C.4.1 Wirtschaftsplan 2020
NüSt NüSt in allen Haushaltsjahren
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
2 / Wirtschafts- und Finanzplan 2020
NürnbergStift
Inhaltsverzeichnis
Vorwort ...................................................................................................................... 3
1. Geschäft, Rahmenbedingungen und allgemeine Grundlagen .......................... 4
1.1. Rechtliche Grundlagen .................................................................................. 4
1.2. Betriebliche Grundlagen ................................................................................ 5
2. Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan ......................................................... 5
2.1. Grundlagen und Herausforderungen ........................................................... 5
2.2. Erfolgsplan...................................................................................................... 8
2.2.1. Auslastung ................................................................................................. 10
2.2.2. Erläuterungen zum Erfolgsplan ............................................................... 11
2.3. Vermögensplan ............................................................................................ 21
2.4. Finanzplan..................................................................................................... 23
2.5. Verpflichtungsermächtigungen .................................................................. 29
2.6. Stellenplan .................................................................................................... 29
2.7. Darlehensverbindlichkeiten ......................................................................... 31
Wichtige Begriffe und Abkürzungen ..................................................................... 33
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Wirtschafts- und Finanzplan 2020 3
NürnbergStift
Vorwort
Gemäß § 11 Abs. 1 der Betriebssatzung i.V. mit § 2 Abs. 1 WkPV und den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung legt das NürnbergStift den Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan für das Geschäftsjahr 2020 vor.
Der Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan 2020 berücksichtigt die Ausführungen entsprechend den
§§ 2, 3, 4 und 6 WkPV vom 3. März 1998 (GVBl. S. 132, BayRS 861-3-I), zuletzt geändert durch § 5
der Verordnung vom 5. Oktober 2007 (GVBl. S. 707).
Nach Begutachtung durch den Werkausschuss (NüSt) ist der Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan
vom Stadtrat festzustellen (§ 7 Abs. 1 Nr. 5 der Betriebssatzung).
Für die Wirtschaftsplanung 2020 wurden die Änderungen aus dem BilRUG (Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz) wie u.a. den Ausweis von Umsatzerlösen, die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie die Änderung aus dem Pflegestärkungsgesetz II hinsichtlich der Umstellung auf Pflegegrade fortgeführt.
Die Beschlussfassung zum Gesamtkonzept „NürnbergStift 2020“ in der Werkausschusssitzung am
26.01.2012 hat die Weichenstellungen für die Zukunft des NürnbergStift gegeben. Die tiefgreifende Umstrukturierung der Gesamtorganisation vollzieht sich in einem Stufenplan, der sich aus 3 Phasen zusammensetzt:
1. Herstellung der besseren Steuerbarkeit der Gesamtorganisation
2. Stärkung der operativen Handlungsfähigkeit
3. Verbesserung der Stellung am Markt
Die Ansätze im Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan berücksichtigen den geplanten Fortschritt bei
der Umsetzung dieses Konzeptes. Das Ziel ist, durch eine deutliche Investition in infrastrukturelle Bauund Personalressourcen in den Folgejahren die Defizite nachhaltig zurückzuführen.
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4 / Wirtschafts- und Finanzplan 2020
NürnbergStift
1. Geschäft, Rahmenbedingungen und allgemeine Grundlagen
1.1. Rechtliche Grundlagen
Die im NürnbergStift zusammengefassten ambulanten, teil- und vollstationären Einrichtungen einschließlich der Nebenbetriebe sind öffentliche Einrichtungen der Stadt Nürnberg. Das NürnbergStift ist
als Eigenbetrieb organisiert und wird als Sondervermögen verwaltet (§ 1 WkPV).
Gemäß § 3 der Betriebssatzung verfolgt das NürnbergStift ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zuständige Organe für das NürnbergStift sind der Oberbürgermeister, der Stadtrat, der Werkausschuss
und die Werkleitung (§ 4 der Betriebssatzung). Die Werkleitung setzt sich zusammen aus dem Referent
für Jugend, Familie und Soziales als 1. Werkleiter und dem 2. Werkleiter mit der gleichzeitigen Funktion
als Dienststellenleiter.
