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Referat VII

Haushalt 2019 · Band 1 · Seiten 436–442 · Seiten 436–442 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

Geschäftsbereich Referat VII: 02 Leibrenten (Erwerb von Grundstücken); Pauschale 1) Leibrenten für auf Rentenbasis erworbene Grundstücke aus Kaufverträgen und Baulandumlegung. Der Zinsanteil wird im Ergebnishaushalt (Produkt 111720, Sachkonto 64210400) eingeplant. 2) keine 3) Kostenschätzung 4) keine 10 Erwerb von Grundstücken, allgemeine Vorratskäufe (Pauschale) 1) Ein angemessener Grundstock an Vorratsgelände muss vorhanden sein, da sonst Baumaßnahmen für den Gemeinbedarf und Gemeingebrauch nicht verwirklicht werden können, wenn der Geschäftspartner/die Ge￾schäftspartnerin nur im Tauschwege den erforderlichen Grundbesitz abgibt. Ein Teil des geleisteten Aufwan￾des für den Erwerb von Vorratsflächen kommt infolge gezielter Wirtschaftsmaßnahmen der Stadt durch kurz￾fristigen Verkauf wieder dem Vermögensgrundstock und damit der Finanzierung von weiterem Grunderwerb zugute. 2) Erhöhung wegen erhöhtem Mehrbedarf und steigender Bodenpreise 3) Kostenannahme 4) keine 11 Mehrzuteilungen an Bauland bei Umlegungen gem. BauGB (Bodenordnung); Pauschale 1) Das Liegenschaftsamt erhält bei Baulandumlegungen durch das Amt für Geoinformation und Bodenordnung in fast allen Fällen Mehrzuteilungen an Bauland, die in Geld zu entschädigen sind. Der gesamte Aufwand für die Mehrzuteilung an Bauland bei Umlegungen nach dem BauGB kommt durch kurzfristigen Verkauf wieder dem Vermögensgrundstock zugute und wird damit zur Finanzierung von weiterem Grunderwerb frei. 2) keine 3) Kostenannahme 4) keine 432 12 Grunderwerb aus Abnahmeansprüchen gemäß BauGB (Pauschale) 1) Das Baugesetzbuch sieht hinsichtlich des gesetzlichen Vorkaufsrechts der Gemeinden vor, dass die Gemein￾den in Erfüllung gesetzlicher Pflichten einem bestimmten Eigentümer, dessen Grundstück im Rahmen städte￾baulicher Maßnahmen benötigt wird, Austausch- oder Ersatzland zur Verfügung stellen. 2) keine 3) Kostenannahme 4) keine 13 Beiträge für städtische Grundstücke (Pauschale) 1) Aus dem Ansatz werden Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge für stadteigene Grundstücke gemäß den Bescheiden des Eigenbetriebs Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg sowie des Eigenbetriebs Stadtent￾wässerung und Umweltanalytik Nürnberg finanziert. 2) keine 3) Kostenannahme 4) Erstattungen von Erschließungs- und Anschlusskosten 433 14 Städtische Wohnungsbaudarlehen (sozialer Wohnungsbau), Pauschale Gegenseitig deckungsfähig mit Pauschale Nr. 16 "Grundstücksverbilligung für den sozialen Mietwohnungsbau (Darlehen) - Pauschalansatz" 1) Die Situation auf dem Nürnberger Wohnungsmarkt ist angespannt. Das Bevölkerungswachstum hält weiter an und verursacht einen starken Nachfragedruck in allen Wohnungsmarktsegmenten. Der Wohnungsbau hat mit der in den letzten Jahren gestiegenen Nachfrage nicht Schritt halten können. Insbesondere im Teilmarkt des bezahlbaren Wohnraums für einkommensschwache Bevölkerungsschichten fehlt ein ausreichendes Angebot. Dieser Effekt wird noch dadurch verstärkt, dass der Bestand an geförderten Wohnungen durch Auslaufen von Bindungen weiter abschmilzt. Die städtischen Wohnungsbaudarlehen sind als Komplementärmittel zur staatlichen Wohnungsbauförderung erforderlich, um Wohnraum mit dauerhaft tragbaren Mieten zu schaffen. Ohne Einsatz städtischer Mittel kön￾nen die bereitgestellten staatlichen Kontingente nicht gebunden werden. 