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E.2 Ertragslage

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Zur Beurteilung der Ertragslage wird auf das ordentli￾che Ergebnis abgestellt. Dieses errechnet sich aus den ordentlichen Erträgen: • Steuererträge, • Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen und sonstige Transfererträge, • Erträge aus Leistungsentgelten, • Erträge aus Kostenerstattungen und Kosten￾umlagen, • Erträge aus der Auflösung Sonderposten, sonstige ordentliche Erträge, Aktivierte Eigen￾leistungen und Bestandsveränderungen den ordentlichen Aufwendungen: • Personal- und Versorgungsaufwendungen, • Sachaufwendungen und Abschreibungen, • Transferaufwendungen, • Sonstige ordentliche Aufwendungen und den Finanzerträgen und -aufwendungen (= Finanzergebnis). Die genannten Erträge und Aufwendungen fallen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäfts- beziehungsweise Verwaltungstätigkeit an. Sie sind planbar und meist re￾gelmäßig wiederkehrend. Außerordentliche Erträge und Aufwendungen, die unregelmäßig anfallen und/oder pe￾riodenfremd sind, bleiben außer Betracht. Einer Analyse insbesondere der ordentlichen Erträge und Aufwendun￾gen kommt besondere Bedeutung zu, da bei einer Ge￾genüberstellung beider Zahlen die Leistungsfähigkeit ei￾ner Kommune in Bezug auf die Deckungsfähigkeit ihrer Aufwendungen aus den Erträgen beurteilt werden kann. Für das Haushaltsjahr 2025 wird das folgende ordentli￾che Ergebnis geplant (Anmerkung: Aufgrund der hohen Aggregationsebene der Zahlen entstehen Rundungsdif￾ferenzen, die nicht korrigiert werden): Das ordentliche Ergebnis des Haushaltsplans 2025 schließt mit einem Fehlbetrag in Höhe von 72,8 Mio. ab. Im Vergleich zur Vorjahresplanung steigen die ordentli￾chen Erträge um 94,0 Mio. € oder 3,8 %. Die ordentli￾chen Aufwendungen nehmen dagegen um 129,5 Mio. € oder 5,2 % zu. Als Ergebnis der laufenden Verwaltungs￾tätigkeit errechnet sich somit ein Fehlbetrag in Höhe von 72,8 Mio. €. Vergleicht man die Planzahlen 2025 mit dem Jahresergebnis 2023, so ist festzustellen, dass die ordentlichen Aufwendungen um 10,2 % steigen (insbe￾sondere die Personal- und Versorgungsaufwendungen sowie die Sozialtransferaufwendungen und Verlustaus￾gleiche an die „Töchter“), während die Erträge nur um 3,2 % zunehmen. In der nachfolgenden Grafik wird die Entwicklung der or￾dentlichen Erträge und Aufwendungen seit der Einfüh￾rung der Doppik im Jahr 2005 dargestellt: Plan Plan Ist (in T€) 2025 2024 2023 Ordentliche Erträge -2.569.576 -2.475.626 -2.489.910 + Ordentliche Aufwendungen 2.616.800 2.487.341 2.373.888 = Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit 47.224 11.715 -116.022 + Finanzergebnis 25.588 37.951 30.818 = ordentliches Ergebnis 72.812 49.666 -85.204 E.2 Ertragslage 16 Über den Zeitraum 2005 bis 2025 hinweg lagen - mit Ausnahme der Jahre 2010, 2014, 2021, 2024 und 2025 - die ordentlichen Erträge über den ordentlichen Aufwen￾dungen, mit der Folge, dass sich jeweils ein positiver Aufwandsdeckungsgrad über 100 % errechnet. Aus der Grafik wird ersichtlich, dass bis zum Jahr 2019 die Er￾träge gleichlaufend leicht über den Aufwendungen gele￾gen sind. Seit dem Jahr 2020, dem Jahr der Corona￾Pandemie, stellt sich der Kurvenverlauf eher unregelmä￾ßig dar. Die Jahre 2022 und 2023 haben insbesondere wegen der nicht vorhersehbaren positiven Entwicklung bei der Gewerbesteuer mit einem unerwartet hohen Überschuss abgeschlossen. Die Planungen für die Jahre 2024 und 2025 gehen dagegen von einer Ver￾schlechterung des Jahresergebnisses aus. Die Grafik zeigt im Jahr 2010 den Sondereffekt „Sonder￾vermögen Klinikum“. Das Verhältnis zwischen ordentli￾chen Erträgen und Aufwendungen ergibt dadurch einen rechnerischen Aufwanddeckungsgrad von 93,8 %. Da in dieser Betrachtung jedoch nur die ordentlichen Erträge und Aufwendungen betrachtet werden, bei der Auflö￾sung des Sondervermögens jedoch ordentliche und au￾ßerordentliche Positionen betroffen waren, ist an dieser Stelle ein direkter Vergleich mit den Werten der anderen Jahre nicht möglich. In den folgenden Ausführungen werden zur Beurteilung der Ertragslage die Ertrags- und Aufwandsposten aus dem ordentlichen Ergebnis einer näheren Betrachtung unterzogen. 