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← Haushaltsplan 2021 – Band 1

Referat V

Haushalt 2021 · Band 1 · Seiten 370–378 · Seiten 370–378 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

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Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung Geschäftsbereich Referat V: 00180 Zuschuss Bau Zentralküche NüSt 1) Zuschuss der Stadt Nürnberg zu den Gesamtinvestitionskosten als Zusage im Zusammenhang mit der Räu￾mung des Hauses Veilhofstr. 34 für die Komplettnutzung durch die Hochschule für Musik (E2510001400U). 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. Verschiebung um 1 Jahr. 3) nicht relevant 4) keine 5) nicht relevant 00543 Ingolstädter Str.: Neubau Interimskita 2x2 (vormals: Tiroler Straße: Neubau einer Interimskita (2x2) 1) Neubau, Permanente-Interims-KiTa als 2-mal 2-gruppige Kita für Auslagerungen von Krippen, Kindergärten oder Horten bei KiTa-Sanierungen, Ecke Tiroler / Ingolstädter Str. Der Neubau soll Interimskosten bei künfti￾gen KiTa-Generalsanierung reduzieren und wird im Buspendelverkehr sanierungsbedingt auszulagernde KiTa-Einrichtungen aufnehmen. Der 1.354 m2 -BGF-Neubau war zusammen mit drei angrenzenden Einrich￾tungen der Rummelsberger Diakonie Gegenstand eines städtebaulichen Wettbewerbs. Die Bezeichnung der Maßnahme wurde geändert. 2) Erhöhung der Gesamtkosten, wegen Außenanlagensonderaufwand, sonstige Kostengruppe gegenüber Marktgeschehen knapp kalkuliert bzw. Nebenkosten unterkalkuliert (6,2 %). Erhöhung der Drittmittelerwartung gemäß Bescheid vom 18.12.2019. 3) Kostenberechnung 4) Zuweisung nach BayFAG 5) 2018 / 2020 366 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 00549 Glogauer Str. 27 Förderzentrum Neubau KiHo (3) 1) Nürnberg verfügt durch den konsequenten Ausbau im Hortbereich über eine gute, weitgehend flächende￾ckende Infrastruktur zur außerschulischen Nachmittagsbetreuung mit hoher Versorgungsqualität in vielfältiger Trägerschaft. Um den prognostizierten künftigen Bedarf weiterhin decken zu können und die 60 %ige Zielver￾sorgungsquote sicherzustellen, ist der Neubau eines 3-gruppigen Kinderhorts am Förderzentrum Glogauer Straße, Fl.Nr. 144/36, 144, notwendig. Der am Förderzentrum Glogauer Straße geplante dreigruppige Kinderhort für 54 Kinder wird als solitär ste￾hendes zweigeschossiges Punkthaus konzipiert. Das Baufeld für den 913 m2 Bruttogeschossfläche großen Hortneubau befindet sich in zweiter Reihe hinter dem Förderzentrum an der Glogauer Straße und grenzt nach Nordwesten an ein- bis zweigeschossige gewerbliche Nachbarbebauung an sowie nach Südosten an mehr￾stöckiges Geschoßwohnbauten, die in einen großzügigen Grünzug eingebunden sind. Der Neubau wird in Massivbauweise geplant. Auf dem Baufeld befindet sich ein ursprünglich temporär errichteter Containerpavil￾lon. Dieser wird aktuell v. a. von der Griechischen Schule und dem Hort am Förderzentrum genutzt, deren Hauptgebäude neben dem Förderzentrum an der Glogauer Straße liegt. Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal betreut. 