Geschäftsbereich 3. BM
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Geschäftsbereich 3. Bürgermeister (Schule):
00030
Schulzentrum Rothenburger Straße 401 (ÖPP)
- Die Maßnahme ist deckungsfähig mit den Einzelmaßnahmen 00034, 00179, 00181 bis 00183. -
1) Für die im Aufbau befindliche Johann-Pachelbel-Realschule sowie die neue Staatliche Fachoberschule II
wurde im Rahmen eines ÖPP-Verfahrens ein neues Gebäude errichtet und zum Schuljahresbeginn
2017/2018 in Betrieb genommen. Der Gebäudekomplex wird unter dem Namen „Schulzentrum Rothenburger
Straße 401“ geführt. Für einen Zeitraum von 25 Jahren werden vom privaten Partner Gebäudemanagementleistungen erbracht. Nach Fertigstellung der Maßnahme werden noch Gebäudemanagementraten, sonstige
von der Stadt zu tragende Kosten, Vandalismusschäden und Tilgungsleistungen veranschlagt.
2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund von Nachzahlungen im Bereich Catering, Erhöhung der Unterhaltskosten und Miete für einen Sportplatz. Erhöhung der Drittmittel aufgrund des Bescheides vom 08.05.2018
3) Kostenberechnung. Bei den investiven Gesamtkosten werden auch Zinsen der Zwischenfinanzierung berücksichtigt. In den konsumtiven Gesamtkosten nicht enthalten sind die konsumtiven Zinsen für die Endfinanzierung, da diese zentral im Gesamthaushalt veranschlagt werden.
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG
5) 08/2015, 08/2017
00033
Michael-Ende-Schule; Neubau Grundschule und Hort (ÖÖP)
- Die Maßnahme ist deckungsfähig mit den Einzelmaßnahmen 00153 und 00154. -
1) Es ist eine vollständig gebundene, fünfzügige Ganztagsgrundschule mit integriertem Hort sowohl für den
Stadtteil als auch sprengelübergreifend geplant. Die Realisierung und die Vergabe der Gebäudemanagementleistungen des Neubaus der Volksschule Schweinauer Straße (St. Leonhard) erfolgt in Form einer ÖffentlichÖffentlichen-Partnerschaft (ÖÖP). Die Schule wurde in Michael-Ende-Schule umbenannt.
2) Reduzierung der Drittmittel, Bescheid vom 13.08.2018
3) Kostenberechnung. Bei den investiven Gesamtkosten werden auch Zinsen der Zwischenfinanzierung, zu zahlen an die privaten bzw. öffentlichen Partner, berücksichtigt. In den konsumtiven Gesamtkosten nicht enthalten sind die konsumtiven Zinsen für die Endfinanzierung, da diese zentral im Gesamthaushalt veranschlagt
werden.
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG
5) 2014 / 2016
332
00034
Förderzentrum Paul-Moor-Schule mit schulvorbereitenden Einrichtungen (ÖPP)
- In den Gesamtkosten sind die bis 2006 angefallenen Auszahlungen enthalten. -
- Die Maßnahme ist deckungsfähig mit den Einzelmaßnahmen 00030, 00179, 00181 bis 00183. -
1) Der Neubau des Förderzentrums Paul-Moor-Schule wurde im Rahmen eines ÖPP-Verfahrens errichtet. Die
Schule ist seit dem Schuljahresbeginn 2014/2015 in Betrieb. Sie wurde vermögensmäßig erfasst, die Umschuldung hat stattgefunden und das Darlehen ist eingerichtet. Die weitere Veranschlagung bezieht sich auf
die Darlehens- und Gebäudemanagementzahlungen.
2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund von Nachzahlungen im Bereich Catering
3) Kostenberechnung. Bei den investiven Gesamtkosten werden auch Zinsen der Zwischenfinanzierung, zu zahlen an die privaten bzw. öffentlichen Partner, berücksichtigt. In den konsumtiven Gesamtkosten nicht enthalten sind die konsumtiven Zinsen für die Endfinanzierung, da diese zentral im Gesamthaushalt veranschlagt
werden.
