bb) Satz 3 wird wie folgt gefasst:
„Die Umschaltgeschwindigkeit beträgt bei Abs 2 Nr. 1 7,33 km/h, bei Abs. 2 Nr. 2 13,20 km/h und bei Abs. 2 Nr. 3 16,50 km/h.“
- Anlage 2 wird wie folgt gefasst:
_______________________________________________________ 1
„Anlage 2 (zu § 4 Abs. 3) Höhe des Vorschusses
| Kilometer | Fahrpreis | Kilometer | Fahrpreis | Kilometer | Fahrpreis | Kilometer | Fahrpreis |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1,0 | 8,80 € | 5,6 | 20,00 € | 11 | 30,80 € | 56 | 120,80 € |
| 1,1 | 9,05 € | 5,7 | 20,20 € | 12 | 32,80 € | 57 | 122,80 € |
| 1,2 | 9,30 € | 5,8 | 20,40 € | 13 | 34,80 € | 58 | 124,80 € |
| 1,3 | 9,55 € | 5,9 | 20,60 € | 14 | 36,80 € | 59 | 126,80 € |
| 1,4 | 9,80 € | 6,0 | 20,80 € | 15 | 38,80 € | 60 | 128,80 € |
| 1,5 | 10,05 € | 6,1 | 21,00 € | 16 | 40,80 € | 61 | 130,80 € |
| 1,6 | 10,30 € | 6,2 | 21,20 € | 17 | 42,80 € | 62 | 132,80 € |
| 1,7 | 10,55 € | 6,3 | 21,40 € | 18 | 44,80 € | 63 | 134,80 € |
| 1,8 | 10,80 € | 6,4 | 21,60 € | 19 | 46,80 € | 64 | 136,80 € |
| 1,9 | 11,05 € | 6,5 | 21,80 € | 20 | 48,80 € | 65 | 138,80 € |
| 2,0 | 11,30 € | 6,6 | 22,00 € | 21 | 50,80 € | 66 | 140,80 € |
| 2,1 | 11,55 € | 6,7 | 22,20 € | 22 | 52,80 € | 67 | 142,80 € |
| 2,2 | 11,80 € | 6,8 | 22,40 € | 23 | 54,80 € | 68 | 144,80 € |
| 2,3 | 12,05 € | 6,9 | 22,60 € | 24 | 56,80 € | 69 | 146,80 € |
| 2,4 | 12,30 € | 7,0 | 22,80 € | 25 | 58,80 € | 70 | 148,80 € |
| 2,5 | 12,55 € | 7,1 | 23,00 € | 26 | 60,80 € | 71 | 150,80 € |
| 2,6 | 12,80 € | 7,2 | 23,20 € | 27 | 62,80 € | 72 | 152,80 € |
| 2,7 | 13,05 € | 7,3 | 23,40 € | 28 | 64,80 € | 73 | 154,80 € |
| 2,8 | 13,30 € | 7,4 | 23,60 € | 29 | 66,80 € | 74 | 156,80 € |
| 2,9 | 13,55 € | 7,5 | 23,80 € | 30 | 68,80 € | 75 | 158,80 € |
| 3,0 | 13,80 € | 7,6 | 24,00 € | 31 | 70,80 € | 76 | 160,80 € |
| 3,1 | 14,05 € | 7,7 | 24,20 € | 32 | 72,80 € | 77 | 162,80 € |
| 3,2 | 14,30 € | 7,8 | 24,40 € | 33 | 74,80 € | 78 | 164,80 € |
| 3,3 | 14,55 € | 7,9 | 24,60 € | 34 | 76,80 € | 79 | 166,80 € |
| 3,4 | 14,80 € | 8,0 | 24,80 € | 35 | 78,80 € | 80 | 168,80 € |
| 3,5 | 15,05 € | 8,1 | 25,00 € | 36 | 80,80 € | 81 | 170,80 € |
| 3,6 | 15,30 € | 8,2 | 25,20 € | 37 | 82,80 € | 82 | 172,80 € |
| 3,7 | 15,55 € | 8,3 | 25,40 € | 38 | 84,80 € | 83 | 174,80 € |
| 3,8 | 15,80 € | 8,4 | 25,60 € | 39 | 86,80 € | 84 | 176,80 € |
| 3,9 | 16,05 € | 8,5 | 25,80 € | 40 | 88,80 € | 85 | 178,80 € |
| 4,0 | 16,30 € | 8,6 | 26,00 € | 41 | 90,80 € | 86 | 180,80 € |
| 4,1 | 16,55 € | 8,7 | 26,20 € | 42 | 92,80 € | 87 | 182,80 € |
| 4,2 | 16,80 € | 8,8 | 26,40 € | 43 | 94,80 € | 88 | 184,80 € |
| 4,3 | 17,05 € | 8,9 | 26,60 € | 44 | 96,80 € | 89 | 186,80 € |
| 4,4 | 17,30 € | 9,0 | 26,80 € | 45 | 98,80 € | 90 | 188,80 € |
| 4,5 | 17,55 € | 9,1 | 27,00 € | 46 | 100,80 € | 91 | 190,80 € |
| 4,6 | 17,80 € | 9,2 | 27,20 € | 47 | 102,80 € | 92 | 192,80 € |
| 4,7 | 18,05 € | 9,3 | 27,40 € | 48 | 104,80 € | 93 | 194,80 € |
| 4,8 | 18,30 € | 9,4 | 27,60 € | 49 | 106,80 € | 94 | 196,80 € |
| 4,9 | 18,55 € | 9,5 | 27,80 € | 50 | 108,80 € | 95 | 198,80 € |
| 5,0 | 18,80 € | 9,6 | 28,00 € | 51 | 110,80 € | 96 | 200,80 € |
| 5,1 | 19,00 € | 9,7 | 28,20 € | 52 | 112,80 € | 97 | 202,80 € |
| 5,2 | 19,20 € | 9,8 | 28,40 € | 53 | 114,80 € | 98 | 204,80 € |
| 5,3 | 19,40 € | 9,9 | 28,60 € | 54 | 116,80 € | 99 | 206,80 € |
| 5,4 | 19,60 € | 10,0 | 28,80 € | 55 | 118,80 € | 100 | 208,80 € |
| 5,5 | 19,80 € | jeder weiterer Kilometer: | + 2,00 €“ |
Art. 2
Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 2022 in Kraft.
_______________________________________________________ 2
OA/010/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 19.10.2022 öffentlich Bericht
Arbeit
Betreff:
Sicherheitsgefühl in Nürnberg 2021
Anlagen: Auswertung und Bericht des Amtes für Stadtforschung und Statistik Sachbericht
Bericht:
Das Amt für Stadtforschung und Statistik fragt in regelmäßigen Abständen von vier Jahren im Rahmen der Wohnungs- und Haushaltserhebung das Sicherheitsempfinden der Nürnberger Bürgerinnen und Bürger Nürnbergs ab. Dies ergänzt die Analysen zur objektiven Sicherheitslage, die durch die Polizei mittels der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) und der Stadt Nürnberg im jährlichen Sicherheitsbericht bekannt gegeben werden.
Nachdem sich die objektiven Zahlen zur Kriminaltätsbelastung weiterhin verbessert haben, spiegelt sich dies auch in den zum Teil deutlich verbesserten Umfragewerten zum Sicherheitsgefühl wider. Dies betrifft vor allem die besonders für das Sicherheitsgefühl relevanten Bereiche der eigenen Wohnung und Wohngegend bzw. der Kriminalität als gesellschaftliches Problem.
Deutliche Unterschiede beim Sicherheitsempfinden sind nach wie vor bei Geschlecht, Alter und bei einzelnen Stadtteilen festzustellen. Die Beurteilung von Müll und Schmutz als Problem der öffentlichen Sicherheit und Ordnung hat sich weiter deutlich verschärft.
Eine Bewertung der Umfrageergebnisse durch die Stadtverwaltung erfolgt mit einer zusammenfassenden Stellungnahme des Ordnungsamts.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Bericht geht ausfürhlich auf die unterschiedlichen Bedürfnisse verschiedener Personengruppen ein.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
StA
3. BM/SÖR
Ref. VI/Stpl, Ref. V
Stand 14.09.2022
Sicherheitsgefühl in Nürnberg 2021
Ergebnisse der Wohnungs- und Haushaltserhebung Leben in Nürnberg 2021
Inhalt
- Subjektive Sicherheit bzw. Unsicherheit ................................................................................... 2 2. Sicherheitslage in Nürnberg ......................................................................................................... 3 2.1 Sicherheitsbericht der Polizei ................................................................................................. 4 2.2 Sicherheitsbericht der Stadt Nürnberg ................................................................................ 4 3. Sicherheitsgefühl in Nürnberg 2021 ........................................................................................... 5 3.1 Zufriedenheit mit öffentlicher Sicherheit und Sauberkeit ............................................. 6 3.2 Sicherheitsgefühl in Alltagssituationen .............................................................................. 7 3.2.1 Sicherheits- bzw. Unsicherheitsgefühl tagsüber und nachts ................................... 7 3.2.2 Unsicherheitsgefühle von Frauen und Männern ....................................................... 8 3.2.3 Sicherheitsgefühl in der Wohnung nachts .................................................................. 9 3.2.4 Sicherheitsgefühl in der Wohngegend nachts ......................................................... 10 3.3 Beurteilung von Sicherheit und Ordnung in Nürnberg ................................................. 14 3.3.1 Müll und Schmutz ........................................................................................................... 15 3.3.2 Belästigungen und Ruhestörungen ............................................................................ 16 3.3.3 Sachbeschädigungen, Vandalismus und Schmierereien (Graffiti) ....................... 17 3.3.4 Kriminalität ....................................................................................................................... 18 3.4 Bewertung der Polizeipräsenz ............................................................................................. 19 4. Sauberkeit, Sicherheit und Besucherverhalten in Grünflächen ......................................... 21 4.1 Sauberkeit ................................................................................................................................ 22 4.2 Sicherheit .................................................................................................................................. 22 4.3 Einhalten von Regeln und Besucherverhalten ................................................................. 23 5. Zusammenfassung ........................................................................................................................ 24 Anhang ................................................................................................................................................ 25 Anhang 1: Studiendesign ............................................................................................................ 25 Anhang 2: Karte Umfragegebiete ............................................................................................. 26 Anhang 3: Tabellen Sicherheitsgefühl in Nürnberg 1997 bis 2021 ................................... 27
1. Subjektive Sicherheit bzw. Unsicherheit
Fragen zum persönlichen Sicherheits- bzw. Unsicherheitsgefühl und zur Einschätzung der Sicherheit und Ordnung in Nürnberg werden bereits seit vielen Jahren immer wieder in Nürnberger Bürgerumfragen gestellt.1
Sich in Alltagssituationen in der eigenen Lebenswelt und Wohnumgebung sicher bewegen zu können, ist eine Grundvoraussetzung für ein freies und selbstbestimmtes Leben. Wenn ein Gefühl der Unsicherheit weit verbreitet ist, schränkt dies nicht nur die persönliche Freiheit der betroffenen einzelnen Personen ein. Vielmehr wirkt es sich auch auf die objektive Sicherheitslage und das gesellschaftliche Zusammenleben aus. Furcht vor Kriminalität ist eng verbunden mit anderen gesellschaftlichen Problemen, wie z.B. einer angespannten Wohn- und Lebenssituation und Fragen der sozialen Teilhabe. Ein weit verbreitetes Unsicherheitsgefühl untergräbt insbesondere das Vertrauen in Staat, Polizei und Justiz.2
Ein direkter Zusammenhang zwischen der „objektiven“ Sicherheitslage und dem subjektiven Sicherheitsbzw. Unsicherheitsgefühl ist dabei nicht gegeben. Die Daten der polizeilichen Kriminalstatistik sowie kriminologische Studien zeigen, dass Deutschland ein weitgehend sicheres Land ist, in dem die Bürgerinnen und Bürger eher selten unmittelbar von Kriminalität bedroht sind.3 Für das eigene Sicherheitsempfinden spielen aber neben der objektiven Sicherheitslage weitere Aspekte eine Rolle.
Beim Sicherheitsempfinden der Bevölkerung ist zu differenzieren zwischen einer sozialen und einer personalen Form der Kriminalitätsfurcht. Die soziale Furcht besteht in dem Gefühl einer allgemeinen, Staat und Gesellschaft betreffenden Bedrohung durch Kriminalität. In Umfragen wird dazu z.B. gefragt, ob Kriminalität als bedeutsames Problem für Staat und Gesellschaft gesehen wird. Die personale Kriminalitätsfurcht beinhaltet dagegen das Gefühl einer persönlichen Bedrohung im konkreten Alltagsleben. Als sogenanntes „Standarditem“, das deliktsübergreifend zur Messung der Kriminalitätsfurcht verwendet wird, gilt die Frage nach dem Ausmaß an persönlicher Furcht, die die befragte Person empfindet, wenn sie nachts allein in der eigenen Wohngegend unterwegs ist.
Untersuchungen zeigen, dass die allgemeine Besorgnis über die Kriminalität als gesellschaftliches Problem regelmäßig höher ausfällt als die Furcht, selbst Opfer einer Straftat zu werden. Auf individueller Ebene stehen Sorgen, z.B. um soziale Sicherheit und Gesundheit, im Vordergrund. 4
Die Ursachen für kriminalitätsbezogene Unsicherheitsgefühle können vielfältig sein. In der kriminologischen Forschung werden mehrere Analyseebenen, insbesondere die persönliche Ebene, das Wohnumfeld und die Gesellschaft insgesamt, unterschieden.
Die Viktimisierungsthese beruht auf der Annahme, dass Kriminalitätsfurcht aus persönlichen - Erfahrungen mit Kriminalität entsteht. Diese These konnte nicht empirisch belegt werden, da die Furcht, Opfer einer Straftat zu werden, nicht an direkte oder indirekte Opfererlebnisse geknüpft ist.
Der Vulnerabilitätsansatz sieht als Ursache für Ängste das Bewusstsein eines Mangels an - Verteidigungs- und Abwehrchancen. So können z.B. Frauen oder ältere Menschen annehmen, dass sie einem potenziellen Angreifer physisch unterlegen sein könnten.
1 vgl. Wohnungs- und Haushaltserhebungen 1997, 2001, 2005, 2007, 2009, 2013, 2017, 2021 und Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth: Sicherheitsgefühl in Nürnberg. Ergebnisse der Wohnungs- und Haushaltserhebung Leben in Nürnberg 2017, S262, Dezember 2018 2 vgl. Hummelsheim-Doß 2016, Dina: Kriminalitätsfurcht in Deutschland. Fast jeder Fünfte fürchtet, Opfer einer Straftat zu werden, in: ISI 55, Februar 2016, S. 6-11, http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0168-ssoar-47257-8, aufgerufen am 26.07.2018, S. 6 3 vgl. Hummelsheim-Doss, Dina: Objektive und subjektive Sicherheit in Deutschland. Eine wissenschaftliche Annäherung an das Sicherheitsgefühl, in: APuZ 04.08.2017, S. 2f. 4 vgl. ebd., S. 5
Damit in enger Verbindung stehen sozialpsychologische Ansätze, die Persönlichkeitsfaktoren wie z.B. Selbstvertrauen und Resilienz als psychische Schutzfaktoren betrachten.
Die Soziale-Kontrolle-Perspektive bezieht sich auf Merkmale der Wohnumgebung und - Nachbarschaft, die den Grad der Einhaltung gemeinsamer Werte und Bindungen anzeigen. Sog. „Incivilities“ wie Müll, Graffiti oder betrunkene Personen in der Öffentlichkeit können einen Werteverfall und Mangel an sozialer Kontrolle signalisieren. Dies kann zu Unsicherheitsgefühlen in Wohngebieten führen.
Der Einfluss von Medien auf die Entstehung von Kriminalitätsängsten wird mit der Soziales-Problem- - Perspektive untersucht, d.h. inwiefern Berichte über einzelne schwere Straftaten ein verzerrtes Bild vermitteln und dadurch Unsicherheitsgefühle fördern.
Die Generalisierungsthese bezieht sich auf die gesamtgesellschaftliche Ebene. Sie sieht - Kriminalitätsfurcht als Ausdruck einer diffusen allgemeinen Verunsicherung, die eng mit gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen, wie Globalisierung, Klimawandel, Migration oder wirtschaftlichen Risiken verbunden ist. Kriminalität wird dabei als eine Art Projektionsfläche betrachtet, mit der allgemeine Zukunfts- und Existenzängsten greifbarer erscheinen.
Diese verschiedenen Erklärungsansätze stellen jeweils unterschiedliche Aspekte in den Vordergrund. Dabei ergänzen sie sich gegenseitig und schließen sich nicht aus.5
Empirisch zeigen sich konsistente Zusammenhänge zwischen dem Sicherheitsgefühl und demografischen und sozialräumlichen Merkmalen. Geschlecht und Alter spielen dabei eine zentrale Rolle. Auch Bildungsniveau, finanzielle Situation und Merkmale der Wohnsituation beeinflussen das Sicherheitsbzw. Unsicherheitsempfinden.6
Ein weiterer wesentlicher Faktor des Sicherheitsempfindens ist der Grad des Vertrauens in Polizei, Justiz und staatliche Institutionen. Untersuchungen zum Vertrauen in die Polizei und ihre Arbeit zeigten keine signifikanten Unterschiede zwischen Personen mit bzw. ohne Migrationshintergrund. Migrantinnen und Migranten stehen demnach der Polizei nicht grundsätzlich skeptischer gegenüber als Personen ohne Migrationshintergrund. Deutlich wird dabei auch, dass Migrantinnen und Migranten der zweiten Generation der Polizei weniger Vertrauen entgegenbringen als Personen der ersten Generation. 7
In diesem Zusammenhang sollten als Hintergrundbedingungen auch gesamtgesellschaftliche Entwicklungen, die mit allgemeinen Unsicherheiten und Zukunftsängsten verbunden sein können, wie z.B. Klimawandel oder Pandemie, mit beobachtet werden.8
2. Sicherheitslage in Nürnberg
In Nürnberg besteht seit über 20 Jahren ein Sicherheitspakt von Polizei, Staatsanwaltschaft und beteiligten Dienststellen der Stadt Nürnberg, insbesondere Bürgermeisteramt, Rechtsamt und Ordnungsamt.9 Je nach konkreter Problemlage werden weitere städtische Dienststellen einbezogen.
Hintergrund der Zusammenarbeit sind die strikte Trennung der Zuständigkeiten von kommunalen Sicherheitsbehörden und der Polizei und jeweils unterschiedliche Eingriffsmaßnahmen. Mit dem Sicherheitspakt sollen die jeweiligen Kompetenzen, rechtlichen Möglichkeiten und Ressourcen gebündelt werden. Ziel der Zusammenarbeit ist es, bei Problem- und Gefahrenlagen schnell und nachhaltig eingreifen zu können. Das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung ist dabei immer ein wichtiger Aspekt.
5 vgl. Hummelsheim-Doß 2016, S. 7 6 vgl. ebd., S. 7f. 7 vgl. Leitgöb-Guzy, Nathalie: Vertrauen in und Erfahrungen mit Polizei und Justiz unter Personen mit Migrationshintergrund, BKA – Kriminalistisches Institut – KKF Aktuell 1/ 2021, S. 21f. 8 Die Befragung war am 31.12.2021, d.h. vor Beginn des Ukraine-Kriegs am 24.02.2022 abgeschlossen. 9 vgl. Stadt Nürnberg: 20 Jahre Sicherheitspakt Nürnberg, Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit, 29.06.2018
Über die Sicherheitslage in der Stadt wird regelmäßig durch die Polizei und die Stadtverwaltung im Stadtrat berichtet, zuletzt im April 2022.10
2.1 Sicherheitsbericht der Polizei
Die Zahl der ermittelten Straftaten ist in Nürnberg in den letzten Jahren kontinuierlich zurückgegangen. Im Jahr 2016 war mit 45.992 Straftaten11 ein Höchststand in der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik (PKS) zu verzeichnen, im Jahr 2021 waren es noch 33.249. Zugleich konnte die Aufklärungsquote im selben Zeitraum deutlich gesteigert werden. Sie betrug 2016 insgesamt 63,6% und erreichte im Jahr 2021 68,7%. Auch die Häufigkeitszahl, die die Anzahl der bekannt gewordenen Fälle je 100.000 Einwohner angibt, ist in den letzten Jahren deutlich gesunken. Sie betrug 9.170 im Jahr 2015 und sank zwischen 2020 (7.133) und 2021 weiter auf 6.449, d.h. sie hat innerhalb eines Jahres um 9,6% abgenommen. 12
Besonders stark zurückgegangen sind Wohnungseinbrüche (-51,1% im Vergleich zu 2020) und Diebstähle. Zugleich gab es auch erhebliche Steigerungen bei anderen Deliktarten. Dies betrifft vor allem Sexualdelikte (insbesondere Kinderpornografie) und Internetkriminalität (z.B. Betrug, Hasskriminalität).13
Inwiefern die Corona-Pandemie die Kriminalitätsentwicklung beeinflusst hat, ist auf Basis der PKS der Jahre 2020 und 2021 nicht eindeutig belegbar. Auswirkungen auf Familien und das häusliche Umfeld wurden in der Öffentlichkeit diskutiert, auch wegen der pandemiebedingt eingeschränkten sozialräumlichen bzw. informellen Kontrollmechanismen. Mit den PKS-Zahlen lässt sich dies nicht nachweisen. Nicht auszuschließen ist aber, dass von einem erhöhten Dunkelfeld, d.h. der Polizei nicht bekannten Straftaten, auszugehen sein könnte.14 Am ehesten ist ein Zusammenhang bei den Diebstählen zu erkennen, z.B. durch eingeschränkte Tatgelegenheiten aufgrund geschlossener Geschäfte. Jedoch ist hier bereits seit mehreren Jahren ein Rückgang zu verzeichnen, so dass der allgemeine Trend verstärkt worden sein könnte. 15
2.2 Sicherheitsbericht der Stadt Nürnberg
Über die Sicherheitslage in Nürnberg aus dem Aufgabenbereich der städtischen Dienststellen wurde ebenfalls in der Sitzung des Stadtrats am 27.04.2022 berichtet.16 Die Jahre 2020 und 2021 waren stark durch coronabedingte Einschränkungen, die sich im Verlauf der Pandemie immer wieder änderten, geprägt. Die Anzahl von Großdemonstrationen, insbesondere in Bezug auf coronabedingte Einschränkungen, war hoch. Die Kontrolle der Corona-Maßnahmen (z.B. Maskenpflicht, Zugangsbeschränkungen in der Gastronomie mit 3G/2G/2G+-Regelungen), in enger Kooperation mit der Polizei, und die dadurch verursachte hohe Zahl an Bußgeldbescheiden, waren in dieser Zeit ein wesentlicher Aufgabenschwerpunkt.
Zugleich nahm der Nutzungsdruck im öffentlichen Raum stark zu. In den Grünanlagen und an den gewöhnlichen Treffpunkten in der Innenstadt stieg die Besucherfrequenz drastisch an.17 Die Polizei, der Außendienst der Stadt Nürnberg und die vom Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) beauftragte Security zeigten vor Ort Präsenz. Ein besonderes Problem in Grünanlagen stellte der Müll, insbesondere
10 Sitzung des Stadtrats am 27.04.2022 11 Alle Zahlen von Straftaten werden ohne ausländerrechtliche Verstöße betrachtet. 12 Vgl. Polizeipräsidium Mittelfranken: Sicherheitsbericht 2021, S. 53 13 vgl. ebd., S. 57 14 vgl. ebd., S. 70f. und Polizeipräsidium Mittelfranken: Sicherheitsbericht 2020, S. 69f. 15 vgl. Polizeipräsidium Mittelfranken: Sicherheitsbericht 2021, S. 69 16 vgl. Stadt Nürnberg: Sicherheitsbericht der Stadt Nürnberg 2021, Stadtrat 27.04.2022 17 vgl. ebd., S. 6ff.
durch Einwegverpackungen, dar. Eine höhere Reinigungsfrequenz durch SÖR sowie größere Müllbehältnisse brachten dabei keinen einschneidenden Erfolg.18
Ein weiteres Thema war der Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit. Exzessiver Alkoholkonsum im öffentlichen Raum führt häufig zu einer Einschränkung der objektiven Sicherheit, da er mit Ruhestörungen, Verschmutzungen und Körperverletzungen verbunden ist.19
Das Thema der Vermittlung bei gegenläufigen Nutzungsinteressen wird auch durch die Stadt Nürnberg vorangetrieben. Ein erstes Konzept eines „Allparteilichen Konfliktmanagements“ für Nürnberg wurde entwickelt.20
Bei massiver Beschwerdelage oder abnehmendem subjektiven Sicherheitsgefühl in einem eng umgrenzten Gebiet wird ein Runder Tisch unter Leitung des Ordnungsamts eingerichtet. In Pandemiezeiten fanden die Treffen i.d.R. online statt.21
Seit Dezember 2018 ist der kommunale Außendienst der Stadt Nürnberg (ADN) mit zunächst 7 Mitarbeitenden im Außendienst auf den öffentlichen Straßen und Plätzen sowie in den Grünanlagen Nürnbergs unterwegs. Seit dem 1. Januar 2022 sind 22 Außendienstmitarbeitende beim ADN beschäftigt. Der ADN hat die Aufgabe, die Einhaltung der stadtrechtlichen Regelungen, d.h. der kommunalen Satzungen und Verordnungen, im gesamten Stadtgebiet zu überwachen. Ebenso wichtig ist die Hilfestellung und Aufklärung in direkten Gesprächen.22
Im Rückblick auf die bisherigen Erfahrungen wird eine positive Bilanz des ADN gezogen. Der städtische Außendienst wird von der großen Mehrheit der Bürgerschaft gewünscht. Er kann schnell auf aktuelle Ereignisse reagieren, die Bürgerschaft unterstützen und die Grundlagen zur Ahndung von Verstößen gegen das vielseitige Stadtrecht liefern.23
3. Sicherheitsgefühl in Nürnberg 2021
Im Rahmen der Wohnungs- und Haushaltserhebung Leben in Nürnberg 2021 wurde die Sicherheitsthematik an mehreren Stellen im Fragebogen angesprochen. Diese unterschiedlichen Aspekte des Sicherheitsthemas ergeben zusammen ein differenziertes Gesamtbild für Nürnberg.
In einer offenen Frage zu den derzeit größten Problemen konnten die befragten Personen die aus ihrer Sicht dringendsten Themen als Freitext benennen. In diesem Zusammenhang wurden Sicherheitsthemen nicht vorrangig angegeben. 39% aller Nennungen bezogen sich auf Verkehrsfragen. Mit großem Abstand folgen die Themen Sauberkeit und Umwelt (16% der Angaben) und Wohnen (14%). Sicherheitsrelevante Probleme, insbesondere Belästigungen, Gefährdungen (z.B. durch Radfahrende auf Gehwegen), Kriminalität und Gewalt machten zusammen 6% der Antworten aus.
Die öffentliche Sicherheit und der Schutz vor Kriminalität ist für die Nürnbergerinnen und Nürnberger zugleich ein besonders wichtiger Aspekt des städtischen Lebens. 24% aller teilnehmenden Personen nannten „Sicherheit“ als für sie persönlich besonders wichtigen Aspekt des Lebens in Nürnberg. 24
18 vgl. ebd., S. 10 19 vgl. Sicherheitsbericht der Stadt Nürnberg 2021, S. 11 20 vgl. Stadt Nürnberg, Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit: Allparteiliches Konfliktmanagement im öffentlichen Raum und im sozialen Nahraum, RWA 07.07.2021. Das Konzept entstand in Kooperation von OA, SHA und MRB 21 vgl. Sicherheitsbericht der Stadt Nürnberg 2021, S. 15 ff. 22 vgl. ebd., S. 45 ff. 23 vgl. ebd., S. 50 24 Frageformulierung: „Wie zufrieden sind Sie ganz allgemein mit den folgenden Aspekten in Nürnberg? Bitte geben Sie zusätzlich an, welche dieser Aspekte für Sie persönlich besonders wichtig sind. ...öffentliche Sicherheit, Schutz vor Kriminalität“ Insgesamt konnten 31 Aspekte bewertet werden. Am häufigsten wurden als besonders wichtige Aspekte Sauberkeit (28% aller Befragten), Parks/ Grünanlagen und öffentliche Sicherheit/ Schutz vor Kriminalität (jeweils 24%) genannt.
Im Rahmen des Schwerpunktthemas zur Nutzung von Grünflächen und Parks wurde auch nach der Zufriedenheit mit Sauberkeit, Sicherheit und der Einhaltung von Regeln gefragt.
In den folgenden Abschnitten werden die Befragungsergebnisse zur allgemeinen Zufriedenheit mit der öffentlichen Sicherheit, zum Schwerpunktthema Sicherheitsgefühl und zu den sicherheitsrelevanten Aspekten der Grünflächennutzung dargestellt.
3.1 Zufriedenheit mit öffentlicher Sicherheit und Sauberkeit
Auf die Frage, wie zufrieden sie ganz allgemein mit dem Aspekt der öffentlichen Sicherheit und Schutz vor Kriminalität sind, äußerten sich im Jahr 2011 51% der Befragten zufrieden oder sehr zufrieden. 2017 fielen die Antworten deutlich schlechter aus, nur 43% waren zufrieden bzw. sehr zufrieden, dagegen 22% eher oder sehr unzufrieden. Bis 2021 hat sich die allgemeine Zufriedenheit mit der öffentlichen Sicherheit kaum verbessert (vgl. Abb.1).
