E.2 Ertragslage
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Zur Beurteilung der Ertragslage wird auf das ordentliche Ergebnis abgestellt. Dieses errechnet sich aus
den ordentlichen Erträgen:
• Steuererträge,
• Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen und
sonstige Transfererträge,
• Erträge aus Leistungsentgelten,
• Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen,
• Erträge aus der Auflösung Sonderposten,
sonstige ordentliche Erträge, Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen
den ordentlichen Aufwendungen:
• Personal- und Versorgungsaufwendungen,
• Sachaufwendungen und Abschreibungen,
• Transferaufwendungen,
• Sonstige ordentliche Aufwendungen
und den Finanzerträgen und -aufwendungen
(= Finanzergebnis).
Die genannten Erträge und Aufwendungen fallen im
Rahmen der gewöhnlichen Geschäfts- beziehungsweise
Verwaltungstätigkeit an. Sie sind planbar und meist regelmäßig wiederkehrend. Außerordentliche Erträge und
Aufwendungen, die unregelmäßig anfallen und/oder periodenfremd sind, bleiben außer Betracht. Einer Analyse
insbesondere der ordentlichen Erträge und Aufwendungen kommt besondere Bedeutung zu, da bei einer Gegenüberstellung beider Zahlen die Leistungsfähigkeit einer Kommune in Bezug auf die Deckungsfähigkeit ihrer
Aufwendungen aus den Erträgen beurteilt werden kann.
Für das Haushaltsjahr 2025 wird das folgende ordentliche Ergebnis geplant (Anmerkung: Aufgrund der hohen
Aggregationsebene der Zahlen entstehen Rundungsdifferenzen, die nicht korrigiert werden):
Das ordentliche Ergebnis des Haushaltsplans 2025
schließt mit einem Fehlbetrag in Höhe von 72,8 Mio. ab.
Im Vergleich zur Vorjahresplanung steigen die ordentlichen Erträge um 94,0 Mio. € oder 3,8 %. Die ordentlichen Aufwendungen nehmen dagegen um 129,5 Mio. €
oder 5,2 % zu. Als Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit errechnet sich somit ein Fehlbetrag in Höhe von
72,8 Mio. €. Vergleicht man die Planzahlen 2025 mit
dem Jahresergebnis 2023, so ist festzustellen, dass die
ordentlichen Aufwendungen um 10,2 % steigen (insbesondere die Personal- und Versorgungsaufwendungen
sowie die Sozialtransferaufwendungen und Verlustausgleiche an die „Töchter“), während die Erträge nur um
3,2 % zunehmen.
In der nachfolgenden Grafik wird die Entwicklung der ordentlichen Erträge und Aufwendungen seit der Einführung der Doppik im Jahr 2005 dargestellt:
Plan Plan Ist
(in T€) 2025 2024 2023
Ordentliche Erträge -2.569.576 -2.475.626 -2.489.910
+ Ordentliche Aufwendungen 2.616.800 2.487.341 2.373.888
= Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit 47.224 11.715 -116.022
+ Finanzergebnis 25.588 37.951 30.818
= ordentliches Ergebnis 72.812 49.666 -85.204
E.2 Ertragslage
16
Über den Zeitraum 2005 bis 2025 hinweg lagen - mit
Ausnahme der Jahre 2010, 2014, 2021, 2024 und 2025
- die ordentlichen Erträge über den ordentlichen Aufwendungen, mit der Folge, dass sich jeweils ein positiver
Aufwandsdeckungsgrad über 100 % errechnet. Aus der
Grafik wird ersichtlich, dass bis zum Jahr 2019 die Erträge gleichlaufend leicht über den Aufwendungen gelegen sind. Seit dem Jahr 2020, dem Jahr der CoronaPandemie, stellt sich der Kurvenverlauf eher unregelmäßig dar. Die Jahre 2022 und 2023 haben insbesondere
wegen der nicht vorhersehbaren positiven Entwicklung
bei der Gewerbesteuer mit einem unerwartet hohen
Überschuss abgeschlossen. Die Planungen für die
Jahre 2024 und 2025 gehen dagegen von einer Verschlechterung des Jahresergebnisses aus.
Die Grafik zeigt im Jahr 2010 den Sondereffekt „Sondervermögen Klinikum“. Das Verhältnis zwischen ordentlichen Erträgen und Aufwendungen ergibt dadurch einen
rechnerischen Aufwanddeckungsgrad von 93,8 %. Da in
dieser Betrachtung jedoch nur die ordentlichen Erträge
und Aufwendungen betrachtet werden, bei der Auflösung des Sondervermögens jedoch ordentliche und außerordentliche Positionen betroffen waren, ist an dieser
Stelle ein direkter Vergleich mit den Werten der anderen
Jahre nicht möglich.
In den folgenden Ausführungen werden zur Beurteilung
der Ertragslage die Ertrags- und Aufwandsposten aus
dem ordentlichen Ergebnis einer näheren Betrachtung
unterzogen.
17
Die Ansätze der Steuererträge basieren im Wesentlichen auf den Ergebnissen der Steuerschätzungen vom
Oktober 2024 und der aktuellen Entwicklung der Steuern
in Nürnberg. Das Risiko bei allen Steuerertragsarten ist
und bleibt die konjunkturelle Entwicklung in der Eurozone und Deutschland, die maßgeblich durch das Weltgeschehen beeinflusst wird.
