HaushaltssperreBeta

← Haushaltsplan 2020 – Band 3

C.4.1 Wirtschaftsplan 2020

Haushalt 2020 · Band 3 · Seiten 64–95 · Seiten 64–95 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

NüSt NüSt in allen Haushaltsjahren

Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

2 / Wirtschafts- und Finanzplan 2020 NürnbergStift Inhaltsverzeichnis Vorwort ...................................................................................................................... 3 1. Geschäft, Rahmenbedingungen und allgemeine Grundlagen .......................... 4 1.1. Rechtliche Grundlagen .................................................................................. 4 1.2. Betriebliche Grundlagen ................................................................................ 5 2. Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan ......................................................... 5 2.1. Grundlagen und Herausforderungen ........................................................... 5 2.2. Erfolgsplan...................................................................................................... 8 2.2.1. Auslastung ................................................................................................. 10 2.2.2. Erläuterungen zum Erfolgsplan ............................................................... 11 2.3. Vermögensplan ............................................................................................ 21 2.4. Finanzplan..................................................................................................... 23 2.5. Verpflichtungsermächtigungen .................................................................. 29 2.6. Stellenplan .................................................................................................... 29 2.7. Darlehensverbindlichkeiten ......................................................................... 31 Wichtige Begriffe und Abkürzungen ..................................................................... 33 61 Wirtschafts- und Finanzplan 2020 3 NürnbergStift Vorwort Gemäß § 11 Abs. 1 der Betriebssatzung i.V. mit § 2 Abs. 1 WkPV und den Vorschriften der Eigenbe￾triebsverordnung legt das NürnbergStift den Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan für das Ge￾schäftsjahr 2020 vor. Der Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan 2020 berücksichtigt die Ausführungen entsprechend den §§ 2, 3, 4 und 6 WkPV vom 3. März 1998 (GVBl. S. 132, BayRS 861-3-I), zuletzt geändert durch § 5 der Verordnung vom 5. Oktober 2007 (GVBl. S. 707). Nach Begutachtung durch den Werkausschuss (NüSt) ist der Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan vom Stadtrat festzustellen (§ 7 Abs. 1 Nr. 5 der Betriebssatzung). Für die Wirtschaftsplanung 2020 wurden die Änderungen aus dem BilRUG (Bilanzrichtlinie-Umset￾zungsgesetz) wie u.a. den Ausweis von Umsatzerlösen, die Gliederung der Gewinn- und Verlustrech￾nung (GuV) sowie die Änderung aus dem Pflegestärkungsgesetz II hinsichtlich der Umstellung auf Pfle￾gegrade fortgeführt. Die Beschlussfassung zum Gesamtkonzept „NürnbergStift 2020“ in der Werkausschusssitzung am 26.01.2012 hat die Weichenstellungen für die Zukunft des NürnbergStift gegeben. Die tiefgreifende Um￾strukturierung der Gesamtorganisation vollzieht sich in einem Stufenplan, der sich aus 3 Phasen zu￾sammensetzt: 1. Herstellung der besseren Steuerbarkeit der Gesamtorganisation 2. Stärkung der operativen Handlungsfähigkeit 3. Verbesserung der Stellung am Markt Die Ansätze im Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan berücksichtigen den geplanten Fortschritt bei der Umsetzung dieses Konzeptes. Das Ziel ist, durch eine deutliche Investition in infrastrukturelle Bau￾und Personalressourcen in den Folgejahren die Defizite nachhaltig zurückzuführen. 