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F.4.3 Rücklagen und Rückstellungen

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F.4.3 Rücklagen und Rückstellungen Rücklagen Nach § 23 KommHV-Doppik bestehen die Rücklagen aus • der Allgemeinen Rücklage (Nettoposition), • nicht ertragswirksam aufzulösenden Zuwen￾dungen und • aus Überschüssen des Ergebnishaushaltes (Ergebnisrücklage). Die Rücklagen werden auf der Passivseite der Bilanz un￾ter dem Posten „Eigenkapital“ gesondert ausgewiesen. Der Begriff der Rücklagen im Bereich der kommunalen Doppik ist vom früheren kameralen Rücklagenbegriff zu unterscheiden. Unter kameralen Rücklagen versteht man Geldbestände, die zur künftigen Verwendung zu￾rückgelegt und verwaltet werden. Im Sinne der kommu￾nalen Doppik sind Geldbestände aber Vermögen, das auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen wird. Gemäß § 24 KommHV Doppik soll der Ergebnishaushalt ausgeglichen sein. Ein etwaiger Jahresfehlbetrag soll durch die Verrechnung mit der Ergebnisrücklage unver￾züglich ausgeglichen werden. Der Ergebnisrücklage kommt daher eine besondere Be￾deutung zu, da der Haushalt weiterhin als ausgeglichen gilt, wenn Rücklagen aus den Vorjahren zur Deckung des Defizits herangezogen werden können. Die Ergebnisrücklage (nach Ergebnisverwendung) zum 31.12.2022 steigt aufgrund des unerwartet hohen Über￾schusses 2022 auf 382,8 Mio. € an. Unter Zugrundele￾gung der geplanten Jahresfehlbeträge 2023 und 2024 wird die Ergebnisrücklage (nach Ergebnisverwendung) zum 31.12.2024 bei 349,8 Mio. € liegen. In der nachfolgenden Grafik sind die Ergebnisrücklagen den Jahresergebnissen gegenübergestellt: Rückstellungen Im Gegensatz zur Kameralistik werden in der kommuna￾len Doppik dem kaufmännischen Vorsichtsprinzip fol￾gend für ungewisse Verbindlichkeiten und bestimmte Aufwendungen Rückstellungen gebildet. Rückstellun￾gen haben die Aufgabe, die am Bilanzstichtag bestehen￾den Zahlungsverpflichtungen vollständig zu erfassen. In der folgenden Übersicht wird der voraussichtliche Stand der Rücklagen und Rückstellungen zum 31.12.2024 ausführlich dargestellt. 36 1. Basiskapital (Allgemeine Rücklage) 665.278.406 665.278.406 0 665.278.406 2. Kapitalzuschuss zur Versorgungsrücklage 993.351 993.351 -54.469 938.882 3. Grundstockvermögen der nichtrechtsfähigen Stiftungen 21.724.354 21.724.354 0 21.724.354 4. Weitere Positionen des Basiskapitals der nichtrechtsfähigen Stiftungen 7.326.752 7.475.460 165.734 7.641.194 5. Ergebnisrücklage 382.834.382 410.797.274 -61.040.978 349.756.296 6. Kapitalerhaltungsrücklage nrf. Stiftungen/Rücklage Kostendecker/Sonderrücklage Energiesparfonds 7.476.501 7.476.501 0 7.476.501 7. Ergebnisvortrag (bilanzierende Einheiten) -16.872.150 -21.418.624 -3.993.444 -25.412.068 Summe = Eigenkapital 1.068.761.597 1.092.326.723 -64.923.158 1.027.403.565 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 1.672.879.637 1.705.265.691 81.819.314 1.787.085.005 1.1. für Pensionsverpflichtungen 1.416.792.862 1.444.573.001 65.655.314 1.510.228.315 Pensionsrückstellung Anwartschaften aktive Beamte 234.244.860 244.032.466 26.800.000 270.832.466 Pensionsrückstellung Anwartschaften aktive Beamte Lehrkräfte 189.740.554 187.840.554 11.525.000 199.365.554 Rückstellung Anwartschaften städt. Versorgung Arbeitnehmer 496.622 361.655 -135.000 226.655 Rückstellung Versorgungsempfänger Beamte 455.448.452 465.194.152 12.385.414 477.579.566 Rückstellung Erstattungen Beamte BayBeamtVG 35.212.528 33.974.528 -1.486.000 32.488.528 Rückstellung Versorgungsempfänger Beamte Lehrkräfte 453.921.555 469.610.855 20.865.900 490.476.755 Rückstellung Versorgungsempfänger ehem. Arbeitnehmer 42.308.291 38.243.791 -4.050.000 34.193.791 Pensionsrückst. für Erstattungen wegen ehem. Arbeitnehmer 5.420.000 5.315.000 -250.000 5.065.000 