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. Erhöhung der Einzahlungserwartung, wegen Hort SIP 3) Kostenberechnung 4) Zuweisung nach BayFAG 5) 2020 / 2022 00551 Am Stadtpark 94, Ersatzneubau KiGa (3) 1) Der Kindergarten Am Stadtpark 94 wurde 1962/63 errichtet und 1978/1979 erweitert. Der bauliche Zustand des Kindergartens ist sehr schlecht. Im Zuge einer Gebäudeschadstoffuntersuchung konnten zudem ver￾schiedene Schadstoffe nachgewiesen werden. Neben der schlechten Bausubstanz ist auch das geringe Platzangebot problematisch. Bereits seit 2012 gibt es deshalb Überlegungen zur Aufstockung und Erweite￾rung des bestehenden Gebäudes. Verschiedene Studien, die teilweise eine Erweiterung um drei Gruppen vorsahen, führten nicht zum Ziel einer städtebaulichen Einfügung in den sensiblen Bereich des Stadtparks. Nach umfassender Prüfung gibt es jedoch keine Alternativgrundstücke, die im näheren Umgriff eine Standort￾verlagerung des Kindergartens ermöglichen würden, so dass der bestehende Kindergarten abzureißen ist und auf dem Grundstück ein Neubau zu errichten ist. Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal geplant. 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. Erhöhung der Einzahlungserwartung, wegen Erhöhung des Kostenrichtwertes. 3) Kostenberechnung 4) Zuweisung nach BayFAG 5) Umzug 2020, Abriss 2021 / 2023 367 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 00552 Grünewaldstraße 18 b: Neubau KiGa (4), KiHo (6) 1) Nürnberg verfügt durch den konsequenten Ausbau von Betreuungsplätzen über eine gute, weitgehend flä￾chendeckende Infrastruktur und bietet Nürnberger Familien damit ein verlässliches Betreuungsangebot vielfäl￾tiger Trägerschaft. Um den Bedarf weiterhin decken zu können, ist daher der Neubau einer 10-gruppigen Kin￾dertagesstätte, die einen 4-gruppigen Kindergarten sowie einen 6-gruppigen Kinderhort umfasst, in der Grü￾newaldstraße 18 b notwendig. Gleichzeitig dient die Kindertagesstätte als Ausweichmöglichkeit für die Be￾stands-Kindertagesstätte in der Grünewaldstraße 18 a, die im Anschluss generalsaniert wird. Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal betreut. 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. Der Mittelabfluss verzögert sich. Verschiebung der noch zu veranschlagenden Haushaltsmittel. Erhöhung der Einzahlungserwartung, wegen Hort SIP 3) Kostenberechnung 4) Zuweisung nach BayFAG 5) 2020 / 2022 00796 Weiltinger Str. 23: Neubau Hort (3); KiGa (1) 1) Auf dem städtischen Grundstück an der Weiltinger Str. im Norden der Birkenwald- und Robert-Bosch-Schule ist der Neubau eines 4-gruppigen Hortes geplant. Die bestehende Hort-Containeranlage wird im Vorfeld demontiert. Die beiden bestehenden Hortgruppen wer￾den während der Bauzeit in das Interimsgebäude Christian-Hessel-Str. ausgelagert. Das Gebäude wurde als 2-geschossiger Winkelbau in massiver Bauweise mit Gründach und hinterlüfteter Fassade entworfen. Die vom Jugendamt bezifferten Miet- und Bustransferkosten für die Interimsunterbringung sind in der Gesamt￾summe enthalten. Die Kindergartengruppe ist nur interimsweise angedacht (Kita-Notprogramm). 