17 Die Ansätze der Steuererträge basieren im Wesentli￾chen auf den Ergebnissen der Steuerschätzungen vom Oktober 2024 und der aktuellen Entwicklung der Steuern in Nürnberg. Das Risiko bei allen Steuerertragsarten ist und bleibt die konjunkturelle Entwicklung in der Euro￾zone und Deutschland, die maßgeblich durch das Welt￾geschehen beeinflusst wird. Die Steuererträge nehmen gegenüber der Vorjahrespla￾nung um 2,6 % oder 32,8 Mio. € zu. Die Gewerbesteuer ist mit geplanten 690 Mio. € oder ei￾nem Anteil von 53,3 % an den Steuererträgen mit Ab￾stand die wichtigste Steuerertragsquelle. Der Ansatz für 2025 wurde aufgrund der Oktober-Steuerschätzung und insbesondere des Jahresergebnisses 2023 und der ak￾tuellen Entwicklungen der Gewerbesteuer in Nürnberg gegenüber dem Vorjahresplanwert, der über einen Nachtragshaushalt erhöht worden ist, um 18 Mio. € an￾gehoben. Der Gewerbesteueransatz ist trotz sorgfältiger Planung dennoch immer mit besonderen Risiken im Hin￾blick auf die wirtschaftliche Entwicklung behaftet. Der „Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer“ wurde auf der Grundlage der Oktober-Steuerschätzung und ak￾tueller Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt mit 386,8 Mio. € angesetzt. Dieser nimmt gegenüber der Vorjahresplanung um 12,7 Mio. € oder 3,4 % zu. Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer steigt in 2025 im Vergleich zum Vorjahr um 1,8 Mio. € auf 90,2 Mio. €. Der Grundsteuer B Hebesatz wurde zuletzt im Jahr 2018 von 535 % um 20 Prozentpunkte auf 555 % erhöht. Im Rahmen der Grundsteuerreform kam es im November des Jahres 2024 zu einer Neufestlegung des Grundsteu￾erhebesatzes auf 780 %. In der Planung 2025 wird von einer aufkommensneutralen Umsetzung ausgegangen. Die Hundesteuer wurde an die letzten Rechnungsergeb￾nisse angepasst. Auf der folgenden Seite findet sich eine grafische Dar￾stellung der Entwicklung der Steuererträge seit 1999. Die erste Tabelle zeigt die Entwicklung der absoluten Werte in den einzelnen Steuerarten. Bei einer Indexie￾rung der Werte mit dem Basisjahr 1999 zeigen sich deut￾liche Unterschiede. Danach sind die Steuern insgesamt um 128,4 % gestiegen. Obgleich sie von der absoluten Höhe für Nürnberg eher nachgeordnete Bedeutung hat, ist die Umsatzsteuer, gemessen am Index, am stärksten gestiegen. Dies ist auch auf Sondereffekte zurück zu führen. Die Zweitwohnungssteuer wurde in der Planung 2025 an die letzten Rechnungsergebnisse angepasst. Plan Plan Ist (in T€) 2025 2024 2023 Grundsteuer A -300 -300 -295 Grundsteuer B -124.500 -124.500 -123.567 Gewerbesteuer -690.000 -672.000 -670.431 Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer -386.779 -374.034 -349.818 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer -90.200 -88.364 -84.720 Hundesteuer -2.200 -2.100 -2.222 Zweitwohnungssteuer -1.100 -1.000 -1.108 insgesamt -1.295.079 -1.262.298 -1.232.161 E.2.1 Steuererträge 18 19 Die Planungen der Erträge aus Zuweisungen und Zu￾schüssen und der sonstigen Transfererträge liegen mit 629,3 Mio. € um 4,3 % oder 26,0 Mio. € über der Vorjah￾resplanung. Die Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2025 liegen um 5 Mio. € über dem Vorjahreswert. Diese sind noch mit Unsicherheiten behaftet, da die Eckwerte für die Berech￾nung zum Zeitpunkt der Haushaltsplanerstellung noch nicht vorlagen. Bei den Zuweisungen vom Land aus der Grunderwerbs￾steuer wird im Jahr 2025 mit einem Anstieg gerechnet. Die Zuweisungen vom Land (Sozialtransfer) beinhalten den Landesanteil an den Betriebskostenzuschüssen für Kindertageseinrichtungen (Kitas) freier Träger. Die übrigen Ansätze bewegen sich im Rahmen der plan￾mäßigen Fortschreibung. Plan Plan Ist (in T€) 2025 2024 2023 Zuweisungen und Zuschüsse -622.636 -596.570 -566.047 davon: Schlüsselzuweisungen vom Land -260.000 -255.000 -229.747 Zuweisung zum Verwaltungsaufwand -20.433 -19.268 -18.812 Zuweisungen Land Grunderwerbssteuer -44.250 -38.250 -25.459 Einkommensteuerersatz (Familienleistungsausgleich) -30.500 -29.000 -26.429 Zuweisungen Land -32.112 -28.785 -32.012 Zuweisungen vom Land (Sozialtransfer) -101.487 -97.251 -95.365 Zuweisung für Schulbetrieb/Beförderung -113.537 -106.994 -114.188 Sonstige Zuweisungen, Zuschüsse und Spenden -20.317 -22.022 -24.035 Sonstige Transfererträge -6.620 -6.678 -6.658 davon: Leistungen von Sozialleistungsträgern außerhalb von Einrichtungen -1.184 -1.381 -1.214 Sonstige Ersatzleistungen außerhalb von Einrichtungen -426 -422 -446 Kostenbeiträge, Aufwendungsersatz und Kostenersatz in Einrichtungen -1.878 -1.912 -1.950 Leistungen von Sozialleistungsträgern in Einrichtungen -639 -748 -614 Sonstige -2.493 -2.215 -2.434 insgesamt -629.256 -603.248 -572.705 E.2.2 Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen und sonstige Transfererträge 20 Bei den Leistungsentgelten unterscheidet man in öffent￾lich-rechtlich und privatrechtlich erhobene Entgelte. Insgesamt steigen die Leistungsentgelte der Stadt Nürn￾berg um 8,3 Mio. € (+ 5,9 %) gegenüber dem Plan 2024 auf rund 148,3 Mio. € an. Die öffentlich-rechtlichen Leis￾tungsentgelte steigen um 6,4 Mio. € (+ 6,8 %) und die privatrechtlichen Leistungsentgelte um 1,9 Mio. € (+ 4,2 %). Die „Gebühren für öffentlich-rechtliche Nutzung“ enthal￾ten insbesondere die Besuchsgebühren für Tagespflege und städtische Kitas (+ 2,4 Mio. €) sowie Gebühren der Friedhofsverwaltung (+ 0,7 Mio. €). Der Anstieg der Wohn- und Verpflegungsgebühren ist auf den Ausbau der Kapazitäten in dem Bereich der In￾obhutnahme zurückzuführen. Die weiteren Ansätze bewegen sich im Rahmen der planmäßigen Fortschreibung. Plan Plan Ist (in T€) 2025 2024 2023 Öffentlich-rechtliche -101.084 -94.692 -95.656 davon: Verwaltungsgebühren -20.790 -19.960 -23.033 Gebühren für öffentlich-rechtliche Nutzung -34.369 -31.493 -29.391 Bestattungsgebühren -4.132 -3.699 -2.925 Wohn- und Verpflegungsgebühren -10.536 -9.104 -10.432 Eintrittsgelder -12.464 -12.189 -12.619 Sonstige -18.793 -18.247 -17.256 Privatrechtliche -47.177 -45.268 -48.200 davon: Erträge aus Verkauf -4.480 -4.057 -4.007 Miet-/Pachterträge -19.822 -19.288 -21.039 Erbbauzinsen -3.243 -2.958 -3.075 Ersatzleistungen -2.619 -2.461 -3.084 Eintrittsgelder -1.477 -1.306 -1.453 Teilnehmerbeträge -5.174 -5.203 -4.398 Sonstige -10.362 -9.995 -11.144 insgesamt -148.261 -139.960 -143.856 E.2.3 Erträge aus Leistungsentgelten 21 Mit einem Planwert von 375,4 Mio. € liegen die Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen in der Pla￾nung 2025 um 20,7 Mio. € oder 5,8 % über den Ansät￾zen der Vorjahresplanung. Die wichtigsten Größen wer￾den sich wie folgt entwickeln: • Der Bund erstattet die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Diese sind mit einem Anstieg von 7,5 Mio. € geplant. Die Beteili￾gung an den Kosten der Unterkunft (SGB II) liegt aufgrund geringerer Aufwendungen für lfd. KdU und BuT um 2,4 Mio. € unter dem Vorjahresplanwert. • Die Erstattungen vom Freistaat Bayern werden bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungs￾gesetz mit einem Anstieg von 4,3 Mio. €geplant. Diese werden in voller Höhe vom Freistaat Bayern übernommen werden. • Erstattungen von Gemeinden enthalten unter ande￾rem Gastschulbeiträge und Zahlungsverpflichtun￾gen bei Personalwechsel. • Die Erstattungen vom Bezirk werden im Bereich der Hilfen zur Gesundheit (Teilbereich: überörtlicher Träger) um 0,3 Mio. € niedriger und im Bereich der Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfe/Inobhut￾nahme um 5,2 Mio. € höher geplant. • Die Kostenerstattung vom Klinikum wurde anhand der Planung und Rechnungsergebnisse um 1,5 Mio. € höher geplant. • Die von den Eigenbetrieben an die Stadt zu entrich￾tenden Verwaltungskostenerstattungen (VKE) wur￾den für das Jahr 2025 neu kalkuliert mit dem Ergeb￾nis höherer VKE-Verrechnungspreise. Plan Plan Ist (in T€) 2025 2024 2023 Bund -205.236 -200.247 -169.704 Land -60.379 -55.344 -91.617 Gemeinden und Gemeindeverbände -29.074 -30.024 -26.563 Bezirk (Sozialleistungen) -22.158 -17.211 -14.718 Zweckverbände und kommunale Sonderrechnungen -19.108 -18.586 -20.326 Eigenbetrieb NüSt -332 -259 -277 Eigenbetrieb ASN -960 -933 -740 Kommunalunternehmen Klinikum -4.584 -3.109 -4.599 Eigenbetrieb SUN -1.571 -1.874 -2.216 Eigenbetrieb NüBad -307 -240 -392 