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Haushaltsvollzugsbeschluss

Haushalt 2018 · Band 1 · Seiten 235–238 · Seiten 235–238 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

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Seite 1 von 3 001 03.2013 TOP: 6.4 Stadtrat Sitzungsdatum 23.11.2017 öffentlich Betreff: Haushaltsvollzug 2018 Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen / beschlossen, mit : Stimmen abgelehnt, mit Stimmen angenommen mit großer Mehrheit abgelehnt mit großer Mehrheit Beschlusstext: 1. Die in der Liste der Haushaltsplanvermerke (Anlage 1) aufgeführten Deckungs- und Übertragbarkeitsvermerke werden beschlossen. Außerdem wird das Referat für Finanzen, Personal, IT und Organisation beauftragt, diese Liste an die Änderungen anzupassen, die sich aus den Haushaltsberatungen für 2018 ergeben. 2. Das Referat für Finanzen, Personal, IT und Organisation wird ermächtigt, die internen Leistungs- verrechnungen (einschließlich Verwaltungskostenerstattungen) an die Änderungen anzupassen, die sich aus den Haushaltsberatungen für das Jahr 2018 ergeben. Abweichungen von den Planwerten in diesem Bereich, die sich im Rahmen des gültigen Leistungskatalogs bewegen, gelten als bewilligt. Das Referat für Finanzen, Personal, IT und Organisation kann im Einzelfall eine davon abweichende Regelung treffen. 3. Das Referat für Finanzen, Personal, IT und Organisation wird ermächtigt, bei Grunderwerbungen im MIP-Vollzug Unterschiede zwischen Mittelbereitstellung und Mittelabfluss in analoger Anwendung der Vorschriften des § 20 KommHV-Doppik (gegenseitige Deckungsfähigkeit) und Tz. 3.3.6 AFB (Berichtigung der Veranschlagung) auszugleichen. 4. Ansatzüberschreitungen bei den Abschreibungen gelten als bewilligt. 5. Das Referat für Finanzen, Personal, IT und Organisation wird ermächtigt, haushaltstechnische Korrekturen wie zum Beispiel saldoneutrale Änderungen in der Zuordnung zu einzelnen Profit- centern und Anpassungen aufgrund von Änderungen des Kontenrahmens vorzunehmen. Außerdem wird das Referat für Finanzen, Personal, IT und Organisation ermächtigt, beschlossene Änderungen des Haushaltsplanes, die sich aus verrechnungstechnischen Gründen (zum Beispiel bei der Umlage und Verteilung zentraler Ansätze) auch auf die Veranschlagung in anderen Teilhaushalten auswirken würden, erst im Haushaltsvollzug umzusetzen. Unterjährige Änderungen bei den für den Gesamthaushalt saldoneutralen Umlagen gelten als bewilligt. I.3 Haushaltsvollzugsbeschluss 231 Seite 2 von 3 6. Konsumtive Haushaltsmittel für sachlich und zeitlich ursprünglich begrenzte neue Aufgaben (insbesondere Projekte) sind jeweils zweckgebunden. Für andere Zwecke dürfen diese Mittel nur nach vorheriger Genehmigung durch den Ältestenrat und Finanzausschuss verwendet werden. 7. Der Stadtkämmerer wird ermächtigt, a) für MIP-Maßnahmen bei Bedarf saldoneutrale Mittelabflusskorrekturen vorzunehmen; b) für - Umlagen, Beiträge und sonstige Zahlungen, die an öffentlich-rechtliche Körperschaften zu leisten sind und die auf Gesetz oder Satzung beruhen, - Zinsen, Tilgung und Rückzahlung von Zuweisungen über- und außerplanmäßige Mittel zu bewilligen; sie bedürfen keiner Kenntnisnahme durch den Ältestenrat; c) bei Bedarf Kassenkredite gemäß Art. 73 Abs. 1 GO in Anspruch zu nehmen; d) über die Zuordnung der Kosten- und Erlösarten zu den einzelnen Teilbudgets K1 bis K5 bzw. I1 und I2 zu entscheiden; e) im Rahmen des Jahresabschlusses über Verbesserungen und Verschlechterungen der Budgets zu entscheiden; f) Mittel einzuziehen, wenn bei einer durch die Stadt geförderten Einrichtung weitere Finanzmittel von dritter Seite für die Einrichtung bereitgestellt werden. g) maßnahmenbezogene Korrekturen der Einzahlungserwartungen bei Einzahlungen, die früher eingehen als veranschlagt, vorzunehmen. 