E.1 Rücklagen und Rückstellungen
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Rücklagen
Nach § 23 KommHV-Doppik bestehen die Rücklagen
aus
• der Allgemeinen Rücklage (Nettoposition),
• nicht ertragswirksam aufzulösenden Zuwendungen und
• aus Überschüssen des Ergebnishaushaltes
(Ergebnisrücklage).
Die Rücklagen werden auf der Passivseite der Bilanz unter dem Posten „Eigenkapital“ gesondert ausgewiesen.
Der Begriff der Rücklagen im Bereich der kommunalen
Doppik ist vom früheren kameralen Rücklagenbegriff zu
unterscheiden. Unter kameralen Rücklagen versteht
man Geldbestände, die zur künftigen Verwendung zurückgelegt und verwaltet werden. Im Sinne der kommunalen Doppik sind Geldbestände aber Vermögen, das
auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen wird.
Gemäß § 24 KommHV Doppik soll der Ergebnishaushalt
ausgeglichen sein. Ein etwaiger Jahresfehlbetrag soll
durch die Verrechnung mit der Ergebnisrücklage unverzüglich ausgeglichen werden.
Der Ergebnisrücklage kommt daher eine besondere Bedeutung zu, da der Haushalt weiterhin als ausgeglichen
gilt, wenn Rücklagen aus den Vorjahren zur Deckung
des Defizits herangezogen werden können.
Die Ergebnisrücklage (nach Ergebnisverwendung) zum
31.12.2023 steigt aufgrund des unerwartet hohen Überschusses 2023 auf 506,0 Mio. € an. Unter Zugrundelegung der geplanten Jahresfehlbeträge 2024 und 2025
wird die Ergebnisrücklage (nach Ergebnisverwendung)
zum 31.12.2025 voraussichtlich bei 388,2 Mio. € liegen.
In der nachfolgenden Grafik sind die Ergebnisrücklagen
den Jahresergebnissen gegenübergestellt:
Rückstellungen
Im Gegensatz zur Kameralistik werden in der kommunalen Doppik dem kaufmännischen Vorsichtsprinzip folgend für ungewisse Verbindlichkeiten und bestimmte
Aufwendungen Rückstellungen gebildet. Rückstellungen haben die Aufgabe, die am Bilanzstichtag bestehenden Zahlungsverpflichtungen vollständig zu erfassen.
In der folgenden Übersicht wird der voraussichtliche
Stand der Rücklagen und Rückstellungen zum
31.12.2025 ausführlich dargestellt.
E.1 Rücklagen und Rückstellungen
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1. Basiskapital (Allgemeine Rücklage) 665.278.406 665.278.406 0 665.278.406
2. Kapitalzuschuss zur Versorgungsrücklage 993.351 993.351 -31.516 961.835
3. Grundstockvermögen der nichtrechtsfähigen Stiftungen 22.124.354 22.124.354 0 22.124.354
4. Weitere Positionen des Basiskapitals der nichtrechtsfähigen Stiftungen 8.868.424 9.034.158 200.214 9.234.372
5. Ergebnisrücklage 505.962.924 460.178.946 -71.964.354 388.214.592
6. Kapitalerhaltungsrücklage nrf. Stiftungen/Rücklage Kostendecker/Sonderrücklage
Energiesparfonds 7.475.748 7.475.748 0 7.475.748
7. Ergebnisvortrag (bilanzierende Einheiten) -17.212.735 -21.206.179 -1.299.488 -22.505.667
Summe = Eigenkapital 1.193.490.473 1.143.878.784 -73.095.144 1.070.783.640
1. Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen 1.711.759.138 1.793.578.452 93.408.000 1.886.986.452
1.1. für Pensionsverpflichtungen 1.438.638.159 1.504.293.473 78.781.500 1.583.074.973
Pensionsrückstellung Anwartschaften aktive Beamte 235.918.209 262.718.209 12.250.000 274.968.209
Pensionsrückstellung Anwartschaften aktive Beamte Lehrkräfte 194.074.327 205.599.327 850.000 206.449.327
Rückstellung Anwartschaften städt. Versorgung Arbeitnehmer 112.323 127.323 20.000 147.323
Rückstellung Versorgungsempfänger Beamte 467.428.155 479.813.569 32.713.900 512.527.469
Rückstellung Erstattungen Beamte BayBeamtVG 33.036.754 31.550.754 -1.488.000 30.062.754
Rückstellung Versorgungsempfänger Beamte Lehrkräfte 463.908.050 484.773.950 38.585.500 523.359.450
Rückstellung Versorgungsempfänger ehem. Arbeitnehmer 38.890.341 34.690.341 -3.999.900 30.690.441
Pensionsrückst. für Erstattungen wegen ehem. Arbeitnehmer 5.270.000 5.020.000 -150.000 4.870.000
1.2. für Verpflichtungen aus Altersteilzeit und
