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E.1 Rücklagen und Rückstellungen

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Rücklagen Nach § 23 KommHV-Doppik bestehen die Rücklagen aus • der Allgemeinen Rücklage (Nettoposition), • nicht ertragswirksam aufzulösenden Zuwen￾dungen und • aus Überschüssen des Ergebnishaushaltes (Ergebnisrücklage). Die Rücklagen werden auf der Passivseite der Bilanz un￾ter dem Posten „Eigenkapital“ gesondert ausgewiesen. Der Begriff der Rücklagen im Bereich der kommunalen Doppik ist vom früheren kameralen Rücklagenbegriff zu unterscheiden. Unter kameralen Rücklagen versteht man Geldbestände, die zur künftigen Verwendung zu￾rückgelegt und verwaltet werden. Im Sinne der kommu￾nalen Doppik sind Geldbestände aber Vermögen, das auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen wird. Gemäß § 24 KommHV Doppik soll der Ergebnishaushalt ausgeglichen sein. Ein etwaiger Jahresfehlbetrag soll durch die Verrechnung mit der Ergebnisrücklage unver￾züglich ausgeglichen werden. Der Ergebnisrücklage kommt daher eine besondere Be￾deutung zu, da der Haushalt weiterhin als ausgeglichen gilt, wenn Rücklagen aus den Vorjahren zur Deckung des Defizits herangezogen werden können. Die Ergebnisrücklage (nach Ergebnisverwendung) zum 31.12.2023 steigt aufgrund des unerwartet hohen Über￾schusses 2023 auf 506,0 Mio. € an. Unter Zugrundele￾gung der geplanten Jahresfehlbeträge 2024 und 2025 wird die Ergebnisrücklage (nach Ergebnisverwendung) zum 31.12.2025 voraussichtlich bei 388,2 Mio. € liegen. In der nachfolgenden Grafik sind die Ergebnisrücklagen den Jahresergebnissen gegenübergestellt: Rückstellungen Im Gegensatz zur Kameralistik werden in der kommuna￾len Doppik dem kaufmännischen Vorsichtsprinzip fol￾gend für ungewisse Verbindlichkeiten und bestimmte Aufwendungen Rückstellungen gebildet. Rückstellun￾gen haben die Aufgabe, die am Bilanzstichtag bestehen￾den Zahlungsverpflichtungen vollständig zu erfassen. In der folgenden Übersicht wird der voraussichtliche Stand der Rücklagen und Rückstellungen zum 31.12.2025 ausführlich dargestellt. E.1 Rücklagen und Rückstellungen 13 1. Basiskapital (Allgemeine Rücklage) 665.278.406 665.278.406 0 665.278.406 2. Kapitalzuschuss zur Versorgungsrücklage 993.351 993.351 -31.516 961.835 3. Grundstockvermögen der nichtrechtsfähigen Stiftungen 22.124.354 22.124.354 0 22.124.354 4. Weitere Positionen des Basiskapitals der nichtrechtsfähigen Stiftungen 8.868.424 9.034.158 200.214 9.234.372 5. Ergebnisrücklage 505.962.924 460.178.946 -71.964.354 388.214.592 6. Kapitalerhaltungsrücklage nrf. Stiftungen/Rücklage Kostendecker/Sonderrücklage Energiesparfonds 7.475.748 7.475.748 0 7.475.748 7. Ergebnisvortrag (bilanzierende Einheiten) -17.212.735 -21.206.179 -1.299.488 -22.505.667 Summe = Eigenkapital 1.193.490.473 1.143.878.784 -73.095.144 1.070.783.640 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 1.711.759.138 1.793.578.452 93.408.000 1.886.986.452 1.1. für Pensionsverpflichtungen 1.438.638.159 1.504.293.473 78.781.500 1.583.074.973 Pensionsrückstellung Anwartschaften aktive Beamte 235.918.209 262.718.209 12.250.000 274.968.209 Pensionsrückstellung Anwartschaften aktive Beamte Lehrkräfte 194.074.327 205.599.327 850.000 206.449.327 Rückstellung Anwartschaften städt. Versorgung Arbeitnehmer 112.323 127.323 20.000 147.323 Rückstellung Versorgungsempfänger Beamte 467.428.155 479.813.569 32.713.900 512.527.469 Rückstellung Erstattungen Beamte BayBeamtVG 33.036.754 31.550.754 -1.488.000 30.062.754 Rückstellung Versorgungsempfänger Beamte Lehrkräfte 463.908.050 484.773.950 38.585.500 523.359.450 Rückstellung Versorgungsempfänger ehem. Arbeitnehmer 38.890.341 34.690.341 -3.999.900 30.690.441 Pensionsrückst. für Erstattungen wegen ehem. Arbeitnehmer 5.270.000 5.020.000 -150.000 4.870.000 1.2. für Verpflichtungen aus