Abb. 1: Zufriedenheit mit öffentlicher Sicherheit, Schutz vor Kriminalität und mit Sauberkeit* in Nürnberg 2011, 2017 und 2021, in Prozent
sehr zufrieden zufrieden teils/teils kann ich nicht beurteilen keine Angabe eher unzufrieden sehr unzufrieden öffentliche Sicherheit, Schutz vor Kriminalität 2021 6 37 29 7 3 12 5 öffentliche Sicherheit, Schutz vor Kriminalität 2017 8 35 28 43 15 7 öffentliche Sicherheit, Schutz vor Kriminalität 2011 8 43 28 3 6 9 3 Sauberkeit 2021 3 22 36 13 23 11 Sauberkeit 2017 5 29 34 12 20 10 0% 25% 50% 75% 100%
Frageformulierung: „Wie zufrieden sind Sie ganz allgemein mit den folgenden Aspekten in Nürnberg? ...öffentliche Sicherheit, Schutz vor Kriminalität …Sauberkeit“ * Die Zufriedenheit mit der Sauberkeit wurde 2011 nicht gesondert erfragt, daher ist kein Vergleich möglich. Quellen: Wohnungs- und Haushaltserhebungen Leben in Nürnberg 2011, 2017 und 2021
| 6 | 3 | 7 | 29 | 7 | 3 | 12 | 5 | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 8 | 3 | 5 | 28 | 4 | 3 | 15 | 7 | ||||||||||
| 8 | 43 | 28 | 3 | 6 | 9 | 3 | |||||||||||
| 3 | 22 | 36 | 1 | 3 | 23 | 11 | |||||||||||
| 5 | 29 | 3 | 4 1 | 2 | 20 | 10 |
Die Bewertungen unterscheiden sich nach den Stadtgebieten, in denen die befragten Personen leben. Weit überdurchschnittlich gut (sehr zufrieden und zufrieden zusammen 52% bis 54%) wird die öffentliche Sicherheit in der Altstadt, in St.Johannis, Wöhrd und Gleißhammer beurteilt. Überproportional hohe Anteile unzufriedener Äußerungen (eher und sehr unzufrieden zusammen 22% bis 25%) sind bei Befragten, die in Werderau/ Hasenbuck/ Gartenstadt, Gebersdorf/ Höfen oder Eberhardshof/ Muggenhof wohnen, zu verzeichnen.
Mit der Sauberkeit in Nürnberg sind 2021 deutlich weniger Nürnbergerinnen und Nürnberger zufrieden als 2017 (sehr zufrieden und zufrieden zusammen 25% bzw. 34%, vgl. Abb.1). Mit der Sauberkeit überproportional zufrieden sind Befragte, die in der Altstadt, Eberhardshof/ Muggenhof, Gleißhammer oder der Nordstadt leben (zwischen 30% und 37% zufrieden bzw. sehr zufrieden). Überdurchschnittlich hohe Anteile eher oder sehr unzufriedener Personen sind in Gostenhof/ Kleinweidenmühle (47%), Werderau/ Hasenbuck/ Gartenstadt (43%), der Südstadt (41%) und St.Johannis (39%) festzustellen.
3.2 Sicherheitsgefühl in Alltagssituationen
Fragen zum Sicherheitsgefühl in verschiedenen Alltagssituationen und zur Bewertung von Sicherheit und Ordnung werden in Nürnberger Bürgerumfragen schon seit vielen Jahren gestellt. Eine Zusammenfassung der bisherigen Befragungsergebnisse im Zeitvergleich ist in Anhang 3 enthalten. In der Wohnungs- und Haushaltserhebung Leben in Nürnberg 2021 wurde das Schwerpunktthema Sicherheitsgefühl wieder aufgegriffen.
3.2.1 Sicherheits- bzw. Unsicherheitsgefühl tagsüber und nachts
Im Vergleich zu den letzten beiden Bürgerumfragen zur Sicherheitsthematik in den Jahren 2013 und 2017 hat sich das Gefühl, in der eigenen Wohnung tagsüber und nachts sicher zu sein, im Jahr 2021 deutlich erhöht (vgl. Abb.2).
| Abb. 2: Sicherheitsgefühl* in Nürnberg 2011, 2017 und 2021, in Prozent | |
|---|---|
| tagsüber sehr sicher ziemlich sicher keine Angabe eher unsicher sehr unsicher 0 20 40 60 80 100 Wohnung 2021 67 30 220 Wohnung 2017 61 35 220 Wohnung 2013 62 34 121 Wohngegend 2021 54 40 240 Wohngegend 2017 47 44 361 Wohngegend 2013 50 43 241 Stadtzentrum 2021 46 44 371 Stadtzentrum 2017 40 47 3 81 Stadtzentrum 2013 45 45 361 U-Bahn, Straßenbahn, Bus 2021 38 49 3 81 U-Bahn, Straßenbahn, Bus 2017 32 50 4 12 3 U-Bahn, Straßenbahn, Bus 2013 35 51 3 92 Grünanlagen, Parks 2021 42 46 471 Grünanlagen, Parks 2017 32 51 4 113 Grünanlagen, Parks 2013 36 50 3 92 | nachts 0 20 40 60 80 100 51 39 261 44 42 3101 47 43 262 22 47 3 22 6 18 42 4 29 8 22 46 4 23 5 13 37 5 35 10 11 34 6 36 13 14 39 5 33 8 9 32 5 38 16 7 26 6 41 21 9 30 5 40 15 7 25 6 38 25 5 18 6 41 30 7 24 6 39 23 |
| * Frageformulierung: „Wie sicher fühlen Sie sich … wenn Sie allein (unterwegs) sind? Quellen: Wohnungs- und Haushaltserhebungen Leben in Nürnberg 2013, 2017 und 2021 |
| 67 | 3 | 0 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| 61 | 35 | ||||
| 62 | 34 | ||||
| 54 | 40 | 2 | |||
| 47 | 44 | 3 | |||
| 50 | 43 | 2 | |||
| 46 | 44 | 3 | |||
| 4 | 0 | 47 | 3 8 | ||
| 45 | 45 | 3 | |||
| 3 | 8 | 4 | 9 | 3 8 | |
| 32 | 50 | 4 12 | |||
| 35 | 5 | 1 | 3 9 | ||
| 4 | 2 | 46 | 4 | ||
| 32 | 51 | 4 11 | |||
| 36 | 5 | 0 | 3 9 |
| 51 | 39 | 261 | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 4 | 4 | 42 | 3 | 101 | |||||||
| 4 | 7 | 43 | 262 | ||||||||
| 22 | 47 | 3 | 22 | 6 | |||||||
| 18 | 4 | 2 | 4 | 29 | 8 | ||||||
| 22 | 46 | 4 | 23 | 5 | |||||||
| 13 | 37 | 5 | 35 | 10 | |||||||
| 11 | 34 | 6 | 36 | 13 | |||||||
| 14 | 39 | 5 | 33 | 8 | |||||||
| 9 | 32 | 5 | 38 | 16 | |||||||
| 7 | 26 | 6 | 4 | 1 | 21 | ||||||
| 9 | 30 | 5 | 40 | 15 | |||||||
| 7 | 25 | 6 | 38 | 25 | |||||||
| 5 | 18 | 6 | 41 | 30 | |||||||
| 7 | 24 | 6 | 3 | 9 | 23 |
In der eigenen Wohngegend hatte zwischen 2013 und 2017 das Sicherheitsgefühl abgenommen.25 Die Ergebnisse der Befragung 2021 sind wieder positiver und nahe an den Werten von 2013.
25 Eine Zunahme des Unsicherheitsgefühls ist in diesem Zeitraum auch bundesweit festzustellen, wie der Vergleich der Befragungsdaten der Viktimisierungssurveys 2012 und 2017 zeigt, vgl. BKA (Hrsg.): Deutscher Viktimisierungssurvey
Auch bei den weiteren Alltagssituationen, zu denen nach dem Sicherheitsgefühl gefragt wurde, d.h. der Aufenthalt im Stadtzentrum, in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Grünflächen, fielen die Ergebnisse 2017 schlechter aus als 2013. In allen Bereichen zeigen sich 2021 tagsüber und nachts wieder Verbesserungen.
Das Sicherheitsgefühl im Stadtzentrum nachts unterscheidet sich stark nach dem Stadtgebiet, in dem die befragten Personen leben. Für Altstadtbewohner ist das Stadtzentrum die unmittelbare Wohnumgebung, von ihnen fühlen sich 66% sehr bzw. ziemlich sicher. Auch unter Befragten aus den angrenzenden Stadtteilen im Westen, Norden und Süden26 der Altstadt ist das Sicherheitsgefühl nachts überdurchschnittlich hoch (58% bis 64%). Deutlich weniger sicher fühlen sich Befragte, die in den Außenstadtgebieten leben.
Besonders auffällig ist die Steigerung des Sicherheitsgefühls in Grünanlagen und Parks tagsüber. Im Jahr 2021 fühlen sich hier 42% sehr sicher im Vergleich zu 36% im Jahr 2013.
Inwiefern diese tendenzielle Verbesserung des Sicherheitsgefühls durch die Corona-Pandemie beeinflusst wurde, z.B. indem man sich aufgrund von Lockdown, Homeoffice, Homeschooling etc. häufiger zu Hause oder in öffentlichen Grünflächen aufgehalten hat als normalerweise, kann aufgrund der vorliegenden Daten nicht belegt werden. 27
3.2.2 Unsicherheitsgefühle von Frauen und Männern
Das Sicherheits- bzw. Unsicherheitsempfinden von Frauen und Männern unterscheidet sich deutlich.28 Tagsüber sind geschlechtsspezifische Unterschiede eher gering und zeigen sich vor allem in Verschiebungen zwischen den Antwortkategorien „sehr sicher“ und „ziemlich sicher“. Nachts fühlen sich Frauen in verschiedenen Situationen dagegen wesentlich unsicherer als Männer (vgl. Abb.3).
In der eigenen Wohnung nachts fühlen sich fast alle befragten Männer sehr oder zumindest ziemlich sicher (zusammen 94%). Unter den Frauen sind es zusammen 89%, und der Anteil der Antworten „sehr sicher“ ist mit 46% deutlich niedriger als bei den Männern mit 58%.
In der Wohngegend nachts allein unterwegs zu sein, ist für drei Viertel der Männer, aber nur knapp zwei Drittel der Frauen mit einem sicheren Gefühl verbunden. 35% der Frauen verbinden damit eher ein unsicheres Gefühl, im Unterschied zu 20% der Männer.
Nachts allein im Stadtzentrum unterwegs zu sein, ist für 53% der befragten Frauen mit Unsicherheitsgefühlen verbunden (Männer 36%).
Besonders groß sind die Unterschiede beim Aufenthalt in Parks und öffentlichen Verkehrsmitteln. Drei Viertel der befragten Frauen fühlen sich sehr (35%) oder eher unsicher (40%), wenn sie nachts allein in Parks oder Grünanlagen unterwegs sind. Unter den männlichen Befragten ist es die Hälfte (14% sehr bzw. 35% eher unsicher). In Bussen und Bahnen einschließlich Haltestellen fühlen sich zwei Drittel der Frauen sehr (21%) bzw. eher unsicher (43%), im Unterschied zu 42% der Männer.
Abb. 3: Sicherheitsgefühl* in Nürnberg 2021 nach Geschlecht, in Prozent
- Opfererfahrungen, kriminalitätsbezogene Einstellungen sowie Wahrnehmung von Unsicherheit und Kriminalität in Deutschland, April 2019, S. 46 ff. 26 Gostenhof/ Kleinweidenmühle, Eberhardshof/ Muggenhof, St.Johannis, Nordstadt, Wöhrd, Südstadt 27 Einflüsse der Corona-Pandemie können weitere Auswertungen der Wohnungs- und Haushaltserhebung 2021 zeigen, da auch die Nutzung von Grünflächen und Parks ein Schwerpunktthema war. 28 Im Fragebogen wurde auch das Geschlecht ‚divers‘ erhoben. Wegen der sehr geringen Anzahl von 10 befragten Personen ist aus Datenschutzgründen keine statistische Auswertung möglich.
| tagsüber sehr sicher ziemlich sicher keine Angabe eher unsicher sehr unsicher 0 25 50 75 100 Wohnung Männer 70 27 110 Wohnung Frauen 65 31 120 Wohngegend Männer 56 40 130 Wohngegend Frauen 53 40 241 Stadtzentrum Männer 48 43 260 Stadtzentrum Frauen 45 44 461 ÖPNV Männer 41 47 381 ÖPNV Frauen 35 51 3 92 Parks Männer 46 44 351 Parks Frauen 39 48 472 | nachts 0 25 50 75 100 58 36 241 46 43 272 30 48 3 17 3 16 47 3 27 8 18 42 4 30 6 9 33 5 39 14 14 40 4 33 9 5 26 5 43 21 11 36 5 35 14 4 16 6 40 35 |
|---|---|
| * Frageformulierung: „Wie sicher fühlen Sie sich … wenn Sie allein (unterwegs) sind? Quelle: Wohnungs- und Haushaltserhebung Leben in Nürnberg 2021 |
| 70 | 27 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 65 | 31 | ||||
| 56 | 4 | 0 | |||
| 5 | 3 | 40 | 2 | ||
| 4 | 8 | 43 | 2 | ||
| 45 | 44 | 4 | |||
| 41 | 47 | 38 | |||
| 35 | 51 | 3 9 | |||
| 46 | 44 | 3 | |||
| 39 | 48 | 47 |
| 58 | 3 | 6 | 24 | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 46 | 43 | 2 | 72 | ||||||||||||
| 30 | 48 | 3 17 3 | |||||||||||||
| 16 | 47 | 3 | 27 | 8 | |||||||||||
| 18 | 42 | 4 | 30 | 6 | |||||||||||
| 9 | 3 | 3 | 5 | 39 | 14 | ||||||||||
| 14 | 40 | 4 | 3 | 3 | 9 | ||||||||||
| 5 | 26 | 5 | 43 | 21 | |||||||||||
| 11 | 36 | 5 | 35 | 14 | |||||||||||
| 4 | 16 | 6 | 40 | 35 |
3.2.3 Sicherheitsgefühl in der Wohnung nachts
Der Anteil der befragten Personen, die sich eher oder sogar sehr unsicher fühlen, wenn sie sich nachts allein in ihrer Wohnung aufhalten, beträgt in Nürnberg insgesamt 7%. Dabei gibt es große Unterschiede zwischen den Nürnberger Stadtgebieten (vgl. Abb.4). Weit überdurchschnittlich hoch ist das Unsicherheitsempfinden nachts in der eigenen Wohnung in der Nordöstlichen und Südöstlichen Außenstadt, in Eberhardshof/ Muggenhof und in der Südstadt.
Das Unsicherheitsgefühl nachts allein in der eigenen Wohnung ist insgesamt in Wohngegenden, die dem Sozialraumtyp der sozial angespannten Quartiere29 zuzurechnen sind, leicht erhöht (2% sehr unsicher und 8% eher unsicher).
Auch unter befragten Personen, die in einem Ein- oder Zweifamilienhaus wohnen, ist der Anteil derjenigen, die sich nachts zuhause nicht sicher fühlen, leicht erhöht (11% eher oder sehr unsicher).
29 Vgl. Sozialraumtypisierung für Nürnberg und Fürth, Statistischer Monatsbericht für Mai 2018, M485, 10.07.2018
Abb. 4: Sicherheitsgefühl* in der Wohnung nachts nach Umfragegebieten in Nürnberg 2021, Antwortanteile "sehr unsicher" und "eher unsicher", in Prozent
Nürnberg insgesamt 7% sehr bzw. eher unsicher Nürnberg insgesamt 1 6 sehr unsicher 1 Altstadt 0 4 eher unsicher 2 Südstadt 3 8 3 Schweinau, St. Leonhard 0 7 4 Gostenhof, Kleinweidenmühle 1 5 5 St. Johannis 0 3 6 Nordstadt 1 2 7 Wöhrd 1 3 8 Gleißhammer 2 4 9 Südöstliche Außenstadt 1 11 10 Werderau, Hasenbuck, Gartenstadt 1 4 11 Hafen, Katzwang, Kornburg 1 7 12 Röthenbach, Eibach, Mühlhof 1 7 13 Gebersdorf, Höfen 1 6 14 Eberhardshof, Muggenhof 5 8 15 Nordwestliche Außenstadt 0 3 16 Nordöstliche Außenstadt 1 14 17 Östliche Außenstadt 1 4 0 5 10 15 20
* Frageformulierung: „Wie sicher fühlen Sie sich in Ihrer Wohngegend, wenn Sie allein unterwegs sind? … nachts (Antwortanteile „sehr unsicher“ und „eher unsicher“) ? Quelle: Wohnungs- und Haushaltserhebung Leben in Nürnberg 2021
| 1 | 6 | ||
|---|---|---|---|
| 0 4 | |||
| 3 | 8 | ||
| 0 | 7 | ||
| 1 5 0 3 1 2 1 3 2 4 | |||
| 1 | 11 | ||
| 1 4 | |||
| 1 | 7 | ||
| 1 | 7 | ||
| 1 | 6 | ||
| 5 | 8 | ||
| 0 3 | |||
| 1 | 14 |
| 1 | 5 |
|---|
| 0 | 3 |
|---|
| 1 | 2 |
|---|
| 1 | 3 |
|---|
| 2 | 4 |
|---|
| 1 | 4 |
|---|
| 1 | 4 |
|---|
3.2.4 Sicherheitsgefühl in der Wohngegend nachts
Die Frage nach dem Sicherheits- bzw. Unsicherheitsgefühl nachts allein in der eigenen Wohngegend gilt als allgemeiner Indikator für das Ausmaß der persönlichen Furcht vor Kriminalität.30 Diese Frage wird in den Nürnberger Bürgerumfragen seit 1997 verwendet. Der langjährige Zeitvergleich (vgl. Anhang 3, Tab.2) zeigt, dass zwischen 2013 und 2017 die Unsicherheit in der eigenen Wohnumgebung nachts stark zugenommen hat. Die Antwortverteilung der Bürgerumfrage 2021 entspricht dagegen wieder dem Niveau bis 2013.
In Abb.5 wird das Sicherheitsempfinden nach Geschlecht und Altersgruppen differenziert dargestellt. Bei den Männern fühlen sich in den Altersgruppen bis unter 65 Jahren jeweils 78% bis 83% sehr oder ziemlich sicher. Dabei zeigen sich Verschiebungen zwischen den Angaben „sehr sicher“ (41% der 18- bis unter 25-Jährigen, 29% der 60- bis unter 65-Jährigen) und „ziemlich sicher“ (37% der 18- bis unter 25- Jährigen bzw. 52% der 60- bis unter 65-Jährigen). In den Altersgruppen ab 65 Jahren nimmt das Unsicherheitsgefühl nachts allein im eigenen Wohnviertel stark zu (17% eher oder sehr unsicher bei den 60- bis unter 65-Jährigen bis zu 36% der 80-Jährigen und Älteren).
30 vgl. Hummelsheim-Doß 2017, S. 7f.
| Abb. 5: Sicherheitsgefühl* in der Wohngegend nachts nach Geschlecht und Altersgruppen in Nürnberg 2021, in Prozent | |
|---|---|
| Männer sehr sicher ziemlich sicher keine Angabe eher unsicher sehr unsicher 0 25 50 75 100 18 bis unter 25 Jahre 41 37 5 11 6 25 bis unter 30 Jahre 33 47 1 15 4 30 bis unter 45 Jahre 36 47 113 2 45 bis unter 60 Jahre 31 47 3 15 3 60 bis unter 65 Jahre 29 52 1 15 2 65 bis unter 75 Jahre 18 55 2 22 4 75 bis unter 80 Jahre 15 49 4 30 2 80 Jahre und älter 13 41 9 33 3 Männer/Frauen insgesamt 30 48 2 17 3 | Frauen 0 25 50 75 100 11 35 0 36 18 18 40 2 29 12 19 51 1 21 7 14 57 2 20 7 18 39 5 31 8 14 45 3 32 6 10 44 8 33 6 9 29 14 40 7 16 47 3 27 8 |
| * Frageformulierung: „Wie sicher fühlen Sie sich in Ihrer Wohngegend, wenn Sie allein unterwegs sind? … nachts Quelle: Wohnungs- und Haushaltserhebung Leben in Nürnberg 2021 |
| 41 | 37 | 5 | 11 | 6 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 33 | 47 | 1 | 15 4 | ||||
| 36 | 47 | 113 | |||||
| 31 | 47 | 3 | 15 | ||||
| 29 | 52 | 1 15 | |||||
| 18 | 55 | 2 | 22 4 | ||||
| 15 | 49 | 4 | 30 | ||||
| 13 | 41 | 9 | 33 | ||||
| 30 | 48 | 2 | 17 |
| 11 | 35 | 0 | 36 | 18 | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 18 | 40 | 2 | 2 | 9 | 12 | ||||||
| 19 | 51 | 1 | 21 | 7 | |||||||
| 14 | 57 | 2 20 | 7 | ||||||||
| 18 | 39 | 5 | 31 | 8 | |||||||
| 14 | 45 | 3 | 32 | 6 | |||||||
| 10 | 44 | 8 | 33 | 6 | |||||||
| 9 | 2 | 9 | 14 | 4 | 0 | 7 | |||||
| 16 | 47 | 3 | 27 | 8 |
Bei den Frauen sind die Altersunterschiede beim Sicherheitsgefühl sehr groß. Am größten sind die Unsicherheitsgefühle bei jungen Frauen unter 25 Jahren, von ihnen fühlt sich mehr als die Hälfte eher (36%) oder sogar sehr unsicher (18%). In den nächsthöheren Altersgruppen ist das Sicherheitsgefühl stärker ausgeprägt und erreicht die besten Werte in der Altersspanne zwischen 30 und 60 Jahren. Mit zunehmendem Alter fühlen sich Frauen wesentlich unsicherer. Die hohen Anteile fehlender Angaben bei Seniorinnen ab 75 Jahren könnten darauf hindeuten, dass sie eher selten nachts allein unterwegs sind.31
Ein Vergleich nach Migrationshintergrund und Geschlecht (Abb.6) zeigt, dass die geschlechtsspezifischen Unterschiede des Sicherheitsempfindens wesentlich größer sind als die die Unterschiede nach Staatsangehörigkeit bzw. Migrationshintergrund.
Unsicherheitsgefühle in der Wohngegend nachts sind am stärksten verbreitet bei deutschen Frauen mit Migrationshintergrund (37% eher oder sehr unsicher). Unabhängig von Staatsangehörigkeit und Migrationshintergrund fühlen sich Frauen nachts allein in ihrer Wohngegend deutlich unsicherer als Männer.
Bei den befragten Männern unterscheiden sich die zusammengefassten Werte von „sehr sicher“ und „ziemlich sicher“ kaum nach dem Migrationshintergrund (alle Werte liegen zwischen 77% und 79%). Jedoch ist bei deutschen Männern ohne Migrationshintergrund der Anteil „sehr sicher“ mit 26% geringer als unter nichtdeutschen Männern und Männern mit Migrationshintergrund.
31 Zum Vermeidungsverhalten, um Gefahren aus dem Weg zu gehen, vgl. BKA (Hrsg.): Deutscher Viktimisierungssurvey 2017, S.58ff.
Abb. 6: Sicherheitsgefühl* in der Wohngegend nachts nach Migrationshintergrund und Geschlecht in Nürnberg 2021, in Prozent
sehr sicher ziemlich sicher keine Angabe eher unsicher sehr unsicher 0 25 50 75 100 deutsch ohne Migrationshintergrund insg. 21 49 2 23 5 nicht-deutsche Staatsangehörigkeit insg. 26 44 5 18 6 deutsch mit Migrationshintergrund insg. 23 44 4 23 6 Befragte insgesamt 22 47 3 22 6 deutsch ohne Migrationshintergrund Frauen 16 47 2 28 7 nicht-deutsche Staatsangehörigkeit Frauen 18 47 5 20 10 deutsch mit Migrationshintergrund Frauen 12 46 4 28 9 Frauen insgesamt 16 47 3 26 8 deutsch ohne Migrationshintergrund Männer 26 51 2 17 3 nicht-deutsche Staatsangehörigkeit Männer 35 43 5 15 2 deutsch mit Migrationshintergrund Männer 36 43 2 16 2 Männer insgesamt 30 48 3 17 3
* Frageformulierung: „Wie sicher fühlen Sie sich in Ihrer Wohngegend, wenn Sie allein unterwegs sind? … nachts Quelle: Wohnungs- und Haushaltserhebung Leben in Nürnberg 2021
| 21 | 49 | 2 | 23 | 5 | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 26 | 44 | 5 | 18 | 6 | ||||||||||
| 23 | 44 | 4 | 23 | 6 | ||||||||||
| 22 | 47 | 3 | 22 | 6 | ||||||||||
| 16 | 47 | 2 | 28 | 7 | ||||||||||
| 18 | 47 | 5 | 20 | 10 | ||||||||||
| 12 | 46 | 4 | 28 | 9 | ||||||||||
| 16 | 47 | 3 | 26 | 8 | ||||||||||
| 26 | 51 | 2 | 17 | 3 | ||||||||||
| 35 | 43 | 5 | 15 | 2 | ||||||||||
| 36 | 43 | 2 16 | 2 | |||||||||||
| 30 | 48 | 3 | 17 | 3 |
Unsicherheitsgefühle nachts allein in der eigenen Wohngegend sind im Stadtgebiet ungleich verteilt (vgl. Abb.7). Weit überdurchschnittlich hohe Anteile von knapp 40% für eine eher bzw. sehr unsichere Wahrnehmung sind in den Gebieten Schweinau/ St.Leonhard, Südstadt und Eberhardshof/ Muggenhof festzustellen. Auch Gostenhof/ Kleinweidenmühle, Röthenbach/ Eibach/ Mühlhof und die Südöstliche Außenstadt liegen mit einem Anteil von ca. 33% an eher oder sehr unsicheren befragten Personen in diesen Gebieten erkennbar über dem gesamtstädtischen Durchschnitt.
Bei der Wahrnehmung von Sicherheit bzw. Unsicherheit nachts in der eigenen Wohngegend zeigen sich große Unterschiede zwischen den Nürnberger Sozialraumtypen32. In sozial angespannten Quartieren ist der Anteil derjenigen Personen, die sich nachts allein in ihrer Wohnumgebung eher und sehr unsicher fühlen, mit zusammen 37% fast doppelt so hoch wie in etablierten Familienquartieren (17%), die sich überwiegend in ländlich geprägten Außenstadtbereichen befinden, bzw. City-/ Dienstleistungsquartieren (20%), d.h. in der Altstadt, St.Johannis, Nordstadt und Wöhrd. Im Bereich des gesamtstädtischen Durchschnitts von 28% liegen die gemäßigten Quartiere und neuen Wohnquartiere/ Insellagen.
32 Zur Sozialraumtypisierung vgl. M485
Abb. 7: Sicherheitsgefühl* in der Wohngegend nachts nach Umfragegebieten in Nürnberg 2021, Antwortanteile "sehr unsicher" und "eher unsicher", in Prozent
Nürnberg insgesamt 28% sehr bzw. eher unsicher Nürnberg insgesamt 6 22 sehr unsicher 1 Altstadt 4 20 eher unsicher 2 Südstadt 9 29 3 Schweinau, St. Leonhard 14 25 4 Gostenhof, Kleinweidenmühle 7 27 5 St. Johannis 2 16 6 Nordstadt 5 18 7 Wöhrd 2 17 8 Gleißhammer 6 23 9 Südöstliche Außenstadt 7 25 10 Werderau, Hasenbuck, Gartenstadt 6 16 11 Hafen, Katzwang, Kornburg 2 16 12 Röthenbach, Eibach, Mühlhof 5 28 13 Gebersdorf, Höfen 3 26 14 Eberhardshof, Muggenhof 12 26 15 Nordwestliche Außenstadt 1 18 16 Nordöstliche Außenstadt 7 17 17 Östliche Außenstadt 1 14 0 10 20 30 40 50
* Frageformulierung: „Wie sicher fühlen Sie sich in Ihrer Wohngegend, wenn Sie allein unterwegs sind? … nachts (Antwortanteile „sehr unsicher“ und „eher unsicher“) ? Quelle: Wohnungs- und Haushaltserhebung Leben in Nürnberg 2021
| 6 | 22 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 4 20 | |||||
| 9 | 29 | ||||
| 14 | 25 | ||||
| 7 | 27 | ||||
| 2 16 5 18 2 17 | |||||
| 6 | 23 | ||||
| 7 | 25 | ||||
| 6 16 2 16 | |||||
| 5 | 28 | ||||
| 3 26 | |||||
| 12 | 26 |
| 4 | 20 |
|---|
| 5 | 18 |
|---|
| 6 | 16 |
|---|
| 7 | 17 |
|---|
Leichte Abstufungen zeigen sich nach der Anzahl der Wohnungen in dem Gebäude, in dem die Befragten wohnen. 73% der Bewohner von Ein- und Zweifamilienhäusern fühlen sich in ihrer Wohngegend nachts sehr oder ziemlich sicher. Unter Befragten, die in einem Mehrfamilienhaus mit 13 und mehr Wohnungen leben, sind es 65%. Dabei unterscheiden sich die Angaben nicht danach, ob die Wohnung gemietet ist oder als selbst genutztes Eigentum bewohnt wird.
3.3 Beurteilung von Sicherheit und Ordnung in Nürnberg
Die befragten Personen wurden um ihre Beurteilung gebeten, inwiefern verschiedene Aspekte von Sicherheit und Ordnung ein Problem in Nürnberg darstellen. Diese Frage beinhaltet die Wahrnehmung von Sicherheitsfragen als gesamtgesellschaftliche Probleme. Die folgende Abb.8 zeigt die Befragungsergebnisse der Wohnungs- und Haushaltserhebungen 2013, 2017 und 2021. Die langjährige Entwicklung seit 2001 ist in Anhang 333 enthalten.
Die Beurteilung von Müll und Schmutz als Problem in Nürnberg hat seit 2013 sehr stark zugenommen. Bewerteten im Jahr 2013 noch mehr als zwei Drittel der Befragten Müll und Schmutz als nicht vorhandenes bzw. geringes Problem, so war es 2021 nur noch die Hälfte. Entsprechend nahm die Einstufung als ziemliches oder großes Problem von 30% auf 49% zu.
