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C.1.1 Wirtschaftsplan 2020

Haushalt 2020 · Band 3 · Seiten 8–30 · Seiten 8–30 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

ASN ASN in allen Haushaltsjahren

Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

Wirtschaftsplan 2020 Inhalt Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2020 1. Allgemeines 2. Erfolgsplan und Vorschau bis 2023 3. Mittelfristiger Vermögens- und Finanzplan der Jahre 2019 bis 2023 4. Kassen- und Investitionskredite Anlagen Anlage 1: Erfolgsplan 2020 Anlage 2: Erfolgsplanvorschau bis 2023 Anlage 3: Finanzplan 2020 Anlage 4: Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2019 bis 2023 Anlage 5: Vermögensplan 2020 Anlage 6: Mittelfristiger Vermögensplan für die Jahre 2019 bis 2023 Anlage 7: Verpflichtungsermächtigungen zum Vermögensplan 2019 bis 2023 Anlage 8: Erläuterungen zum Vermögensplan 2020 Anlage 9: Stellenplan / Stellenübersicht 2020 5 Wirtschaftsplan 2020 Seite 1 1. Allgemeines Der Eigenbetrieb ASN (Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg) ist zuständig für die Durch￾führung der Abfallwirtschaft nach der städtischen Abfallwirtschaftssatzung. Der Betrieb ASN beschäftigt ca. 430 Mitarbeiter. Er gliedert sich gemäß den Aufgaben bzw. Anforderungen in folgende Bereiche: 1.1 Abfallwirtschaft Die Stadt Nürnberg als kreisfreie Gemeinde ist für die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfall￾gesetzes. Die sich aus dem KrWG ergebenden Aufgaben erfüllt die Stadt als Pflichtaufga￾ben im eigenen Wirkungskreis (entsorgungspflichtige Körperschaft). Im Rahmen der innerstädtischen Organisation nimmt der Eigenbetrieb ASN die Pflichten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers wahr. Das zum 01.06.2012 in Kraft getretene Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist die Umset￾zung der europäischen Abfallrahmenrichtlinie und soll eine umfassende Modernisierung der Kreislaufwirtschaft bewirken. Insbesondere soll die Kreislaufwirtschaft stärker als bisher auf den Ressourcen-, Klima- und Umweltschutz ausgerichtet werden. Die bestehenden abfall￾rechtlichen Regelungen sollen klarer und präziser sein, um die Vollzugs- und Rechtssicher￾heit zu verbessern. Dies betrifft vor allem die Aufgabenteilung zwischen den Kommunen und der privaten Entsorgungswirtschaft. Das Mitte Mai 2017 beschlossene Verpackungsgesetz, welches am 01.01.2019 in Kraft ge￾treten ist, konkretisiert die im KrWG enthaltene Ermächtigung für die Einführung einer „Wert￾stofftonne“. Die Abfallentsorgung umfasst die Verwertung und die Beseitigung von Abfällen. Die abfallwirtschaftlichen Maßnahmen - Sammeln - Einsammeln durch Hol- und Bringsysteme - Befördern - Behandeln - Lagern - Behandeln von Abfällen - Ablagern von Abfällen zur Beseitigung werden durch ASN bzw. durch beauftragte Dritte durchgeführt. 6 Wirtschaftsplan 2020 Seite 2 Zur Erfüllung der Aufgaben Förderung der Abfallvermeidung, Verwertung von Abfällen und Beseitigung von Abfällen betreibt die Stadt eine öffentliche Einrichtung und stellt geeignete Einrichtungen und Anlagen zur Verfügung. Daneben führt sie Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallberatung) durch. ASN vollzieht hierbei die Abfallwirtschaftssatzung und die Abfallgebührensatzung der Stadt Nürnberg. Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit übernimmt ASN - jeweils auf der Basis entsprechender Zweckvereinbarungen - die Abfälle zur Beseitigung aus - dem Landkreis Nürnberger Land, - der Stadt Fürth, - aus dem Landkreis Fürth und - der Stadt Schwabach zur Behandlung in der MVA-Nürnberg. Für das Stadtgebiet Stein hat ASN die Rest-, Bio￾und Sperrmüllsammlung -auf der Grundlage einer zwischenzeitlich gekündigten Zweckver￾einbarung mit dem Landkreis Fürth- bis 30.06.2014 durchgeführt. Im Sachgebiet Abfallwirtschaft werden alle Tätigkeiten und Aufgaben durchgeführt bzw. be￾arbeitet, die mit dem