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG
5) 2013 / 2014
00153
Schulkomplex BBS: Neubau (ÖÖP)
- Die Maßnahme ist deckungsfähig mit den Einzelmaßnahmen 00033 und 00154. Endgültige Gesamtkosten stehen erst nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens fest.-
1) Da die derzeitige Bertolt-Brecht-Schule abgerissen werden muss, ist ein Neubau erforderlich. Im Stadtrat vom
26.04.2017 wurde die Wirtschaftlichkeit der Realisierung im Rahmen eines ÖÖP auf Grundlage einer Kostenberechnung nach DIN 276 nachgewiesen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung damit beauftragt, mit der WBGKommunal einen ÖÖP-Vertrag zu schließen, was im Sommer 2017 erfolgte. Im Stadtrat am 19.09.2018
wurde die Vergabe der weiteren Planungs- und aller Bauleistungen an einen Generalunternehmer beschlossen.
2) Anpassung der Kostenberechnung aus 02/2017 wg. Übernahme durch Generalunternehmer und dem überdurchschnittlichen Anstieg der Baupreise. Anpassung des Mittelabflusses.
3) Kostenannahme. Bei den investiven Gesamtkosten werden auch Zinsen der Zwischenfinanzierung, zu
zahlen an die privaten bzw. öffentlichen Partner, berücksichtigt. In den konsumtiven Gesamtkosten nicht enthalten sind die konsumtiven Zinsen für die Endfinanzierung, da diese zentral im Gesamthaushalt veranschlagt
werden.
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG
5) 2018 / 2021
333
00154
Gretel-Bergmann-Schule (ÖÖP)
- Die Maßnahme ist deckungsfähig mit den Einzelmaßnahmen 00033 und 00153. -
1) Mit Stadtratsbeschluss vom 17.04.2013 wurde der Umsetzung des Neubaus der Grundschule mit Hort an der
Bertolt-Brecht-Straße (Dependance der Grundschule Zugspitzstraße) durch die WBG-Kommunal im Rahmen
eines ÖÖPs zugestimmt. Die bisherige Maßnahme „Dependance Zugspitzstr. (bisherige Bez. KarlSchönleben-Str.) Neubau Grundschule und Hort (ÖÖP)“ wurde nun umbenannt in „Gretel-Bergmann-Schule
(ÖÖP)“.
2) Reduzierung der Drittmittel
3) Kostenberechnung. Bei den investiven Gesamtkosten werden auch Zinsen der Zwischenfinanzierung, zu
zahlen an die privaten bzw. öffentlichen Partner, berücksichtigt. In den konsumtiven Gesamtkosten nicht
enthalten sind die konsumtiven Zinsen für die Endfinanzierung, da diese zentral im Gesamthaushalt veranschlagt werden.
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG
5) 2015 / 2017
334
00179, 00181 - 00183
Generalsanierung Schulen (ÖPP)
- Die Maßnahmen sind gegenseitig zu den Maßnahmen 00030 und 00034 deckungsfähig. -
1) Im Rahmen von ÖPP-Verträgen wurde die Generalsanierung folgender Schulhäuser durchgeführt:
00179 Sigena-Gymnasium
00181 Hans-Sachs-Gymnasium, Turnhalle
00182 Kopernikusschule
00183 Adalbert-Stifter-Schule
Nach Fertigstellung der Maßnahmen werden noch Gebäudemanagementraten, sonstige von der Stadt zu tragende Kosten und Vandalismusschäden sowie die Tilgungsleistungen veranschlagt und verausgabt.
2) Anpassung an die vertraglichen Gegebenheiten und aktuellen zuschussrechtlichen Gegebenheiten. Bei den
investiven Gesamtkosten wurden auch die Zinsen der Zwischenfinanzierung, zu zahlen an die privaten bzw.