Eigenbetrieb FSN -15 -16 -16 Eigenbetrieb SÖR -3.143 -3.158 -3.276 Verwaltungskostenerstattungen (VKE) Eigenbetriebe -13.126 -9.114 -9.114 Private Unternehmen -14.867 -14.024 -18.468 Staatstheater Nürnberg -495 -514 -429 insgesamt -375.355 -354.653 -362.455 E.2.4 Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen 22 Die ertragswirksame Auflösung von Sonderposten fällt im Jahr 2025 um 338 T€ oder 0,6 % höher aus als in der Vorjahresplanung. Dies korrespondiert mit den Ab￾schreibungen - soweit die Investitionen mit Zuwendun￾gen finanziert wurden. Der unter der Position „Sonstiges“ im Jahr 2023 relative hohe Betrag resultiert unter anderem aus Auflösungen von Rückstellungen: 26,3 Mio. € Auflösungen der sons￾tigen Rückstellungen im Rahmen der Anpassung der Bewertung des Klinikums (korrespondierend Aufwand als außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanla￾gevermögen und damit erfolgsneutral im Berichtsjahr) sowie 9,9 Mio. € im Rahmen der verbesserten Ergebnis￾situation der NürnbergMesse GmbH. Die Aktivierten Eigenleistungen resultieren aus Bauin￾vestitionen und werden entsprechend der MIP-Planung in den Ergebnishaushalt übernommen. Plan Plan Ist (in T€) 2025 2024 2023 Auflösung Sonderposten -55.623 -55.285 -54.146 Sonstige ordentliche Erträge -53.275 -53.539 -119.407 davon: Ordnungsrechtliche Erträge (Bußgelder) -515 -514 -702 Verzugs- und Beitreibungsentgelte -2.026 -2.026 -3.399 Erträge aus der Gewährung von Bürgschaften, Gewährverträge usw. -621 -621 -1.103 Ausgleichszahlungen -1.200 -1.200 -47 Konzessionsabgabe -41.080 -41.080 -39.634 Aktivierte Bauzeitzinsen -550 -550 -1.273 Sonstiges -7.283 -7.548 -73.249 Aktivierte Eigenleistungen, Honorare -12.727 -6.643 -5.081 Bestandsveränderungen 0 0 -99 insgesamt -121.625 -115.467 -178.733 E.2.5 Erträge aus der Auflösung Sonderposten, sonstige ordentliche Erträge, Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 23 Die Personal- und Versorgungsaufwendungen steigen insgesamt gesehen im Vergleich zu der Vorjahrespla￾nung um 43,8 Mio. € oder 5,2 % und im Vergleich zum Ist 2023 um 116,6 Mio. € oder 15,2 % an. Von den Personal- und Versorgungsaufwendungen ent￾fallen im Haushaltsjahr 2025 705,2 Mio. € oder 79,7 % (Vorjahr 701,1 Mio. € oder 83,4 %) auf die Personalauf￾wendungen (= Aufwendungen für aktive Mitarbeiterin￾nen und Mitarbeiter) und 179,1 Mio. € oder 20,3 % (Vor￾jahr: 139,3 Mio. € oder 16,6 %) auf die Versorgungsauf￾wendungen (= Aufwendungen für Versorgungsempfän￾ger). Einzeln betrachtet entwickeln sich die Personal- und Versorgungsaufwendungen wie folgt: Plan Plan Ist (in T€) 2025 2024 2023 insgesamt 884.255 840.438 767.672 Personalaufwendungen Plan Plan Ist (in T€) 2025 2024 2023 Bezüge und Vergütungen 550.258 518.251 499.070 davon: Beamte (ohne Lehrkräfte) 105.176 101.346 95.474 Beamte-Lehrkräfte 99.278 97.450 90.851 Arbeitnehmer 338.925 312.067 305.933 Sonstige Vergütungen 6.879 7.388 6.812 Beiträge zu Versorgungskassen 24.851 24.577 22.489 Beiträge zur gesetzlichen Sozialver￾sicherung und pauschalierte Lohnsteuer 68.645 66.403 62.361 Beihilfen und Unterstützungsleistungen 10.380 10.000 11.979 Rückstellungen 51.054 81.910 48.661 davon: Sonstige Rückstellungen für Aktive -1.936 -1.830 -901 Zuführung/Auflösung Pensionsrückstellung 44.120 69.340 38.547 Zuführung/Auflösung Beihilferückstellung 8.870 14.400 11.015 insgesamt 705.188 701.141 644.560 E.2.6 Personal- und Versorgungsaufwendungen 24 Ausgehend vom Planwert 2024 ist bei den Personalauf￾wendungen im Jahr 2025 mit den folgenden Entwicklun￾gen zu rechnen: Lässt man die Rückstellungsbuchungen außer Betracht, so steigen die Personalaufwendungen im Jahr 2025 um 34,9 Mio. € oder 5,6 % gegenüber dem Vorjahresplan. Die Steigerung ist neben den kostendämpfenden Aus￾wirkungen des in 2022 beschlossenen Personaleinspar￾pakets vor allem auf die Tariferhöhungen bei den Be￾schäftigten und die Besoldungserhöhungen bei den Be￾amten zurückzuführen. Bei der Planung wurde mit der beschlossenen Besoldungserhöhung sowie einem An￾stieg von Aufwendungen für Gehälter von 3,0 % gerech￾net. Die Rückstellungszuführungen beziehungsweise -auflö￾sungen für die aktiven Beamtinnen