2) Rückführung auf den bisherigen Ansatz von 500.000€ pro Jahr. 3) nicht relevant 4) keine 15 Fonds zur Realisierung wohnungspolitischer Schwerpunkte (Pauschale): Sicherung von Belegungsbindungen und Vorkaufsrechten, Verlustausgleiche und Sonderprojekte Gegenseitig deckungsfähig mit Pauschale Nr. 17 „Zuschüsse zu Eigentumsförderung (Pauschalansatz)“ 1) Der Fonds wurde im Jahr 1986 als flexibles Instrument zur Durchsetzung wohnungspolitischer Zielsetzungen geschaffen. Die Mittel werden insbesondere zur Finanzierung von aktuellen wohnungspolitischen Sonderauf￾gaben und Projekten eingesetzt, die unregelmäßig anfallen, wie z. B. externe Gutachten und wissenschaftli￾che Erhebungen. 2) Reduzierung des Ansatzes wg. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelbedarf. Zur Gewährleistung dieser Finanzierung war es notwendig, die Kostenansätze in investiv und konsumtiv aufzuteilen 3) nicht relevant 4) keine 434 16 Grundstücksverbilligung für den sozialen Mietwohnungsbau (Darlehen) - Pauschalansatz Gegenseitig deckungsfähig mit Pauschale Nr. 14 "Städt. Wohnungsbaudarlehen (sozialer Wohnungsbau) -Pau￾schalansatz“ 1) In Nürnberg stößt der geförderte Mietwohnungsbau mit Grundstückskosten in Höhe des Verkehrswertes an wirtschaftliche Grenzen. Dies hat zur Folge, dass Bauherren bei den Ansätzen für im Eigentum befindliche Grundstücke erhebliche Verzichte leisten müssen. Gibt die Stadt Nürnberg Grundstücke ab, muss der Ver￾kaufspreis auf ein vertretbares Maß gesenkt werden. Aus Gründen der Transparenz, der Haushaltsklarheit und -wahrheit werden die städtischen Grundstücke für den sozialen Mietwohnungsbau seit 1995 zum Ver￾kehrswert veräußert und durch Gewährung von Darlehen aus dem MIP-Ansatz subventioniert. 2) keine 3) Kostenannahme 4) keine 435 17 Zuschüsse zu Eigentumsförderung (Pauschale) Gegenseitig deckungsfähig mit Pauschale Nr. 15 „Fonds zur Realisierung wohnungspolitischer Schwerpunkte - Pauschalansatz“ 1) Das seit 1999 existierende Programm „100 Häuser für 100 Familien“ gewährt Käufern oder Bauherren von Familieneigenheimen und -wohnungen einen Zuschuss (Grundbetrag: 10.000 €) zuzüglich einer Kinderzulage sowie einer Energieeffizienz-Komponente in Form der „Öko-Zulage“. Der Zuschuss ermöglicht jungen Familien mit geringem und mittlerem Einkommen Wohneigentum in Nürnberg zu schaffen und wirkt so der Abwanderung dieser für das soziale Gefüge wichtigen Bevölkerungsgruppe entgegen. 2) keine 3) nicht relevant 4) keine 18 Vorratskäufe Gewerbegrundstücke (Pauschale) 1) Eine gezielte kommunale Wirtschaftspolitik ist nur möglich, wenn eine genügend große Zahl von Gewerbeflä￾chen vorhanden ist, die der Industrie und den Gewerbebetrieben angeboten werden kann. Dies setzt jedoch voraus, dass die Grundstücke erst erworben werden müssen. Der gesamte Aufwand für den Erwerb von Grundbesitz für Zwecke der kommunalen Wirtschaftspolitik kommt durch kurzfristigen Verkauf wieder der Fi￾nanzierung von weiterem Grunderwerb zugute. 