Vermeiden, Verringern, Verwerten von Abfällen, der Einsammlung und dem Transport von Abfällen und der Abfallberatung zusammenhängen. Die Aufgaben im Einzelnen sind:  Müllabfuhr zum Einsammeln und Befördern von Abfällen innerhalb der Systemabfuhr (Abfuhr von Abfällen, die in den nach der AbfS zulässigen Abfallbehältern an den ange￾schlossenen Grundstücken überlassen werden). Für die Restmüllabfuhr sind ca. 84.850 graue Abfallbehälter mit einem Volumen von ca. 18.100.000 Litern, für die Biomüllabfuhr sind ca. 43.400 Biotonnen mit einem Volumen von ca. 5.500.000 Litern aufgestellt. Die Abfallbehälter werden mindestens einmal pro Woche geleert. Die Leistung wird im sog. Vollservice erbracht, d.h. die Abfallbehälter werden vom Personal der Müllabfuhr vom jeweiligen Standplatz geholt, zum Sammelfahrzeug transportiert, entleert und wieder zu￾rückgestellt.  Bereitstellung, Umtausch, Reparatur und Volumenänderung der stadteigenen Abfallbe￾hälter mit der Erledigung von durchschnittlich 6.600 Aufträgen pro Jahr. 7 Wirtschaftsplan 2020 Seite 3  Sicherstellen der Sammlungs- und Transportlogistik mit Personal- u. Fahrzeugeinsatz für 26 Restmüll-, 14 Biomüll, 3 Sperrmülltouren, 3 Sperrmülltouren für Klein- bzw. Sammel￾aufträge und die Beseitigung „wilder Abfallablagerungen“ sowie 2 Behälterausfuhrtour.  Sperrmüllabfuhr auf Abruf Aufnahme, Disponierung und Erledigung von ca. 10.500 Sperrmüllabholaufträgen pro Jahr (einschließlich separater Erfassung von verwertbaren Materialien und Elektronik￾schrott im Rahmen der Sperrmüllabholung).  Containerdienst mit Absetz- und Abrollcontainern sowie Müllpresscontainern von 5,5 m3 bis 30 m3 für Sonderabfuhren, Gartenabfallsammlung und die Entsorgung von Großbe￾trieben.  Betrieb einer mobilen Schadstoffsammelstelle für die Annahme von Problemabfällen aus Haushalten und aus dem vergleichbaren Kleingewerbe, das den Bürgern im regelmäßi￾gen Wechsel bei den Wertstoffhöfen zur Verfügung steht.  Betrieb von 5 offenen und 1 mit Personal ausgestatteten Gartenabfallsammelstellen zur Annahme von ca. 20.700 t Gartenabfällen jährlich. Einmal jährliche Durchführung einer stadtweiten Christbaumsammlung an über 100 Plätzen.  Betrieb von 6 Wertstoffhöfen zur Annahme von Abfällen zur Verwertung und Sperrmüll mit einem beauftragten Dritten als Betriebsführer; Einrichtung von Sammelstellen für Elektro- und Elektronikaltgeräte auf den Wertstoffhöfen. Bereitstellung von Mehrwegge￾schirr und Geschirrmobilen für private Nutzung durch Haushalte.  Abstimmung der Sammelsysteme für gebrauchte Verkaufsverpackungen auf die Sam￾melsysteme der Stadt mit den Systembetreibern (Gelber Sack, Altglascontainer); opera￾tive Durchführung erfolgt rein privatwirtschaftlich durch Entsorgungsfirmen, die von den Systembetreibern beauftragt sind.  Bearbeitung von Entsorgungsnachweisen im Vollzug der Nachweisverordnung für die Annahme von Abfällen in der MVA und auf der „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“.  Abfallberatung durch hauptamtliche und ehrenamtliche Abfallberater direkt im Haushalt oder an Informationsständen bzw. am „ASN-Infomobil“.  Förderung der Eigenkompostierung durch Beratung und Gewährung eines Zuschusses für den Kauf eines Komposters.  Anpassung und Aktualisierung der Abfallwirtschafts- und der Abfallgebührensatzung. 8 Wirtschaftsplan 2020 Seite 4  Abschluss von Verträgen mit Dritten zur Erfüllung abfallwirtschaftlicher Aufgaben ein￾schließlich Ausschreibungen, Vertragsanpassungen und Abrechnung der Vertragsleis￾tungen.  Führung des Bereiches Einsammlung und Beförderung als Entsorgungsfachbetrieb. 