Abb. 8: Beurteilung von Sicherheit und Ordnung* in Nürnberg 2013, 2017 und 2021, in Prozent
kein Problem geringes Problem keine Angabe ziemliches Problem großes Problem Müll, Schmutz 2021 11 38 2 35 14 Müll, Schmutz 2017 19 45 2 25 9 Müll, Schmutz 2013 23 46 1 22 8 Belästigungen, Ruhestörungen 2021 17 56 2 18 7 Belästigungen, Ruhestörungen 2017 22 54 2 17 5 Belästigungen, Ruhestörungen 2013 23 57 2 14 4 Sachbeschädigungen, Vandalismus 2021 10 39 2 36 13 Sachbeschädigungen, Vandalismus 2017 13 42 2 33 10 Sachbeschädigungen, Vandalismus 2013 12 44 3 33 9 Kriminalität 2021 10 54 4 25 7 Kriminalität 2017 10 47 4 30 9 Kriminalität 2013 11 55 4 24 6 0% 20% 40% 60% 80% 100%
* Frageformulierung: „Wie beurteilen Sie die Sicherheit und Ordnung in Nürnberg in folgenden Bereichen?“ Quellen: Wohnungs- und Haushaltserhebungen Leben in Nürnberg 2013, 2017 und 2021
| 11 | 38 | 2 | 35 | 14 | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 19 | 45 | 2 | 25 | 9 | |||||||||
| 23 | 46 | 1 | 22 | 8 | |||||||||
| 17 | 56 | 2 | 18 | 7 | |||||||||
| 22 | 54 | 2 | 17 | 5 | |||||||||
| 23 | 57 | 2 14 | 4 | ||||||||||
| 10 | 39 | 2 | 36 | 13 | |||||||||
| 13 | 42 | 2 | 33 | 10 | |||||||||
| 12 | 44 | 3 | 33 | 9 | |||||||||
| 10 | 54 | 4 | 2 | 5 | 7 | ||||||||
| 10 | 47 | 4 | 30 | 9 | |||||||||
| 11 | 55 | 4 | 24 | 6 |
Die Bewertung von Belästigungen und Ruhestörungen als ziemliches bzw. großes Problem hat in den letzten Jahren kontinuierlich leicht zugenommen von zusammen 18% auf 25%.
Sachbeschädigungen, Vandalismus, Schmierereien (Graffiti) wurden 2013 von 42% der Befragten als ziemliches oder großes Problem bewertet, bis 2021 ist der Anteil auf 49% angestiegen.
Kriminalität wurde 2013 von 30% der Befragten als ziemliches oder großes Problem eingeschätzt. 2017 erachtete ein deutlich höherer Anteil von 39% Kriminalität als Problem und nur gut die Hälfte (57%) bewerteten dies als geringes bzw. nicht vorhandenes Problem. Im Jahr 2021 kommt die Antwortverteilung wieder den Befragungsergebnissen von 2013 nahe (64% kein bzw. geringes Problem, 33% ziemliches oder großes Problem).
33 Anhang 3, Tab. 6, 7, 8, 9, 12
3.3.1 Müll und Schmutz
Frauen (53%) und Männer (45%) unterscheiden sich leicht in der Bewertung von Müll als ziemliches bzw. großes Problem. Nach Altersgruppen sind geringfügige Abweichungen zu erkennen, wobei sowohl unter jungen Leute bis 30 Jahren als auch bei Befragten zwischen 65 und 75 Jahren die Anteile derjenigen, die Müll als ziemliches oder großes Problem einstufen, am höchsten sind (53%). Deutsche ohne oder mit Migrationshintergrund bewerten Müll und Schmutz zu einem deutlich höheren Anteil als ziemliches oder großes Problem (zusammen 53% bzw. 48%) als Befragte mit anderer Staatsangehörigkeit (37%).
Müll und Schmutz werden überproportional in Gostenhof/ Kleinweidenmühle, in der Altstadt, Schweinau/ St.Leonhard, Südstadt und Werderau/ Hasenbuck/ Gartenstadt als ziemliches oder großes Problem (55% bis 61%) benannt (vgl. Abb. 9).
Abb. 9: Beurteilung von Sicherheit und Ordnung* in Nürnberg 2021: Müll, Schmutz, Antwortanteile „großes Problem“ und „ziemliches Problem“ nach Umfragegebieten , in Prozent
Nürnberg insgesamt 49% Nürnberg insgesamt 14 35 großes 1 Altstadt 11 44 Problem 2 Südstadt 19 36 ziemliches 3 Schweinau, St. Leonhard 22 34 Problem 4 Gostenhof, Kleinweidenmühle 26 35 5 St. Johannis 15 39 6 Nordstadt 11 32 7 Wöhrd 15 38 8 Gleißhammer 15 32 9 Südöstliche Außenstadt 11 39 10 Werderau, Hasenbuck, Gartenstadt 14 43 11 Hafen, Katzwang, Kornburg 7 34 12 Röthenbach, Eibach, Mühlhof 14 30 13 Gebersdorf, Höfen 15 32 14 Eberhardshof, Muggenhof 14 31 15 Nordwestliche Außenstadt 8 30 16 Nordöstliche Außenstadt 8 33 17 Östliche Außenstadt 10 32 0 10 20 30 40 50 60 70 80
* Frageformulierung: „Wie beurteilen Sie die Sicherheit und Ordnung in Nürnberg in folgenden Bereichen? - Müll, Schmutz“ Quelle: Wohnungs- und Haushaltserhebung Leben in Nürnberg 2021
| 14 | 35 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 11 | 44 | ||||
| 19 | 36 | ||||
| 22 | 34 | ||||
| 26 | 35 | ||||
| 15 | 39 | ||||
| 11 32 | |||||
| 15 | 38 | ||||
| 15 32 | |||||
| 11 | 39 | ||||
| 14 | 43 |
| 11 | 32 |
|---|
| 15 | 32 |
|---|
| 14 | 30 |
|---|
| 15 | 32 |
|---|
| 14 | 31 |
|---|
| 8 | 30 |
|---|
| 8 | 33 |
|---|
| 10 | 32 |
|---|
3.3.2 Belästigungen und Ruhestörungen
Belästigungen und Ruhestörungen werden vor allem in der Altstadt, in Gostenhof/ Kleinweidenmühle, Schweinau/ St.Leonhard und der Südstadt als Problem angesehen. Auch das Gebiet Werderau/ Hasenbuck/ Gartenstadt liegt leicht über dem stadtweiten Durchschnittswert (vgl. Abb. 10).
Abb. 10: Beurteilung von Sicherheit und Ordnung* in Nürnberg: Belästigungen, Ruhestörungen, Antwortanteile „großes Problem“ und „ziemliches Problem“ nach Umfragegebieten , in Prozent
Nürnberg insgesamt 25% Gesamtsumme 6 18 großes Problem 1 Altstadt 13 23 ziemliches Problem 2 Südstadt 8 25 3 Schweinau, St. Leonhard 12 21 4 Gostenhof, Kleinweidenmühle 15 20 5 St. Johannis 6 16 6 Nordstadt 5 13 7 Wöhrd 8 16 8 Gleißhammer 7 17 9 Südöstliche Außenstadt 5 15 10 Werderau, Hasenbuck, Gartenstadt 6 23 11 Hafen, Katzwang, Kornburg 3 15 12 Röthenbach, Eibach, Mühlhof 4 21 13 Gebersdorf, Höfen 3 15 14 Eberhardshof, Muggenhof 7 20 15 Nordwestliche Außenstadt 3 17 16 Nordöstliche Außenstadt 5 15 17 Östliche Außenstadt 3 14 0 10 20 30 40 50 60 70
* Frageformulierung: „Wie beurteilen Sie die Sicherheit und Ordnung in Nürnberg in folgenden Bereichen? - Müll, Schmutz“ Quelle: Wohnungs- und Haushaltserhebung Leben in Nürnberg 2021
| 6 | 18 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 13 | 2 | 3 | ||||
| 8 | 25 | |||||
| 12 | 21 | |||||
| 15 | 2 | 0 | ||||
| 6 16 5 13 | ||||||
| 8 | 16 | |||||
| 7 | 17 | |||||
| 5 15 | ||||||
| 6 | 23 | |||||
| 3 15 | ||||||
| 4 | 21 | |||||
| 3 15 | ||||||
| 7 | 20 |
| 6 | 16 |
|---|
| 5 | 13 |
|---|
| 5 | 15 |
|---|
| 3 | 15 |
|---|
| 3 | 15 |
|---|
| 3 | 17 |
|---|
| 5 | 15 |
|---|
| 3 | 14 |
|---|
3.3.3 Sachbeschädigungen, Vandalismus und Schmierereien (Graffiti)
Sachbeschädigungen und Vandalismus werden überproportional von Personen der Altersgruppen von 45 bis unter 75 Jahren als ziemliches oder großes Problem (zusammen ca. 55%) gewertet. Innerhalb des Stadtgebiets ist der Anteil unter Befragten aus Schweinau/ St.Leonhard besonders hoch (56%, vgl. Abb. 11).
Abb. 11: Beurteilung von Sicherheit und Ordnung* in Nürnberg: Sachbeschädigungen, Vandalismus, Schmierereien (Graffiti) , Antwortanteile „großes Problem“ und „ziemliches Problem“ nach Umfragegebieten , in Prozent
Nürnberg insgesamt 49% großes Problem Nürnberg insgesamt 13 36 1 Altstadt 10 39 ziemliches 2 Südstadt 17 33 Problem 3 Schweinau, St. Leonhard 18 38 4 Gostenhof, Kleinweidenmühle 20 31 5 St. Johannis 9 33 6 Nordstadt 8 35 7 Wöhrd 8 42 8 Gleißhammer 13 28 9 Südöstliche Außenstadt 14 39 10 Werderau, Hasenbuck, Gartenstadt 15 37 11 Hafen, Katzwang, Kornburg 15 36 12 Röthenbach, Eibach, Mühlhof 13 37 13 Gebersdorf, Höfen 9 40 14 Eberhardshof, Muggenhof 10 36 15 Nordwestliche Außenstadt 12 36 16 Nordöstliche Außenstadt 10 33 17 Östliche Außenstadt 12 39 0 10 20 30 40 50 60 70
* Frageformulierung: „Wie beurteilen Sie die Sicherheit und Ordnung in Nürnberg in folgenden Bereichen? - Müll, Schmutz“ Quelle: Wohnungs- und Haushaltserhebung Leben in Nürnberg 2021
| 13 | 36 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 10 | 39 | |||||
| 17 | 33 | |||||
| 18 | 38 | |||||
| 20 | 31 | |||||
| 9 33 8 35 | ||||||
| 8 | 42 | |||||
| 13 28 | ||||||
| 14 | 39 | |||||
| 15 | 37 | |||||
| 15 | 36 | |||||
| 13 | 37 | |||||
| 9 | 40 | |||||
| 10 36 | ||||||
| 12 | 36 | |||||
| 10 33 | ||||||
| 12 | 39 |
| 9 | 33 |
|---|
| 8 | 35 |
|---|
| 13 | 28 |
|---|
| 10 | 36 |
|---|
| 10 | 33 |
|---|
3.3.4 Kriminalität
Frauen betrachten Kriminalität zu einem etwas höheren Anteil als ziemliches oder sogar großes Problem als Männer (36% bzw. 29%). Nur geringe Unterschiede sind zwischen den Altersgruppen zu erkennen. Kriminalität wird häufiger von Deutschen mit (36%) bzw. ohne Migrationshintergrund (33%) als Problem benannt als von Befragten anderer Staatangehörigkeit (27%).
Innerhalb des Nürnberger Stadtgebiets wird Kriminalität als gesellschaftliches Problem unterschiedlich bewertet (vgl. Abb.12). Deutlich überproportional wird Kriminalität in Schweinau/ St.Leonhard, in der Südstadt, in Gebersdorf/ Höfen und Röthenbach/ Eibach/ Mühlhof als ziemliches oder großes Problem eingestuft (jeweils 38% bis 40%). Als kein bzw. geringes Problem wird Kriminalität am häufigsten in St.Johannis (75%) und in der Nordstadt (71%) angesehen.
Abb. 12: Beurteilung von Sicherheit und Ordnung* in Nürnberg: Kriminalität, Antwortanteile „großes Problem“ und „ziemliches Problem“ nach Umfragegebieten , in Prozent
Nürnberg insgesamt 32% Nürnberg insgesamt 7 25 großes Problem 1 Altstadt 5 28 ziemliches Problem 2 Südstadt 13 26 3 Schweinau, St. Leonhard 18 22 4 Gostenhof, Kleinweidenmühle 3 29 5 St. Johannis 3 19 6 Nordstadt 5 22 7 Wöhrd 1 28 8 Gleißhammer 8 19 9 Südöstliche Außenstadt 9 25 10 Werderau, Hasenbuck, Gartenstadt 10 26 11 Hafen, Katzwang, Kornburg 6 27 12 Röthenbach, Eibach, Mühlhof 6 32 13 Gebersdorf, Höfen 6 33 14 Eberhardshof, Muggenhof 7 23 15 Nordwestliche Außenstadt 4 27 16 Nordöstliche Außenstadt 5 22 17 Östliche Außenstadt 5 21 0 10 20 30 40 50 60 70
* Frageformulierung: „Wie beurteilen Sie die Sicherheit und Ordnung in Nürnberg in folgenden Bereichen? - Kriminalität“ Quelle: Wohnungs- und Haushaltserhebung Leben in Nürnberg 2021
| 7 | 25 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 5 | 28 | |||||
| 13 | 26 | |||||
| 18 | 22 | |||||
| 3 | 29 | |||||
| 3 19 5 22 1 28 8 19 | ||||||
| 9 | 25 | |||||
| 10 | 26 | |||||
| 6 | 27 | |||||
| 6 | 32 | |||||
| 6 | 33 |
| 3 | 19 |
|---|
| 5 | 22 |
|---|
| 8 | 19 |
|---|
| 5 | 22 |
|---|
| 5 | 21 |
|---|
3.4 Bewertung der Polizeipräsenz
Die Frage, ob ihrer Meinung nach die Polizei ausreichend gegenwärtig ist, bejahten 2021 54% der befragten Personen. Damit zeigt sich ein verändertes Bild gegenüber 2017, als dies nur knapp die Hälfte angegeben hatte. Die Wahrnehmung der Polizeipräsenz hat sich damit tendenziell wieder dem Wert von 2013 (60%) angenähert (vgl. Abb.13).
Abb. 13: Ist Ihrer Meinung nach die Polizei ausreichend gegenwärtig?, Vergleich Nürnberg 2013, 2017 und 2021, in Prozent
2013 2017 2021 4 6 7 ja 35 49 nein 39 54 60 46 keine Angabe
Quellen: Wohnungs- und Haushaltserhebungen Leben in Nürnberg 2013, 2017 und 2021
Auch bei der Meinung zur Polizeipräsenz ist eine Altersabstufung zu erkennen. Junge Leute unter 30 Jahren halten sie fast zu zwei Dritteln (64%) für ausreichend, bei Befragten ab 65 Jahren sind nur 47% dieser Ansicht. Knapp die Hälfte der 65 Jahre und älteren Personen meint dagegen, dass die Polizei nicht ausreichend gegenwärtig ist. Dabei äußern sich 10% der Befragten im höheren Alter ab 75 Jahren dazu nicht.
| Abb. 14: Ist Ihrer Meinung nach die Polizei ausreichend gegenwärtig?, nach Geschlecht und Altersgruppen, Nürnberg 2021, in Prozent | |
|---|---|
| Männer ja keine Angabe nein 0 25 50 75 100 18 bis unter 25 Jahre 61 8 31 25 bis unter 30 Jahre 70 1 30 30 bis unter 45 Jahre 59 2 39 45 bis unter 60 Jahre 48 10 42 60 bis unter 65 Jahre 51 3 47 65 bis unter 75 Jahre 45 6 49 75 bis unter 80 Jahre 41 9 50 80 Jahre und älter 54 6 40 Männer/Frauen insgesamt 54 5 41 | Frauen 0 25 50 75 100 65 5 30 59 6 35 60 5 35 52 8 40 56 5 39 49 7 44 51 14 35 45 11 44 55 7 38 |
| Quelle: Wohnungs- und Haushaltserhebung Leben in Nürnberg 2021 |
| 61 | 8 | 31 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 70 | 1 | 30 | |||||
| 59 | 2 | 39 | |||||
| 4 | 8 1 | 0 | 42 | ||||
| 5 | 1 | 3 4 | 7 | ||||
| 45 | 6 | 4 | 9 | ||||
| 41 | 9 | 5 | 0 | ||||
| 54 | 6 | 40 | |||||
| 54 | 5 | 41 |
| 65 | 5 | 30 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 59 | 6 | 35 | |||||
| 60 | 5 | 35 | |||||
| 5 | 2 | 8 | 40 | ||||
| 56 | 5 | 39 | |||||
| 4 | 9 | 7 | 44 | ||||
| 5 | 1 | 14 | 35 | ||||
| 45 | 1 | 1 | 44 | ||||
| 55 | 7 | 38 |
Die Meinungen dazu, ob die Polizei ausreichend präsent ist, unterscheiden sich zwischen Frauen und Männern nach Altersgruppen (vgl. Abb.14). Bei den Männern ist der Anteil derjenigen, die die Polizei in Nürnberg ausreichend wahrnehmen, bei Befragten im Alter von 25 bis unter 30 Jahren mit 70% am
höchsten und bei den 75- bis 80-Jährigen mit 41% am niedrigsten. Auch bei den Frauen ist eine Abstufung nach dem Alter zu erkennen. Die Polizeipräsenz wird in der jüngsten Altersgruppe unter 25 Jahren von 65% als ausreichend eingeschätzt, bei den Seniorinnen ab 65 Jahren sind es 48%. Befragte mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit halten die Polizeipräsenz zu einem überdurchschnittlich hohen Anteil (63%) für ausreichend, bei Deutschen mit bzw. ohne Migrationshintergrund sind 55% bzw. 52% dieser Meinung.
Auch die Meinungen zur Polizeipräsenz sind innerhalb des Stadtgebiets ungleichmäßig verteilt (vgl. Abb.15). In der Nordstadt (68%) und in St.Johannis (61%) wird die Polizeipräsenz zu einem weit überdurchschnittlich hohen Anteil als ausreichend erachtet. Die Frage wird hingegen überdurchschnittlich häufig verneint in den südlichen und westlichen Außenstadtgebieten Röthenbach/ Eibach/ Mühlhof, Werderau/ Hasenbuck/ Gartenstadt, Hafen/ Katzwang/ Kornburg und Gebersdorf/ Höfen mit Antwortanteilen von 44% bis 49%.
Abb. 15: Ist Ihrer Meinung nach die Polizei ausreichend gegenwärtig?, Antwortanteil „nein“ nach Umfragegebieten, Nürnberg 2021, in Prozent
Nürnberg insgesamt 39 Anteil "nein" in % 1 Altstadt 37 2 Südstadt 38 3 Schweinau, St. Leonhard 42 4 Gostenhof, Kleinweidenmühle 34 5 St. Johannis 33 6 Nordstadt 27 7 Wöhrd 36 8 Gleißhammer 36 9 Südöstliche Außenstadt 40 10 Werderau, Hasenbuck, Gartenstadt 47 11 Hafen, Katzwang, Kornburg 45 12 Röthenbach, Eibach, Mühlhof 49 13 Gebersdorf, Höfen 44 14 Eberhardshof, Muggenhof 35 15 Nordwestliche Außenstadt 42 16 Nordöstliche Außenstadt 37 17 Östliche Außenstadt 40 0 10 20 30 40 50 60 70
Quelle: Wohnungs- und Haushaltserhebung Leben in Nürnberg 2021
39
37
38
42
34 33 27 36 36
40
47
45
49
44
35
42
37
40
Befragte aus dem Gebiet der Polizeiinspektion PI 5 – Süd, die ein großes Gebiet von der Südstadt bis zu den Außenstadtgebieten vom Südwesten bis Südosten umfasst, sehen die Polizei zu einem etwas geringeren Anteil (49%) als ausreichend gegenwärtig im Vergleich zum Nürnberger Durchschnitt insgesamt.
Auch bei den befragten Ein- und Zweifamilienhausbewohnern ist der Anteil derjenigen, die die Polizei für ausreichend gegenwärtig erachtet, leicht unterdurchschnittlich (49%) im Vergleich zu Befragten, die in Mehrfamilienhäusern wohnen (ca. 55%).
Nach Sozialraumtypen zeigt sich eine überproportionale Bejahung einer ausreichenden Polizeipräsenz bei Befragten, die in City-/ Dienstleistungsquartieren (62%) oder neuen Wohnquartieren/ Insellagen (60%) leben. Leicht unterdurchschnittlich wird die Polizeipräsenz in gemäßigten Quartieren und in etablierten Familienquartieren (jeweils 50%) wahrgenommen. Die Meinungen der Befragten aus sozial angespannten Quartieren entsprechen der gesamtstädtischen Verteilung.
4. Sauberkeit, Sicherheit und Besucherverhalten in Grünflächen
Ein weiteres Thema der Wohnungs- und Haushaltserhebung Leben in Nürnberg 2021 bezog sich auf die Nutzung von Grünflächen und Parks. Gefragt wurde nach Häufigkeit und Art der Grünflächennutzung und der Zufriedenheit mit den verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten, Angeboten und Ausstattungen.34 Die Befragten konnten hier auch angeben, wie zufrieden sie mit der Sauberkeit, Sicherheit und der Einhaltung von Regeln bzw. dem Verhalten der Parkbesucher sind.
Abb. 16: Wie zufrieden sind Sie ganz allgemein mit den folgenden Aspekten zu den Grünflächen und Parks in Nürnberg?*, in Prozent
sehr zufrieden zufrieden teils/ teils kann ich nicht beurteilen keine Angabe eher unzufrieden sehr unzufrieden Sauberkeit (Abfallbehälter, Toiletten) 3 16 29 5 5 26 18 Sicherheit (Polizei, städtischer Außendienst) 7 31 25 15 5 12 5 Einhalten von Park-Regeln und Besucher- 3 19 24 17 6 19 12 Verhalten (Grillzonen, Hunde, Fütterungsverbote) 0% 20% 40% 60% 80% 100%
* Auswahl der 3 Aspekte Sauberkeit, Sicherheit und Einhalten von Park-Regeln/Besucher-Verhalten aus insgesamt 20 Aspekten von Grünflächen und Parks Quelle: Wohnungs- und Haushaltserhebung Leben in Nürnberg 2021
| 3 | 16 | 29 | 5 | 5 | 26 | 18 |
|---|
| 7 | 31 | 25 | 15 | 5 | 12 | 5 |
|---|
| 3 | 19 | 24 | 17 | 6 | 19 | 12 |
|---|
Zum Thema Sauberkeit, wie z.B. Abfallbehälter oder Toiletten, äußert sich knapp die Hälfte der befragten Nürnbergerinnen und Nürnberger eher (26%) oder sogar sehr unzufrieden (18%). Der Anteil zufriedener Bewertungen ist dagegen mit 19% weniger als halb so groß (vgl. Abb.16).
In Bezug auf die Sicherheit, d.h. hier insbesondere die Tätigkeit von Polizei und städtischem Außendienst, sind 38% ausdrücklich zufrieden bzw. sehr zufrieden. 17% sind eher oder sehr unzufrieden und 15% geben an, dass sie dies nicht beurteilen können.
Die Einhaltung der in den Grünflächen geltenden Regeln und das Verhalten der Besucherinnen und Besucher wird in der Tendenz eher kritisch gesehen. 22% sind insgesamt zufrieden, jedoch 31% eher oder sogar sehr unzufrieden, wobei 17% dazu keine Aussage treffen können.
Zusätzlich konnten die Befragten aus insgesamt 20 Aspekten, die sich auf die Nutzung, Gestaltung und Ausstattung der Grünflächen und Parks bezogen, die für sie persönlich wichtigsten Aspekte auswählen. Für 26% der befragten Personen insgesamt ist die Sauberkeit in Grünflächen besonders wichtig. 15% der Befragten ist die Sicherheit und 14% die Einhaltung von Regeln und das Besucherverhalten besonders wichtig (vgl. Abb. 17).
Die Sauberkeit erweist sich damit als einer der wichtigsten Aspekte der Nürnberger Grünflächen, zusammen mit der Nutzungsmöglichkeit für den Aufenthalt im Freien/ Naturerlebnis (ebenfalls von 26% der Befragten insgesamt genannt), Ruhe und Erholung (25%), Spazierengehen/ Joggen/ Walken/ Wandern (24%) und ökologischen Aspekten (22%).
34 Ein Bericht zu den Befragungsergebnissen des Schwerpunktthemas Grünflächen und Parks ist in Vorbereitung.
Abb. 17: Bitte geben Sie zusätzlich an, welche dieser Aspekte für Sie persönlich besonders wichtig sind*, in Prozent
Anteil „mir besonders wichtig“ in % Sauberkeit (Abfallbehälter, Toiletten) 26 Sicherheit (Polizei, städtischer Außendienst) 15 Einhalten von Park-Regeln und Besucher-Verhalten 14 (Grillzonen, Hunde, Fütterungsverbote) 0 5 10 15 20 25 30
* Auswahl der 3 Aspekte Sauberkeit, Sicherheit und Einhalten von Park-Regeln aus insgesamt 20 Aspekten von Grünflächen und Parks Quelle: Wohnungs- und Haushaltserhebung Leben in Nürnberg 2021
4.1 Sauberkeit
Mit der Sauberkeit in Nürnberger Grünflächen und Parks sind nur 19% der Befragten insgesamt zufrieden oder sehr zufrieden, während mehr als doppelt so viele (44%) eher oder sehr unzufrieden sind.
Unter den Befragten in Alter von 25 bis unter 45 Jahren bzw. in Haushalten mit Kindern ist der Anteil der Zufriedenen etwas höher (jeweils 23%). Der Anteil der Unzufriedenen ist überdurchschnittlich hoch unter den jüngsten Befragten im Alter von 18 bis unter 25 Jahren und in der Altersspanne von 60 bis unter 75 Jahren (jeweils 48%).
Überdurchschnittlich zufrieden mit der Sauberkeit in Grünflächen und Parks sind Befragte, die in der Nordöstlichen Außenstadt (sehr zufrieden und zufrieden zusammen 31%), in der Nordstadt (25%) oder der Altstadt (23%) leben. Die größte Unzufriedenheit besteht in Gostenhof/ Kleinweidenmühle (eher oder sehr unzufrieden zusammen 57%), Gebersdorf/ Höfen (50%) und Werderau/ Hasenbuck/ Gartenstadt (49%).
Jeder vierten befragten Person ist die Sauberkeit ein persönlich besonders wichtiger Aspekt von Grünflächen und Parks. Überproportional hoch ist der Anteil bei jungen Alleinlebenden unter 35 Jahren (32%).
4.2 Sicherheit
Mit der Sicherheit in Nürnberger Grünflächen und Parks, insbesondere im Hinblick auf die Tätigkeit von Polizei und städtischem Außendienst, sind 38% der Befragten ausdrücklich zufrieden oder sogar sehr zufrieden. Der Anteil der eher oder sehr unzufriedenen Äußerungen beträgt zusammen 17%.
Überproportional zufrieden sind jüngere Personen ab 18 bis unter 45 Jahren (43%) bzw. Haushalte mit Kindern (44%). Nichtdeutsche Befragte sind mit der Sicherheit in Nürnberger Grünflächen zu einem viel höheren Anteil (51%) zufrieden als deutsche Staatsangehörige mit oder ohne Migrationshintergrund (ca. 35%).
Zu einem besonders hohen Anteil sind Befragte, die in der Altstadt (50%), in Wöhrd (46%) und in St.Johannis (44%) leben, mit der Sicherheit in den Grünflächen zufrieden oder sogar sehr zufrieden. Der Anteil unzufriedener Äußerungen ist in Gebersdorf/ Höfen (21%) leicht erhöht.
15% der Befragten insgesamt halten die Sicherheit für sie persönlich besonders wichtig. Dabei sind nur geringfügige Abweichungen zwischen den Befragtengruppen zu erkennen.
4.3 Einhalten von Regeln und Besucherverhalten
Mit dem Einhalten der Regeln, die in den Nürnberger Parks z.B. zu Grillzonen, Hunden oder Fütterungsverbot gelten, und dem Verhalten der Besucherinnen und Besucher sind 23% zufrieden oder sehr zufrieden, 31% sind dagegen eher oder sehr unzufrieden.
Die Meinungen sind je nach dem Alter der befragten Personen stark abgestuft. Je älter die Befragten sind, desto geringer ist die Zufriedenheit bzw. stärker die Unzufriedenheit (vgl. Abb.18).
Abb. 18: Wie zufrieden sind Sie ganz allgemein mit den folgenden Aspekten zu den Grünflächen und Parks in Nürnberg? … Einhalten von Park-Regeln und Besucher-Verhalten (Grillzonen, Hunde, Fütterungsverbote), in Prozent
sehr zufrieden zufrieden teils/ teils kann ich nicht beurteilen keine Angabe eher unzufrieden sehr unzufrieden Befragte insgesamt 3 19 24 17 6 19 12 65 Jahre und älter 1 12 19 18 12 22 15 45 bis unter 65 Jahre 2 18 24 17 5 20 13 18 bis unter 45 Jahre 5 24 26 16 2 16 10 0% 20% 40% 60% 80% 100%
Quelle: Wohnungs- und Haushaltserhebung Leben in Nürnberg 2021
| 3 | 19 | 24 | 17 | 6 | 19 | 12 |
|---|
| 1 | 12 | 19 | 18 | 12 | 22 | 15 |
|---|
| 2 | 18 | 24 | 17 | 5 | 20 | 13 |
|---|
| 5 | 24 | 26 | 16 | 2 | 16 | 10 |
|---|
Nichtdeutsche Befragte sind zu 40% mit der Einhaltung der Park-Regeln zufrieden, im Unterschied zu Deutschen ohne (18%) bzw. mit Migrationshintergrund (23%).
Überdurchschnittlich ist die Zufriedenheit mit der Einhaltung der Regeln und dem Besucherverhalten in Gebieten der Sozialraumtypen City-/ Dienstleistungsquartiere und sozial angespannte Quartiere (jeweils 28%).
14% der befragten Personen insgesamt ist das Einhalten von Regeln und das Besucherverhalten ein persönlich besonders wichtiger Aspekt der Nürnberger Grünflächen und Parks. Etwas höher ist der Anteil unter Befragten der Altersspanne von 45 bis unter 60 Jahren (18%) und auch bei Alleinerziehenden (17%).
5. Zusammenfassung
Fragen zum persönlichen Sicherheits- bzw. Unsicherheitsgefühl und zur Einschätzung der Sicherheit und Ordnung in Nürnberg werden bereits seit vielen Jahren immer wieder in Nürnberger Bürgerumfragen gestellt. Diese Befragungsergebnisse ergänzen die Analysen zur Sicherheitslage, die durch die Polizei (Polizeiliche Kriminalitätsstatistik) und die Stadt Nürnberg erstellt werden, da das subjektive Sicherheitsbzw. Unsicherheitsgefühl nicht allein von der „objektiven“ Sicherheitslage beeinflusst wird.
Untersuchungen zeigen, dass die allgemeine Besorgnis über die Kriminalität als gesellschaftliches Problem regelmäßig höher ausfällt als die Furcht, selbst Opfer einer Straftat zu werden. Die Ursachen für kriminalitätsbezogene Unsicherheitsgefühle können vielfältig sein und die persönliche Ebene, das Wohnumfeld und gesamtgesellschaftliche Entwicklungen betreffen.