Die Steuererträge nehmen gegenüber der Vorjahresplanung um 2,6 % oder 32,8 Mio. € zu.
Die Gewerbesteuer ist mit geplanten 690 Mio. € oder einem Anteil von 53,3 % an den Steuererträgen mit Abstand die wichtigste Steuerertragsquelle. Der Ansatz für
2025 wurde aufgrund der Oktober-Steuerschätzung und
insbesondere des Jahresergebnisses 2023 und der aktuellen Entwicklungen der Gewerbesteuer in Nürnberg
gegenüber dem Vorjahresplanwert, der über einen
Nachtragshaushalt erhöht worden ist, um 18 Mio. € angehoben. Der Gewerbesteueransatz ist trotz sorgfältiger
Planung dennoch immer mit besonderen Risiken im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung behaftet.
Der „Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer“ wurde
auf der Grundlage der Oktober-Steuerschätzung und aktueller Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt mit
386,8 Mio. € angesetzt. Dieser nimmt gegenüber der
Vorjahresplanung um 12,7 Mio. € oder 3,4 % zu.
Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer steigt in 2025
im Vergleich zum Vorjahr um 1,8 Mio. € auf 90,2 Mio. €.
Der Grundsteuer B Hebesatz wurde zuletzt im Jahr 2018
von 535 % um 20 Prozentpunkte auf 555 % erhöht. Im
Rahmen der Grundsteuerreform kam es im November
des Jahres 2024 zu einer Neufestlegung des Grundsteuerhebesatzes auf 780 %. In der Planung 2025 wird von
einer aufkommensneutralen Umsetzung ausgegangen.
Die Hundesteuer wurde an die letzten Rechnungsergebnisse angepasst.
Auf der folgenden Seite findet sich eine grafische Darstellung der Entwicklung der Steuererträge seit 1999.
Die erste Tabelle zeigt die Entwicklung der absoluten
Werte in den einzelnen Steuerarten. Bei einer Indexierung der Werte mit dem Basisjahr 1999 zeigen sich deutliche Unterschiede. Danach sind die Steuern insgesamt
um 128,4 % gestiegen. Obgleich sie von der absoluten
Höhe für Nürnberg eher nachgeordnete Bedeutung hat,
ist die Umsatzsteuer, gemessen am Index, am stärksten
gestiegen. Dies ist auch auf Sondereffekte zurück zu
führen.
Die Zweitwohnungssteuer wurde in der Planung 2025 an
die letzten Rechnungsergebnisse angepasst.
Plan Plan Ist
(in T€) 2025 2024 2023
Grundsteuer A -300 -300 -295
Grundsteuer B -124.500 -124.500 -123.567
Gewerbesteuer -690.000 -672.000 -670.431
Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer -386.779 -374.034 -349.818
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer -90.200 -88.364 -84.720
Hundesteuer -2.200 -2.100 -2.222
Zweitwohnungssteuer -1.100 -1.000 -1.108
insgesamt -1.295.079 -1.262.298 -1.232.161
E.2.1 Steuererträge
18
19
Die Planungen der Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen und der sonstigen Transfererträge liegen mit
629,3 Mio. € um 4,3 % oder 26,0 Mio. € über der Vorjahresplanung.
Die Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2025 liegen um
5 Mio. € über dem Vorjahreswert. Diese sind noch mit
Unsicherheiten behaftet, da die Eckwerte für die Berechnung zum Zeitpunkt der Haushaltsplanerstellung noch
nicht vorlagen.
Bei den Zuweisungen vom Land aus der Grunderwerbssteuer wird im Jahr 2025 mit einem Anstieg gerechnet.
Die Zuweisungen vom Land (Sozialtransfer) beinhalten
den Landesanteil an den Betriebskostenzuschüssen für
Kindertageseinrichtungen (Kitas) freier Träger.
Die übrigen Ansätze bewegen sich im Rahmen der planmäßigen Fortschreibung.
Plan Plan Ist
(in T€) 2025 2024 2023
Zuweisungen und Zuschüsse -622.636 -596.570 -566.047
davon:
Schlüsselzuweisungen vom Land -260.000 -255.000 -229.747
Zuweisung zum Verwaltungsaufwand -20.433 -19.268 -18.812
Zuweisungen Land Grunderwerbssteuer -44.250 -38.250 -25.459
Einkommensteuerersatz
(Familienleistungsausgleich) -30.500 -29.000 -26.429
Zuweisungen Land -32.112 -28.785 -32.012
Zuweisungen vom Land (Sozialtransfer) -101.487 -97.251 -95.365
Zuweisung für Schulbetrieb/Beförderung -113.537 -106.994 -114.188
Sonstige Zuweisungen, Zuschüsse und Spenden -20.317 -22.022 -24.035
Sonstige Transfererträge -6.620 -6.678 -6.658
davon:
Leistungen von Sozialleistungsträgern außerhalb
von Einrichtungen -1.184 -1.381 -1.214
Sonstige Ersatzleistungen
außerhalb von Einrichtungen -426 -422 -446
Kostenbeiträge, Aufwendungsersatz und
Kostenersatz in Einrichtungen -1.878 -1.912 -1.950
Leistungen von Sozialleistungsträgern in
Einrichtungen -639 -748 -614
Sonstige -2.493 -2.215 -2.434
insgesamt -629.256 -603.248 -572.705
E.2.2 Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen
und sonstige Transfererträge
20
Bei den Leistungsentgelten unterscheidet man in öffentlich-rechtlich und privatrechtlich erhobene Entgelte.