1.2 Müllverbrennungsanlage (MVA) Die Müllverbrennungsanlage im sogenannten Gleisdreieck St. Leonhard/Schweinau wurde 2001 in Betrieb genommen. Sie verfügt über drei baugleiche Verbrennungslinien mit einer Durchsatzleistung von jeweils ca. 10,5 Tonnen Müll pro Stunde und arbeitet nach dem Prinzip der wassergekühlten Rost￾feuerungstechnik. Die Feuerleistungsregelung, ein automatisches Überwachungssystem, optimiert die Verbrennungsbedingungen. Die bei der Verbrennung entstehenden heißen Rauchgase werden durch einen Dampfer￾zeuger geleitet und geben dort den größten Teil ihrer Wärme ab, bevor in einer mehrstufigen Abgasreinigungsanlage Stäube, Schwermetallverbindungen, saure Schadgase (wie z.B. Salzsäure), Schwefeldioxid, Stickoxide sowie Dioxine und Furane abgeschieden werden. Der bei der thermischen Abfallbehandlung erzeugte Prozessdampf wird an die N-ERGIE abgegeben und dort zur Strom- und Fernwärmeerzeugung genutzt. Durch den Energiever￾bund zwischen MVA und Heizkraftwerk Sandreuth können fossile Brennstoffe wie z.B. Erd￾gas eingespart werden. Auf diese Weise gelangen jährlich, bei gleicher Energieausbeute, bis zu 120.000 Tonnen CO2 weniger in die Atmosphäre. Die Rückstandsprodukte des Ver￾brennungsprozesses wie Schlacke und Metallschrott aber auch Kessel- und Flugaschen, Gips und Sole können überwiegend einer Verwertung zugeführt werden. Im Jahr 2020 werden voraussichtlich ca. 209.045 t „Abfälle zur Beseitigung“ (davon ca. 130.938 t Hausmüll aus Nürnberg, ca. 11.000 t Gewerbeabfälle und ca. 67.107 t Hausmüll aus anderen Gebietskörperschaften) in der Müllverbrennungsanlage angeliefert. Darüber hinaus werden in begrenztem Umfang „Abfälle zur energetischen Verwertung“ angenom￾men. Für die „Abfälle zur Beseitigung“ ist die Verbrennungsgebühr in der Abfallgebührensatzung festgelegt. Die Anlieferer von „Abfällen zur energetischen Verwertung“ entrichten hingegen ein privatrechtliches Entgelt. 1.3 Deponien Gemäß dem BayAbfG haben die entsorgungspflichtigen Körperschaften die Verpflichtung, eine TASi-Deponie der Klasse II mit einer verfügbaren Nutzungsdauer von mindestens 6 Jahren vorzuhalten. 9 Wirtschaftsplan 2020 Seite 5 Um die Entsorgungssicherheit für nicht brennbare Abfälle zu gewährleisten, betreibt die Stadt Nürnberg die „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“. Die „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“ hat eine Gesamtkapazität von 1,5 Mio. m³, davon wer￾den bis Ende 2020 ca. 1,45 Mio. m³ verfüllt sein. Mit den geringen Ablagerungsmengen der letzten Jahre würde die Verfüllung des Restvo￾lumens mindestens bis zum Jahr 2040 dauern. Da betriebsnotwendige technische Einrich￾tungen der Deponie in den nächsten 10 Jahren ihr technisches Nutzungsende erreichen, also abgewirtschaftet und nicht mehr funktionsfähig sein werden, müssten sie mit hohem Investitionsaufwand ersetzt werden. Der Werkausschuss hat deswegen in seiner Sitzung am 29. Juni 2011 beschlossen, den Betrieb der Deponie Nürnberg-Süd bis zum Ablauf des Jahres 2022 zu beenden und bis dahin, zur Verfüllung der Deponie, dort auch die aufbereitete Schlacke der Müllverbren￾nungsanlage abzulagern. Die von der Bundesregierung erlassenen Verordnungen (AblagerungsVO, DeponieVO) re￾geln die Rahmenbedingungen für die Deponierung von Abfällen neu. Darüber hinaus wer￾den die bisher in technischen Regelwerken (TA-Siedlungsabfall) beschriebenen Ausrüs￾tungsstandards und Grenzwerte für Deponien nunmehr durch Verordnung verbindlich fest￾geschrieben. Für die Nürnberger Abfallwirtschaft bedeutet dies, dass seit Juni 2005 bei Störung oder Ausfall der Müllverbrennungsanlage, der Hausmüll nicht mehr auf der „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd "„notdeponiert“ werden darf. Darüber hinaus ist inzwischen die Genehmigung zur Ablagerung von Abfällen, die die Zuordnungskriterien der Deponieklasse II erfüllen, auf den Deponieabschnitten F – M zeitlich unbefristet erteilt. Der dafür notwendige Nachweis der technischen Gleichwertigkeit der „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“ mit den geforderten TASi-Deponie-Zuordnungskriterien für die Deponieklasse II wurde von den zuständigen Fachbehörden anerkannt und von der Regierung von Mittelfranken genehmigt. Nach