Referat IV
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
Geschäftsbereich Referat IV:
00030
Schulzentrum Rothenburger Straße 401 (ÖPP)
- Die Maßnahme ist deckungsfähig mit den Einzelmaßnahmen 00034, 00179, 00181 bis 00183 und 00650. -
1) Der Neubau der Johann-Pachelbel-Realschule sowie der neuen Staatliche Fachoberschule II wurde im Rahmen eines ÖPP-Verfahrens errichtet und zum Schuljahresbeginn 2017/2018 in Betrieb genommen. Der Gebäudekomplex wird unter dem Namen „Schulzentrum Rothenburger Straße 401“ geführt. Sie wurde vermögensmäßig erfasst, die Umschuldung hat stattgefunden und das Darlehen ist eingerichtet. Die weitere Veranschlagung bezieht sich auf die Darlehens- und Gebäudemanagementzahlungen.
2) Reduzierung der Gesamtkosten aufgrund von nicht mehr benötigten Haushaltsresten und anteiliger Finanzierung von Mehrkosten bei der Maßnahme 1080 Bertha-von-Suttner. Erhöhung der Einzahlungserwartung um
605.000 €.
3) Kostenberechnung. Bei den investiven Gesamtkosten werden auch Zinsen der Zwischenfinanzierung berücksichtigt. In den konsumtiven Gesamtkosten nicht enthalten sind die konsumtiven Zinsen für die Endfinanzierung, da diese zentral im Gesamthaushalt veranschlagt werden.
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG
5) 2015 / 2017
00033
Michael-Ende-Schule; Neubau Grundschule und Hort (ÖÖP)
- Die Maßnahme ist deckungsfähig mit den Einzelmaßnahmen 00153 und 00154. -
1) Im Rahmen einer Öffentlich-Öffentlichen-Partnerschaft (ÖÖP) ist eine vollständig gebundene, fünfzügige
Ganztagsgrundschule mit integriertem Hort sowohl für den Stadtteil als auch sprengelübergreifend entstanden. Diese dient als Ersatz für die ehemalige Grundschule Schweinauer Straße (St. Leonhard). Für einen
Zeitraum von 25 Jahren werden vom ÖÖP-Partner Gebäudemanagementleistungen erbracht. Nach Fertigstellung der Maßnahme werden noch Gebäudemanagementraten, sonstige von der Stadt zu tragende Kosten, Vandalismusschäden und Tilgungsleistungen veranschlagt.
2) Reduzierung der Gesamtkosten aufgrund von nicht mehr benötigten Haushaltsmitteln.
3) Kostenberechnung. Bei den investiven Gesamtkosten werden auch Zinsen der Zwischenfinanzierung, zu zahlen an die privaten bzw. öffentlichen Partner, berücksichtigt. In den konsumtiven Gesamtkosten nicht enthalten sind die konsumtiven Zinsen für die Endfinanzierung, da diese zentral im Gesamthaushalt veranschlagt
werden.
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG
5) 2014 / 2016
348
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00034
Förderzentrum Paul-Moor-Schule mit schulvorbereitenden Einrichtungen (ÖPP)
- Die Maßnahme ist deckungsfähig mit den Einzelmaßnahmen 00030, 00179, 00181 bis 00183 und 00650. -
1) Der Neubau des Förderzentrums Paul-Moor-Schule wurde im Rahmen eines ÖPP-Verfahrens errichtet. Die
Schule ist seit dem Schuljahresbeginn 2014/2015 in Betrieb. Sie wurde vermögensmäßig erfasst, die Umschuldung hat stattgefunden und das Darlehen ist eingerichtet. Die weitere Veranschlagung bezieht sich auf
die Darlehens- und Gebäudemanagementzahlungen.
2) Reduzierung der Gesamtkosten aufgrund von nicht mehr benötigten Haushaltsresten und anteiliger Finanzierung von Mehrkosten bei der Maßnahme 1080 Bertha-von-Suttner.
3) Kostenberechnung. Bei den investiven Gesamtkosten werden auch Zinsen der Zwischenfinanzierung, zu zahlen an die privaten bzw. öffentlichen Partner, berücksichtigt. In den konsumtiven Gesamtkosten nicht enthalten sind die konsumtiven Zinsen für die Endfinanzierung, da diese zentral im Gesamthaushalt veranschlagt
werden.
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG
5) 2013 / 2014
00153
Schulkomplex BBS: Neubau (ÖÖP)
- Die Maßnahme ist deckungsfähig mit den Einzelmaßnahmen 00033 und 00154.-
1) Da die derzeitige Bertolt-Brecht-Schule abgerissen werden soll, ist ein Neubau erforderlich. Im Stadtrat vom
26.04.2017 wurde die Wirtschaftlichkeit der Realisierung im Rahmen eines ÖÖP auf Grundlage einer Kostenberechnung nach DIN 276 nachgewiesen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung damit beauftragt, mit der WBGKommunal einen ÖÖP-Vertrag zu schließen, was im Sommer 2017 erfolgte. Im Stadtrat am 19.09.2018
wurde die Vergabe der weiteren Planungs- und aller Bauleistungen an einen Generalunternehmer beschlossen.