1.2. für Verpflichtungen aus Altersteilzeit und ähnliche Maßnahmen, Beihilfen 256.086.775 260.692.690 16.164.000 276.856.690 Rückstellung für Altersteilzeit Beamte 2.145.540 2.050.540 -15.000 2.035.540 Rückstellung für Altersteilzeit Beamte Lehrkräfte 1.834.892 1.699.892 105.000 1.804.892 Rückstellung für Altersteilzeit Arbeitnehmer 7.473.889 7.448.889 -1.920.000 5.528.889 Rückstellung für Beihilfen Beamte 44.146.349 43.977.264 4.610.000 48.587.264 Rückstellung für Beihilfen Beamte Lehrkräfte 33.175.112 31.937.612 1.517.500 33.455.112 € € € Rücklagen- und Rückstellungsübersicht der Haushaltsplanung - voraussichtlicher Stand der Rücklagen und Rückstellungen Arten der Rücklagen Stand zum 31.12.2022 Stand zum 31.12.2023 Veränderungen im Haushaltsjahr +/- € € € Stand zum 31.12.2024 Veränderungen im Haushaltsjahr +/- 2) Stand zum 31.12.2024 € Arten der Rückstellungen Stand zum 31.12.2022 Stand zum 31.12.2023 1) € 37 Rückstellungen Beihilfen Versorgungsempfänger Beamte 85.575.849 89.065.849 7.180.000 96.245.849 Rückstellungen Beihilfen Versorgungsempfänger Lehrer 79.126.198 82.108.698 4.852.500 86.961.198 Rückstellungen für Beihilfen Arbeitnehmer 26.867 21.257 -5.610 15.647 Rückstellungen für Beihilfen Versorgungsempfänger Arbeitnehmer 2.288.879 2.089.489 -160.390 1.929.099 Rückstellungen für Beihilfen Erstattungen Rentner 293.200 293.200 0 293.200 2. Rückstellungen für Altlasten 5.415.500 5.163.500 0 5.163.500 3. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 18.331.100 18.331.100 0 18.331.100 4. Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs und von Steuerschuldverhältnissen 2.409.992 1.936.492 37.500 3) 1.973.992 5. Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährverträgen und anhängigen Verfahren 2.446.978 2.446.978 0 2.446.978 6. Sonstige Rückstellungen 193.637.818 193.673.089 31.603.300 225.276.389 Urlaubsrückstellungen 11.368.481 11.368.481 0 11.368.481 Rückstellungen für Verlustausgleiche von verbundenen Unternehmen 1.382.000 1.382.000 31.410.000 32.792.000 Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 247.123 247.123 0 247.123 Rückstellungen für nicht ausgereichte Leistungsentgelte/-bezüge 108.129 0 4) 0 0 Sonstige Rückstellungen nach § 74 Abs. I Satz 2 KommHV-Doppik 180.532.085 180.675.485 193.300 5) 180.868.785 Summe aller Rückstellungen 1.895.121.025 1.926.816.850 113.460.114 2.040.276.964 € € 3) Rückstellungsbildung für eventuell anfallende Betriebssteuern bei den Betrieben gewerblicher Art der Friedhofsverwaltung (37.500 €). Stand zum 31.12.2022 Stand zum 31.12.2023 1) Veränderungen im Haushaltsjahr +/- 2) 5) Es handelt sich hierbei um den Unterschiedsbetrag 2024 bei Endfälligkeit von Wertpapieren der nichtrechtsfähigen Stiftungen sowie um die jährliche Zuführung zur Prüfungskostenrückstellung der überörtlichen Rechnungsprüfung. 4) Die in 2022 nicht ausgeschütteten Leistungsentgelte/-bezüge sind im Folgejahr (2023) an die Beschäftigten auszuschütten. 1) Die Bestände ergeben sich aus der Fortschreibung des Endstands 31.12.2022 mit den Planzahlen des Haushaltsjahres 2023. Sofern der Endbestand 2023 nicht vom Endbestand 2022 abweicht, ist keine ergebniswirksame Veränderung in 2023 eingeplant worden. In der Fortschreibung der Bestände der Pensions- und Beihilfeverpflichtungen wurden auch voraussichtliche Ruhestandsversetzungen (Umschichtung zwischen den Beständen der aktiven Beschäftigten und der Versorgungsempfänger) berücksichtigt. 2) Es handelt sich um die im Haushalt 2024 geplanten, ergebniswirksamen Veränderungen. Zudem sind auch die Verschiebungen bei den Pensions- und Beihilfeverpflichtungen auf Grund der voraussichtlichen Ruhestandsversetzungen im Jahr 2024 enthalten. Arten der Rückstellungen (Fortsetzung) Stand zum 31.12.2024 € € 38

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