2) Erhöhung der Gesamtkosten, wegen schlechter Ausschreibungsergebnisse und Änderungen für eine Kinder￾gartengruppe 3) Kostenberechnung 4) Zuweisung nach BayFAG 5) 2018 / 2020 368 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 00807 Gaulnhofer Str. 4 A: Neubau KiHo (4) (vormals: Karl-Liebknecht-Str.: Neubau KiHo (4)) 1) Im Stadtteil Katzwang besteht eine große Nachfrage nach Hortplätzen, die zu einem erheblichen Fehlbestand geführt hat. Deshalb soll ein 4-gruppiger Hort mit 100 Kindern in Passivbauweise in Nachbarschaft zum bestehenden Hort (Johannes-Brahms-Str. 1, 50 Kinder, 2 Gruppen) errichtet werden. Der Neubau wird im östlichen Bereich des Grundstücks entlang der Gaulnhofer Str. (vormals: Karl-Liebknecht Str.) platziert, der Zugang erfolgt von Norden her. Die Gruppenräume werden nach Südwesten orientiert und öffnen sich in den anschließenden Freibereich. Dieser wird zu den Wohnbebauungen nach Nordosten durch das Gebäude selbst abgeschirmt. Das Gebäude in Massivbauweise hat einen rechteckigen, kompakten Grundriss. Der nicht unterkellerte zwei￾geschossige Neubau wird barrierefrei erschlossen. Die Bezeichnung der Maßnahme wurde geändert. 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss 3) Kostenberechnung 4) Zuweisung nach BayFAG; Unverbindliche Zuweisung aus dem 4. SIP 2017 - 2020 5) 2019 / voraussichtlich I. Quartal 2021 00827 W-LAN an ausgewählten J-Standorten 1) Kommunikation von Jugendlichen findet immer mehr über digitale Endgeräte statt. Jugendliche verabreden sich inzwischen nicht über mobile Telefonnummern, sondern über die von ihnen präferierten Social Network wie Twitter, WhatsApp oder Facebook. Jugendliche halten sich also da auf, wo ein öffentlicher W-LAN￾Zugang besteht, z. B. am Hauptbahnhof oder an anderen Orten im öffentlichen Raum bzw. in Locations wie McDonalds usw. Ein öffentlicher W-LAN-Zugang ist zwingend Voraussetzung um Jugendliche zu erreichen und um mit ihnen arbeiten zu können. Die Offene Jugendarbeit steht damit im Wettbewerb zu anderen Freizeitorten von Ju￾gendlichen und hat deshalb gegenwärtig einen gewaltigen Standortnachteil. Bei freien Trägern der Offenen Jugendarbeit ist öffentliches W-LAN längst Standard. Ebenso sind die städtischen (Bestands-) Kitas für die pädagogische Arbeit entsprechend auszustatten. 2) Erhöhung der Gesamtkosten, wegen Anbindung an das WLAN-Netz für Bestandseinrichtungen. Reduzierung des Ansatzes in 2021, aufgrund ausgabenbegrenzender Maßnahmen, wegen der Corona Pandemie 3) Kostenschätzung 4) keine 5) 2018 / derzeit noch nicht bekannt 369 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 00834 Hugo-Distler-Straße: Neubau KiHo (3 Gruppen) 1) Nürnberg verfügt durch den konsequenten Ausbau im Hortbereich über eine gute, weitgehend flächende￾ckende Infrastruktur zur außerschulischen Nachmittagsbetreuung mit hoher Versorgungsqualität in vielfältiger Trägerschaft. Um den Bedarf weiterhin zu decken und die 60 %-ige Zielversorgungsquote sicherzustellen, ist der Neubau eines 3-gruppigen Kinderhorts in der Hugo-Distler-Straße in Ziegelstein, Fl.-Nr. 382/1, notwendig. Der dreigruppige-, für 75 Kinder, geplante Kinderhort in der Hugo-Distler-Straße war ursprünglich als Teil ei￾ner aktuell noch nicht abgeschlossenen Vorbescheidplanung für eine Wohnanlage mit ca. 70 Wohneinheiten gedacht. Aufgrund der Dringlichkeit des Bedarfs wurde die Maßnahme jedoch nunmehr als separates Bauvor￾haben vorab herausgelöst. Der Hortneubau hat sich dabei dennoch in die Grundzüge der Vorbescheidspla￾nung einzufügen, um diese weiterhin möglich zu erhalten. Der Hort wird in Massivbauweise errichtet. 