C.1.1 Wirtschaftsplan 2020
ASN ASN in allen Haushaltsjahren
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Wirtschaftsplan 2020
Inhalt
Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2020
1. Allgemeines
2. Erfolgsplan und Vorschau bis 2023
3. Mittelfristiger Vermögens- und Finanzplan der Jahre 2019 bis 2023
4. Kassen- und Investitionskredite
Anlagen
Anlage 1: Erfolgsplan 2020
Anlage 2: Erfolgsplanvorschau bis 2023
Anlage 3: Finanzplan 2020
Anlage 4: Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2019 bis 2023
Anlage 5: Vermögensplan 2020
Anlage 6: Mittelfristiger Vermögensplan für die Jahre 2019 bis 2023
Anlage 7: Verpflichtungsermächtigungen zum Vermögensplan 2019 bis 2023
Anlage 8: Erläuterungen zum Vermögensplan 2020
Anlage 9: Stellenplan / Stellenübersicht 2020
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1. Allgemeines
Der Eigenbetrieb ASN (Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg) ist zuständig für die Durchführung der Abfallwirtschaft nach der städtischen Abfallwirtschaftssatzung.
Der Betrieb ASN beschäftigt ca. 430 Mitarbeiter. Er gliedert sich gemäß den Aufgaben bzw.
Anforderungen in folgende Bereiche:
1.1 Abfallwirtschaft
Die Stadt Nürnberg als kreisfreie Gemeinde ist für die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle
öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes. Die sich aus dem KrWG ergebenden Aufgaben erfüllt die Stadt als Pflichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis (entsorgungspflichtige Körperschaft).
Im Rahmen der innerstädtischen Organisation nimmt der Eigenbetrieb ASN die Pflichten
des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers wahr.
Das zum 01.06.2012 in Kraft getretene Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist die Umsetzung der europäischen Abfallrahmenrichtlinie und soll eine umfassende Modernisierung der
Kreislaufwirtschaft bewirken. Insbesondere soll die Kreislaufwirtschaft stärker als bisher auf
den Ressourcen-, Klima- und Umweltschutz ausgerichtet werden. Die bestehenden abfallrechtlichen Regelungen sollen klarer und präziser sein, um die Vollzugs- und Rechtssicherheit zu verbessern. Dies betrifft vor allem die Aufgabenteilung zwischen den Kommunen
und der privaten Entsorgungswirtschaft.
Das Mitte Mai 2017 beschlossene Verpackungsgesetz, welches am 01.01.2019 in Kraft getreten ist, konkretisiert die im KrWG enthaltene Ermächtigung für die Einführung einer „Wertstofftonne“.
Die Abfallentsorgung umfasst die Verwertung und die Beseitigung von Abfällen.
Die abfallwirtschaftlichen Maßnahmen
- Sammeln
- Einsammeln durch Hol- und Bringsysteme
- Befördern
- Behandeln
- Lagern
- Behandeln von Abfällen
- Ablagern von Abfällen zur Beseitigung
werden durch ASN bzw. durch beauftragte Dritte durchgeführt.
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Zur Erfüllung der Aufgaben Förderung der Abfallvermeidung, Verwertung von Abfällen und
Beseitigung von Abfällen betreibt die Stadt eine öffentliche Einrichtung und stellt geeignete
Einrichtungen und Anlagen zur Verfügung.
Daneben führt sie Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen
(Abfallberatung) durch.
ASN vollzieht hierbei die Abfallwirtschaftssatzung und die Abfallgebührensatzung der Stadt
Nürnberg.
Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit übernimmt ASN - jeweils auf der Basis
entsprechender Zweckvereinbarungen - die Abfälle zur Beseitigung aus
- dem Landkreis Nürnberger Land,
- der Stadt Fürth,
- aus dem Landkreis Fürth und
- der Stadt Schwabach
zur Behandlung in der MVA-Nürnberg. Für das Stadtgebiet Stein hat ASN die Rest-, Biound Sperrmüllsammlung -auf der Grundlage einer zwischenzeitlich gekündigten Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Fürth- bis 30.06.2014 durchgeführt.
Im Sachgebiet Abfallwirtschaft werden alle Tätigkeiten und Aufgaben durchgeführt bzw. bearbeitet, die mit dem Vermeiden, Verringern, Verwerten von Abfällen, der Einsammlung und
dem Transport von Abfällen und der Abfallberatung zusammenhängen.
Die Aufgaben im Einzelnen sind:
Müllabfuhr zum Einsammeln und Befördern von Abfällen innerhalb der Systemabfuhr
(Abfuhr von Abfällen, die in den nach der AbfS zulässigen Abfallbehältern an den angeschlossenen Grundstücken überlassen werden). Für die Restmüllabfuhr sind ca. 84.850
graue Abfallbehälter mit einem Volumen von ca. 18.100.000 Litern, für die Biomüllabfuhr
sind ca. 43.400 Biotonnen mit einem Volumen von ca. 5.500.000 Litern aufgestellt. Die
Abfallbehälter werden mindestens einmal pro Woche geleert. Die Leistung wird im sog.