öffentlichen Partner, mit einbezogen. In den konsumtiven Gesamtkosten nicht enthalten sind die konsumtiven
Zinsen für die Endfinanzierung, da diese zentral im Gesamthaushalt veranschlagt werden. Erhöhung der Gesamtkosten wegen LED-Nachrüstungen.
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG
5) 00179 Sigena-Gymnasium: 2009 / 2011
00181 Hans-Sachs-Gymnasium, Turnhalle: 2009 / 2010
00182 Kopernikusschule: 2009 / 2010
00183 Adalbert-Stifter-Schule: 2009 / 2010
335
00252
PVS: Aufstockung, Brandschutz (FAG plus 15)
- Die Maßnahme wurde aus der Pauschale 31 – FAG plus 15 - herausgelöst. -
- Vorbehaltlich Kostenprüfung BIC. -
1) Durch die Aufstockung des Gebäudes um vier Geschosse wird Platz für die Einrichtung des gebundenen
Ganztagesangebotes für die Realschule und das Gymnasium in der Form von Lernlandschaften geschaffen.
Damit werden für die Schule von den 20 noch benötigten Klassenräumen 12 realisiert. Nach Fertigstellung
der Maßnahme soll in einem weiteren Schritt der im Schulhof stehende Holzpavillon entfernt werden.
Im Zuge der IZBB-Aufstockung soll auch eine Verbindung zwischen Altbau und IZBB-Gebäude über ein gemeinsames Treppenhaus geschaffen werden. Der Ersatz der über ein gemeinsames Treppenhaus wegfallenden Räume ist Teil der IZBB-Bau Aufstockung. Die räumliche Anbindung ist erforderlich, um den baulichen
Brandschutz im Altbau (zweiter unabhängiger Rettungsweg) zu gewährleisten.
2) Erhöhung der Drittmittel aufgrund eines aktuellen Zuschussbescheides vom 28.05.2018.
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG (Sonderprogramm FAG plus 15).
5) 2017 / 2019
00555
Neue Hegelstr. 17: Erweiterung 1. +2. BA
- Deckungsfähig mit Maßnahme 00554: Neue Hegelstraße 17: Erweiterung Kiho – (siehe Ref. V)
- Vorbehaltlich Kostenprüfung BIC -
1) Neubau für diversen schulischen Bedarf und separater Neubau v.a. für Mittagsbetreuung im 2.Bauabschnitt:
Nachverdichtung des Schulareals der Hegel-Grundschule im 1.Bauabschnitt nach Abriss des stillgelegten
Schwimmbads mit einem insgesamt 1.997 m²BGF großen dreigeschossigen Anbau an die Schule mit einem
508 m² BGF großen schulischen Anteil. Im 2.Bauabschnitt nach Abriss eingeschossiger Bestandsbebauung
Nachverdichtung mit dreigeschossigem freistehenden Neubau.
Die Erweiterung des Kinderhortes ist unter Maßnahmenziffer 00554 bei Ref. V veranschlagt. Die Planung und
Umsetzung erfolgt durch die WBG-Kommunal
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss
3) Kostenanschlag 1.BA/ Kostenberechnung 2. BA
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG
5) 2016, 1.BA: 2019, 2.BA: 2022
336
00561
Uhlandstr. 33: Umbau
1) Umbau der Kleinhallen an der Uhlandschule: Für die Grundschule soll eine Mittagsbetreuung eingerichtet
werden, für die Mittelschule sollen Speise- und Aufenthaltsräume geschaffen werden und für den Bereich
Ganztag sollen die mit dem Schulhauptgebäude verbundenen denkmalgeschützten Kleinhallen samt angefügtem 70er-Jahre-Anbau für diverse Zwecke umgenutzt werden. Im Zuge der 1.645 m² BGF umfassenden Maßnahme werden Brandschutzverbesserungen und behindertengerechte Erschließung des Schulhauptgebäudes
mit durchgeführt.
Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal geplant.
2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund von bisher unentdeckten Deckenschäden, Zusatzleistungen im Bereich Brandschutz, Cook&Chill-Küchenkonzept und Unterkalkulation verschiedener Gewerke.
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG.
5) 2017 / 2019
00650
Maiacher Straße Neubau (Schulen und Hort) (ÖPP)
1) Am Standort Maiacher Straße soll ein Neubau der 3-zügigen Grundschule Maiach und einer 6-zügigen Mittelschule, einem 3-gruppigen Hort, einer 3-fach Turnhalle und Freisportflächen, aufgeteilt auf zwei Bauabschnitte, entstehen. Es ist vorgesehen, diesen bei belegter Wirtschaftlichkeit, über eine Öffentlich-Private
Partnerschaft zu realisieren. Nach der Inbetriebnahme des Neubaus wird das bestehende, nicht mehr sanierbare Grundschulbestandsgebäude abgerissen.
2) Fortschreibung der Kostenannahme
3) Kostenannahme
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG
5) bisher noch nicht erfolgt
337
Aus der Pauschale 35 abgezweigte Einzelmaßnahmen für Brandschutz:
00669
- Die aus der Pauschale finanzierten Einzelmaßnahmen zur Beseitigung von Sicherheitsmängeln sind gegenseitig deckungsfähig. –
00669 Herschelplatz 1: Brandschutz
Baubeginn: 05/2018
Baufertigstellung: 10/2018
00710
Zugspitzstr. 119: Neubau Turnhallen
1) Durch den Großbrand am Standort Zugspitzstraße im April 2015 wurden die bestehenden Turnhallen sowie
einige Schulräume zerstört. Es wird daher nunmehr als Ersatzneubau eine Zweifachturnhalle mit zugehörigen
Betriebsräumen sowie diversen Grundschulräumen (Pausenhalle, Musiksaal, Werkraum, Mehrzweckraum)
geschaffen. Die Zweifachturnhalle wird in Systembauweise ausgeführt, der angelagerte zweigeschossige
Gebäuderiegel mit Sportbetriebsflächen und diversen Grundschulräumen in Massivbauweise. Die Planung
und Ausführung wurde von der WBG-Kommunal übernommen.
2) Erhöhung von Drittmitteln aufgrund aktuellen Zuschussbescheid vom 28.05.2018; Verringerung der Gesamtkosten aufgrund von Optimierungen in der Ausführungsplanung sowie günstigeren Submissionsergebnissen.
3) Kostenanschlag
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG; Versicherungsleistungen
5) 2017 / 2019
00717
Umweltstation Wöhrder See
1) Die Maßnahme umfasst die Errichtung einer Umweltstation als multifunktionales Gebäude (Bootshaus für
Zwecke des staatlichen Wasserwirtschaftsamtes, öffentliche Toilettenanlage für die Freizeitnutzungen im Umfeld, Umweltstation mit Bildungs- und Demonstrationsfunktionen), deren Gestaltung als ästhetisch anspruchsvolle, in das Landschaftsschutzgebiet erfolgt. Ziel ist die Umweltbildung von Schulklassen und interessierten
Bürgern.
2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund detaillierterer Planungen, Indizierung wg. verzögertem Baubeginn und
Erhöhung wg. notwendigen Ausstattungskosten.
3) detaillierte Kostenberechnung
4) Zuweisungen vom Land und Wasserwirtschaftsamt. Außerdem wird mit einer Spende gerechnet.
5) 2017 / 2019
338
00756
GS und Hort Am Thoner Espan 10, 1. und 2. BA
1) Die Grundschule am Thoner Espan soll erweitert werden. In einem 1. Bauabschnitt sind der Abriss der alten
Turnhalle und anschließend der Neubau einer 4-zügigen Grundschule mit 5 Mittagsbetreuungsräumen und
einem 10-gruppigen Hort geplant. Der zweite Bauabschnitt umfasst den Abriss des alten Schulgebäudes inkl.
