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← Haushaltsplan 2019 – Band 1

Geschäftsbereich 3. BM

Haushalt 2019 · Band 1 · Seiten 336–349 · Seiten 336–349 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

Geschäftsbereich 3. Bürgermeister (Schule): 00030 Schulzentrum Rothenburger Straße 401 (ÖPP) - Die Maßnahme ist deckungsfähig mit den Einzelmaßnahmen 00034, 00179, 00181 bis 00183. - 1) Für die im Aufbau befindliche Johann-Pachelbel-Realschule sowie die neue Staatliche Fachoberschule II wurde im Rahmen eines ÖPP-Verfahrens ein neues Gebäude errichtet und zum Schuljahresbeginn 2017/2018 in Betrieb genommen. Der Gebäudekomplex wird unter dem Namen „Schulzentrum Rothenburger Straße 401“ geführt. Für einen Zeitraum von 25 Jahren werden vom privaten Partner Gebäudemanagement￾leistungen erbracht. Nach Fertigstellung der Maßnahme werden noch Gebäudemanagementraten, sonstige von der Stadt zu tragende Kosten, Vandalismusschäden und Tilgungsleistungen veranschlagt. 2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund von Nachzahlungen im Bereich Catering, Erhöhung der Unterhaltskos￾ten und Miete für einen Sportplatz. Erhöhung der Drittmittel aufgrund des Bescheides vom 08.05.2018 3) Kostenberechnung. Bei den investiven Gesamtkosten werden auch Zinsen der Zwischenfinanzierung berück￾sichtigt. In den konsumtiven Gesamtkosten nicht enthalten sind die konsumtiven Zinsen für die Endfinanzie￾rung, da diese zentral im Gesamthaushalt veranschlagt werden. 4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG 5) 08/2015, 08/2017 00033 Michael-Ende-Schule; Neubau Grundschule und Hort (ÖÖP) - Die Maßnahme ist deckungsfähig mit den Einzelmaßnahmen 00153 und 00154. - 1) Es ist eine vollständig gebundene, fünfzügige Ganztagsgrundschule mit integriertem Hort sowohl für den Stadtteil als auch sprengelübergreifend geplant. Die Realisierung und die Vergabe der Gebäudemanagement￾leistungen des Neubaus der Volksschule Schweinauer Straße (St. Leonhard) erfolgt in Form einer Öffentlich￾Öffentlichen-Partnerschaft (ÖÖP). Die Schule wurde in Michael-Ende-Schule umbenannt. 2) Reduzierung der Drittmittel, Bescheid vom 13.08.2018 3) Kostenberechnung. Bei den investiven Gesamtkosten werden auch Zinsen der Zwischenfinanzierung, zu zah￾len an die privaten bzw. öffentlichen Partner, berücksichtigt. In den konsumtiven Gesamtkosten nicht enthal￾ten sind die konsumtiven Zinsen für die Endfinanzierung, da diese zentral im Gesamthaushalt veranschlagt werden. 4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG 5) 2014 / 2016 332 00034 Förderzentrum Paul-Moor-Schule mit schulvorbereitenden Einrichtungen (ÖPP) - In den Gesamtkosten sind die bis 2006 angefallenen Auszahlungen enthalten. - - Die Maßnahme ist deckungsfähig mit den Einzelmaßnahmen 00030, 00179, 00181 bis 00183. - 1) Der Neubau des Förderzentrums Paul-Moor-Schule wurde im Rahmen eines ÖPP-Verfahrens errichtet. Die Schule ist seit dem Schuljahresbeginn 2014/2015 in Betrieb. Sie wurde vermögensmäßig erfasst, die Um￾schuldung hat stattgefunden und das Darlehen ist eingerichtet. Die weitere Veranschlagung bezieht sich auf die Darlehens- und Gebäudemanagementzahlungen. 