2) Anpassung der Gesamtkosten aufgrund von zusätzlicher Gebäudemanagementrate im letzten MIP-Jahr.
3) Kostenannahme. Bei den investiven Gesamtkosten werden auch Zinsen der Zwischenfinanzierung, zu
zahlen an die privaten bzw. öffentlichen Partner, berücksichtigt. In den konsumtiven Gesamtkosten nicht enthalten sind die konsumtiven Zinsen für die Endfinanzierung, da diese zentral im Gesamthaushalt veranschlagt
werden.
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG
5) 2018 / 2021
349
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00154
Gretel-Bergmann-Schule (ÖÖP)
- Die Maßnahme ist deckungsfähig mit den Einzelmaßnahmen 00033 und 00153. -
1) Mit Stadtratsbeschluss vom 17.04.2013 wurde der Umsetzung des Neubaus der Grundschule mit Hort an der
Bertolt-Brecht-Straße (Dependance der Grundschule Zugspitzstraße) durch die WBG-Kommunal im Rahmen
eines ÖÖPs zugestimmt. Die bisherige Maßnahme „Dependance Zugspitzstr. (bisherige Bez. KarlSchönleben-Str.) Neubau Grundschule und Hort (ÖÖP)“ wurde nun umbenannt in „Gretel-Bergmann-Schule
(ÖÖP)“.
2) Reduzierung der Gesamtkosten aufgrund von nicht mehr benötigten Haushaltsmitteln und Reduzierung der
Gebäudemanagementrate.
3) Kostenberechnung. Bei den investiven Gesamtkosten werden auch Zinsen der Zwischenfinanzierung, zu
zahlen an die privaten bzw. öffentlichen Partner, berücksichtigt. In den konsumtiven Gesamtkosten nicht
enthalten sind die konsumtiven Zinsen für die Endfinanzierung, da diese zentral im Gesamthaushalt veranschlagt werden.
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG
5) 2015 / 2017
350
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00179, 00181 - 00183
Generalsanierung Schulen (ÖPP)
- Die Maßnahmen sind gegenseitig deckungsfähig mit den Maßnahmen 00030, 00034 und 00650. -
1) Im Rahmen von ÖPP-Verträgen wurde die Generalsanierung folgender Schulhäuser durchgeführt:
00179 Sigena-Gymnasium
00181 Hans-Sachs-Gymnasium, Turnhalle
00182 Kopernikusschule
00183 Adalbert-Stifter-Schule
Nach Fertigstellung der Maßnahmen werden noch Gebäudemanagementraten, sonstige von der Stadt zu tragende Kosten und Vandalismusschäden sowie die Tilgungsleistungen veranschlagt und verausgabt.
2) 00181: Reduzierung der Gesamtkosten wg. Finanzierung von Kosten für einen Spielplatz bei der Maßnahme
Kopernikusschule (00182)
00182: Zusätzliche Veranschlagung von Kosten für die Errichtung eines Spielplatzes (Finanzierung aus
00181/ 00183)
00183: Reduzierung der Gesamtkosten wg. Finanzierung von Kosten für einen Spielplatz bei der Maßnahme
Kopernikusschule (00182)
3) Kostenberechnung. Bei den investiven Gesamtkosten wurden auch die Zinsen der Zwischenfinanzierung, zu
zahlen an die privaten bzw. öffentlichen Partner, mit einbezogen. In den konsumtiven Gesamtkosten nicht
enthalten sind die konsumtiven Zinsen für die Endfinanzierung, da diese zentral im Gesamthaushalt veranschlagt werden.
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG
5) 00179 Sigena-Gymnasium: 2009 / 2011
00181 Hans-Sachs-Gymnasium, Turnhalle: 2009 / 2010
00182 Kopernikusschule: 2009 / 2010
00183 Adalbert-Stifter-Schule: 2009 / 2010
351
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00232
Neubau Schulzentrum Südwest
1) Das Schulzentrum Südwest in der Pommernstraße 10, Gemarkung Röthenbach bei Schweinau, wurde 1977
errichtet und beheimatet das Sigmund-Schuckert-Gymnasium und die Peter-Henlein-Realschule. Aufgrund
des baulichen Zustandes des Gebäudes und der vorhandenen baulichen Schäden wird ein Ersatzneubau für
2.475 Schüler, der aus wirtschaftlichen Gründen einer Generalsanierung vorzuziehen ist, notwendig.
Die Maßnahme umfasst neben dem Neubau der Realschule und des Gymnasiums, deren Ganztagesbetreuung, eine kombinierte Schul- und Stadtteilbibliothek, die Dienststelle des Ministerialbeauftragten für Realschulen in Mittelfranken sowie zwei Gebäude für Sportnutzung mit sieben Übungseinheiten für den Hallensport,
Freisportanlagen und Außenanlagen.
Im Rahmen eines Realisierungswettbewerbs wurde als energetisches Ziel die Errichtung einer klimaneutralen
Schule im Sinne einer Null- bzw. Plusenergiebilanz mit einer sehr hohen Eigenbedarfsdeckung durch den Einsatz regenerativer Energien vorgegeben. Der Bau erfolgt in drei Bauabschnitten.