Aufgabe des NürnbergStift ist es, die bestmögliche und bedarfsgerechte Versorgung der älteren Bevölkerung durch ambulante, teilstationäre und vollstationäre Hilfen nach dem auf Landesebene seit
01.08.2008 geltenden Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG), dem seit 01.10.2009 auf Bundesebene geltenden Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG), dem SGB V, dem SGB XI, dem SGB
XII sowie den Pflegestärkungsgesetzen I bis III sicherzustellen.
Der Betrieb der Einrichtungen ist privatrechtlich geregelt. Mit den Vertretern der Krankenkassen wird
die Vergütung nach § 111 SGB V für die Geriatrische Rehabilitationseinrichtung vereinbart. Für die
Pflegebereiche werden die Entgelte mit den Vertretern der Pflegekassen und dem überörtlichen Sozialhilfeträger nach § 85 SGB XI verhandelt. Für den Rüstigenbereich sind die Pensionssätze mit dem
überörtlichen Sozialhilfeträger entsprechend §§75 ff SGB XII zu vereinbaren. Die Entgelte für die Wohnheime werden durch NüSt festgesetzt. Die Vergütung der ambulanten Pflegeleistungen und der hauswirtschaftlichen Versorgung erfolgt gemäß § 89 SGB XI nach dem Vertrag, der auf Landesebene zwischen den Vertretern der Leistungserbringer und den Vertretern der Pflegekassen, der sonstigen Sozialversicherungsträger und den Sozialhilfeträgern abgeschlossen wurde.
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NürnbergStift
1.2. Betriebliche Grundlagen
Im Eigenbetrieb NürnbergStift sind folgende Einrichtungen zusammengefasst:
o Pflegezentrum Sebastianspital am Wöhrder See (AHS)
o August-Meier-Heim (AHR)
o Senioren-Wohnanlage St. Johannis (AHJ)
o Senioren-Wohnanlage Platnersberg (AHP)
o Senioren-Wohnanlage Heilig-Geist-Spital (HSP)
o Ambulante Dienste (AMBD)
o Geriatrische Rehabilitation (REHA)
o Praxis für Ergotherapie (ERGO)
Facility-Aufgaben und Unterstützungsleistungen für die Pflege werden durch die NürnbergStift Service
GmbH (NüStSG) erbracht. Der Betrieb der NüSt eigenen Küche im August-Meier-Heim wird durch die
NüStSG sichergestellt. In diesem Zusammenhang werden NüSt-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter (insbesondere aus dem Küchen- und Betriebsdienstbereich) über einen Gestellungsvertrag der NüStSG
überlassen. Wäschereileistungen werden vollständig von einer Fremdfirma erbracht.
2. Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan
2.1. Grundlagen und Herausforderungen
Ausgangslage
Im Jahr 2019 wurden weitere wesentliche Meilensteine in der Entwicklung des NürnbergStifts erzielt.
• Durch den Verkauf des Grundstücks der Senioren-Wohnanlage St. Johannis an die wbg ist es
möglich, alle vorgetragenen Verluste des NürnbergStift auszugleichen, wodurch eine Belastung
des städtischen Haushaltes vermieden werden kann. Gleichzeitig ist die Basis an Finanzmitteln
geschaffen worden, um weitere Sanierungsaktivitäten an anderen Standorten zu unterstützen.
• Es ist gelungen, die Neubauaktivitäten am Standort Regensburger Straße vorwärts zu treiben,
sodass ein Vertragsschluss mit einem Bieter im Vergabeverfahren bis zum 31.12.2019 möglich
wird. Die Fertigstellung eines neuen modernen Hauses mit 158 stationären Pflegeplätzen und
einer Tagespflege ist für den 31.5.2022 geplant.
• Weiterhin ist es gelungen, für die Sanierung der Gebäude des Platnersberges eine Realisierungsperspektive zu eröffnen, die es ermöglichen wird, ein umfangreiches Angebot an stationären Pflegeplätzen und Betreutem Wohnen zu präsentieren.
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6 / Wirtschafts- und Finanzplan 2020
NürnbergStift
• Die wbg hat die Planung des Grundstückes an der Großweidenmühlstraße aufgenommen und
wird dem NürnbergStift ein neues Gebäude mit ca. 150 stationären Pflegeplätzen ab dem
1.1.2025 auf Mietbasis zur Verfügung stellen.
• Das NürnbergStift hat sich mittlerweile als innovativer Anbieter am Pflegemarkt weiter etabliert.