Nachdem zwischen den Befragungsjahren 2013 und 2017 das Sicherheitsempfinden der Nürnberger Bevölkerung deutlich abgesunken war, zeigen die Befragungsergebnisse aus dem Herbst 2021 wieder eine Verbesserung. Dies betrifft insbesondere die für das Sicherheits- bzw. Unsicherheitsgefühl besonders relevanten Bereiche der eigenen Wohnung und Wohngegend bzw. der Bewertung von Kriminalität als gesellschaftliches Problem.
Deutliche Unterschiede beim Sicherheitsempfinden sind nach Geschlecht und Alter festzustellen. Insbesondere nachts fühlen sich Frauen in vielen Alltagssituationen unsicher, wenn sie allein unterwegs sind. Unsicherheitsgefühle nachts in der eigenen Wohngegend sind am stärksten verbreitet unter deutschen Frauen mit Migrationshintergrund. In der Altersspanne von 30 bis 60 Jahren ist das Sicherheitsgefühl bei Männern und Frauen am stärksten ausgeprägt.
Die Beurteilung von Müll und Schmutz als Problem der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Nürnberg hat seit 2013 sehr stark zugenommen und sich ab 2017 weiter deutlich verschärft. Dies entspricht der tatsächlichen Entwicklung des Müllproblems in der Stadt, insbesondere in Grünflächen.
Kriminalität wurde 2017 zu einem wesentlich höheren Anteil als Problem bewertet als 2013. Im Jahr 2021 kommt die Antwortverteilung wieder den Befragungsergebnissen von 2013 und den früheren Jahren nahe.
Auch bei der Frage, ob nach Meinung der befragten Personen die Polizei ausreichend gegenwärtig ist, war eine Verschlechterung zwischen 2013 und 2017 festzustellen. Im Jahr 2021 wurde die Polizeipräsenz wieder zu einem höheren Anteil als ausreichend wahrgenommen.
In der Wohnungs- und Haushaltserhebung Leben in Nürnberg 2021 war auch die Nutzung von Grünflächen und Parks ein Thema, in diesem Zusammenhang wurden auch Fragen zu Sauberkeit und Sicherheit gestellt. Mit der Sicherheit, insbesondere der Tätigkeit von Polizei und städtischem Außendienst, ist die Zufriedenheit deutlich höher als in Bezug auf Sauberkeit, die Einhaltung von Regeln und das Besucherverhalten. Zugleich ist für die befragten Nürnbergerinnen und Nürnbergern die Sauberkeit einer der wichtigsten Aspekte bei der Nutzung von Grünflächen.
Anhang
Anhang 1: Studiendesign
Studiendesign Wohnungs- und Haushaltserhebung Leben in Nürnberg 2021
| Erhebungszeitraum | 8. Oktober 2021 bis 31. Dezember 2021 |
|---|---|
| Erhebungsmethode | Befragung schriftlich-postalisch und online, 8 seitiger Fragebogen, 1 Erinnerungsaktion |
| Grundgesamtheit | Personen ab 18 Jahren mit Hauptwohnung in Nürnberg |
| Stichprobe | 10 000 brutto, 9 500 bereinigt (ca. 500=5,0% nicht erreichbar) |
| Rücklaufquote | n = 3 640, 38% |
| Gewichtung | nach Umfragegebiet, Haushaltstyp und Migrationshintergrund |
| Umfrageergebnisse | http://www.nuernberg.de/internet/statistik/umfrageergebnisse.html |
Anhang 2: Karte Umfragegebiete
Anhang 3: Tabellen Sicherheitsgefühl in Nürnberg 1997 bis 2021
Tab. 1: Wie sicher fühlen Sie sich in Ihrer Wohnung, wenn Sie allein sind?
Zeitreihe 1997 bis 2021, in Prozent
| tagsüber | nachts | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| sehr sicher | ziemlich sicher | eher unsicher | sehr unsicher | Gesamt | sehr sicher | ziemlich sicher | eher unsicher | sehr unsicher | Gesamt | ||
| 2021 | 68 | 30 | 2 | 0 | 100 | 2021 | 52 | 40 | 6 | 1 | 100 |
| 2017 | 62 | 36 | 3 | 0 | 100 | 2017 | 45 | 43 | 10 | 1 | 100 |
| 2013 | 63 | 35 | 2 | 1 | 100 | 2013 | 48 | 44 | 6 | 2 | 100 |
| 2009 | 67 | 32 | 1 | 0 | 100 | 2009 | 53 | 41 | 5 | 1 | 100 |
| 2007 | 64 | 34 | 1 | 0 | 100 | 2007 | 51 | 43 | 5 | 1 | 100 |
| 2005 | 59 | 39 | 1 | 0 | 100 | 2005 | 46 | 46 | 7 | 1 | 100 |
| 2001 | 97 | 3 | 100 | 2001 | 92 | 8 | 100 | ||||
| 1997 | 95 | 5 | 100 | 1997 | 89 | 11 | 100 | ||||
| Auswahl: Befragte mit gültiger Antwort Quellen: Wohnungs- und Haushaltserhebungen Leben in Nürnberg 1997, 2001, 2005, 2007, 2009, 2013, 2017, 2021 |
Tab. 2: Wie sicher fühlen Sie sich in Ihrer Wohngegend, wenn Sie allein unterwegs sind? Zeitreihe 1997 bis 2021, in Prozent
| tagsüber | nachts | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| sehr sicher | ziemlich sicher | eher unsicher | sehr unsicher | Gesamt | sehr sicher | ziemlich sicher | eher unsicher | sehr unsicher | Gesamt | ||
| 2021 | 55 | 41 | 4 | 0 | 100 | 2021 | 23 | 49 | 23 | 6 | 100 |
| 2017 | 48 | 45 | 6 | 1 | 100 | 2017 | 18 | 44 | 30 | 8 | 100 |
| 2013 | 51 | 44 | 4 | 1 | 100 | 2013 | 23 | 48 | 24 | 6 | 100 |
| 2009 | 52 | 44 | 4 | 1 | 100 | 2009 | 24 | 48 | 22 | 5 | 100 |
| 2007 | 52 | 44 | 4 | 1 | 100 | 2007 | 25 | 46 | 24 | 5 | 100 |
| 2005 | 49 | 46 | 4 | 1 | 100 | 2005 | 21 | 48 | 26 | 6 | 100 |
| 2001 | 94 | 6 | 100 | 2001 | 66 | 34 | 100 | ||||
| 1997 | 93 | 7 | 100 | 1997 | 74 | 26 | 100 | ||||
| Auswahl: Befragte mit gültiger Antwort Quellen: Wohnungs- und Haushaltserhebungen Leben in Nürnberg 1997, 2001, 2005, 2007, 2009, 2013, 2017, 2021 |
Tab. 3: Wie sicher fühlen Sie sich im Stadtzentrum, wenn Sie allein unterwegs sind? Zeitreihe 1997 bis 2021, in Prozent
| tagsüber | nachts | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| sehr sicher | ziemlich sicher | eher unsicher | sehr unsicher | Gesamt | sehr sicher | ziemlich sicher | eher unsicher | sehr unsicher | Gesamt | ||
| 2021 | 47 | 45 | 7 | 1 | 100 | 2021 | 14 | 39 | 37 | 11 | 100 |
| 2017 | 42 | 48 | 8 | 1 | 100 | 2017 | 12 | 36 | 39 | 13 | 100 |
| 2013 | 46 | 47 | 6 | 1 | 100 | 2013 | 15 | 42 | 35 | 8 | 100 |
| 2009 | 45 | 49 | 6 | 1 | 100 | 2009 | 14 | 42 | 37 | 8 | 100 |
| 2007 | 46 | 48 | 5 | 1 | 100 | 2007 | 15 | 43 | 35 | 8 | 100 |
| 2005 | 43 | 50 | 6 | 1 | 100 | 2005 | 12 | 41 | 38 | 8 | 100 |
| 2001 | 89 | 11 | 100 | 2001 | 49 | 51 | 100 | ||||
| 1997 | 88 | 12 | 100 | 1997 | 55 | 45 | 100 | ||||
| Auswahl: Befragte mit gültiger Antwort Quellen: Wohnungs- und Haushaltserhebungen Leben in Nürnberg 1997, 2001, 2005, 2007, 2009, 2013, 2017, 2021 |
Tab. 4: Wie sicher fühlen Sie sich in U-Bahn, Straßenbahn bzw. Bus einschließlich
Haltestellen
Zeitreihe 2001 bis 2021, in Prozent
| tagsüber | nachts | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| sehr sicher | ziemlich sicher | eher unsicher | sehr unsicher | Gesamt | sehr sicher | ziemlich sicher | eher unsicher | sehr unsicher | Gesamt | ||
| 2021 | 39 | 51 | 9 | 1 | 100 | 2021 | 10 | 34 | 40 | 16 | 100 |
| 2017 | 33 | 52 | 13 | 3 | 100 | 2017 | 7 | 27 | 44 | 22 | 100 |
| 2013 | 36 | 52 | 10 | 2 | 100 | 2013 | 9 | 32 | 42 | 16 | 100 |
| 2009 | 32 | 53 | 12 | 3 | 100 | 2009 | 7 | 28 | 46 | 19 | 100 |
| 2007 | 38 | 51 | 9 | 2 | 100 | 2007 | 10 | 32 | 42 | 16 | 100 |
| 2005 | 34 | 55 | 9 | 2 | 100 | 2005 | 8 | 32 | 44 | 17 | 100 |
| 2001 | 85 | 15 | 100 | 2001 | 35 | 65 | 100 | ||||
| Auswahl: Befragte mit gültiger Antwort Quellen: Wohnungs- und Haushaltserhebungen Leben in Nürnberg 2001, 2005, 2007, 2009, 2013, 2017, 2021 |
Tab. 5: Wie sicher fühlen Sie sich in Grünanlagen, Parks und Erholungsgebieten?
Zeitreihe 2001 bis 2021, in Prozent
| tagsüber | nachts | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| sehr sicher | ziemlich sicher | eher unsicher | sehr unsicher | Gesamt | sehr sicher | ziemlich sicher | eher unsicher | sehr unsicher | Gesamt | ||
| 2021 | 44 | 48 | 7 | 1 | 100 | 2021 | 7 | 26 | 40 | 27 | 100 |
| 2017 | 33 | 53 | 11 | 3 | 100 | 2017 | 6 | 19 | 43 | 32 | 100 |
| 2013 | 37 | 51 | 10 | 2 | 100 | 2013 | 8 | 26 | 42 | 24 | 100 |
| 2009 | 34 | 52 | 12 | 3 | 100 | 2009 | 6 | 22 | 45 | 28 | 100 |
| 2007 | 35 | 53 | 10 | 2 | 100 | 2007 | 7 | 23 | 43 | 27 | 100 |
| 2005 | 31 | 55 | 12 | 2 | 100 | 2005 | 5 | 22 | 45 | 28 | 100 |
| 2001 | 80 | 20 | 100 | 2001 | 27 | 73 | 100 | ||||
| Auswahl: Befragte mit gültiger Antwort Quellen: Wohnungs- und Haushaltserhebungen Leben in Nürnberg 2001, 2005, 2007, 2009, 2013, 2017, 2021 |
Tab. 6: Wie beurteilen Sie die Sicherheit und Ordnung in Nürnberg in folgenden
Bereichen? Müll, Schmutz
Zeitreihe 2001 bis 2021, in Prozent
| kein Problem | geringes Problem | ziemliches Problem | großes Problem | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|---|
| 2021 | 12 | 39 | 35 | 14 | 100 |
| 2017 | 19 | 45 | 26 | 9 | 100 |
| 2013 | 23 | 46 | 23 | 8 | 100 |
| 2009 | 27 | 47 | 21 | 5 | 100 |
| 2007 | 25 | 48 | 22 | 6 | 100 |
| 2005 | 26 | 48 | 21 | 6 | 100 |
| 2001 | 29 | 41 | 23 | 7 | 100 |
| Auswahl: Befragte mit gültiger Antwort Quellen: Wohnungs- und Haushaltserhebungen Leben in Nürnberg 2001, 2005, 2007, 2009, 2013, 2017, 2021 |
Tab. 7: Wie beurteilen Sie die Sicherheit und Ordnung in Nürnberg in folgenden
Bereichen? Belästigungen Ruhestörungen
Zeitreihe 2001 bis 2021, in Prozent
| kein Problem | geringes Problem | ziemliches Problem | großes Problem | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|---|
| 2021 | 17 | 57 | 19 | 7 | 100 |
| 2017 | 22 | 55 | 17 | 5 | 100 |
| 2013 | 23 | 58 | 15 | 4 | 100 |
| 2009 | 20 | 57 | 19 | 4 | 100 |
| 2007 | 23 | 55 | 18 | 4 | 100 |
| 2005 | 21 | 55 | 19 | 5 | 100 |
| 2001 | 28 | 53 | 15 | 4 | 100 |
| Auswahl: Befragte mit gültiger Antwort Quellen: Wohnungs- und Haushaltserhebungen Leben in Nürnberg 2001, 2005, 2007, 2009, 2013, 2017, 2021 |
Tab. 8: Wie beurteilen Sie die Sicherheit und Ordnung in Nürnberg in folgenden
Bereichen? Sachbeschädigungen Vandalismus
Zeitreihe 2001 bis 2021, in Prozent
| kein Problem | geringes Problem | ziemliches Problem | großes Problem | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|---|
| 2021 | 10 | 40 | 37 | 13 | 100 |
| 2017 | 13 | 43 | 33 | 11 | 100 |
| 2013 | 12 | 45 | 34 | 9 | 100 |
| 2009 | 10 | 37 | 41 | 13 | 100 |
| 2007 | 12 | 38 | 37 | 13 | 100 |
| 2005 | 9 | 35 | 40 | 16 | 100 |
| 2001 | 15 | 38 | 34 | 13 | 100 |
| Auswahl: Befragte mit gültiger Antwort Quellen: Wohnungs- und Haushaltserhebungen Leben in Nürnberg 2001, 2005, 2007, 2009, 2013, 2017, 2021 |
Tab. 9: Wie beurteilen Sie die Sicherheit und Ordnung in Nürnberg in folgenden
Bereichen? Kriminalität
Zeitreihe 2001 bis 2021, in Prozent
| kein Problem | geringes Problem | ziemliches Problem | großes Problem | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|---|
| 2021 | 10 | 56 | 26 | 8 | 100 |
| 2017 | 10 | 49 | 31 | 10 | 100 |
| 2013 | 12 | 57 | 25 | 6 | 100 |
| 2009 | 10 | 55 | 28 | 7 | 100 |
| 2007 | 13 | 55 | 25 | 6 | 100 |
| 2005 | 11 | 52 | 28 | 8 | 100 |
| 2001 | 16 | 52 | 26 | 6 | 100 |
| Auswahl: Befragte mit gültiger Antwort Quellen: Wohnungs- und Haushaltserhebungen Leben in Nürnberg 2001, 2005, 2007, 2009, 2013, 2017, 2021 |
Tab. 10: Ist Ihrer Meinung nach die Polizei ausreichend gegenwärtig?
Zeitreihe 2001 bis 2021, in Prozent
| ja | nein | Gesamt | |
|---|---|---|---|
| 2021 | 58 | 42 | 100 |
| 2017 | 51 | 49 | 100 |
| 2013 | 63 | 37 | 100 |
| 2009 | 61 | 39 | 100 |
| 2007 | 64 | 36 | 100 |
| 2005 | 60 | 40 | 100 |
| 2001 | 59 | 41 | 100 |
| Auswahl: Befragte mit gültiger Antwort Quellen: Wohnungs- und Haushaltserhebungen Leben in Nürnberg 2001, 2005, 2007, 2009, 2013, 2017, 2021 |
Tabellen zusammengefasst
Tab. 11: Sicherheitsgefühl allein in der eigenen Wohnung und in der Wohngegend nachts Zeitreihe 1997 bis 2021, in Prozent
| Wohnung nachts | Wohngegend nachts | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| sehr sicher, ziemlich sicher | eher unsicher, sehr unsicher | Gesamt | sehr sicher, ziemlich sicher | eher unsicher, sehr unsicher | Gesamt | ||
| 2021 | 93 | 7 | 100 | 2021 | 71 | 29 | 100 |
| 2017 | 88 | 12 | 100 | 2017 | 62 | 38 | 100 |
| 2013 | 92 | 8 | 100 | 2013 | 71 | 29 | 100 |
| 2009 | 94 | 6 | 100 | 2009 | 73 | 27 | 100 |
| 2007 | 94 | 6 | 100 | 2007 | 71 | 29 | 100 |
| 2005 | 92 | 8 | 100 | 2005 | 69 | 31 | 100 |
| 2001 | 92 | 8 | 100 | 2001 | 66 | 34 | 100 |
| 1997 | 89 | 11 | 100 | 1997 | 74 | 26 | 100 |
| Auswahl: Befragte mit gültiger Antwort Quellen: Wohnungs- und Haushaltserhebungen Leben in Nürnberg 1997, 2001, 2005, 2007, 2009, 2013, 2017, 2021 |
Tab. 12: Bewertung Sicherheit und Ordnung
Zeitreihe 2001 bis 2021, in Prozent
| Müll, Schmutz | Belästigungen, Ruhestörungen | Sachbeschädi- gungen | Kriminalität | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Problem | kein/ geringes Problem | ziemliches/ großes Problem | kein/ geringes Problem | ziemliches/ großes Problem | kein/ geringes Problem | ziemliches/ großes Problem | kein/ geringes Problem | ziemliches / großes Problem |
| 2021 | 50 | 50 | 75 | 25 | 50 | 50 | 66 | 34 |
| 2017 | 65 | 35 | 78 | 22 | 56 | 44 | 59 | 41 |
| 2013 | 70 | 30 | 81 | 19 | 57 | 43 | 69 | 31 |
| 2009 | 75 | 25 | 77 | 23 | 46 | 54 | 65 | 35 |
| 2007 | 73 | 27 | 78 | 22 | 49 | 51 | 69 | 31 |
| 2005 | 74 | 26 | 76 | 24 | 45 | 55 | 63 | 37 |
| 2001 | 70 | 30 | 81 | 19 | 53 | 47 | 68 | 32 |
| Auswahl: Befragte mit gültiger Antwort Quellen: Wohnungs- und Haushaltserhebungen Leben in Nürnberg 2001, 2005, 2007, 2009, 2013, 2017, 2021 |
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit am 19.10.2022
Sicherheitsgefühl in Nürnberg 2021
- Rückblick über Entwicklung obj. Sicherheitslage 2021
Über die objektive Sicherheitslage im Stadtgebiet Nürnberg wird bereits seit vielen Jahren mit der Vorstellung der „Polizeilichen Kriminalstatistik“ durch das Polizeipräsidium Mittelfranken im Stadtrat berichtet, zuletzt am 27.04.2022. Dort wird neben den Schwerpunkten in den Bereichen „Verkehr“ und „Einsatz – Ordnungs- und Schutzaufgaben“(wie z.B. Versammlungen, Großveranstaltungen und sonstige Auffälligkeiten im öffentlichen Raum) die objektive Kriminalitätsbelastung für das Stadtgebiet erläutert. Korrespondierend hierzu erfolgt seit 2019 die Vorstellung des städtischen Sicherheitsberichts, der gemäß den Leitlinien des zwischen Stadtverwaltung, Polizei und Justiz bestehenden Sicherheitspaktes die zentralen Handlungsfelder „Recht und Sicherheit („Präsenz und Repression“, „Infrastruktur“ und „Prävention“ an Hand konkreter Problemlagen im Stadtgebiet beleuchtet und dies mit den Berichten der Bußgeldstelle und des Außendiensts der Stadt Nürnberg (ADN) ergänzt.
Bezüglich der objektiven Sicherheitslage im Stadtgebiet konnte auch im Rückblick auf 2021 ein rückläufiger Trend verzeichnet werden; nachdem noch im Jahr 2016 45.992 Straftaten in Nürnberg zu verzeichnen waren, sanken diese im Jahr 2021 auf 33.249 Delikte; die Aufklärungsquote dagegen stieg von 63,6 % auf 68,7 %. Eine signifikante Abnahme von Deliktszahlen war dabei im Bereich der Eigentums- und Diebstahlskriminalität (23%), den Rohheitsdelikten (10,7%), Rauschgiftdelikten (12,7%) sowie der Straßen- und Gewaltkriminalität (15,7% bzw. 9,9%) festzustellen – mithin Straftaten, die sich zum Teil auch im öffentlichen Raum unmittelbar bemerkbar machen. Von den ebenfalls im öffentlich Fokus stehenden Sexualstraftaten ereigneten sich in Nürnberg dagegen 579 Fälle, 166 davon im öffentlichen Raum, die sich – mit Ausnahme eines geografischen Schwerpunkts in der Innenstadt - relativ gleichmäßig über das gesamte Stadtgebiet verteilten.
Die Lagebilder des unter dem Dach des Nürnberger Sicherheitspakts agierenden, städtischen AK „Sicherheit und Sauberkeit“ (AK SiSa) zeigten Nutzungskonflikte vor allem in den örtlichen Bereichen rund um den Hauptbahnhof, der Südstadt, Gostenhof, St. Leonhard/Schweinau sowie der Noriskusbucht auf. Zugleich wurden die allgemeinen Problemlagen rund um die Themen gestiegener Nutzungsdruck von Grünanlagen und öffentlichen Plätzen (besonders während der coronabedingten (Kontakt-)Beschränkungen), Anstieg von Versammlungen inkl. Gegenprotesten, Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit, Betteln und Lagern im öffentlichen Raum sowie die steigende Vermüllung und Graffiti dargestellt.
Die Bußgeldstelle bei RA berichtete demgegenüber einen um 50% erhöhten Anzeigeneingang, der vor allem den Zuwiderhandlungen gegen das Infektionsschutzgesetz (IfSG) während der Corona-Pandemie geschuldet war. Unabhängig davon entwickelten sich die in der Öffentlichkeit besonders wahrnehmbaren und häufig als störend empfundenen Verstöße gegen Alkoholkonsumbestimmungen (z.B. AlkVVO, Sondernutzungs- bzw. oder Grünanlagensatzung), Abstellen von Kfz in Fußgängerzonen, Betteln, Urinieren in der Öffentlichkeit, Lagern im öffentlichen Raum usw. zwar pandemiebedingt rückläufig, rangierten aber dennoch im „Mittelfeld“. Ein ähnliches Bild zeichnete der ADN mit fast 4400 ausgesprochenen Verwarnungen in Bezug auf Verstöße gegen das IfSG und über 3100 mündlichen Verwarnungen
auf Grund von Verstößen gegen Ver- oder Gebote der städtischen Satzungen und Verordnungen.
- Umfrage zum subjektiven Sicherheitsgefühl in Nürnberg 2021
Die im Rahmen der städtischen Wohnungs- und Haushaltserhebungen erfassten Ergebnisse zum subjektiven Sicherheitsgefühl in Nürnberg erfolgen dagegen alle vier Jahre und liegen nach einer Umfragephase im Zeitraum von Oktober 2021 bis einschließlich Dezember 2021 nunmehr vor. Die Erhebung ergänzt die zunächst objektiven Erkenntnisse der städtischen und staatlichen Sicherheitsbehörden und bildet damit einen Indikator für die Frage, ob die getroffenen Einschätzungen und Maßnahmen nachhaltig wirken und entsprechend wahrgenommen werden. Die Berücksichtigung des subjektiven Sicherheitsempfindens ist daher als Teil der Leitlinien des Nürnberger Sicherheitspakts im Bereich der „Prävention“ ein wertvoller Baustein der städtischen Sicherheitsarchitektur:
Recht und
Sicherheit Prävention
Infrastruktur
(Präsenz und
Repression)
(Maßnahmen der (Maßnahmen SÖR, Sozialverwaltung, Stadtplanung, usw.) (Maßnahmen der Schulen, usw.) Sicherheitsbehörden)
Ansprechbarkeit
Bürgerinnen und Bürger
-als Impulsgeber (z. B. bei Beschwerden, Bürgerversammlungen, Abfrage subjektives Sicherheitsgefühl) -als Beteiligte (z. B. Runde Tische, ehrenamtliche Tätigkeiten, Quartiersarbeit)
- Konkrete Umfrageergebnisse
Nachdem sich die objektive Sicherheitslage in Nürnberg stetig verbessert hat, spiegelt sich dies auch in den zum Teil deutlich verbesserten Umfragewerten wieder. Gerade gegenüber den deutlich gesunkenen Werten in den Befragungsjahren 2013 und 2017 erfährt das subjektive Sicherheitsgefühl erstmalig in vielen Bereichen eine Verbesserung – dies gilt besonders für die das Sicherheitsempfinden besonders relevanten Bereiche der eigenen Wohnung, Wohngegend bzw. der Bewertung von Kriminalität als gesellschaftliches Problem.
Auch die (polizeiliche) Präsenz wird wieder zu einem höheren Anteil als vor 2021 als zufriedenstellend wahrgenommen. Gemäß den Ausführungen des Amtes für Statistik und Stadtforschung (StA) sind dagegen deutliche Unterschiede festzustellen bei:
- Geschlecht und Alter
Insbesondere nachts, so die Auswertung laut StA, fühlen sich Frauen in vielen Alltagssituationen unsicher, wenn sie allein unterwegs seien. Unsicherheitsgefühle nachts in der eigenen Wohngegend seien bei deutschen Frauen mit Migrationshintergrund am stärksten verbreitet; am sichersten würden sich Männer und Frauen zwischen 30 und 60 Jahren fühlen.
- einzelnen Stadtteilen
Gerade in den Kategorien Sicherheitsgefühl in der Wohnung nachts Sicherheitsgefühl nachts in der Wohngegend Sicherheit und Ordnung – ein Problem zu geringe Polizeipräsenz Müll und Schmutz – ein Problem Belästigungen, Ruhestörungen Sachbeschädigungen, Vandalismus, Schmierereien Kriminalität
zeigen einzelne Stadtteile besondere Betroffenheit und damit eine überproportionale Unzufriedenheit: hier sticht „Schweinau/St. Leonhardt“ in der Gesamtschau besonders hervor, gefolgt von „Südstadt“, „Röthenbach, Eibach, Mühlhof“ und „Werderau, Hasenbuck, Gartenstadt“. Vereinzelte „Ausreißer“ zeigen sich bei der „Nordöstlichen Außenstadt“ bzgl. des Sicherheitsgefühls in der eigenen Wohnung nachts – so auch in „Eberhardshof, Muggenhof“, wobei dort zusätzlich das Unsicherheitsgefühl in der Wohngegend nachts ebenfalls negativ auffällt.
- Müll und Schmutz als Problem der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“
Hier fand laut Umfrage eine deutliche Verschärfung der Problemwahrnehmung statt. Neben den Themenfeldern „Belästigungen, Ruhestörungen“ sowie „Sachbeschädigungen, Vandalismus“ ist hier ein ungebrochener Trend der Unzufriedenheit der Nürnberger Bevölkerung zu verzeichnen, wobei die deutlichste Steigerung das Thema „Müll, Schmutz“ beinhaltet.
Zu den Details sei auf den ausführlichen Bericht zum Sicherheitsgefühl 2021 von StA verwiesen.
- Bewertung aus Sicht der Sicherheitsbehörden
Der Zeitraum der Umfrage betrifft mit dem letzten Quartal 2021 drei Monate, die geprägt waren von den (Kontakt-)Beschränkungen des Infektionsschutzes im Rahmen der Corona-Pandemie: 3G (plus/2G) , private Kontaktverbote, Einschränkungen im Bereich der Freizeitangebote und eine deutliche Zunahme von Arbeitsplätzen im Home-Office führten einerseits dazu, dass die Menschen sich mehr ins Private und Häusliche zurückzogen und das Arbeiten vornehmlich im Homeoffice stattfand. Dies führte zu einer massiven Abnahme von Kriminalität, z. B. in Form von Wohnungseinbrüchen, was sich sicherlich auch im subjektiven Empfinden in vielerlei Bereichen niederschlug. Andererseits stieg die Nutzung des öffentlichen Raumes deutlich an; das gesellschaftliche Leben fand zunehmend im Freien statt. So
entwickelten sich bereits im Sommer vor allem im innerstädtischen Bereich und in den Grünanlagen sog. „Party-Hot-Spots“ mit einer Vielzahl von negativen Begleiterscheinungen: Lärm, übermäßiger Alkoholgenuss und Urinieren in der Öffentlichkeit, aber vor allem eine zunehmende Vermüllung der öffentlichen Straße und Plätze waren die Hauptprobleme, mit denen die Sicherheitsbehörden 2021 zu kämpfen hatten (siehe Sicherheitsbericht der Stadt Nürnberg 2021).
- AK SiSA und andere Formate zur Stärkung des subjektiven Sicherheitsgefühls
Dass die gefühlte Unsicherheit vieler Menschen sich nicht mit den tatsächlich erfassten Straftaten und dem hohen Sicherheitsniveau in Deutschland begründen lässt, ist Inhalt diverser wissenschaftlicher Publikationen. Zahlreiche Faktoren, die zu einer Verschlechterung des Sicherheitsgefühls individuell beitragen können (siehe dazu S. 2 und 3 des Berichts StA), wie allgemeine Angst vor weltpolitischen Ereignissen, Verunsicherung oder persönliche Resilienz, können von den Sicherheitsorganen nicht zur Gänze aufgefangen werden. Dabei ist die gefühlte Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger und deren Vertrauen in das Funktionieren des Staates gerade für Kommunen von entscheidender Bedeutung, da hier die Probleme und gesellschaftliche Veränderungen als erstes sichtbar aufschlagen. Deutlich wird hierbei, dass Verunsicherungen bzw. individuelle Sicherheitswahrnehmungen verstärkt werden oder sogar erst entstehen, wenn aus abstrakten Situationen konkrete, vergleichsweise kleine, dafür aber im Alltag der Bürgerinnen und Bürger präsente Probleme im unmittelbaren Lebensumfeld auftauchen, z.B.:
- ein sich verändernder Stadtteil, der durch Zuzug seine bisherige Charakteristik (gefühlt)
verändert (Diversität, Gentrifizierung)
- der hohe Nutzungsdruck von öffentlichen Räumen und Grünanlagen in immer dichter wer-
denden Räumen und die hierbei entstehenden, sich widerstreitenden Interessenslagen; (Nutzungskonflikte)
- allgemeine Zunahme von Schmutz und Müll, sonstige Zuwiderhandlungen (z.B. Parken in
zweiter Reihe) und das Gefühl, „jeder macht, was er will und wird dabei auch nicht bestraft“.
