Referats-/Geschäftsbereichsübergreifender Bereich
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Geschäftsbereichs- und referatsübergreifende Maßnahmen:
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Baupauschale (allgemeiner Hochbau)
1) Pauschale für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten im Hochbaubereich sowie Baumaßnahmen (im Einzelfall
jeweils unter 500 T€) zur Substanzerhaltung. Maßnahmen, die keine Investitionen darstellen werden im Ergebnishaushalt veranschlagt.
2) Fortschreibung des aktuellen Bedarfs. Liste der Einzelmaßnahmen im Anschluss an die Erläuterungen der
Pauschalen.
3) Kostenschätzung
4) keine
04
Pauschale für bewegliches, immaterielles Vermögen und geringwertige Wirtschaftsgüter
Künftig existiert nur noch ein Investitionsauftrag. Die Unterscheidung erfolgt über die Kostenarten.
1) Pauschale zur Beschaffung von beweglichen und immateriellen Vermögen sowie geringwertige Wirtschaftsgüter. Die Aufteilung erfolgt entsprechend den Vorgaben der kaufmännischen Buchführung.
- Bewegliches Vermögen: Anlagegüter mit einem Netto-Anschaffungswert von über 1.000 €. Individuelle
Nutzungsdauer je nach Anlagenklasse.
- Geringwertige Wirtschaftsgüter: Wirtschaftsgüter mit einem Netto-Anschaffungswert von 801 € bis 1.000 €
werden über die Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle abgeschrieben
Diese Pauschale umfasst die ehemaligen Ansätze der Pauschalen 71 „Weißgeräte“ und 78 „Weißgeräte
Schulen“.
2) Reduzierung wegen Anhebung der Grenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter auf 800 €. Es entsteht ein erhöhter Aufwand im K1-Budget, investiv fällt weniger an.
3) nicht relevant
4) keine
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Pauschale für bewegliches Vermögen immaterielles Vermögen und geringwertige Wirtschaftsgüter
(externe Kostendecker)
Künftig existiert nur noch ein Investitionsauftrag. Die Unterscheidung erfolgt über die Kostenarten.
1) Pauschale zur Beschaffung von beweglichem Vermögen, immateriellem Vermögen und geringwertige Wirtschaftsgüter für die beiden noch im MIP verbliebenen Kostendecker (Friedhofsverwaltung sowie Marktamt
und Landwirtschaftsbehörde).
2) keine
3) nicht relevant
4) keine
06
Pauschale für Investitionszuschüsse
1) Investitionszuschüsse für die Förderung nicht-städtischer Baudenkmäler.
2) keine
3) nicht relevant
4) keine
07
Planungskosten für nicht-finanzierte MIP-Maßnahmen
Mittel für Mehrkosten, die bei konkreten MIP-Einzelmaßnahmen anfallen können, werden zunächst zentral bei
dieser Pauschale veranschlagt.
2019: 7.347 T€ für die WBG KOMMUNAL, 1.817 T€ für Ref. VI, 20.675 T€ für das HOCHBAUAMT und 1.795 T€
für SÖR.
1) Mittel, um Planungen (bis einschließlich Planungsphase 5) für bislang im MIP nicht finanzierte Maßnahmen
und künftige Hochbau-Baupauschalemaßnahmen durchführen zu können. Außerdem werden Mittel für Mehrkosten, die bei konkreten MIP-Einzelmaßnahmen anfallen können, zunächst hier veranschlagt.
2) Fortschreibung des aktuellen Bedarfs.
3) nicht relevant
4) keine
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Kommunalinvestitionsprogramm (KIP)
1) Der Bund hat ein Sondervermögen "Kommunalinvestitionsförderungsfonds" in Höhe von 3,5 Milliarden € (Anteil Bayern 289,24 Millionen €) zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände in den Jahren 2015 bis 2018 eingerichtet. Grundlage der Förderung sind das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz und die dazu von Bund und Ländern geschlossene Verwaltungsvereinbarung.
Die Stadt Nürnberg hat sich mit folgenden Maßnahmen beworben, die mit Schreiben vom 11.05.2016 in das
Förderprogramm aufgenommen wurden:
- Verbesserungen (Barrierefreiheit) am Bahnhofsplatz (Bahnhofsvorplatz);
- Barrierefreier Ausbau von bis zu 60 Bushaltesteigen;
- Amtsgebäude BA/O Fischbacher Hauptstraße,
- Bau eines Plattformliftes und einer Behindertentoilette;
- Äußere Laufer Gasse 19-27, barrierefreie Erschließung von EP und LA;
- Bismarckschule, barrierefreier Zugang und zwei Aufzugsanlagen;
- Rathausplatz 2, Barrierefreier Umbau des Aufzuges an der Ehrenhalle;
- Marientorgraben 11, Hochbauamt, Einbau einer Behindertentoilette im EG, barrierefreie Erschließung
der Besprechungs-, Veranstaltungs- und Archivräume im UG;
- Bauhof 9, Baureferat, Einbau eines Plattformliftes und eines behindertengerechten WCs im EG;
- Lorenzer Str. 30, Verwaltungsgebäude, barrierefreie Erschließung des Dachgeschosses im Zuge der Erneuerung der Aufzugsanlage (ebenfalls barrierefrei) und Umbau eines Sanitärraumes zur Behindertentoilette;
- Marientorgraben 11, energetische Sanierung der Flachdächer über dem 5. und 6. Obergeschoss;
- Lorenzer Str. 32, Kunsthalle Dachsanierung
2) Fortschreibung des aktuellen Bedarfs
3) nicht relevant
4) Zuwendungen nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz - KInvFG
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Kommunalinvestitionsprogramm Schule – KIP-S (P)
1) Der Bund hat das im Jahr 2015 aufgelegte Kommunalinvestitionsprogramm ausgeweitet um Maßnahmen zur
Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen in Bayern zu fördern. Bis zum 27.04.2018
hatte die Stadt Nürnberg die Möglichkeit sich zu bewerben. Die Bewerbung erfolgte für folgende Maßnahmen:
- Pirckheimer Gymnasium (Gibitzenhofstr. 151): Dachsanierung
- Dürer-Gymnasium (Sielstr. 17): Sanierung Fachunterrichtsraum Chemie
- Hans-Sachs-Gymnasium (Löbleinstr. 10): Sanierung Fachunterrichtsraum Chemie
- Hintere Insel Schütt GS und MS (Hintere Insel Schütt 5): Sanierung Dach, Fassade, Fenster + Interim
- Schweinauer Straße MS (Schweinauer Str. 20): Dachsanierung bzw. Sanierung, inkl. Fenster
Auf die Stadt Nürnberg entfällt eine Fördersumme von 9,290 Mio. €.
2) Fortschreibung
3) Kostenschätzung
4) Zuwendungen nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz - KInvFG
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