Vollservice erbracht, d.h. die Abfallbehälter werden vom Personal der Müllabfuhr vom
jeweiligen Standplatz geholt, zum Sammelfahrzeug transportiert, entleert und wieder zurückgestellt.
Bereitstellung, Umtausch, Reparatur und Volumenänderung der stadteigenen Abfallbehälter mit der Erledigung von durchschnittlich 6.600 Aufträgen pro Jahr.
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Sicherstellen der Sammlungs- und Transportlogistik mit Personal- u. Fahrzeugeinsatz für
26 Restmüll-, 14 Biomüll, 3 Sperrmülltouren, 3 Sperrmülltouren für Klein- bzw. Sammelaufträge und die Beseitigung „wilder Abfallablagerungen“ sowie 2 Behälterausfuhrtour.
Sperrmüllabfuhr auf Abruf
Aufnahme, Disponierung und Erledigung von ca. 10.500 Sperrmüllabholaufträgen pro
Jahr (einschließlich separater Erfassung von verwertbaren Materialien und Elektronikschrott im Rahmen der Sperrmüllabholung).
Containerdienst mit Absetz- und Abrollcontainern sowie Müllpresscontainern von 5,5 m3
bis 30 m3 für Sonderabfuhren, Gartenabfallsammlung und die Entsorgung von Großbetrieben.
Betrieb einer mobilen Schadstoffsammelstelle für die Annahme von Problemabfällen aus
Haushalten und aus dem vergleichbaren Kleingewerbe, das den Bürgern im regelmäßigen Wechsel bei den Wertstoffhöfen zur Verfügung steht.
Betrieb von 5 offenen und 1 mit Personal ausgestatteten Gartenabfallsammelstellen zur
Annahme von ca. 20.700 t Gartenabfällen jährlich. Einmal jährliche Durchführung einer
stadtweiten Christbaumsammlung an über 100 Plätzen.
Betrieb von 6 Wertstoffhöfen zur Annahme von Abfällen zur Verwertung und Sperrmüll
mit einem beauftragten Dritten als Betriebsführer; Einrichtung von Sammelstellen für
Elektro- und Elektronikaltgeräte auf den Wertstoffhöfen. Bereitstellung von Mehrweggeschirr und Geschirrmobilen für private Nutzung durch Haushalte.
Abstimmung der Sammelsysteme für gebrauchte Verkaufsverpackungen auf die Sammelsysteme der Stadt mit den Systembetreibern (Gelber Sack, Altglascontainer); operative Durchführung erfolgt rein privatwirtschaftlich durch Entsorgungsfirmen, die von den
Systembetreibern beauftragt sind.
Bearbeitung von Entsorgungsnachweisen im Vollzug der Nachweisverordnung für die
Annahme von Abfällen in der MVA und auf der „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“.
Abfallberatung durch hauptamtliche und ehrenamtliche Abfallberater direkt im Haushalt
oder an Informationsständen bzw. am „ASN-Infomobil“.
Förderung der Eigenkompostierung durch Beratung und Gewährung eines Zuschusses
für den Kauf eines Komposters.
Anpassung und Aktualisierung der Abfallwirtschafts- und der Abfallgebührensatzung.
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Abschluss von Verträgen mit Dritten zur Erfüllung abfallwirtschaftlicher Aufgaben einschließlich Ausschreibungen, Vertragsanpassungen und Abrechnung der Vertragsleistungen.
Führung des Bereiches Einsammlung und Beförderung als Entsorgungsfachbetrieb.
1.2 Müllverbrennungsanlage (MVA)
Die Müllverbrennungsanlage im sogenannten Gleisdreieck St. Leonhard/Schweinau wurde
2001 in Betrieb genommen.
Sie verfügt über drei baugleiche Verbrennungslinien mit einer Durchsatzleistung von jeweils
ca. 10,5 Tonnen Müll pro Stunde und arbeitet nach dem Prinzip der wassergekühlten Rostfeuerungstechnik. Die Feuerleistungsregelung, ein automatisches Überwachungssystem,
optimiert die Verbrennungsbedingungen.
Die bei der Verbrennung entstehenden heißen Rauchgase werden durch einen Dampferzeuger geleitet und geben dort den größten Teil ihrer Wärme ab, bevor in einer mehrstufigen
Abgasreinigungsanlage Stäube, Schwermetallverbindungen, saure Schadgase (wie z.B.
Salzsäure), Schwefeldioxid, Stickoxide sowie Dioxine und Furane abgeschieden werden.