und Beamten fallen nach dem aktuell vorgeschriebenen gesetzlichen Be￾rechnungsmodus, der zu starken Schwankungen führen kann, im Jahr 2025 insgesamt im Saldo um 31,0 Mio. € oder 37,7 % niedriger aus als in der Vorjahresplanung. Aufgrund von Unwägbarkeiten bei der Planung (wie zum Beispiel bei der Anzahl der Sterbefälle und der Ein- und Austritte von Beamten/innen bei der Stadt) sind die Plan￾ansätze dieser Rückstellungen immer mit Unsicherhei￾ten behaftet. Für das Haushaltsjahr 2025 werden die Versorgungsauf￾wendungen wie folgt geplant: Die Versorgungsaufwendungen steigen gegenüber dem Vorjahresplan insbesondere wegen der Rückstellungs￾bildung um 39,8 Mio. € beziehungsweise 28,6 % auf 179,1 Mio. € an. Die Rückstellungsbildungen sind unter anderem abhän￾gig von den Steigerungsraten der Pensionen. Versorgungsaufwendungen Plan Plan Ist (in T€) 2025 2024 2023 Beamte (inklusive Lehrkräfte) 107.986 111.514 102.332 Arbeitnehmer 6.677 6.975 6.397 Beihilfen für Versorgungsempfänger 20.400 19.149 21.328 Neutralisation Versorgung und Beihilfen -133.991 -136.682 -129.130 Rückstellungen 177.995 138.341 122.185 davon: Zuführung/Auflösung Pensionsrückstellung 150.032 115.738 93.567 Zuführung/Auflösung Beihilferückstellung 27.963 22.603 28.618 insgesamt 179.067 139.297 123.112 25 Die Sachaufwendungen und Abschreibungen steigen im Vergleich zum Vorjahresplanwert insgesamt um 5,1 % oder 22,2 Mio. € auf 455 Mio. €. Die geplanten Aufwendungen für Strom, Gas und Fern￾wärme können aufgrund gesunkener Strom- und Gas￾preise um 2,3 Mio. € reduziert werden. Die Aufwendungen für Gebäudeunterhalt und -technik steigen um 10,38 Mio. € oder 25,3 %. Diese Entwicklung ist überwiegend im Zusammenhang mit der Planung der Maßnahmen im mittelfristigen Investitionsplan (MIP) zu sehen (9,4 Mio. €). Die Aufwendungen für den Unterhalt sonstigen Grund￾vermögens sind um 1,7 Mio. € oder 19,5 % niedriger ge￾plant. Dies ist ebenso auf die MIP-Planung im Bereich Tiefbau zurückzuführen. Die Aufwendungen im Sammelposten „Gebäudereini￾gung, Müll, Kanal, usw.“ erhöhen sich um 2,6 Mio. € oder 9,2 %. Dies ist vor allem mit höheren Aufwendungen für Gebäudereinigung (1,5 Mio. €) zu begründen. Die Ansätze für Schülerbeförderung erhöhen sich um 1,1 Mio. € und die Aufwendungen für Tagespflegeperso￾nal um 1,1 Mio. €. Die Erstattungen an Dritte steigen um 6,0 Mio. € oder 3,6 %. Die darin enthaltenen Erstattungen an SÖR stei￾gen um 11,4 Mio. € oder 10,3 %, während Erstattungen an das Klinikum wegen einer Ausweisänderung hin zu Transferaufwendungen auf 1,1 Mio. € (Vorjahr 7,9 Mio. €) sinken. Weitere Reduzierungen der Ansätze erfolgen bei Erstattungen an den Zweckverband für Ret￾tungsdienst und Feuerwehralarmierung (- 1,1 Mio. €). Erstattungen für Gastschulbeiträge sind mit einem An￾stieg geplant (+ 0,9 Mio. €). In der Position „Sonstiges“ werden auch Budgetbelas￾tungen (zum Beispiel aus beschlossenen Sparpaketen, Einsparungsaufträgen an die Verwaltung, …) gesam￾melt, so dass sich an dieser Stelle in Summe ein negati￾ver Wert ergeben kann. Plan Plan Ist (in T€) 2025 2024 2023 Sachaufwendungen 333.379 319.156 335.655 davon: Verbrauchsmittel und Gebrauchsgegenstände 14.066 13.365 13.653 Strom, Gas, Wasser/Abwasser 30.543 32.849 25.629 Gebäudeunterhalt und -technik 51.377 41.001 34.897 Unterhalt sonstiges Grundvermögen 7.045 8.754 6.543 Gebäudereinigung, Müll, Kanal usw. 31.218 28.597 27.333 Lehrmittel, Schülerbeförderung, Tagespflege 34.568 32.149 29.254 Erstattungen an Dritte 170.308 164.328 183.129 Sonstiges -5.746 -1.887 19.281 Neutralisation Rückstellungen Sach-/Dienstleistl. 