2) Neuaufnahme
3) Kostenberechnung
4) Es werden nach Art. 10 FAG Landesmittel in Höhe von 52,128 Mio. € als Zuwendungen erwartet.
5) 2020/ 2028
00252
PVS: Aufstockung, Brandschutz (FAG plus 15)
- Die Maßnahme wurde aus der Pauschale 31 – FAG plus 15 - herausgelöst. -
1) Durch die Aufstockung des Gebäudes um vier Geschosse wird Platz für die Einrichtung des gebundenen
Ganztagesangebotes für die Realschule und das Gymnasium in der Form von Lernlandschaften geschaffen.
Damit werden für die Schule von den 20 noch benötigten Klassenräumen 12 realisiert. Nach Fertigstellung
der Maßnahme soll in einem weiteren Schritt der im Schulhof stehende Holzpavillon entfernt werden.
Im Zuge der IZBB-Aufstockung soll auch eine Verbindung zwischen Altbau und IZBB-Gebäude über ein gemeinsames Treppenhaus geschaffen werden. Der Ersatz der über ein gemeinsames Treppenhaus wegfallenden Räume ist Teil der IZBB-Bau Aufstockung. Die räumliche Anbindung ist erforderlich, um den baulichen
Brandschutz im Altbau (zweiter unabhängiger Rettungsweg) zu gewährleisten.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG (Sonderprogramm FAG plus 15).
5) 2017 / 2019
352
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00555
Neue Hegelstr. 17: Erweiterung 2. BA
- Deckungsfähig mit Maßnahme 00554: Neue Hegelstraße 17: Abbruch/NB Hort (6+4) 1.BA (siehe Ref. V)
1) Neubau zur Deckung der Schul- und Betreuungsbedarfe im 2.Bauabschnitt: Nachverdichtung des Schulareals
der Hegel-Grundschule im 1.Bauabschnitt nach Abriss des stillgelegten Schwimmbads mit einem insgesamt
1.997 m²BGF großen dreigeschossigen Anbau an die Schule mit einem 508 m² BGF großen schulischen Anteil und einer Erweiterung des Kinderhortes (1.BA veranschlagt als Maßnahme 00554 bei Ref. V). Im 2.Bauabschnitt erfolgt nach Abriss der eingeschossigen Bestandsbebauung die Nachverdichtung mit einem dreigeschossigen freistehenden Neubau.
Die Planung und Umsetzung erfolgt durch die WBG-Kommunal
2) Verschiebung der Mittel auf spätere Jahre, da es zu Verzögerungen kommt
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG
5) 2016 / noch offen
00561
Uhlandstr. 33: Umbau
1) Umbau der Kleinhallen an der Uhlandschule: Umnutzung der denkmalgeschützten und mit dem Schulhauptgebäude verbundenen Kleinhallen. Schaffung von Betreuungsräumen sowie Speise- und Aufenthaltsräumen
für die Uhlandschule Im Zuge der 1.645 m² BGF umfassenden Maßnahme werden Brandschutzverbesserungen und behindertengerechte Erschließung des Schulhauptgebäudes mit durchgeführt.
Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal geplant.
2) Anpassung der Einzahlungserwartung. Es wird mit höheren Einzahlungen gerechnet.
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG.
5) 2017 / 2019
353
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00563
Max-Beckmann-Schule: Teilsanierung und Erweiterung
1) Die Max-Beckmann-Grundschule in der Beckmannstraße 2, Gemarkung Worzeldorf, besteht derzeit aus 16
Klassen und sieben Mittagsbetreuungsgruppen. Aufgrund der aktuellen Schülerzahlprognosen besteht Bedarf
an diversen Erweiterungsflächen für weitere Klassen- und Fachräume sowie Mittagsbetreuungsflächen. Hieraus ergibt sich zum einen ein Erweiterungsbaubedarf von ca. 570 m² Bruttogeschossfläche. Im bestehenden
Schulgebäude müssen außerdem wegen des baulichen Zustandes die Fenster erneuert, Böden ausgetauscht
und das Turnhallendach saniert werden. Weiterhin besteht in diversen Teilbereichen des in Bauabschnitten
gewachsenen Bestandsgebäudes teils erheblicher Sanierungsbedarf. Dabei ist eine hinsichtlich des Gesamtzustandes nicht erforderliche Generalsanierung durch eine Begrenzung auf Teilmaßnahmen zu vermeiden.
Aufgrund der schwierigen Rahmenbedingungen (ein reiner Erweiterungsanbau und eine Aufstockung sind
jeweils ineffizient, der Generalsanierungs- und Umbaubedarf des Pausenhallen-Zwischenbaus würde neubauähnliche Kosten verursachen) ist der eingeschossige Zwischenbau abzureißen und an dessen Stelle ein
vergrößerter zweigeschossiger Neubau zu errichten. Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal geplant.
2) Neuaufnahme
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG.
5) 2020 / 2023
00650
Maiacher Straße Neubau (Schulen und Hort) (ÖPP)
- Die Maßnahme ist deckungsfähig mit den Einzelmaßnahmen 00030, 00034, 00179 und 00181 bis 00183. -
1) Am Standort Maiacher Straße soll der Neubau einer 3-zügigen Grundschule mit dazugehörigem 3-gruppigen
Hort, eine 6-zügige Mittelschule (mit 32 Regelklassen, davon 23 im gebundenen Ganztag), eine Dreifach- und
Einfachsporthalle, Außensportfläche und Außen-und Freiflächen erfolgen.
