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Haushaltsplanvermerke

Haushalt 2018 · Band 1 · Seiten 239–242 · Seiten 239–242 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

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I.4 Haushaltsplanvermerke I.4.1 Konsumtive Haushaltsplanvermerke a) Stadtweite Deckungsvermerke Die nachfolgenden Sachkonten sind im Teilbudget K5 einzeln ermächtigt. Nachdem die Aufwendungen bei den nachfolgenden Sachkonten jeweils stadtweit sach￾lich zusammenhängen, werden zur Erleichterung des Haushaltsvollzugs 2018 folgende Deckungsfähigkeiten vorgesehen: 1. Gebäudeunterhalt -640- (62320000) Die Ansätze auf dem oben genannten Sach￾konto werden über alle Produkte für gegensei￾tig deckungsfähig erklärt. Ausgenommen sind jedoch die Produkte der in Fußnote 1 aufge￾führten Organisationseinheiten. 2. Unterhalt Gebäudetechnik -640- (62320100) Die Ansätze auf dem oben genannten Sach￾konto werden über alle Produkte für gegensei￾tig deckungsfähig erklärt. Ausgenommen sind jedoch die Produkte der in Fußnote 1 aufge￾führten Organisationseinheiten. 3. Unterhalt Gebäudetechnik Sprachdienste (62320108) Die Ansätze auf dem oben genannten Sach￾konto werden über alle Produkte für gegensei￾tig deckungsfähig erklärt. Ausgenommen sind jedoch die Produkte der in Fußnote 1 aufge￾führten Organisationseinheiten. 4. Zinsaufwendungen (65100000 bis 65180000) Die Ansätze auf den oben genannten Sach￾konten werden über alle Produkte für gegen￾seitig deckungsfähig erklärt. 1 Bildungscampus Nürnberg, Amt für Kultur und Freizeit (ohne Musikschule Nürnberg), Tiergarten (ohne Forstbetrieb), Marktamt (ohne Landwirtschaftsbehörde), Friedhofsverwaltung (ohne ord‐ nungsrechtliche Bestattungen), Stiftungsverwaltung, HVE Schule 5. Aufwendungen und Erträge durch Abfin￾dungen bei Dienstherrenwechseln von Be￾amten/-innen Mehrerträge bei den Sachkonten 54200090 Abfindung vom Bund 54210090 Abfindung vom Land 54220090 Abfindung von Gde./Gdeverb. 54240090 Abfindung vom so.öffentl.Bereich 54260090 Abfindung von sonst.öff. Einrichtung 54270090 Abfindung von priv. Unternehmen gegenüber den Ansätzen berechtigen zu Mehraufwendungen bei den Sachkonten 62500090 Abfindung an den Bund 62510090 Abfindung an das Land 62520090 Abfindung an Gde./Gdeverb. Zudem werden die Ansätze bei den Auf￾wandssachkonten für gegenseitig deckungs￾fähig erklärt. b) Produktbezogene Deckungsvermerke Die nachfolgenden Deckungsvermerke für 2018 bezie￾hen sich entweder jeweils nur auf ein Produkt bzw. eine Zuschusskostenstelle oder auf eine genau abgrenzbare Anzahl von Produkten bzw. Zuschusskostenstellen. Die jeweils relevanten Sachkonten sind entweder den Teil￾budgets K3 oder K5 zugeordnet. 6. Erträge und Aufwendungen aus dem Ab￾gang von Grundstücken und Infrastruktur￾vermögen (55401000, 55402000, 55403000, 64451000, 64452000, 64453000) Die Ansätze auf den oben genannten Sach￾konten werden jeweils innerhalb eines Pro￾duktes für gegenseitig deckungsfähig erklärt. 7. Transferleistungen Amt für Kinder, Jugend￾liche und Familien – Jugendamt Die Ansätze im Teilbudget K3 (Sozialtransfer￾leistungen -ohne Zuschüsse-) werden über al￾le unten genannten Produkte für gegenseitig deckungsfähig erklärt. 235 361000 Kinder in Tageseinrichtungen/-pflege 362200 Kinder- und Jugenderholung 363102 Sonstige Hilfen 363300 Hilfen zur Erziehung 363301 Eingliederungshilfe (§ 35 SGB VIII) 363400 Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII) 8. Transferleistungen Amt für Existenzsiche￾rung und soziale Integration - Sozialamt Die Ansätze im Teilbudget K3 (Sozialtransfer￾leistungen -ohne Zuschüsse-) werden über al￾le unten genannten Produkte für gegenseitig deckungsfähig erklärt. 