Die Grundlagen friedlichen Zusammenlebens müssen – je diverser eine Gesellschaft wird – immer wieder neu verhandelt und organisiert werden. Auf Grund ihrer Nähe zu den Bürgerinnen und Bürgern ist die Kommune (und die örtliche Polizei) dabei der zentrale Partner vor Ort, der das Sicherheitsgefühl stärken kann. Dabei ist klar, dass es auf Grund der Komplexität und Menge der Alltagsstörungen einer Sicherheitsarchitektur bedarf, die eine Ansprechbarkeit der zahlreich involvierten Akteure vor Ort bedarf.
Der zu diesem Zwecke gegründete AK SiSa, 2016 gegründet und geleitet von OA, widmet sich dieser Aufgabe. Mit den ständigen Mitgliedern Polizei (Land und Bund), 3. BM, SÖR, BDR, ADN, Ref. V, Ref. III, KoM und BgA sowie situativ hinzukommenden Fachbereichen wie z.B. BoB, Quartiersmanagement, LA) werden einmal monatlich aktuelle Lagebilder von besonders belasteten Bereichen oder Themenfeldern (wie z.B. Betteln) miteinander abgeglichen und Maßnahmen zu deren Befriedung verabredet. Die Lagebilder entstehen und werden aktualisiert durch eigene Wahrnehmungen im Rahmen des eigenen Handlungsauftrags, im Wesentlichen aber durch Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern – unabhängig davon, wo und in welcher Form diese eingereicht wurden: Anrufe bei der Polizei und Beschwerdeschreiben an die Stadtverwaltung werden hier genauso ausgewertet wie Ergebnisse aus Bürgerversammlungen oder Zeitungsberichte.
Insofern ist durch dieses Gremium zunächst ein hohe Ansprechbarkeit aller miteinander vernetzten Sicherheitsakteure gewährleistet, das so unmittelbar in der Lage ist, erste kritische Veränderungen oder dauerhafte Störungen aufzunehmen und damit die (gefühlte sowie objektive) Beeinträchtigung der Bürgerinnen und Bürger ernst nimmt. Gemeinsam werden weitere, individuelle Maßnahmen geplant und evaluiert. Das Gremium ist also bereits die Brücke zwischen subjektiver und objektiver Sicherheit, damit ein äußerst wertvolles Instrument, um Empfinden der Bürgerinnen und Bürger in Deckung zu bringen mit der objektiven Sicherheitslage sowie eine Art „Frühwarnsystem“, um Problemlagen nicht weiter eskalieren zu lassen.
- Einzelne Stadtteile und Themenschwerpunkte der Verwaltung
Regelmäßige Örtlichkeiten, die im AK SiSa behandelt werden, sind neben dem Hauptbahnhof und der „Köpa“, der Aufseßplatz (inkl. Kopernikusplatz), Melanchthonplatz, Wöhrder Wiese inkl. Norikusbucht und Cramer-Klett-Park, Jamnitzer Platz, St. Leonhard, Plärrer, Marienbergpark, Pegnitztal West, Innenstadt allgemein, Röthenbach, Steintribüne/Dutzendteich, Quellepark – um einen ersten Eindruck zu vermitteln. Allgemeine Themen wie Betteln, Lagern oder Drogenkonsum im öffentlichen Raum werden ortsunabhängig behandelt.
Bei besonders vielfältigen Anliegen und komplexen Problemen werden die Themen und /oder Örtlichkeiten bei ausgelagerten, zusätzlichen Gremien in Form eines sog. „Runden Tisches“ behandelt und vertieft. Dies kann neben rein behördeninternen Runden die Mitarbeit auch spezifischer Streetwork-Organisationen oder in manchen Fällen der Anwohnerschaft beinhalten.
Hinsichtlich der vom Unsicherheitsgefühl besonders betroffenen Stadtteile zeigt ein Abgleich mit den bereits installierten Runden Tischen, dass hier eine Deckung zwischen Befragungsergebnis und Erkenntnisse der Stadtverwaltung vorliegt:
So tagt der Runde Tisch St. Leonhard/Schweinau bereits seit einigen Jahren (wobei dort nahezu ausschließlich die Situation in der Schweinauer Straße beleuchtet wird). Letztlich werden hier die Nutzungen der Straße durch mehrere, sich immer wieder verändernde Gruppen mit jeweils unterschiedlicher Herkunft problematisiert sowie das rücksichtslose Verhalten einiger Verkehrsteilnehmer. Durch eine Vielzahl von Gesprächen (inkl. Mediation), vom Stadtteil angeregte Aktionen und Maßnahmen der Stadtverwaltung hat sich dort die Situation aus Sicht von OA zwar deutlich gebessert, jedoch zeigen sich immer wieder störende Alltagsirritationen im Stadtteil: vom Pferdemarkt bis hin zum Umfeld der Villa Leon oder im Bereich der Autohändler im Bereich Leyher Straße oder zuletzt im Rottweiler Park oder Ruhestörungen im Bereich der Heidenheimer Straße: Die hohe Bevölkerungsdichte zeigt, wie hoch der Nutzungsdruck ist und dass nur ein friedliches, auf Toleranz und Rücksichtnahme geprägtes Miteinander die entscheidende Grundlage sein kann, um ein verträgliches Miteinander im eigenen Wohnumfeld zu gestalten.
Ähnliches gilt für die Runden Tische am Aufseßplatz und auch Gostenhof. So unterschiedlich die Stadtteile auch sind, sie sind aktuell geprägt von gesellschaftlichen Veränderungen und Entwicklungen. Während in Gostenhof einerseits Anwohnerinnen und Anwohner sowohl den Müll, als auch Graffiti sowie das Verhalten einiger Nutzergruppen wie Obdachlose, Alkoholkonsumenten usw. beklagen, wird auf der anderen Seite der Zuzug von vermeintlich Besserverdienenden kritisiert. Verdeutlicht wurde dies bei den Umgestaltungsplänen des Jamnit-
zer Platzes, dessen Neugestaltung auf Grund der Feststellungen im AK SiSa und des Runden Tisches vorgezogen wurde und dessen zukünftige Nutzungsmöglichkeiten durchaus kontrovers diskutiert wurden.
Am Aufseßplatz wird ebenfalls das Nutzungsverhalten vieler Gruppen moniert – sei es das Alkoholtrinken in größeren Gruppen oder zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung wie z.B. Befahren der Fußgängerzone, Parken in zweiter Reihe.
Bislang keine Runden Tische gibt es in Röthenbach/Eibach/Mühlhof, Werderau/Hasenbuck/Gartenstadt sowie Eberhardshof/Muggenhof. Jedoch werden Eingaben wie Ruhestörungen, zunehmende Vermüllung u.ä. aus diesen Bereichen im AK SiSa behandelt.
Die Maßnahmen, die hier (und bei den anderen Örtlichkeiten) ergriffen werden, sind vielfältig und jeweils angepasst an die Situation; sie orientieren sich an den o.g. drei Säulen: dies kann von der Erhöhung der Präsenz von Sicherheitskräften (z.B. Polizei mit Streifendiensten, Aufbauorganisationen, Reiterstaffel und Fahrradstreifen, ADN, aber auch Sicherheitswacht, NOA oder Security in den Grünanlagen, KVÜ) bis hin zu Erlass von neuen Verordnungen (Alkoholkonsumverbot) und Anordnungen (z.B. Betretungsverbote) oder Einleitung von Bußgeldverfahren gehen, aber vor allem auch Verbesserung der Beleuchtung oder Reinigungssituation bis hin zum Einsatz von Streetworkern, Einbindung des Quartiersmanagements oder der Stadtteilkoordination zur Planung gemeinsamer Aktionen reichen. Die evtl. Umgestaltung von Anlagen gehört hier aber auch genauso dazu, wie Mediation, um Gespräche miteinander (statt übereinander) auf Augenhöhe zu forcieren.
So wurde bspw. in St. Leonhard/Schweinauer Straße ein Mediationsteam eingesetzt, um die dortige Gemengelage zu definieren und Handlungsempfehlungen abzuleiten; an der Norikusbucht über das Wasserwirtschaftsamt das Projekt „Seewärts“ ins Leben gerufen, durchgeführt von der Evangelischen Hochschule, um ein verträgliches Miteinander aller Nutzergruppen und Anwohnerschaft zu erarbeiten; auch am Melanchthonplatz ist derzeit eine Gruppe von Studentinnen und Studenten im Auftrag der Stadt Nürnberg vor Ort, um gezielt die „soziale Ansprache“ mit den als problematisch empfunden Gruppen zu suchen.
- Frauen und ältere Menschen
In Befragungen geben mindestens 50% der Frauen regelmäßig an, vor allem nachts Angst zu haben, wenn sie sich im öffentlichen Raum, vor allem im ÖPNV und in den Grünanlagen bewegen – obwohl die meisten Taten im privaten und häuslichen Umfeld stattfinden, was auch regelmäßig kommuniziert wird. Jedoch sind es auch hier meistens die scheinbar harmlosen Alltagsirritationen, die unangenehmen Erlebnisse im öffentlichen Raum, die Frauen verunsichern. Nach Rückmeldung des Mediatorenteams in der Schweinauer Straße gaben junge Frauen bspw. an, sich allein durch die in Gruppen auftretenden Männer verängstigt zu fühlen, obwohl es zu keinen Belästigungen kam.
Hier spielen Beratungsangebote und Berichte in den Medien eine große Rolle; Selbstbehauptungskurse und Verhaltenstipps für Nachtschwärmer, das sog. „Heimwegtelefon“ oder Aufklärungsaktionen (wie z.B. der „CatCalls of Nürnberg“) leisten hier einen wichtigen Beitrag.
Zugleich ist es Aufgabe der VAG bzw. der städtischen Behörden, die räumlichen Bedingungen für alle, aber eben auch gezielt für Frauen, im Stadtgebiet zu verbessern. Im Bereich
des ÖPNV sind insbesondere zwei Maßnahmen hervorzuheben: zum einen das auf viele Jahre angelegte Revitalisierungsprogramm für die in die Jahre gekommenen, unansehnlichen und erneuerungsbedürftigen U-Bahnhöfe und zum anderen der deutliche Ausbau der Videoüberwachung. Beide Maßnahmen sind von zentraler Bedeutung zur Verbesserung des subjektiven Sicherheitsgefühls. Hierzu trägt auch der sukzessive Ersatz der alten U-Bahnzüge bei. Deren neue Generation wurde hell und freundlich gestaltet und bietet durch ihre durchgängige Begehbarkeit ein deutlich höheres Maß an sozialer Kontrolle und damit neben den Notsprechstellen in jeder U-Bahn und an jeder Haltestelle sowie dem guten Mobilfunkempfang eine zusätzliche Schutzwirkung für die Gäste.
Sowohl SÖR als auch StPl berücksichtigen die Belange von Frauen bereits seit längerem im Rahmen von Umgestaltungen von Grünanlagen, öffentlichen Plätzen oder sogar ganzen Stadtteilen, mit dem Ziel, für diese durch zielgruppengerechte Planungen passgenaue Nutzungsmöglichkeiten zu bieten. Gerade sog. „Angsträume“ sollen dabei verhindert bzw. unterbunden werden; also öffentliche Bereiche, in denen beim Durchqueren bzw. auch schon davor ein Gefühl der Unsicherheit wahrgenommen wird. Auch im „Masterplan Freiraum“ wird das Thema beleuchtet: So sollen mithilfe von Planungen und Gestaltungen durch Wegeführungen, unterschiedliche Tag- und Nachtwege, kurze Verbindungen zu Haltestellen, Belebtheit zur Schaffung sozialer Kontrolle, übersichtliche Wegeführung, Beschilderung, gute Einsehbarkeit von Eingangssituationen, Beleuchtung und der Vermeidung von finsteren Ecken das Sicherheitsgefühl gesteigert werden.
Konkret wurden in den letzten Jahren die Neugestaltung des Nelson-Mandela-Platzes, die Umgestaltung des Karl-Bröger-Tunnels und die Umgestaltung der Unterführung zwischen Westtorgraben und Kontumazgarten unter diesen Aspekten abgearbeitet.
Immer wieder wird gerade in Grünanlagen eine bessere Beleuchtung gewünscht, um das Sicherheitsgefühl in der Nacht zu steigern. Auch wenn SÖR hier durchaus Sicherheitsaspekte verfolgt, stehen bei der Beleuchtung in Grünanlagen dem auch Umweltgesichtspunkte wie Vermeidung von Lichtverschmutzung und Tier-/Artenschutz sowie wirtschaftliche Aspekte gegenüber. Daher werden in Parks nur Gehwege beleuchtet, die eine konkrete Erschließungsfunktion haben und keine Alternativwege vorhanden sind.
Das Thema gendergerechtes Planen tangiert in gleicher Weise Seniorinnen und Senioren, deren erhöhtes Sicherheitsbedürfnis durch kurze Wege und der barrierefreien Gestaltung des Stadtteils Rechnung getragen wird. Hierzu initiiert Ref. V regelmäßig Stadtteilbegehungen, die die Koordinatoren/-innen der Seniorennetzwerke u.a. mit SÖR und den betroffenen Seniorinnen und Senioren durchführt.
Da Seniorinnen und Senioren immer wieder Opfer von Trickbetrügern werden, existiert eine enge Zusammenarbeit zwischen Polizei und Stadtverwaltung zur umfassenden Prävention und Aufklärung. Über die zahlreichen, hierzu erarbeiteten Maßnahmen wurden zuletzt im RWA am 06.07.2022 berichtet.
Unabhängig von den subjektiven Empfindungen beider Gruppen gilt, dass bei Straftaten in diesem Zusammenhang konsequent eingeschritten wird.
- Müll sowie Sicherheit und Sauberkeit in Grünflächen und Parks
Besonders frappierend fällt der Zusammenhang zwischen Sicherheitsempfinden und Vermüllung auf:
Sauberkeit bzw. das Sauberkeitsempfinden ist sehr subjektiv: Was für manche Augen bereits eine dramatische Vermüllung darstellt, nehmen andere Bürgerinnen und Bürger kaum wahr. Immer wieder kommt es beispielsweise vor, dass am SÖR-Servicetelefon oder im Mängelmelder „riesige Verschmutzungen“ gemeldet werden, die sich nach Ortseinsicht durch SÖR-Mitarbeiter objektiv als kaum mehr als einige Zigarettenstummel und ein Papiertaschentuch herausstellen. Bereits dieses Beispiel illustriert die Frage, welchen Grad an Verschmutzung man als „normal“ zu akzeptieren bereit ist: Jede Großstadt wird ein gewisses Maß an Verschmutzung aufweisen, ein Anspruch „nicht nur sauber, sondern rein“ lässt sich mit einem vertretbaren Einsatz von Ressourcen nicht erfüllen. Aus SÖR-Sicht stellt sich daher die Frage, wie mit den verfügbaren Mitteln ein Maximum an Sauberkeit erzielt werden kann. Wohl wissend, dass damit nicht alle Forderungen aus bzw. Vorstellungen in der Bürgerschaft erfüllt werden können.
Das Thema wilder Müll/Müllentsorgung im öffentlichen Raum ist ein schwieriges Thema, welches in ganz Deutschland immer mehr Ressourcen zur nötigen Entfernung bindet und zugleich auch erhebliche Kostensteigerungen in diesem Bereich für die öffentliche Hand verursacht.
Wilde Müllablagerungen – insbesondere an Wertstoffcontainern - sind in den letzten Jahren zu einem stark zunehmenden Phänomen und Problem geworden: Die durch SÖR und ASN (der hierfür originär zuständig ist) beseitigten wilden Abfallablagerungen haben in den letzten Jahren stetig an Anzahl und Abfallvolumen zugenommen. So hat sich die Menge an wilden Müllablagerungen, die jährlich beseitigt werden müssen, in den letzten 15 Jahren mehr als verzehnfacht.
Fakt ist, eine allgemeingültige, objektive Definition von Schmutz und Müll im öffentlichen Raum gibt es nicht. Objektiv kann man aber die Müllmengen vergleichen. Dies stellt sich wie folgt dar: Entwicklung Müll: ohne Grünflächen: 2018 6.287 t 2019 6.601 t 2021 7.445 t
Grünflächen: 2017: 5.300 Kubikmeter 2019 6.000 Kubikmeter 2021: 7.000 Kubikmeter
Wie in ganz Deutschland haben sich leider die Mengen auch in Nürnberg Jahr für Jahr erhöht. Ein Treiber dieser Entwicklung war u.a. die Corona-Pandemie, die die Nutzung von To- Go-Einweggeschirr sehr befeuert hat. Leider haben die Käuferinnen und Käufer bei der Entsorgung auch den für sie „komfortablen“ Weg gewählt; das gebrauchte To-Go-Geschirr
wurde am Ort des Verzehrs einfach liegen gelassen. Da zeitweise die Restaurants und Lokale geschlossen hatten, wurde der öffentliche Raum, insbesondere die Grünanlagen, wesentlich intensiver genutzt. Dies führte auch zu den unerwünschten Begleiterscheinungen. Zwischenzeitlich entwickelt sich zusätzlich ein neuer Trend: immer mehr Menschen lassen sich das Essen/Trinken per Lieferservice in die jeweilige Grünanlage liefern; nicht nur die bisher üblichen Pizzas, sondern zwischenzeitlich auch für viel Geld Gänge-Menüs und dann den Ort aber so wie genutzt hinterlassen..
Dieses Verhalten ist bei über 330 Grünanlagen in Nürnberg nicht dauerhaft zu kontrollieren. Gleichwohl finden durch den ADN und externe Unternehmen im Auftrag von SÖR in den Sommermonaten täglich Kontrollen im Wechsel statt.
Die von SÖR entwickelten Gegenmaßnahmen stellen sich wie folgt dar:
Vermehrte Entsorgungsmöglichkeiten
-
Aufstellung von mehr Papiereimern (zwischenzeitlich rund 6000 Stück)
-
Müllgaragen am Hauptmarkt mit mehr Fassungsvermögen und Vermeidung von Fehlwür-
fen („Haushaltsmüll“)
-
Größere Müllbehältnisse an den Grillplätzen z.B. Marienbergpark, Pegnitztal West
-
Einführung von Halterungen für Pizzakartons, Eigenentwicklung
-
Pfandringe
-
Mülltrennstationen in Grünanlagen (Wertstoffe)
-
Austausch/Montage von Aschern auf Mülleimern in Innenstadt für Zigarettenkippen
-
Ausgabe von Taschenaschenbechern
Aufmerksamkeitsaktionen
-
Aufkleber mit witzigen, zum Denken anregenden Sprüchen (Aktion mit Schulen)
-
Für die Abifeier 2022 extra Mülleimer auf Wöhrder Wiese mit ansprechenden
Beschriftungen
-
Awareness-Aktion mit Müllkubus am Wöhrder See
-
Kippenaktion des ADN
Was würde weiterhelfen?
-
Pfand auf To-Go-Verpackungen
-
Pfand auf Einwegverpackungen
-
Mithilfe eines jeden Einzelnen bei der Müllvermeidung und korrekten Entsorgung
-
strengeres Vorgehen bei Müllsündern, rechtliche Grundlagen müssen dafür geschaffen
werden.
-
Höhere Bußgelder, auch zur Abschreckung
-
Mülldetektive
Das Thema „Sauberkeit“ auf öffentlichen Flächen, egal ob auf Straßen, Wegen, Plätzen oder in Grünanlagen ist und bleibt auch künftig ein Arbeitsschwerpunkt des SÖR. Dabei werden neben den bestehenden Leistungen laufend mögliche Verbesserungen erarbeitet und bewertet und - wenn diese im Ergebnis zielführend und wirtschaftlich vertretbar sind- auch zur Umsetzung gebracht (wie zuletzt z.B. die Einführung einer dritten Papierkorbentleerungstour in der Innenstadt). SÖR wird damit seinen Teil zur Wahrung und Verbesserung der Sauberkeit in der Stadt leisten. Die angestrebte und immer wieder zu Recht eingeforderte Sauberhaltung der öffentli-
chen Flächen unterliegt aber auch einer aktiven Mitwirkung der Anwohnerinnen und Anwohner, der Bürgerschaft, Gewerbetreibenden und Besucherinnen und Besucher der Stadt Nürnberg. Stehen keine der in Nürnberg aufgestellten Papierkörbe zur Verfügung, muss der Verursacher den Abfall mit nach Hause nehmen und dieser darf nicht einfach achtlos weggeworfen werden. Nur das gesellschaftliche Miteinander und die Verantwortungsübernahme jedes Einzelnen lässt beim Thema „Sauberkeit“ ein bestmögliches Ergebnis erwarten.
Das zu beobachtende, nachlässige Verhalten bzgl. des Mülls stellt auch in anderen Bereichen der Nutzung von Grünanlagen ein Problem dar: Während sich die allermeisten Menschen an die geltenden Ge- und Verbote halten, verstößt ein anderer Teil durch rücksichtsloses Verhalten dagegen (freilaufende Hunde, Beschallung mit Hilfe von Bluetooth-Boxen, exzessiver Alkoholgenuss). Durch Erhöhung der Präsenz von ADN und der Polizei (die in Grünanlagen sichtbar mit Reiterstaffel bestreift) werden hier zahlreiche Belehrungen, Ermahnungen und Anzeigen ausgesprochen. Jedoch haben sich neben beliebten öffentlichen Plätzen in der Innenstadt gerade Grünanlagen zu informellen Treffpunkten der Partyszene entwickelt. Dies ist einerseits im Zuge der Wohnraumverknappung und Nachverdichtung durchaus nachvollziehbar, jedoch wird damit der Nutzungszweck von Grünanlagen sukzessive und vor allem in den Nachtstunden ausgehöhlt. Neben Polizei und ADN sorgt mittlerweile zusätzlich eine Security in den Parks für zusätzliche Präsenz, um störende und rücksichtslose Verhaltensweisen anzusprechen
- Fazit und Ausblick
Sicherlich spielt bei der sehr erfreulichen Verbesserung der Erhöhung des subjektiven Sicherheitsgefühls neben den zahlreichen Bemühungen der Sicherheitsbehörden die deutlich veränderte Lebenssituation während der Corona-Pandemie eine große Rolle.
Die aktuellen, sich teilweise überlappenden und lang andauernden Krisen wie der Krieg in der Ukraine, die Sorgen um Inflation und Rezession, massive Steigerungen der Energiepreise und Verknappung auch anderer Ressourcen sowie Klimawandel und Pandemie verstärken das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung massiv. Insofern wäre sicherlich mit anderen Werten zu rechnen, würde man zum jetzigen Zeitpunkt abfragen.
Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger hier vor Ort zu gewährleisten, ist gemeinsame Aufgabe von Staat und Kommune. Dies gilt auch bei der Aufgabenstellung der Verhinderung und Prävention von Gewalt und Kriminalität bereits im Vorfeld. Zunehmende Müllbelastungen im öffentlichen Raum, Nutzungskonflikte und Sachbeschädigungen belasten Bürgerinnen und Bürger zusätzlich und führen dazu, dass sie sich im öffentlichen Raum nicht mehr wohlfühlen. Hinzu kommt eine veränderte Stadtgesellschaft und ein geänderter Anspruch an die Sicherheitsbehörden: während dem einen Teil die Einhaltung von Regeln wichtig ist und die Durchsetzung derselben von den Sicherheitsbehörden verlangt, ist bei einem (wenn auch geringerem) Teil eine gewisse Erosion der Regeltreue festzustellen. Wenn hierzu noch Angriffe und Bedrohungen gegenüber Einsatzkräften und anderen Amtsträgern wahrgenommen werden, kann dies das Sicherheitsempfinden stark beeinträchtigen.
Dies zu berücksichtigen – auch wenn es noch so individuell und subjektiv ist – ist eine zu Recht geforderte Erwartungshaltung an die Kommune. Deren Kapazitäten sind im Bereich von Ordnungswidrigkeiten (die der Einhaltung von Regeltreue dienen) allerdings beschränkt:
die Aufklärungsquote hier ist regelmäßig gering (besonders im Zusammenhang mit Müllablagerungen oder Vandalismus) und zur rechtskräftigen Verfolgung ist ein hoher Personaleinsatz nötig. Dies hat die Bewältigung der Bußgeldverfahren in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie eindrucksvoll gezeigt. Zugleich kann störendes Verhalten nur in wenigen Fällen durch Repression eine nachhaltige Lösung erzielen, wenn die Ursachen (wie z.B. Alkoholabhängigkeit, keine soziale Teilhabe) nicht dauerhaft beseitigt werden und eine Verhaltensänderung nicht freiwillig erfolgt.
So wichtig Präsenz von Sicherheitskräften und Kontrolldichte in manchen Bereichen auch tatsächlich sind, ist diese doch nicht in allen Bereichen realisierbar (und auch nicht immer wünschenswert; dient doch der öffentliche Raum gerade auch der Ausübung von Werten von Freiheit, Demokratie und Toleranz).
Dem kann nur durch konzertierte, gemeinsame Aktionen und Sicherheitsstrategien entgegengewirkt werden, an denen alle Beteiligten an einem Strang ziehen. Neben den staatlichen und kommunalen Institutionen spielen dabei auch die Bürgerinnen und Bürger selbsteine wichtige Rolle, die für ihren Stadtteil einstehen und auch Verantwortung übernehmen. Dazu ist neben einer Auseinandersetzung und Aushandeln hierüber auf einer gesamtgesellschaftlichen Ebene ein individueller Austausch der Nutzergruppen untereinander von zentraler Bedeutung, der von einer professionellen, allparteilichen Konfliktmoderation begleitet wird.
Nürnberg, 28.09.2022 Ordnungsamt
gez. Kurr (5322)
- BM/005/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 19.10.2022 öffentlich Beschluss
Arbeit
Betreff:
Mülldetektive
hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 27.01.2020
Anlagen: Antrag_Mülldetektive_SPD_v3 Sachverhalt_Mülldetektive
Sachverhalt (kurz): Die Schaffung von Rahmenbedingungen für den Einsatz von Mülldetektiven bei der Stadt Nürnberg wurde untersucht. Es wird das weitere Vorgehen vorgestellt.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Maßnahme betrifft alle Gruppen gleichmäßig.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Pilotbetrieb für den Einsatz von Kameras zur Feststellung von Verursachenden wilder Müllablagerungen an Standorten mit häufigen Müllablagerungen für ein Jahr vorzubereiten und durchzuführen. Im Anschluss an den einjährigen Pilotbetrieb ist dem Rat zu berichten und eine Entscheidung über das weitere Vorgehen herbeizuführen. Gleichzeitig soll über den Bayerischen Städtetag weiterhin der interkommunale Austausch in diesem Bereich erfolgen. Ebenso soll über den Bayerischen Städtetag eine einheitliche und gezielte Regelung, auf Grundlage einer gesetzlichen Anpassung, mit der Bayerischen Staatsregierung angestrebt werden.
spd@stadt nuemberg de Ul. U11 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911 /231-2906 STADTRATSFRAKTION www spd-stadtratsfraktion.nuemberg de Bus 36.46 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 /231-3895 NÜRNBERG
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SPD StJdtratsfrJktion 1 Rathaus 90403 Nürnberg
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An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg
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Dr Ulrich Maly Rathaus ^(FTl x 90403 Nürnberg hVKti
Nürnberg, 27. Januar 2020 Brehm
Rahmenbedingungen für Mülldetektive schaffen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister.
auch im Jahr 2019 hat die illegale Mullentsorgung im öffentlichen Raum leider neue Höchstwerte angenommen. Plötzlich steht ein Kühlschrank am Glascontainer, der alte Kleiderschrank daneben und es entwickelt sich an manchen Stellen in der Stadt in Windeseile eine wilde Müllkippe 724 Tonnen wilder Müll an Glascontainern im Jahr 2019, was eine erneute Zunahme zum Vorjahr von rund 14% bedeutet, erzeugen einen immensen Aufwand für den Nürnberger Abfallentsorgungsbetrieb ASN 24 000-mal rückten die Sonderreinigungsteams 2019 zur Reining von Flächen nur rund um die Glascontainer aus Dazu kommen noch die wilden Ablagerungen in Grünanlagen und Waldflächen, die letztlich der SÖR reinigen muss.
Hierbei handelt es sich nicht nur um teils optisch schlimme Zustände, sondern auch um einen erheblichen finanziellen Aufwand für die Stadt Nürnberg und demnach für die ganze Bürgerschaft Durch das Service-Telefon und zukünftig auch durch die Mängel- App werden die Ablagerungen in der Regel schnell gemeldet und dann auch entsorgt, aber der/die Verursacher/in bleibt leider ungeschoren Da dies kein Nürnberger Phänomen ist, sondern mehr oder weniger alle Städte gleichermaßen trifft, haben sich immer mehr Städte in Deutschland für die Einführung von sogenannten Mülldetektiven entschieden. Diese haben die Aufgabe bei wildem Müll nach Hinweisen zum möglichen Verursacher zu suchen Sollte was gefunden werden, wird nicht nur die Kostenerstattung der Entsorgung verlangt, sondern es ist darüber hinaus ein saftiges Bußgeld fällig In den Städten Berlin. Mannheim. Dortmund oder Krefeld hat man hier durchaus gute Erfolge vorzuweisen. Gemäß der Rechtsprechung ist bei uns eine Verfolgung angeblich nur möglich, wenn der Verursacher auf frischer Tat erwischt wird
Wir halten die Einführung von solchen Mulldetektiven im Interesse der Bürgerschaft auch für Nürnberg für interessant und prüfenswert Die SPD-Stadtratsfraktion stellt daher im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag
- Die Verwaltung führt zeitnah ein Fachgespräch durch, wo Kommunen, die einen StocHra! sft ok Hof'
Nürnberg
solchen Dienst eingeführt haben, über ihre Erfahrungen berichten. 2) Bei diesem Fachgespräch sollten auch Verwaltungsjuristen dabei sein, damit die SPD gesetzliche Seite mit angesprochen bzw. geklärt werden kann.