In einem ersten Bauabschnitt erfolgt der Neubau der Grundschule, des Hortes, der Neubau der Mittelschule
und der Einfachsporthalle. In einem zweiten Bauabschnitt werden dann die bestehende Grundschule abgebrochen und es erfolgt der Neubau der Dreifachsporthalle mit Freisport- und Außenflächen.
Die Inbetriebnahme der Gebäude des 1.Bauabschnittes ist für das 1. Quartal 2023 geplant. Die Inbetriebnahme der Dreifachsporthalle ist für Sommer 2024 geplant.
2) Reduzierung der Gesamtkosten wg. Kürzung „Kunst am Bau“ auf 100.000 € wg. ausgabenbegrenzender
Maßnahmen aufgrund der Corona Pandemie.
3) Kostenannahme
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG
5) 2021/ 2023-2024
354
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
Aus der Pauschale 35 abgezweigte Einzelmaßnahmen für Brandschutz:
00668, 00830, 01060
- Die aus der Pauschale finanzierten Einzelmaßnahmen sind gegenseitig deckungsfähig. –
00668 Neue Hegelstr. 17: Sanierung der Rettungswege
Baubeginn/ Baufertigstellung: 2021
00830 Regenbogenstr. 73: Sanierung der Rettungswege
Baubeginn/ Baufertigstellung: 2021/ 2022
01060 Neptunweg 19: Sanierung der Rettungswege
Baubeginn/ Baufertigstellung: 2021/ 2022
00756
GS und Hort Am Thoner Espan 10, 1. und 2. BA
1) Die Grundschule am Thoner Espan soll erweitert werden. In einem 1. Bauabschnitt sind der Abriss der alten
Turnhalle und anschließend der Neubau einer 4-zügigen Grundschule mit 5 Mittagsbetreuungsräumen und
einem 10-gruppigen Hort geplant. Der zweite Bauabschnitt umfasst den Abriss des alten Schulgebäudes und
den Neubau einer 3-fach-Sporthalle. Des Weiteren wird das am angrenzenden Grundstück bestehende Container-Hortprovisorium umgenutzt für KiGa-Weiternutzung bis zur Umsetzung der Kita „Neue Mitte Thon“. Aufgrund von Kapazitätsausweitung bis zur Inbetriebnahme der GS Forchheimer wird das Container-Schulprovisorium baubegleitend erhalten. Die Schule erhält zudem eine BOS-Anlage, zur Verstärkung des Behördenfunkes. Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal geplant.
2) Anpassung der Einzahlungen, Erhöhung aufgrund von Kostenberechnung für den 2. Bauabschnitt
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG
5) 2018/ 1.BA 2020; 2025.
355
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00825
Bismarckschule: Sanierung Dach/Fassade/Fenster
1) Das Schulgebäude an der Bismarckstr. 20, Gemarkung Schoppershof, gehört zu den bedeutendsten Bauten
des Jugendstils in Nürnberg. Das aufwendig gestaltete Gebäude wurde von 1902 bis 1904 errichtet.
Die massiven Schäden der Bausubstanz, insbesondere an der Fassade und am Dach, erfordern eine umfassende Sanierung der Schule. Bereits 2017/2018 wurden die dringendst notwendigen und nicht aufschiebbaren Sofortmaßnahmen im Bereich der Giebel und Ziergiebel umgesetzt, um die daraus resultierende Sicherheitsgefahr abzuwenden. Die Baumaßnahme findet im laufenden Betrieb statt; es müssen jedoch Klassenzimmer ausgelagert werden. Die Kosten für das Ausweichquartier sind in den Kosten der Maßnahme enthalten.
2) Neuaufnahme
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG
5) 2021/ 2023
00849
B7, Äußere Bayreuther Straße 61 (2 Großküchen, 6 Lehrküchen): Investitionszuschuss Kücheneinrichtung
1) Die B 7 benötigt am neuen Standort Äußere Bayreuther Str. 61 wieder eine entsprechende Ausstattung der
(Fach-)Unterrichtsräume z. B. Küchen (2 Groß- und 6 Lehrküchen, inkl. Lüftungsdecken), Wäscherei, Bügelei). Das Gebäude ist angemietet und wurde in generalsaniertem und umgebauten Zustand an die Stadt
Nürnberg übergeben. Ursprünglich war nur vereinbart, dass der Vermieter als Service aus einer Hand auch
die Planung und den Einbau der Küchen übernimmt, damit die Schnittstellen so gering wie möglich gehalten
und der sehr enge Bauzeitenplan eingehalten werden kann. Die Küchenausstattung wurde mittels Einmalzahlung vom Vermieter abgekauft.
Außerdem werden Mehrkosten gegenüber dem ursprünglichen Vertrag bezuschusst, welche die Planungskosten für die Küche abdecken sowie Lüftungsdecken, die aufgrund von notwendigen Sicherheitsstandards
erforderlich sind.