62 4 / Wirtschafts- und Finanzplan 2020 NürnbergStift 1. Geschäft, Rahmenbedingungen und allgemeine Grundlagen 1.1. Rechtliche Grundlagen Die im NürnbergStift zusammengefassten ambulanten, teil- und vollstationären Einrichtungen ein￾schließlich der Nebenbetriebe sind öffentliche Einrichtungen der Stadt Nürnberg. Das NürnbergStift ist als Eigenbetrieb organisiert und wird als Sondervermögen verwaltet (§ 1 WkPV). Gemäß § 3 der Betriebssatzung verfolgt das NürnbergStift ausschließlich und unmittelbar gemeinnüt￾zige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zuständige Organe für das NürnbergStift sind der Oberbürgermeister, der Stadtrat, der Werkausschuss und die Werkleitung (§ 4 der Betriebssatzung). Die Werkleitung setzt sich zusammen aus dem Referent für Jugend, Familie und Soziales als 1. Werkleiter und dem 2. Werkleiter mit der gleichzeitigen Funktion als Dienststellenleiter. Aufgabe des NürnbergStift ist es, die bestmögliche und bedarfsgerechte Versorgung der älteren Bevöl￾kerung durch ambulante, teilstationäre und vollstationäre Hilfen nach dem auf Landesebene seit 01.08.2008 geltenden Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG), dem seit 01.10.2009 auf Bundes￾ebene geltenden Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG), dem SGB V, dem SGB XI, dem SGB XII sowie den Pflegestärkungsgesetzen I bis III sicherzustellen. Der Betrieb der Einrichtungen ist privatrechtlich geregelt. Mit den Vertretern der Krankenkassen wird die Vergütung nach § 111 SGB V für die Geriatrische Rehabilitationseinrichtung vereinbart. Für die Pflegebereiche werden die Entgelte mit den Vertretern der Pflegekassen und dem überörtlichen Sozi￾alhilfeträger nach § 85 SGB XI verhandelt. Für den Rüstigenbereich sind die Pensionssätze mit dem überörtlichen Sozialhilfeträger entsprechend §§75 ff SGB XII zu vereinbaren. Die Entgelte für die Wohn￾heime werden durch NüSt festgesetzt. Die Vergütung der ambulanten Pflegeleistungen und der haus￾wirtschaftlichen Versorgung erfolgt gemäß § 89 SGB XI nach dem Vertrag, der auf Landesebene zwi￾schen den Vertretern der Leistungserbringer und den Vertretern der Pflegekassen, der sonstigen Sozi￾alversicherungsträger und den Sozialhilfeträgern abgeschlossen wurde. 63 Wirtschafts- und Finanzplan 2020 5 NürnbergStift 1.2. Betriebliche Grundlagen Im Eigenbetrieb NürnbergStift sind folgende Einrichtungen zusammengefasst: o Pflegezentrum Sebastianspital am Wöhrder See (AHS) o August-Meier-Heim (AHR) o Senioren-Wohnanlage St. Johannis (AHJ) o Senioren-Wohnanlage Platnersberg (AHP) o Senioren-Wohnanlage Heilig-Geist-Spital (HSP) o Ambulante Dienste (AMBD) o Geriatrische Rehabilitation (REHA) o Praxis für Ergotherapie (ERGO) Facility-Aufgaben und Unterstützungsleistungen für die Pflege werden durch die NürnbergStift Service GmbH (NüStSG) erbracht. Der Betrieb der NüSt eigenen Küche im August-Meier-Heim wird durch die NüStSG sichergestellt. In diesem Zusammenhang werden NüSt-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter (ins￾besondere aus dem Küchen- und Betriebsdienstbereich) über einen Gestellungsvertrag der NüStSG überlassen. Wäschereileistungen werden vollständig von einer Fremdfirma erbracht. 2. Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan 2.1. Grundlagen und Herausforderungen Ausgangslage Im Jahr 2019 wurden weitere wesentliche Meilensteine in der Entwicklung des NürnbergStifts erzielt. • Durch den Verkauf des Grundstücks der Senioren-Wohnanlage St. Johannis an die wbg ist es möglich, alle vorgetragenen Verluste des NürnbergStift auszugleichen, wodurch eine Belastung des städtischen Haushaltes vermieden werden kann. Gleichzeitig ist die Basis an Finanzmitteln geschaffen worden, um weitere Sanierungsaktivitäten an anderen Standorten zu unterstützen. • Es ist gelungen, die Neubauaktivitäten am Standort Regensburger Straße vorwärts zu treiben, sodass ein Vertragsschluss mit einem Bieter im Vergabeverfahren bis zum 31.12.2019 möglich wird. Die Fertigstellung eines neuen modernen Hauses mit 158 stationären Pflegeplätzen und einer Tagespflege ist für den 31.5.2022 geplant. • Weiterhin ist es gelungen, für die Sanierung der Gebäude des Platnersberges eine Realisie￾rungsperspektive zu eröffnen, die es ermöglichen wird, ein umfangreiches Angebot an statio￾nären Pflegeplätzen und Betreutem Wohnen zu präsentieren. 