Der bei der thermischen Abfallbehandlung erzeugte Prozessdampf wird an die N-ERGIE
abgegeben und dort zur Strom- und Fernwärmeerzeugung genutzt. Durch den Energieverbund zwischen MVA und Heizkraftwerk Sandreuth können fossile Brennstoffe wie z.B. Erdgas eingespart werden. Auf diese Weise gelangen jährlich, bei gleicher Energieausbeute,
bis zu 120.000 Tonnen CO2 weniger in die Atmosphäre. Die Rückstandsprodukte des Verbrennungsprozesses wie Schlacke und Metallschrott aber auch Kessel- und Flugaschen,
Gips und Sole können überwiegend einer Verwertung zugeführt werden.
Im Jahr 2020 werden voraussichtlich ca. 209.045 t „Abfälle zur Beseitigung“ (davon ca.
130.938 t Hausmüll aus Nürnberg, ca. 11.000 t Gewerbeabfälle und ca. 67.107 t Hausmüll
aus anderen Gebietskörperschaften) in der Müllverbrennungsanlage angeliefert. Darüber
hinaus werden in begrenztem Umfang „Abfälle zur energetischen Verwertung“ angenommen.
Für die „Abfälle zur Beseitigung“ ist die Verbrennungsgebühr in der Abfallgebührensatzung
festgelegt. Die Anlieferer von „Abfällen zur energetischen Verwertung“ entrichten hingegen
ein privatrechtliches Entgelt.
1.3 Deponien
Gemäß dem BayAbfG haben die entsorgungspflichtigen Körperschaften die Verpflichtung,
eine TASi-Deponie der Klasse II mit einer verfügbaren Nutzungsdauer von mindestens 6
Jahren vorzuhalten.
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Um die Entsorgungssicherheit für nicht brennbare Abfälle zu gewährleisten, betreibt die
Stadt Nürnberg die „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“.
Die „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“ hat eine Gesamtkapazität von 1,5 Mio. m³, davon werden bis Ende 2020 ca. 1,45 Mio. m³ verfüllt sein.
Mit den geringen Ablagerungsmengen der letzten Jahre würde die Verfüllung des Restvolumens mindestens bis zum Jahr 2040 dauern. Da betriebsnotwendige technische Einrichtungen der Deponie in den nächsten 10 Jahren ihr technisches Nutzungsende erreichen,
also abgewirtschaftet und nicht mehr funktionsfähig sein werden, müssten sie mit hohem
Investitionsaufwand ersetzt werden.
Der Werkausschuss hat deswegen in seiner Sitzung am 29. Juni 2011 beschlossen, den
Betrieb der Deponie Nürnberg-Süd bis zum Ablauf des Jahres 2022 zu beenden und bis
dahin, zur Verfüllung der Deponie, dort auch die aufbereitete Schlacke der Müllverbrennungsanlage abzulagern.
Die von der Bundesregierung erlassenen Verordnungen (AblagerungsVO, DeponieVO) regeln die Rahmenbedingungen für die Deponierung von Abfällen neu. Darüber hinaus werden die bisher in technischen Regelwerken (TA-Siedlungsabfall) beschriebenen Ausrüstungsstandards und Grenzwerte für Deponien nunmehr durch Verordnung verbindlich festgeschrieben.
Für die Nürnberger Abfallwirtschaft bedeutet dies, dass seit Juni 2005 bei Störung oder
Ausfall der Müllverbrennungsanlage, der Hausmüll nicht mehr auf der „Reststoffdeponie
Nürnberg-Süd "„notdeponiert“ werden darf. Darüber hinaus ist inzwischen die Genehmigung
zur Ablagerung von Abfällen, die die Zuordnungskriterien der Deponieklasse II erfüllen, auf
den Deponieabschnitten F – M zeitlich unbefristet erteilt. Der dafür notwendige Nachweis
der technischen Gleichwertigkeit der „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“ mit den geforderten
TASi-Deponie-Zuordnungskriterien für die Deponieklasse II wurde von den zuständigen
Fachbehörden anerkannt und von der Regierung von Mittelfranken genehmigt. Nach ins
besonders wirtschaftlichen Kriterien ist noch festzulegen, mit welchem zeitlichen Horizont
die „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“ weiterhin als Deponie der Klasse II betrieben werden
soll. In diesem Zusammenhang ist die über das Jahr 2017 hinaus übernommene Verpflichtung, die entsprechenden Abfälle für den Landkreis Nürnberger Land zu entsorgen, von
Bedeutung.
Die ehemalige, bereits geschlossene „Deponie Nord“ wurde rekultiviert und ist seit dem
30.6.1998 in der Nachsorgephase. Dabei muss der Oberflächendichtung, der Gasfassung
und der Grundwasserqualität noch eine besondere Beachtung gewidmet werden. Derzeit
entstehen Aufwendungen nur für die laufende Überwachung. Für eventuelle zukünftige Sanierungsmaßnahmen wurde eine Rückstellung in Höhe von ca. 1,5 Mio. EURO gebildet.