Neben der Planung, der Beschaffung und Finanzierung der Sonderausstattung, die vom Vermieter nicht zur
Verfügung gestellt wird, sind in der Kostenkalkulation auch die Mittel für loses Interieur (z. B. Schul- und Büromöbel, Küchenutensilien) enthalten, soweit diese nicht mehr umgezogen werden können und zu ersetzen
sind. Die Mehrkosten für die Sonderausstattungen werden gem. FAG bezuschusst.
2) keine
3) Kostenberechnung
4) Förderung nach FAG, Bescheid vom 25.03.2019
5) 2019 / 2020
356
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00862
IT-Strategie an Schulen
1) Der digitale Wandel verändert auch die Anforderungen an den Bildungsstandort Nürnberg und seine Schulen
als Lernort in der schulischen Bildung und der Erwachsenenbildung.
Das Referat für Schule und Sport reagiert mit folgenden Maßnahmen auf diese Veränderungen, um den Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrkräften die notwendige Infrastruktur zur Vermittlung der notwendigen
Kompetenzen zu ermöglichen und außerdem das Schulgebäude für die weitere gesellschaftliche Nutzung zu
öffnen:
Medienentwicklungspläne an den Schulen und Qualitätsstandards im Rahmen des Kapitels Digitalisierung
im Orientierungsrahmen der städtischen Schulen.
Weiterentwicklung des Aus- und Fortbildungskonzepts des Instituts für Pädagogik und Schulpsychologie.
Ausstattungsstandards im Bereich Hardware und Software, die einerseits den pädagogischen Anforderungen genügen, andererseits effizient und kostengünstig beschafft und gewartet werden können. Anpassung der Klassenräume an die durch die Digitalisierung möglichen neuen Formen des Unterrichts.
Zentrale Verwaltung von Daten zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit unter
Berücksichtigung der Ressourcen- und Verwaltungseffizienz.
Zentrale Verwaltung der Geräte zur Optimierung von Service und Betrieb.
Aufbau einer strukturierten LAN- und WLAN-Vernetzung in Nürnberger Schulen.
Anbindung an das leistungsfähige Glasfasernetz der Stadt Nürnberg.
Aufbau und Ertüchtigung eines modernen, leistungsfähigen und ausfallsicheren Mesh-Netzes inkl. Rechenzentren.
2) Anpassung der voraussichtlichen Einzahlungen; Vorziehung der Mittel aus 2024
3) Kostenanschlag
4) Drittmittel werden aus folgenden Förderprogrammen erwartet: „Richtlinie zur Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für öffentliche Schulen und Plankrankenhäuser“ (GWLANR), „Richtlinie für die Gewährung von
Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus – Digitalbudget für das digitale Klassenzimmer“, „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus – digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen“ und „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus – Sonderbudget Leihgeräte“ (SoLe). Weitere Förderprogramme sind aktuell angekündigt, aber noch nicht veröffentlicht worden.
5) 2018 / 2026
357
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00871
Brunecker Straße: Neubau GS mit Hort
1) Zur Abmilderung des bestehenden Raummangels in der Nürnberger Südstadt bietet sich ein vorgezogener
Baubeginn der geplanten 5-zügigen Grundschule (Kombieinrichtung mit 500 Plätzen) an der Brunecker
Straße und ein Bezug des Neubaus zum Schuljahr 2024/2025 an. Die separat zu errichtende 2fach-Sporthalle
ist hiervon ausgenommen und wird voraussichtlich zeitversetzt erst ein Jahr später in Betrieb gehen können.
Nachdem das neue Schulgebäude in der Brunecker Straße frühestens 3 Jahre später als benötigt zur Verfügung stehen wird und für die Kinder des neuen Stadtteils Lichtenreuth nur noch eine kurze Zeitspanne gegeben ist, bis sie die Schule besuchen werden, bedarf es noch weiterer adäquater Lösungsvorschläge, um den
Raumbedarf decken zu können.
2) Neuaufnahme
3) Kostenschätzung
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG
5) 2021/ 2024
01006
Integrierte Fachunterrichtsräume
1) Die inhaltliche Auseinandersetzung mit der Digitalisierung und deren Einfluss auf die berufliche Tätigkeit sind
von zentraler Bedeutung für den Bildungsauftrag der beruflichen Schulen. Digitalisierung ist sowohl Gegenstand
von Bildung als auch Werkzeug im Bildungsprozess. Das Zusammenspiel von Maschinen und IT-Technologie
hält Einzug in die gesamte berufliche Welt. Die souveräne Verwendung digitaler Werkzeuge ist für den Erfolg
im Arbeitsleben ebenso unerlässlich wie für eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe. Der kompetente
Umgang mit Informations- und Kommunikationstechnologien stellt heute neben Lesen, Schreiben und Rechnen
eine vierte Kulturtechnik dar.
Der digitale Wandel verändert auch die Anforderungen an den Bildungsstandort Nürnberg und seine Schulen
als Lernort in der schulischen Bildung und der Erwachsenenbildung. Mit dem Schwerpunkt auf Vernetzung von
Theorie und Praxis soll an berufsqualifizierenden Schulen eine zeitgemäße Einrichtung von integrierten Fachunterrichtsräumen (iFU) optimiert und etabliert werden.