2) keine 3) Kostenannahme 4) keine 19 Gewerbliche Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen (Pauschale) 1) Finanzinvestitions- und Grunderwerbsansatz für Betriebe und deren Anlagen, vorwiegend aus dem Innen￾stadtbereich, für die planungsgerechte Verwendung dieser Flächen zur Umsetzung des Wirtschaftsprogram￾mes. Außerdem dienen die Mittel für die Schaffung von Gewerbezentren sowie für Gewerbeflächenrecycling. 2) keine 3) Kostenannahme 4) keine 436 20 Märkte: Sanierungsmaßnahmen (Pauschale) 1) Die für 2018 geplanten Sanierungen wurden aufgrund von vorgezogenen Maßnahmen im Bereich der Gaslei￾tung – Stromtrasse nach hinten verschoben. Für die Jahre 2019 und 2020 sind nun die nötigen Gebäudesan￾ierungen auf dem Gelände des Großmarktes vorgesehen. Die Hameico-Halle soll zurückgebaut werden, da￾mit versicherungsrechtliche Auflagen im Bereich des Brandschutzes und der Trinkwasserleitungen erfüllt wer￾den. Des Weiteren werden Sanierungen an dem Gebäude Ladenzeile notwendig. 2) Fortschreibung des aktuellen Bedarfs 3) Kostenannahme 4) keine 66 Erwerb von Ersatz- und Ausgleichsflächen 1) Die Novellierung des Baugesetzbuchs (BauGB) 1998 und die Novellierung des Bayerischen Naturschutzge￾setzes 2005 besagen, dass bei Bebauung von Natur und Landschaft ein Ausgleich geleistet werden oder Er￾satzflächen geschaffen werden muss. Da in den künftigen Jahren potentielle Bauflächen vorhanden sein wer￾den, entsteht ein erheblicher Flächenbedarf für externen Ausgleich und Ersatz für Artenschutz. Der Erwerb von Ersatz- und Ausgleichsflächen wird aus dieser Pauschale finanziert. 2) Einmalige Erhöhung im Jahr 2019 für den besonderen Artenschutz gem. §§ 44-47 BNatSchG insbesondere für zu schützende Vogelarten. 3) Kostenannahme 4) keine 437 84 Grundstückskäufe Umlegungsausschuss (P) 1) Die Bodenordnung nach dem Baugesetzbuch (Umlegung und vereinfachte Umlegung nach den §§ 45 ff., 80 ff BauGB) ist als eine hoheitliche Maßnahme zur erforderlichen Neuordnung der Grundstücke u.a. zur Ver￾wirklichung eines Bebauungsplans geregelt. Das gesetzliche Umlegungsverfahren wird vom Stadtrat ange￾ordnet. Zur Vereinfachung und Beschleunigung der Umlegungsverfahren ist es erforderlich, Flächen für einen mögli￾chen Grundstückstausch zur Verfügung zu haben - dafür müssen von der Umlegungsstelle Grundstückskäufe getätigt werden. Im Übrigen ist Fläche ist ein zunehmend knappes Gut. Um ihren zentralen Aufgaben der Daseinsvorsorge nachzukommen und Stadtentwicklung nachhaltig zu betreiben, brauchen Städte auch künftig eine angemes￾sene strategische Grundstücksreserve. Strategisches Flächenmanagement und aktive Liegenschaftspolitik sind trotz angespannter Haushaltslage und zahlreichen weiteren Herausforderungen mehr denn je Kernaufga￾ben der kommunalen Zukunftssicherung. Das fiskalische Ziel von Liegenschaftspolitik darf dabei nicht im Vordergrund stehen. Vielmehr sollte auch die Liegenschaftspolitik als ein Instrument strategischen Flächenmanagements darauf ausgerichtet sein, die Steuerungs- und Strategiefähigkeit der Städte zu bewahren. Auch diesem Ziel dient der Grunderwerb. 2) keine 3) Kostenannahme 4) keine 438

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