Containerprovisorium und realisiert darüber hinaus die städtischen Hort-Ausbauziele. Die Dreifachturnhalle
soll als Ausweichstandort bei der künftigen Sanierung umliegender Turnhallen dienen. Die Maßnahme wird
von der WBG-Kommunal geplant.
2) Erhöhung der Gesamtkosten, da Mehrkosten in Höhe von 304.000 € wg. der Indexierung 2. Bauabschnitt
Turnhalle sowie Mehrkosten für WLAN-Komponenten entstanden sind. Anpassung an den voraussichtlichen
Mittelabfluss.
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG
5) Baubeginn Hauptmaßnahmen 2018, Gesamtfertigstellung mit Inbetriebnahme 2.BA 09/2022; der Rohbaubeginn wird aufgrund von überdurchschnittlichen Nachbarschaftsklagerisikos und deswegen überdurchschnittlicher Genehmigungsdauer von 2017 auf April 2018 verschoben, die Inbetriebnahme des 1.BA entsprechend
von September 2019 auf April 2020 verschoben.
00765
Errichtung Halleneinheiten Stützpunkt Taekwondo
1) Durch die überragende Förderung in ihren Heimatvereinen und eingebunden in die Sportförderung der SportElite-Schule Bertolt Brecht, konnten einige Sportlerinnen und Sportler internationale Erfolge erzielen.
Die Stadt beabsichtigt deshalb in Zusammenarbeit mit der Deutschen und Bayerischen Taekwondo-Union
sowie den örtlichen Vereinen die Errichtung eines Bundes- und Landesstützpunktes in Nürnberg.
Der Stützpunkt im Leistungszentrum Nürnberg Südost wird in das nordwestliche Teilgrundstück der BertoltBrecht-Schule eingebunden. Es sollen 2 Halleneinheiten mit modern ausgestatteten Räumen zur Trainingsunterstützung mit entsprechenden Sanitär- und Betriebsräumen entstehen.
2) keine
3) Kostenberechnung
4) Zuweisungen von Bund und Land. Außerdem wird eine Spende erwartet.
5) 2017 / 2019
339
00815
Sanierung Georg-Ledebour-Schule
1) Das Schulgebäude an der Georg-Ledebour-Str. 7 wurde 2004 fertiggestellt und weist aufgrund von Planungsund Ausführungsfehlern Bauschäden im Bereich der Fassade und des Daches auf. Gemäß dem Gutachten
der beauftragten Sachverständigen muss der Dachaufbau auf dem Schulgebäude komplett erneuert werden.
An der WDVS-Fassade des Schulgebäudes müssen wegen der Feuchteschäden Dämmplatten ausgetauscht
und der mangelhafte Putz auf der gesamten Fläche erneuert werden. Der umlaufende Dachüberstand der
Sporthalle, inkl. der Anschlüsse an das Hauptdach, ist zu sanieren.
2) Erhöhung der Gesamtkosten und Projekt Freeze (25.10.2017)
3) Kostenberechnung
4) keine
5) 2018 / /2019
00825
Bismarckschule: Sanierung Dach/ Fassade/ Fenster
1) Das Schulgebäude an der Bismarckstr. 20 gehört zu den bedeutendsten Bauten des Jugendstils in der Stadt
Nürnberg. Das aufwendig gestaltete Gebäude wurde von 1902-1904 errichtet. Aufgrund von massiven Schäden an der Fassade und am Dach und der daraus resultierenden Sicherheitsgefahr musste das Gebäude an
den beiden Straßenseiten eingerüstet werden. Bereits in 2017 wurden die dringendst notwendigen, nicht aufschiebbaren Sofortmaßnahmen im Bereich der Giebel und Ziergiebel umgesetzt. Gemäß den vorliegenden
Gutachten sollte die Sanierung des kompletten Daches und der vollständigen Fassade aufgrund Sicherheitsgefahr in den Jahren 2018/2019 ausgeführt werden.