2) Anpassung der Gesamtkosten und des Mittelabflusses an die veränderte Fördersituation
3) Kostenanschlag
4) Drittmittel aus der Richtlinie „Budget für integrierte Fachunterrichtsräume an berufsqualifizierenden Schulen“
und aus der „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bayerischen
Staatsministeriums für Unterricht und Kultus – digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen“.
5) 2018 / 2025
358
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01027
GS Forchheimer Straße, Neubau
1) In der Forchheimer Straße, im nordöstlichen Stadtgebiet soll wegen der Neuaufteilung der Schulsprengel sowie den prognostizierten künftigen Schülerzahlen und den daraus entstehenden Betreuungsbedarf eine weitere Grundschule auf einem bislang unbebauten Grundstück entstehen.
Der Neubau umfasst eine fünfzügige Grundschule mit integrierter kooperativer Ganztagsbildungs-Kombieinrichtung („Kombihort“) für jeweils 500 Kinder. Die innere Organisation sieht ein miteinander verzahntes Raumprogramm von Schule und Betreuungsangebot vor. Dies ermöglicht wechselseitige Raumnutzungen und die
Nutzung gemeinsamer Infrastrukturen in einem Gebäude und soll damit organisatorische sowie pädagogische
„Brüche" für die Kinder vermeiden bzw. minimieren.
Aufgrund der Vorgaben im Bebauungsplan steht nur ein kleines Baufeld zur Verfügung. Deswegen soll die für
die Grundschule notwendige Sporthallenkapazität auf dem Gelände des TSV Johannis 1883 als Teil eines ab
2021 separat zu planenden Projektes mit angeordnet werden.
2) Neuaufnahme
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG
5) 2021/ 2023
01038
Hintere Insel Schütt 5, Toilettensanierung
1) Die Grund- und Mittelschule Insel Schütt wurde um 1966 errichtet und befindet sich aufgrund der Altstadtlage
unter Ensembleschutz. Die sanitären Anlagen der Schule Insel Schütt, die derzeit ca. von 530 Schülerinnen
und Schüler und ca. 110 Personen aus dem Lehr- und Verwaltungsbereich genutzt werden, sind abgewirtschaftet und befinden sich in einem sanierungswürdigen Zustand. Insbesondere die Installationsleitungen
wurden seit Erbauung in den 1960er Jahren nicht mehr grundlegend erneuert. Aus diesem Grund sollen
sämtliche WC-Anlagen saniert werden.
Um den Schulbetrieb möglichst wenig zu stören und um Synergieeffekte zu nutzen, ist es erforderlich, die Sanierungsmaßnahmen an den WC-Anlagen gemeinsam mit der Sanierung des Daches, der Fassade und der
Fenster auszuführen, die im Rahmen der Umsetzung des Kommunalinvestitionsprogramms Schulinfrastruktur
(KIP-S) erfolgt.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss
3) Kostenberechnung
4) keine
5) 2020 / 2021
359
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01054
Georg-Paul-Amberger-Schule, Dachsanierung
1) Die Grund- und Mittelschule in der Amberger Straße 25 wird derzeit von ca. 500 Schülerinnen und Schülern
besucht. Die Dachflächen der Schule weisen altersbedingt starke Schäden auf und sind in ihren Funktionen
erheblich beeinträchtigt. Die Nasen der Biberschwanzziegel sind teilweise verrottet, die Ziegel ausgeblüht und
haben bereits deutlich sichtbare Risse. Aufgrund von teilweise fehlenden Nasen an den Biberschwanzziegeln
ist ein fester Halt an der Konterlattung nicht mehr gewährleistet, so dass durch herabfallende Ziegel eine
akute Verkehrsgefährdung besteht. Die Dachlatten sind altersbedingt gebrochen oder angebrochen. Die Gauben haben sich teilweise verzogen, da Balkenteile teilweise in einem desolaten Zustand sind. Die Einblechungen sind nicht mehr dicht und müssen ebenso erneuert werden. Aufgrund der Gefahr, dass Ziegel abrutschen
und Personen gefährden, wurden bereits vor Ort erste Sicherungsmaßnahmen vorgenommen und ein Bauzaun sowie ein Gerüst gestellt. Zur Gefahrenabwehr und zur Vermeidung weitergehender Schäden an der
Bausubstanz ist die Sanierung des Daches unumgänglich.
2) keine
3) Kostenberechnung
4) keine
5) 2020
01064
Investorenprojekt Errichtung B5/B14
1) „Im Nürnberger Süden und Westen besteht ein großer Raummangel im Grundschulbereich, so dass die Versorgung über die Neugründung einer Grundschule Süd / Schönweißstraße (im Bestand nach Auszug der Beruflichen Schule - Direktorat 14) und der Unterbringung zusätzlicher Grundschulklassen im Bestandsbau der
Reutersbrunnenschule (nach Auszug der Beruflichen Schule - Direktorat 5) sichergestellt werden soll. Aus
diesem Grund müssen neue Räume für die beiden beruflichen Schulen gefunden werden. Eine gemeinsame
Unterbringung in einem Objekt eröffnet die Möglichkeit von synergetischen Nutzungen.
