Referat VI
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
Geschäftsbereich Referat VI:
00107, 00108, 00687
U-Bahn 3 Südwest, Rothenburger Straße - Gebersdorf
- Bauabschnitt 2.2 wird unter MIP-Nr. 687 veranschlagt.-
- Bauabschnitt 2.1 wird unter MIP-Nr. 107 veranschlagt.-
- Der Grunderwerb wird für den gesamten U3-Südwestast unter MIP-Nr. 108 veranschlagt.-
- Bei Einsatz von Stellplatzgeldern Verringerung der städtischen Mittel. -
- Ab 2011 enthalten die städtischen Mittel an SÖR zu zahlende, aktivierbare Sondernutzungsgebühren. -
1) Im ersten Bauabschnitt der U3 Südwest wurden die Bahnhöfe Sündersbühl und Gustav-Adolf-Straße erstellt
und 2008 in Betrieb genommen. Der U3-Südwestast soll mit den Bahnhöfen Großreuth bei Schweinau, Kleinreuth bei Schweinau und Gebersdorf verlängert werden.
Der Bauabschnitt 2.1 der U3 SW (Gustav-Adolf-Straße – Großreuth bei Schweinau) ist in Bau, siehe hierzu
MIP-Nr. 107.
Der Bauabschnitt 2.2 (Kleinreuth bei Schweinau – Gebersdorf) ist in Bau, siehe hierzu MIP-Nr. 687.
Der Betrieb soll mit einem automatischen System (AGT) erfolgen, siehe hierzu MIP-Nr. 111.
Sowohl Busbahnhof als auch Betriebshof werden mit einem niedrigeren Fördersatz gefördert. Die Förderquote für die Gesamtmaßnahme reduziert sich daher um rd. 2 Prozentpunkte auf rd. 70 %.
2) 00687: Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund von Baukostensteigerung und Erhöhung der Bauhaftpflichtversicherung. Anpassung der Förderquote an die nun vorliegenden Zuwendungsbescheide. Aufgrund von ausgabenbegrenzenden Maßnahmen wegen der Corona Pandemie verschiebt sich der Mittelabfluss von 2021 auf
2022.
3) Kostenberechnung
4) Zuwendungen von Bund und Land (GVFG und BayÖPNVG)
5) 2001 / 2024
375
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00111
U-Bahnlinien U2 und U3: Automatisches Betriebssystem
- Ursprüngliche Finanzierung nominell 80/20 % = 72/28 % real. -
1) In der Nürnberger U-Bahn wurde zunächst im BA 1 der U3 und im Innenbereich der U2 ein automatisches
Betriebssystem (AGT) realisiert, wobei auf der U2 zunächst weltweit erstmalig ein Mischbetrieb stattfand. Die
Inbetriebnahme erfolgte im Juni 2008. Anfang 2010 wurden die Außenäste der U2 auf automatischen UBahnbetrieb umgestellt, so dass seitdem auf der U2 und der U3 die U-Bahn automatisch fährt.
Auch auf den weiteren Neubauabschnitten der U3 (BA 2 und BA 3) wird das automatische U-Bahnbetriebssystem realisiert.
2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund Laufzeitverlängerungen der Baustufen, die Anbindung der Zugzielanzeiger und Erweiterung der Videodiagnose.
3) Kostenberechnung
4) Zuweisungen von Bund und Land (GVFG und BayÖPNVG).
5) 2002 / 2024
376
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00576
Energie-Autocontrollingsystem: Erweiterung ab 2013
1) Mit dem Ausbau der Verbrauchsdatenerfassung (Zählerstände Wärme, Strom, Wasser) bei Großverbrauchern (ab ca. 30.000 EUR Energie- und Wasserkosten pro Jahr) sollen in den Dienststellen und Eigenbetrieben zusätzliche Einsparpotenziale erschlossen werden.
