Transferaufwendungen
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
F.5.8 Transferaufwendungen
Die Transferaufwendungen werden in Sozialtransferaufwendungen (Transferaufwendungen Sozialbereich) und weitere Transferaufwendungen unterteilt.
Inhaltlich kann die Bezirksumlage den Sozialtransferleistungen zugerechnet werden, da die Aufgabenschwerpunkte des Bezirks ebenfalls im Sozialbereich
liegen. Aufgrund der finanziellen Bedeutung wird die
Bezirksumlage jedoch eigenständig ausgewiesen.
Plan Plan Ist
(in T€) 2018 2017 2016
Transferaufwendungen Sozialbereich (direkt) 549.056 569.610 555.057
davon:
Zuschüsse an soziale Einrichtungen
(gesetzlich/vertraglich - Art. 1/4) 122.388 116.810 115.105
Zuschüsse an soziale Einrichtungen
(freiwillig - Art. 5) 16.986 17.184 15.890
Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter
(SGB XII) 67.700 66.225 60.326
Hilfe zur Pflege (SGB XII) 7.944 10.140 8.569
Hilfe zur Gesundheit (SGB XII) 12.885 12.885 12.080
Sonstige Hilfen außerhalb von Einrichtungen 10.748 11.493 12.401
Familien- und Jugendhilfe 89.425 90.628 77.161
Asylbewerberleistung. (HLU und andere Hilfen) 68.455 99.403 121.461
Alg II, vor allem Kosten der Unterkunft (SGB II) 145.840 138.166 126.636
Bildungs- und Teilhabepaket 6.560 6.531 5.304
Sonstiges 125 145 124
Bezirksumlage 183.100 165.323 159.323
Weitere Transferaufwendungen 145.462 133.994 132.557
davon:
Zuweisungen und Zuschüsse
(ohne Verlustausgleiche) 54.636 50.263 48.392
Verlustausgleiche Eigenbetriebe und
verbundene Unternehmen 21.530 15.811 14.698
Gewerbesteuerumlage 69.296 67.920 66.922
Solidarumlage, Schuldendiensthilfe 0 0 0
Zuführungen zu Rückstellungen 0 0 2.545
insgesamt 877.618 868.927 846.937
Sozialtransferaufwendungen
Sozialleistungen,
Zuschüsse an soziale
Einrichtungen
Weitere Transferaufwendungen
Weitere Zuschüsse
und Zuweisungen,
Verlustausgleiche,
Gewerbesteuerumlage, Krankenhausumlage
Bezirksumlage
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Die Transferaufwendungen erhöhen sich insgesamt um
8,7 Mio. € oder 1,0 %. Mit einem Anteil von 44,5 % an
den ordentlichen Aufwendungen sind die Transferaufwendungen neben den Personal- und Versorgungsaufwendungen (Anteil von 31,4%) der größte Kostenblock
innerhalb der ordentlichen Aufwendungen.
Transferaufwendungen Sozialbereich
Die Sozialtransferaufwendungen umfassen die klassischen Sozialleistungen, die die Stadt selbst zu tragen
hat, wie beispielsweise die Kosten der Unterkunft im
SGB II oder die Familien- und Jugendhilfen. Hinzu
kommen die Zuschüsse an soziale Einrichtungen, insbesondere an die freien Träger der Kindertagesstätten.
Diese Teilmenge der Transferaufwendungen mit einem
Volumen von 549,1 Mio. € repräsentiert mehr als ein
Viertel der gesamten ordentlichen Aufwendungen.
Gedanklich hinzu addieren sollte man an dieser Stelle
noch die Bezirksumlage, die aufgrund der Aufgabenschwerpunkte des Bezirks im Wesentlichen ebenfalls
aus Sozialausgaben besteht. Zusammen stellen diese
Positionen mit insgesamt 732,2 Mio. € circa 36,4 % der
Gesamtaufwendungen des Nürnberger Stadthaushalts
dar.
Die Planansätze im Sozialbereich beruhen auf der
Fortschreibung der Ergebnisse 2016 unter der Berücksichtigung aktueller Prognosen und Erwartungen.
Die Zuschüsse an soziale Einrichtungen (gesetzlich)
steigen wie in den Vorjahren relativ stark an, dieses
Jahr um 5,6 Mio. € auf 122,4 Mio. €. Hintergrund ist hier
insbesondere der anhaltende Platzausbau bei den
Kindertageseinrichtungen freier Träger.
Der Posten „Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
(SGB XII)“ steigt um 1,5 Mio. € oder 2,2 %. Dies ist auf
höhere Aufwendungen für die Grundsicherung im Alter
zurückzuführen, welche vollständig vom Bund erstattet
werden.
Die Sozialbetreuung für Flüchtlinge wird unter dem
Posten „Sonstige Hilfen außerhalb von Einrichtungen“
dargestellt. Für 2018 sind 6,0 Mio. € (Vorjahr
7,4 Mio. €) geplant.