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2. Erfolgsplan und Vorschau bis 2023
2.1 Umsatzerlöse
Hauptumsatzträger des ASN sind die Abfallgebühr, die Verbrennungsgebühr und die Deponiegebühr.
Die Abfallgebühr ist eine Benutzungsgebühr. Sie wird in Nürnberg nach einem Wahrscheinlichkeitsmaßstab als Einheitsgebühr (eine Gebühr für alle Leistungen) erhoben. Als
Bezugsgröße gilt ein Volumen-/Litermaßstab nach der Größe/Volumen der für die Restmüllabfuhr zur Verfügung gestellten Abfallbehälter auf der Basis einer wöchentlichen Abfuhr.
Mit der Abfallgebühr werden alle abfallwirtschaftlichen Kosten wie z. B. für Sammlung und
Transport der Abfälle, Altpapiersammlung, Biomüll- und Gartenabfallsammlung, Errichtung
und Betrieb von Wertstoffhöfen, Problemmüllsammlung, Sperrmüllabfuhr auf Abruf, Abfallberatung sowie die Kosten für die Beseitigung der Abfälle in der Müllverbrennungsanlage
gedeckt.
Da der Kalkulationszeitraum für die Abfallgebühr zum 31.12.2019 endet, wurde diese ab
2020 neu kalkuliert und ist Gegenstand einer gesonderten Darstellung.
Die Verbrennungsgebühr in der Müllverbrennungsanlage wird für „Abfälle zur Beseitigung“
nach Gewicht abgerechnet. In dieser Gebühr sind alle Kosten, die im Zusammenhang mit
der Errichtung, dem Betrieb und dem Unterhalt der Müllverbrennungsanlage stehen, enthalten.
Die Verbrennungsgebühr wurde ab 2019 im Rahmen der Neukalkulation gesenkt und bleibt
bis zum Ende dieses neuen Kalkulationszeitraums im Jahr 2022 unverändert.
Bei Abfällen zur energetischen Verwertung wird ein privatrechtliches Entgelt abgerechnet.
Bei der Deponiegebühr wurde eine Kalkulation von der „Wiege bis zur Bahre“ vorgenommen, d. h. es wurden sämtliche Planungs- und Baukosten (einschließlich Rekultivierungsund Nachsorgekosten, Ersatzinvestitionen sowie eventuell zu erbringende Sicherheitsleistungen) und die anfallenden Betriebskosten einbezogen.
Für die Ablagerung der Schlacke wird im Rahmen der „Internen Leistungsverrechnung“ ein
zusätzliches Entgelt erhoben, das die wirtschaftliche Situation der Deponie verbessert.
Die diesbezüglichen Berechnungen wurden von der Fa. AU Consult GmbH durch ein Gutachten bestätigt und werden jährlich aktualisiert.
2.2 Sonstige betriebliche Erlöse
In diesem Posten sind insbesondere Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen, Schadensersatzleistungen, Mieteinnahmen und Personalkostenzuschüsse der Bundesagentur
für Arbeit enthalten.
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2.3 Materialaufwand und bezogene Leistungen
Der Materialaufwand umfasst die Kosten für alle verbrauchten Materialien und bezogenen
Leistungen, u. a. auch die Aufwendungen für Instandsetzungsmaßnahmen in der Müllverbrennungsanlage.
2.4 Personalaufwand
Der Personalaufwand umfasst die bezahlten Entgelte und Besoldungen der Beschäftigten
und der Beamten. Außerdem enthält er die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, die
Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung, gewährte Beihilfen und die Umlage
für die Zusatzversorgungskasse.
2.5 Abschreibungen
Grundlagen der Abschreibungen sind die Anschaffungswerte des Anlagenbestandes sowie
der Investitionsplan.
Es wird die lineare Abschreibungsmethode vom Anschaffungswert angewandt. Zuwendungen und Zuschüsse, die in der Vergangenheit als Sonderabschreibungen abgesetzt wurden,
sind im Berichtszeitraum nicht zu erwarten bzw. anzusetzen.
2.6 Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen geben die für das laufende Geschäft anzusetzenden Kosten für Mieten und Pachten, Bürokosten, Verwaltungskostenumlage der Stadt
Nürnberg, Versicherungen sowie vom ASN direkt in Anspruch genommene Leistungen
städtischer Dienststellen wieder.
2.7 Zinsen
Im Zinsaufwand in Höhe von 2,6 Mio. EUR ist die Verzinsung der Bankdarlehen mit 1,6 Mio.
EUR und die Aufzinsung von Rückstellungen nach dem Bilanzmodernisierungsgesetz mit
1,0 Mio. EUR enthalten.
