HaushaltssperreBeta

← Haushaltsplan 2018 – Band 1

Transferaufwendungen

Haushalt 2018 · Band 1 · Seiten 58–60 · Seiten 58–60 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

F.5.8 Transferaufwendungen Die Transferaufwendungen werden in Sozialtrans￾feraufwendungen (Transferaufwendungen Sozialbe￾reich) und weitere Transferaufwendungen unterteilt. Inhaltlich kann die Bezirksumlage den Sozialtransfer￾leistungen zugerechnet werden, da die Aufgaben￾schwerpunkte des Bezirks ebenfalls im Sozialbereich liegen. Aufgrund der finanziellen Bedeutung wird die Bezirksumlage jedoch eigenständig ausgewiesen. Plan Plan Ist (in T€) 2018 2017 2016 Transferaufwendungen Sozialbereich (direkt) 549.056 569.610 555.057 davon: Zuschüsse an soziale Einrichtungen (gesetzlich/vertraglich - Art. 1/4) 122.388 116.810 115.105 Zuschüsse an soziale Einrichtungen (freiwillig - Art. 5) 16.986 17.184 15.890 Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter (SGB XII) 67.700 66.225 60.326 Hilfe zur Pflege (SGB XII) 7.944 10.140 8.569 Hilfe zur Gesundheit (SGB XII) 12.885 12.885 12.080 Sonstige Hilfen außerhalb von Einrichtungen 10.748 11.493 12.401 Familien- und Jugendhilfe 89.425 90.628 77.161 Asylbewerberleistung. (HLU und andere Hilfen) 68.455 99.403 121.461 Alg II, vor allem Kosten der Unterkunft (SGB II) 145.840 138.166 126.636 Bildungs- und Teilhabepaket 6.560 6.531 5.304 Sonstiges 125 145 124 Bezirksumlage 183.100 165.323 159.323 Weitere Transferaufwendungen 145.462 133.994 132.557 davon: Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Verlustausgleiche) 54.636 50.263 48.392 Verlustausgleiche Eigenbetriebe und verbundene Unternehmen 21.530 15.811 14.698 Gewerbesteuerumlage 69.296 67.920 66.922 Solidarumlage, Schuldendiensthilfe 0 0 0 Zuführungen zu Rückstellungen 0 0 2.545 insgesamt 877.618 868.927 846.937 Sozialtransfer￾aufwendungen Sozialleistungen, Zuschüsse an soziale Einrichtungen Weitere Trans￾feraufwendungen Weitere Zuschüsse und Zuweisungen, Verlustausgleiche, Gewerbesteuerumla￾ge, Krankenhaus￾umlage Bezirksumlage 54 Die Transferaufwendungen erhöhen sich insgesamt um 8,7 Mio. € oder 1,0 %. Mit einem Anteil von 44,5 % an den ordentlichen Aufwendungen sind die Transferauf￾wendungen neben den Personal- und Versorgungsauf￾wendungen (Anteil von 31,4%) der größte Kostenblock innerhalb der ordentlichen Aufwendungen. Transferaufwendungen Sozialbereich Die Sozialtransferaufwendungen umfassen die klassi￾schen Sozialleistungen, die die Stadt selbst zu tragen hat, wie beispielsweise die Kosten der Unterkunft im SGB II oder die Familien- und Jugendhilfen. Hinzu kommen die Zuschüsse an soziale Einrichtungen, ins￾besondere an die freien Träger der Kindertagesstätten. Diese Teilmenge der Transferaufwendungen mit einem Volumen von 549,1 Mio. € repräsentiert mehr als ein Viertel der gesamten ordentlichen Aufwendungen. Gedanklich hinzu addieren sollte man an dieser Stelle noch die Bezirksumlage, die aufgrund der Aufgaben￾schwerpunkte des Bezirks im Wesentlichen ebenfalls aus Sozialausgaben besteht. Zusammen stellen diese Positionen mit insgesamt 732,2 Mio. € circa 36,4 % der Gesamtaufwendungen des Nürnberger Stadthaushalts dar. Die Planansätze im Sozialbereich beruhen auf der Fortschreibung der Ergebnisse 2016 unter der Berück￾sichtigung aktueller Prognosen und Erwartungen. Die Zuschüsse an soziale Einrichtungen (gesetzlich) steigen wie in den Vorjahren relativ stark an, dieses Jahr um 5,6 Mio. € auf 122,4 Mio. €. Hintergrund ist hier insbesondere der anhaltende Platzausbau bei den Kindertageseinrichtungen freier Träger. Der Posten „Hilfe zum Lebensunterhalt und Grund￾sicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)“ steigt um 1,5 Mio. € oder 2,2 %. Dies ist auf höhere Aufwendungen für die Grundsicherung im Alter zurückzuführen, welche vollständig vom Bund erstattet werden. Die Sozialbetreuung für Flüchtlinge wird unter dem Posten „Sonstige Hilfen außerhalb von Einrichtungen“ dargestellt. Für 2018 sind 6,0 Mio. € (Vorjahr 7,4 Mio. €) geplant. Die