Altersteilzeit und ähnliche Maßnahmen, Beihilfen 273.120.979 289.284.979 14.626.500 303.911.479 Rückstellung für Altersteilzeit Beamte 2.074.944 2.059.944 80.000 2.139.944 Rückstellung für Altersteilzeit Beamte Lehrkräfte 1.493.938 1.598.938 270.000 1.868.938 Rückstellung für Altersteilzeit Arbeitnehmer 6.482.543 4.562.543 -2.286.000 2.276.543 Rückstellung für Beihilfen Beamte 46.642.586 51.252.586 780.000 52.032.586 Rückstellung für Beihilfen Beamte Lehrkräfte 36.016.275 37.533.775 -182.500 37.351.275 Veränderungen im Haushaltsjahr +/- 2) Stand zum 31.12.2025 € Arten der Rückstellungen Stand zum 31.12.2023 Stand zum 31.12.2024 1) € Rücklagen- und Rückstellungsübersicht der Haushaltsplanung - voraussichtlicher Stand der Rücklagen und Rückstellungen Arten der Rücklagen Stand zum 31.12.2023 Stand zum 31.12.2024 Veränderungen im Haushaltsjahr +/- € € € Stand zum 31.12.2025 € € € 14 Rückstellungen Beihilfen Versorgungsempfänger Beamte 92.134.718 99.314.718 8.355.500 107.670.218 Rückstellungen Beihilfen Versorgungsempfänger Lehrer 85.832.128 90.684.628 7.842.500 98.527.128 Rückstellungen für Beihilfen Arbeitnehmer 6.200 6.200 0 6.200 Rückstellungen für Beihilfen Versorgungsempfänger Arbeitnehmer 2.146.747 1.980.747 -233.000 1.747.747 Rückstellungen für Beihilfen Erstattungen Rentner 290.900 290.900 0 290.900 2. Rückstellungen für Altlasten 5.538.000 5.538.000 0 5.538.000 3. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 17.610.900 17.610.900 0 17.610.900 4. Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs und von Steuerschuldverhältnissen 17.204.630 17.242.130 -15.862.500 3) 1.379.630 5. Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährverträgen und anhängigen Verfahren 4.242.166 4.242.166 0 4.242.166 6. Sonstige Rückstellungen 155.711.763 187.127.651 29.749.300 216.876.951 Urlaubsrückstellungen 11.791.528 11.791.528 0 11.791.528 Rückstellungen für Verlustausgleiche von verbundenen Unternehmen 5.076.500 36.486.500 29.594.000 66.080.500 Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 437.634 437.634 0 437.634 Rückstellungen für nicht ausgereichte Leistungsentgelte/-bezüge 187.412 0 4) 0 0 Sonstige Rückstellungen nach § 74 Abs. I Satz 2 KommHV-Doppik 138.218.689 138.411.989 155.300 5) 138.567.289 Summe aller Rückstellungen 1.912.066.596 2.025.339.299 107.294.800 2.132.634.099 Veränderungen im Haushaltsjahr +/- 2) 5) Es handelt sich hierbei um den Unterschiedsbetrag 2025 bei Endfälligkeit von Wertpapieren der nichtrechtsfähigen Stiftungen sowie um die jährliche Zuführung zur Prüfungskostenrückstellung der überörtlichen Rechnungsprüfung. 4) Die in 2023 nicht ausgeschütteten Leistungsentgelte/-bezüge sind im Folgejahr (2024) an die Beschäftigten auszuschütten. 1) Die Bestände ergeben sich aus der Fortschreibung des Endstands 31.12.2023 mit den Planzahlen des Haushaltsjahres 2024. Sofern der Endbestand 2024 nicht vom Endbestand 2023 abweicht, ist keine ergebniswirksame Veränderung in 2024 eingeplant worden. In der Fortschreibung der Bestände der Pensions- und Beihilfeverpflichtungen wurden auch voraussichtliche Ruhestandsversetzungen (Umschichtung zwischen den Beständen der aktiven Beschäftigten und der Versorgungsempfänger) berücksichtigt. 2) Es handelt sich um die im Haushalt 2025 geplanten, ergebniswirksamen Veränderungen. Zudem sind auch die Verschiebungen bei den Pensions- und Beihilfeverpflichtungen auf Grund der voraussichtlichen Ruhestandsversetzungen im Jahr 2025 enthalten. Arten der Rückstellungen (Fortsetzung) Stand zum 31.12.2025 € € € € 3) Rückstellungsbildung für eventuell anfallende Betriebssteuern bei den Betrieben gewerblicher Art der Friedhofsverwaltung (37.500 €) sowie Auflösung der Bezirksumlagerückstellung aus 2023 in Höhe von 15,9 Mio. €. Stand zum 31.12.2023 Stand zum 31.12.2024 1) 15

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