Es sind Zinserträge im Umfang von 0,30 Mio. EUR zu erwarten.
2.8 Handelsrechtliches Ergebnis
Der Eigenbetrieb ASN schließt in 2020 voraussichtlich mit einem Jahresverlust von ca.
11,29 Mio. EUR ab.
Zum 01.01.2019 bestehen Gewinnvorträge in Höhe von ca. 84,19 Mio. EUR.
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Der oben genannte Gewinnvortrag zum 01.01.2019 und der erwartete Verlust in 2019 in
Höhe von ca. 1,49 Mio. EUR soll mit dem Jahresverlust 2020 verrechnet werden und als
Gewinnvortrag in Höhe von ca. 71,41 Mio. € auf neue Rechnung vorgetragen werden.
3. Mittelfristiger Vermögens- und Finanzplan der Jahre 2019 bis 2023
Dem Investitionsvolumen liegen die beabsichtigten Beschaffungen zugrunde.
Für 2020 ergeben sich Ausgaben in Höhe von 2,88 Mio. EUR.
Über den gesamten Planungszeitraum von fünf Jahren sind Ausgaben in Höhe von 13,01
Mio. EUR vorgesehen. Die Finanzierung der Investitionen erfolgt weitgehend über Abschreibungen.
Die Entwicklung des Vermögens und der Schulden ab 2020 wird in der Finanzrechnung
über die Mittelverwendung und der Mittelherkunft (Anlage 4) aufgeschlüsselt.
Die Tilgungen für die Bankdarlehen verlaufen planmäßig.
4. Kassen- und Investitionskredite
Der Höchstbetrag für „Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben“ für ASN beträgt, gemäß Art. 73 Absatz 2 GO, für das Jahr 2020 11,07 Mio. EUR.
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Anlage 1
IST Plan Plan
2018 2019 2020
TEUR TEUR TEUR
1. Umsatzerlöse
1.1. Gebühren veranlagt 46.731 47.059 43.646
1.2. andere Gebühren und Erlöse 1) 42.613 29.991 24.040
1.3. Auflösung passivierter Investitionszuschüsse 0 0 0
SUMME Umsatzerlöse 89.344 77.050 67.686
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes
an fertigen und unfertigen Leistungen 0 0 0
3. Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0
4. Sonstige betriebliche Erträge 1.303 48 33
5. Materialaufwand und bezogene Leistungen
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs und
Betriebsstoffe und bezogene Waren 10.098 9.110 9.346
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 16.482 21.778 21.406
SUMME Materialaufwand, bezogene Leistungen 26.580 30.888 30.752
6. Personalaufwand und Sozialabgaben
a) Löhne u. Gehälter 18.073 18.580 18.930
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung 6.514 6.784 6.841
- davon für Altersversorgung 2.919 3.141 3.116
SUMME Personalaufwand 24.587 25.364 25.771
7. Abschreibungen 13.670 13.521 14.588
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 5.665 6.046 5.553
9. Zinsen und ähnliche Erträge 432 305 300
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 4.800 3.031 2.601
11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 15.777 -1.447 -11.246
12. außerordentlicher Aufwand 0 0 0
13. außerordentliches Ergebnis (Fehlbetrag) 0 0 0
14. Sonstige Steuern 44 42 44
15. Jahresgewinn (+) / -verlust (-) 15.733 -1.489 -11.290
Zuführung 0 0 0
Inanspruchnahme 17.054 8.230 1.624
1) davon Rückstellungen zum Ausgleich von
Gebührenschwankungen
Erfolgsplan 2020
14
Ist Plan Plan Vorschau Vorschau Vorschau
2018 2019 2020 2021 2022 2023
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
1. Umsatzerlöse 1) 89.344 77.050 67.686 68.048 68.413 65.880
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes
an fertigen und unfertigen Leistungen 0 0 0 0 0 0
3. Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0
4. Sonstige betriebliche Erträge 1.303 48 33 33 33 33
5. Materialaufwand / bezogene Leistungen 26.580 30.888 30.752 26.806 30.535 26.544
6. Personalaufwand und Sozialabgaben 24.587 25.364 25.771 26.289 27.005 26.931
7. Abschreibungen 13.670 13.521 14.588 14.710 7.524 6.750
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 5.665 6.046 5.553 5.653 5.749 5.554
9. Zinsen und ähnliche Erträge 432 305 300 300 300 300
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 4.800 3.031 2.601 2.406 2.025 1.517
11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 15.777 -1.447 -11.246 -7.483 -4.092 -1.083
außerordentlicher Aufwand 0 0 0 0 0 0
außerordentliches Ergebnis 0 0 0 0 0 0
12. Sonstige Steuern 44 42 44 44 44 42
13. Jahresgewinn (+) / -verlust (-) 15.733 -1.489 -11.290 -7.527 -4.136 -1.125
14. Gewinn- / Verlustvortrag 68.461 84.194 82.705 71.415 63.888 59.752
15. Vortrag auf neue Rechnung 84.194 82.705 71.415 63.888 59.752 58.627
1) davon Rückstellungen zum Ausgleich von Gebührenschwankungen
Zuführung 0 0 0 0 0 0
Inanspruchnahme 17.054 8.230 1.624 1.624 1.624 0
Erfolgsplanvorschau
Anlage 2
15
Anlage 3
Finanzplan 2020
Mittelherkunft T-EUR
Periodenergebnis Gewinn
Abschreibungen / RBW Abgänge 14.588