Insgesamt steigen die Leistungsentgelte der Stadt Nürnberg um 8,3 Mio. € (+ 5,9 %) gegenüber dem Plan 2024
auf rund 148,3 Mio. € an. Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte steigen um 6,4 Mio. € (+ 6,8 %) und die
privatrechtlichen Leistungsentgelte um 1,9 Mio. €
(+ 4,2 %).
Die „Gebühren für öffentlich-rechtliche Nutzung“ enthalten insbesondere die Besuchsgebühren für Tagespflege
und städtische Kitas (+ 2,4 Mio. €) sowie Gebühren der
Friedhofsverwaltung (+ 0,7 Mio. €).
Der Anstieg der Wohn- und Verpflegungsgebühren ist
auf den Ausbau der Kapazitäten in dem Bereich der Inobhutnahme zurückzuführen.
Die weiteren Ansätze bewegen sich im Rahmen der
planmäßigen Fortschreibung.
Plan Plan Ist
(in T€) 2025 2024 2023
Öffentlich-rechtliche -101.084 -94.692 -95.656
davon:
Verwaltungsgebühren -20.790 -19.960 -23.033
Gebühren für öffentlich-rechtliche Nutzung -34.369 -31.493 -29.391
Bestattungsgebühren -4.132 -3.699 -2.925
Wohn- und Verpflegungsgebühren -10.536 -9.104 -10.432
Eintrittsgelder -12.464 -12.189 -12.619
Sonstige -18.793 -18.247 -17.256
Privatrechtliche -47.177 -45.268 -48.200
davon:
Erträge aus Verkauf -4.480 -4.057 -4.007
Miet-/Pachterträge -19.822 -19.288 -21.039
Erbbauzinsen -3.243 -2.958 -3.075
Ersatzleistungen -2.619 -2.461 -3.084
Eintrittsgelder -1.477 -1.306 -1.453
Teilnehmerbeträge -5.174 -5.203 -4.398
Sonstige -10.362 -9.995 -11.144
insgesamt -148.261 -139.960 -143.856
E.2.3 Erträge aus Leistungsentgelten
21
Mit einem Planwert von 375,4 Mio. € liegen die Erträge
aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen in der Planung 2025 um 20,7 Mio. € oder 5,8 % über den Ansätzen der Vorjahresplanung. Die wichtigsten Größen werden sich wie folgt entwickeln:
• Der Bund erstattet die Kosten der Grundsicherung
im Alter und bei Erwerbsminderung. Diese sind mit
einem Anstieg von 7,5 Mio. € geplant. Die Beteiligung an den Kosten der Unterkunft (SGB II) liegt
aufgrund geringerer Aufwendungen für lfd. KdU und
BuT um 2,4 Mio. € unter dem Vorjahresplanwert.
• Die Erstattungen vom Freistaat Bayern werden bei
den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mit einem Anstieg von 4,3 Mio. €geplant.
Diese werden in voller Höhe vom Freistaat Bayern
übernommen werden.
• Erstattungen von Gemeinden enthalten unter anderem Gastschulbeiträge und Zahlungsverpflichtungen bei Personalwechsel.
• Die Erstattungen vom Bezirk werden im Bereich der
Hilfen zur Gesundheit (Teilbereich: überörtlicher
Träger) um 0,3 Mio. € niedriger und im Bereich der
Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfe/Inobhutnahme um 5,2 Mio. € höher geplant.
• Die Kostenerstattung vom Klinikum wurde anhand
der Planung und Rechnungsergebnisse um
1,5 Mio. € höher geplant.
• Die von den Eigenbetrieben an die Stadt zu entrichtenden Verwaltungskostenerstattungen (VKE) wurden für das Jahr 2025 neu kalkuliert mit dem Ergebnis höherer VKE-Verrechnungspreise.
Plan Plan Ist
(in T€) 2025 2024 2023
Bund -205.236 -200.247 -169.704
Land -60.379 -55.344 -91.617
Gemeinden und Gemeindeverbände -29.074 -30.024 -26.563
Bezirk (Sozialleistungen) -22.158 -17.211 -14.718
Zweckverbände und
kommunale Sonderrechnungen -19.108 -18.586 -20.326
Eigenbetrieb NüSt -332 -259 -277
Eigenbetrieb ASN -960 -933 -740
Kommunalunternehmen Klinikum -4.584 -3.109 -4.599
Eigenbetrieb SUN -1.571 -1.874 -2.216
Eigenbetrieb NüBad -307 -240 -392
Eigenbetrieb FSN -15 -16 -16
Eigenbetrieb SÖR -3.143 -3.158 -3.276
Verwaltungskostenerstattungen (VKE)
Eigenbetriebe
-13.126 -9.114 -9.114
Private Unternehmen -14.867 -14.024 -18.468
Staatstheater Nürnberg -495 -514 -429
insgesamt -375.355 -354.653 -362.455
E.2.4 Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen
22
Die ertragswirksame Auflösung von Sonderposten fällt
im Jahr 2025 um 338 T€ oder 0,6 % höher aus als in der
Vorjahresplanung. Dies korrespondiert mit den Abschreibungen - soweit die Investitionen mit Zuwendungen finanziert wurden.