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss 3) Kostenberechnung 4) Zuweisung nach BayFAG; Unverbindliche Zuweisung aus dem 4. SIP 2017 - 2020 5) 2019 / 2021 00835 Forchheimer Str.: Neubau KiTa; KiGa 3 + KiKri 2 1) Neubau für 3-gruppigen Kindergarten und 2-gruppige Kinderkrippe auf eigenständigem Grundstück auf der gegenüberliegenden Straßenseite zur künftigen Grundschule Forchheimer Straße liegend. Die Bebauung er￾folgt als 1.339 m2 BGF großer freistehender KiTa-Neubau. Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal betreut. 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss 3) Kostenberechnung 4) Zuweisung nach Bay FAG; Zuweisung aus dem Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2017/20 5) 2019 / 2021 370 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 00891 Regionalkindergarten, Zugspitzstraße (4 Gruppen) - Deckungsfähig mit Maßnahme 00892 Regionalkindergarten, Großreuther Straße (4 Gruppen) - 1) Aufgrund der steigenden Zahlen von Kindern müssen die Planungen für Kindergärten neu ausgerichtet wer￾den. Bis 2021/22 entsteht ein Fehlbedarf von ca. 300 Plätzen (siehe auch 2.9 Jugendhilfeausschuss am 19.04.2018). Um den Rechtsanspruch bedienen zu können, ist ergänzend zu den bestehenden Ausbaupla￾nungen eine zeitnahe Umsetzung einer „Sondermaßnahme“ zur Schaffung von weiteren Einrichtungen mit einem räumlich weiter gefassten Versorgungskonzept nötig. Aufgrund der kleinräumigen Bedarfskonstellationen und des Erfordernisses, lange Anfahrtswege zu vermei￾den, sind die Standorte für solche Einrichtungen vor allem im Nürnberger Norden Standort Zugspitzstraße sowie südöstlich Standort Großreuther Straße zu verorten. Die beiden Standorte Zugspitzstraße und Großreuther Straße befinden sich in städtischen Eigentum. Die Ein￾richtungen sollen so geplant werden, dass diese im Bau möglichst schnell realisierbar und in der langfristigen Belegung je nach Bedarfsentwicklung auch für unterschiedliche Zielgruppen möglichst flexibel nutzbar sind. Der 4-gruppige Regionalkindergarten in der Zugspitzstraße soll in Systembauweise umgesetzt werden. 2) keine 3) Kostenberechnung 4) Zuweisung nach BayFAG; Unverbindliche Zuweisung aus dem 4. SIP 2017 - 2020 5) 2019 / 2021 371 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 00892 Regionalkindergarten, Großreuther Straße (4 Gruppen) - Deckungsfähig mit Maßnahme 00891 Regionalkindergarten Zugspitzstraße (4 Gruppen) - 1) Aufgrund der steigenden Zahlen von Kindern müssen die Planungen für Kindergärten neu ausgerichtet wer￾den. Bis 2021/22 entsteht ein Fehlbedarf von ca. 300 Plätzen (siehe auch 2.9 Jugendhilfeausschuss am 19.04.2018). Um den Rechtsanspruch bedienen zu können, ist ergänzend zu den bestehenden Ausbaupla￾nungen eine zeitnahe Umsetzung einer „Sondermaßnahme“ zur Schaffung von weiteren Einrichtungen mit einem räumlich weiter gefassten Versorgungskonzept nötig. Aufgrund der kleinräumigen Bedarfskonstellationen und des Erfordernisses, lange Anfahrtswege zu vermei￾den, sind die Standorte für solche Einrichtungen vor allem im Nürnberger Norden Standort