Damit wird eine deutlich bessere Datengrundlage, vor allem durch genaue und umfangreiche Verbrauchsdaten mit hoher zeitlicher Auflösung, geschaffen. Die Personalkapazität bei KEM kann sich dann mehr dem Auswerten, Bewerten und Erkennen von kurzzeitigen Ausreißern, identifizieren auffälliger Verbräuche und Einleiten von Optimierungsmaßnahmen widmen. Der Aufwand für manuelle Datenbeschaffung und –pflege sinkt
erheblich. Auswertungen können zudem automatisiert erfolgen, wie z.B. durch das „Alarmieren“ bei bestimmten Grenzwertüberschreitungen.
Gleichzeitig dienen die Datengrundlagen dazu, mit ausgewählten Gebäuden am EU-Projekt EDI-Net teilzunehmen. In dem Projekt sollen Instrumente entwickelt und getestet werden, die die Nutzerinnen und Nutzer
noch stärker als bisher für den Verbrauch ihrer Gebäude sensibilisieren und zum Energiesparen motivieren.
Die für das Gesamtvorhaben entwickelte Umsetzungsstrategie für ein wirksameres Energiecontrolling ist bis
2026 angelegt. Sie beinhaltet neben der effizienteren Datenbeschaffung, -aufbereitung, -pflege und
-auswertung, das schnellere Reagieren bei Auffälligkeiten, das gezielte Aufspüren von Einsparpotenzialen
und insbesondere auch die direktere und stärkere Einbeziehung der Nutzer.
Die bisherigen Erfahrungswerte zeigen, dass die Qualitätsverbesserungen im Energiecontrolling und daraus
resultierende Energie- und Kosteneinsparungen wie erwartet eintreten.
2) Fortschreibung des Projektes, Anpassung des voraussichtlichen Mittelabflusses
3) Kostenannahme
4) keine
5) nicht relevant
00613
Bauzeitzinsen
1) Bauzeitzinsen werden für über den Jahresabschluss hinweg nicht aktivierte Anlagen im Bau berechnet. Die
Veranschlagung erfolgt hier zentral und pauschal für UB, Frh und Marktamt.
2) Anpassung aufgrund der Erhebung der betreffenden Maßnahmen.
3) Kostenannahme
4) keine
5) nicht relevant
377
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00620
U1-Bahnhof Muggenhof: Generalsanierung
1) Der U-Bahnhof Muggenhof erstreckt sich in Hochlage in Ost-West-Richtung über der Kreuzung Fürther-/
Adolf-Braun-/ Sigmundstraße. Er ist seit 1970 in Betrieb und muss nunmehr dringend generalsaniert werden.
Die Außenfassade zeigt gravierende Schäden. Die aus Leichtbeton hergestellten Attikaplatten sind am Ende
ihrer Lebensdauer angelangt und nicht mehr instand zu setzen. Im Sommer 2013 wurde ein Sicherheitsnetz
an der Fassade gespannt, um ein Herunterfallen von Betonteilen zu verhindern.
Durch die Erneuerung der Attikaplatten ist es unumgänglich die Fassadengläser auszubauen und durch eine
neue Fassadenkonstruktion zu ersetzen und ggf. das Tragsystem zu ertüchtigen.
Die Generalsanierung umfasst somit die Erneuerung der Attikaplatten in Verbindung mit einer neuen Glasfassade über das gesamt Bahnhofsbauwerk inkl. Treppenaufgänge, die Beseitigung der festgestellten Schäden
an der Betonkonstruktion und eine Revitalisierung des gesamten Bahnhofs, einschließlich elektrischer Anlagen, d.h. der Bahnhof inkl. der unterirdischen Zugänge soll freundlicher und heller werden sowie mit einem
verbesserten Leitsystem (inkl. Blindenleitsystem) ausgestattet werden. Der östliche Zugang soll ebenerdig
erfolgen. Der westliche Zugang bleibt als Unterführung erhalten.
2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund der Submissionsergebnisse einzelner Gewerke, welche deutlich über
den Kostenberechnungen lagen.
