F.4.3 Rücklagen und Rückstellungen
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
F.4.3 Rücklagen und Rückstellungen
Rücklagen
Nach § 23 KommHV-Doppik bestehen die Rücklagen
aus
• der Allgemeinen Rücklage (Nettoposition),
• nicht ertragswirksam aufzulösenden Zuwendungen und
• aus Überschüssen des Ergebnishaushaltes
(Ergebnisrücklage).
Die Rücklagen werden auf der Passivseite der Bilanz
unter dem Posten „Eigenkapital“ gesondert ausgewiesen.
Der Begriff der Rücklagen im Bereich der kommunalen
Doppik ist vom früheren kameralen Rücklagenbegriff zu
unterscheiden. Unter kameralen Rücklagen versteht
man Geldbestände, die zur künftigen Verwendung
zurückgelegt und verwaltet werden. Im Sinne der kommunalen Doppik sind Geldbestände aber Vermögen,
das auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen wird.
Gemäß § 24 KommHV Doppik soll der Ergebnishaushalt ausgeglichen sein. Ein etwaiger Jahresfehlbetrag
soll durch die Verrechnung mit der Ergebnisrücklage
unverzüglich ausgeglichen werden.
Der Ergebnisrücklage kommt daher eine besondere
Bedeutung zu, da der Haushalt weiterhin als ausgeglichen gilt, wenn Rücklagen aus den Vorjahren zur Deckung des Defizits herangezogen werden können.
Die Ergebnisrücklage (nach Ergebnisverwendung) stieg
zum 31.12.2018 aufgrund des Jahresüberschusses
2018 auf 168,3 Mio. € an. Unter Zugrundelegung der
geplanten Jahresergebnisse 2019 und 2020 wird die
Ergebnisrücklage (nach Ergebnisverwendung) zum
31.12.2020 auf 174,4 Mio. € ansteigen. Der Tiefpunkt
im Jahr 2009 hatte bei 49,4 Mio. € gelegen.
In der nachfolgenden Grafik sind die Ergebnisrücklagen
den Jahresergebnissen gegenübergestellt:
Rückstellungen
Im Gegensatz zur Kameralistik werden in der kommunalen Doppik dem kaufmännischen Vorsichtsprinzip
folgend für ungewisse Verbindlichkeiten und bestimmte
Aufwendungen Rückstellungen gebildet. Rückstellungen haben die Aufgabe, die am Bilanzstichtag bestehenden Zahlungsverpflichtungen vollständig zu erfassen. In der folgenden Übersicht wird der voraussichtliche Stand der Rücklagen und Rückstellungen zum
31.12.2020 ausführlich dargestellt.
38
1. Basiskapital (Allgemeine Rücklage) 647.309.120 647.309.120 0 647.309.120
2. Kapitalzuschuss zur Versorgungsrücklage 993.351 993.351 0 993.351
3. Grundstockvermögen der nichtrechtsfähigen Stiftungen 15.906.901 15.906.901 0 15.906.901
4. Weitere Positionen des Basiskapitals der nichtrechtsfähigen Stiftungen 8.255.329 8.410.529 160.800 8.571.329
5. Ergebnisrücklage 168.304.973 172.056.794 2.388.807 174.445.601
6. Kapitalerhaltungsrücklage nrf. Stiftungen/Rücklage Kostendecker 1.246.419 1.246.419 0 1.246.419
7. Ergebnisvortrag (bilanzierende Einheiten) -4.857.306 -8.402.656 -2.457.878 -10.860.534
Summe = Eigenkapital 837.158.788 837.520.459 91.729 837.612.188
1. Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen 1.506.706.186 1.547.267.489 37.344.799 1.584.612.288
1.1. für Pensionsverpflichtungen 1.297.884.265 1.332.392.166 27.196.399 1.359.588.566
Pensionsrückstellung Anwartschaften aktive Beamte 219.252.812 233.908.129 10.215.500 244.123.629
Pensionsrückstellung Anwartschaften aktive Beamte Lehrkräfte 179.400.008 181.550.027 -1.733.200 179.816.827
Rückstellung Anwartschaften städt. Versorgung Arbeitnehmer 963.265 795.130 -180.001 615.129
Rückstellung Versorgungsempfänger Beamte 406.013.048 414.551.648 9.179.600 423.731.248
Rückstellung Erstattungen Beamte BayBeamtVG 42.304.046 41.119.046 -1.042.500 40.076.546
Rückstellung Versorgungsempfänger Beamte Lehrkräfte 390.312.265 404.979.265 15.257.000 420.236.265
Rückstellung Versorgungsempfänger ehem. Arbeitnehmer 59.638.821 55.488.921 -4.500.000 50.988.921