0 0 -4.064 Abschreibungen 121.788 113.854 148.206 insgesamt 455.167 433.010 483.861 E.2.7 Sachaufwendungen und Abschreibungen 26 Die Transferaufwendungen werden in Sozialtransferauf￾wendungen (Transferaufwendungen Sozialbereich) und weitere Transferaufwendungen unterteilt. Inhaltlich kann die Bezirksumlage den Sozialtransferleistungen zuge￾rechnet werden, da die Aufgabenschwerpunkte des Be￾zirks ebenfalls im Sozialbereich liegen. Aufgrund der fi￾nanziellen Bedeutung wird die Bezirksumlage jedoch ei￾genständig ausgewiesen. Plan Plan Ist (in T€) 2025 2024 2023 Transferaufwendungen Sozialbereich (direkt) 658.527 628.101 575.365 davon: Zuschüsse an soziale Einrichtungen (gesetzlich/vertraglich - Art. 1/2) 184.540 173.468 170.892 Zuschüsse an soziale Einrichtungen (freiwillig - Art. 4/5) 23.688 21.462 19.513 Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter (SGB XII) 109.042 101.221 85.227 Hilfe zur Pflege (SGB XII) 7 2 7 Hilfe zur Gesundheit (SGB XII) 10.173 8.970 7.882 Sonstige Hilfen außerhalb von Einrichtungen 6.137 5.688 5.654 Familien- und Jugendhilfe 113.126 106.184 99.788 Asylbewerberleistung. (HLU und andere Hilfen) 46.516 42.473 43.994 Alg II, vor allem Kosten der Unterkunft (SGB II) 152.568 154.065 131.747 Bildungs- und Teilhabepaket 12.710 14.548 10.646 Sonstiges 20 20 15 Bezirksumlage 283.960 233.680 235.151 Weitere Transferaufwendungen 185.061 210.233 176.181 davon: Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Verlustausgleiche) 80.980 79.358 87.751 Verlustausgleiche Eigenbetriebe und verbundene Unternehmen 52.381 80.515 21.473 Gewerbesteuerumlage 51.700 50.360 49.652 Zuführungen zu Rückstellungen 0 0 17.305 Neutralisation Rückstellungen (Transfera.) -17.671 -1.000 -7.511 insgesamt 1.109.877 1.071.014 979.186 Sozialtransferauf￾wendungen Sozialleistungen, Zu￾schüsse an soziale Einrichtungen Weitere Trans￾feraufwendungen Weitere Zuschüsse und Zuweisungen, Verlustausgleiche, Ge￾werbesteuerumlage, Krankenhausumlage Bezirksumlage E.2.8 Transferaufwendungen 27 Die Transferaufwendungen steigen insgesamt um 38,9 Mio. € oder 3,6 %. Mit einem Anteil von 42,4 % an den ordentlichen Aufwendungen sind die Transferauf￾wendungen neben den Personal- und Versorgungsauf￾wendungen (Anteil von 33,8 %) der größte Kostenblock innerhalb der ordentlichen Aufwendungen. Transferaufwendungen Sozialbereich Die Sozialtransferaufwendungen umfassen die klassi￾schen Sozialleistungen, die die Stadt selbst zu tragen hat, wie beispielsweise die Kosten der Unterkunft im SGB II oder die Familien- und Jugendhilfen. Hinzu kom￾men die Zuschüsse an soziale Einrichtungen, insbeson￾dere an die freien Träger der Kindertagesstätten. Diese Teilmenge der Transferaufwendungen repräsentiert mit einem Volumen von 658,5 Mio. € ein Viertel der gesam￾ten ordentlichen Aufwendungen. Gedanklich hinzu ad￾dieren sollte man an dieser Stelle noch die Bezirksum￾lage, die aufgrund der Aufgabenschwerpunkte des Be￾zirks im Wesentlichen ebenfalls aus Sozialausgaben be￾steht. Zusammen stellen diese Positionen mit insgesamt 924,8 Mio. € circa 35,3 % der ordentlichen Aufwendun￾gen des Nürnberger Stadthaushalts dar. Die Planansätze im Sozialbereich beruhen auf der Fort￾schreibung der Ergebnisse 2023 unter der Berücksichti￾gung aktueller Prognosen und Erwartungen (zum Bei￾spiel Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Ukrai￾nekrieg). Die Zuschüsse an soziale Einrichtungen (gesetzlich/ver￾traglich) steigen um 11,1 Mio. € auf 184,5 Mio. €. Hinter￾grund ist hier insbesondere der Betriebskostenzuschuss für die Kindertageseinrichtungen freier Träger. Zuschüsse an soziale Einrichtungen (freiwillig) steigen um 2,2 Mio. € auf 23,7 Mio. €. Dies ist insbesondere auf Tariferhöhungen im Förderbereich zurückzuführen. Der Posten „Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsiche￾rung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)“ wird um 7,8 Mio. € oder 7,7 % über dem Vorjahresansatz ge￾plant. Im Kapitel 4 (Grundsicherung und Erwerbsminde￾rung) steigt der Ansatz aufgrund des kontinuierlichen Anstiegs bei der Anzahl Leistungsberechtigter sowie der Fallkosten um 7,5 Mio. €. Diese werden vollständig vom Bund erstattet. Die Ansätze für Leistungen nach Kapi￾tel 3 (Hilfe zum Lebensunterhalt) werden um 0,3 Mio. € angehoben. Die Hilfe zur Pflege ist vollständig auf den Bezirk über￾gegangen. Etwaige zeitversetzt noch abgerechnete „Nachläuferkosten“ werden vom überörtlichen Träger er￾stattet. Für die „Hilfe zur Gesundheit (SGB XII)“ werden 1,2 Mio. € oder 13,4 % höhere Aufwendungen veran￾schlagt, insbesondere aufgrund der erwarteten Gesund￾heitsleistungen für Geflüchtete aus der Ukraine. In der Familien- und Jugendhilfe liegt der Planwert 2025 um 6,9 Mio. € oder 6,5 % über dem Vorjahresplanwert. Gründe hierfür sind höhere Fallkosten in Folge der Tarif￾abschlüsse. Für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden 46,5 Mio. € (Vorjahr 42,5 Mio. €) im Jahr 2025 eingeplant. Die Aufwendungen werden vollständig vom Freistaat Bayern erstattet. Die Position „Alg II, vor…“ beinhaltet die Kosten der Un￾terkunft und Heizung für Leistungsberichtigte Bürgergeld (bis 31.12.2022 Arbeitslosengeld II). 