Nicht zuletzt durch das ohnehin bereits sehr umfangreiche Investitionsprogramm für den Schulbereich befinden sich die Kapazitäten der städtischen Baudienststellen Hochbauamt und WBG/K am Limit. Zur Realisierung des Projektes ist daher sowohl ein geeignetes Grundstück zu finden und zu erwerben sowie ein Planungs- und Baudienstleister zu finden, der dieses Gebäude erstellt und dann an die Stadt übereignet.
Auf Grund der gegebenen Rahmenbedingungen sollen die erforderlichen Leistungen für die Beschaffung der
Berufsschule B5/B14 als Gesamtvergabe ausgeschrieben und gesamthaft an einen Investor vergeben werden.
2) Neuaufnahme
3) Kostenschätzung
4) voraussichtlich Vom Land: Zuweisungen nach FAG, Höhe noch unklar
5) nicht relevant
360
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01078
Ballsporthalle Tillypark
1) Am Tillypark soll eine Sporthalle für ca. 4.000 Zuschauer errichtet werden. Bereits seit vielen Jahren ist in
Nürnberg die Diskussion im Gange, dass eine Veranstaltungshalle mit Schwerpunkt Sport für ca. 4.000 Zuschauer fehlt.
Nutzer für eine Halle der Kategorie bis 4.000 Personen im Rundenbetrieb sind die Ballsportarten mit 1. oder
2. Bundesliga in Nürnberg: Basketball Falcons, Handball-Damen, Hockey Damen und Herren, Futsal und
ggfs. Volleyball aus der Region. Außerdem ist eine Nutzung der NBBL (Nachwuchs Basketball Bundesliga)
mit den Tornados Franken und der aufstrebenden Handballmännermannschaft des HBC Nürnberg denkbar.
Dazu kommen die Ringer der Johannis-Grizzlys und die Tanz-Formation der 1. Bundesliga des TSC RGC
Nürnberg. Die Zielgruppe sportlich sind ferner überregionale Meisterschaften und (internationale) Events, z.B.
in den Schwerpunktsportarten der Stadt mit Fechten, Badminton, Rhythmische Sportgymnastik und
Taekwondo bzw. Judo. Eine Kulturnutzung wird ebenso in Betracht gezogen.
2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund von Mehrkosten bei der Altlastenentsorgung und zusätzlichen Ausstattungen, sowie Umsetzung eines anderen Küchenkonzeptes
3) Kostenberechnung
4) keine
5) 2020 / 2021
01080
Bertha-von-Suttner: Erneuerung Schul- und Vereinsanlagen (Investitionszuschuss)
1) Der bauliche Zustand der Schulsport- und Vereinsanlage Bertha-von-Suttner-Straße macht umfangreiche Erneuerungsarbeiten notwendig, die in zwei Bauabschnitten durchgeführt werden sollen. In einem ersten Bauabschnitt sollen die Leichtathletikanlagen (Bau einer neuen Rundlaufbahn als Kunststoffbahn mit 6 Bahnen an
Stelle der alten Aschenbahn, Erneuerung der Weitsprunganlage, des Multifunktionsfeldes, des Hochsprungfeldes und der Kugelstoßanlage, Errichtung eines Containers zur Lagerung von Geräten sowie Verlegung von
Leerrohren für eine Flutlichtanlage) durch die Sportgemeinschaft Viktoria Nürnberg-Fürth 1883 e.V. erneuert
werden. Die Stadt Nürnberg beteiligt sich mit einem Investitionszuschuss.
2) Erhöhung der Gesamtkosten
3) nicht relevant
4) Zuwendungen nach FAG
5) nicht relevant
361
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01129
Interim GS Dunant
1) Die Henry-Dunant-Schule soll erweitert werden um den prognostizierten künftigen Schülerzahlen und dem
daraus entstehenden Betreuungsbedarf gerecht zu werden. Im Vorgriff auf den zu errichtenden Erweiterungsbau ist für die Abdeckung des dringenden Bedarfs ein temporärer Interimsbau für die Dauer von ca. 2 Jahren
notwendig. Ab September 2024 sollen die Bedarfe durch den Grundschul- bzw. Kita-Neubau abgedeckt werden.
Als Interim wird ein 1.166 m² Bruttogeschossfläche großes, dreigeschossiges Containergebäude auf Fertigteilfundamenten errichtet, das anschließend durch die Stadt angemietet wird.
2) Neuaufnahme
3) Kostenberechnung
4) keine
5) 2022
01130
Bau Surferwelle: Investitionszuschuss
1) Der seit 2012 bestehende Verein Nürnberger Dauerwelle e.V. beabsichtigt im Bereich Fuchsloch seitlich der
Pegnitz einen Wellenkanal für eine „stehende Welle“ zu errichten und zu betreiben. Auf Basis des Investitionszuschusses der Stadt (45 %) ergibt sich damit eine Fördersumme von 1,022 Mio. €. Der Zuschuss wird
über drei Jahre ausgezahlt.