ins besonders wirtschaftlichen Kriterien ist noch festzulegen, mit welchem zeitlichen Horizont die „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“ weiterhin als Deponie der Klasse II betrieben werden soll. In diesem Zusammenhang ist die über das Jahr 2017 hinaus übernommene Verpflich￾tung, die entsprechenden Abfälle für den Landkreis Nürnberger Land zu entsorgen, von Bedeutung. Die ehemalige, bereits geschlossene „Deponie Nord“ wurde rekultiviert und ist seit dem 30.6.1998 in der Nachsorgephase. Dabei muss der Oberflächendichtung, der Gasfassung und der Grundwasserqualität noch eine besondere Beachtung gewidmet werden. Derzeit entstehen Aufwendungen nur für die laufende Überwachung. Für eventuelle zukünftige Sa￾nierungsmaßnahmen wurde eine Rückstellung in Höhe von ca. 1,5 Mio. EURO gebildet. 10 Wirtschaftsplan 2020 Seite 6 2. Erfolgsplan und Vorschau bis 2023 2.1 Umsatzerlöse Hauptumsatzträger des ASN sind die Abfallgebühr, die Verbrennungsgebühr und die Depo￾niegebühr. Die Abfallgebühr ist eine Benutzungsgebühr. Sie wird in Nürnberg nach einem Wahr￾scheinlichkeitsmaßstab als Einheitsgebühr (eine Gebühr für alle Leistungen) erhoben. Als Bezugsgröße gilt ein Volumen-/Litermaßstab nach der Größe/Volumen der für die Restmüll￾abfuhr zur Verfügung gestellten Abfallbehälter auf der Basis einer wöchentlichen Abfuhr. Mit der Abfallgebühr werden alle abfallwirtschaftlichen Kosten wie z. B. für Sammlung und Transport der Abfälle, Altpapiersammlung, Biomüll- und Gartenabfallsammlung, Errichtung und Betrieb von Wertstoffhöfen, Problemmüllsammlung, Sperrmüllabfuhr auf Abruf, Abfall￾beratung sowie die Kosten für die Beseitigung der Abfälle in der Müllverbrennungsanlage gedeckt. Da der Kalkulationszeitraum für die Abfallgebühr zum 31.12.2019 endet, wurde diese ab 2020 neu kalkuliert und ist Gegenstand einer gesonderten Darstellung. Die Verbrennungsgebühr in der Müllverbrennungsanlage wird für „Abfälle zur Beseitigung“ nach Gewicht abgerechnet. In dieser Gebühr sind alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Errichtung, dem Betrieb und dem Unterhalt der Müllverbrennungsanlage stehen, enthal￾ten. Die Verbrennungsgebühr wurde ab 2019 im Rahmen der Neukalkulation gesenkt und bleibt bis zum Ende dieses neuen Kalkulationszeitraums im Jahr 2022 unverändert. Bei Abfällen zur energetischen Verwertung wird ein privatrechtliches Entgelt abgerechnet. Bei der Deponiegebühr wurde eine Kalkulation von der „Wiege bis zur Bahre“ vorgenom￾men, d. h. es wurden sämtliche Planungs- und Baukosten (einschließlich Rekultivierungs￾und Nachsorgekosten, Ersatzinvestitionen sowie eventuell zu erbringende Sicherheitsleis￾tungen) und die anfallenden Betriebskosten einbezogen. Für die Ablagerung der Schlacke wird im Rahmen der „Internen Leistungsverrechnung“ ein zusätzliches Entgelt erhoben, das die wirtschaftliche Situation der Deponie verbessert. Die diesbezüglichen Berechnungen wurden von der Fa. AU Consult GmbH durch ein Gut￾achten bestätigt und werden jährlich aktualisiert. 2.2 Sonstige betriebliche Erlöse In diesem Posten sind insbesondere Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen, Scha￾densersatzleistungen, Mieteinnahmen und Personalkostenzuschüsse der Bundesagentur für Arbeit enthalten. 11 Wirtschaftsplan 2020 Seite 7 2.3 Materialaufwand und bezogene Leistungen Der Materialaufwand umfasst die Kosten für alle verbrauchten Materialien und bezogenen Leistungen, u. a. auch die Aufwendungen für Instandsetzungsmaßnahmen in der Müllver￾brennungsanlage. 2.4 Personalaufwand Der Personalaufwand umfasst die bezahlten Entgelte und Besoldungen der Beschäftigten und der Beamten. Außerdem enthält er die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, die Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung, gewährte Beihilfen und die Umlage für die Zusatzversorgungskasse. 