Bei näherer Betrachtung der Fassade hat sich herausgestellt, dass auch die Fenster in einem schlechten Zustand sind. Neben Fenstern mit Zweifachverglasung existieren auch Verbundfenster, Kastenfenster und einfach verglaste Fenster. In der Aula und in den Klassenräumen der Ostfassade sind Kunststofffenster verbaut.
Die Erneuerung bzw. Sanierung der Fenster entsprechend den Vorgaben der Unteren Denkmalschutzbehörde wurde in die Maßnahme aufgenommen.
2) Mehrkosten wg. zusätzlicher Erneuerung und Sanierung der Fenster, Kosten für lüftungstechnische Anlagen
und statischer Sanierung der Flurdecken. Es wird mit einer höheren Förderung gerechnet.
3) Kostenberechnung
4) Förderung nach FAG möglich; Schätzung der Einnahmen
5) 2019 / 2019
340
00841
Erweiterungsbau GS Wandererstraße
1) Das Anwachsen der Schüler- und Klassenzahlen an der Grundschule Wandererstraße bedingt bis zur abschließenden Entspannung der Situation durch einen Schulneubau im Nürnberger Westen eine eilige Interimslösung. Es ist deshalb ein Erweiterungsbau geplant.
2) Erhöhung der Drittmittel aufgrund von aktuellen Kostenrichtwerten; Mehrkosten für Ausstattungsgegenstände
3) Kostenschätzung
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG
5) 2018 / 2019
00849
B7, Äußere Bayreuther Straße 61 (2 Großküchen, 6 Lehrküchen): Investitionszuschuss Kücheneinrichtung
1) Die B 7 benötigt am neuen Standort Äußere Bayreuther Str. 61 wieder eine entsprechende Küchenausstattung (2 Groß- und 6 Lehrküchen). Das Gebäude ist angemietet und soll spätestens zum Schuljahr 2019/2020
in generalsaniertem und umgebauten Zustand an die Stadt Nürnberg übergeben werden. Der Vermieter übernimmt als Service aus einer Hand auch die Planung und den Einbau der Küchen damit die Schnittstellen so
gering wie möglich gehalten und der sehr enge Bauzeitenplan eingehalten werden kann. Die Küchenausstattung sollte in 2019 dann mittels Einmalzahlung abgekauft werden, denn sonst müssten diese über Jahre hinweg finanziert und mit Zinsen zurückgezahlt werden. Dies würde auch Probleme hinsichtlich der Bewirtschaftung, der Wartung und des Unterhalts mit sich bringen. Zur Finanzierung der Küchenausstattung hat der Vermieter bereits in 2017 eine Aussage der Stadt Nürnberg benötigt, dass die Küchen in 2019 erworben werden.
Der Vertragsabschluss war in 2017 mit dem Vermieter nötig. Zwischenzeitlich wurde der Vertrag um mehrere
Nachträge ergänzt.
Außerdem werden Mehrkosten ggü. dem ursprünglichen Vertrag bezuschusst, welche die Planungskosten für
die Küche abdecken, sowie Lüftungsdecken, die aufgrund von notwendigen Sicherheitsstandards erforderlich
sind.
2) Neuaufnahme
3) Kostenschätzung
4) Förderung nach FAG ist möglich, wird momentan geklärt
5) 2019 / 2019
341
00852
Herschelschule Container Schule+Hort
1) Bei der kurzfristig anberaumten Maßnahme handelt es sich um ein Interimsgebäude zur Überbrückung von
Schul- und Hort-Bedarfen für Grundschulkinder. Es soll ein zweigeschossiges Gebäude in Container- / Modulbauweise errichtet werden, im Erdgeschoss ist ein dreigruppiger Hort und im Obergeschoss sind acht allgemeine Unterrichtsräume geplant. Das Gebäude muss auf der derzeitigen Pausenhoffläche der Grundschule
errichtet werden.