Das Pflegepraxiszentrum hat seine internen Strukturen aufgebaut und erfreut sich einer regen
Nachfrage.
• Es konnte eine Tagespflege am Standort Sebastianspital eingerichtet werden, die das Angebot
des NürnberStift komplettiert. Damit stehen nunmehr alle Versorgungsstufen dem NüSt zur Verfügung.
• Die qualitativen Leistungen bewegen sich auf einem hohen Niveau, was nunmehr auch durch
die abgeschlossene Einführung der elektronischen Pflegedokumentation besser gesteuert werden kann. Ein Management zu Risikofaktoren im pflegerischen Bereich ist eingeführt
• Die Umstellung der Ausbildungskonzeption zeigt weiterhin sehr gute Erfolge. Alle Auszubildende, denen ein neuer Arbeitsvertrag angeboten wurde, haben sich für eine Weiterbeschäftigung beim NürnbergStift entschieden.
• Der Zufriedenheitsgrad der Mitarbeiter, der in der Mitarbeiterbefragung 2019 erhoben wurde,
hat nunmehr das höchste Niveau der letzten 10 Jahre erreicht. Die Weiterempfehlungsquote
als Arbeitgeber liegt bei 1,74 (Skala von 5) und damit über dem städtischen Durchschnitt.
Herausforderungen für 2020
Auch im Jahr 2020 gilt es weiterhin den mit dem Masterplan 2020 eingeleiteten Erneuerungsprozess
weiter konsequent umzusetzen. Dies gilt insbesondere für die:
• Schaffung der planerischen Grundlagen der Neubauten an den Standorten Platnersberg, St.
Johannis und Sebastianspital
• Schaffung einer Basisinfrastruktur zur weiteren Digitalisierung des Gesamtunternehmens, wie
z.B. die Ausstattung des Sparkassen- und des Ursula-Wolfring-Hauses mit WLAN
• Optimierung der Schnittstellen zu relevanten Partnern wie z.B. Krankenhäusern und Ärzten
• Einführung eines umfassenden Personalentwicklungssystems zur Absicherung ausreichenden
Pflegepersonals
• Etablierung eines ganzheitlichen Gesundheitsmanagements
Neben diesen weiteren Restrukturierungsaktivitäten wird das NürnbergStift im Jahr 2020 stark gefordert
sein, sich den durch Gesetzgebung veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. Dabei werden 2
Aktivitäten im Vordergrund stehen:
• Einführung der generalistischen Ausbildung und der Aufbau gemeinsamer Bildungsstrukturen
mit dem Klinikum Nürnberg
• Anpassung an die bundesweit veränderte ergebnisorientierte Qualitätsmessung und Bewertung, die mit einem erheblichen Mehraufwand in der Einführung, der Erfassung und der Vorbereitung von Prüfsituationen durch den MDK verbunden ist.
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NürnbergStift
Gleichzeitig muss sich darauf eingestellt werden, dass durch die bundesweite Überprüfung der Personalbemessung in der Pflege ggfs. weitere Anpassungsaktivitäten erforderlich sind.
Parameter
Die Berechnungen für den Erfolgsplan 2020 weisen einen Fehlbetrag in Höhe von 650 TEUR aus, welcher auf neue Rechnung vorzutragen ist. Zur Absicherung von Unwägbarkeiten wird der Höchstbetrag
der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben auf 6,133 Mio. EUR festgesetzt.
Die Planung für 2020 enthält folgende wesentliche Parameter
1. Auslastungssituationen wurden in einem Bottom-up Verfahren mit den Einrichtungsleitungen ermittelt. Der Auslastungsgrad der vollstationären Einrichtungen des NüSt wird
mit 92% geplant. Er ergibt sich aus den in den Versorgungsverträgen vereinbarten Pflegeplätze und ihrer geplanten Belegung sowie der geplanten Belegung der übrigen angebotenen Plätze und Wohnungen.
2. Der Entwicklung der Personalkosten wird entsprechend dem laufenden Tarifvertrag
eine Anpassung zum 01.03.2020 von durchschnittlich 1,81% zugrunde gelegt.
3. In die Erlösplanung fließen die sich aus der Belegung ergebenden Daten nach Anzahl
sowie Mix der Pflegegrade und die Einschätzung der Entwicklung der Vergütungssätze
(Pflegegrade durchschnittlich 2,5%, Rüstige 1,5%, Ambulante Dienste und Geriatrische
Reha 2,5%) ein.