2025 reduziert sich der Planansatz um 1,5 Mio. € im Vergleich zur Vorjah￾resplanung auf 152,6 Mio. €. Im Planansatz berücksich￾tigt sind regelmäßige Kostensteigerungen für Mietkosten sowie ab 2024 ein Rückgang der anrechnungsfähigen Einkommen aufgrund der Anhebung des Bürgergeldes. Der Ansatz für Bildung und Teilhabe (BuT) reduziert sich gegenüber dem Vorjahr um 1,8 Mio. € und berücksich￾tigt den langsameren Anstieg dieser Leistungen. Bezirksumlage Die Bezirksumlage wurde entsprechend dem aktuellen Kenntnisstand für 2025 mit 284,0 Mio. € geplant. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahreswert beträgt 50,3 Mio. € Weitere Transferaufwendungen Die weiteren Transferaufwendungen mit 185,1 Mio. € beziehungsweise 7,1 % der ordentlichen Aufwendungen beinhalten sonstige Ausgleichszahlungen. Dies sind zum Beispiel die Gewerbesteuerumlage, Verlustausglei￾che an städtische Töchter und Eigenbetriebe, weitere Zuschüsse aufgrund gesetzlicher und sozialer Verpflich￾tungen, die allerdings nicht den Sozialbereich betreffen, 28 sowie Zuweisungen an das Land. Die weiteren Trans￾feraufwendungen sanken im Vergleich zum Plan 2024 insgesamt um 25,2 Mio. € oder 12,0 %. Ursächlich hier￾für sind insbesondere Entwicklungen bei dem Posten Verlustausgleiche bei den Eigenbetrieben und Beteili￾gungen. Der Posten „Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Ver￾lustausgleiche)“ erhöht sich um 1,6 Mio. € auf 81,0 Mio. €. Er beinhaltet weitere Zuschüsse, die aus gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen entste￾hen, beispielsweise an das Germanische Nationalmu￾seum, das Staatstheater oder die Nürnberger Sympho￾niker. Die Kosten für das Sozialticket im ÖPNV sowie das Innovationspaket im VGN und das Schülerticket und Verbandsumlage sind mit insgesamt 15,98 Mio. € veran￾schlagt (Vorjahr 20,92 Mio. €). Die Krankenhausumlage steigt auf 17,50 Mio. € (Vorjahresplan 12,68 Mio. €). Der Zuschuss für die Stiftung Staatstheater erhöht sich auf 23,73 Mio. € (Vorjahr 22,63 Mio. €). Die Verlustausgleiche an die Eigenbetriebe NüBad, FSN, SUN sowie an die Städtischen Werke Nürnberg und die noris inklusion gGmbH wurden insgesamt um 28,1 Mio. € niedriger als im Vorjahr veranschlagt, aber um 30,9 Mio. € höher im Vergleich zum Rechnungser￾gebnis 2023. Die Verringerung ist insbesondere bei StWN sowie dem Flughafen festzustellen. Eine Erhö￾hung dagegen resultiert aus der Ausweisänderung eines Zuschusses an das Klinikum. Eingeplant sind für die Städtischen Werke Nürnberg 30 Mio. € (Vorjahr 55 Mio. €), Flughafen 0 Mio. € (Vorjahr 10 Mio. €), NüBad 9,8 Mio. € (Vorjahr 9,2 Mio. €), Frankenstation Nürnberg (FSN) 2,3 Mio. € (Vorjahr 2,4 Mio. €), noris in￾klusion 2,9 Mio. € (Vorjahr 4,0 Mio. €) sowie Klinikum 7,1 Mio. € (Vorjahr 0 €). Entsprechend der Gewerbesteuererträge wird auch die Gewerbesteuerumlage geplant und aufgrund höherer Gewerbesteuererträge mit Mehraufwendungen von 1,3 Mio. € veranschlagt. Neutralisation Rückstellungen (Transfera.) Der Posten „Neutralisierung Zahlung Aufwandsrückstel￾lungen“ wird differenziert unter den Sachaufwendungen, Transferaufwendungen und Sonstigen ordentlichen Auf￾wendungen ausgewiesen. Im Bereich der Transferauf￾wendungen werden überwiegend Verlustausgleiche an Eigenbetriebe und verbundenen Unternehmen aus im Vorjahr gebildeten Rückstellungen gezahlt. 