Der kurzfristig zu erfüllende Bedarf ergibt sich aus den steigenden Schülerzahlen in der Südstadt, der ortsnah
abgedeckt werden muss. Langfristig soll nach der Fertigstellung des ÖPP-Projektes Maiach mit dem Umzug
der Mittelschule ein Ausbau der GS Am Herschelplatz erfolgen.
2) Neuaufnahme; Erhöhung der Einnahmen aufgrund von neuen Kostenrichtwerten
3) Kostenschätzung
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG
5) 2018 / 2019
342
00862
IT-Strategie an Schulen
1) Der digitale Wandel verändert auch die Anforderungen an den Bildungsstandort Nürnberg und seine Schulen
als Lernort in der schulischen Bildung und der Erwachsenenbildung.
Der Geschäftsbereich Schule und Sport reagiert mit folgenden Maßnahmen auf diese Veränderungen, um den
Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrkräften die notwendige Infrastruktur zur Vermittlung der notwendigen
Kompetenzen zu ermöglichen und außerdem das Schulgebäude für die weitere gesellschaftliche Nutzung zu
öffnen:
• Medienentwicklungspläne an den Schulen und Qualitätsstandards im Rahmen des Kapitels Digitalisierung
im Orientierungsrahmen der städtischen Schulen.
• Weiterentwicklung des Aus- und Fortbildungskonzepts des Instituts für Pädagogik und Schulpsychologie.
• Ausstattungsstandards im Bereich Hardware und Software, die einerseits den pädagogischen Anforderungen genügen, andererseits effizient und kostengünstig beschafft und gewartet werden können. Anpassung der Klassenräume an die durch die Digitalisierung möglichen neuen Formen des Unterrichts.
• Zentrale Verwaltung von Daten zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit unter
Berücksichtigung der Ressourcen- und Verwaltungseffizienz.
• Zentrale Verwaltung der Geräte zur Optimierung von Service und Betrieb.
• Aufbau einer strukturierten LAN- und WLAN-Vernetzung in Nürnberger Schulen.
• Anbindung an das leistungsfähige Glasfasernetz der Stadt Nürnberg.
• Aufbau und Ertüchtigung eines modernen, leistungsfähigen und ausfallsicheren Mesh-Netzes inkl. Rechenzentren.
2) Neuaufnahme
3) Kostenanschlag
4) Es ist aktuell mit Einnahmen aus folgenden Förderprogrammen zu rechnen:
• Im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für öffentliche Schulen
und Plankrankenhäuser“ wird der Glasfaseranschluss von Schulgebäuden mit einer Förderung
i.H.v. 80 % der Kosten, max. 50.000 Euro je Schule gefördert.
Die Einnahmen sind anteilig in der vorsichtigen Einnahmenschätzung berücksichtigt und stellen ansonsten
Mehreinnahmen dar.
Die Richtlinie fördert weiterhin die Installation und Inbetriebnahme von BayernWLAN mit 80 % der Kosten,
max. 5.000 Euro je Schule. Aktuell werden Einsatzmöglichkeiten geprüft.
• Im Rahmen der „Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus – Digitalbudget für das digitale Klassenzimmer“ wird
weiterhin die Anschaffung sowie Inbetriebnahme digitaler Geräte und Software für den pädagogischen
Einsatz in allen Unterrichtsräumen mit einem Fördersatz von 90 % der förderfähigen Ausgaben gefördert.
Die zu erwartenden Einnahmen aus dem Förderprogramm sind vorsichtig geschätzt.
Das Förderprogramm „Digitalbudget“ ist befristet bis zum 31.12.2022.