Erhöhung der Rückstellungen1) 1.140
Erhöhung der Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 0
Minderung liquider Mittel 4.971
Mittelzufluss gesamt 20.699
Mittelverwendung T-EUR
Periodenergebnis Verlust 11.290
Investitionen
Abfallwirtschaft 2.387
Müllverbrennung 61
Deponie 330
Verwaltung 100
Minderung der Rückstellungen1) 1.580
Minderung der Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 4.951
Erhöhung liquide Mittel
Mittelverwendung gesamt 20.699
Erhöhung 0
Minderung 1.577
1) davon Rückstellungen zum Ausgleich von
Gebührenschwankungen
16
Anlage 4
Plan Plan Vorschau Vorschau Vorschau
2019 2020 2021 2022 2023
Mittelherkunft T-EUR T-EUR T-EUR T-EUR T-EUR
Periodenergebnis Gewinn
Abschreibungen / RBW Abgänge 13.521 14.588 14.710 7.524 6.750
Erhöhung der Rückstellungen1) 1.329 1.140 1.190 1.220 770
Erhöhung Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten
Minderung der liquiden Mittel 2.984 4.971 1.125 1.839 2.891
Mittelzufluss gesamt 17.834 20.699 17.025 10.583 10.411
Plan Plan Vorschau Vorschau Vorschau
2019 2020 2021 2022 2023
Mittelverwendung T-EUR T-EUR T-EUR T-EUR T-EUR
Periodenergebnis Verlust 1.489 11.290 7.527 4.136 1.125
Investitionen
Abfallwirtschaft 2.542 2.387 2.472 2.402 1.699
Müllverbrennung 61 61 61 61 61
Deponie 110 330 230 30 0
Verwaltung 100 100 100 100 100
Minderung der Rückstellungen 1) 8.112 1.580 1.600 1.640 5.120
Minderung Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 5.420 4.951 5.035 2.214 2.306
Erhöhung liquide Mittel
Mittelverwendung gesamt 17.834 20.699 17.025 10.583 10.411
Erhöhung 0 0 0 0 0
Minderung 8.049 1.577 1.596 1.640 0
Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2019 bis 2023
1) davon Rückstellungen zum Ausgleich von
Gebührenschwankungen
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Anlage 5
Vermögensplan 2020
EUR EUR
Abfallwirtschaft
Fachspezifische Software 60.000,00
Grundstücke und Gebäude 100.000,00
Betriebsanlagen (Wertstoffhöfe) 0,00
Fahrzeuge 2.030.000,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 197.000,00
2.387.000,00
Müllverbrennungsanlage
Fachspezifische Software 3.000,00
Grundstücke und Gebäude 0,00
Betriebsanlagen 0,00
Maschinen 10.000,00
Fahrzeuge 0,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 48.000,00
61.000,00
Deponie
Grundstücke und Gebäude 0,00
Betriebsanlagen 320.000,00
Maschinen 5.000,00
Fahrzeuge 0,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.000,00
330.000,00
Verwaltung
Fachspezifische Software 35.000,00
Grundstücke und Gebäude 0,00
Fahrzeuge 0,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 65.000,00
100.000,00
geplante Gesamtinvestitionen 2.878.000,00
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Mittelfristiger Vermögensplan
2019 2020 2021 2022 2023
EUR EUR EUR EUR EUR
Abfallwirtschaft
Fachspezifische Software 30.000,00 60.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00
Grundstücke und Gebäude 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00
Betriebsanlagen (Wertstoffhöfe) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Fahrzeuge 2.215.000,00 2.030.000,00 2.135.000,00 2.065.000,00 1.360.000,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 197.000,00 197.000,00 207.000,00 207.000,00 209.000,00
2.542.000,00 2.387.000,00 2.472.000,00 2.402.000,00 1.699.000,00
Müllverbrennungsanlage
Fachspezifische Software 3.000,00 3.000,00 3.000,00 3.000,00 3.000,00
Grundstücke und Gebäude 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Betriebsanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Maschinen 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00
Fahrzeuge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 48.000,00 48.000,00 48.000,00 48.000,00 48.000,00
61.000,00 61.000,00 61.000,00 61.000,00 61.000,00
Deponie
Grundstücke und Gebäude 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Betriebsanlagen 20.000,00 320.000,00 220.000,00 20.000,00 0,00
Maschinen 5.000,00 5.000,00 5.000,00 5.000,00 0,00
Fahrzeuge 80.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.000,00 5.000,00 5.000,00 5.000,00 0,00
110.000,00 330.000,00 230.000,00 30.000,00 0,00 (1
Verwaltung
Fachspezifische Software 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00
Grundstücke und Gebäude 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Fahrzeuge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 65.000,00 65.000,00 65.000,00 65.000,00 65.000,00
100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00
geplante Gesamtinvestitionen 2.813.000,00 2.878.000,00 2.863.000,00 2.593.000,00 1.860.000,00
Anlage 6
(1 Geplante Schließung der Deponie Süd zum 31.12.2022.