Der unter der Position „Sonstiges“ im Jahr 2023 relative
hohe Betrag resultiert unter anderem aus Auflösungen
von Rückstellungen: 26,3 Mio. € Auflösungen der sonstigen Rückstellungen im Rahmen der Anpassung der
Bewertung des Klinikums (korrespondierend Aufwand
als außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagevermögen und damit erfolgsneutral im Berichtsjahr)
sowie 9,9 Mio. € im Rahmen der verbesserten Ergebnissituation der NürnbergMesse GmbH.
Die Aktivierten Eigenleistungen resultieren aus Bauinvestitionen und werden entsprechend der MIP-Planung
in den Ergebnishaushalt übernommen.
Plan Plan Ist
(in T€) 2025 2024 2023
Auflösung Sonderposten -55.623 -55.285 -54.146
Sonstige ordentliche Erträge -53.275 -53.539 -119.407
davon:
Ordnungsrechtliche Erträge (Bußgelder) -515 -514 -702
Verzugs- und Beitreibungsentgelte -2.026 -2.026 -3.399
Erträge aus der Gewährung von Bürgschaften,
Gewährverträge usw. -621 -621 -1.103
Ausgleichszahlungen -1.200 -1.200 -47
Konzessionsabgabe -41.080 -41.080 -39.634
Aktivierte Bauzeitzinsen -550 -550 -1.273
Sonstiges -7.283 -7.548 -73.249
Aktivierte Eigenleistungen, Honorare -12.727 -6.643 -5.081
Bestandsveränderungen 0 0 -99
insgesamt -121.625 -115.467 -178.733
E.2.5 Erträge aus der Auflösung Sonderposten, sonstige ordentliche
Erträge, Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen
23
Die Personal- und Versorgungsaufwendungen steigen
insgesamt gesehen im Vergleich zu der Vorjahresplanung um 43,8 Mio. € oder 5,2 % und im Vergleich zum
Ist 2023 um 116,6 Mio. € oder 15,2 % an.
Von den Personal- und Versorgungsaufwendungen entfallen im Haushaltsjahr 2025 705,2 Mio. € oder 79,7 %
(Vorjahr 701,1 Mio. € oder 83,4 %) auf die Personalaufwendungen (= Aufwendungen für aktive Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) und 179,1 Mio. € oder 20,3 % (Vorjahr: 139,3 Mio. € oder 16,6 %) auf die Versorgungsaufwendungen (= Aufwendungen für Versorgungsempfänger).
Einzeln betrachtet entwickeln sich die Personal- und
Versorgungsaufwendungen wie folgt:
Plan Plan Ist
(in T€) 2025 2024 2023
insgesamt 884.255 840.438 767.672
Personalaufwendungen Plan Plan Ist
(in T€) 2025 2024 2023
Bezüge und Vergütungen 550.258 518.251 499.070
davon:
Beamte (ohne Lehrkräfte) 105.176 101.346 95.474
Beamte-Lehrkräfte 99.278 97.450 90.851
Arbeitnehmer 338.925 312.067 305.933
Sonstige Vergütungen 6.879 7.388 6.812
Beiträge zu Versorgungskassen 24.851 24.577 22.489
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und pauschalierte Lohnsteuer 68.645 66.403 62.361
Beihilfen und Unterstützungsleistungen 10.380 10.000 11.979
Rückstellungen 51.054 81.910 48.661
davon:
Sonstige Rückstellungen für Aktive -1.936 -1.830 -901
Zuführung/Auflösung Pensionsrückstellung 44.120 69.340 38.547
Zuführung/Auflösung Beihilferückstellung 8.870 14.400 11.015
insgesamt 705.188 701.141 644.560
E.2.6 Personal- und Versorgungsaufwendungen
24
Ausgehend vom Planwert 2024 ist bei den Personalaufwendungen im Jahr 2025 mit den folgenden Entwicklungen zu rechnen:
Lässt man die Rückstellungsbuchungen außer Betracht,
so steigen die Personalaufwendungen im Jahr 2025 um
34,9 Mio. € oder 5,6 % gegenüber dem Vorjahresplan.
Die Steigerung ist neben den kostendämpfenden Auswirkungen des in 2022 beschlossenen Personaleinsparpakets vor allem auf die Tariferhöhungen bei den Beschäftigten und die Besoldungserhöhungen bei den Beamten zurückzuführen. Bei der Planung wurde mit der
beschlossenen Besoldungserhöhung sowie einem Anstieg von Aufwendungen für Gehälter von 3,0 % gerechnet.
Die Rückstellungszuführungen beziehungsweise -auflösungen für die aktiven Beamtinnen und Beamten fallen
nach dem aktuell vorgeschriebenen gesetzlichen Berechnungsmodus, der zu starken Schwankungen führen
kann, im Jahr 2025 insgesamt im Saldo um 31,0 Mio. €
oder 37,7 % niedriger aus als in der Vorjahresplanung.
Aufgrund von Unwägbarkeiten bei der Planung (wie zum
Beispiel bei der Anzahl der Sterbefälle und der Ein- und
Austritte von Beamten/innen bei der Stadt) sind die Planansätze dieser Rückstellungen immer mit Unsicherheiten behaftet.