3) Kostenschätzung
4) keine
5) 2018 / 2021
378
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00630
Stadterneuerung Gibitzenhof/Steinbühl-West/Rabus
1) Die Stadtteile Gibitzenhof und Steinbühl-West sind bereits seit 2003 immer wieder Gebiete, die intensiv betrachtet wurden. Aufbauend auf den Erkenntnissen aus vier Untersuchungen wurde die Satzung für das Sanierungsgebiet am 26.04.2017 im Stadtrat beschlossen:
2003: durchgeführte Untersuchung
2012: Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept "Nürnberger Süden"
2013: ein studentisches integriertes Stadtteilentwicklungskonzept für Gibitzenhof und Steinbühl-West sowie
2014: Analyse zur Identifikation räumlicher Schwerpunkte der Stadtentwicklung
2015: Um die Gebietskulisse festzulegen wurden aufbauend auf den bereits bestehenden Analysen, über
"Vorbereitende Untersuchungen" nach § 141 BauGB die wichtigsten Handlungsfelder ermittelt. Im Ergebnisbericht zu den vorbereitenden Untersuchungen werden Planungserfordernis und Handlungsbedarf in den untersuchten Quartieren beschrieben.
Auf Grundlage der ermittelten strukturellen, sozialen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge
werden im Rahmen themenbezogener Handlungsfelder die festgestellten Missstände, Defizite und Bedarfe
dargelegt und Entwicklungspotentiale aufgezeigt. Die formulierten Ziele, Maßnahmen und Projektvorschläge
bilden die Grundlage für eine städtebauliche, perspektivische Entwicklung; sie dienen der städtebaulichen und
stadtfunktionalen Verbesserung. Aktuell wird die Projektumsetzung mit den planenden und ausführenden
Dienststellen abgestimmt.
Die Schwerpunkte der nächsten Jahre werden auf folgenden Projekten liegen: Quartiersmanagement, Neugestaltung Helmut-Herold-Platz und Spielplatz Frankenstraße, Umsetzung kompakter Grün-Projekte im öffentlichen Raum, Neubau Jugendtreff Diana.
Perspektivisch wird die Gestaltung der Überdeckelung des FSW auch Thema der Stadterneuerung werden.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss
3) Kostenannahme
4) Städtebaufördermittel, Programm „Sozialer Zusammenhalt“ (56% Förderquote)
5) Die Laufzeit von Sanierungsgebieten beträgt in der Regel 10-15 Jahre.
00687
U-Bahn 3 Südwest, Großreuth bei Schweinau – Gebersdorf
Siehe hierzu Maßnahme 00107.
379
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00715
Stadterneuerung Weststadt
Gegenseitig deckungsfähig mit Maßnahme-Nr. 716 (Stadterneuerung Altstadt Süd).
1) Das Stadterneuerungsgebiet Weststadt (MIP-Nr. 20) wurde 2016 um die Bereiche zwischen Sielstraße/
Paumgartnerstraße und Plärrer erweitert. Ein zusätzlicher MIP-Ansatz (Nr. 715) wurde geschaffen.
Im Gebiet bestehen aktuell folgende Handlungsbedarfe:
z.B. Grün- und Freifläche „Maxgrün“, Neugestaltung Plärrer, Umsetzung von INSEK-Konzeptbausteinen wie
der „Stadtidee Fürther Straße“, Neugestaltung Vorplatz Memorium Nürnberger Prozesse, Aufwertung Heinickeplatz 2. Bauabschnitt, Neugestaltung Vorplatz Epiphanias-Kirche.
2) Erhöhung der Gesamtkosten durch Umschichtung von Restmitteln der Maßnahme-Nr. 20 (Stadtumbau West);
Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss, Anpassung der zu erwartenden Einzahlungen
3) Kostenannahme
4) Städtebaufördermittel, Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ (53% Förderquote)
5) Die Laufzeit von Sanierungsgebieten beträgt in der Regel 10-15 Jahre.
00716
Stadterneuerung Altstadt Süd
Gegenseitig deckungsfähig mit Maßnahme-Nr. 715 (Stadterneuerung Weststadt).
1) Das im Sommer 1998 ausgewiesene Sanierungsgebiet Altstadt-Süd wurde 2017 auf Basis ergänzender vorbereitender Untersuchungen neu aufgelegt und erweitert.