4. Für die Verwaltungskostenerstattung wird mit dem aktuellen IST-Wert geplant.
5. Die Ansätze für Instandhaltungsaufwendungen werden auf dem bisherigen Niveau belassen und tragen damit der sich stetig verschlechternden Bausubstanz der Liegenschaften des NüSt Rechnung.
6. Durch die weitere Reorganisation des ambulanten Dienstes wird mit einer Erlössteigerung gerechnet.
7. Im Materialaufwand sind Aufwendungen für Lebensmittel, Medien sowie der Wirtschafts-, Verwaltungs-, Betreuungs- und medizinisch-therapeutischen Bedarfes zusammengefasst. Unter den Lebensmitteln wird die Versorgung mit Getränken und Spezialnahrungsmitteln verstanden, die über die Leistungen der NüStSG hinausgehen. Unter
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NürnbergStift
Berücksichtigung der Abrechnungen für Wasser, Energie und Brennstoffe des Jahres
2018, der Auslastungsentwicklung sowie möglicher Witterungsverläufe ergeben sich
die Ansätze in dieser Kostenposition für 2020. Im Bereich des Wirtschafts-, Verwaltungs-, Betreuungs- und medizinisch-therapeutischen Bedarfes sind zum Vorjahr durch
gesetzliche Änderungen (Wegfall des Ausweises der GWG im Anlagevermögen), Überprüfung der Inhalte Anpassungen vorgenommen worden. Den höchsten Posten in diesem Bereich bilden die Fremdleistungen für Küche, die die Auslastungsplanung und die
Ergebnisse der Aktivitäten in der NürnbergStift Service GmbH berücksichtigen.
8. Die Ansätze für weitere Sachaufwendungen berücksichtigen wiederkehrende Aufwendungen (u.a. Abgabenbescheide, technische Prüfkosten, Gebühren, Mitgliedschaften).
Darin eingeschlossen sind auch Fortbildungsaufwendungen, die mit 120 TEUR veranschlagt sind.
2.2. Erfolgsplan
Im Überblick ergeben sich im Planansatz für 2020 folgende Erträge und Aufwendungen:
Entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 2 WkPV ist der Erfolgsplan mindestens wie die Gewinn- und Verlustrechnung zu gliedern.
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10 / Wirtschafts- und Finanzplan 2020
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2.2.1. Auslastung
Folgendes Wohn- und Platzangebot bildet die Grundlage für den Wirtschaftsplan 2020:
Im WPL 2020 ist eine Auslastung von 92% (WPL 2019 92,2%) hinterlegt. Das bedeutet, dass von den
909 angebotenen Plätzen rd. 836 Plätze belegt werden sollen.
Die Auslastung sowie die Verteilung auf Pflegegrade basieren auf den Zielen der Einrichtungsleitungen
für 2020.
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Für die solitäre Tagespflege ist eine Zielauslastung von 97,2% in 2020 unterstellt. Im Ambulanten Dienst
ist die Versorgung von durchschnittlich 125 Patienten in 2020 vorgesehen.
2.2.2. Erläuterungen zum Erfolgsplan
„Erträge aus ambulanter, teilstationärer und vollstationärer Pflege sowie Kurzzeitpflege (GuVNr. 1)“
Pflegebereich
Der Planung der Erträge aus vollstationären Pflegeleistungen für das Jahr 2020 liegen die Auslastungszahlen und Pflegegradverteilungen, die im Gliederungspunkt 2.2.1 dargestellt sind, zugrunde.
Die zum 01.07.2019 abgeschlossenen Vergütungsvereinbarungen sowie eine Einschätzung der Entwicklung neuer Vergütungssätze zum 01.07.2020 in Höhe von rd. 2,5% bilden die Bewertungsbasis.
Ambulante Leistungen
NüSt setzt 2020 die Neustrukturierung des ambulanten Dienstes fort und rechnet mit weiteren Verbesserungen bei den Umsatzaussichten. Die Fortschreibung der Vergütung wurde mit rd. 2,5% angenommen.
Rüstigenbereich
Der Planung der Erträge für den Rüstigenbereich wurden die im Gliederungspunkt 2.2.1 dargestellten
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Auslastungszahlen zugrunde gelegt. Auch hier gelten die aktuell gültigen Sätze aus den abgeschlossenen Vergütungsvereinbarungen sowie eine ab 01.07.2020 unterstellte Steigerung um ca. 1,5%.