64 6 / Wirtschafts- und Finanzplan 2020 NürnbergStift • Die wbg hat die Planung des Grundstückes an der Großweidenmühlstraße aufgenommen und wird dem NürnbergStift ein neues Gebäude mit ca. 150 stationären Pflegeplätzen ab dem 1.1.2025 auf Mietbasis zur Verfügung stellen. • Das NürnbergStift hat sich mittlerweile als innovativer Anbieter am Pflegemarkt weiter etabliert. Das Pflegepraxiszentrum hat seine internen Strukturen aufgebaut und erfreut sich einer regen Nachfrage. • Es konnte eine Tagespflege am Standort Sebastianspital eingerichtet werden, die das Angebot des NürnberStift komplettiert. Damit stehen nunmehr alle Versorgungsstufen dem NüSt zur Ver￾fügung. • Die qualitativen Leistungen bewegen sich auf einem hohen Niveau, was nunmehr auch durch die abgeschlossene Einführung der elektronischen Pflegedokumentation besser gesteuert wer￾den kann. Ein Management zu Risikofaktoren im pflegerischen Bereich ist eingeführt • Die Umstellung der Ausbildungskonzeption zeigt weiterhin sehr gute Erfolge. Alle Auszubil￾dende, denen ein neuer Arbeitsvertrag angeboten wurde, haben sich für eine Weiterbeschäfti￾gung beim NürnbergStift entschieden. • Der Zufriedenheitsgrad der Mitarbeiter, der in der Mitarbeiterbefragung 2019 erhoben wurde, hat nunmehr das höchste Niveau der letzten 10 Jahre erreicht. Die Weiterempfehlungsquote als Arbeitgeber liegt bei 1,74 (Skala von 5) und damit über dem städtischen Durchschnitt. Herausforderungen für 2020 Auch im Jahr 2020 gilt es weiterhin den mit dem Masterplan 2020 eingeleiteten Erneuerungsprozess weiter konsequent umzusetzen. Dies gilt insbesondere für die: • Schaffung der planerischen Grundlagen der Neubauten an den Standorten Platnersberg, St. Johannis und Sebastianspital • Schaffung einer Basisinfrastruktur zur weiteren Digitalisierung des Gesamtunternehmens, wie z.B. die Ausstattung des Sparkassen- und des Ursula-Wolfring-Hauses mit WLAN • Optimierung der Schnittstellen zu relevanten Partnern wie z.B. Krankenhäusern und Ärzten • Einführung eines umfassenden Personalentwicklungssystems zur Absicherung ausreichenden Pflegepersonals • Etablierung eines ganzheitlichen Gesundheitsmanagements Neben diesen weiteren Restrukturierungsaktivitäten wird das NürnbergStift im Jahr 2020 stark gefordert sein, sich den durch Gesetzgebung veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. Dabei werden 2 Aktivitäten im Vordergrund stehen: • Einführung der generalistischen Ausbildung und der Aufbau gemeinsamer Bildungsstrukturen mit dem Klinikum Nürnberg • Anpassung an die bundesweit veränderte ergebnisorientierte Qualitätsmessung und Bewer￾tung, die mit einem erheblichen Mehraufwand in der Einführung, der Erfassung und der Vorbe￾reitung von Prüfsituationen durch den MDK verbunden ist. 65 Wirtschafts- und Finanzplan 2020 7 NürnbergStift Gleichzeitig muss sich darauf eingestellt werden, dass durch die bundesweite Überprüfung der Perso￾nalbemessung in der Pflege ggfs. weitere Anpassungsaktivitäten erforderlich sind. Parameter Die Berechnungen für den Erfolgsplan 2020 weisen einen Fehlbetrag in Höhe von 650 TEUR aus, wel￾cher auf neue Rechnung vorzutragen ist. Zur Absicherung von Unwägbarkeiten wird der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben auf 6,133 Mio. EUR festgesetzt. Die Planung für 2020 enthält folgende wesentliche Parameter 1. Auslastungssituationen wurden in einem Bottom-up Verfahren mit den Einrichtungslei￾tungen ermittelt. Der Auslastungsgrad der vollstationären Einrichtungen des NüSt wird mit 92% geplant. Er ergibt sich aus den in den Versorgungsverträgen vereinbarten Pfle￾geplätze und ihrer geplanten Belegung sowie der geplanten Belegung der übrigen an￾gebotenen Plätze und Wohnungen. 