2.5 Abschreibungen Grundlagen der Abschreibungen sind die Anschaffungswerte des Anlagenbestandes sowie der Investitionsplan. Es wird die lineare Abschreibungsmethode vom Anschaffungswert angewandt. Zuwendun￾gen und Zuschüsse, die in der Vergangenheit als Sonderabschreibungen abgesetzt wurden, sind im Berichtszeitraum nicht zu erwarten bzw. anzusetzen. 2.6 Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen geben die für das laufende Geschäft anzuset￾zenden Kosten für Mieten und Pachten, Bürokosten, Verwaltungskostenumlage der Stadt Nürnberg, Versicherungen sowie vom ASN direkt in Anspruch genommene Leistungen städtischer Dienststellen wieder. 2.7 Zinsen Im Zinsaufwand in Höhe von 2,6 Mio. EUR ist die Verzinsung der Bankdarlehen mit 1,6 Mio. EUR und die Aufzinsung von Rückstellungen nach dem Bilanzmodernisierungsgesetz mit 1,0 Mio. EUR enthalten. Es sind Zinserträge im Umfang von 0,30 Mio. EUR zu erwarten. 2.8 Handelsrechtliches Ergebnis Der Eigenbetrieb ASN schließt in 2020 voraussichtlich mit einem Jahresverlust von ca. 11,29 Mio. EUR ab. Zum 01.01.2019 bestehen Gewinnvorträge in Höhe von ca. 84,19 Mio. EUR. 12 Wirtschaftsplan 2020 Seite 8 Der oben genannte Gewinnvortrag zum 01.01.2019 und der erwartete Verlust in 2019 in Höhe von ca. 1,49 Mio. EUR soll mit dem Jahresverlust 2020 verrechnet werden und als Gewinnvortrag in Höhe von ca. 71,41 Mio. € auf neue Rechnung vorgetragen werden. 3. Mittelfristiger Vermögens- und Finanzplan der Jahre 2019 bis 2023 Dem Investitionsvolumen liegen die beabsichtigten Beschaffungen zugrunde. Für 2020 ergeben sich Ausgaben in Höhe von 2,88 Mio. EUR. Über den gesamten Planungszeitraum von fünf Jahren sind Ausgaben in Höhe von 13,01 Mio. EUR vorgesehen. Die Finanzierung der Investitionen erfolgt weitgehend über Abschrei￾bungen. Die Entwicklung des Vermögens und der Schulden ab 2020 wird in der Finanzrechnung über die Mittelverwendung und der Mittelherkunft (Anlage 4) aufgeschlüsselt. Die Tilgungen für die Bankdarlehen verlaufen planmäßig. 4. Kassen- und Investitionskredite Der Höchstbetrag für „Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben“ für ASN be￾trägt, gemäß Art. 73 Absatz 2 GO, für das Jahr 2020 11,07 Mio. EUR. 13 Anlage 1 IST Plan Plan 2018 2019 2020 TEUR TEUR TEUR 1. Umsatzerlöse 1.1. Gebühren veranlagt 46.731 47.059 43.646 1.2. andere Gebühren und Erlöse 1) 42.613 29.991 24.040 1.3. Auflösung passivierter Investitionszuschüsse 0 0 0 SUMME Umsatzerlöse 89.344 77.050 67.686 2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Leistungen 0 0 0 3. Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 4. Sonstige betriebliche Erträge 1.303 48 33 5. Materialaufwand und bezogene Leistungen a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs und Betriebsstoffe und bezogene Waren 10.098 9.110 9.346 b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 16.482 21.778 21.406 SUMME Materialaufwand, bezogene Leistungen 26.580 30.888 30.752 6. Personalaufwand und Sozialabgaben a) Löhne u. Gehälter 18.073 18.580 18.930 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 6.514 6.784 6.841 - davon für Altersversorgung 2.919 3.141 3.116 SUMME Personalaufwand 24.587 25.364 25.771 7. Abschreibungen 13.670 13.521 14.588 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 5.665 6.046 5.553 9. Zinsen und ähnliche Erträge 432 305 300 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 4.800 3.031 2.601 11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 15.777 -1.447 -11.246 12. außerordentlicher Aufwand 0 0 0 13. außerordentliches Ergebnis (Fehlbetrag) 0 0 0 14. Sonstige Steuern 44 42 44 15. Jahresgewinn (+) / -verlust (-) 15.733 -1.489 -11.290 Zuführung 0 0 0 Inanspruchnahme 17.054 8.230 1.624 1) davon Rückstellungen zum Ausgleich von Gebührenschwankungen Erfolgsplan 2020 14 Ist Plan Plan Vorschau Vorschau Vorschau 2018 2019 2020 2021 2022 2023 TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR 1. Umsatzerlöse 1) 89.344 77.050 67.686 68.048 68.413 65.880 2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Leistungen 0 0 0 0 0 0 3. Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 4. Sonstige betriebliche Erträge 1.303 48 33 33 33 33 5. Materialaufwand / bezogene Leistungen 26.580 30.888 30.752 26.806 30.535 26.544 6. Personalaufwand und Sozialabgaben 24.587 25.364 25.771 26.289 27.005 26.931 7. Abschreibungen 13.670 13.521 14.588 14.710 7.524 6.750 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 5.665 6.046 5.553 5.653 5.749 5.554 9. Zinsen und ähnliche Erträge 432 305 300 300 300 300 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 4.800 3.031 2.601 2.406 2.025 1.517 11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 15.777 -1.447 -11.246 -7.483 -4.092 -1.083 außerordentlicher Aufwand 0 0 0 0 0 0 außerordentliches Ergebnis 0 0 0 0 0 0 12. Sonstige Steuern 44 42 44 44 44 42 13. Jahresgewinn (+) / -verlust (-) 15.733 -1.489 -11.290 -7.527 -4.136 -1.125 14. Gewinn- / Verlustvortrag 68.461 84.194 82.705 71.415 63.888 59.752 15. Vortrag auf neue Rechnung 84.194 82.705 71.415 63.888 59.752 58.627 1) davon Rückstellungen zum Ausgleich von Gebührenschwankungen Zuführung 0 0 0 0 0 0 Inanspruchnahme 17.054 8.230 1.624 1.624 1.624 0 Erfolgsplanvorschau Anlage 2 15 Anlage 3 Finanzplan 2020 Mittelherkunft T-EUR Periodenergebnis Gewinn Abschreibungen / RBW Abgänge 14.588 Erhöhung der Rückstellungen1) 1.140 Erhöhung der Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 0 Minderung liquider Mittel 4.971 Mittelzufluss gesamt 20.699 Mittelverwendung T-EUR Periodenergebnis Verlust 11.290 Investitionen Abfallwirtschaft 2.387 Müllverbrennung 61 Deponie 330 Verwaltung 100 Minderung der Rückstellungen1) 1.580 Minderung der Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 4.951 Erhöhung liquide Mittel Mittelverwendung gesamt 20.699 Erhöhung 0 Minderung 1.577 1) davon Rückstellungen zum Ausgleich von Gebührenschwankungen 16 Anlage 4 Plan Plan Vorschau Vorschau Vorschau 2019 2020 2021 2022 2023 Mittelherkunft T-EUR T-EUR T-EUR T-EUR T-EUR Periodenergebnis Gewinn Abschreibungen / RBW Abgänge 13.521 14.588 14.710 7.524 6.750 Erhöhung der Rückstellungen1) 1.329 1.140 1.190 1.220 770 Erhöhung Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten Minderung der liquiden Mittel 2.984 4.971 1.125 1.839 2.891 Mittelzufluss gesamt 17.834 20.699 17.025 10.583 10.411 Plan Plan Vorschau Vorschau Vorschau 2019 2020 2021 2022 2023 Mittelverwendung T-EUR T-EUR T-EUR T-EUR T-EUR Periodenergebnis Verlust 1.489 11.290 7.527 4.136 1.125 Investitionen Abfallwirtschaft 2.542 2.387 2.472 2.402 1.699 Müllverbrennung 61 61 61 61 61 Deponie 110 330 230 30 0 Verwaltung 100 100 100 100 100 Minderung der Rückstellungen 1) 8.112 1.580 1.600 1.640 5.120 Minderung Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 5.420 4.951 5.035 2.214 2.306 Erhöhung liquide Mittel Mittelverwendung gesamt 17.834 20.699 17.025 10.583 10.411 Erhöhung 0 0 0 0 0 Minderung 8.049 1.577 1.596 1.640 0 Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2019 bis 2023 1) davon Rückstellungen zum Ausgleich von Gebührenschwankungen 17 Anlage 5 Vermögensplan 2020 EUR EUR Abfallwirtschaft Fachspezifische Software 60.000,00 Grundstücke und Gebäude 100.000,00 Betriebsanlagen (Wertstoffhöfe) 0,00 Fahrzeuge 2.030.000,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung 197.000,00 2.387.000,00 Müllverbrennungsanlage Fachspezifische Software 3.000,00 Grundstücke und Gebäude 0,00 Betriebsanlagen 0,00 Maschinen 10.000,00 Fahrzeuge 0,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung 48.000,00 61.000,00 Deponie Grundstücke und Gebäude 0,00 Betriebsanlagen 320.000,00 Maschinen 5.000,00 Fahrzeuge 0,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.000,00 330.000,00 Verwaltung Fachspezifische Software 35.000,00 Grundstücke und Gebäude 0,00 Fahrzeuge 0,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung 65.000,00 100.000,00 geplante Gesamtinvestitionen 2.878.000,00 18 Mittelfristiger Vermögensplan 2019 2020 2021 2022 2023 EUR EUR EUR EUR EUR Abfallwirtschaft Fachspezifische Software 30.000,00 60.