5) 2018 / 2026
343
01005
PVS: Ausbau Mensa
1) Die Peter-Vischer-Schule ist ein kooperatives Schulzentrum mit Realschulzweig und gymnasialem Zweig im
Nürnberger Norden. Aktuell wird das Gebäude zur Beschulung des bereits vorhandenen gebundenen Ganztagsangebotes erweitert (MIP-Maßnahme 252). Bereits jetzt zeigt sich eine deutlich bessere Auslastung der
Kantine als bisher angenommen. Aufgrund des Bedarfes ist die Erweiterung der Mensa- und Küchenräume
dringend notwendig, um einen reibungslosen Kantinen- und Küchenbetrieb zu gewährleisten. Neben der Anpassung der Lüftungsanlage, erfolgen verschiedene Sanitär- und Elektroinstallationen gemäß den städtischen
Standards sowie der Einbau eines größeren Fettabscheiders.
Die Mensa soll künftig auch für schulische Veranstaltungen (Eltern- und Informationsabende etc.) genutzt werden, so dass auch ein Beamer mit Leinwand eingebaut wird.
Durch eine gemeinsame Ausführung mit der MIP-Maßnahme 252 ergeben sich verschiedene Synergieeffekte.
2) Neuaufnahme
3) geprüfte Kostenberechnung mit festgelegter Kostenobergrenze
4) keine
5) 2019 / 2019
344
01006
Integrierte Fachunterrichtsräume
1) Die inhaltliche Auseinandersetzung mit der Digitalisierung und deren Einfluss auf die berufliche Tätigkeit sind
von zentraler Bedeutung für den Bildungsauftrag der beruflichen Schulen. Digitalisierung ist sowohl Gegenstand
von Bildung als auch Werkzeug im Bildungsprozess. Das Zusammenspiel von Maschinen und IT-Technologie
hält Einzug in die gesamte berufliche Welt. Junge Menschen müssen befähigt werden, sich in einer digitalisierten Welt zurechtzufinden. Die souveräne Verwendung digitaler Werkzeuge ist für den Erfolg im Arbeitsleben
ebenso unerlässlich wie für eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe. Der kompetente Umgang mit Informations- und Kommunikationstechnologien stellt heute neben Lesen, Schreiben und Rechnen eine vierte
Kulturtechnik dar.
Der digitale Wandel verändert auch die Anforderungen an den Bildungsstandort Nürnberg und seine Schulen
als Lernort in der schulischen Bildung und der Erwachsenenbildung.
Der Geschäftsbereich Schule und Sport reagiert mit verschiedenen Maßnahmen auf diese Veränderungen, um
auf Grundlage des bayerischen Förderprogramms „Budget für integrierte Fachunterrichtsräume an berufsqualifizierenden Schulen“ die Rahmenbedingungen für die digitale Bildung mit Schwerpunkt auf Vernetzung von
Theorie und Praxis an berufsqualifizierenden Schulen zu optimieren und eine zeitgemäße Einrichtung von integrierten Fachunterrichtsräumen (iFU) zu etablieren.
2) Neuaufnahme
3) Kostenanschlag
4) Es ist mit der Einnahme von Fördergeldern im Rahmen der Richtlinie „Budget für integrierte Fachunterrichtsräume an berufsqualifizierenden Schulen“ zu rechnen. Gefördert wird die Ausstattung von iFUs sowie angemessene erforderliche Baumaßnahmen mit 90 % der förderfähigen Ausgaben.
Das Budget für die Stadt Nürnberg für 2018, welches in 2019 eingenommen werden kann, ist mit
rund 1,49 Mio. Euro beziffert. Ein voller Mittelabruf erscheint aktuell, unter dem Vorbehalt erforderlicher Kapazitäten bei SchB, H und OrgA/IT sowie bei Handwerkern und Firmen, voraussichtlich möglich.
Das Förderprogramm „Budget für integrierte Fachunterrichtsräume an berufsqualifizierenden Schulen“ ist befristet bis zum 31.12.2022.
5) 2018 / 2022
345