2. Der Entwicklung der Personalkosten wird entsprechend dem laufenden Tarifvertrag eine Anpassung zum 01.03.2020 von durchschnittlich 1,81% zugrunde gelegt. 3. In die Erlösplanung fließen die sich aus der Belegung ergebenden Daten nach Anzahl sowie Mix der Pflegegrade und die Einschätzung der Entwicklung der Vergütungssätze (Pflegegrade durchschnittlich 2,5%, Rüstige 1,5%, Ambulante Dienste und Geriatrische Reha 2,5%) ein. 4. Für die Verwaltungskostenerstattung wird mit dem aktuellen IST-Wert geplant. 5. Die Ansätze für Instandhaltungsaufwendungen werden auf dem bisherigen Niveau be￾lassen und tragen damit der sich stetig verschlechternden Bausubstanz der Liegen￾schaften des NüSt Rechnung. 6. Durch die weitere Reorganisation des ambulanten Dienstes wird mit einer Erlössteige￾rung gerechnet. 7. Im Materialaufwand sind Aufwendungen für Lebensmittel, Medien sowie der Wirt￾schafts-, Verwaltungs-, Betreuungs- und medizinisch-therapeutischen Bedarfes zusam￾mengefasst. Unter den Lebensmitteln wird die Versorgung mit Getränken und Spezial￾nahrungsmitteln verstanden, die über die Leistungen der NüStSG hinausgehen. Unter 66 8 / Wirtschafts- und Finanzplan 2020 NürnbergStift Berücksichtigung der Abrechnungen für Wasser, Energie und Brennstoffe des Jahres 2018, der Auslastungsentwicklung sowie möglicher Witterungsverläufe ergeben sich die Ansätze in dieser Kostenposition für 2020. Im Bereich des Wirtschafts-, Verwal￾tungs-, Betreuungs- und medizinisch-therapeutischen Bedarfes sind zum Vorjahr durch gesetzliche Änderungen (Wegfall des Ausweises der GWG im Anlagevermögen), Über￾prüfung der Inhalte Anpassungen vorgenommen worden. Den höchsten Posten in die￾sem Bereich bilden die Fremdleistungen für Küche, die die Auslastungsplanung und die Ergebnisse der Aktivitäten in der NürnbergStift Service GmbH berücksichtigen. 8. Die Ansätze für weitere Sachaufwendungen berücksichtigen wiederkehrende Aufwen￾dungen (u.a. Abgabenbescheide, technische Prüfkosten, Gebühren, Mitgliedschaften). Darin eingeschlossen sind auch Fortbildungsaufwendungen, die mit 120 TEUR veran￾schlagt sind. 2.2. Erfolgsplan Im Überblick ergeben sich im Planansatz für 2020 folgende Erträge und Aufwendungen: Entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 2 WkPV ist der Erfolgsplan mindestens wie die Gewinn- und Verlustrech￾nung zu gliedern. 67 Wirtschafts- und Finanzplan 2020 9 NürnbergStift 68 10 / Wirtschafts- und Finanzplan 2020 NürnbergStift 2.2.1. Auslastung Folgendes Wohn- und Platzangebot bildet die Grundlage für den Wirtschaftsplan 2020: Im WPL 2020 ist eine Auslastung von 92% (WPL 2019 92,2%) hinterlegt. Das bedeutet, dass von den 909 angebotenen Plätzen rd. 836 Plätze belegt werden sollen. Die Auslastung sowie die Verteilung auf Pflegegrade basieren auf den Zielen der Einrichtungsleitungen für 2020. 69 Wirtschafts- und Finanzplan 2020 11 NürnbergStift Für die solitäre Tagespflege ist eine Zielauslastung von 97,2% in 2020 unterstellt. Im Ambulanten Dienst ist die Versorgung von durchschnittlich 125 Patienten in 2020 vorgesehen. 