2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund von Nachzahlungen im Bereich Catering 3) Kostenberechnung. Bei den investiven Gesamtkosten werden auch Zinsen der Zwischenfinanzierung, zu zah￾len an die privaten bzw. öffentlichen Partner, berücksichtigt. In den konsumtiven Gesamtkosten nicht enthal￾ten sind die konsumtiven Zinsen für die Endfinanzierung, da diese zentral im Gesamthaushalt veranschlagt werden. 4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG 5) 2013 / 2014 00153 Schulkomplex BBS: Neubau (ÖÖP) - Die Maßnahme ist deckungsfähig mit den Einzelmaßnahmen 00033 und 00154. Endgültige Gesamtkosten ste￾hen erst nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens fest.- 1) Da die derzeitige Bertolt-Brecht-Schule abgerissen werden muss, ist ein Neubau erforderlich. Im Stadtrat vom 26.04.2017 wurde die Wirtschaftlichkeit der Realisierung im Rahmen eines ÖÖP auf Grundlage einer Kosten￾berechnung nach DIN 276 nachgewiesen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung damit beauftragt, mit der WBG￾Kommunal einen ÖÖP-Vertrag zu schließen, was im Sommer 2017 erfolgte. Im Stadtrat am 19.09.2018 wurde die Vergabe der weiteren Planungs- und aller Bauleistungen an einen Generalunternehmer beschlos￾sen. 2) Anpassung der Kostenberechnung aus 02/2017 wg. Übernahme durch Generalunternehmer und dem über￾durchschnittlichen Anstieg der Baupreise. Anpassung des Mittelabflusses. 3) Kostenannahme. Bei den investiven Gesamtkosten werden auch Zinsen der Zwischenfinanzierung, zu zahlen an die privaten bzw. öffentlichen Partner, berücksichtigt. In den konsumtiven Gesamtkosten nicht ent￾halten sind die konsumtiven Zinsen für die Endfinanzierung, da diese zentral im Gesamthaushalt veranschlagt werden. 4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG 5) 2018 / 2021 333 00154 Gretel-Bergmann-Schule (ÖÖP) - Die Maßnahme ist deckungsfähig mit den Einzelmaßnahmen 00033 und 00153. - 1) Mit Stadtratsbeschluss vom 17.04.2013 wurde der Umsetzung des Neubaus der Grundschule mit Hort an der Bertolt-Brecht-Straße (Dependance der Grundschule Zugspitzstraße) durch die WBG-Kommunal im Rahmen eines ÖÖPs zugestimmt. Die bisherige Maßnahme „Dependance Zugspitzstr. (bisherige Bez. Karl￾Schönleben-Str.) Neubau Grundschule und Hort (ÖÖP)“ wurde nun umbenannt in „Gretel-Bergmann-Schule (ÖÖP)“. 2) Reduzierung der Drittmittel 3) Kostenberechnung. Bei den investiven Gesamtkosten werden auch Zinsen der Zwischenfinanzierung, zu zahlen an die privaten bzw. öffentlichen Partner, berücksichtigt. In den konsumtiven Gesamtkosten nicht enthalten sind die konsumtiven Zinsen für die Endfinanzierung, da diese zentral im Gesamthaushalt veran￾schlagt werden. 4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG 5) 2015 / 2017 334 00179, 00181 - 00183 Generalsanierung Schulen (ÖPP) - Die Maßnahmen sind gegenseitig zu den Maßnahmen 00030 und 00034 deckungsfähig. - 1) Im Rahmen von ÖPP-Verträgen wurde die Generalsanierung folgender Schulhäuser durchgeführt: 00179 Sigena-Gymnasium 00181 Hans-Sachs-Gymnasium, Turnhalle 00182 Kopernikusschule 00183 Adalbert-Stifter-Schule Nach Fertigstellung der Maßnahmen werden noch Gebäudemanagementraten, sonstige von der Stadt zu tra￾gende Kosten und Vandalismusschäden sowie die Tilgungsleistungen veranschlagt und verausgabt. 