8. Die im Finanzplan 2018 eingeplanten und im Vollzug bewilligten Verpflichtungsermächtigungen dürfen, mit Ausnahme der U-Bahnansätze, der Ansätze für Schulen und Kindertagesstätten und des Ausbaues des Frankenschnellwegs und für die Eigenkapitalerhöhung der NürnbergMesse, nur bis zur Hälfte der veranschlagten Gesamtbeträge freigegeben werden; dies gilt auch für die Eigenbetriebe und Sondervermögen. Hinsichtlich der Freigabe bei den Eigenbetrieben wird das Referat für Finanzen, Personal, IT und Organisation ermächtigt, im Einzelfall Ausnahmen zuzulassen. 9. Mittelbewilligungen für über- und außerplanmäßige Vermögensumschichtungen der rechtsfähigen und nichtrechtsfähigen Stiftungen gelten als erteilt. 10. Zunächst wird für den Haushaltsvollzug 2018 verfügt: Die konsumtiven Teile der MIP-Maßnahmen sowie die Ansätze des Finanzhaushalts für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit werden, mit Ausnahme der Ansätze im Budget K1 für bewegliches Vermögen, für geringwertige Wirtschaftsgüter und immaterielles Vermögen, gesperrt; es gilt das Freigabeverfahren nach den Allgemeinen Finanzwirtschaftsbestimmungen. 11. Der Regiebetrieb Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Herpersdorf (StEM) wurde zum 31.12.2012 aufgelöst. Die dem StEM übertragenen Aufgaben waren nicht komplett zum 31.12.2012 abgeschlossen, es werden auch in 2018 noch investive Auszahlungen zur Restabwicklung fällig. Diese Auszahlungen wurden bereits über den Wirtschaftsplan des StEM beschlossen, genehmigt und auch finanziert. Zur Deckung dieser Auszahlungen können die bei der bilanziellen Übernahme des StEM verbleibenden liquiden Mittel herangezogen werden; etwaige Mittelbewilligungen gelten als erteilt. 232 Seite 3 von 3 12. Im Haushaltsjahr 2018 dürfen Finanzderivate nach Maßgabe der Richtlinie zum Zins- und Schuldenmanagement, die am 25.01.2012 vom Stadtrat beschlossen wurde, eingesetzt werden. Die in der Richtlinie festgesetzten Limits für Derivatgeschäfte bleiben unverändert bestehen. 13. Das Referat für Finanzen, Personal, IT und Organisation wird ermächtigt, die sich aus dem Sparpaket 2017, Säule III, ergebende pauschale Kürzung der K1-Budgets in Höhe von insgesamt 2,38 Mio. € im Haushaltsvollzug vorzunehmen. Die Aufteilung auf die Produkte erfolgt auf Basis der K1-Aufwendungen - der Betrag von 2,38 Mio. € entspricht einer Kürzung von rd. 1,43 %. Exemplarische Werte nach dem Stand Haushaltsplanentwurf werden in Anlage 2 dargestellt. Die sich für die einzelnen Produkte ergebenden Beträge werden nach Abschluss der Haushaltsberatungen auf Basis der dann beschlossenen K1-Aufwendungen fortgeschrieben. Soweit die in Anlage 2 genannten Reduzierungen Eigenbetriebe betreffen, sind diese Einsparungen im Vollzug der Wirtschaftspläne 2018 zu berücksichtigen. II. Ref. I/II III. Abdruck an: Ref. I/II / OrgA Ref. V Ref. I/II / Stk Ref. VI OBM Ref. VII 2. BM KaSt 3. BM Rpr Ref. III Stk Ref. IV Vorsitzende(r): Referent(in): Schriftführer(in): gez. Dr. Maly gez. Riedel gez. Meßthaler 233 234

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