2.2.2. Erläuterungen zum Erfolgsplan „Erträge aus ambulanter, teilstationärer und vollstationärer Pflege sowie Kurzzeitpflege (GuV￾Nr. 1)“ Pflegebereich Der Planung der Erträge aus vollstationären Pflegeleistungen für das Jahr 2020 liegen die Auslastungs￾zahlen und Pflegegradverteilungen, die im Gliederungspunkt 2.2.1 dargestellt sind, zugrunde. Die zum 01.07.2019 abgeschlossenen Vergütungsvereinbarungen sowie eine Einschätzung der Ent￾wicklung neuer Vergütungssätze zum 01.07.2020 in Höhe von rd. 2,5% bilden die Bewertungsbasis. Ambulante Leistungen NüSt setzt 2020 die Neustrukturierung des ambulanten Dienstes fort und rechnet mit weiteren Verbes￾serungen bei den Umsatzaussichten. Die Fortschreibung der Vergütung wurde mit rd. 2,5% angenom￾men. Rüstigenbereich Der Planung der Erträge für den Rüstigenbereich wurden die im Gliederungspunkt 2.2.1 dargestellten 70 12 / Wirtschafts- und Finanzplan 2020 NürnbergStift Auslastungszahlen zugrunde gelegt. Auch hier gelten die aktuell gültigen Sätze aus den abgeschlosse￾nen Vergütungsvereinbarungen sowie eine ab 01.07.2020 unterstellte Steigerung um ca. 1,5%. Wohnheimbereich Im Wohnheimbereich wurden die Entgelte letztmalig zum 01.09.2006 angemessen erhöht. Da auch diese Einrichtungen mit zinsvergünstigen Krediten finanziert wurden, gelten die Regelungen des Baye￾rischen Wohnraumförderungsgesetzes. Geriatrische Rehabilitation Der Planung der Erträge für das Jahr 2020 wurden die im Gliederungspunkt 2.2.1 dargestellten Auslas￾tungszahlen zugrunde gelegt. Die seit 01.07.2019 gültigen neuen Vergütungsvereinbarungen bilden die Bewertungsgrundlage bis 30.06.2020. Ab 01.07.2020 wurde eine Steigerung um 2,5% in die Planung einbezogen. Daraus ergeben sich die nachfolgenden Ansätze für die Erlösplanung 2020: 71 Wirtschafts- und Finanzplan 2020 13 NürnbergStift 72 14 / Wirtschafts- und Finanzplan 2020 NürnbergStift „Erträge aus Unterkunft und Verpflegung (GuV-Nr. 2)“ „Erträge aus Zusatzleistungen und Transportleistungen (GuV-Nr. 3)“ „Erträge aus gesonderter Berechnung von Investitionskosten gegenüber Pflegebedürftigen (GuV-Nr. 4)“ 73 Wirtschafts- und Finanzplan 2020 15 NürnbergStift „Umsatzerlöse einer Pflegeeinrichtung nach §277 HGB soweit nicht in den Ertragsposten Nr. 1 bis 4 enthalten (GuV-Nr. 4a)“ Unter dem Posten „Erstattungen von Mitarbeiter/innen für Unterkunft und Verpflegung“ werden alle Miet￾leistungen für vom Personal genutzten Wohnraum gezeigt. Als Umsatz sind die Erträge aus der Praxis Ergotherapie und die Verrechnungen für die Leistungen Telefon- und Fernsehbenutzung sowie die Erstattung von Gebühren für Anträge an den Sozialdienst des MDK für weitergehende Leistungen nach einer Rehabilitation in der Geriatrischen Rehabilitation auszuweisen. Die Erträge aus „Vermietung und Verpachtung“ beinhalten überwiegend die Überlassung von Räumen (inkl. Nebenkosten) in der Regensburger Str., einschließlich von Einrichtungs- und Ausstattungsgegen￾ständen an die NüStSG sowie an weitere Andere für sonstige Verwaltungszwecke. Für die Inanspruchnahme von „Gestellungskräften“ und „Verwaltungsleistungen“ (z.B. Leitung und Ver￾waltung, Personal- und Rechnungswesen, IT) werden von der NüStSG die Kosten dem NüSt erstattet. Ausscheidende Gestellungskräfte von NüSt werden grundsätzlich durch Anstellungsverhältnisse bei der NüStSG ersetzt. Unter „sonstiges“ ist u.a. ein Kostenausgleich der Stadt Nürnberg für in Vorjahren begründete Versor￾gungsansprüche enthalten. 74 16 / Wirtschafts- und Finanzplan 2020 NürnbergStift „Zuweisungen und Zuschüsse zu Betriebskosten (GuV-Nr. 5)“ „Sonstige betriebliche Erträge (GuV-Nr. 6)“ „Personalaufwand (GuV-Nr. 7)“ 75 Wirtschafts- und Finanzplan 2020 17 NürnbergStift Der Berechnung der Personalaufwendungen (Pflege naher Bereiche) liegen die im Gliederungspunkt 2.2.1 dargestellten Auslastungszahlen und die Verteilung der Pflegegrade zugrunde. In der Praxis passt NüSt bei Änderungen in der Auslastung und den Pflegegraden den Personaleinsatz in der Pflege ent￾sprechend zeitnah an. Es liegen 411,66 VK (WPL 2019 403,03 VK) dem Planansatz 2020 zugrunde. Der aktuell gültige Tarifvertrag wurde für den Zeitraum 01.03.2018 bis 31.08.2020 abgeschlossen. Für die