SPD
STADTRATSFRAKTION
NÜRNBERG
- Ziel sollte sein, aus einem solchen Fachgespräch eine Initiative ggf über den Bayerischen Städtetag zu entwickeln, der letztlich auch in Bayern die Rahmenbedingungen zur Einführung von einem solchen Dienst mit allen rechtlichen Folgen möglich macht
Mit freundlichen Grüßen
,f v , ,r rv-v-
Thorsten Brehm Stv. Fraktionsvorsitzender
Mülldetektive
hier: Antrag SPD-Stadtratsfraktion vom 27.01.2020
Die illegale Entsorgung von Müll im öffentlichen Raum nimmt deutschlandweit, so auch in Nürnberg, weiterhin zu. Für die Beseitigung dieser wilden Abfallablagerungen sind innerhalb der Stadt Nürnberg der Abfallwirtschaftsbetrieb Nürnberg (ASN) und der Servicebetrieb öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) zuständig. Neben diesen beiden genannten Organisationen ist auch der Außendienst Nürnberg (ADN) im Stadtgebiet eingesetzt und meldet ggf. eigene Feststellungen.
1 Begriffsbestimmungen
1.1 Wilde Müllablagerung Unter wilden Müllablagerungen sind unerlaubte Abfallablagerungen zu verstehen. Im Sinne des Abfallrechts sind dies Gegenstände, die vom Abfallbesitzer widerrechtlich außerhalb einer zugelassenen Abfallbeseitigungsanlage behandelt, gelagert oder abgelagert bzw. in der Absicht zurückgelassen wurden, sich ihrer zu entledigen. 1.2 Littering Littering stellt englischen Begriff zur Verschmutzung bzw. Verunreinigung dar. Allerdings stellt nicht jede Verunreinigung eine unerlaubte Abfallablagerung im abfallrechtlichen Sinne dar. Verunreinigungen entstehen im Wesentlichen durch die übliche Nutzung einer Straße, einer Grünfläche usw., dabei handelt es sich um weggeworfene kleinere Gegenstände (z.B. Papiertaschentuch, einzelne Verpackung, Zigarettenkippen), die nach Gebrauch für den Benutzer wertlos geworden sind. 1.3 Mülldetektive Im Antrag der SPD-Fraktion haben Mülldetektive die Aufgabe, bei wildem Müll nach Hinweisen zum möglichen Verursacher zu suchen. Der Begriff Mülldetektiv ist nicht allgemeingültig definiert. Aus diesem Grund können hier auch weitere Aufgaben zugeordnet sein. In Nordrhein-Westfalen wurden gesetzliche Grundlagen für die Erfüllung der Aufgaben von Mülldetektiven geschaffen.
2 Situation bei der Stadt Nürnberg
2.1 Anzahl eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren In den Jahren 2010-2021 ist in der Tendenz ein Anstieg der Zahl der eingeleiteten Bußgeldverfahren zu verzeichnen. Es zeigt sich allerdings auch, dass von den eingeleiteten Bußgeldverfahren zwischen 39 % und 70 % mit einem Bußgeldvorschlag vom Umweltamt an das Rechtsamt weitergeleitet wurden: Die anderen Fälle wurden entweder verwarnt oder durch Sachverhalte, die in der Anhörung eingebracht wurden, eingestellt.
| Abfall 2010 | Abfall 2011 | Abfall 2012 | Abfall 2013 | Abfall 2014 | Abfall 2015 | Abfall 2016 | Abfall 2017 | Abfall 2018 | Abfall 2019 | Abfall 2020 | Abfall 2021 | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| alle gemeldeten Vorgänge | 48 | 67 | 72 | 66 | 48 | 55 | 71 | 82 | 84 | 76 | 144 | 164 |
| Bußgeldvorschlag /-bescheid | 29 | 50 | 49 | 43 | 28 | 25 | 36 | 48 | 40 | 40 | 70 | 64 |
Allerdings kann nur für einen kleinen Teil der tatsächlichen wilden Müllablagerungen ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Die Zahl der entsorgten wilden Müllablagerungen ist in dem folgenden Diagramm ersichtlich:
Wilde Müllablagerungen
n e 20.000 m h a n g e 15.000 W lh a z n 10.000 A
| 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Glascontainer | 9098 | 17075 | 23516 | 25934 | 23150 | 23975 | 13549 | 16312 |
| sonst. Standorte | 2.115 | 2.087 | 2.275 | 2.492 | 2.731 | 2.516 | 1.941 |
Glascontainer sonst. Standorte
1 Bußgelderstellung für das Jahr 2021 ist bei RA noch nicht komplett abgelaufen (Stand: 21.10.2021)
2.2 Rechtliche Situation in Nürnberg Die illegale Müllentsorgung außerhalb zugelassener Abfallbeseitigungsanlagen stellt einen Verstoß gegen § 28 Abs. 1 Satz 1 KrWG dar und erfüllt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit. Das KrWG gibt für Bußgelder einen Höchstrahmen vor. Für die Bemessung des jeweiligen Verwarnungsgeldes bzw. der Geldbuße gibt in Bayern der Bußgeldkatalog Umweltschutz, Sachbereich „Abfallentsorgung“ des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz mit dem Ziel eines landeseinheitlichen Vollzugs den Rahmen vor. Die jeweilige Bußgeldhöhe im Bußgeldkatalog richtet sich zum einen nach der Art der Abfälle, insbesondere nach deren Gefährdungspotenzial, und nach der Menge der illegal entsorgten Abfälle – je mehr Müll, desto höher das Bußgeld.
Beispielhafter Auszug aus dem Bußgeldkatalog Umweltschutz
Zuwiderhandlung Bußgeldrahmen Beispiel
(Abweichung mög-
lich)
| Hausmüll unbedeu- | 20 €* | Inhalt von Aschenbechern („Zigarettenkippe“), |
|---|---|---|
| tender Art | Pappbecher, Taschentuch |
Abfallmenge ≤ 2 kg 35-80 € Kleiner Sack Hausmüll, Karton
| Abfallmenge > 2 kg | 80-320 € | Mehrere Müllsacke |
|---|
Sperrmüll (kleineres 80-240 € Koffer, Stuhl
Einzelstück)
| Spermüll (großes Ein- | 160-500 € | Waschmaschine, Kommode |
|---|---|---|
| zelstück) |
*Hiervon weicht die Vereinbarung über Verwarnungs- und Bußgelder der Städteachse ab und setzt einen Rahmen von 15-35 € fest.
Da der Bußgeldkatalog lediglich den Rahmen vorgibt, folgen hier einige Beispiele, wie einzelne Ordnungswidrigkeiten sanktioniert wurden. Die angegebene Summe ergibt sich nicht nur durch den Inhalt und die Menge der wilden Ablagerung, sondern ist auch von Ort und ggf. Einsicht der Person abhängig:
-
2 Müllsäcke gefüllt 100 €
-
2 Teppiche 100 €
-
2 leere Pakete 30 €
-
Lattenrost und Matratze 160 €
-
1 Plastikbecher 20 €
3 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion
Das Phänomen der wilden Müllablagerungen betrifft nicht nur Nürnberg. Aus diesem Grund hat die SPD-Fraktion beantragt, dass die Verwaltung ein Fachgespräch durchführen soll, in dem Kommunen mit Mülldetektiven von ihren Erfahrungen berichten, die gesetzlichen Grundlagen erläutern und ggf. mit den Ergebnissen eine Initiative zur Schaffung von Rahmenbedingungen für den Einsatz eines solchen Dienstes zu gründen.
Aufgrund der Corona-Pandemie war die Durchführung eines Fachgespräches in der herkömmlichen Präsenzform nicht möglich. Um auch unter diesen Bedingungen entsprechende Erkenntnisse zu gewinnen, wurde über den KGSt-Arbeitskreis Organisation der deutschen
Großstädte eine interkommunale Abfrage durchgeführt. Im März 2022 fand ein Austausch zum Thema Mülldetektive mit dem Bayerischen Städtetag statt.
4 Ergebnisse der Umfrage/Erfahrungsaustausch beim Bayeri-
schen Städtetag
Insgesamt haben sich 17 Kommunen an der interkommunalen Abfrage beteiligt. Die Spanne der Rückmeldung reicht weit: Einzelne Kommunen setzen keine Mülldetektive ein, andere bedienen sich eigener Kräfte oder beauftragen Detekteien.
An dem Erfahrungsaustausch beim Bayerischen Städtetag haben 41 Vertreterinnen und Vertreter aus 19 Städten, Kommunen und Landkreisen teilgenommen. Mit dieser hohen Zahl an Teilnehmenden stieß der Erfahrungsaustausch auf sehr großes Interesse und sehr große Resonanz. Der Austausch selbst und die Diskussionen zeigten, dass die Themen Müllablagerungen an Wertstoffinseln bzw. –höfen sowie Müllablagerungen im öffentlichen Raum drängende Fragen sind, die viele bayerische Gebietskörperschaften beschäftigen. Die Rückmeldungen der Teilnehmenden zeigt ein heterogenes Bild. Einige Kommunen haben trotz Betroffenheit noch keine speziellen Maßnahmen ergriffen. Eine Kommune setzt (private) Mülldetektive ein, in einer Kommune wird der kommunale Ordnungsdienst auch in diesem Zusammenhang eingesetzt, zwei Kommunen haben eine Überwachung mit Foto- bzw. Videokameras an einzelnen Standorten eingesetzt.
5 Situation in der Stadt Nürnberg
5.1 Ansatzpunkte aus der interkommunalen Umfrage/dem Fachgespräch Ein Grund dafür, dass die Zahl der illegalen Abfallablagerung im öffentlichen Raum zunimmt, könnte u. a. daran liegen, dass die Gefahr, bei diesen unerlaubten Handlungen entdeckt und unmittelbar zur Rechenschaft gezogen zu werden, zu gering ist, um eine abschreckende Wirkung zu entfalten. Die Verursacherermittlung und ein gerichtsfester Täternachweis gelingen bislang nur in wenigen Fällen. Ein ordnungsrechtliches Vorgehen gegen Verursachende von wilden Abfallablagerungen kann oftmals nur dann erfolgen, wenn diese auf frischer Tat ertappt werden, sich Zeuginnen und Zeugen zur Verfügung stellen oder Hinweise in den Ablagerungen gefunden werden, die eindeutig zugeordnet werden können.
Auch in diesen Fällen ist der Erfolg des Ordnungswidrigkeitenverfahrens nicht garantiert: z.B. reicht ein adressiertes Schreiben in dem Abfallhaufen nicht zwingend nach der aktuellen Rechtsprechung aus, um dem Betroffenen die Entsorgung des gesamten Mülls vorzuwerfen. Es bleibt letztlich dann auch bei der bußgeldrechtlichen Ahndung wegen der Entsorgung des einen Papierstücks. Diese Problematik lässt sich auch durch regelmäßig geforderte höhere Bußgelder wohl nicht lösen.
Anders stellt es sich dar, wenn jemand „in flagranti“ erwischt wird. Eine Zuordnung ist eindeutig, jedoch kommt dies in der Realität in einer Großstadt wie beispielsweise Nürnberg mit z.B. alleine über 650 Container-Standorten selten vor.
6 Ergebnis
Nach Überprüfung der Ergebnisse der interkommunalen Umfrage und des Erfahrungsaustausches beim Bayerischen Städtetag kann festgestellt werden, dass erfolgversprechende Ansätze in der Beweisführung zu suchen sind. 6.1 Allgemeine Umsetzung a) Es wird vorgeschlagen, dass die Untersuchung von wilden Müllablagerungen nach Hinweisen durch den ADN unter Beachtung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes beibehalten wird. Ebenso sollen bei Feststellungen weiterhin konsequent Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden.
b) Hinsichtlich der Bußgeldhöhe haben sich keine gravierenden Unterschiede zu anderen Bundesländern gezeigt, so dass hier zunächst der zur Verfügung stehende Bußgeldrahmen ausgeschöpft werden soll. 6.2 Überwachung mittels mobiler Kameras an geeigneten Stellen, um wilde Müllablagerungen besser nachverfolgen zu können und den Tatbestand ahnden zu können (Pilotversuch) Die bislang durchgeführten Maßnahmen zur Eindämmung von wilden Müllablagerungen brachten, wenn überhaupt, nur mäßigen Erfolg. Der Aufwand für die Entsorgung dieser wilden Müllablagerungen ist immens. Bei den Ablagerungen handelt es sich in der Mehrzahl um ungefährliche Abfälle (Kartonagen, Restmüll, Sperrmüll), welche trotz ausreichend von der Kommune bereitgestellten legalen Entsorgungsmöglichkeiten wohl aus Bequemlichkeit abgestellt werden. Es kommt aber auch gelegentlich zur Abstellung von Gefahrstoffen, die mit erheblichem Mehraufwand entsorgt werden müssen.
Im Stadtgebiet sind mehrere Standorte bekannt, an denen wiederholt wilder Müll abgelagert wird. Sofern beim Auffinden der Ablagerungen Hinweise auf die Verursachenden aufgefunden werden, wird diesen nachgegangen und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die größte Menge der illegalen Ablagerungen kann jedoch nicht zugeordnet werden. Zur Vermeidung von wilden Abfallablagerungen wurden auch schon einzelne Containerstandorte aufgelöst. Alternative Stellplätze mit funktionierender sozialer Kontrolle sind jedoch schwer zu finden. Da der Abbau von Containerstandorten für die Entsorgung von Wertstoffen auf Dauer nicht zielführend sein kann – hier würden Bürgerinnen und Bürgern aufgrund von Fehlverhaltens einiger weniger legale Entsorgungsmöglichkeiten für Wertstoffe weggenommen -, eine Überwachung durch den ADN zeitlich nicht umfassend genug möglich ist, sollen die insbesondere Standorte mit häufigen wilden Müllablagerungen rund um die Uhr per Kamera überwacht werden. Dies sollte in regelmäßigen Wechsel erfolgen, damit sich keine neuen Schwerpunkte mit illegalen Müllablagerungen bilden.
Die Überwachung mittels mobiler Kameras und die Verarbeitung personenbezogener Daten, mit denen eine Identifizierung von Personen möglich wird, stellen für Betroffene einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht in Gestalt des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz dar. Unter welchen Voraussetzungen ein solcher Eingriff in die Grundrechte einen legitimen Zweck verfolgt und verhältnismäßig ist, regelt Art. 24 BayDSG. Die erste Stellungnahme des lokalen Datenschutzbeauftragten der Stadt Nürnberg liegt vor. Die darin enthaltenen Hinweise werden umgesetzt.
Neben der rechtlichen Zulässigkeit hängt der Erfolg der Maßnahme auch davon ab, ob durch die Überwachung einzelner Standorte die Ablagerungen an anderen Standorten zunehmen oder sich die Betroffenen ihr Verhalten so anpassen, dass eine Identifizierung nicht mehr
möglich ist. Letzteres würde aber eine regelrechte kriminelle Energie erfordern, welche denn sogar strafrechtlich und nicht nur ordnungsrechtlich verfolgt werden müsste.
Um dies zu evaluieren, soll für die Dauer von einem Jahr ein Probebetrieb durchgeführt werden. Dabei sollen an maximal drei Standorten gleichzeitig jeweils ein bis zwei Kameras, die automatisch Fotos anfertigen, installiert werden. Hierfür werden Plätze ausgewählt, die seit geraumer Zeit durch erhebliche und häufige Ablagerungen von Rest- und Sperrmüll auffallen und eine große Zahl an Beschwerden nach sich ziehen. Die aufgenommenen Vorfälle, in denen die erlangten Fotoaufnahmen als Beweismittel dienen, werden dokumentiert. Die Auswahl der Standorte erfolgt in der Regel nach Häufung von Bürgerbeschwerden (z.B. über den Mängelmelder von SÖR) bzw. die Zahl der Beseitigungen von wilden Ablagerungen durch SÖR und ASN.
Ein Versuch für ein Jahr ist die Möglichkeit, den Einsatz der Kameras als Instrument für mehr Sauberkeit zu testen. Mit dem Pilotversuch sollen in folgenden Bereichen Erkenntnisse erzielt werden:
Mehr Sauberkeit an den überwachten Örtlichkeiten Verlagerungstendenzen von wilden Ablagerungen Effektivität und Aufwand für die Auswertung Stimmung in der Bürgerschaft zum Einsatz dieses Instrumentes
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Pilotbetrieb für den Einsatz von Kameras zur Feststellung von Verursachenden wilder Müllablagerungen an Standorten mit häufigen Müllablagerungen für ein Jahr vorzubereiten und durchzuführen. Im Anschluss an den einjährigen Pilotbetrieb ist dem Rat zu berichten und eine Entscheidung über das weitere Vorgehen herbeizuführen.
Gleichzeitig soll über den Bayerischen Städtetag weiterhin der interkommunale Austausch in diesem Bereich erfolgen. Ebenso soll über den Bayerischen Städtetag eine einheitliche und gezielte Regelung, auf Grundlage einer gesetzlichen Anpassung, mit der Bayerischen Staatsregierung angestrebt werden.
WiF/016/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 19.10.2022 öffentlich Bericht
Arbeit
Betreff:
Lange Nacht der Aus- und Weiterbildungen
hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN vom 14.06.2022
Anlagen: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.06.2022 Sachverhalt
Bericht:
Die Verwaltung berichtet über die Veranstaltungsformate "Nacht der Ausbildung" bzw. "Lange Nacht der Weiterbildung" in Roth und Rosenheim und die Möglichkeit bzw. Sinnhaftigkeit der Übertragbarkeit auf Nürnberg.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. IV
FRAKTION B' 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stadtratsfraktion Nürnberg
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathaus Tel: (0911) 231-5091 90403 Nürnberg Fax:(0911) 231-2930
OBERBÜRGERMEISTER
gruene(5) stadt.nuernberg.de
1 4. JUNI 2022
Bus: Linie 36, 46,47 (Rathaus) U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)
Nürnberg, 14. Juni 2022
Einführung einer Langen Nacht der Aus- und Weiterbildungen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Nürnberg ist seit jeher eine Stadt des Handwerks und des Handels. In den zahlreichen Ausbildungsbetrieben in der Metropolregion haben bereits unzählige Menschen ihre Ausbildung absolviert und arbeiten erfolgreich im erlernten Beruf.
Seit Jahren geht jedoch die Zahl der Auszubildenden zurück. Immer mehr Familienunternehmen, Mittelständler und Großunternehmen suchen händeringend neue Azubis und leiden massiv unter dem FachkräftemangeL Die Pandemie hat diesen nochmals zusätzlich befeuert. 2021 waren in Nürnberg laut Nordbayern.de 1.360 von 3.600 Ausbildungsstellen noch unbesetzt. Das hat zur Folge, dass immer mehr traditionelle Nürnberger Betriebe von einer Existenzkrise, Insolvenz und/oder möglicher Schließung bedroht sind. Eine weitere Auswirkung des Auszubildenden-Mangels ist die fehlende Auslastung von Berufsschulklassen, weshalb immer häufiger Fachschulen in einem zwei statt einjährigen Turnus laufen.
Als eine der ersten Städte in Deutschland versuchen Roth und Rosenheim durch Die lange Nacht der Ausbildung bzw. Die lange Nacht der Weiterbildung auf Betriebe, Unternehmen und Berufszweige in der Region aufmerksam zu machen und so dem Auszubildenden-Mangel zu begegnen.
Vor diesem Hintergrund stellen wir deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
- Die Stadtverwaltung
> setzt sich mit den Nürnberger Berufsschulen, Betrieben, Berufsverbänden, Gewerkschaften und regionalen Wirtschaftsverbänden zusammen und entwickelt ein Konzept zur Umsetzung der Longen Nacht der Aus- und Weiterbildungen. > stellt hierfür Mittel in vergleichbarer Höhe zur Langen Nacht der Wissenschaft zur Verfügung.
- Die Stadt beschließt eine Lange Nacht der Aus- und Weiterbildungen, um gegen den
Fachkräftemangel vorzugehen.
Mit freundlichen Grüßen
Paul Ärzten Achim Mletzko Stadtrat Fraktionsvorstand
22_vo0825b
Lange Nacht der Aus- und Weiterbildungen
Sachverhaltsdarstellung:
1. Einleitung
Der Fachkräftemangel bleibt weiterhin eines der größten Wachstumshemmnisse für Unternehmen auch am Wirtschaftsstandort Nürnberg. Die Probleme, Fachkräfte zu rekrutieren und zu binden, verstärken sich. Experten sprechen mittlerweile nicht mehr nur von einem Fachkräftemangel, sondern von einem Arbeitskräftemangel, der sich über alle Qualifikationsstufen erstreckt. Die Gründe sind vielfältig und reichen von strukturellen Veränderungen, weniger Schulabgängerinnen und Schulabgängern infolge des demografischen Wandels bis zu einer Verschiebung hin zu höheren Schulabschlüssen.
Die Entwicklung wird sich kurz- und mittelfristig nicht umkehren lassen. Es bedarf vielmehr einer gemeinsamen Anstrengung von Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und aller beteiligter Arbeitsmarktakteure, um den Trend zu brechen. Folgende Ansatzpunkte sind zentral und gleichermaßen geeignet, um dem Arbeitskräftemangel zu begegnen: Förderung der dualen Ausbildung, Förderung von Anpassungs- und Aufstiegsqualifizierungen, Steigerung der Erwerbsbeteiligung von Frauen, gezielte Arbeitskräfteeinwanderung, Erhöhung der Mitarbeiterbindung in Unternehmen.
Die Frage wird künftig nicht nur sein, wie einzelne Unternehmen erfolgreich Fachkräfte- Recruiting betreiben, sondern wie Standorte dem Arbeitskräftemangel mit gemeinsamen Initiativen entgegenwirken können. Nürnberg kann hier punkten: Mit interessanten Arbeitgebern und einer breiten Palette an Aus- und Weiterbildungsmessen, die Unternehmen gezielt beim Gewinnen von Fachkräften unterstützen.
Kleinere Städte wie Roth oder Rosenheim entwickeln eigene Veranstaltungsformate, um dem Arbeitskräftemangel zu begegnen und eine Plattform für Unternehmen und Schülerinnen und Schüler wie auch Weiterbildungsinteressierte bereitzustellen. Im Folgenden wird über die beiden Veranstaltungsformate in Rosenheim und Roth wie auch eine Auswahl an Aus- und Weitermessen in Nürnberg berichtet.
Die Anregung, in Nürnberg eine „Lange Nacht der Aus- und Weiterbildungen“ nach dem Vorbild der Städte Roth und Rosenheim durchzuführen, wurde in Kooperation mit den einschlägig berührten Akteurinnen und Akteuren – Referat für Schule und Sport, Agentur für Arbeit Nürnberg, Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken und Handwerkskammer für Mittelfranken – geprüft. Über das Ergebnis wird ebenfalls berichtet.
2. Veranstaltungsformate in Roth und Rosenheim
2.1 Nacht der Ausbildung in Roth
Anlässlich der „Nacht der Ausbildung“ öffnen jedes Jahr seit dem Jahr 2014 rund 50 Betriebe und Ein-richtungen in Roth ihre Türen. Schülerinnen und Schüler können sich über mehr als einhun-dert Ausbildungsberufe und duale Studiengänge sowie zahlreiche Praktikumsmöglichkeiten in den Unternehmen informieren und erste Kontakte direkt vor Ort knüpfen. Die jüngste Veranstaltung (7. Nacht der Ausbildung) fand nach zweijähriger Pause am 29. April 2022 statt.
An der „Nacht der Ausbildung“ können alle ausbildenden Betriebe, Unternehmen und Gewerbetreibende und Organisationen mit einem Standort in Roth teilnehmen. Auch die Stadt Roth beteiligt sich mit ihren Einrichtungen. Betriebe aus den umliegenden Orten können sich nur
anmelden, wenn sie bereits in den Vorjahren an der Veranstaltung teilgenommen haben. Der Eintritt ist frei und es ist keine Anmeldung erforderlich. Kostenlose Shuttle-Busse bringen die Besucherinnen und Besucher zu den teilnehmenden Unternehmen.
2.2 Lange Nacht der Weiterbildung in Rosenheim
2016 ging die „Lange Nacht der Weiterbildung“ in Rosenheim an den Start. Eine Neuauflage der Weiterbildungsmesse fand 2018 und zuletzt am 28. Juni 2022 statt. Interessierte jeden Alters können sich bei der Veranstaltung über umfassende Weiterbildungsangebote der Region informieren. Das Angebot an den Infoständen umfasst berufs- und weiterbildende Studiengänge, Zertifikatsprogramme und Zusatzausbildungen, Sprach- und Computerkurse. Ergänzt wird das Programm durch Fachvorträge.
Veranstaltet wird die Weiterbildungsmesse von der IHK Akademie Rosenheim in Kooperation mit der Academy for Professionals (afp) der Technischen Hochschule Rosenheim, der Akademie Handel, dem Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft gGmbH, dem Bildungszentrum Rosenheim der Handwerkskammer für München und Oberbayern, der Business Akademie Chiemgau und dem Landkreis Rosenheim. Ziel ist es, Bürgerinnen und Bürgern in der Region Südostbayern zu ermöglichen, sich an einem einzigen Termin persönlich, umfassend und kompakt über Möglichkeiten der persönlichen Entwicklung oder das berufliche Fortkommen zu informieren. Die Veranstaltung ist kostenlos. Hauptsponsor ist die Sparkasse Rosenheim.
3. Bestehende Veranstaltungsformate in Nürnberg
3.1 Lange Nacht der Wissenschaften
Die im zweijährigen Turnus seit stattfindende „Lange Nacht der Wissenschaften“ im Städtedreieck Nürnberg-Fürth-Erlangen ist das besucherstärkste Wissenschaftsfestival für Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Die Veranstaltung macht für Erwachsene und Kinder erlebbar, was an Wissen geschaffen und anwendungsorientiert zum Wohle der Gesellschaft umgesetzt wird.
Da qualifiziertes Personal ein entscheidender Faktor für den Erfolg eines Unternehmens ist, wirkt eine Vielzahl an Betrieben aus Gründen des Personalmanagements an der „Langen Nacht der Wissenschaften“ mit. Auch der Bildungscampus und weitere Bildungsträger sind vertreten. Damit hat die „Lange Nacht der Wissenschaften“ auch einen Schwerpunkt im Bereich Weiterbildung.
Die organisierende Kulturidee GmbH setzt die öffentlich-private Partnerschaft aller beteiligten Akteure effektiv und effizient um. Die Finanzierung erfolgt – nach einer Anschubfinanzierung durch das Bayerische Wissenschaftsministerium – ausschließlich durch Kartenerlöse der Besucher und Besucherinnen sowie über Beiträge beteiligter Unternehmen und deren Sponsorenbeiträge. Die Stadt Nürnberg beteiligt sich nicht an der Finanzierung.
3.2 Aus- und Weiterbildungsmessen in Nürnberg
3.2.1 Ausbildungsmesse „stuzubi Nürnberg“
Die Ausbildungsmesse „stuzubi Nürnberg“ ist eine Karrieremesse für Schülerinnen und Schüler, Abiturienten und Fachabiturienten. Sie findet seit 2015 im jährlichen Turnus statt, der Eintritt ist frei. Zahlreiche Unternehmen, Universitäten, Hochschulen und Akademien aus Stadt und Region Nürnberg präsentieren sich auf der „stuzubi Nürnberg“ den Schülerinnen und Schülern mit ihren Ausbildungs- und Studienangeboten und stehen für einen persönlichen Kontakt zur Verfügung. Neben regulären Studiengängen und Ausbildungsberufen wird auf der „stuzubi Nürnberg“ vor allem das duale Studium vorgestellt,
das einen akademischen Abschluss mit einer betrieblichen Ausbildung verbindet. Oberbürgermeister Marcus König ist Schirmherr der „stuzubi Nürnberg“.
3.2.2 Jobmesse Nürnberg
Die 2004 in Osnabrück entstandene „jobmesse deutschland tour“ expandiert seit Jahren sehr stark und wird seit 2016 medienwirksam auch in Nürnberg sehr erfolgreich durchgeführt. Der Veranstalter BARLAG werbe & messeagentur GmbH gehört zu den größten deutschen Veranstaltern von Recruiting-Messen.
Die jährlich stattfindende, zweitägige Jobmesse Nürnberg ist die Messe für Beruf und Ausbildung. Der Eintritt ist kostenfrei. Namhafte Global Player, kleine sowie mittelständische Unternehmen, Bildungseinrichtungen und Institutionen verschiedenster Branchen bieten umfangreiche Informationen zum Karrierestart, zur beruflichen Neuorientierung sowie zu Aus-und Weiterbildungen und stehen bei Fragen rund um das Thema Karriere zur Seite. Ob Handwerk, Handel, Dienstleistung oder Industrie, die branchenübergreifende Karrieremesse präsentiert Karrierechancen für alle Qualifikationen und Generationen. Das Angebot umfasst die Vermittlung von freien Stellen und Ausbildungsplätzen sowie Angebote von Traineeprogrammen, Praktika und verschiedenste Weiterbildungsmöglichkeiten. Zudem werden im Rahmenprogramm kostenlose Bewerbungsmappenchecks, Fachvorträge zu Karrierethemen sowie Bewerbungsfoto-Shootings angeboten. Oberbürgermeister Marcus König ist Schirmherr der Jobmesse Nürnberg.
3.2.3 vocatium Nürnberg
Die jährlich stattfindende, zweitägige Messe vocatium in Nürnberg ist eine Fachmesse für Ausbildung und Studium. Sie bringt Unternehmen, Fach- und Hochschulen, Akademien sowie Institutionen mit jungen Menschen zum Thema Berufswahl in einen persönlichen Dialog. Alleinstellungsmerkmal der vocatium sind gut vorbereitete und terminierte Gespräche zwischen Schülerinnen und Ausstellern. Qualität und Nutzen des Beratungsgesprächs sind dadurch sowohl für die Aussteller als auch die Jugendlichen höher als bei einer herkömmlichen Ausbildungsmesse.
Vor der Messe werden die Schülerinnen und Schüler im Unterricht durch das Team des Veranstalters IfT Institut für Talententwicklung auf den Messebesuch vorbereitet. Im Anschluss organisiert der Veranstalter für die Schülerinnen und Schüler passgenaue, ihren beruflichen Interessen und Wünschen entsprechende Einzeltermine mit den Ausstellern. Darüber hinaus sind auch Spontanbesucherinnen und -besucher auf der Messe willkommen. Neben den persönlichen Gesprächen mit den ausstellenden Unternehmen wird den Besucherinnen und Besuchern ein informatives Vortragsprogramm geboten. Das einzigartige Messekonzept mit terminierten Gesprächen hat sich deutschlandweit an 90 Standorten durchgesetzt.