2) Anpassung an die vertraglichen Gegebenheiten und aktuellen zuschussrechtlichen Gegebenheiten. Bei den investiven Gesamtkosten wurden auch die Zinsen der Zwischenfinanzierung, zu zahlen an die privaten bzw. öffentlichen Partner, mit einbezogen. In den konsumtiven Gesamtkosten nicht enthalten sind die konsumtiven Zinsen für die Endfinanzierung, da diese zentral im Gesamthaushalt veranschlagt werden. Erhöhung der Ge￾samtkosten wegen LED-Nachrüstungen. 3) Kostenberechnung 4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG 5) 00179 Sigena-Gymnasium: 2009 / 2011 00181 Hans-Sachs-Gymnasium, Turnhalle: 2009 / 2010 00182 Kopernikusschule: 2009 / 2010 00183 Adalbert-Stifter-Schule: 2009 / 2010 335 00252 PVS: Aufstockung, Brandschutz (FAG plus 15) - Die Maßnahme wurde aus der Pauschale 31 – FAG plus 15 - herausgelöst. - - Vorbehaltlich Kostenprüfung BIC. - 1) Durch die Aufstockung des Gebäudes um vier Geschosse wird Platz für die Einrichtung des gebundenen Ganztagesangebotes für die Realschule und das Gymnasium in der Form von Lernlandschaften geschaffen. Damit werden für die Schule von den 20 noch benötigten Klassenräumen 12 realisiert. Nach Fertigstellung der Maßnahme soll in einem weiteren Schritt der im Schulhof stehende Holzpavillon entfernt werden. Im Zuge der IZBB-Aufstockung soll auch eine Verbindung zwischen Altbau und IZBB-Gebäude über ein ge￾meinsames Treppenhaus geschaffen werden. Der Ersatz der über ein gemeinsames Treppenhaus wegfallen￾den Räume ist Teil der IZBB-Bau Aufstockung. Die räumliche Anbindung ist erforderlich, um den baulichen Brandschutz im Altbau (zweiter unabhängiger Rettungsweg) zu gewährleisten. 2) Erhöhung der Drittmittel aufgrund eines aktuellen Zuschussbescheides vom 28.05.2018. 3) Kostenberechnung 4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG (Sonderprogramm FAG plus 15). 5) 2017 / 2019 00555 Neue Hegelstr. 17: Erweiterung 1. +2. BA - Deckungsfähig mit Maßnahme 00554: Neue Hegelstraße 17: Erweiterung Kiho – (siehe Ref. V) - Vorbehaltlich Kostenprüfung BIC - 1) Neubau für diversen schulischen Bedarf und separater Neubau v.a. für Mittagsbetreuung im 2.Bauabschnitt: Nachverdichtung des Schulareals der Hegel-Grundschule im 1.Bauabschnitt nach Abriss des stillgelegten Schwimmbads mit einem insgesamt 1.997 m²BGF großen dreigeschossigen Anbau an die Schule mit einem 508 m² BGF großen schulischen Anteil. Im 2.Bauabschnitt nach Abriss eingeschossiger Bestandsbebauung Nachverdichtung mit dreigeschossigem freistehenden Neubau. Die Erweiterung des Kinderhortes ist unter Maßnahmenziffer 00554 bei Ref. V veranschlagt. Die Planung und Umsetzung erfolgt durch die WBG-Kommunal 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss 3) Kostenanschlag 1.BA/ Kostenberechnung 2. BA 4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG 5) 2016, 1.BA: 2019, 2.BA: 2022 336 00561 Uhlandstr. 33: Umbau 1) Umbau der Kleinhallen an der Uhlandschule: Für die Grundschule soll eine Mittagsbetreuung eingerichtet werden, für die Mittelschule sollen Speise- und Aufenthaltsräume geschaffen werden und für den Bereich Ganztag sollen die mit dem Schulhauptgebäude verbundenen denkmalgeschützten Kleinhallen samt angefüg￾tem 70er-Jahre-Anbau für diverse Zwecke umgenutzt werden. Im Zuge der 1.645 m² BGF umfassenden Maß￾nahme werden Brandschutzverbesserungen und behindertengerechte Erschließung des Schulhauptgebäudes mit durchgeführt. Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal geplant. 2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund von bisher unentdeckten Deckenschäden, Zusatzleistungen im Be￾reich Brandschutz, Cook&Chill-Küchenkonzept und Unterkalkulation verschiedener Gewerke. 3) Kostenberechnung 4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG. 5) 2017 / 2019 00650 Maiacher Straße Neubau (Schulen und Hort) (ÖPP) 1) Am Standort Maiacher Straße soll ein Neubau der 3-zügigen Grundschule Maiach und einer 6-zügigen Mittel￾schule, einem 3-gruppigen Hort, einer 3-fach Turnhalle und Freisportflächen, aufgeteilt auf zwei Bauab￾schnitte, entstehen. Es ist vorgesehen, diesen bei belegter Wirtschaftlichkeit, über eine Öffentlich-Private Partnerschaft zu realisieren. Nach der Inbetriebnahme des Neubaus wird das bestehende, nicht mehr sanier￾bare Grundschulbestandsgebäude abgerissen. 2) Fortschreibung der Kostenannahme 3) Kostenannahme 4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG 5) bisher noch nicht erfolgt 337 Aus der Pauschale 35 abgezweigte Einzelmaßnahmen für Brandschutz: 00669 - Die aus der Pauschale finanzierten Einzelmaßnahmen zur Beseitigung von Sicherheitsmängeln sind gegensei￾tig deckungsfähig. – 00669 Herschelplatz 1: Brandschutz Baubeginn: 05/2018 Baufertigstellung: 10/2018 00710 Zugspitzstr. 119: Neubau Turnhallen 1) Durch den Großbrand am Standort Zugspitzstraße im April 2015 wurden die bestehenden Turnhallen sowie einige Schulräume zerstört. Es wird daher nunmehr als Ersatzneubau eine Zweifachturnhalle mit zugehörigen Betriebsräumen sowie diversen Grundschulräumen (Pausenhalle, Musiksaal, Werkraum, Mehrzweckraum) geschaffen. Die Zweifachturnhalle wird in Systembauweise ausgeführt, der angelagerte zweigeschossige Gebäuderiegel mit Sportbetriebsflächen und diversen Grundschulräumen in Massivbauweise. Die Planung und Ausführung wurde von der WBG-Kommunal übernommen. 2) Erhöhung von Drittmitteln aufgrund aktuellen Zuschussbescheid vom 28.05.2018; Verringerung der Gesamt￾kosten aufgrund von Optimierungen in der Ausführungsplanung sowie günstigeren Submissionsergebnissen. 3) Kostenanschlag 4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG; Versicherungsleistungen 5) 2017 / 2019 00717 Umweltstation Wöhrder See 1) Die Maßnahme umfasst die Errichtung einer Umweltstation als multifunktionales Gebäude (Bootshaus für Zwecke des staatlichen Wasserwirtschaftsamtes, öffentliche Toilettenanlage für die Freizeitnutzungen im Um￾feld, Umweltstation mit Bildungs- und Demonstrationsfunktionen), deren Gestaltung als ästhetisch anspruchs￾volle, in das Landschaftsschutzgebiet erfolgt. Ziel ist die Umweltbildung von Schulklassen und interessierten Bürgern. 2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund detaillierterer Planungen, Indizierung wg. verzögertem Baubeginn und Erhöhung wg. notwendigen Ausstattungskosten. 3) detaillierte Kostenberechnung 4) Zuweisungen vom Land und Wasserwirtschaftsamt. Außerdem wird mit einer Spende gerechnet. 