Wohnheimbereich
Im Wohnheimbereich wurden die Entgelte letztmalig zum 01.09.2006 angemessen erhöht. Da auch
diese Einrichtungen mit zinsvergünstigen Krediten finanziert wurden, gelten die Regelungen des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes.
Geriatrische Rehabilitation
Der Planung der Erträge für das Jahr 2020 wurden die im Gliederungspunkt 2.2.1 dargestellten Auslastungszahlen zugrunde gelegt. Die seit 01.07.2019 gültigen neuen Vergütungsvereinbarungen bilden die
Bewertungsgrundlage bis 30.06.2020. Ab 01.07.2020 wurde eine Steigerung um 2,5% in die Planung
einbezogen.
Daraus ergeben sich die nachfolgenden Ansätze für die Erlösplanung 2020:
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14 / Wirtschafts- und Finanzplan 2020
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„Erträge aus Unterkunft und Verpflegung (GuV-Nr. 2)“
„Erträge aus Zusatzleistungen und Transportleistungen (GuV-Nr. 3)“
„Erträge aus gesonderter Berechnung von Investitionskosten gegenüber Pflegebedürftigen
(GuV-Nr. 4)“
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„Umsatzerlöse einer Pflegeeinrichtung nach §277 HGB soweit nicht in den Ertragsposten Nr. 1
bis 4 enthalten (GuV-Nr. 4a)“
Unter dem Posten „Erstattungen von Mitarbeiter/innen für Unterkunft und Verpflegung“ werden alle Mietleistungen für vom Personal genutzten Wohnraum gezeigt.
Als Umsatz sind die Erträge aus der Praxis Ergotherapie und die Verrechnungen für die Leistungen
Telefon- und Fernsehbenutzung sowie die Erstattung von Gebühren für Anträge an den Sozialdienst
des MDK für weitergehende Leistungen nach einer Rehabilitation in der Geriatrischen Rehabilitation
auszuweisen.
Die Erträge aus „Vermietung und Verpachtung“ beinhalten überwiegend die Überlassung von Räumen
(inkl. Nebenkosten) in der Regensburger Str., einschließlich von Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen an die NüStSG sowie an weitere Andere für sonstige Verwaltungszwecke.
Für die Inanspruchnahme von „Gestellungskräften“ und „Verwaltungsleistungen“ (z.B. Leitung und Verwaltung, Personal- und Rechnungswesen, IT) werden von der NüStSG die Kosten dem NüSt erstattet.
Ausscheidende Gestellungskräfte von NüSt werden grundsätzlich durch Anstellungsverhältnisse bei der
NüStSG ersetzt.
Unter „sonstiges“ ist u.a. ein Kostenausgleich der Stadt Nürnberg für in Vorjahren begründete Versorgungsansprüche enthalten.
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„Zuweisungen und Zuschüsse zu Betriebskosten (GuV-Nr. 5)“
„Sonstige betriebliche Erträge (GuV-Nr. 6)“
„Personalaufwand (GuV-Nr. 7)“
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Der Berechnung der Personalaufwendungen (Pflege naher Bereiche) liegen die im Gliederungspunkt
2.2.1 dargestellten Auslastungszahlen und die Verteilung der Pflegegrade zugrunde. In der Praxis passt
NüSt bei Änderungen in der Auslastung und den Pflegegraden den Personaleinsatz in der Pflege entsprechend zeitnah an. Es liegen 411,66 VK (WPL 2019 403,03 VK) dem Planansatz 2020 zugrunde.
Der aktuell gültige Tarifvertrag wurde für den Zeitraum 01.03.2018 bis 31.08.2020 abgeschlossen. Für
die Entwicklung der Personalkosten ab 01.03.2020 entsprechend laufendem Tarifvertrag wurde eine
Steigerung von durchschnittlich 1,04% und ab 01.09.2020 mit einem noch ausstehenden neuen Tarifvertrag 2,80% angenommen.
Bestandteil der Personalaufwendungen sind auch die Aufwendungen für die Mitarbeiter/innen, die im
Rahmen eines „Gestellungsvertrages“ an die NüStSG überlassen werden. Den Aufwendungen für aktive Kräfte stehen in gleicher Höhe die Kostenerstattungen der NüStSG an das NüSt gegenüber.