1.2. für Verpflichtungen aus Altersteilzeit und
ähnliche Maßnahmen, Beihilfen 208.821.921 214.875.322 10.148.400 225.023.722
Rückstellung für Altersteilzeit Beamte 1.744.816 1.346.816 -155.000 1.191.816
Rückstellung für Altersteilzeit Beamte Lehrkräfte 1.960.726 1.755.726 -195.000 1.560.726
Rückstellung für Altersteilzeit Arbeitnehmer 1.257.377 0 2.425.000 2.425.000
Rückstellung für Beihilfen Beamte 41.604.229 44.712.512 2.274.450 46.986.962
Rückstellung für Beihilfen Beamte Lehrkräfte 26.284.900 26.752.396 93.700 26.846.096
Stand zum
31.12.2020
€
Rücklagen- und Rückstellungsübersicht der Haushaltsplanung -
voraussichtlicher Stand der Rücklagen und Rückstellungen
Arten der Rücklagen
Stand zum
31.12.2018
Stand zum
31.12.2019
Veränderungen im
Haushaltsjahr
+/-
€ € €
Stand zum
31.12.2020
Arten der Rückstellungen
Stand zum
31.12.2018
Stand zum
31.12.2019 1)
Veränderungen im
Haushaltsjahr
+/- 2)
€ € € €
39
Rückstellungen Beihilfen Versorgungsempfänger Beamte 76.810.320 78.907.820 2.327.750 81.235.570
Rückstellungen Beihilfen Versorgungsempfänger Lehrer 57.014.239 59.331.239 3.260.000 62.591.239
Rückstellungen für Beihilfen Arbeitnehmer 34.099 28.799 -4.000 24.799
Rückstellungen für Beihilfen Versorgungsempfänger Arbeitnehmer 2.111.215 2.040.015 121.500 2.161.515
2. Rückstellungen für Altlasten 6.072.000 6.072.000 0 6.072.000
3. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 14.670.300 14.670.300 0 14.670.300
4. Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs
und von Steuerschuldverhältnissen 4.478.507 3.928.007 37.500 4) 3.965.507
5. Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus
Bürgschaften, Gewährverträgen und anhängigen
Verfahren
826.856 826.856 0 826.856
6. Sonstige Rückstellungen 126.623.359 127.238.222 139.700 127.377.922
Urlaubsrückstellungen 8.941.715 8.941.715 0 8.941.715
Rückstellungen für Verlustausgleiche von verbundenen Unternehmen 5.079.000 5.624.000 0 5.624.000
Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 116.093 116.093 0 116.093
Rückstellungen für nicht ausgereichte Leistungsentgelte/-bezüge 29.536 0 3) 0 0
Sonstige Rückstellungen nach § 74 Abs. I Satz 2 KommHV-Doppik 112.457.014 112.556.414 139.700 5) 112.696.114
Summe aller Rückstellungen 1.659.377.208 1.700.002.874 37.521.999 1.737.524.873
4)Rückstellungsbildung für eventuell anfallende Betriebssteuern bei den Betrieben gewerblicher Art der Friedhofsverwaltung.
5) Es handelt sich hierbei um den Unterschiedsbetrag 2020 bei Endfälligkeit von Wertpapieren der nichtrechtsfähigen Stiftungen sowie um die jährliche Zuführung zur
Prüfungskostenrückstellung der überörtlichen Rechnungsprüfung.
Stand zum
31.12.2018
Stand zum
31.12.2019 1)
Veränderungen im
Haushaltsjahr
+/- 2)
3) Die in 2018 nicht ausgeschütteten Leistungsentgelte/-bezüge sind im Folgejahr (2019) an die Beschäftigten auszuschütten.
1) Die Bestände ergeben sich aus der Fortschreibung des Endstands 31.12.2018 mit den Planzahlen des Haushaltsjahres 2019. Sofern der Endbestand 2019 nicht vom Endbestand
2018 abweicht, ist keine ergebniswirksame Veränderung in 2019 eingeplant worden. In der Fortschreibung der Bestände der Pensions- und Beihilfeverpflichtungen wurden auch
voraussichtliche Ruhestandsversetzungen (Umschichtung zwischen den Beständen der aktiven Beschäftigten und der Versorgungsempfänger) berücksichtigt.
2) Es handelt sich um die im Haushalt 2020 geplanten, ergebniswirksamen Veränderungen. Zudem sind auch die Verschiebungen bei den Pensions- und Beihilfeverpflichtungen auf
Grund der voraussichtlichen Ruhestandsversetzungen im Jahr 2020 enthalten.
Arten der Rückstellungen (Fortsetzung)
Stand zum
31.12.2020
€ € € €
40