Referat VI
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Geschäftsbereich Referat VI:
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Kunst in der Stadt, Gedenksteine und -tafeln, Stelen, Beschriftungen (Pauschale)
1) Pauschale für Ankauf bzw. Durchführung von künstlerischen Arbeiten.
Laut Stadtratsbeschluss vom 14.11.1978 sollen für künstlerische Aktivitäten 1 % der Investitionskosten bereitgestellt werden.
Der Ankauf bzw. die Durchführung künstlerischer Arbeiten erfolgt nach Vorbehandlung im Beirat für Bildende
Kunst und abschließender Entscheidung in den zuständigen Stadtratsgremien. Vom Haushaltsansatz sind 10
% zweckgebunden für den Ankauf künstlerischer Arbeiten („Bürobilder“). Erhöhung der Pauschale seit 2014
wegen Gedenksteinen, -tafeln, Stelen und Beschriftungen.
2) keine
3) Kostenannahme
4) keine
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U-Bahn-Erneuerungs- und -Ergänzungsmaßnahmen (Pauschale)
- Bei Einsatz von Stellplatzmitteln entsprechende Verringerung der städtischen Mittel; zusätzliche Zuschüsse erhöhen die Auszahlungsansätze. -
1) Gemäß § 3 Ziff. 1.2 des Vertrages über die Verpachtung der U-Bahn obliegt der Stadt die Erneuerung (einschließlich der nachträglichen Ergänzung und Änderung) der U-Bahn-Anlagen bzw. Teilanlagen; u.a. betrifft
dies die Erneuerung der Fahrtreppen und der Kommunikationssysteme. Nach erfolgtem Einvernehmen mit
der VAG veranlasst die Stadt Nürnberg die notwendigen Maßnahmen.
Der Erneuerungsbedarf in der U-Bahn Nürnberg erhöht sich mit steigendem Alter der Anlagen. Mit dem Bau
der ersten U-Bahnanlagen wurde vor über 40 Jahren begonnen. Bau-/Anlagenteile, deren Lebensdauer bereits abgelaufen sind (z.B. Fahrtreppen, Aufzüge, Gleise etc.) wurden in der Vergangenheit mit den unter dieser MIP-Nr. bereitgestellten Mitteln bereits erneuert, so dass ein Erneuerungsstau bisher weitgehend vermieden werden konnte. Zusätzlich zu diesen Maßnahmen kommen nach und nach weitere Bau-/Anlagenteile in
ein Lebensalter, in dem eine Erneuerung unumgänglich ist, da eine laufende Reparatur durch die VAG nicht
wirtschaftlich ist.
Verbunden mit der Erneuerung von Anlagenteilen, die auf der U-Bahn durchgängig laufen (z.B. Stromversorgung), sind aufgrund geänderter Vorschriften Auflagen der Technischen Aufsichtsbehörde, die Betriebssicherheit zu verbessern und den aktuellen Stand der Technik herzustellen.
2) keine
3) Kostenannahme / detaillierte Kostenberechnung
4) Keine. Zu Stellplatzmitteln bzw. Zuschüssen siehe oben.
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