2) Neuaufnahme
3) Kostenberechnung
4) keine
5) nicht relevant
362
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01131
Errichtung Velodrom: Investitionszuschuss
1) Zur Errichtung des Velodroms gewährt die Stadt einen Investitionszuschuss von 8 Mio. € in zwei Raten. Voraussetzung für die Gewährung der Fördermittel ist eine adäquate Förderung des Projektes mit Bundes- und
Landesmitteln sowie die Anerkennung des Velodroms als Bundestützpunkt des Bund Deutscher Radfahrer
(BDR) und der Deutschen Triathlon Union (DTU). Vor der Gewährung eines jährlichen Betriebsmittelzuschusses ist ein belastbarer Wirtschaftsplan vorzulegen, der auch mögliche Zuschüsse anderer Fördermittelgeber
berücksichtigt.
2) Neuaufnahme
3) Kostenschätzung
4) keine
5) nicht relevant
01134
Sanierung BBS für Interimszwecke
1) Die bestehende BBS soll mindestens bis 2025 als Interimslösung für das Martin-Behaim-Gymnasium (MBG)
genutzt werden, bis der Abbruch und Neubau vom MBG bis 2025 realisiert ist. Danach sind weitere Interimsnutzungen geplant.
Damit die bestehende BBS weiterhin genutzt werden kann ist die Fertigstellung des neuen Schulzentrums BBS
und der Umzug in den Osterferien 2022 Voraussetzung. Anschließend muss die bestehende BBS für eine
weitere Nutzung ertüchtigt werden. Nach den Sommerferien kann dann das MBG einziehen, damit das alte
MBG abgebrochen und bis 2025 neu errichtet werden kann. Diese zeitlichen Abfolgen müssen aufeinander
abgestimmt sein. Aufgrund des engen Zusammenhanges sollen die ÖÖP-Maßnahmen (Neubau BBS und Neubau MBG / Sanierung NGN) sowie die Interimsmaßnahme für die bestehende BBS durch die WBG KOMMUNAL
GmbH (WBG K) erfolgen.
Damit die bestehende BBS bis mind. 2025 genutzt werden kann, wurde vom Hochbauamt eine Liste mit Maßnahmen einschließlich der Kosten erstellt, die für die Vorbereitung und den Betrieb der Interimsnutzung erforderlich werden. In einer gemeinsamen Abstimmung wurde festgelegt, welche dieser Maßnahmen unabdingbar
notwendig sind und von der WBG K durchgeführt werden sollen. Alle weiteren Maßnahmen verbleiben als Aufgabe im Bauunterhalt bei der HVE Schule u. Sport in Zusammenarbeit mit H.
2) Neuaufnahme
3) Kostenschätzung
4) keine
5) nicht relevant
363
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01135
Erwerb Tempohaus für Berufsschulzwecke
1) Das Tempohaus liegt in unmittelbarer Nähe des BBZ und ist derzeit fast vollständig zu Schulzwecken von der
Stadt Nürnberg angemietet. Der derzeitige Eigentümer, ein Immobilienfonds, beabsichtigt das Gebäude zu
veräußern. Da der Standort dauerhaft für den Schulbereich benötigt wird, seitens der Regierung von Mittelfranken FAG-Mittel für einen Ankauf in Aussicht gestellt wurden und eine Wirtschaftlichkeitsberechnung ergeben hat, dass ein Ankauf wirtschaftlicher als eine weitere Anmietung ist, wurde entschieden, das Objekt anzukaufen.
2) Neuaufnahme
3) Kostenschätzung
4) voraussichtlich Vom Land: Zuweisungen nach FAG, Höhe noch unklar
5) nicht relevant
01136
Errichtung Bikepark: Investitionszuschuss
1) In der Sportkommission wurden die Planungen zur Erstellung eines Bikeparks am Schmausenbuck samt einem Netz an Trails, u.a. auf Basis der in diesem Gebiet bereits vorhandenen Wege und Streckenvielfalt befürwortet. Die Ausgestaltung des Bikeparks und der Trails soll im Rahmen eines Beteiligungsprozesses an einem Runden Tisch entstehen. Bikepark und Trails sollen sowohl für den Leistungs- als auch den Breitensport
genutzt werden können.
Nach Klärung der baurechtlichen Fragestellungen, für die Erstellung, und unter der Voraussetzung, dass sich
die Bayerischen Staatsforsten in gleicher Höhe an den Investitionskosten beteiligen, erfolgt ein Investitionszuschuss durch die Stadt Nürnberg. Geplant ist ein Zuschuss in Höhe von bis zu 200 000 €, sowie Betriebskosten in Höhe von jährlich circa 60 000 € (ab 2021).
2) Neuaufnahme
3) Kostenschätzung
4) keine
5) nicht relevant
364
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01140
Neubau GS Reutersbrunnenstraße
1) Am Standort Reutersbrunnenstraße bietet sich zur Abmilderung der bestehenden Raumbedarfe im Grundschulbereich des Nürnberger Westens ein Vorziehen des geplanten Erweiterungsbaus in Modulbauweise für
8 Klassen und 150 Hortplätze auf dem angrenzenden Grundstück der ehemaligen Feuerwache 1 an. Nach
derzeitiger Planung wird ein Bezug des Modulbaus zum Schuljahresbeginn 2022/2023 angestrebt.
2) Neuaufnahme
3) Kostenschätzung
4) Vom Land: Zuweisungen nach FAG, Höhe geschätzt
5) 2021/ 2022
365