„Materialaufwand (GuV-Nr. 8)“
„a) Lebensmittel“
Die gesamte Speisenproduktion (inkl. Einkauf) wird von der NüStSG erbracht und in deren Wirtschaftsplan veranschlagt sowie als Fremdleistung Küche bei NüSt angegeben. Getränke und Sondernahrung
(z.B. Nahrungsergänzungsmittel) werden von den NüSt - Einrichtungen beschafft und als Lebensmittelaufwand ausgewiesen.
„b) Wasser, Energie, Brennstoffe“
In diesem Bereich wurde unter Beachtung der Verbrauchsmengen des Jahres 2018 eine Fortschreibung
des Ansatzes vorgenommen.
„c) Wirtschafts-/Verwaltungs-/Betreuungs-/Medizinisch-therapeutischer Bedarf“
Für die darin verankerten Kostenpositionen wurden die Einzelansätze überprüft und für 2020 entsprechend fortgeschrieben. Neu sind die bisher in der Anlagenbuchhaltung geführten Gebrauchsgüter
(GWG) voll im Aufwand darzustellen.
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„Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen (GuV-Nr. 9)“
Die Verwaltungskostenerstattung (VKE) an den Träger (a) beinhaltet städtische Overheadkosten (z.B.
Stadtrat, Rathäuser, Referate) und die zentralen Leistungen der Querschnittsdienststellen (z.B. DIP,
PA, Rpr), die unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme pauschaliert umgelegt werden. Durch
die stadtweite Neustrukturierung der Verwaltungskostenerstattung hat sich für NüSt eine Höhe von
397.640 EUR ergeben. Die Posten „Abrechnung IuK“ und „Sonstige Erstattungen an Träger“ (b) umfassen für von DIP/IT erbrachte Leistungen sowie die Heizungsgrundkosten von H.
„Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung (GuV-Nr. 16)“
Die Wartungsaufwendungen beinhalten Aufwendungen für abgeschlossene Wartungsverträge technischer Anlagen und Pflegeverträge für Software. Auf Grund des schlechten Zustandes der Gebäude und
Anlagen sowie unter Berücksichtigung der Gesamtertragslage bleiben die Planansätze für Instandhaltung und Instandsetzung bei 1,2 Mio. EUR.
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„Sonstige ordentliche Aufwendungen (GuV-Nr. 17)“
Auch in dieser Position werden die Änderungen des BilRUG, die u.a. durch die Aufhebung des Ausweises eines außerordentlichen Ergebnisses begründet sind, fortgeschrieben. Die betreffenden Aufwandspositionen sind den sonstigen ordentlichen Aufwendungen zu zuordnen.
„Jahresergebnis (GuV-Nr. 20)“
Der Erfolgsplan 2020 geht von einem Fehlbetrag in Höhe von 650 TEUR aus, der auf neue Rechnung
vorgetragen werden soll.
„Kassenkredit“
Nach § 7 Abs. 2 WkPV soll der festgesetzte Höchstbetrag eines Kassenkredites für die Kassenführung
einer Einrichtung ein Sechstel der im Erfolgsplan vorgesehenen Erträge bei den Nummern 1 bis 8 (bei
NüSt GuV Nr. 1 bis 6), 23 bis 25 (bei NüSt GuV Nr. 18) der Gewinn- und Verlustrechnung nicht übersteigen. Für das Jahr 2020 errechnet sich ein Betrag in Höhe von 6.133.698 EUR (1/6 von
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Wirtschafts- und Finanzplan 2020 21
NürnbergStift
36.802.189 EUR). Zur Absicherung der rechtzeitigen Leistung von Ausgaben und für Unwägbarkeiten
soll der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 6,133 Mio. EUR festgesetzt werden.
2.3. Vermögensplan
Im Vermögensplan sind einerseits alle voraussehbaren Ausgaben des Geschäftsjahres 2020, die sich
aus Änderungen des Anlagevermögens, den Tilgungsleistungen sowie der Höhe des im Geschäftsjahr
zu deckenden Verlustes ergeben, und andererseits die vorhandenen und zu beschaffenden Deckungsmittel und die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthalten (§ 4 Abs. 1 WkPV).
