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F.4.3 Rücklagen und Rückstellungen

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F.4.3 Rücklagen und Rückstellungen Rücklagen Nach § 23 KommHV-Doppik bestehen die Rücklagen aus • der Allgemeinen Rücklage (Nettoposition), • nicht ertragswirksam aufzulösenden Zuwen￾dungen und • aus Überschüssen des Ergebnishaushaltes (Ergebnisrücklage). Die Rücklagen werden auf der Passivseite der Bilanz unter dem Posten „Eigenkapital“ gesondert ausgewie￾sen. Der Begriff der Rücklagen im Bereich der kommunalen Doppik ist vom früheren kameralen Rücklagenbegriff zu unterscheiden. Unter kameralen Rücklagen versteht man Geldbestände, die zur künftigen Verwendung zurückgelegt und verwaltet werden. Im Sinne der kom￾munalen Doppik sind Geldbestände aber Vermögen, das auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen wird. Gemäß § 24 KommHV Doppik soll der Ergebnishaus￾halt ausgeglichen sein. Ein etwaiger Jahresfehlbetrag soll durch die Verrechnung mit der Ergebnisrücklage unverzüglich ausgeglichen werden. Der Ergebnisrücklage kommt daher eine besondere Bedeutung zu, da der Haushalt weiterhin als ausgegli￾chen gilt, wenn Rücklagen aus den Vorjahren zur De￾ckung des Defizits herangezogen werden können. Die Ergebnisrücklage (nach Ergebnisverwendung) stieg zum 31.12.2018 aufgrund des Jahresüberschusses 2018 auf 168,3 Mio. € an. Unter Zugrundelegung der geplanten Jahresergebnisse 2019 und 2020 wird die Ergebnisrücklage (nach Ergebnisverwendung) zum 31.12.2020 auf 174,4 Mio. € ansteigen. Der Tiefpunkt im Jahr 2009 hatte bei 49,4 Mio. € gelegen. In der nachfolgenden Grafik sind die Ergebnisrücklagen den Jahresergebnissen gegenübergestellt: Rückstellungen Im Gegensatz zur Kameralistik werden in der kommu￾nalen Doppik dem kaufmännischen Vorsichtsprinzip folgend für ungewisse Verbindlichkeiten und bestimmte Aufwendungen Rückstellungen gebildet. Rückstellun￾gen haben die Aufgabe, die am Bilanzstichtag beste￾henden Zahlungsverpflichtungen vollständig zu erfas￾sen. In der folgenden Übersicht wird der voraussichtli￾che Stand der Rücklagen und Rückstellungen zum 31.12.2020 ausführlich dargestellt. 38 1. Basiskapital (Allgemeine Rücklage) 647.309.120 647.309.120 0 647.309.120 2. Kapitalzuschuss zur Versorgungsrücklage 993.351 993.351 0 993.351 3. Grundstockvermögen der nichtrechtsfähigen Stiftungen 15.906.901 15.906.901 0 15.906.901 4. Weitere Positionen des Basiskapitals der nichtrechtsfähigen Stiftungen 8.255.329 8.410.529 160.800 8.571.329 5. Ergebnisrücklage 168.304.973 172.056.794 2.388.807 174.445.601 6. Kapitalerhaltungsrücklage nrf. Stiftungen/Rücklage Kostendecker 1.246.419 1.246.419 0 1.246.419 7. Ergebnisvortrag (bilanzierende Einheiten) -4.857.306 -8.402.656 -2.457.878 -10.860.534 Summe = Eigenkapital 837.158.788 837.520.459 91.729 837.612.188 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 1.506.706.186 1.547.267.489 37.344.799 1.584.612.288 1.1. für Pensionsverpflichtungen 1.297.884.265 1.332.392.166 27.196.399 1.359.588.566 Pensionsrückstellung Anwartschaften aktive Beamte 219.252.812 233.908.129 10.215.500 244.123.629 Pensionsrückstellung Anwartschaften aktive Beamte Lehrkräfte 179.400.008 181.550.027 -1.733.200 179.816.827 Rückstellung Anwartschaften städt. Versorgung Arbeitnehmer 963.265 795.130 -180.001 615.129 Rückstellung Versorgungsempfänger Beamte 406.013.048 414.551.648 9.179.600 423.731.248 Rückstellung Erstattungen Beamte BayBeamtVG 42.304.046 41.119.046 -1.042.500 40.076.546 Rückstellung Versorgungsempfänger Beamte Lehrkräfte 390.312.265 404.979.265 15.257.000 420.236.265 Rückstellung Versorgungsempfänger ehem. Arbeitnehmer 59.638.821 55.488.921 -4.500.000 