19
Anlage 7 Seite 1
2019 2020 2021 2022 2023
2 3 4 5 6
Abfallwirtschaft
Fachspezifische Software
2018 30
2019 60
2020 30 0 0
Grundstücke und Gebäude
2018 100
2019 100
2020 100 0 0
Betriebsanlagen (Wertstoffhöfe)
2018 0
2019 0
2020 0 0 0
Fahrzeuge (Abfallsammelfahrzeuge)
2018 2.215
2019 2.030
2020 2.135 0 0
Betriebs- u. Geschäftsausstattung
2018 197
2019 197
2020 207 0 0
Deponie
Grundstücke und Gebäude
2018 0
2019 0
2020 0 0 0
Betriebsanlagen
2018 20
2019 320
2020 220 0 0
Maschinen
2018 5
2019 5
2020 5 0 0
Fahrzeuge
2018 80
2019 0
2020 0 0 0
Betriebs- u. Geschäftsausstattung
2018 5
2019 5
2020 5 0 0
2.652 2.717 2.702 0 0
Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen fällig werdenden
Ausgaben
Verpflichtungsermächtigungen im
Vermögensplan des Jahres:
Vorraussichtlich fällige Ausgaben in T-EUR
1
Summe
20
Anlage 7 Seite 2
2019 2020 2021 2022 2023
2 3 4 5 6
Müllverbrennungsanlage
Fachspezifische Software
2018 3
2019 3
2020 3 0 0
Grundstücke und Gebäude
2018 0
2019 0
2020 0 0 0
Betriebsanlagen
2018 0
2019 0
2020 0 0 0
Maschinen
2018 10
2019 10
2020 10 0 0
Fahrzeuge
2018 0
2019 0
2020 0 0 0
Betriebs- u. Geschäftsausstattung
2018 48
2019 48
2020 48 0 0
Verwaltung
Fachspezifische Software
2018 35
2019 35
2020 35 0 0
Betriebs- u. Geschäftsausstattung
2018 65
2019 65
2020 65 0 0
2.813 2.878 2.863 0 0
Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen fällig werdenden
Ausgaben
Verpflichtungsermächtigungen im
Vermögensplan des Jahres:
Vorraussichtlich fällige Ausgaben in T-EUR
1
Gesamtsumme
21
Anlage 8 Seite 1
EUR
Abfallwirtschaft
Fachspezifische Software
Standardsoftware/Erweiterung 50.000,00
Sonstiges 10.000,00
60.000,00
Grundstücke und Gebäude
Gartenabfallsammelstellen 50.000,00
Sonstiges 50.000,00
100.000,00
Fahrzeuge
Abfallsammelfahrzeuge (ASF) 1.600.000,00
Abrollkipper/Absetzkipper 330.000,00
Lkw (Sperrmüll/Behälterausfuhr) 90.000,00
Sonstiges 10.000,00
2.030.000,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Büroeinrichtung 15.000,00
Datenendgeräte 20.000,00
Geräte für Wertstoffhöfe 8.000,00
Müllgroßbehälter (770/1.000 L) 80.000,00
Abroll-Absetzmulden 12.000,00
Müllpreßbehälter 52.000,00
Sonstiges 10.000,00
197.000,00
Summe Abfallwirtschaft 2.387.000,00
Erläuterungen zum Vermögensplan 2020
22
Anlage 8 Seite 2
Erläuterungen zum Vermögensplan 2020
EUR
Müllverbrennungsanlage
Fachspezifische Software
Fachspezifische Software 3.000,00
3.000,00
Maschinen
div. Maschinen und Geräte 10.000,00
10.000,00
Fahrzeuge
Transporter 0,00
Radlader 0,00
Kfz 0,00
0,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Raumausstattung 0,00
Datenendgeräte/server 3.000,00
Büro- und Werkstatteinrichtung 0,00
Sonstiges 45.000,00
48.000,00
Summe Müllverbrennungsanlage 61.000,00
23
Anlage 8 Seite 3
Erläuterungen zum Vermögensplan 2020
EUR
Deponie
Grundstücke und Gebäude
Gebäudesanierung 0,00
0,00
Betriebsanlagen
Sickerwasserpumpen 0,00
Deponiegaserfassung: In-Situ-Stabilisierung 300.000,00
Sonstiges 20.000,00
320.000,00
Maschinen
Maschinen und Geräte 5.000,00
5.000,00
Fahrzeuge
Generalüberholung Traktor 0,00
0,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Datenendgeräte 0,00
Büro-, Werkstatt- Laboreinrichtung 0,00
Entwässerungsmulden 0,00
Sonstiges 5.000,00
5.000,00
Summe Deponie 330.000,00
24
Anlage 8 Seite 4
EUR
Verwaltung