Für das Haushaltsjahr 2025 werden die Versorgungsaufwendungen wie folgt geplant:
Die Versorgungsaufwendungen steigen gegenüber dem
Vorjahresplan insbesondere wegen der Rückstellungsbildung um 39,8 Mio. € beziehungsweise 28,6 % auf
179,1 Mio. € an.
Die Rückstellungsbildungen sind unter anderem abhängig von den Steigerungsraten der Pensionen.
Versorgungsaufwendungen Plan Plan Ist
(in T€) 2025 2024 2023
Beamte (inklusive Lehrkräfte) 107.986 111.514 102.332
Arbeitnehmer 6.677 6.975 6.397
Beihilfen für Versorgungsempfänger 20.400 19.149 21.328
Neutralisation Versorgung und Beihilfen -133.991 -136.682 -129.130
Rückstellungen 177.995 138.341 122.185
davon:
Zuführung/Auflösung Pensionsrückstellung 150.032 115.738 93.567
Zuführung/Auflösung Beihilferückstellung 27.963 22.603 28.618
insgesamt 179.067 139.297 123.112
25
Die Sachaufwendungen und Abschreibungen steigen im
Vergleich zum Vorjahresplanwert insgesamt um 5,1 %
oder 22,2 Mio. € auf 455 Mio. €.
Die geplanten Aufwendungen für Strom, Gas und Fernwärme können aufgrund gesunkener Strom- und Gaspreise um 2,3 Mio. € reduziert werden.
Die Aufwendungen für Gebäudeunterhalt und -technik
steigen um 10,38 Mio. € oder 25,3 %. Diese Entwicklung
ist überwiegend im Zusammenhang mit der Planung der
Maßnahmen im mittelfristigen Investitionsplan (MIP) zu
sehen (9,4 Mio. €).
Die Aufwendungen für den Unterhalt sonstigen Grundvermögens sind um 1,7 Mio. € oder 19,5 % niedriger geplant. Dies ist ebenso auf die MIP-Planung im Bereich
Tiefbau zurückzuführen.
Die Aufwendungen im Sammelposten „Gebäudereinigung, Müll, Kanal, usw.“ erhöhen sich um 2,6 Mio. € oder
9,2 %. Dies ist vor allem mit höheren Aufwendungen für
Gebäudereinigung (1,5 Mio. €) zu begründen.
Die Ansätze für Schülerbeförderung erhöhen sich um
1,1 Mio. € und die Aufwendungen für Tagespflegepersonal um 1,1 Mio. €.
Die Erstattungen an Dritte steigen um 6,0 Mio. € oder
3,6 %. Die darin enthaltenen Erstattungen an SÖR steigen um 11,4 Mio. € oder 10,3 %, während Erstattungen
an das Klinikum wegen einer Ausweisänderung hin zu
Transferaufwendungen auf 1,1 Mio. € (Vorjahr
7,9 Mio. €) sinken. Weitere Reduzierungen der Ansätze
erfolgen bei Erstattungen an den Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (- 1,1 Mio. €).
Erstattungen für Gastschulbeiträge sind mit einem Anstieg geplant (+ 0,9 Mio. €).
In der Position „Sonstiges“ werden auch Budgetbelastungen (zum Beispiel aus beschlossenen Sparpaketen,
Einsparungsaufträgen an die Verwaltung, …) gesammelt, so dass sich an dieser Stelle in Summe ein negativer Wert ergeben kann.
Plan Plan Ist
(in T€) 2025 2024 2023
Sachaufwendungen 333.379 319.156 335.655
davon:
Verbrauchsmittel und Gebrauchsgegenstände 14.066 13.365 13.653
Strom, Gas, Wasser/Abwasser 30.543 32.849 25.629
Gebäudeunterhalt und -technik 51.377 41.001 34.897
Unterhalt sonstiges Grundvermögen 7.045 8.754 6.543
Gebäudereinigung, Müll, Kanal usw. 31.218 28.597 27.333
Lehrmittel, Schülerbeförderung, Tagespflege 34.568 32.149 29.254
Erstattungen an Dritte 170.308 164.328 183.129
Sonstiges -5.746 -1.887 19.281
Neutralisation Rückstellungen Sach-/Dienstleistl. 0 0 -4.064
Abschreibungen 121.788 113.854 148.206
insgesamt 455.167 433.010 483.861
E.2.7 Sachaufwendungen und Abschreibungen
26
Die Transferaufwendungen werden in Sozialtransferaufwendungen (Transferaufwendungen Sozialbereich) und
weitere Transferaufwendungen unterteilt. Inhaltlich kann
die Bezirksumlage den Sozialtransferleistungen zugerechnet werden, da die Aufgabenschwerpunkte des Bezirks ebenfalls im Sozialbereich liegen. Aufgrund der finanziellen Bedeutung wird die Bezirksumlage jedoch eigenständig ausgewiesen.