29 Die Planwerte für die sonstigen ordentlichen Aufwen￾dungen steigen gegenüber dem Vorjahresansatz um 24,6 Mio. € oder 17,2 %. Unter dem Posten „Sonstiger Personal- und Dienstauf￾wand“ werden ab 2025 unter anderem die Fahrtkosten￾zuschüsse für Mitarbeitende (Jobticket) im Umfang von 1,9 Mio. € ausgewiesen. Zudem ist in dem Posten ein Anstieg der Fortbildungskosten (+ 0,8 Mio. €) sowie der Aufwendungen für das Betriebliche Gesundheitsma￾nagement (+ 0,15 Mio. €) enthalten. Bei den „Betriebsmitteln (konsumtive MIP-Maßnahme)“ handelt es sich um nicht aktivierungsfähige Bestandteile von im MIP veranschlagter Investitionen (dort gesondert ausgewiesen). Die Mietaufwendungen steigen um 1,8 Mio. € oder 6,4 %. Leasingkosten steigen im Bereich der IT um 0,6 Mio. € sowie im Personalwesen um 0,3 Mio. €. Die Softwarekosten steigen deutlich um 4,6 Mio. € an. Dies ist sowohl der weiteren Digitalisierung als auch Preissteigerungen in den Nutzungsverträgen für Soft￾ware geschuldet. Davon entfallen circa 3,9 Mio. € auf den Bereich der zentralen IT. In der Position „Ausgleichszahlungen“ werden pauschal Mittel für Ausgleichszahlungen aus Grundstücksge￾schäften vorgehalten. In dem Posten „Sonstige“ sind im Jahr 2025 unter ande￾rem die folgenden größeren Aufwandspositionen enthal￾ten: • Portokosten: 2,4 Mio. € (Vorjahr: 2,2 Mio. €), • Drucksachen und Vordrucke: 1,8 Mio. € (Vorjahr: 1,8 Mio. €), • Gebühren (insbesondere im Bereich Personal￾dienstleistungen) 1,6 Mio. € (Vorjahr: 1,2 Mio. €), • Mitgliedschaften: 1,4 Mio. € (Vorjahr: 1,4 Mio. €), • Veranstaltungen/Tagungen: 1,4 Mio. € (Vorjahr: 1,3 Mio. €), Plan Plan Ist (in T€) 2025 2024 2023 Sonstiger Personal- und Dienstaufwand 9.393 7.127 6.049 Entschädigung für Mitglieder des Stadtrats 2.720 2.656 2.369 Betriebsmittel (konsumtive MIP-Maßnahme) 34.096 19.930 29.146 Miet- und Pachtaufwand Immobilien, Erbbauzins 30.643 28.813 24.997 Mieten/Pachten/Leasing bewegliche Sachen 5.776 4.895 5.076 Mietaufwand für Heime und Pensionen 2.260 2.000 2.026 Kosten für Sachverständige und Gutachten 6.081 5.808 3.827 Nutzungsentgelte, Pflege Software, Lizenzen 18.270 13.632 10.765 Vergütungen für Leistungen Dritter 20.403 18.502 15.970 Versicherungsbeiträge (inklusive KUV) 8.567 8.171 7.382 Aufwendungen aus Ausgleichszahlungen 0 5.010 0 Sonstige 29.292 26.335 41.159 Neutralisation Rückstellungen (Sonst. Aufw.) 0 0 -5.597 insgesamt 167.501 142.879 143.169 E.2.9 Sonstige ordentliche Aufwendungen 30 • Künstlerhonorare: 1,3 Mio. € (Vorjahr: 1,3 Mio. €), • Stellenausschreibungen 1,0 Mio. € (Vorjahr: 1,0 Mio. €). Das Finanzergebnis fällt mit rund 25,6 Mio. € im Plan 2025 um 12,4 Mio. € besser aus als im Vorjahresplan. Veränderungen ergeben sich aus den Gewerbesteuer￾nachzahlungen und -erstattungen. Aufgrund eines Ver￾fassungsgerichtsurteils und in Folge dessen umfangrei￾cher gesetzlicher Neuregelungen - unter anderem des Referenzzinssatzes und der Karenzzeiten - wurde die Gewerbesteuerverzinsung nach § 233a stark reduziert. Für 2025 werden die Erstattungszinsen unter Berück￾sichtigung der neuen Zinssätze und von Nachholeffek￾ten im Saldo mit einem Überschuss von 1,3 Mio. € an￾gesetzt, wobei einem Ertrag von 3,5 Mio. € Aufwendun￾gen in Höhe von 2,2 Mio. € gegenüberstehen. Die Zinsaufwendungen für Investitionskredite werden gegenüber dem Vorjahr um 1,2 Mio. € niedriger geplant. Dies ist unter anderem damit zu begründen, dass im Jahr 2024 weniger Darlehen aufgenommen worden sind als ursprünglich geplant. Die Entwicklung der Zinsauf￾wendungen seit ihrem Höhepunkt im Jahr 2005 mit 63,3 Mio. € (inklusive der Erstattungszinsen Gewerbe￾steuer) zeigt weiterhin noch eine Entlastung aufgrund des in den vergangenen Jahren niedrigen Zinsniveaus. Die Zinsaufwendungen bleiben eine Risikoposition im städtischen Haushalt, sollte das Zinsniveau weiter stei￾gen oder auf hohen Niveau verharren. Plan Plan Ist (in T€) 2025 2024 2023 Finanzerträge -15.290 -12.926 -10.351 davon: Zinserträge -4.702 -1.175 -9.208 Erträge Gewinnanteile aus Beteiligungen -6.888 -6.551 -4.833 Verzinsung Gewerbe-/Umsatzsteuer § 233a AO -3.500 -5.000 3.724 Stundungszinsen und andere Finanzerträge -200 -200 -34 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 40.878 50.877 41.169 davon: Zinsaufwendungen Investitionskredite 38.477 39.677 36.375 Erstattungszinsen (Gewerbesteuer) 2.200 11.000 4.204 Sonstige Zinsaufwendungen 201 200 590 insgesamt 25.588 37.951 30.818 E.2.10 Finanzergebnis (Finanzerträge und Zinsaufwendungen) 31

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