Zugspitzstraße sowie südöstlich Standort Großreuther Straße zu verorten. Die beiden Standorte Zugspitzstraße und Großreuther Straße befinden sich in städtischem Eigentum. Die Ein￾richtungen sollen so geplant werden, dass diese im Bau möglichst schnell realisierbar und in der langfristigen Belegung je nach Bedarfsentwicklung auch für unterschiedliche Zielgruppen möglichst flexibel nutzbar sind. Der 4-gruppige Regionalkindergarten in der Großreuther Straße soll in Systembauweise umgesetzt werden. 2) keine 3) Kostenberechnung 4) Zuweisung nach BayFAG; Unverbindliche Zuweisung aus dem 4. SIP 2017 - 2020 5) 2019 / 2021 01053 Untere Talgasse: Umbau zu einem Kinder- und Jugendhaus und einem Hort (2 Gruppen) 1) Die Maßnahme „Untere Talgasse 8, Umbau zu einem Kinder- und Jugendhaus und einem Hort“ wurde 2018 für das BIC-Verfahren angemeldet und mit Beschluss der Referentenrunde vom 17.07.2018 in das BIC￾Verfahren aufgenommen. Sie umfasst den Umbau des ehemaligen Herrenschießhauses zu einem Kinder￾und Jugendhaus und einem 2-gruppigen Kinderhort. Als Ersatz für das 2011 geschlossene Kinder- und Ju￾gendhaus "Fünfeckturm" und um in der Altstadt ein rudimentäres Angebot für Kinder und Jugendliche zu etablieren, soll das ehemalige Herrenschießhaus zu einem Kinder- und Jugendhaus umgebaut werden. Da sich die Flächenanforderungen im Herrenschießhaus dazu eignen und in der Altstadt ein Bedarf von Hortplät￾zen besteht, können durch eine gemeinsame Situierung eines Kinder- und Jugendhauses und eines 2-gruppi￾gen Kinderhorts Synergieeffekte genutzt werden. Dabei soll der aktuell geforderte Brandschutz und eine weit￾gehende Barrierefreiheit hergestellt werden 2) Neuaufnahme 3) Kostenberechnung 4) Zuweisung nach Art. 10 BayFAG, Sonderprogramm „Investitionspakt soziale Integration im Quartier 5) 2022 / Ende 2024 372 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 01069 Wandererstraße 170: Neubau Hort (5 Gruppen), Allgemeine Unterrichtsräume (4) 1) Die Maßnahme „Wandererstraße 170, Neubau eines 5-grp. Horts einschl. 4 AUR“ wurde 2014 für das BIC￾Verfahren angemeldet und mit Beschluss der Referentenrunde vom 11.11.2014 in das BIC-Verfahren aufge￾nommen. Sie umfasst den Neubau eines 5-gruppgigen Kinderhorts sowie vier allgemeine Unterrichtsräume in Modulweise. Um den gestiegenen Schülerzahlen und dem entsprechenden Hortbetreuungsbedarf zu begeg￾nen, soll im Norden des Schulgrundstückes ein Neubau in Modulbauweise als 5-gruppiger Kinderhort mit vier allgemeinen Unterrichtsräumen errichtet werden. Die vier allgemeinen Unterrichtsräume werden nach Fertig￾stellung in die noch zu errichtende künftige Grundschule West umverlagert. Durch die dadurch freiwerdenden Klassenräume kann das Gebäude zu einem 6-gruppigen Kinderhort endausgebaut werden. Der sanierungs￾bedürftige 3-gruppige Hort am Wendehammer wird anschließend in den 6-gruppigen Hort umziehen. Die Friedrich-Wanderer-Grundschule soll in eine 5-Zügigkeit zurückgeführt werden. 