Plan Plan Ist
(in T€) 2025 2024 2023
Transferaufwendungen Sozialbereich
(direkt) 658.527 628.101 575.365
davon:
Zuschüsse an soziale Einrichtungen
(gesetzlich/vertraglich - Art. 1/2) 184.540 173.468 170.892
Zuschüsse an soziale Einrichtungen
(freiwillig - Art. 4/5) 23.688 21.462 19.513
Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter
(SGB XII) 109.042 101.221 85.227
Hilfe zur Pflege (SGB XII) 7 2 7
Hilfe zur Gesundheit (SGB XII) 10.173 8.970 7.882
Sonstige Hilfen außerhalb von Einrichtungen 6.137 5.688 5.654
Familien- und Jugendhilfe 113.126 106.184 99.788
Asylbewerberleistung. (HLU und andere Hilfen) 46.516 42.473 43.994
Alg II, vor allem Kosten der Unterkunft (SGB II) 152.568 154.065 131.747
Bildungs- und Teilhabepaket 12.710 14.548 10.646
Sonstiges 20 20 15
Bezirksumlage 283.960 233.680 235.151
Weitere Transferaufwendungen 185.061 210.233 176.181
davon:
Zuweisungen und Zuschüsse
(ohne Verlustausgleiche) 80.980 79.358 87.751
Verlustausgleiche Eigenbetriebe und
verbundene Unternehmen 52.381 80.515 21.473
Gewerbesteuerumlage 51.700 50.360 49.652
Zuführungen zu Rückstellungen 0 0 17.305
Neutralisation Rückstellungen (Transfera.) -17.671 -1.000 -7.511
insgesamt 1.109.877 1.071.014 979.186
Sozialtransferaufwendungen
Sozialleistungen, Zuschüsse an soziale
Einrichtungen
Weitere Transferaufwendungen
Weitere Zuschüsse
und Zuweisungen,
Verlustausgleiche, Gewerbesteuerumlage,
Krankenhausumlage
Bezirksumlage
E.2.8 Transferaufwendungen
27
Die Transferaufwendungen steigen insgesamt um
38,9 Mio. € oder 3,6 %. Mit einem Anteil von 42,4 % an
den ordentlichen Aufwendungen sind die Transferaufwendungen neben den Personal- und Versorgungsaufwendungen (Anteil von 33,8 %) der größte Kostenblock
innerhalb der ordentlichen Aufwendungen.
Transferaufwendungen Sozialbereich
Die Sozialtransferaufwendungen umfassen die klassischen Sozialleistungen, die die Stadt selbst zu tragen
hat, wie beispielsweise die Kosten der Unterkunft im
SGB II oder die Familien- und Jugendhilfen. Hinzu kommen die Zuschüsse an soziale Einrichtungen, insbesondere an die freien Träger der Kindertagesstätten. Diese
Teilmenge der Transferaufwendungen repräsentiert mit
einem Volumen von 658,5 Mio. € ein Viertel der gesamten ordentlichen Aufwendungen. Gedanklich hinzu addieren sollte man an dieser Stelle noch die Bezirksumlage, die aufgrund der Aufgabenschwerpunkte des Bezirks im Wesentlichen ebenfalls aus Sozialausgaben besteht. Zusammen stellen diese Positionen mit insgesamt
924,8 Mio. € circa 35,3 % der ordentlichen Aufwendungen des Nürnberger Stadthaushalts dar.
Die Planansätze im Sozialbereich beruhen auf der Fortschreibung der Ergebnisse 2023 unter der Berücksichtigung aktueller Prognosen und Erwartungen (zum Beispiel Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg).
Die Zuschüsse an soziale Einrichtungen (gesetzlich/vertraglich) steigen um 11,1 Mio. € auf 184,5 Mio. €. Hintergrund ist hier insbesondere der Betriebskostenzuschuss
für die Kindertageseinrichtungen freier Träger.
Zuschüsse an soziale Einrichtungen (freiwillig) steigen
um 2,2 Mio. € auf 23,7 Mio. €. Dies ist insbesondere auf
Tariferhöhungen im Förderbereich zurückzuführen.
Der Posten „Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)“ wird
um 7,8 Mio. € oder 7,7 % über dem Vorjahresansatz geplant. Im Kapitel 4 (Grundsicherung und Erwerbsminderung) steigt der Ansatz aufgrund des kontinuierlichen
Anstiegs bei der Anzahl Leistungsberechtigter sowie der
Fallkosten um 7,5 Mio. €. Diese werden vollständig vom
Bund erstattet. Die Ansätze für Leistungen nach Kapitel 3 (Hilfe zum Lebensunterhalt) werden um 0,3 Mio. €
angehoben.
Die Hilfe zur Pflege ist vollständig auf den Bezirk übergegangen. Etwaige zeitversetzt noch abgerechnete
„Nachläuferkosten“ werden vom überörtlichen Träger erstattet.
Für die „Hilfe zur Gesundheit (SGB XII)“ werden
1,2 Mio. € oder 13,4 % höhere Aufwendungen veranschlagt, insbesondere aufgrund der erwarteten Gesundheitsleistungen für Geflüchtete aus der Ukraine.
In der Familien- und Jugendhilfe liegt der Planwert 2025
um 6,9 Mio. € oder 6,5 % über dem Vorjahresplanwert.
Gründe hierfür sind höhere Fallkosten in Folge der Tarifabschlüsse.
Für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
werden 46,5 Mio. € (Vorjahr 42,5 Mio. €) im Jahr 2025
eingeplant. Die Aufwendungen werden vollständig vom
Freistaat Bayern erstattet.