Entwicklung der Personalkosten ab 01.03.2020 entsprechend laufendem Tarifvertrag wurde eine Steigerung von durchschnittlich 1,04% und ab 01.09.2020 mit einem noch ausstehenden neuen Tarif￾vertrag 2,80% angenommen. Bestandteil der Personalaufwendungen sind auch die Aufwendungen für die Mitarbeiter/innen, die im Rahmen eines „Gestellungsvertrages“ an die NüStSG überlassen werden. Den Aufwendungen für ak￾tive Kräfte stehen in gleicher Höhe die Kostenerstattungen der NüStSG an das NüSt gegenüber. „Materialaufwand (GuV-Nr. 8)“ „a) Lebensmittel“ Die gesamte Speisenproduktion (inkl. Einkauf) wird von der NüStSG erbracht und in deren Wirtschafts￾plan veranschlagt sowie als Fremdleistung Küche bei NüSt angegeben. Getränke und Sondernahrung (z.B. Nahrungsergänzungsmittel) werden von den NüSt - Einrichtungen beschafft und als Lebensmittel￾aufwand ausgewiesen. „b) Wasser, Energie, Brennstoffe“ In diesem Bereich wurde unter Beachtung der Verbrauchsmengen des Jahres 2018 eine Fortschreibung des Ansatzes vorgenommen. „c) Wirtschafts-/Verwaltungs-/Betreuungs-/Medizinisch-therapeutischer Bedarf“ Für die darin verankerten Kostenpositionen wurden die Einzelansätze überprüft und für 2020 entspre￾chend fortgeschrieben. Neu sind die bisher in der Anlagenbuchhaltung geführten Gebrauchsgüter (GWG) voll im Aufwand darzustellen. 76 18 / Wirtschafts- und Finanzplan 2020 NürnbergStift 77 Wirtschafts- und Finanzplan 2020 19 NürnbergStift „Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen (GuV-Nr. 9)“ Die Verwaltungskostenerstattung (VKE) an den Träger (a) beinhaltet städtische Overheadkosten (z.B. Stadtrat, Rathäuser, Referate) und die zentralen Leistungen der Querschnittsdienststellen (z.B. DIP, PA, Rpr), die unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme pauschaliert umgelegt werden. Durch die stadtweite Neustrukturierung der Verwaltungskostenerstattung hat sich für NüSt eine Höhe von 397.640 EUR ergeben. Die Posten „Abrechnung IuK“ und „Sonstige Erstattungen an Träger“ (b) umfas￾sen für von DIP/IT erbrachte Leistungen sowie die Heizungsgrundkosten von H. „Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung (GuV-Nr. 16)“ Die Wartungsaufwendungen beinhalten Aufwendungen für abgeschlossene Wartungsverträge techni￾scher Anlagen und Pflegeverträge für Software. Auf Grund des schlechten Zustandes der Gebäude und Anlagen sowie unter Berücksichtigung der Gesamtertragslage bleiben die Planansätze für Instandhal￾tung und Instandsetzung bei 1,2 Mio. EUR. 78 20 / Wirtschafts- und Finanzplan 2020 NürnbergStift „Sonstige ordentliche Aufwendungen (GuV-Nr. 17)“ Auch in dieser Position werden die Änderungen des BilRUG, die u.a. durch die Aufhebung des Auswei￾ses eines außerordentlichen Ergebnisses begründet sind, fortgeschrieben. Die betreffenden Aufwands￾positionen sind den sonstigen ordentlichen Aufwendungen zu zuordnen. „Jahresergebnis (GuV-Nr. 20)“ Der Erfolgsplan 2020 geht von einem Fehlbetrag in Höhe von 650 TEUR aus, der auf neue Rechnung vorgetragen werden soll. „Kassenkredit“ Nach § 7 Abs. 2 WkPV soll der festgesetzte Höchstbetrag eines Kassenkredites für die Kassenführung einer Einrichtung ein Sechstel der im Erfolgsplan vorgesehenen Erträge bei den Nummern 1 bis 8 (bei NüSt GuV Nr. 1 bis 6), 23 bis 25 (bei NüSt GuV Nr. 18) der Gewinn- und Verlustrechnung nicht über￾steigen. Für das Jahr 2020 errechnet sich ein Betrag in Höhe von 6.133.698 EUR (1/6 von 79 Wirtschafts- und Finanzplan 2020 21 NürnbergStift 36.802.189 EUR). Zur Absicherung der rechtzeitigen Leistung von Ausgaben und für Unwägbarkeiten soll der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 6,133 Mio. EUR festgesetzt werden. 