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00 Grundstücke und Gebäude 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 Betriebsanlagen (Wertstoffhöfe) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Fahrzeuge 2.215.000,00 2.030.000,00 2.135.000,00 2.065.000,00 1.360.000,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung 197.000,00 197.000,00 207.000,00 207.000,00 209.000,00 2.542.000,00 2.387.000,00 2.472.000,00 2.402.000,00 1.699.000,00 Müllverbrennungsanlage Fachspezifische Software 3.000,00 3.000,00 3.000,00 3.000,00 3.000,00 Grundstücke und Gebäude 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Betriebsanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Maschinen 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 Fahrzeuge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung 48.000,00 48.000,00 48.000,00 48.000,00 48.000,00 61.000,00 61.000,00 61.000,00 61.000,00 61.000,00 Deponie Grundstücke und Gebäude 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Betriebsanlagen 20.000,00 320.000,00 220.000,00 20.000,00 0,00 Maschinen 5.000,00 5.000,00 5.000,00 5.000,00 0,00 Fahrzeuge 80.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.000,00 5.000,00 5.000,00 5.000,00 0,00 110.000,00 330.000,00 230.000,00 30.000,00 0,00 (1 Verwaltung Fachspezifische Software 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 Grundstücke und Gebäude 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Fahrzeuge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung 65.000,00 65.000,00 65.000,00 65.000,00 65.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 geplante Gesamtinvestitionen 2.813.000,00 2.878.000,00 2.863.000,00 2.593.000,00 1.860.000,00 Anlage 6 (1 Geplante Schließung der Deponie Süd zum 31.12.2022. 19 Anlage 7 Seite 1 2019 2020 2021 2022 2023 2 3 4 5 6 Abfallwirtschaft Fachspezifische Software 2018 30 2019 60 2020 30 0 0 Grundstücke und Gebäude 2018 100 2019 100 2020 100 0 0 Betriebsanlagen (Wertstoffhöfe) 2018 0 2019 0 2020 0 0 0 Fahrzeuge (Abfallsammelfahrzeuge) 2018 2.215 2019 2.030 2020 2.135 0 0 Betriebs- u. Geschäftsausstattung 2018 197 2019 197 2020 207 0 0 Deponie Grundstücke und Gebäude 2018 0 2019 0 2020 0 0 0 Betriebsanlagen 2018 20 2019 320 2020 220 0 0 Maschinen 2018 5 2019 5 2020 5 0 0 Fahrzeuge 2018 80 2019 0 2020 0 0 0 Betriebs- u. Geschäftsausstattung 2018 5 2019 5 2020 5 0 0 2.652 2.717 2.702 0 0 Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen fällig werdenden Ausgaben Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Jahres: Vorraussichtlich fällige Ausgaben in T-EUR 1 Summe 20 Anlage 7 Seite 2 2019 2020 2021 2022 2023 2 3 4 5 6 Müllverbrennungsanlage Fachspezifische Software 2018 3 2019 3 2020 3 0 0 Grundstücke und Gebäude 2018 0 2019 0 2020 0 0 0 Betriebsanlagen 2018 0 2019 0 2020 0 0 0 Maschinen 2018 10 2019 10 2020 10 0 0 Fahrzeuge 2018 0 2019 0 2020 0 0 0 Betriebs- u. Geschäftsausstattung 2018 48 2019 48 2020 48 0 0 Verwaltung Fachspezifische Software 2018 35 2019 35 2020 35 0 0 Betriebs- u. Geschäftsausstattung 2018 65 2019 65 2020 65 0 0 2.813 2.878 2.863 0 0 Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen fällig werdenden Ausgaben Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Jahres: Vorraussichtlich fällige Ausgaben in T-EUR 1 Gesamtsumme 21 Anlage 8 Seite 1 EUR Abfallwirtschaft Fachspezifische Software Standardsoftware/Erweiterung 50.000,00 Sonstiges 10.000,00 60.000,00 Grundstücke und Gebäude Gartenabfallsammelstellen 50.000,00 Sonstiges 50.000,00 100.000,00 Fahrzeuge Abfallsammelfahrzeuge (ASF) 1.600.000,00 Abrollkipper/Absetzkipper 330.000,00 Lkw (Sperrmüll/Behälterausfuhr) 90.000,00 Sonstiges 10.000,00 2.030.000,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung Büroeinrichtung 15.000,00 Datenendgeräte 20.000,00 Geräte für Wertstoffhöfe 8.000,00 Müllgroßbehälter (770/1.000 L) 80.000,00 Abroll-Absetzmulden 12.000,00 Müllpreßbehälter 52.000,00 Sonstiges 10.000,00 197.000,00 Summe Abfallwirtschaft 2.387.000,00 Erläuterungen zum Vermögensplan 2020 22 Anlage 8 Seite 2 Erläuterungen zum Vermögensplan 2020 EUR Müllverbrennungsanlage Fachspezifische Software Fachspezifische Software 3.000,00 3.000,00 Maschinen div. Maschinen und Geräte 10.000,00 10.000,00 Fahrzeuge Transporter 0,00 Radlader 0,00 Kfz 0,00 0,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung Raumausstattung 0,00 Datenendgeräte/server 3.000,00 Büro- und Werkstatteinrichtung 0,00 Sonstiges 45.000,00 48.000,00 Summe Müllverbrennungsanlage 61.000,00 23 Anlage 8 Seite 3 Erläuterungen zum Vermögensplan 2020 EUR Deponie Grundstücke und Gebäude Gebäudesanierung 0,00 0,00 Betriebsanlagen Sickerwasserpumpen 0,00 Deponiegaserfassung: In-Situ-Stabilisierung 300.000,00 Sonstiges 20.000,00 320.000,00 Maschinen Maschinen und Geräte 5.000,00 5.000,00 Fahrzeuge Generalüberholung Traktor 0,00 0,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung Datenendgeräte 0,00 Büro-, Werkstatt- Laboreinrichtung 0,00 Entwässerungsmulden 0,00 Sonstiges 5.000,00 5.000,00 Summe Deponie 330.000,00 24 Anlage 8 Seite 4 EUR Verwaltung Fachspezifische Software Erweiterung Standardsoftware 25.000,00 Netz- bzw. PC-Software 10.000,00 35.000,00 Grundstücke und Gebäude Grundstücke 0,00 Gebäude 0,00 0,00 Fahrzeuge PKW 0,00 0,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung Datenendgeräte 20.000,00 Hardware für IT-Abt. 5.000,00 Hardware für Anwender 10.000,00 Einrichtung 25.000,00 Sonstiges 5.000,00 65.000,00 Summe Verwaltung 100.000,00 Erläuterungen zum Vermögensplan 2020 25 Anlage 9 Seite 1 Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg – ASN Stellenplan Beamte Laufbahn￾gruppen Besol￾dungs￾gruppen Zahl der Stellen tatsächlicher Personal￾bestand Bemerkungen 2018 2019 30.06.2019 Qualifik.ebene 4 NV Erster Werkleiter A 16 0 0 0 A 15 1 1 0 A 14 0 0 0 A 13 H 1 1 1 Qualifik.ebene 3 A 13 G 0 0 0 (Gehob. Dienst) A 12 1 1 1 A 11 5 5 3 A 10 0 0 1 A 9/10 G 1 1 0 Qualifik.ebene 2 A 9 M 0 0 0 (Mittlerer Dienst) A 8 3 2 2 A 7 1 1 1 A 6 0 0 0 A 5 0 0 0 Summe 13 12 9 Stellenplan Beschäftigte Entgelt￾gruppen Zahl der Stellen tatsächlicher Personal￾bestand Bemerkungen VG alt neu 2018 2019 30.06.2019 Außertariflich B2 1 1 1 Zweiter Werkleiter I E15Ü 0 0 0 I a E15 0 0 0 I b E14 3 3 2 II H + II G E13 2 2 2 III / II E12 1 1 0 Hr. Murmann ist erst am 08.07.2019 eingetreten IVa / III E11 3 3 2 IV a E10 3 3 3 E9c 12 13 11 E9b 9 12 14 E9a 4 3 3 Vc + Vc / Vb + LGr. 7 / 8 a E8 38 38 37 LGr. 6 / 7 a E7 17 16 14 VIb / Vc + Vib + LGr. 5 / 6 a E6 17 16 14 VII / VIb + V II + LGr. 4 / 5 a E5 106 107 104 LGr. 3 /4 a + 4 /4 a E4 6 5 5 VIII/VII + LGr. 2/3 a E3 203 203 204 LGr. 1/2a + 1/3 E2Ü 0 0 2 IX / Ixa + LGr. 1/1a E2 4 4 3 E1 0 0 0 Auszubildende 0 0 0 Summe 429 430 421 Anmerkungen: einschließlich Mitarbeiter in der Altersteilzeit (Freizeitphase) 26 Anlage 9 Seite 2 Stellenübersicht gesamt Zahl der Stellen tatsächlicher Personalbestand 2018 2019 30.06.2019 Gesamt Davon Vollzeit Teilzeit Beamtinnen / Beamte 13 12 9 6 3 Beschäftigte 429 430 421 407 14 Summe 442 442 430 413 17 Anmerkungen: einschließlich insgesamt 4 Mitarbeiter in der Altersteilzeit (Freizeitphase) -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Änderungen im Stellenplan zum Wirtschaftsplan ASN 2020 hier: Erläuterungen der Fortschreibung vom 30.04.2019 zum 30.06.2019 -Stellenplan Beamtinnen und Beamte￾keine Veränderungen -Stellenplan Tarifbeschäftigte￾keine Veränderungen Nachrichtlich: Zum 30.06.2019 befanden sich insgesamt 4 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Freizeitphase der Altersteilzeit 27

ASN in anderen Jahren

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