Die Position „Alg II, vor…“ beinhaltet die Kosten der Unterkunft und Heizung für Leistungsberichtigte Bürgergeld
(bis 31.12.2022 Arbeitslosengeld II). 2025 reduziert sich
der Planansatz um 1,5 Mio. € im Vergleich zur Vorjahresplanung auf 152,6 Mio. €. Im Planansatz berücksichtigt sind regelmäßige Kostensteigerungen für Mietkosten
sowie ab 2024 ein Rückgang der anrechnungsfähigen
Einkommen aufgrund der Anhebung des Bürgergeldes.
Der Ansatz für Bildung und Teilhabe (BuT) reduziert sich
gegenüber dem Vorjahr um 1,8 Mio. € und berücksichtigt den langsameren Anstieg dieser Leistungen.
Bezirksumlage
Die Bezirksumlage wurde entsprechend dem aktuellen
Kenntnisstand für 2025 mit 284,0 Mio. € geplant. Der
Anstieg gegenüber dem Vorjahreswert beträgt
50,3 Mio. €
Weitere Transferaufwendungen
Die weiteren Transferaufwendungen mit 185,1 Mio. €
beziehungsweise 7,1 % der ordentlichen Aufwendungen
beinhalten sonstige Ausgleichszahlungen. Dies sind
zum Beispiel die Gewerbesteuerumlage, Verlustausgleiche an städtische Töchter und Eigenbetriebe, weitere
Zuschüsse aufgrund gesetzlicher und sozialer Verpflichtungen, die allerdings nicht den Sozialbereich betreffen,
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sowie Zuweisungen an das Land. Die weiteren Transferaufwendungen sanken im Vergleich zum Plan 2024
insgesamt um 25,2 Mio. € oder 12,0 %. Ursächlich hierfür sind insbesondere Entwicklungen bei dem Posten
Verlustausgleiche bei den Eigenbetrieben und Beteiligungen.
Der Posten „Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Verlustausgleiche)“ erhöht sich um 1,6 Mio. € auf
81,0 Mio. €. Er beinhaltet weitere Zuschüsse, die aus
gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen entstehen, beispielsweise an das Germanische Nationalmuseum, das Staatstheater oder die Nürnberger Symphoniker. Die Kosten für das Sozialticket im ÖPNV sowie
das Innovationspaket im VGN und das Schülerticket und
Verbandsumlage sind mit insgesamt 15,98 Mio. € veranschlagt (Vorjahr 20,92 Mio. €). Die Krankenhausumlage
steigt auf 17,50 Mio. € (Vorjahresplan 12,68 Mio. €). Der
Zuschuss für die Stiftung Staatstheater erhöht sich auf
23,73 Mio. € (Vorjahr 22,63 Mio. €).
Die Verlustausgleiche an die Eigenbetriebe NüBad,
FSN, SUN sowie an die Städtischen Werke Nürnberg
und die noris inklusion gGmbH wurden insgesamt um
28,1 Mio. € niedriger als im Vorjahr veranschlagt, aber
um 30,9 Mio. € höher im Vergleich zum Rechnungsergebnis 2023. Die Verringerung ist insbesondere bei
StWN sowie dem Flughafen festzustellen. Eine Erhöhung dagegen resultiert aus der Ausweisänderung eines
Zuschusses an das Klinikum. Eingeplant sind für die
Städtischen Werke Nürnberg 30 Mio. € (Vorjahr
55 Mio. €), Flughafen 0 Mio. € (Vorjahr 10 Mio. €),
NüBad 9,8 Mio. € (Vorjahr 9,2 Mio. €), Frankenstation
Nürnberg (FSN) 2,3 Mio. € (Vorjahr 2,4 Mio. €), noris inklusion 2,9 Mio. € (Vorjahr 4,0 Mio. €) sowie Klinikum
7,1 Mio. € (Vorjahr 0 €).
Entsprechend der Gewerbesteuererträge wird auch die
Gewerbesteuerumlage geplant und aufgrund höherer
Gewerbesteuererträge mit Mehraufwendungen von
1,3 Mio. € veranschlagt.
Neutralisation Rückstellungen (Transfera.)
Der Posten „Neutralisierung Zahlung Aufwandsrückstellungen“ wird differenziert unter den Sachaufwendungen,
Transferaufwendungen und Sonstigen ordentlichen Aufwendungen ausgewiesen. Im Bereich der Transferaufwendungen werden überwiegend Verlustausgleiche an
Eigenbetriebe und verbundenen Unternehmen aus im
Vorjahr gebildeten Rückstellungen gezahlt.
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Die Planwerte für die sonstigen ordentlichen Aufwendungen steigen gegenüber dem Vorjahresansatz um
24,6 Mio. € oder 17,2 %.
Unter dem Posten „Sonstiger Personal- und Dienstaufwand“ werden ab 2025 unter anderem die Fahrtkostenzuschüsse für Mitarbeitende (Jobticket) im Umfang von
1,9 Mio. € ausgewiesen. Zudem ist in dem Posten ein
Anstieg der Fortbildungskosten (+ 0,8 Mio. €) sowie der
Aufwendungen für das Betriebliche Gesundheitsmanagement (+ 0,15 Mio. €) enthalten.
Bei den „Betriebsmitteln (konsumtive MIP-Maßnahme)“
handelt es sich um nicht aktivierungsfähige Bestandteile
von im MIP veranschlagter Investitionen (dort gesondert
ausgewiesen).