3.2.4 Hybrider Berufsbasar der Wirtschaftsschule Nürnberg in Kooperation mit dem Melanchthon-Gymnasium
Im Oktober 1990 hat die Städtische Wirtschaftsschule Nürnberg den ersten Berufsbasar als Pilotprojekt gestartet. Der Berufsbasar richtet sich in erster Linie an Jugendliche aus Nürnberg und der Region, die einen mittleren Bildungsabschluss anstreben. Projektziel ist es, unterschiedlichste Berufsfelder anschaulich, nachvollziehbar und praxisorientiert vorzustellen. Die Resonanz war überraschend groß, sodass in der Folge in Bayern und bundesweit an zahlreichen Schulen Berufsbasare nach dem „Nürnberger Modell“ durchgeführt wurden. Mittlerweile ist das berufsvorbereitende Projekt mit Modellcharakter eine feste Einrichtung in der Bildungslandschaft Nürnbergs und der Region.
An zwei Projekttagen richten Unternehmen und Institutionen verteilt im ganzen Schulhaus und den Klassenzimmern kleine Info-Zentren ein. Dort wird eine Vielzahl von Berufsbildern
aus dem kaufmännischen, gewerblich-technischem und handwerklichen Bereich umfassend vorgestellt. Im Zentrum steht dabei das persönliche Einzelgespräch, die individuelle Beratung. Wie bei einer Messe gehen die Schülerinnen und Schüler von Raum zu Raum, von Stand zu Stand, um sich von Auszubildenden und Ausbildungsleitern informieren zu lassen. Beim „Azubi-Speed-Dating“ können bereits Einladungen zu Vorstellungsgesprächen/Auswahlverfahren von Ausbilderinnen und Ausbildern ausgesprochen werden.
Unter dem Motto „Begeisterung für Berufsausbildung wecken - berufliche Zukunft gestalten“ informieren auf dem Berufsbasar rund 60 Ausbildungsbetriebe aus Nürnberg und der Region, daneben noch Berufsfachschulen und Behörden über betriebliche Ausbildung und weitere Ausbildungswege. Die Nürnberger Arbeitsagentur ist ebenso vertreten wie die Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken und die Handwerkskammer für Mittelfranken, die über „Karriere mit Lehre“ informiert. Im Rahmen des Berufsbasars bietet die „Messe für Gesundheitsberufe“ Einblicke in die Vielfalt der medizinischen und sozialen Ausbildungsmöglichkeiten.
Der Berufsbasar steht modellhaft für die Zusammenarbeit von Schule und Wirtschaft. Neben den Schülerinnen und Schülern profitieren von dieser Einrichtung auch die Basarteilnehmenden aus Wirtschaft, Innungen und Verwaltung. Im persönlichen Gespräch können die Ausbildungsprofis der anwesenden Betriebe den rund 3.000 Basarbesucherinnen und
- besuchern ihre Ausbildungskonzepte schmackhaft machen. Von 1995 bis 2020
veranstaltete die Wirtschaftsschule Nürnberg in Kooperation mit dem Melanchthon- Gymnasium jeweils im März des Jahres einen gemeinsamen Berufs- und Studienbasar.
Im März 2022 fand der erste hybride Berufsbasar der Wirtschaftsschule Nürnberg für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern und Erziehungsberechtigte aus der Metropolregion Nürnberg statt. Veranstalterin ist die Städtische und Staatliche Wirtschaftsschule Nürnberg in Kooperation mit der gemeinnützigen Gesellschaft EBIUS. Schirmherr ist Nürnbergs Oberbürgermeister Marcus König.
Der ganztägige Präsenztag bietet Ausbildungsbetrieben die Möglichkeit, sich mit ihrem Ausbildungsangebot den Schülerinnen und Schülern aus Nürnberg und der Metropolregion in traditioneller Form vor Ort zu präsentieren. Auch das “Azubi-Speed-Dating" fand 2022 wieder als persönliches Gespräch vor Ort statt. In der anschließenden Woche, vom 21. bis 27. März 2022, präsentierten sich die Ausbildungsbetriebe online und barrierefrei und informierten an virtuellen Messeständen über ihr Ausbildungsangebot.
3.2.5 Berufsbildungsmesse mit Berufsbildungskongress
Die „Berufsbildung“ ist die bundesweit größte Fachmesse rund um das Thema Aus- und Weiterbildung. Keine andere Berufsmesse in Deutschland hat ein ähnlich umfassendes Angebotsspektrum. Das Besondere: Hier ziehen alle an einem Strang – die bayerischen Ministerien und Wirtschaftsverbände, Industrie- und Handelskammer, Bundesagentur für Arbeit, die bayerischen Handwerkskammern und viele mehr. Die NürnbergMesse organisiert seit vielen Jahren im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales dieses Top-Event. Ein hochwertiges Rahmenprogramm mit Highlights wie den Bayerischen Berufsbildungskongress rundet das Konzept ab.
3.2.6 Technikerbörse der Rudolf-Diesel-Fachschule Nürnberg
Die Rudolf-Diesel-Fachschule für Technikerinnen und Techniker Nürnberg veranstaltete im April 2022 die alljährliche Technikerbörse der Rudolf-Diesel-Fachschule (RDF) - nach einem einmaligen Intermezzo als Online-Veranstaltung 2021 - wieder im Nürnberger Berufsbildungszentrums (BBZ). Auf der Firmenkontaktbörse trafen sich Unternehmensvertreterinnen und -vertreter mit den Studierenden der Technikerklassen aus den Fachbereichen Elektronik, Mechatronik, Informatik und Maschinenbau, um Kontakte zu knüpfen und sich und ihre Projektarbeiten zu präsentieren.
An etwa 20 Ständen konnten sich Studierende über aktuelle Stellenangebote bei unterschiedlichsten Unternehmen informieren. Als Hauptgrund für die Teilnahme an der Börse nannten die Unternehmen einstimmig die Absicht, ihren Bekanntheitsgrad unter den Technikerinnen und Technikern zu steigern und im Idealfall persönlich Kontakt zu potentiellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufzunehmen. Viele Unternehmensvertreterinnen und -vertreter hatten bereits ganz konkrete Stellenausschreibungen im Gepäck.
3.3 Sonstige Angebote
3.3.1 Jobstarters! Pop-up-Store Berufsbildung
Die Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken bietet zusammen mit Partnern seit dem 27. Juni 2022 am Josephsplatz 13 in Nürnberg immer montags bis freitags von 10:00 bis 17:00 Uhr kostenlose Beratungen zu Themen der Berufsbildung an. Bildungsexpertinnen und Bildungsexperten der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken, der Agentur für Arbeit Nürnberg, des Jobcenters Nürnberg Stadt sowie der Stadt Nürnberg informieren Interessierte kostenlos, zunächst bis Ende des Jahres.
Der Fokus der Beratungen liegt auf den Themen Ausbildung, Weiterbildung und Anerkennung ausländischer Abschlüsse. Schülerinnen und Schüler wie auch andere Interessierte erhalten Informationen zu freien Ausbildungsplätzen. Ausbildungsbetriebe können auf diesem Weg noch Auszubildende rekrutieren. Zudem erfolgt eine trägerneutrale Beratung zu Anpassungs- und Aufstiegsfortbildungen und deren Finanzierung. Eine „Jobwall“ weist auf offene Ausbildungsstellen in der Region hin.
3.3.2 AzubiAkademie Nürnberg
Die AzubiAkademie, eine Initiative des Bundes der Selbstständigen (BDS) Bayern, ist im November 2014 erfolgreich auch in Nürnberg gestartet. Die AzubiAkademie ermöglicht insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen einen professionellen, überbetrieblichen Unterricht und stärkt damit die Ausbildungsqualität. Die Angebote für Auszubildende in Form von Workshops gehen über den Berufsschulunterricht und den betriebsinternen Fachunterricht hinaus. Wirtschafts- und Wissenschaftsreferent Dr. Fraas ist Schirmherr der Initiative. Die Wirtschaftsförderung Nürnberg bewirbt die AzubiAkademie im Rahmen der Betriebsbetreuung.
3.3.3 Kampagne Weiterbildung JETZT!
Als ein Ergebnis der von Oberbürgermeister Marcus König einberufenen Task Force Corona entstand 2020 die Weiterbildungsplattform „WeiterbildungJETZT!“ Auf der Internetseite www.weiterbildung.nuernberg.de stellen sich kostenfreie und neutrale Beratungsstellen zur beruflichen Weiterbildung vor, die auch zu Förderangeboten Auskunft geben. Gemeinsam rufen Stadt Nürnberg, Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken, Agentur für Arbeit Nürnberg, Jobcenter Nürnberg, Handwerkskammer für Mittelfranken und DGB Mittelfranken alle Nürnberger Bürgerinnen und Bürger dazu auf, sich weiterzubilden.
4. Fazit
Die Halbmillionenmetropole Nürnberg verfügt über ein breites und ausreichendes Angebot an Aus- und Weiterbildungsmessen. Sie werden von den zentralen Arbeitsmarktakteurinnen und -akteuren vor Ort unterstützt. Darüber hinaus existieren zahlreiche Angebote der Stadt Nürnberg, der Arbeitsagentur Nürnberg und der Kammern zur Förderung und Stärkung der Aus- und Weiterbildung am Wirtschaftsstandort Nürnberg.
Eine zusätzliche „Lange Nacht der Aus- und Weiterbildung“ nach dem Vorbild kleiner Städte wie Rosenheim und Roth erscheint vor diesem Hintergrund nicht zielführend. Ein Mehrwert ist nicht ersichtlich, vielmehr wären Redundanzen wahrscheinlich. Die Themen der beiden Veranstaltungsformate in Roth und Rosenheim sind in Nürnberg durch bestehende Angebote für alle Zielgruppen vollständig abgedeckt.
Anmerkung zur Diversity-Relevanz Grundsätzlich ist die duale Ausbildung und die Weiterbildung offen für alle ausbildungswilligen Jugendlichen bzw. weiterbildungswilligen (jungen) Erwachsenen, sodass keine diskriminierenden Auswirkungen hinsichtlich Geschlecht, ethnischer Herkunft, Behinderung, Alter oder sozialer Lage erkennbar sind.
Referat VII
- BM/003/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 19.10.2022 nicht öffentlich Beschluss
Arbeit
Betreff:
Änderung beim Außendienst der Stadt Nürnberg (ADN) - Hier Antrag der CSU-
Stadtratsfraktion vom 18.11.2019
Anlagen: Antrag CSU Ruhender Verkehr Sachverhalt_ADN
Sachverhalt (kurz): Der Bürgermeister berichtet über die Entwicklung des ADN in den letzten knapp vier Jahren und den zurückliegenden sowie zukünftigen Änderungen. Zur Optimierung des Verwarnungsgeldverfahrens innerhalb der Stadtverwaltung sowie zur weitestmöglichen Umsetzung des CSU-Antrag zur Ahndung im ruhenden Verkehr werden zwei Entscheidungsvorlagen eingebracht.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Kosten für die Softwareerweiterung stehen noch nicht fest.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Keine Diversity-Relevanz erkennbar.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
- Der ADN soll befähigt werden, auch Ahndungen von Verkehrsverstößen im ruhenden Verkehr einleiten zu können. Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, eine referats- und geschäftsbereichübergreifende, vorbereitende Arbeitsgruppe zur Prozessmodellierung, Finanzierung und Auftragsvergabe zu bilden. 2. Der ADN soll befähigt werden, Verwarnungsgeldangebote vor Ort unterbreiten zu können, das Verwarnungeldverfahren durchführen zu können sowie ggfls. die Möglichkeit zu erhalten, dass die Betroffenen das Verwarnungsgeld bargeldlos vor Ort begleichen können. Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, eine referats- und geschäftsbereichübergreifende, vorbereitende Arbeitsgruppe zur Prozessmodellierung, Finanzierung und Auftragsvergabe zu bilden. RA wird beauftragt, die OWiGA dementsprechend zu ändern.
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CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff scher Bau des Rathauses Zimmer 58 Herrn Oberbürgermeister Rathausp!atz 2 Dr. Ulrich Mafy 90403 Nürnberg Rathausplatz l. Telefon: 0911231-2907
90403 Nürnberg
18.11.2019 König
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
im November 2018 wurde die .Ausdehnung der .Kommuna!en Verkehrsüberwachung beschlossen. Das Pilotpro jekt mit den fünf Gebieten Ziegelstein, Langwasser Nord, Doos, Eberha•dshof und Sehweinau geht derzeit in die letzte Phase und mit Sehweinau wird seit November 2019 nun auch der letzte dieser fünf Stadtteile Oberwacht.
Die CSU hält nach wie vor an ihrer Forderung fest, den Z\/KVÜ auf das gesamte Stadtgebiet auszuweiten und sieht einer schnellen weiteren Ausdehnung der Überwachungsgebiete, nach Abschluss und Bewertung der Pi lotphase, entgegen.
- Neben der Kommur1alen Verkehrsüberwachung wird derzeit auch das Einsatzgebiet des Kommunalen Außen
dienstes ADN mit dem Ziel ausgeweitet, letztlich im gesamten Stadtgebiet tätig zu sein.
Leider ist irrden derzeitigen Kompetenzen des ADN eine Überwachung und Ahndung von Verstößen im ruhenden Verkehr nicht vorgesehen. Dies fühtt zu Situationen, die zum einen höchst ur.effektiv sind und zum anderen den Bürgerinnen und Bürgern nicht vermittelt werden können. So müssen die Koileginnen und Kollegen des ADN z.B. an zugeparkten Geh-und Radwegen vorübergehen und dabei selbst eindeutige Verstöße ungeahndet lassen.
Bei Kommunalen Ordnungsdiensten anderer Städte ist es üblich, dass diese selbstverständlich auch das Recht haben Parkverstöße zu ahnden, um so die jeweilige Verkehrsüberwachung w entlasten und Gebiete und Zeiten abdecken zu können, die sonst unüberwacht bleiben würden.
Die CSU„Stadtratsfraktion stelit daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
Das Aufgabengebiet des Außendienstes der Stadt Nürnberg „ADN" wird um die Ahndung von Verstößen im ruhenden Verkehr erweitert. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden mit der entsprechenden Technik ausgestattet, die auch dem ZVKVÜ zur Verfügung steht. Mit f,,r.,y-· diichen ßer,.! ·',I, ,; //~:i ..,,,_., // 1 \,'./
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Änderungen beim Außendienst Stadt Nürnberg (ADN)
Sachverhalt:
Inhalt
- Historie .......................................................................................................................................... 1 2. Rechtliche Rahmenbedingungen .................................................................................................. 3 3. Entwicklung seit Gründung des ADN ............................................................................................ 5 4. Personalgewinnung und -entwicklung ........................................................................................... 5 5. Einarbeitung und stadtinterne Schulungen ................................................................................... 6 6. Schichtplan .................................................................................................................................... 7 7. Ausrüstung .................................................................................................................................... 8 8. Fahrzeuge ..................................................................................................................................... 9 9. Ahndung von Verkehrsverstößen im ruhenden Verkehr ............................................................. 10 10. Ausstellen von Verwarnungsgeldangeboten („Strafzetteln“) vor Ort, „Bargeldeinhebung“ ....... 11 11. Neue oder geänderte Aufgaben ................................................................................................ 12 12. Fazit ........................................................................................................................................... 13
1. Historie
Die Stadtratsfraktionen der SPD und CSU haben am 20. Februar 2017 gemeinsam beantragt, dass die Stadtverwaltung ein Konzept zur Ausweitung der städtischen Außendiensttätigkeiten erarbeitet. SPD und CSU wollten dabei insbesondere die Stärkung einer möglichen Außendiensttätigkeit bei der Stadt Nürnberg überprüft wissen. Vom Oberbürgermeister wurden eine Steuerungs- und eine Projektgruppe mit der Erarbeitung einer Konzeption beauftragt. Die Projektgruppe hat die Arbeit Ende Februar 2017 aufgenommen und sich bis Ende Mai 2017 zu insgesamt fünf Sitzungen getroffen. Die erarbeiteten Zwischenergebnisse wurden in vier Steuerungsgruppensitzungen bis Mitte Juli 2017 vorgestellt, zum Teil nachjustiert und verabschiedet.
In der Stadtratssitzung vom 25.10.2017 wurde nach Vorlage des Einführungskonzeptes die Einführung eines kommunalen Außendienstes mit großer Mehrheit Stimmen beschlossen.
Die Leitungs- und Stellvertreterstelle des Außendienstes Stadt Nürnberg (ADN) wurden zum 1. Mai 2018 und 1. August 2018 besetzt. Deren Hauptaufgabe war zunächst die weitere Umsetzung des vom Stadtrat am 25.10.2017 beschlossenen Einführungskonzepts. Ab dem 1. September 2018 haben anstelle von zehn geplanten Teamkräften sieben operative Beschäftigte - eine Frau und sechs Männer – den Dienst angetreten. Kurzfristige Nachbesetzungen konnten aufgrund des Fehlens geeigneter Bewerberinnen und Bewerber nicht realisiert werden. Alle Teamkräfte haben zusammen mit der Leitung des Außendienstes den eigens konzipierten, dreimonatigen Einführungslehrgang (siehe unten Punkt 5) und mehrere Hospitationen erfolgreich absolviert.
Die drei noch offenen Stellen wurden zum 1. April 2019 mit einer Frau und zwei Männern besetzt. Aus dieser Besetzungswelle ist nach Ende der Probezeit leider lediglich ein Mitarbeitender im Dienst beim ADN verblieben. Eine Person aus dem Einstellungsjahrgang 2018 hat den ADN wieder verlassen.
Am 01.03.2020 haben sechs (zwei Frauen und vier Männer) und am 01.01.2022 haben zehn weitere Mitarbeitende (zwei Freuen und acht Männer) die Arbeit im Außendienst aufgenommen. Während alle Mitarbeitenden mit Dienstbeginn zum 01.03.2020 die Probezeit erfolgreich absolvierten, standen von den Einstellungen zum 01.01.2022 lediglich sieben am Ende der Probezeit für den ADN zur Verfügung. Eine Person aus dem Einstellungsjahrgang 2018 hat das Arbeitsverhältnis im September 2022 aufgelöst. Zusätzlich wurde zum 01.08.2021 ein Kraft für den Innendienst eingestellt.
Die Gesamtstärke liegt demnach aktuell bei 19 Außendienstkräften die im Wechseldienst eingesetzt werden können und zusätzlich drei Personen in der Leitung mit Innendienst.
Seit 03.12.2018 ist der kommunale Außendienst der Stadt Nürnberg (ADN) auf den öffentlichen Straßen und Plätzen sowie in den Grünanlagen Nürnbergs unterwegs.
Der ADN hat ein breitgefächertes Aufgabenspektrum: Neben dem Zeigen von Präsenz versucht der ADN vor allem durch Aufklärung und Information eine Einsicht zur Einhaltung der Vorschriften in der Bevölkerung herzustellen. Dadurch wird das subjektive Sicherheitsgefühl in der Bürgerschaft erhöht. Er ermittelt für städtische Dienststellen und ist die „Außenwahrnehmung“ der Stadtverwaltung Nürnbergs. Zu guter Letzt leitet der ADN bei gravierenden oder wiederholten Verstößen die Ahndungen - zumeist Ordnungswidrigkeitenverfahren – ein.
Grafik Stefan Grötsch, ADN 2022 Die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten, ist ureigenste Aufgabe öffentlicher Stellen (Staat und Kommunen). Dies sind im Freistaat Bayern die staatliche Polizei sowie im Wesentlichen die Gemeinden und Landkreise als Sicherheitsbehörden. Kommunale Ordnungsdienste sind vor allem deshalb entstanden, um vorhandene Lücken zu schließen. Nicht zuletzt durch Sparzwänge in den Ländern bei gleichzeitigen Aufgabenausweitungen waren und sind Lücken im Bereich der öffentlichen Ordnung durchaus festzustellen. Die personellen Ressourcen der Polizei werden vordringlich für Sicherheitsbelange und Strafverfolgung benötigt. Dagegen wird von der Bürgerschaft zunehmend eine sichtbare Bestreifung im öffentlichen Raum gefordert.
Als Reaktion der Städte auf die subjektiv gefühlten Sicherheits- und Ordnungsprobleme im urbanen Umfeld (offene Drogenszene, Verwahrlosungstendenzen, Straßenkriminalität, mangelnde Stadtsauberkeit) sind seit Ende der 1990er Jahre vor allem in den größeren Städten des Landes Nordrhein-Westfalen bei gleichzeitig schwindender Präsenz der Landes- und Bundespolizeien Kommunale Außen- bzw. Ordnungsdienste eingerichtet worden.
2. Rechtliche Rahmenbedingungen
Der kommunale Ordnungsdienst der Städte übernimmt die Aufgaben im Rahmen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die bislang die Polizei der Länder subsidiär (untergeordnet) wahrgenommen haben. Dies ist der überwiegende Teil der Ordnungswidrigkeiten, wie z.B. Ordnungsstörungen und Belästigungen der Allgemeinheit, der in die Zuständigkeiten der Kommunen fällt. Die Ausgestaltung der kommunalen Ordnungsdienste ist sehr unterschiedlich. Die gesetzliche Stellung und die Eingriffsbefugnisse sind dabei z. B. in Nordrhein-Westfalen, Hessen und in Baden-Württemberg sehr weitreichend, in Bayern hingegen verhältnismäßig gering.
Bayern trennt strikt zwischen staatlichen, polizeilichen Befugnissen und den Befugnissen der Gemeinde als Sicherheitsbehörde. Die Möglichkeit, eine echte Gemeinde- oder Stadtpolizei mit Polizeibefugnissen und entsprechendem Namen zu errichten, ist mit der Aufhebung des Gemeindepolizeigesetzes in Bayern 2005 entfallen. Der Begriff der „örtlichen Polizei“ in Art. 83 Abs. 1 der Bayerischen Verfassung (BV) ist nicht als Institutsgarantie für eine uniformierte Polizei der Gemeinden mit Polizeieingriffsrechten, sondern als funktionelle Garantie (z.B. umgangssprachlich: „Baupolizei“) für die Gemeinden als Sicherheitsbehörden zu verstehen. Die Verfolgung von Straftaten ist grundsätzlich Angelegenheit der Polizei und Staatsanwaltschaft. Es gilt hier das Legalitätsprinzip; das bedeutet, dass diese Behörden bei Straftaten tätig werden müssen. Im Hinblick auf die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten ist die Polizei immer dann zuständig, wenn ein sofortiges Einschreiten erforderlich ist. Sie handelt hier (wie auch die Gemeinde) nach dem Opportunitätsprinzip. Die Polizei wägt nach eigenem Ermessen ab, ob und wo sie nach Dringlichkeit einschreitet.
Der rechtliche Rahmen für die bayerischen Kommunen bestimmt sich im Wesentlichen nach dem Polizeiaufgabengesetz (PAG) mit den der Polizei vorbehaltenen Eingriffsmöglichkeiten, dem Bayerischen Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) (insbesondere Art. 6 und 7 LStVG) sowie durch diverse Schutz- und Ordnungsgesetze (z.B. Jugendschutzgesetz, Bayerisches Straßen- und Wegegesetz, Kreislaufwirtschaftsgesetz, usw.).
Oftmals enthalten diese Schutz- und Ordnungsgesetze sowie die Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) Ermächtigungen für die Kommunen Verordnungen und Satzungen zu erlassen. Wie alle größeren Städte in Bayern hat auch die Stadt Nürnberg von diesen Ermächtigungen Gebrauch gemacht und nach entsprechender Beschlussfassung durch den Stadtrat ein umfangreiches Stadtrecht erlassen. Die Einhaltung der darin enthaltenen Regelungen gilt es zu überwachen.
Die überwiegende Anzahl der Schutz- und Ordnungsgesetze sowie die Verordnungen und Satzungen sind bewehrt, d.h. mit Ordnungswidrigkeitenvorschriften versehen. Diese kommen zur Anwendung, wenn gegen die Regelungen der Verordnungen und Satzungen zuwidergehandelt wird. Das Ordnungswidrigkeitenverfahren ist bundesweit einheitlich im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) geregelt. Bei Begehen von Ordnungsverstößen sind nur kurzzeitige, mit dem Verfahrenszweck vereinbare und verhältnismäßige Freiheitsentziehungen zulässig. Die Betroffenen begehen nach § 111 OWiG eine weitere Ordnungswidrigkeit, wenn sie gegenüber einem „zuständigen Amtsträger“ nach Aufforderung nicht ihre Personalien preisgeben. Eine zwangsweise Durchsuchung der Kleidung, der Taschen oder Rucksäcken zum Auffinden von Ausweispapieren scheidet im Regelfall nach strenger Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit für die Bediensteten eines kommunalen Ordnungsdienstes aus. In diesen Fällen wird die Polizei um Amtshilfe gebeten. Die Polizei hat die Befugnis zur Anwendung des unmittelbaren Zwangs. Im Allgemeinen stellt jedoch die Feststellung der Personalien – anders als noch bei Konzeptionierung des ADN vermutet worden war – keine
unüberwindbaren Probleme in der Praxis dar, so dass in den allermeisten Fällen erfolgreich ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden kann.
Im Rahmen der Streifentätigkeit werden die Bediensteten der kommunalen Ordnungsdienste gelegentlich auch Zeugen, wenn Straftaten begangen werden. Hier ist im sog. „Jedermannsrecht“ gemäß § 127 Abs. 1 Satz 1 Strafprozeßordnung folgendes geregelt: „Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.“ Auf diese Befugnis können sich natürlich auch die Mitarbeitenden von kommunalen Ordnungsdiensten berufen, aber nur im Rahmen von Straftaten.
Da von Anfang an seitens der Stadtpolitik und der Bevölkerung vorhanden war, u.a. das Fahrradfahren in der Fußgängerzone zu sanktionieren, wurde im Amtsblatt vom 12.12.2018 im Rahmen der Zuständigkeitsverordnung bekanntgemacht, dass die Stadt Nürnberg ab 01.01.2019 genau bestimmte Verkehrsordnungswidrigkeiten verfolgt. Weitere Befugnisse, insbesondere im ruhenden Verkehr konnten und können nicht (mehr) auf die Stadt Nürnberg übertragen werden, da diese bereits auf den „Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg“ übertragen worden waren. Die o.g. Bekanntmachung im Rahmen der Zuständigkeitsverordnung wird nachfolgend im Wortlaut und zum besseren Verständnis mit Abbildung der betreffenden Verkehrszeichen wiedergegeben:
Bekanntmachung der Aufnahme der Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten
durch die Stadt Nürnberg
Bekanntmachung gemäß § 88 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 4 der Zuständigkeitsverordnung (ZustV)
Die Stadt Nürnberg verfolgt und ahndet neben den in § 91 ZustV benannten Stellen ab dem 01.01.2019 Verkehrsordnungswidrigkeiten, welche in unmittelbarem Zusammenhang stehen mit den verkehrsrechtlichen Anordnungen folgender Verkehrszeichen der Anlagen 2 und 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO):
a) Zeichen 220 – Einbahnstraße – in Verbindung mit Zeichen 267
- Verbot der Einfahrt –,
soweit die Verkehrsordnungswidrigkeit durch Radfahrer begangen wird,
b) Zeichen 237 – Radweg –,
c) Zeichen 239 – Gehweg –,
d) Zeichen 240 – Gemeinsamer Geh- und Radweg -,
e) Zeichen 241 – Getrennter Rad- und Gehweg –,
f) Zeichen 242.1 und 242.2 – Beginn und Ende eines Fußgängerbereichs –,
g) Zeichen 244.1 und 244.2 – Beginn und Ende einer Fahrradstraße –,
h) Zeichen 325.1 und 325.2 – Beginn und Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs –,
sowie Verkehrsordnungswidrigkeiten, die von Radfahrern auf Gehwegen begangen werden.
Stadt Nürnberg – Geschäftsbereich 2. Bürgermeister
Ab dem 01.01.2019 hat die Stadt Nürnberg (und somit ihr kommunaler Ordnungsdienst ADN) neben der Polizei die Befugnis, Verkehrsverstöße in den oben beschriebenen Bereichen zu verfolgen, d.h. zu ahnden.
3. Entwicklung seit Gründung des ADN
Der ADN hat sich seit seiner Gründung (s.o.) zu einem wichtigen Bestandteil der städtischen Sicherheitsarchitektur, zu einem wertvollen Mitglied der Nürnberger Stadtverwaltung und nicht zuletzt zu einer tatkräftigen Institution entwickelt. Letztendlich führten die Erfolge des ADN zum politischen Wunsch, den ADN perspektivisch auf bis zu 50 Mitarbeitende aufzustocken (siehe Kooperationsvertrag 2020 – 2026 zwischen CSU und SPD).
Freilich konnte die Tätigkeit des ADN ohne Praxiserfahrung nicht Vorfeld bis in das kleinste Detail vorausgeplant werden. So mussten im laufenden Dienstbetrieb (neue) Erkenntnisse schnell umgesetzt und auf geänderte Rahmenbedingung rasch reagiert werden. Manche Belange, Anforderungen und Möglichkeiten waren bei Gründung des ADN überhaupt nicht bekannt. So versteht sich der ADN als „lernende Einheit“ um auch flexibel reagieren zu können.
Die wichtigsten Erkenntnisse, Änderungsnotwendigkeiten sowie das Erfordernis nach politischen Entscheidungen sollen nachfolgend dargestellt werden.
4. Personalgewinnung und -entwicklung
Die Personalgewinnung gestaltete sich von Anfang an als schwierig. Stadtinterne Bewerberinnen und Bewerber waren eher die Seltenheit, keine/r kam in den Vorstellungsgesprächen zum Zuge. Somit sind alle Außendienstmitarbeitende (exklusive der Leitung und Verwaltung) ausschließlich externe Bewerberinnen und Bewerber, hauptsächlich aus dem Bewachungsgewerbe. Obwohl es in den Vorstellungsgesprächen versucht wird, die Arbeit eines Außendienstmitarbeitenden möglichst genau darzulegen und abzuprüfen, bleibt es nicht aus, dass Bewerberinnen und Bewerber entweder erst gar nicht den Dienst antreten oder während der Probezeit kündigen. Auch musste die ADN-Leitung das Nichtbestehen der Probezeit bisher in drei Fällen attestieren. Grund hierfür dürften die Unterschätzung der Komplexität des Aufgabengebietes und teils bessere Verdienst- und Aufstiegsmöglichkeit in der Privatwirtschaft sein. Seitens der Stadt waren bisher immer Zweifel an der dauerhaften praktischen Einsatzbarkeit sowie das Verhalten gegenüber der Bürgerschaft ausschlaggebend für das Nichtbestehen der Probezeit. Somit ist festzustellen, dass die aktuelle Bandbreite der geeigneten Bewerberinnen und Bewerber für die Tätigkeit beim ADN äußerst schmal ist, will die Stadt Nürnberg nicht Gefahr laufen massiv in ihrem Ansehen und Prestige geschädigt zu werden (Stichwort „Schwarze Sheriffs“).