5) 2017 / 2019 338 00756 GS und Hort Am Thoner Espan 10, 1. und 2. BA 1) Die Grundschule am Thoner Espan soll erweitert werden. In einem 1. Bauabschnitt sind der Abriss der alten Turnhalle und anschließend der Neubau einer 4-zügigen Grundschule mit 5 Mittagsbetreuungsräumen und einem 10-gruppigen Hort geplant. Der zweite Bauabschnitt umfasst den Abriss des alten Schulgebäudes inkl. Containerprovisorium und realisiert darüber hinaus die städtischen Hort-Ausbauziele. Die Dreifachturnhalle soll als Ausweichstandort bei der künftigen Sanierung umliegender Turnhallen dienen. Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal geplant. 2) Erhöhung der Gesamtkosten, da Mehrkosten in Höhe von 304.000 € wg. der Indexierung 2. Bauabschnitt Turnhalle sowie Mehrkosten für WLAN-Komponenten entstanden sind. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. 3) Kostenberechnung 4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG 5) Baubeginn Hauptmaßnahmen 2018, Gesamtfertigstellung mit Inbetriebnahme 2.BA 09/2022; der Rohbaube￾ginn wird aufgrund von überdurchschnittlichen Nachbarschaftsklagerisikos und deswegen überdurchschnittli￾cher Genehmigungsdauer von 2017 auf April 2018 verschoben, die Inbetriebnahme des 1.BA entsprechend von September 2019 auf April 2020 verschoben. 00765 Errichtung Halleneinheiten Stützpunkt Taekwondo 1) Durch die überragende Förderung in ihren Heimatvereinen und eingebunden in die Sportförderung der Sport￾Elite-Schule Bertolt Brecht, konnten einige Sportlerinnen und Sportler internationale Erfolge erzielen. Die Stadt beabsichtigt deshalb in Zusammenarbeit mit der Deutschen und Bayerischen Taekwondo-Union sowie den örtlichen Vereinen die Errichtung eines Bundes- und Landesstützpunktes in Nürnberg. Der Stützpunkt im Leistungszentrum Nürnberg Südost wird in das nordwestliche Teilgrundstück der Bertolt￾Brecht-Schule eingebunden. Es sollen 2 Halleneinheiten mit modern ausgestatteten Räumen zur Trainingsun￾terstützung mit entsprechenden Sanitär- und Betriebsräumen entstehen. 2) keine 3) Kostenberechnung 4) Zuweisungen von Bund und Land. Außerdem wird eine Spende erwartet. 5) 2017 / 2019 339 00815 Sanierung Georg-Ledebour-Schule 1) Das Schulgebäude an der Georg-Ledebour-Str. 7 wurde 2004 fertiggestellt und weist aufgrund von Planungs￾und Ausführungsfehlern Bauschäden im Bereich der Fassade und des Daches auf. Gemäß dem Gutachten der beauftragten Sachverständigen muss der Dachaufbau auf dem Schulgebäude komplett erneuert werden. An der WDVS-Fassade des Schulgebäudes müssen wegen der Feuchteschäden Dämmplatten ausgetauscht und der mangelhafte Putz auf der gesamten Fläche erneuert werden. Der umlaufende Dachüberstand der Sporthalle, inkl. der Anschlüsse an das Hauptdach, ist zu sanieren. 2) Erhöhung der Gesamtkosten und Projekt Freeze (25.10.2017) 3) Kostenberechnung 4) keine 5) 2018 / /2019 00825 Bismarckschule: Sanierung Dach/ Fassade/ Fenster 1) Das Schulgebäude an der Bismarckstr. 20 gehört zu den bedeutendsten Bauten des Jugendstils in der Stadt Nürnberg. Das aufwendig gestaltete Gebäude wurde von 1902-1904 errichtet. Aufgrund von massiven Schä￾den an der Fassade und am Dach und der daraus resultierenden Sicherheitsgefahr musste das Gebäude an den beiden Straßenseiten eingerüstet werden. Bereits in 2017 wurden die dringendst notwendigen, nicht auf￾schiebbaren Sofortmaßnahmen im Bereich der Giebel und Ziergiebel umgesetzt. Gemäß den vorliegenden Gutachten sollte die Sanierung des kompletten Daches und der vollständigen Fassade aufgrund Sicherheits￾gefahr in