Die Mietaufwendungen steigen um 1,8 Mio. € oder
6,4 %.
Leasingkosten steigen im Bereich der IT um 0,6 Mio. €
sowie im Personalwesen um 0,3 Mio. €.
Die Softwarekosten steigen deutlich um 4,6 Mio. € an.
Dies ist sowohl der weiteren Digitalisierung als auch
Preissteigerungen in den Nutzungsverträgen für Software geschuldet. Davon entfallen circa 3,9 Mio. € auf
den Bereich der zentralen IT.
In der Position „Ausgleichszahlungen“ werden pauschal
Mittel für Ausgleichszahlungen aus Grundstücksgeschäften vorgehalten.
In dem Posten „Sonstige“ sind im Jahr 2025 unter anderem die folgenden größeren Aufwandspositionen enthalten:
• Portokosten: 2,4 Mio. € (Vorjahr: 2,2 Mio. €),
• Drucksachen und Vordrucke: 1,8 Mio. € (Vorjahr:
1,8 Mio. €),
• Gebühren (insbesondere im Bereich Personaldienstleistungen) 1,6 Mio. € (Vorjahr: 1,2 Mio. €),
• Mitgliedschaften: 1,4 Mio. € (Vorjahr: 1,4 Mio. €),
• Veranstaltungen/Tagungen: 1,4 Mio. € (Vorjahr:
1,3 Mio. €),
Plan Plan Ist
(in T€) 2025 2024 2023
Sonstiger Personal- und Dienstaufwand 9.393 7.127 6.049
Entschädigung für Mitglieder des Stadtrats 2.720 2.656 2.369
Betriebsmittel (konsumtive MIP-Maßnahme) 34.096 19.930 29.146
Miet- und Pachtaufwand Immobilien,
Erbbauzins
30.643 28.813 24.997
Mieten/Pachten/Leasing bewegliche Sachen 5.776 4.895 5.076
Mietaufwand für Heime und Pensionen 2.260 2.000 2.026
Kosten für Sachverständige und Gutachten 6.081 5.808 3.827
Nutzungsentgelte, Pflege Software, Lizenzen 18.270 13.632 10.765
Vergütungen für Leistungen Dritter 20.403 18.502 15.970
Versicherungsbeiträge (inklusive KUV) 8.567 8.171 7.382
Aufwendungen aus Ausgleichszahlungen 0 5.010 0
Sonstige 29.292 26.335 41.159
Neutralisation Rückstellungen (Sonst. Aufw.) 0 0 -5.597
insgesamt 167.501 142.879 143.169
E.2.9 Sonstige ordentliche Aufwendungen
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• Künstlerhonorare: 1,3 Mio. € (Vorjahr: 1,3 Mio. €),
• Stellenausschreibungen 1,0 Mio. € (Vorjahr:
1,0 Mio. €).
Das Finanzergebnis fällt mit rund 25,6 Mio. € im Plan
2025 um 12,4 Mio. € besser aus als im Vorjahresplan.
Veränderungen ergeben sich aus den Gewerbesteuernachzahlungen und -erstattungen. Aufgrund eines Verfassungsgerichtsurteils und in Folge dessen umfangreicher gesetzlicher Neuregelungen - unter anderem des
Referenzzinssatzes und der Karenzzeiten - wurde die
Gewerbesteuerverzinsung nach § 233a stark reduziert.
Für 2025 werden die Erstattungszinsen unter Berücksichtigung der neuen Zinssätze und von Nachholeffekten im Saldo mit einem Überschuss von 1,3 Mio. € angesetzt, wobei einem Ertrag von 3,5 Mio. € Aufwendungen in Höhe von 2,2 Mio. € gegenüberstehen.
Die Zinsaufwendungen für Investitionskredite werden
gegenüber dem Vorjahr um 1,2 Mio. € niedriger geplant.
Dies ist unter anderem damit zu begründen, dass im
Jahr 2024 weniger Darlehen aufgenommen worden sind
als ursprünglich geplant. Die Entwicklung der Zinsaufwendungen seit ihrem Höhepunkt im Jahr 2005 mit
63,3 Mio. € (inklusive der Erstattungszinsen Gewerbesteuer) zeigt weiterhin noch eine Entlastung aufgrund
des in den vergangenen Jahren niedrigen Zinsniveaus.
Die Zinsaufwendungen bleiben eine Risikoposition im
städtischen Haushalt, sollte das Zinsniveau weiter steigen oder auf hohen Niveau verharren.
Plan Plan Ist
(in T€) 2025 2024 2023
Finanzerträge -15.290 -12.926 -10.351
davon:
Zinserträge -4.702 -1.175 -9.208
Erträge Gewinnanteile aus Beteiligungen -6.888 -6.551 -4.833
Verzinsung Gewerbe-/Umsatzsteuer § 233a AO -3.500 -5.000 3.724
Stundungszinsen und andere Finanzerträge -200 -200 -34
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 40.878 50.877 41.169
davon:
Zinsaufwendungen Investitionskredite 38.477 39.677 36.375
Erstattungszinsen (Gewerbesteuer) 2.200 11.000 4.204
Sonstige Zinsaufwendungen 201 200 590
insgesamt 25.588 37.951 30.818
E.2.10 Finanzergebnis (Finanzerträge und Zinsaufwendungen)
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