50.988.921 1.2. für Verpflichtungen aus Altersteilzeit und ähnliche Maßnahmen, Beihilfen 208.821.921 214.875.322 10.148.400 225.023.722 Rückstellung für Altersteilzeit Beamte 1.744.816 1.346.816 -155.000 1.191.816 Rückstellung für Altersteilzeit Beamte Lehrkräfte 1.960.726 1.755.726 -195.000 1.560.726 Rückstellung für Altersteilzeit Arbeitnehmer 1.257.377 0 2.425.000 2.425.000 Rückstellung für Beihilfen Beamte 41.604.229 44.712.512 2.274.450 46.986.962 Rückstellung für Beihilfen Beamte Lehrkräfte 26.284.900 26.752.396 93.700 26.846.096 Stand zum 31.12.2020 € Rücklagen- und Rückstellungsübersicht der Haushaltsplanung - voraussichtlicher Stand der Rücklagen und Rückstellungen Arten der Rücklagen Stand zum 31.12.2018 Stand zum 31.12.2019 Veränderungen im Haushaltsjahr +/- € € € Stand zum 31.12.2020 Arten der Rückstellungen Stand zum 31.12.2018 Stand zum 31.12.2019 1) Veränderungen im Haushaltsjahr +/- 2) € € € € 39 Rückstellungen Beihilfen Versorgungsempfänger Beamte 76.810.320 78.907.820 2.327.750 81.235.570 Rückstellungen Beihilfen Versorgungsempfänger Lehrer 57.014.239 59.331.239 3.260.000 62.591.239 Rückstellungen für Beihilfen Arbeitnehmer 34.099 28.799 -4.000 24.799 Rückstellungen für Beihilfen Versorgungsempfänger Arbeitnehmer 2.111.215 2.040.015 121.500 2.161.515 2. Rückstellungen für Altlasten 6.072.000 6.072.000 0 6.072.000 3. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 14.670.300 14.670.300 0 14.670.300 4. Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs und von Steuerschuldverhältnissen 4.478.507 3.928.007 37.500 4) 3.965.507 5. Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährverträgen und anhängigen Verfahren 826.856 826.856 0 826.856 6. Sonstige Rückstellungen 126.623.359 127.238.222 139.700 127.377.922 Urlaubsrückstellungen 8.941.715 8.941.715 0 8.941.715 Rückstellungen für Verlustausgleiche von verbundenen Unternehmen 5.079.000 5.624.000 0 5.624.000 Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 116.093 116.093 0 116.093 Rückstellungen für nicht ausgereichte Leistungsentgelte/-bezüge 29.536 0 3) 0 0 Sonstige Rückstellungen nach § 74 Abs. I Satz 2 KommHV-Doppik 112.457.014 112.556.414 139.700 5) 112.696.114 Summe aller Rückstellungen 1.659.377.208 1.700.002.874 37.521.999 1.737.524.873 4)Rückstellungsbildung für eventuell anfallende Betriebssteuern bei den Betrieben gewerblicher Art der Friedhofsverwaltung. 5) Es handelt sich hierbei um den Unterschiedsbetrag 2020 bei Endfälligkeit von Wertpapieren der nichtrechtsfähigen Stiftungen sowie um die jährliche Zuführung zur Prüfungskostenrückstellung der überörtlichen Rechnungsprüfung. Stand zum 31.12.2018 Stand zum 31.12.2019 1) Veränderungen im Haushaltsjahr +/- 2) 3) Die in 2018 nicht ausgeschütteten Leistungsentgelte/-bezüge sind im Folgejahr (2019) an die Beschäftigten auszuschütten. 1) Die Bestände ergeben sich aus der Fortschreibung des Endstands 31.12.2018 mit den Planzahlen des Haushaltsjahres 2019. Sofern der Endbestand 2019 nicht vom Endbestand 2018 abweicht, ist keine ergebniswirksame Veränderung in 2019 eingeplant worden. In der Fortschreibung der Bestände der Pensions- und Beihilfeverpflichtungen wurden auch voraussichtliche Ruhestandsversetzungen (Umschichtung zwischen den Beständen der aktiven Beschäftigten und der Versorgungsempfänger) berücksichtigt. 2) Es handelt sich um die im Haushalt 2020 geplanten, ergebniswirksamen Veränderungen. Zudem sind auch die Verschiebungen bei den Pensions- und Beihilfeverpflichtungen auf Grund der voraussichtlichen Ruhestandsversetzungen im Jahr 2020 enthalten. Arten der Rückstellungen (Fortsetzung) Stand zum 31.12.2020 € € € € 40

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