den Jahren 2018/2019 ausgeführt werden. Bei näherer Betrachtung der Fassade hat sich herausgestellt, dass auch die Fenster in einem schlechten Zu￾stand sind. Neben Fenstern mit Zweifachverglasung existieren auch Verbundfenster, Kastenfenster und ein￾fach verglaste Fenster. In der Aula und in den Klassenräumen der Ostfassade sind Kunststofffenster verbaut. Die Erneuerung bzw. Sanierung der Fenster entsprechend den Vorgaben der Unteren Denkmalschutzbe￾hörde wurde in die Maßnahme aufgenommen. 2) Mehrkosten wg. zusätzlicher Erneuerung und Sanierung der Fenster, Kosten für lüftungstechnische Anlagen und statischer Sanierung der Flurdecken. Es wird mit einer höheren Förderung gerechnet. 3) Kostenberechnung 4) Förderung nach FAG möglich; Schätzung der Einnahmen 5) 2019 / 2019 340 00841 Erweiterungsbau GS Wandererstraße 1) Das Anwachsen der Schüler- und Klassenzahlen an der Grundschule Wandererstraße bedingt bis zur ab￾schließenden Entspannung der Situation durch einen Schulneubau im Nürnberger Westen eine eilige Inte￾rimslösung. Es ist deshalb ein Erweiterungsbau geplant. 2) Erhöhung der Drittmittel aufgrund von aktuellen Kostenrichtwerten; Mehrkosten für Ausstattungsgegenstände 3) Kostenschätzung 4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG 5) 2018 / 2019 00849 B7, Äußere Bayreuther Straße 61 (2 Großküchen, 6 Lehrküchen): Investitionszuschuss Kücheneinrich￾tung 1) Die B 7 benötigt am neuen Standort Äußere Bayreuther Str. 61 wieder eine entsprechende Küchenausstat￾tung (2 Groß- und 6 Lehrküchen). Das Gebäude ist angemietet und soll spätestens zum Schuljahr 2019/2020 in generalsaniertem und umgebauten Zustand an die Stadt Nürnberg übergeben werden. Der Vermieter über￾nimmt als Service aus einer Hand auch die Planung und den Einbau der Küchen damit die Schnittstellen so gering wie möglich gehalten und der sehr enge Bauzeitenplan eingehalten werden kann. Die Küchenausstat￾tung sollte in 2019 dann mittels Einmalzahlung abgekauft werden, denn sonst müssten diese über Jahre hin￾weg finanziert und mit Zinsen zurückgezahlt werden. Dies würde auch Probleme hinsichtlich der Bewirtschaf￾tung, der Wartung und des Unterhalts mit sich bringen. Zur Finanzierung der Küchenausstattung hat der Ver￾mieter bereits in 2017 eine Aussage der Stadt Nürnberg benötigt, dass die Küchen in 2019 erworben werden. Der Vertragsabschluss war in 2017 mit dem Vermieter nötig. Zwischenzeitlich wurde der Vertrag um mehrere Nachträge ergänzt. Außerdem werden Mehrkosten ggü. dem ursprünglichen Vertrag bezuschusst, welche die Planungskosten für die Küche abdecken, sowie Lüftungsdecken, die aufgrund von notwendigen Sicherheitsstandards erforderlich sind. 2) Neuaufnahme 3) Kostenschätzung 4) Förderung nach FAG ist möglich, wird momentan geklärt 5) 2019 / 2019 341 00852 Herschelschule Container Schule+Hort 1) Bei der kurzfristig anberaumten Maßnahme handelt es sich um ein Interimsgebäude zur Überbrückung von Schul- und Hort-Bedarfen für Grundschulkinder. Es soll ein zweigeschossiges Gebäude in Container- / Modul￾bauweise errichtet werden, im Erdgeschoss ist ein dreigruppiger Hort und im Obergeschoss sind acht allge￾meine Unterrichtsräume geplant. Das Gebäude muss auf der derzeitigen Pausenhoffläche der Grundschule errichtet werden. Der kurzfristig zu erfüllende Bedarf ergibt sich aus den steigenden Schülerzahlen in der Südstadt, der ortsnah abgedeckt werden muss. Langfristig soll nach der Fertigstellung des ÖPP-Projektes Maiach mit dem Umzug der Mittelschule ein Ausbau der GS Am Herschelplatz erfolgen. 