311000 Hilfe zum Lebensunterhalt 311200 Hilfe zur Pflege 311400 Hilfe zur Gesundheit 311500 Weitere Hilfen 311600 Grundsicherung im Alter 312100 Leistung Unterkunft / Heizung SGB II 312200 Maßnahmen zur Eingliederung SGB II 312300 Einmalige Leistungen (§ 24 SGB II) 312600 Leistungen Bildung/Teilhabe (SGB II) 313100 Leistungen nach AsylbLG 321100 Leistungen nach BVG/SVG 345100 Leistungen Bildung/Teilhabe BKGG 351100 Sonstige soziale Hilfen 9. Zuschüsse zur Heimat und Kulturpflege (63121800 und 63125800) Die Ansätze auf den oben genannten Sach￾konten und den unten genannten Zuschuss￾kostenstellen werden für gegenseitig de￾ckungsfähig erklärt. Z281001001 Kultur in der Stadt Z281001002 Fonds für Initiativgruppen Z281001004 Preise Kunst und Wissenschaft 10. Gewerbesteuer und Gewerbesteuerumlage (50130000, 63410000, 63420000) Mehrerträge bei dem Sachkonto Gewerbe￾steuer gegenüber dem Ansatz berechtigen zu Mehraufwendungen bei den Sachkonten Ge￾werbesteuerumlage (Grundbetrag) und Ge￾werbesteuerumlage (Deutsche Einheit). Die Ansätze sind im Produkt 611100 (Steuern und allgemeine Zuweisungen) geplant. 11. Aufwendungen und Erträge aus Aus￾gleichszahlungen (55240000 und 64940000) Mehrerträge bei dem Sachkonto Erträge aus Ausgleichszahlungen gegenüber dem Ansatz berechtigen zu Mehraufwendungen bei dem Sachkonto Aufwendungen aus Ausgleichszah￾lungen. Die Ansätze sind im Produkt 511040 (Geoinformation und Bodenordnung) geplant. c) Sachmittel- und Personalbudget HVE Schule Die Haushaltsplanansätze im Bereich der HVE Schule (Produkte 210300, 211300, 212300, 213300, 215300, 217300, 218300, 221300 und 231300) werden jeweils innerhalb der Teilbudgets K1 sowie K2 für gegenseitig deckungsfähig erklärt. d) Übertragbare Sachkonten Die Haushaltsplanansätze bei folgenden Sachkonten werden im Haushaltsjahr für übertragbar erklärt: 62142002 Gebrauchsgegenst. (BP-Maßn.) 62320002 Gebäudeunterhalt (Einzelmaßn.) 62320005 Gebäudeunterhalt (dezentral) 62320006 Gebäudeunterhalt (Inv.maßn.) 62320102 Gebäudetechnik (Einzelmaßn.) 62320106 Gebäudetechnik (Invest.maßn.) 62320800 Sanierung von Altlasten 62330006 Unterhalt von Straßen (kons. MIP) 62470000 Betriebsbedarf Projekte 62476000 Betriebsmittel Inv.maßnahmen 63126000 Zuschüsse -Art 5 (kons. MIP) 69999995 Finanzplan: Ablösezahlungen Außerdem werden die Haushaltsplanansätze bei fol￾genden Kombinationen aus Sachkonto und Kostenstel￾le im Haushaltsjahr für übertragbar erklärt: 63125800 Zuschuss übriger Bereich Art 5 in Verbindung mit Kostenstelle Z111120001 Zuschüsse für part￾nerschaftliche und internationale Aktivitäten und 63115000 Zuschuss an soziale/ähnliche Ein￾richtungen (Art 5) in Verbindung mit 236 Kostenstelle Z421010012 Unterstützung Sportvereine und 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich - Art 5 in Verbindung mit Kostenstelle Z421010009 Zuschuss Bädernut￾zung I.4.2 Investive Haushaltsplanvermerke a) Stadtweite Deckungsvermerke Bei investiven Maßnahmen können Investitionsaufträge mit der gleichen Maßnahmen- bzw. Pauschalen￾nummer über verschiede Produkte gebildet werden. Der Mittelabfluss gilt als gedeckt, solange die insge￾samt für die Maßnahmen- bzw. Pauschalennummer zur Verfügung stehenden Mittel ausreichen. Diese De￾ckungsregel trifft auch dann zu, wenn im Haushaltsvoll￾zug Untermaßnahmen gebildet werden und die insge￾samt für die Maßnahme bzw. Pauschale zur Verfügung stehenden Mittel ausreichen. Innerhalb einer Maßnahme oder Pauschale (Aufträge mit der gleichen Maßnahmen- bzw. Pauschalennum￾mer) gelten Überschreitungen bei den Sachkonten 69926595 Honorare SÖR 69926998 Aufwand aus Lagerentnahme 69950000 Aktivierte Eigenleistungen-Honorarverr. 69961000 Aufwand aus sonstiger akt. Eigenleistung generell als gedeckt, wenn bei den folgenden Sachkon￾ten 69926401 Hochbaumaßnahmen (640) 69926451 Hochbaumaßn. Bauvorbereitung (SÖR) 69926501 Tiefbaumaßnahmen Straßen/Pl. (SÖR) 69926511 Tiefbaumaßnahmen – Kunst am Bau (SÖR) 69926521 Tiefbaumaßnahmen - Brücken(SÖR) 69926531 Tiefbaumaßnahmen – Kanäle (SÖR) 69926541 Tiefbaumaßnahmen – Park/Grün (SÖR) 69926551 Tiefbaumaßnahmen – Signalanlagen (SÖR) 69926561 Tiefbaumaßnahmen – Gewässer (SÖR) 69926571 Tiefbaumaßnahmen – Wasservers. (SÖR) 69926581 Tiefbaumaßnahmen - Sportanlagen (SÖR) 69926591 Tiefbaumaßnahmen – Str.begleitgrün (SÖR) 69926681 Tiefbaumaßnahmen – Beleuchtung (SÖR) nicht verbrauchte Haushaltsmittel in ausreichender Höhe vorhanden sind. Die Ansätze auf dem Sachkonto 69960000 Aufwand Bauzeitzinsen werden innerhalb eines Produktes über alle Einzelmaßnahmen und Pauschalen für gegenseitig deckungsfähig erklärt. b) Maßnahmenbezogene Deckungsvermerke 1. Pauschalen zum Wohnungsbau Die Ansätze auf den unten genannten Pau￾schalen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt: 14 Städt. Wohnungsbaudarlehen 16 Grundstücksverbilligung Mietwohnbau 2. Pauschalen zur Eigentumsförderung und Realisierung wohnungspolitischer Schwerpunkte Die Ansätze auf den unten genannten Pau￾schalen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt: 15 Real. wohnungspol. Schwerpunkte 17 Zuschüsse zur Eigentumsförderung 3. Pauschalen zum Radwegebau Die Ansätze auf den unten genannten Pau￾schalen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt: 42 Bau von öffentlichen Radwegen 43 Grunderwerb Bau öffentlicher Radw. 4. Pauschalen zum Straßenbau Die Ansätze auf den unten genannten Pau￾schalen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt: 45 Straßenum- und –ausbau 48 Verkehrsberuhigung Wohngebiete 5. Pauschalen zur Erschließung von Straßen Die Eigenmittel der Ansätze auf den unten ge￾nannten Pauschalen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt: 237 36 Erschließungsstraßen (allgemein) 37 Erschließungsstraßen (Grunderwerb) 74 Erschließungsstraßen – Vorausleist.- 6. Pauschalen zum Bau und zur Generalsan￾ierung von Spielhöfen sowie Spielplätzen Die Ansätze auf den unten genannten Pau￾schalen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt: 58 Spielhöfe: Bau u. Generalsanierung 59 Spielplätze: Bau u. Generalsanierung 7. Pauschale und Einzelmaßnahmen zum Brandschutz an Schulen Die Ansätze auf den unten genannten Maß￾nahmen bzw. Pauschalen werden für gegen￾seitig deckungsfähig erklärt: 35 Beseitigung Sicherh.mängel Schulen 00668 Neue Hegelstr. 17 Brandschutz 00669 Herschelplatz 1 Brandschutz 8. Einzelmaßnahmen Öffentlich-Private￾Partnerschaften (ÖPP) Die Ansätze auf den unten genannten Maß￾nahmen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt: 00030 Johann-Pachelbel-RS und FOS ÖPP 00034 FÖZ Paul-Moore-Schule ÖPP 00179 Sigena-Gymnasium ÖPP 00181 TH Hans-Sachs-Gymnasium ÖPP 00182 Kopernikusschule ÖPP 00183 Adalbert-Stifter-Schule ÖPP 9. Einzelmaßnahmen Schulen Die Ansätze auf den unten genannten Maß￾nahmen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt: 00033 VS St. Leonhard 00153 Bertolt-Brecht-Schule 00154 GS Karl-Schönleben-Str./Zugspitzstr. 10. Einzelmaßnahmen Neue Hegelstraße Die Ansätze auf den unten genannten Maß￾nahmen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt: 00554 Neue Hegelstr., Abbr./NB Hort (6+4) 00555 Neue Hegelstr. 17: Erweiterung 11. Einzelmaßnahmen Zusatzprojekte Hort￾Systembauweise Die Ansätze auf den unten genannten Maß￾nahmen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt: 00711 Hort Neunhof (4 Gruppen) 00712 Hort Altenfurt (4 Gruppen) 00713 Hort Kettelersiedlung (3 + AUR) 12. Einzelmaßnahmen Städtebauförderung Die Ansätze auf den unten genannten Maß￾nahmen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt: a.) 00715 Ausweitung Stadtumbau West mit 00020 Stadtumbau West b.) 00715 Ausweitung Stadtumbau West mit 00716 Soziale Stadt: Altstadt Süd 13. Kreditaufnahme und Tilgung zur Umschul￾dung Bei der Maßnahmennummer 00122 Aufnahme und Tilgung von Darlehen vermindern Wenigereinzahlungen zur Um￾schuldung die geplante Auszahlungsbefugnis zur Umschuldungstilgung und Mehreinzahlun￾gen zur Umschuldung erhöhen die geplante Auszahlungsbefugnis zur Umschuldungstil￾gung. c) Bewegliches Vermögen HVE Schule Die Haushaltsplanansätze im Bereich der HVE Schule (Produkte 210300, 211300, 212300, 213300, 215300, 217300, 218300, 221300 und 231300) werden inner￾halb des Teilbudgets I1 für gegenseitig deckungsfähig erklärt. 238

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