Fachspezifische Software
Erweiterung Standardsoftware 25.000,00
Netz- bzw. PC-Software 10.000,00
35.000,00
Grundstücke und Gebäude
Grundstücke 0,00
Gebäude 0,00
0,00
Fahrzeuge
PKW 0,00
0,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Datenendgeräte 20.000,00
Hardware für IT-Abt. 5.000,00
Hardware für Anwender 10.000,00
Einrichtung 25.000,00
Sonstiges 5.000,00
65.000,00
Summe Verwaltung 100.000,00
Erläuterungen zum Vermögensplan 2020
25
Anlage 9
Seite 1
Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg – ASN
Stellenplan Beamte
Laufbahngruppen
Besoldungsgruppen
Zahl der Stellen
tatsächlicher
Personalbestand
Bemerkungen
2018 2019 30.06.2019
Qualifik.ebene 4 NV Erster Werkleiter
A 16 0 0 0
A 15 1 1 0
A 14 0 0 0
A 13 H 1 1 1
Qualifik.ebene 3 A 13 G 0 0 0
(Gehob. Dienst) A 12 1 1 1
A 11 5 5 3
A 10 0 0 1
A 9/10 G 1 1 0
Qualifik.ebene 2 A 9 M 0 0 0
(Mittlerer Dienst) A 8 3 2 2
A 7 1 1 1
A 6 0 0 0
A 5 0 0 0
Summe 13 12 9
Stellenplan Beschäftigte
Entgeltgruppen
Zahl der Stellen
tatsächlicher
Personalbestand
Bemerkungen
VG alt neu 2018 2019 30.06.2019
Außertariflich B2 1 1 1 Zweiter Werkleiter
I E15Ü 0 0 0
I a E15 0 0 0
I b E14 3 3 2
II H + II G E13 2 2 2
III / II E12 1 1 0
Hr. Murmann ist erst am
08.07.2019 eingetreten
IVa / III E11 3 3 2
IV a E10 3 3 3
E9c 12 13 11
E9b 9 12 14
E9a 4 3 3
Vc + Vc / Vb +
LGr. 7 / 8 a E8 38 38 37
LGr. 6 / 7 a E7 17 16 14
VIb / Vc + Vib +
LGr. 5 / 6 a E6 17 16 14
VII / VIb + V II +
LGr. 4 / 5 a E5 106 107 104
LGr. 3 /4 a + 4 /4 a E4 6 5 5
VIII/VII + LGr. 2/3 a E3 203 203 204
LGr. 1/2a + 1/3 E2Ü 0 0 2
IX / Ixa + LGr. 1/1a E2 4 4 3
E1 0 0 0
Auszubildende 0 0 0
Summe 429 430 421
Anmerkungen: einschließlich Mitarbeiter in der Altersteilzeit (Freizeitphase)
26
Anlage 9
Seite 2
Stellenübersicht gesamt
Zahl der Stellen tatsächlicher
Personalbestand
2018 2019 30.06.2019
Gesamt Davon
Vollzeit Teilzeit
Beamtinnen /
Beamte 13 12 9 6 3
Beschäftigte 429 430 421 407 14
Summe 442 442 430 413 17
Anmerkungen: einschließlich insgesamt 4 Mitarbeiter in der Altersteilzeit (Freizeitphase)
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Änderungen im Stellenplan zum Wirtschaftsplan ASN 2020
hier: Erläuterungen der Fortschreibung vom 30.04.2019 zum 30.06.2019
-Stellenplan Beamtinnen und Beamtekeine Veränderungen
-Stellenplan Tarifbeschäftigtekeine Veränderungen
Nachrichtlich: Zum 30.06.2019 befanden sich insgesamt 4 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter in der Freizeitphase der Altersteilzeit
27
ASN in anderen Jahren
- 2026: C.1 Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
- 2025: C.1 Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
- 2024: C.1 Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
- 2023: C.1 Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
- 2022: C.1 Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
- 2021: C.1 Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
- 2020: Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
- 2019: C.1 Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
- 2017: Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
- 2016: Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
- 2015: Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
- 2014: Abfallwirschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)