2) Neuaufnahme; Erhöhung der Einnahmen aufgrund von neuen Kostenrichtwerten 3) Kostenschätzung 4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG 5) 2018 / 2019 342 00862 IT-Strategie an Schulen 1) Der digitale Wandel verändert auch die Anforderungen an den Bildungsstandort Nürnberg und seine Schulen als Lernort in der schulischen Bildung und der Erwachsenenbildung. Der Geschäftsbereich Schule und Sport reagiert mit folgenden Maßnahmen auf diese Veränderungen, um den Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrkräften die notwendige Infrastruktur zur Vermittlung der notwendigen Kompetenzen zu ermöglichen und außerdem das Schulgebäude für die weitere gesellschaftliche Nutzung zu öffnen: • Medienentwicklungspläne an den Schulen und Qualitätsstandards im Rahmen des Kapitels Digitalisierung im Orientierungsrahmen der städtischen Schulen. • Weiterentwicklung des Aus- und Fortbildungskonzepts des Instituts für Pädagogik und Schulpsychologie. • Ausstattungsstandards im Bereich Hardware und Software, die einerseits den pädagogischen Anforde￾rungen genügen, andererseits effizient und kostengünstig beschafft und gewartet werden können. Anpas￾sung der Klassenräume an die durch die Digitalisierung möglichen neuen Formen des Unterrichts. • Zentrale Verwaltung von Daten zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit unter Berücksichtigung der Ressourcen- und Verwaltungseffizienz. • Zentrale Verwaltung der Geräte zur Optimierung von Service und Betrieb. • Aufbau einer strukturierten LAN- und WLAN-Vernetzung in Nürnberger Schulen. • Anbindung an das leistungsfähige Glasfasernetz der Stadt Nürnberg. • Aufbau und Ertüchtigung eines modernen, leistungsfähigen und ausfallsicheren Mesh-Netzes inkl. Re￾chenzentren. 2) Neuaufnahme 3) Kostenanschlag 4) Es ist aktuell mit Einnahmen aus folgenden Förderprogrammen zu rechnen: • Im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für öffentliche Schulen und Plankrankenhäuser“ wird der Glasfaseranschluss von Schulgebäuden mit einer Förderung i.H.v. 80 % der Kosten, max. 50.000 Euro je Schule gefördert. Die Einnahmen sind anteilig in der vorsichtigen Einnahmenschätzung berücksichtigt und stellen ansonsten Mehreinnahmen dar. Die Richtlinie fördert weiterhin die Installation und Inbetriebnahme von BayernWLAN mit 80 % der Kosten, max. 5.000 Euro je Schule. Aktuell werden Einsatzmöglichkeiten geprüft. • Im Rahmen der „Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bayeri￾schen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus – Digitalbudget für das digitale Klassenzimmer“ wird weiterhin die Anschaffung sowie Inbetriebnahme digitaler Geräte und Software für den pädagogischen Einsatz in allen Unterrichtsräumen mit einem Fördersatz von 90 % der förderfähigen Ausgaben gefördert. Die zu erwartenden Einnahmen aus dem Förderprogramm sind vorsichtig geschätzt. Das Förderprogramm „Digitalbudget“ ist befristet bis zum 31.12.2022. 