ähnliche Maßnahmen, Beihilfen 273.120.979 289.284.979 14.626.500 303.911.479
Rückstellung für Altersteilzeit Beamte 2.074.944 2.059.944 80.000 2.139.944
Rückstellung für Altersteilzeit Beamte Lehrkräfte 1.493.938 1.598.938 270.000 1.868.938
Rückstellung für Altersteilzeit Arbeitnehmer 6.482.543 4.562.543 -2.286.000 2.276.543
Rückstellung für Beihilfen Beamte 46.642.586 51.252.586 780.000 52.032.586
Rückstellung für Beihilfen Beamte Lehrkräfte 36.016.275 37.533.775 -182.500 37.351.275
Veränderungen im
Haushaltsjahr
+/- 2)
Stand zum
31.12.2025
€
Arten der Rückstellungen
Stand zum
31.12.2023
Stand zum
31.12.2024 1)
€
Rücklagen- und Rückstellungsübersicht der Haushaltsplanung -
voraussichtlicher Stand der Rücklagen und Rückstellungen
Arten der Rücklagen
Stand zum
31.12.2023
Stand zum
31.12.2024
Veränderungen im
Haushaltsjahr
+/-
€ € €
Stand zum
31.12.2025
€ € €
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Rückstellungen Beihilfen Versorgungsempfänger Beamte 92.134.718 99.314.718 8.355.500 107.670.218
Rückstellungen Beihilfen Versorgungsempfänger Lehrer 85.832.128 90.684.628 7.842.500 98.527.128
Rückstellungen für Beihilfen Arbeitnehmer 6.200 6.200 0 6.200
Rückstellungen für Beihilfen Versorgungsempfänger Arbeitnehmer 2.146.747 1.980.747 -233.000 1.747.747
Rückstellungen für Beihilfen Erstattungen Rentner 290.900 290.900 0 290.900
2. Rückstellungen für Altlasten 5.538.000 5.538.000 0 5.538.000
3. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 17.610.900 17.610.900 0 17.610.900
4. Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs
und von Steuerschuldverhältnissen 17.204.630 17.242.130 -15.862.500 3) 1.379.630
5. Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus
Bürgschaften, Gewährverträgen und anhängigen
Verfahren
4.242.166 4.242.166 0 4.242.166
6. Sonstige Rückstellungen 155.711.763 187.127.651 29.749.300 216.876.951
Urlaubsrückstellungen 11.791.528 11.791.528 0 11.791.528
Rückstellungen für Verlustausgleiche von verbundenen Unternehmen 5.076.500 36.486.500 29.594.000 66.080.500
Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 437.634 437.634 0 437.634
Rückstellungen für nicht ausgereichte Leistungsentgelte/-bezüge 187.412 0 4) 0 0
Sonstige Rückstellungen nach § 74 Abs. I Satz 2 KommHV-Doppik 138.218.689 138.411.989 155.300 5) 138.567.289
Summe aller Rückstellungen 1.912.066.596 2.025.339.299 107.294.800 2.132.634.099
Veränderungen im
Haushaltsjahr
+/- 2)
5) Es handelt sich hierbei um den Unterschiedsbetrag 2025 bei Endfälligkeit von Wertpapieren der nichtrechtsfähigen Stiftungen sowie um die jährliche Zuführung zur
Prüfungskostenrückstellung der überörtlichen Rechnungsprüfung.
4) Die in 2023 nicht ausgeschütteten Leistungsentgelte/-bezüge sind im Folgejahr (2024) an die Beschäftigten auszuschütten.
1) Die Bestände ergeben sich aus der Fortschreibung des Endstands 31.12.2023 mit den Planzahlen des Haushaltsjahres 2024. Sofern der Endbestand 2024 nicht vom Endbestand 2023
abweicht, ist keine ergebniswirksame Veränderung in 2024 eingeplant worden. In der Fortschreibung der Bestände der Pensions- und Beihilfeverpflichtungen wurden auch
voraussichtliche Ruhestandsversetzungen (Umschichtung zwischen den Beständen der aktiven Beschäftigten und der Versorgungsempfänger) berücksichtigt.
2) Es handelt sich um die im Haushalt 2025 geplanten, ergebniswirksamen Veränderungen. Zudem sind auch die Verschiebungen bei den Pensions- und Beihilfeverpflichtungen auf
Grund der voraussichtlichen Ruhestandsversetzungen im Jahr 2025 enthalten.
Arten der Rückstellungen (Fortsetzung)
Stand zum
31.12.2025
€ € € €
3) Rückstellungsbildung für eventuell anfallende Betriebssteuern bei den Betrieben gewerblicher Art der Friedhofsverwaltung (37.500 €) sowie Auflösung der Bezirksumlagerückstellung
aus 2023 in Höhe von 15,9 Mio. €.
Stand zum
31.12.2023
Stand zum
31.12.2024 1)
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