Der Vermögensplan weist für das Jahr 2020 einen Finanzbedarf von rd. 2,65 Mio. EUR aus. Dieser
Finanzbedarf resultiert aus:
Ausgaben für aktivierungspflichtiges Anlagevermögen: 1,54 Mio. EUR,
Ausgaben für Tilgungsleistungen: 0,46 Mio. EUR,
Verlustdeckung: 0,65 Mio. EUR. .
Der geplante Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2020 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden
und wird im Posten „Deckung der Verluste“ unter „Verlustvortrag“ ausgewiesen.
In der nachfolgenden Tabelle sind die für das Jahr 2020 geplanten Ausgaben den zugehörigen Deckungsmitteln gegenübergestellt:
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22 / Wirtschafts- und Finanzplan 2020
NürnbergStift
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Wirtschafts- und Finanzplan 2020 23
NürnbergStift
Ausgaben für aktivierungspflichtiges Anlagevermögen (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 WkPV)
Im Jahr 2020 sind Investitionen in Höhe von rd. 1,54 Mio. EUR vorgesehen.
Entsprechend Beschluss des Werkausschusses vom 27.07.2017 ist die Verwaltung beauftragt, den
Neubau des August-Meier-Heimes als ÖPP-Projekt umzusetzen und weiter vorzubereiten. Im Investitionsplan sind die derzeit angenommenen Herstellkosten eingegangen. Für 2019 und 2021 sind Projekt
begleitende und vorbereitende Aufwendungen eingestellt. Mit der Inbetriebnahme, voraussichtlich 2022,
sind die Herstellkosten des eigentlichen Neubaus fällig. Derzeit läuft die verbindliche Angebotsabgabe.
Zum Jahresende 2019 soll der ÖPP-Vertrag zur Realisierung des Neubaus des August-Meier-Heimes
abgeschlossen werden.
Für das Vorhaben Zentralküche sind die vorbereitenden Aktivitäten nicht abgeschlossen. Aus diesem
Grund wird das Vorhaben komplett und unverändert im Investitionsplan dargestellt, jedoch weiter zeitlich geschoben. Für 2020 leitet sich ein Investitionsvolumen von 0,5 Mio. EUR ab, wobei diese Aufwendungen am Jahresende als Anlagen im Bau stehen bleiben würden.
Für die Wiederbeschaffung von verschiedensten Anlagegütern sowie die Ausstattung der Einrichtungen
mit WLAN werden 0,54 Mio. EUR für das Wirtschaftsjahr 2020 veranschlagt.
Ausgaben für Tilgungsleistungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 WkPV)
Die planmäßigen Tilgungsleistungen sind im Detail im Gliederungspunkt 2.7 dargestellt. Die Planzahlen
enthalten den derzeitigen Darlehensbestand. Neuaufnahmen von Darlehen sind im Jahr 2020 nicht vorsehen. Die Tilgungsleistungen für die Verpflichtungen aus Altkrediten sollen vollständig über refinanzierte Abschreibungen des Jahres 2020 finanziert werden.
Deckung der Verluste (§ 4 Abs. 1 Nr. 3WkPV)
Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
2.4. Finanzplan
Gemäß § 6 WkPV enthält der fünfjährige Finanzplan - das erste Planungsjahr ist das laufende Geschäftsjahr (2019) - eine nach Jahren gegliederte Übersicht über die Entwicklung der Ausgaben und
Deckungsmittel des Vermögensplanes und eine Übersicht über die Entwicklung der Jahresergebnisse.
Den Ausgaben nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 WkPV (alle vorhersehbaren Ausgaben, die sich aus Änderungen
des Anlagevermögens ergeben) liegt ein Investitionsprogramm zugrunde. Die geplanten Ausgabepositionen stehen unter dem Vorbehalt des Planungs- und Baufortschrittes der einzelnen Maßnahmen in
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24 / Wirtschafts- und Finanzplan 2020
NürnbergStift
Verbindung mit notwendigen Kreditmittelbereitstellungen sowie durch die Beschlusslage des Werkausschusses.