5) 2018 / 2026 343 01005 PVS: Ausbau Mensa 1) Die Peter-Vischer-Schule ist ein kooperatives Schulzentrum mit Realschulzweig und gymnasialem Zweig im Nürnberger Norden. Aktuell wird das Gebäude zur Beschulung des bereits vorhandenen gebundenen Ganz￾tagsangebotes erweitert (MIP-Maßnahme 252). Bereits jetzt zeigt sich eine deutlich bessere Auslastung der Kantine als bisher angenommen. Aufgrund des Bedarfes ist die Erweiterung der Mensa- und Küchenräume dringend notwendig, um einen reibungslosen Kantinen- und Küchenbetrieb zu gewährleisten. Neben der An￾passung der Lüftungsanlage, erfolgen verschiedene Sanitär- und Elektroinstallationen gemäß den städtischen Standards sowie der Einbau eines größeren Fettabscheiders. Die Mensa soll künftig auch für schulische Veranstaltungen (Eltern- und Informationsabende etc.) genutzt wer￾den, so dass auch ein Beamer mit Leinwand eingebaut wird. Durch eine gemeinsame Ausführung mit der MIP-Maßnahme 252 ergeben sich verschiedene Synergieeffekte. 2) Neuaufnahme 3) geprüfte Kostenberechnung mit festgelegter Kostenobergrenze 4) keine 5) 2019 / 2019 344 01006 Integrierte Fachunterrichtsräume 1) Die inhaltliche Auseinandersetzung mit der Digitalisierung und deren Einfluss auf die berufliche Tätigkeit sind von zentraler Bedeutung für den Bildungsauftrag der beruflichen Schulen. Digitalisierung ist sowohl Gegenstand von Bildung als auch Werkzeug im Bildungsprozess. Das Zusammenspiel von Maschinen und IT-Technologie hält Einzug in die gesamte berufliche Welt. Junge Menschen müssen befähigt werden, sich in einer digitalisier￾ten Welt zurechtzufinden. Die souveräne Verwendung digitaler Werkzeuge ist für den Erfolg im Arbeitsleben ebenso unerlässlich wie für eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe. Der kompetente Umgang mit In￾formations- und Kommunikationstechnologien stellt heute neben Lesen, Schreiben und Rechnen eine vierte Kulturtechnik dar. Der digitale Wandel verändert auch die Anforderungen an den Bildungsstandort Nürnberg und seine Schulen als Lernort in der schulischen Bildung und der Erwachsenenbildung. Der Geschäftsbereich Schule und Sport reagiert mit verschiedenen Maßnahmen auf diese Veränderungen, um auf Grundlage des bayerischen Förderprogramms „Budget für integrierte Fachunterrichtsräume an berufsqua￾lifizierenden Schulen“ die Rahmenbedingungen für die digitale Bildung mit Schwerpunkt auf Vernetzung von Theorie und Praxis an berufsqualifizierenden Schulen zu optimieren und eine zeitgemäße Einrichtung von in￾tegrierten Fachunterrichtsräumen (iFU) zu etablieren. 2) Neuaufnahme 3) Kostenanschlag 4) Es ist mit der Einnahme von Fördergeldern im Rahmen der Richtlinie „Budget für integrierte Fachunterrichts￾räume an berufsqualifizierenden Schulen“ zu rechnen. Gefördert wird die Ausstattung von iFUs sowie ange￾messene erforderliche Baumaßnahmen mit 90 % der förderfähigen Ausgaben. Das Budget für die Stadt Nürnberg für 2018, welches in 2019 eingenommen werden kann, ist mit rund 1,49 Mio. Euro beziffert. Ein voller Mittelabruf erscheint aktuell, unter dem Vorbehalt erforderlicher Kapa￾zitäten bei SchB, H und OrgA/IT sowie bei Handwerkern und Firmen, voraussichtlich möglich. Das Förderprogramm „Budget für integrierte Fachunterrichtsräume an berufsqualifizierenden Schulen“ ist be￾fristet bis zum 31.12.2022. 5) 2018 / 2022 345

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