Um das Lohngefälle zwischen Privatwirtschaft (mit der Möglichkeit durch hohe Arbeitsstundenanzahl bei relativ niedrigem Stundenlohn gut zu verdienen) gegenüber dem städtischen Arbeitgeber (mit geregelter aber moderater Arbeitszeit) nicht allzu groß werden zu lassen, wird versucht die Außendienstmitarbeitenden in EGr. 7 TVöD anzustellen. Da diese Eingruppierung eine Verwaltungsausbildung voraussetzt (die aber die externen Bewerberinnen und Bewerber nicht haben), muss diese Voraussetzung entweder durch die erfolgreiche Ablegung der Prüfung des Beschäftigten-Lehrgangs I (BLI) bzw. seit den Einstellungen ab dem 01.01.2022 durch Ablegung einer Prüfung bei einem sog. Fachbezogenen Zertifikatslehrgang Verwaltung (ZLV) mit Fachrichtung kommunaler Ordnungsdienst erworben werden. Bei ersterem sind die Absolventinnen und Absolventen in der gesamten städtischen Verwaltung einsetzbar, bei letzterem nur für Tätigkeiten im Rahmen des kommunalen Ordnungsdienstes. Zurzeit besuchen Mitarbeitende des ADN sowohl den BLI als auch den ZLV. Inwieweit der ZLV Vorteile gegenüber dem BLI in sich birgt, wird sich erst im Laufe der Zeit herauskristallisieren. Bei beiden Lehrgängen ist festzustellen, dass die Mitarbeitenden einen nicht geringen Anteil ihrer Dienstzeit in Schulungen verbringen. Auch fällt nur wenigen die (erstmalige) Beschäftigung mit der Verwaltungsmaterie leicht.
Die o.g. Umstände sowie die nicht immer angenehme praktische Tätigkeit im Außendienst verlangen eine besonders vertrauensvolle Führung sowie ein größtmögliches Entgegenkommen an die Bedürfnisse der Beschäftigten um die Bindung zur Arbeitgeberin Stadt Nürnberg zu festigen (Stichwort: the big quit (steigende Fallzahlen von Mitarbeiterkündigungen auf Grund von Unzufriedenheit bei der jetzigen Arbeitssituation)). Dies bedarf bei hohem Arbeitsaufwand einer flexiblen und ideenreicheren Personalführung sowie eines kreativen Umgangs mit dem Schichtplan.
5. Einarbeitung und stadtinterne Schulungen
Seit Anbeginn des ADN wurde auf eine ausführliche zweimonatige Ausbildung mit stadtinternen und externen Dozenten Wert gelegt. Mit der ersten Einstellung absolvierte auch die ADN-Leitung sämtliche Schulungen der Außendienstmitarbeitenden. Bei den Schulungen der zum 01.01.2022 eingestellten Mitarbeitenden nahm zudem der neu hinzugekommene Verwaltungsmitarbeiter teil. Diese Vorgehensweise kann vom Erfahrungswert nicht hoch genug eingeschätzt werden und stellt einen grundlegenden Baustein für eine praxisgerechte und vertrauensvolle Führung dar.
Vor dem Start des ADN hatte PA/1 bereits ein hervorragendes Schulungskonzept mit durchwegs sehr guten Dozenten entworfen. Auf dieses Schulungskonzept konnte die ADN-Leitung auch bei den nachfolgenden Einstellungen aufsetzen und mit einigen Änderungen, Ergänzungen und Anpassungen die hohe Qualität der Ausbildung steigern. So wurde das „Grundseminar kommunaler Ordnungsdienst“ beim ersten Mal durch einen externen Dozenten gehalten. Im weiteren Verlauf hat es sich als sinnvoll erwiesen, dass dieses Seminar durch die ADN-Leitung gehalten wird. Dies hat die Vorteile, dass der Schulungsinhalt passgenau auf die Nürnberger Verhältnisse abgestimmt werden kann und dass die Dienststellenleitung einen ersten Eindruck von den neu eingestellten Mitarbeitenden und ihren Fähigkeiten in theoretischer Hinsicht gewinnen kann. Neu hinzugekommen ist u.a. ein Ein-Tages-Seminar zum Thema „Umgang mit Hunden“ und eine Einweisung in die Notfalleinrichtungen der Nürnberger U-Bahnhöfe durch die VAG.
Im Rahmen der Evaluation bekommen die Schulungen durchwegs gute bis sehr gute Noten, insbesondere wird die Praxisverwendbarkeit generell als sehr hoch eingestuft.
Als Manko haben sich Corona-bedingten Einschränkungen hinsichtlich einer regelmäßigen Wiederholung der Selbstverteidigungstrainings erwiesen. So konnten weder die im Grundkurs erlernten Selbstverteidigungstechniken noch die Handhabung des Abwehrstocks und des Pfeffersprays
wiederholt werden. Die ADN-Leitung organisiert jedoch zurzeit die Nachholung sowie die dann – hoffentlich – regelmäßig stattfinden-könnenden Trainingseinheiten mit einem externen ehemaligen Polizeiausbilder.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die gründliche und umfassende Ausbildung und Einarbeitung der ADN-Mitarbeitenden als ein immens wichtiger Baustein für die weiterhin qualitativ hochwertige Erbringung der Außendiensttätigkeit erachtet werden muss. Dies strahlt sowohl auf die Mitarbeitenden selbst aus, da sie sich durch den Erwerb vielfältiger Kompetenzen gut vorbereitet für ihren Dienst fühlen und zum anderen strahlt dies auf den Umgang mit der Bürgerschaft aus, da die Grundlage für ein sicheres und angemessenes Auftreten gelegt wird. Insgesamt erwerben die ADN-Mitarbeitenden durch das Ausbildungsprogramm eine gesteigerte Entscheidungsfähigkeit, was wiederum für ein großes Engagement, eine größere Motivation als auch für eine größere Eigeninitiative sorgt. Trotz des hohen personellen und finanziellen Aufwandes kann und soll an dieser Stelle nicht gespart werden, ohne die hohe Qualität des Außendienstes zu gefährden, was letztlich auf das Ansehen der Stadt Nürnberg zurückfällt
6. Schichtplan
Bei Gründung des ADN wurde versucht, den im Gründungsbeschluss dargestellten Schichtplan umzusetzen. Parallel wurde eine Software-basierte Unterstützung gesucht. Dabei wurde festgestellt, dass in der Stadtverwaltung Schichtpläne in höchst unterschiedlicher Art und Weise bearbeitet werden. Letztendlich kristallisierte sich die Schichtplan-Software „SP Expert“ als eine für den ADN geeignete Software heraus. Diese wurde beschafft und auf die Belange des ADN angepasst. Seit 01.01.2020 wird der Schichtplan beim ADN mit Hilfe von „SP Expert“ geführt.
Aufgrund diverser Umstände, sowohl beim Software-Lieferanten als auch stadtintern (Umstrukturierungen, ungeplante Abwesenheiten, etc.), konnte die Einrichtung des sog. ESS-Moduls (Modul des Schichtplanprogramms „SP Expert“ zur abweichenden Zeiterfassung der Außendienstmitarbeitenden) bislang noch nicht realisiert werden. Um dies nun durchführen zu können, fand am 20.07.2022 ein Gespräch zwischen der stadteigenen IT und der Lieferantenfirma statt.
In der Bewirtschaftung des Schichtplans erwies sich die ursprüngliche Schichtplangestaltung grundsätzlich als praxistauglich. Um einerseits Zeiten für eine größtmögliche Anzahl der gleichzeitigen Mitarbeitendenanwesenheit zu schaffen (für Schulungen, teamübergreifende Besprechungen etc.) und andererseits den berechtigten Wünschen der im Schichtplan arbeitenden Mitarbeitenden entgegenzukommen (längere freie Zeit nach der Spätschicht zur Umgewöhnung), wird beabsichtigt, den Schichtplan ab 01.01.2023 zu ändern.
Folgender Schichtplan soll umgesetzt werden:
Sommer-Rahmendienstplan (40,60 Std. pro Woche): 01.05, bis 31.10. des Kalenderjahres
Frühschichten: Mo. bis Fr. 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Frühschichten: Di. bis So. 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Spätschichten: Di. bis Mi. 14:00 Uhr bis 23:00 Uhr
Spätschichten: Do. bis Sa. 16:00 Uhr bis 01:00 Uhr
Spätschichten: So. 16:00 Uhr bis 00:30 Uhr
Winter-Rahmendienstplan (37,40 Std. pro Woche): 01.11. bis 30.04. des Kalenderjahres
Frühschichten: Mo. bis Fr. 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Frühschichten: Di. bis So. 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Spätschichten: Di. 14:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Spätschichten: Mi. 14:00 Uhr bis 21:30 Uhr
Spätschichten: Do. 15:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Spätschichten: Fr. 15:00 Uhr bis 23:15 Uhr
Spätschichten: Sa. 15:00 Uhr bis 23:30 Uhr
Spätschichten: So. 16:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Auf Wunsch der Außendienstmitarbeitenden sollen die Spätschichtzeiten sowohl im Sommer- als auch im Winterschichtplan um insgesamt 8½ Stunden pro Schichtturnus verlängert werden, weil ein entsprechender Bedarf erkannt wurde. Durch diese Änderung sollen insbesondere die Präsenzzeiten des ADN in der Spätschicht verlängert werden. Als Ausgleich wird im Gegenzug ein freier Tag beim Wechsel von der Spät- auf die Frühschicht pro Schichtturnus (1x in 5 Wochen) eingeplant. Dieser Schritt dient zum Ausgleich der o.g. längeren Präsenzzeiten in der Spätschicht und soll die Attraktivität der nicht sehr beliebten Schichtarbeit für die Außendienstdienstmitarbeitenden steigern. Es wird dadurch eine bessere Erholungsphase beim Schichtwechsel ermöglicht. Die Schichtanpassung wurde im Einvernehmen mit der Personalvertretung entwickelt.
7. Ausrüstung
Das ursprüngliche im Gründungsbeschluss hat sich als Grundlage für die Funktionsfähigkeit des ADN erwiesen. Die angeschafften Kleidungsstücke sowie die Gerätschaften werden von der Belegschaft als durchweg qualitativ hochwertig geschätzt.
Freilich mussten aber auch hier mit zunehmender Erfahrung Anpassungen in diesem neuen städtischen Arbeitsfeld durchgeführt werden.
Im Bereich der Uniformierung hat sich die Auswahl als grundsätzlich zielführend erwiesen. Jedoch wird inzwischen von einem standardisierten, vollumfänglichen Uniform-Satz abgesehen und anfangs nur ein Basissatz ausgegeben und bei Bedarf noch zusätzliche Uniformteile entsprechend nachbestellt. Dadurch kann die Anschaffung von ungenutzten Uniformbestandteilen vermieden werden. Als Beispiel mag hier das neue Uniformbestandteil „dunkelblaues Poloshirt“ dienen. Dieses hat sich als praxistauglicher als die ursprünglichen hellblauen Hemden beim Tragen der stichsicheren Weste, insbesondere in der warmen Jahreszeit, erwiesen.
Als neu hinzugekommenen Ausrüstungsgegenstand hat sich der Abwehrstock bewährt. Der Wunsch nach einer zweiten Selbstverteidigungswaffe kam in der Mitarbeiterschaft bei der Einweisung in die Anwendung des Pfeffersprays auf. Dort wurden die Mitarbeitenden darüber aufgeklärt, dass das Pfefferspray (offizielle Bezeichnung Reizstoffsprühgerät (RSG 6), identisch mit dem RSG, das auch die Polizei einsetzt) bei mindestens 10 % der besprühten Personen keine Wirkung entfaltet. Die Ursachen können in der Genetik und/oder im rauschmittelbedingten Zustand der besprühten Person liegen. Zudem wird der Einsatz des Pfeffersprays auf Abstände unter fünf Metern
nicht empfohlen, um nicht selbst kontaminiert zu werden. Dieser Abstand kann in den seltensten Fällen bei Routinekontrollen eingehalten werden.
Seit der vorbereitenden Abklärung im Sicherheitsrat und der Einweisung in den Abwehrstock durch Ausbilder der Justiz im Oktober 2019 wird der Abwehrstock (offizielle Bezeichnung „EKA 21" (Einsatzstock kurz, ausziehbar), identisch mit dem EKA, der auch bei vielen Polizeien eingesetzt wird) standardmäßig im Außendienst mitgeführt.
Obwohl bisher erfreulicherweise nur das Pfefferspray einmal und der Abwehrstock noch nie zur Selbstverteidigung (nur hierfür darf der ADN - anders als die Polizei - diese Gerätschaften einsetzen) zur Anwendung gebracht worden sind, berichten die Außendienstmitarbeitenden von einer abschreckenden Wirkung bei bestimmten Bevölkerungsgruppen. Neben dieser abschreckenden Wirkung werden auch die umfassende Einarbeitung und Schulung (siehe oben Punkt 5), und hier insbesondere das Deeskalationstraining in verschiedenen Unterrichtseinheiten sowie eine gründliche Personalauswahl als Gründe für diese erfreuliche Entwicklung identifiziert.
8. Fahrzeuge
Im ursprünglichen Konzept war die Anschaffung von reinen E-Fahrzeugen vorgesehen. Die Ausschreibung ergab das Modell ZOE des Herstellers Renault. Diese ersten drei ZOEs erwiesen sich für die Einsätze des ADN als hervorragend geeignet. Probleme bereiteten die Bereitstellung der Ladepunkte. Hier konnte eine Lösung für das Laden von zwei Fahrzeugen im Innenhof des Servicebetriebs Öffentlicher Raum (SÖR) in der Sulzbacher Straße 2 - 6 geschaffen werden. Da der Innenhof in absehbarer Zeit bebaut wird, werden Stellplätze im sanierten Parkhaus in der Sulzbacher Straße 16 für sämtliche E-Fahrzeuge des ADN angemietet. Dadurch wird ein erheblicher Mehraufwand an Mietkosten entstehen. Im Rahmen der personellen Vergrößerung des ADN wurden 2020 drei weitere Fahrzeuge (zwei weitere ZOEs (E-Fahrzeuge) und ein Ford Fiesta (Benziner)) beschafft. Die Ausstattung mit einem mobilen Gelblicht hat sich dato nicht dauerhaft bewährt, so dass fest montierte sog. Leuchtenbrücken (siehe Foto unten links) auf sämtlichen ADN-Fahrzeugen montiert wurden. Diese haben sich in Gefahrensituationen zur Warnung des fließenden Straßenverkehrs bestens bewährt.
Foto Andreas Bachsleitner, Fa. Standby, 2020 Foto Stefan Grötsch, ADN, 2020
Zusätzlich zur sog. Warnbeklebung (Rot/Weiß-Beklebung) wurden alle Dienstfahrzeuge mit dem Schriftzug und stilisierten Dienstabzeichen des ADN versehen. Dies hat zur deutlichen Steigerung der Akzeptanz insbesondere bei der mobilen Bestreifung vor allem in Grünanlagen und Fußgängerzonen beigetragen. In den Fahrzeugen wird neben den persönlichen Gegenständen der Mitarbeitenden ein umfangreiches Sortiment an Hilfsmitteln (z.B. Feuerlöscher für brennende Papierkörbe, Verbandsmaterial für verletzte Bürgerinnen und Bürger, Hundeleine für entlaufene Hunde, Absperrband für unsicher Spielplätze, Zange und Verwahrbox für aufgefundene Drogen-Spritzen usw.) mitgeführt (siehe
Foto oben, rechts). Die Fahrzeuge sind somit zu einem festen Fixpunkt auch bei fußläufiger Bestreifung geworden. Allerdings wurde inzwischen von großgewachsenen ADN-Mitarbeitenden berichtet, dass die bisherigen eingesetzten Kfz-Modelle insbesondere beim Ein- und Aussteigen Probleme bereiten. Der Grund ist u.a. der zur Uniform getragene Einsatzgürtel. Ähnliche Probleme waren auch schon bei der Polizei im sog. 3er BMW berichtet worden. Nach einer Begutachtung durch die Arbeitssicherheit sowie einer „Sitzprobe“ wurde für zukünftige Kfz-Beschaffung das Peugeot-Modell e-Rifter ausgewählt. Vier dieser e-Rifter befinden sich auf Grund der o.g. personellen Erweiterung in der (inzwischen mit langen Lieferzeiten versehenen) Beschaffungsphase. Die zukünftigen Fahrzeuge werden nach Inbetriebnahme in etwa so aussehen:
Bildgrundlage: Peugeot, Bildretusche: Stefan Grötsch, ADN, 2022
9. Ahndung von Verkehrsverstößen im ruhenden Verkehr
Mit Antrag vom 18.11.2019 beantragte die CSU-Stadtratsfraktion das Aufgabengebiet des ADN um die Ahndung von Verstößen im ruhenden Verkehr zu erweitern. Dazu sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der entsprechenden Technik ausgestattet werden, die auch dem Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg (ZV KVÜ) zur Verfügung steht.
Seit Gründung des ZV KVÜ zum 01.01.2010 ist es dessen Aufgabe, für seine Verbandsmitglieder die diesen nach § 2 Abs. 3 ZuVOWiG (ruhender Verkehr) und Abs. 4 ZuVOWiG (Geschwindigkeit) übertragenen Aufgaben zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG in gleicher Weise wie die Dienststellen der Bayerischen Landespolizei durchzuführen. Somit ist eine unmittelbare Ahndung von Verstößen im ruhenden Verkehr durch den ADN z.Zt. nicht möglich. Eine zusätzliche Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr durch den ADN würde eine – einschränkende – Änderung der Aufgaben in der Verbandssatzung erfordern. Es geht aber nach allgemeiner Einschätzung nicht, dass die Stadt und der ZV KVÜ gemeinsam dieselben Aufgaben erfüllen, es sei denn, man nimmt dem ZV KVÜ Teilbereiche wieder weg (z. B. Altstadt = räumlich oder die Fußgängerzonen = sachlich).
Der ADN führt z.Zt. zur Verbesserung und Digitalisierung seiner Prozessabläufe die Ordnungswidrigkeitensoftware ein, die auch beim Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg (ZV KVÜ) zum Einsatz kommt. Darauf wurde bei der Beschaffung auf Grund des Antrags der CSU-Stadtratsfraktion vom 18.11.2019 Wert gelegt.
Wie beim ZV KVÜ bereits jetzt schon mit teilnehmenden Kommunen praktiziert, könnte dann der ADN in der Lage sein, Verstöße im ruhenden Verkehr nach den Maßgaben des ZV KVÜ aufzunehmen und medienbruchfrei an den ZV KVÜ zu übermitteln. Die Verkehrsteilnehmenden würden dann ihren „Strafzettel“ vom ZV KVÜ erhalten. An den Zuständigkeiten müsste bei diesem Vorgehen nichts geändert werden.
Es ergäbe sich somit folgendes Fallbeispiel:
ADN-Mitarbeitende stellen nachts ein Parken in der Fußgängerzone „Aufseßplatz“ fest. Eine Ahndung durch Polizei oder ZV KVÜ hat bisher nicht stattgefunden Die Verparkung wird mit der Ordnungswidrigkeitensoftware dokumentiert und anschließend an die ZV KVÜ übermittelt Der ZV KVÜ versendet die Ahndung (Verwarnungsgeld oder Bußgeld) an den Kfz-Halter und betreibt das weitere Verfahren
Sollte dies stadtweit gewünscht werden, sind folgende Schritte notwendig:
- Bildung einer Arbeitsgruppe zur Prozessmodellierung „Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren im ruhenden Verkehr durch den ADN“ insbesondere unter der Beteiligung von ZV KVÜ, ADN, KaSt, RA, IT, DiP, ZD und PR, ggfls. besonders betroffener Fachdienststellen nach Inbetriebnahme der Ordnungswidrigkeitensoftwarebeim ADN. 2. Feststellung des Finanzierungsbedarfs und Auftragsvergabe an zur Erweiterung der Ordnungswidrigkeitensoftware, da diese Leistung im bisherigen, bereits 2018 begonnenen Vergabeverfahren, nicht vollumfänglich berücksichtigt werden konnte. Zudem wird sicherlich eine Vereinbarung zur Vergütung der Auftragserledigung durch den ZV KVÜ notwendig werden. Diese Punkte wären ebenfalls innerhalb der Arbeitsgruppe zu klären.
Ein entsprechender Beschlussvorschlag liegt diesem Bericht bei.
- Ausstellen von Verwarnungsgeldangeboten („Strafzetteln“) vor Ort, „Bargeldeinhe-
bung“
Die stadtinterne Behandlung der Ordnungswidrigkeiten ist in der „Geschäftsanweisung für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (OWiGA)“ (HdV 300.10) geregelt.
Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann gebührenpflichtig verwarnt werden (d.h. Verwarnungsgeldangebote ausgesprochen werden; im Volksmund oft auch „Strafzettel“ genannt). Das Verwarnungsverfahren gemäß § 56 OWiG bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann mit Erhebung eines Verwarnungsgeldes durchgeführt werden, wobei das gesetzliche Mindest- bzw. Höchstmaß des Verwarnungsgeldes zu beachten ist (5 Euro bis 55 Euro). Gegenwärtig sieht die o.g. OWiGA keine Zuständigkeit des ADN für die Durchführung des Verwarnungsgeldverfahrens vor. Bisher leitet der ADN lediglich das Ordnungswidrigkeitenverfahren ein (hierbei ist es unerheblich, ob im Verfahren ein Verwarnungsgeld angeboten werden könnte oder ob es letztendlich in einem Bußgeld mündet). Der Vorteil des ADN liegt darin, dass die Betroffenen in der Regel persönlich angetroffen werden und dass die verpflichtend vorgeschriebenen Anhörungen gleich an Ort und Stelle durchgeführt und dokumentiert werden können. Somit kann die Fachdienststelle in den allermeisten jeweiligen Fällen ohne weitere Ermittlungsarbeit ein Verwarnungs- oder Bußgeld erlassen.
Im Rahmen der Corona-Kontrollen im Herbst 2021 untersuchte DiP/PrO-1 die Frage, warum der ADN nicht – wie im Einführungskonzept dargestellt – in der Lage ist, Bargeld als Verwarnungsgelder zu vereinnahmen. Zum einen liegt die Ursache in der nicht geänderten OWiGA (s.o.) zum anderen im immensen administrativen Aufwand, der im Zusammenhang mit Bargeldeinnahmen (Tresor, Dienstanweisung, Vieraugenprinzip etc. pp.) steht sowie den dann leichter aufkommenden Vorwurf, die Außendienstmitarbeitenden bereichern sich persönlich.
Um der sicherlich weiterhin geltenden Theorie, dass „die Strafe umso wirksamer ist, je schneller sie nach der Tat verhängt wird“, gerecht zu werden, wurde folgende Idee wiederaufgenommen und hiermit zur Diskussion gestellt:
Sollte es gewünscht werden, könnte der ADN nach der Inbetriebnahme der Ordnungswidrigkeitensoftware entsprechende Verwarnungsgeldangebote mit einem mitgeführten kleinen Thermodrucker ausdrucken und den Betroffenen quasi als Art „Strafzettel“ ausdrucken. Auf dem Ausdruck wären auch die Zahlungsmodalitäten im besten Fall mit einem QR-Code versehen, ersichtlich. Gesteigert werden könnte der gesamte Ablauf noch zudem, wenn die Thermodrucker noch zusätzlich ein Modul zur bargeldlosen Zahlung besitzen oder ein entsprechendes Gerät noch zusätzlich mitgeführt wird. Obwohl dieses Gerät/diese Geräte noch zusätzlich auf der Streife mitgeführt werden müssen, wird dieses Vorgehen von einem überwiegenden Anteil der ADN-Mitarbeitenden befürwortet, da dies eine schnellere und vollständige Ahndung der festgestellten Verstöße erwarten lässt.
Es ergäbe sich somit folgendes Fallbeispiel:
Fallbeispiel für Verfahren „Strafzettel“: ADN-Mitarbeitende stellen das Befahren einer Grünanlage mit Kfz fest Der Fahrer wird angehalten und ein Verwarnungsgeld angeboten. Bei Annahme wird vor Ort einen Beleg über ein Verwarnungsgeld ausgedruckt und dem Betroffenen ausgehändigt. Der ADN überwacht den Zahlungseingang Wenn der Zahlungseingang fristgemäß erfolgt oder die Zahlung bargeldlos gleich vor Ort erfolgt, ist der Fall abgeschlossen; wenn nicht, dann wird der Vorgang an RA zum Erlass eines Bußgeldes abgegeben, die Fachdienststelle SÖR erhält eine Information.
Sollte dies stadtweit gewünscht werden, sind folgende Schritte einzuleiten:
-
Änderung und Anpassung der OWiGA
-
Bildung einer Arbeitsgruppe zur Prozessmodellierung „Strafzettel“ insbesondere unter der
Beteiligung von KaSt, RA, IT, DiP; ZD, PR, ggfls. besonders betroffener Fachdienststellen
(z.B. SÖR) und natürlich von ADN.
- Finanzierung und Auftragsvergabe an zur Erweiterung der Ordnungswidrigkeitensoftware
sowie zur notwendigen Hardwarebeschaffung, da diese Aufgabe im bisherigen, 2018
begonnenen Vergabeverfahren nicht vollständig berücksichtigt werden konnte.
Ein entsprechender Beschlussvorschlag liegt diesem Bericht bei.
11. Neue oder geänderte Aufgaben
Der Aufgabenumfang des ADN war bereits im Einführungskonzept umfangreich beschrieben.
Im Thema „Öffentliche Straßen, Wege, Plätze; Verkehr“ kam nach der Gründung des ADN die Problematik der E-Scooter hinzu. Durch das Auftreten mehrerer Verleihfirmen im Nürnberger Stadtgebiet hat das Befahren der Fußgängerzone mit E-Scootern einen neuen Aufgabenbereich für den ADN eröffnet. Der ADN kann in diesen Fällen im Rahmen der im Amtsblatt vom 12.12.2018 im Rahmen der Zuständigkeitsverordnung erfolgten Bekanntmachung (siehe Punkt 2, Rechtliche Rahmenbedingungen) ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten. Wird dem Beschlussvorschlag unter Punkt 10; Ausstellen von Verwarnungsgeldangeboten („Strafzetteln“) vor Ort gefolgt, könnte der ADN E-Scooter-Fahrern in der Fußgängerzone vor Ort ein Verwarnungsgeldangebot („Strafzettel“) unterbreiten. Bei den behindernd abgestellten E-Scootern hat der ADN freilich keine Eingriffsmöglichkeit.
Weiterhin waren im ursprünglichen Aufgabenkatalog die sog. Rotpunkte nicht aufgeführt. Das Rotpunktverfahren kommt immer dann zur Anwendung, wenn nicht (mehr) zugelassene – manchmal auch nicht mehr fahrbereite - Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenraum abgestellt werden. In diesem Bereich der speziellen nicht erlaubten Sondernutzung wurde ein äußerst effektiver Verfahrensablauf mit dem dafür zuständigen SÖR etabliert und soll mit Einführung der Ordnungswidrigkeitensoftware (s.o.) weiter optimiert werden.
Im Rahmen der Sondernutzungen wurden nach Abebben der Corona-Pandemie auf Wunsch des Ref. VII die Kontrollen zur Umsetzung der Sondernutzungsrichtlinie Altstadt forciert. Dadurch soll das Stadtbild in Nürnbergs Altstadt insbesondere im Bereich der Werbung verbessert werden.
Völlig neu hinzugekommen sind die verschiedensten Kontrolltätigkeiten in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Hier mussten – meist kurzfristig – Kontrollroutinen entwickelt werden. U.a. waren verdachtsunabhängige Kontrollen der Gewerbebetriebe (insbesondere Gastronomie und Einzelhandel) rechtlich für die Polizei nur möglich, wenn Bedienstete der Stadt Nürnberg diese gemeinsamen Streifen leiteten. Hier konnte sozusagen „über Nacht“ eine völlig neue Konstellation in der Zusammenarbeit mit der Polizei eingeübt werden.
Neu hinzugekommen ist die Kontrolle nach Zuwiderhandlungen gegen die Satzung der Stadt Nürnberg über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum. Feststellungen, die von den Außendienstmitarbeitenden im Rahmen der routinemäßigen Kontrollen getätigt wurden (z.B. ein Schlüsseltresor, in dem der Haus- und Wohnungsschlüssel hinterlegt wird), werden an den Stab Wohnen weitergeleitet.
Neben den diversen Sonderaktionen wie z.B. verschärfte Kontrollen der sog. Werbeanhänger auf Grund spezieller Beschwerdeführer und den gehäuften Veranstaltungen nach dem vorläufigen Ende der Corona-Beschränkungen ergaben sich die unterschiedlichsten Hilfeleistungen für die Bürgerschaft. So konnte ein suizidgefährdeter Bürger davon abgehalten werden, dass er sich vor die Straßenbahn wirft. Ein andermal konnte eine als vermisst gemeldete Person im Luitpoldhain aufgefunden werden. Auch wurde einer neu zugewanderten Geflüchteten dabei geholfen, ihre entwendeten Ausweispapiere wieder zu erlangen.
12. Fazit
Der ADN konnte gut vorbereitet seinen Dienst Ende des Jahres 2018 aufnehmen. In einem sich ständig und schnell verändernden Stadtumfeld hat sich der ADN als äußerst flexibel und schlagkräftig erwiesen. Es ist ständige Aufgabe der ADN-Leitung die unterschiedlichsten Rahmenbedingungen und Anforderungen, die an den ADN herangetragen werden in Einklang zu bringen. Gleichzeitig bleiben die Personalgewinnung, die Ausbildung und Personalbindung große Herausforderungen. Der ADN ist zu einem wichtigen Bestandteil der städtischen Sicherheits- und Ordnungsarchitektur geworden. Gleichwohl kann auch der ADN – mit welcher Personalstärke auch immer – gesamtgesellschaftliche Probleme, die häufig genug ihre Ursache auf internationaler oder Bundes- und Landesebene haben, dauerhaft nicht lösen. Hier darf der ADN nicht mit unrealistischen Wunschvorstellungen überfrachtet werden. Der ADN ist schon nach vier Jahren ein wichtiger Bestandteil im öffentlichen Raum geworden, wird aber nie – und das war auch nicht das Ziel – polizeiliche Aufgaben übernehmen können.