Aufwendungen im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe werden insgesamt um 1,2 Mio. € niedriger als im Vorjahr veranschlagt. Für alle Aufwandspositio￾nen wird eine regelmäßig zu erwartende allgemeine Kostensteigerung berücksichtigt. Dies führt zu Mehr￾aufwendungen von rd. 3,4 Mio. €. Für Vater- Mutter- & Kindheime stieg der Ansatz aufgrund steigender Fall￾zahlen um 1,2 Mio. €. Die aktuell niedrigen Fallzahlen bei der Zuteilung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlin￾ge sind u.a. weiter auf die Einführung der bundesweiten Verteilung zurückzuführen. Nach Einschätzung der Fachabteilung ist derzeit davon auszugehen, dass die Aufwendungen für die zu betreuenden unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge auch in 2018 auf dem Ni￾veau des Jahres 2016 bleiben. Reduziert wurden ent￾sprechend insbesondere die Ansätze für Inobhutnahme um 4,9 Mio. €. Die weitere Entwicklung ist aktuell nur schwer zu prognostizieren. Bei Vorliegen der festgeleg￾ten Voraussetzungen ist hier grundsätzlich mit einer vollen Erstattung durch den Bezirk Mittelfranken zu rechnen. Für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wurden 68,5 Mio. € (Vorjahr 99,4 Mio. €) geplant. Es wird mit einem Rückgang der Leistungsberechtigten auf 4.000 Personen gerechnet. Die Aufwendungen werden vollständig vom Freistaat Bayern erstattet. Die Kosten beim Arbeitslosengeld II (überwiegend der Unterkunft und Heizung) steigen im Vergleich zur Vor￾jahresplanung um 7,6 Mio. € auf 145.8 Mio. €. Berück￾sichtigt sind u.a. regelmäßige Kostensteigerungen für Miet- und Heizkosten. In dem Ansatz sind 37 Mio. € (Vorjahr 30 Mio. €) Unterkunftskosten für Geflüchtete enthalten. Anerkannte Flüchtlinge erhalten keine Leis￾tungen mehr nach Asylbewerberleistungsgesetz, kön￾nen aber nachfolgend einen Anspruch auf Leistungen nach SGB II geltend machen. Der Bund erstattet die Unterkunftskosten für anerkannte Geflüchtete bis 2018 vollständig. Die Aufwendungen für das Bildungs- und Teilhabepaket steigen um 29 T€. Die Planansätze wurden ausgehend von einer weiterhin steigenden Nutzung der zur Verfü￾gung stehenden Angebote entsprechend erhöht. Der Großteil der Steigerung wurde bereits in der Vorjahres￾planung berücksichtigt. Bezirksumlage Die Bezirksumlage wurde entsprechend dem aktuellen Diskussionsstand für 2018 mit 183,1 Mio. € geplant und gegenüber dem Vorjahr um 17,8 Mio. erhöht. Dem liegt die Erwartung der umlagezahlenden Kommunen zu￾55 grunde, dass der Bezirk den Umlagesatz nicht wesent￾lich verändern wird. Zudem enthält der Ansatz die An￾nahme, dass die Ländermilliarde aus den Bundesent￾lastungsmitteln 2018 zur direkten Entlastung der Bezir￾ke verwendet wird und sich somit mindernd auf das Umlagesoll auswirkt. Weitere Transferaufwendungen Die weiteren Transferaufwendungen mit 145,5 Mio. € oder 7,4 % der ordentlichen Aufwendungen beinhalten sonstige Ausgleichszahlungen. Diese sind zum Beispiel die Gewerbesteuerumlage, Verlustausgleiche an städti￾sche Töchter und Eigenbetriebe, weitere Zuschüsse aufgrund gesetzlicher und sozialer Verpflichtungen, die allerdings nicht den Sozialbereich betreffen, sowie Zuweisungen an das Land. Die weiteren Transferaufwendungen nehmen im Ver￾gleich zum Plan 2017 insgesamt um 811,5 Mio. € oder 8,6 % zu. Der Posten „Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Ver￾lustausgleiche)“ steigt um 4,4 Mio. € auf 54,6 Mio. € an. Er beinhaltet weitere Zuschüsse, die aus gesetzlichen oder rechtlichen Verpflichtungen entstehen, beispiels￾weise an das Germanische Nationalmuseum oder die Nürnberger Symphoniker. Ferner ist mit 13,5 Mio. € die Krankenhausumlage enthalten. Für Verlustausgleiche an die Eigenbetriebe NüBad, FSN, SUN (Anteil Umweltanalytik: 1,8 Mio. €) sowie an die Städtischen Werke Nürnberg, die noris inklusion gGmbH wurden insgesamt 5,7 Mio. € mehr als im Vor￾jahr veranschlagt. Die Gewerbesteuerumlage wurde wegen des höheren Gewerbesteueransatzes im Vergleich zur Vorjahrespla￾nung um 1,4 Mio. € höher eingeplant. 56

Download ↓