2.3. Vermögensplan Im Vermögensplan sind einerseits alle voraussehbaren Ausgaben des Geschäftsjahres 2020, die sich aus Änderungen des Anlagevermögens, den Tilgungsleistungen sowie der Höhe des im Geschäftsjahr zu deckenden Verlustes ergeben, und andererseits die vorhandenen und zu beschaffenden Deckungs￾mittel und die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthalten (§ 4 Abs. 1 WkPV). Der Vermögensplan weist für das Jahr 2020 einen Finanzbedarf von rd. 2,65 Mio. EUR aus. Dieser Finanzbedarf resultiert aus: Ausgaben für aktivierungspflichtiges Anlagevermögen: 1,54 Mio. EUR, Ausgaben für Tilgungsleistungen: 0,46 Mio. EUR, Verlustdeckung: 0,65 Mio. EUR. . Der geplante Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2020 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden und wird im Posten „Deckung der Verluste“ unter „Verlustvortrag“ ausgewiesen. In der nachfolgenden Tabelle sind die für das Jahr 2020 geplanten Ausgaben den zugehörigen De￾ckungsmitteln gegenübergestellt: 80 22 / Wirtschafts- und Finanzplan 2020 NürnbergStift 81 Wirtschafts- und Finanzplan 2020 23 NürnbergStift Ausgaben für aktivierungspflichtiges Anlagevermögen (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 WkPV) Im Jahr 2020 sind Investitionen in Höhe von rd. 1,54 Mio. EUR vorgesehen. Entsprechend Beschluss des Werkausschusses vom 27.07.2017 ist die Verwaltung beauftragt, den Neubau des August-Meier-Heimes als ÖPP-Projekt umzusetzen und weiter vorzubereiten. Im Investiti￾onsplan sind die derzeit angenommenen Herstellkosten eingegangen. Für 2019 und 2021 sind Projekt begleitende und vorbereitende Aufwendungen eingestellt. Mit der Inbetriebnahme, voraussichtlich 2022, sind die Herstellkosten des eigentlichen Neubaus fällig. Derzeit läuft die verbindliche Angebotsabgabe. Zum Jahresende 2019 soll der ÖPP-Vertrag zur Realisierung des Neubaus des August-Meier-Heimes abgeschlossen werden. Für das Vorhaben Zentralküche sind die vorbereitenden Aktivitäten nicht abgeschlossen. Aus diesem Grund wird das Vorhaben komplett und unverändert im Investitionsplan dargestellt, jedoch weiter zeit￾lich geschoben. Für 2020 leitet sich ein Investitionsvolumen von 0,5 Mio. EUR ab, wobei diese Aufwen￾dungen am Jahresende als Anlagen im Bau stehen bleiben würden. Für die Wiederbeschaffung von verschiedensten Anlagegütern sowie die Ausstattung der Einrichtungen mit WLAN werden 0,54 Mio. EUR für das Wirtschaftsjahr 2020 veranschlagt. Ausgaben für Tilgungsleistungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 WkPV) Die planmäßigen Tilgungsleistungen sind im Detail im Gliederungspunkt 2.7 dargestellt. Die Planzahlen enthalten den derzeitigen Darlehensbestand. Neuaufnahmen von Darlehen sind im Jahr 2020 nicht vor￾sehen. Die Tilgungsleistungen für die Verpflichtungen aus Altkrediten sollen vollständig über refinan￾zierte Abschreibungen des Jahres 2020 finanziert werden. Deckung der Verluste (§ 4 Abs. 1 Nr. 3WkPV) Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. 2.4. Finanzplan Gemäß § 6 WkPV enthält der fünfjährige Finanzplan - das erste Planungsjahr ist das laufende Ge￾schäftsjahr (2019) - eine nach Jahren gegliederte Übersicht über die Entwicklung der Ausgaben und Deckungsmittel des Vermögensplanes und eine Übersicht über die Entwicklung der Jahresergebnisse. Den Ausgaben nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 WkPV (alle vorhersehbaren Ausgaben, die sich aus Änderungen des Anlagevermögens ergeben) liegt ein Investitionsprogramm zugrunde. Die geplanten Ausgabeposi￾tionen stehen unter dem Vorbehalt des Planungs- und Baufortschrittes der einzelnen Maßnahmen in 82 24 / Wirtschafts- und Finanzplan 2020 NürnbergStift Verbindung mit notwendigen Kreditmittelbereitstellungen sowie durch die Beschlusslage des Werkaus￾schusses. Es folgt die Übersicht über die Entwicklung der Ausgaben und der Deckungsmittel des Vermögensplans (§ 6 Nr. 1 WkPV): 83 Wirtschafts- und Finanzplan 2020 25 NürnbergStift 84 26 / Wirtschafts- und Finanzplan 