Die Aufwendungen im Bereich der wirtschaftlichen
Jugendhilfe werden insgesamt um 1,2 Mio. € niedriger
als im Vorjahr veranschlagt. Für alle Aufwandspositionen wird eine regelmäßig zu erwartende allgemeine
Kostensteigerung berücksichtigt. Dies führt zu Mehraufwendungen von rd. 3,4 Mio. €. Für Vater- Mutter- &
Kindheime stieg der Ansatz aufgrund steigender Fallzahlen um 1,2 Mio. €. Die aktuell niedrigen Fallzahlen
bei der Zuteilung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge sind u.a. weiter auf die Einführung der bundesweiten
Verteilung zurückzuführen. Nach Einschätzung der
Fachabteilung ist derzeit davon auszugehen, dass die
Aufwendungen für die zu betreuenden unbegleiteten
minderjährigen Flüchtlinge auch in 2018 auf dem Niveau des Jahres 2016 bleiben. Reduziert wurden entsprechend insbesondere die Ansätze für Inobhutnahme
um 4,9 Mio. €. Die weitere Entwicklung ist aktuell nur
schwer zu prognostizieren. Bei Vorliegen der festgelegten Voraussetzungen ist hier grundsätzlich mit einer
vollen Erstattung durch den Bezirk Mittelfranken zu
rechnen.
Für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
wurden 68,5 Mio. € (Vorjahr 99,4 Mio. €) geplant. Es
wird mit einem Rückgang der Leistungsberechtigten auf
4.000 Personen gerechnet. Die Aufwendungen werden
vollständig vom Freistaat Bayern erstattet.
Die Kosten beim Arbeitslosengeld II (überwiegend der
Unterkunft und Heizung) steigen im Vergleich zur Vorjahresplanung um 7,6 Mio. € auf 145.8 Mio. €. Berücksichtigt sind u.a. regelmäßige Kostensteigerungen für
Miet- und Heizkosten. In dem Ansatz sind 37 Mio. €
(Vorjahr 30 Mio. €) Unterkunftskosten für Geflüchtete
enthalten. Anerkannte Flüchtlinge erhalten keine Leistungen mehr nach Asylbewerberleistungsgesetz, können aber nachfolgend einen Anspruch auf Leistungen
nach SGB II geltend machen. Der Bund erstattet die
Unterkunftskosten für anerkannte Geflüchtete bis 2018
vollständig.
Die Aufwendungen für das Bildungs- und Teilhabepaket
steigen um 29 T€. Die Planansätze wurden ausgehend
von einer weiterhin steigenden Nutzung der zur Verfügung stehenden Angebote entsprechend erhöht. Der
Großteil der Steigerung wurde bereits in der Vorjahresplanung berücksichtigt.
Bezirksumlage
Die Bezirksumlage wurde entsprechend dem aktuellen
Diskussionsstand für 2018 mit 183,1 Mio. € geplant und
gegenüber dem Vorjahr um 17,8 Mio. erhöht. Dem liegt
die Erwartung der umlagezahlenden Kommunen zu55
grunde, dass der Bezirk den Umlagesatz nicht wesentlich verändern wird. Zudem enthält der Ansatz die Annahme, dass die Ländermilliarde aus den Bundesentlastungsmitteln 2018 zur direkten Entlastung der Bezirke verwendet wird und sich somit mindernd auf das
Umlagesoll auswirkt.
Weitere Transferaufwendungen
Die weiteren Transferaufwendungen mit 145,5 Mio. €
oder 7,4 % der ordentlichen Aufwendungen beinhalten
sonstige Ausgleichszahlungen. Diese sind zum Beispiel
die Gewerbesteuerumlage, Verlustausgleiche an städtische Töchter und Eigenbetriebe, weitere Zuschüsse
aufgrund gesetzlicher und sozialer Verpflichtungen, die
allerdings nicht den Sozialbereich betreffen, sowie
Zuweisungen an das Land.
Die weiteren Transferaufwendungen nehmen im Vergleich zum Plan 2017 insgesamt um 811,5 Mio. € oder
8,6 % zu.
Der Posten „Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Verlustausgleiche)“ steigt um 4,4 Mio. € auf 54,6 Mio. € an.
Er beinhaltet weitere Zuschüsse, die aus gesetzlichen
oder rechtlichen Verpflichtungen entstehen, beispielsweise an das Germanische Nationalmuseum oder die
Nürnberger Symphoniker. Ferner ist mit 13,5 Mio. € die
Krankenhausumlage enthalten.
Für Verlustausgleiche an die Eigenbetriebe NüBad,
FSN, SUN (Anteil Umweltanalytik: 1,8 Mio. €) sowie an
die Städtischen Werke Nürnberg, die noris inklusion
gGmbH wurden insgesamt 5,7 Mio. € mehr als im Vorjahr veranschlagt.
Die Gewerbesteuerumlage wurde wegen des höheren
Gewerbesteueransatzes im Vergleich zur Vorjahresplanung um 1,4 Mio. € höher eingeplant.
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