Es folgt die Übersicht über die Entwicklung der Ausgaben und der Deckungsmittel des Vermögensplans
(§ 6 Nr. 1 WkPV):
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26 / Wirtschafts- und Finanzplan 2020
NürnbergStift
Übersicht über die Entwicklung der Jahresfehlbeträge (ohne Sondereffekte) entsprechend § 6 Nr. 2
WkPV (vor Baubeginn):
Nach § 3 Abs. 3 WkPV soll der Erfolgsplan ausgeglichen sein. Aufgrund der Belegungssituation in Verbindung mit dem Zustand der Gebäude, der anstehenden Baumaßnahmen sowie der Ertrags- und Kostensituation ist davon auszugehen, dass für das Jahr 2020 kein ausgeglichenes Jahresergebnis erzielbar ist. Diese Situation ist auch in den Folgejahren derzeit nicht abwendbar.
Es wird angestrebt, über kontinuierliche Vergütungsverhandlungen, mit dem Investitionsfortschritt (Erhöhung der Belegungsrate) und der Umsetzung des Restrukturierungsprogramms wieder zu einem ausgeglichenen Ergebnis zu kommen.
Auf den folgenden Seiten wird das Investitionsprogramm (Ausgaben nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 WkPV) zum
Finanzplan 2020 fortgeschrieben.
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28 / Wirtschafts- und Finanzplan 2020
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2.5. Verpflichtungsermächtigungen
Für die Zentralküche wird gegenwärtig sowohl eine Anmietung als auch der Neubau des Gebäudes
verfolgt. Das Projekt ist weiterhin in der Vorbereitungsphase.
Für den Neubau des August-Meier-Heimes ist die Realisierung über ein ÖPP-Projekt mit Beschluss des
Werkausschusses vorgesehen. Es soll bis Ende 2019 zum Vertragsabschluss kommen, so dass eine
Verpflichtungsermächtigung für dieses Vorhaben vorzusehen ist.
2.6. Stellenplan
Der am 01.10.2005 in Kraft getretene Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) verzichtet zugunsten eines einheitlichen Beschäftigungsbegriffes auf die bisher übliche Unterscheidung zwischen Angestellten und Arbeitern. Mit Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung zum 01.01.2017 wird nun auch die
Bezeichnung „Tarifliche Beschäftigte“ umgesetzt. Die Darstellung erfolgt nun in einer Tabelle und verknüpft die bisherigen Tarifgruppen mit den neuen.
Beamte
Die Stelle des ersten Werkleiters wird bei Ref. V ausgewiesen.
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30 / Wirtschafts- und Finanzplan 2020
NürnbergStift
Tariflich Beschäftigte
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Wirtschafts- und Finanzplan 2020 31
NürnbergStift
2.7. Darlehensverbindlichkeiten
Zum 31.12.2020 wird mit Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von 7.987 TEUR gerechnet. Diese entfallen vollständig auf Altbestände.
Eine Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Darlehensverbindlichkeiten (ohne Kassenkredite)
gibt nachfolgende Aufstellung:
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32 / Wirtschafts- und Finanzplan 2020
NürnbergStift
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Wirtschafts- und Finanzplan 2020 Wichtige Begriffe und Abkürzungen33
NürnbergStift
Wichtige Begriffe und Abkürzungen
AHJ Senioren-Wohnanlage St. Johannis
AHP Senioren-Wohnanlage Platnersberg
AHR August-Meier-Heim
AHS Pflegezentrum Sebastianspital am Wöhrder See
AMBD Ambulante Dienste
AVPflegeVG Verordnung zur Ausführung des SGB XI Soziale Pflegeversicherung
BGr. Besoldungsgruppen
DIP Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
EGr. Entgeltgruppen
EUR Euro
GJ Geschäftsjahr
GuV Gewinn- und Verlustrechnung
H Hochbauamt
HSP Senioren-Wohnanlage Heilig-Geist-Spital
KGr. Kontengruppe
KUGr. Kontenuntergruppe
Mio. EUR Millionen Euro
NüSt NürnbergStift
NüStSG NürnbergStift Service GmbH
PflegeVG Pflege-Versicherungsgesetz
PfleWoqG Pflege- und Wohnqualitätsgesetz
PSG I, II, III Pflegestärkungsgesetze
rd. rund
REHA Geriatrische Rehabilitation
SGB V Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Krankenversicherung
SGB XI Sozialgesetzbuch – Soziale Pflegeversicherung
TEUR Tausend Euro
TVöD Tarifvertrag öffentlicher Dienst
VGr. Vergütungsgruppe
wbg Wohnungsbaugesellschaft Nürnberg
WkPV Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen
Pflegeeinrichtungen
WPL Wirtschaftsplan
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