2020 NürnbergStift Übersicht über die Entwicklung der Jahresfehlbeträge (ohne Sondereffekte) entsprechend § 6 Nr. 2 WkPV (vor Baubeginn): Nach § 3 Abs. 3 WkPV soll der Erfolgsplan ausgeglichen sein. Aufgrund der Belegungssituation in Ver￾bindung mit dem Zustand der Gebäude, der anstehenden Baumaßnahmen sowie der Ertrags- und Kos￾tensituation ist davon auszugehen, dass für das Jahr 2020 kein ausgeglichenes Jahresergebnis erziel￾bar ist. Diese Situation ist auch in den Folgejahren derzeit nicht abwendbar. Es wird angestrebt, über kontinuierliche Vergütungsverhandlungen, mit dem Investitionsfortschritt (Er￾höhung der Belegungsrate) und der Umsetzung des Restrukturierungsprogramms wieder zu einem aus￾geglichenen Ergebnis zu kommen. Auf den folgenden Seiten wird das Investitionsprogramm (Ausgaben nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 WkPV) zum Finanzplan 2020 fortgeschrieben. 85 Wirtschafts- und Finanzplan 2020 27 NürnbergStift 86 28 / Wirtschafts- und Finanzplan 2020 NürnbergStift 87 Wirtschafts- und Finanzplan 2020 29 NürnbergStift 2.5. Verpflichtungsermächtigungen Für die Zentralküche wird gegenwärtig sowohl eine Anmietung als auch der Neubau des Gebäudes verfolgt. Das Projekt ist weiterhin in der Vorbereitungsphase. Für den Neubau des August-Meier-Heimes ist die Realisierung über ein ÖPP-Projekt mit Beschluss des Werkausschusses vorgesehen. Es soll bis Ende 2019 zum Vertragsabschluss kommen, so dass eine Verpflichtungsermächtigung für dieses Vorhaben vorzusehen ist. 2.6. Stellenplan Der am 01.10.2005 in Kraft getretene Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) verzichtet zuguns￾ten eines einheitlichen Beschäftigungsbegriffes auf die bisher übliche Unterscheidung zwischen Ange￾stellten und Arbeitern. Mit Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung zum 01.01.2017 wird nun auch die Bezeichnung „Tarifliche Beschäftigte“ umgesetzt. Die Darstellung erfolgt nun in einer Tabelle und ver￾knüpft die bisherigen Tarifgruppen mit den neuen. Beamte Die Stelle des ersten Werkleiters wird bei Ref. V ausgewiesen. 88 30 / Wirtschafts- und Finanzplan 2020 NürnbergStift Tariflich Beschäftigte 89 Wirtschafts- und Finanzplan 2020 31 NürnbergStift 2.7. Darlehensverbindlichkeiten Zum 31.12.2020 wird mit Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von 7.987 TEUR gerechnet. Diese entfal￾len vollständig auf Altbestände. Eine Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Darlehensverbindlichkeiten (ohne Kassenkredite) gibt nachfolgende Aufstellung: 90 32 / Wirtschafts- und Finanzplan 2020 NürnbergStift 91 Wirtschafts- und Finanzplan 2020 Wichtige Begriffe und Abkürzungen33 NürnbergStift Wichtige Begriffe und Abkürzungen AHJ Senioren-Wohnanlage St. Johannis AHP Senioren-Wohnanlage Platnersberg AHR August-Meier-Heim AHS Pflegezentrum Sebastianspital am Wöhrder See AMBD Ambulante Dienste AVPflegeVG Verordnung zur Ausführung des SGB XI Soziale Pflegeversicherung BGr. Besoldungsgruppen DIP Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation EGr. Entgeltgruppen EUR Euro GJ Geschäftsjahr GuV Gewinn- und Verlustrechnung H Hochbauamt HSP Senioren-Wohnanlage Heilig-Geist-Spital KGr. Kontengruppe KUGr. Kontenuntergruppe Mio. EUR Millionen Euro NüSt NürnbergStift NüStSG NürnbergStift Service GmbH PflegeVG Pflege-Versicherungsgesetz PfleWoqG Pflege- und Wohnqualitätsgesetz PSG I, II, III Pflegestärkungsgesetze rd. rund REHA Geriatrische Rehabilitation SGB V Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Krankenversicherung SGB XI Sozialgesetzbuch – Soziale Pflegeversicherung TEUR Tausend Euro TVöD Tarifvertrag öffentlicher Dienst VGr. Vergütungsgruppe wbg Wohnungsbaugesellschaft Nürnberg WkPV Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen Pflegeeinrichtungen WPL Wirtschaftsplan 92

NüSt in anderen Jahren

Download ↓