2) Neuaufnahme 3) Kostenberechnung 4) Zuweisung nach Art. 10 BayFAG 5) 2021 / 2022 01082 Dianastraße: Neubau Jugendtreffs Gibitzenhof Kindergarten (3 Gruppen) 1) Die Maßnahme „Neubau Kinder- und Jugendtreff Dianastraße mit 3-gruppigem Kindergarten“ wurde 2018 für das BIC-Verfahren angemeldet und mit Beschluss der Referentenrunde vom 17.07.2018 in das BIC￾Verfahren aufgenommen. Sie umfasst den Neubau eines Kinder- und Jugendtreffs mit einem 3-gruppigen Kindergarten für 75 Kinder im Stadtteil Gibitzenhof. Der Jugendtreff „Diana“ verfügt nicht über ausreichend räumliche Ressourcen, um den Bedarf im Stadtteil zu decken. Es wird auf einem gemeinsamen Grundstück im Stadtteil Gibitzenhof ein Ersatzneubau, ein 3-gruppiger Kindergarten als Ersatz für die städtische Kita in der Heisterstraße errichtet und um den weiteren Bedarf im Stadtteil Gibitzenhof zu decken. Der Neubau wird in Massivbauweise geplant. Das insgesamt 1.306 m² Bruttogeschossfläche (BGF) große Gebäudeensemble besteht aus je einem Baukörper pro Einrichtung). Optisch werden beide Einrichtungen – Jugendtreff mit 400 m² BGF und Kindergarten mit 906 m² BGF – anhand einer prägnanten Dachform, die sich über die geplante Straßenbahntrasse hinweg fortsetzt, verbunden. Teilfinanzierung der förderfähigen Kosten durch Einzug von Haushaltsresten bei Maßnahme-Nr. 630 „Stadter￾neuerung Gibitzenhof/Steinbühl-West/Rabus. Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal betreut. 2) Neuaufnahme 3) Kostenberechnung 4) Zuweisung nach Art. 10 BayFAG, Städtebauförderungsmittel aus dem Programm „Sozialer Zusammenhalt“ 5) 3. Quartal 2021 / 3. Quartal 2023 373 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 01116 Fürther Tor, KiTa 1) Neubau von 2 Einrichtungen mit jeweils einer Kindergartengruppe unter Berücksichtigung denkmal-pflegeri￾scher Gesichtspunkte auf dem Fürther Tor und unter Inanspruchnahme von Spendengeldern. 2) Neuaufnahme 3) Kostenrahmen 4) Zuweisung nach Art. 10 BayFAG, Spende 5) voraussichtlich. 2023 / 2024 01125 Nopitschstraße: Neubau eines Kinder- und Jugendhauses, Spielmobile 1) Die Maßnahme „Neubau eines Kinder- und Jugendhauses mit Stützpunkt für Spielmobile in der Nopitsch￾straße“ wurde 2018 für das BIC-Verfahren angemeldet und mit Beschluss der Referentenrunde vom 17.07.2018 in das BIC-Verfahren aufgenommen. Sie umfasst den Ersatzneubau des Kinder- und Jugendhau￾ses „Oase“ mit Stützpunkt für die Spielmobile „Mobbl“ und „Ratz“ in der Nopitschstraße. Da der Jugendtreff „Oase“ nicht über ausreichend räumliche Ressourcen verfügt, um den Bedarf zu decken und da das bisherige Gebäude des Jugendtreffs abgewirtschaftet ist, wird ein Ersatz- und Erweiterungsbau eines Kinder- und Ju￾gendhauses mit Stützpunkt für Spielmobile in der Nopitschstraße geschaffen. Der gewählte Standort liegt in unmittelbarer Nähe des Einzugsbereichs der Jugendlichen und kann aus allen umliegenden Wohnquartieren gut erreicht werden. Ein funktionaler Interim für das Jugendhaus Oase ist ggfs. aufgrund des Bauablaufes zu erstellen; wer dies übernimmt, wird über den städtebaulichen Vertrag geregelt. Teilfinanzierung der förderfähigen Kosten durch Einzug von Haushaltsresten der ehemaligen Maßnahme￾Nr.17 „Stadterneuerung St. Leonhard/Schweinau. Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal betreut. 3) Kostenberechnung 4) Städtebauförderungsmittel aus dem Programm „Sozialer Zusammenhalt“ 5) 3. Quartal 2021 / 3. Quartal 2023 374

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