Dabei wurden insbesondere nachfolgende Bearbeitungsschwerpunkte definiert:
Aufwertung Bereich Bahnhofsvorplatz / Königstorpassage / Stadtgraben, Neuaufstellung Quartiersmanagement, Neugestaltung von Plätzen und Straßenräumen, Sicherung wichtiger Einzeldenkmäler, Generalsanierung Künstlerhaus 3.BA., Kommunales Förderprogramm für Hof-, Fassaden- und Dachbegrünung.
Stand 2020 sind erste Maßnahmen (z.B. Bahnhofsvorplatz) bereits abgeschlossen, weitere Maßnahmen (z.B.
Künstlerhaus, Hintere Ledergasse 43) in der Umsetzung und zusätzliche Maßnahmen (Luitpoldstraße, Marientorzwinger) in der Planung.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss; Anpassung der zu erwartenden Einzahlungen
3) Kostenannahme
4) Städtebaufördermittel, Programm „Sozialer Zusammenhalt“ (56% Förderquote)
5) Die Laufzeit von Sanierungsgebieten beträgt in der Regel 10-15 Jahre.
380
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00766
Stadterneuerung Langwasser
1) Im Jahr 2015 wurde das Stadtteilentwicklungskonzept INSEK Südost in einem intensiven und umfassenden
Prozess erarbeitet. Der Stadtrat hat im September 2016 die Ausweisung des Soziale-Stadt-Gebiets „Nürnberg
Langwasser“ beschlossen. Erste Handlungsfelder waren die Aufwertung von öffentlichen Räumen hinsichtlich
Aufenthaltsqualität und die Unterstützung kleinerer Maßnahmen wie z. B. Street Art. Die für die Maßnahme
„Gemeinschaftshaus Langwasser 2. BA“ (Maßnahme 12) bereitgestellten Fördergelder wurden direkt bei der
Maßnahme veranschlagt. Aufgrund weiterer Handlungsbedarfe wurde das Stadterneuerungsgebiet im März
2019 um den Bereich Neuselsbrunn erweitert und als Satzung förmlich festgelegt.
Aktuell wird die Erarbeitung konkreter Sanierungsziele für das Gesamtgebiet vorbereitet, um die Umsetzung
weiterer Maßnahmen einzutakten. Die Schwerpunkte werden dabei auf folgenden Projekten liegen:
Quartiersmanagement mit Quartiersbüro, Quartiersentwicklungskonzept (Nachverdichtung), Masterplan Ferdinand-Drexler-Weg, Neugestaltung Annette-Kolb-Anlage, Aufwertung Bahnhof Märzfeld inkl. Unterführung,
Aufwertung Fußgängerzone Nachbarschaft F/G, Begleitung WBG-Qualifizierungsmaßnahmen Nachbarschaft
A/B, Spielhof Georg-Ledebour-Schule, Entwicklung PRINOVIS-Areal etc.
Anlässlich der Neuaufstellung der Städtebauförderungsprogramme in 2020 wurde das Sanierungsgebiet dem
Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ (PWE) zugeordnet (bisher „Soziale Stadt“).
Auf die prognostizierten Zuschusserwartungen hat dies vorerst keinen Einfluss.
2) keine
3) Kostenannahme
4) Mittel aus dem Bund-Länder-Städtebauförderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“. Der BundLänder-Anteil beträgt 60 % der förderfähigen Kosten, der städtische Anteil beläuft sich auf 40 %. Da die Gesamtkosten der Maßnahmen auch nicht förderfähige Kosten enthält, beträgt im MIP der Bund-Länder-Anteil
56 %,
der städt. Eigenanteil 44 %.
5) Die Laufzeit von Sanierungsgebieten beträgt in der Regel 10-15 Jahre.
381
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00822
Videoüberwachung U-Bahnanlagen
1) Die gegenwärtige Videoüberwachung in den U-Bahnanlagen orientiert sich ausschließlich an den Anforderungen der VAG. Aus Sicherheitsgründen soll künftig an beiden Bahnsteigenden jeweils beidseitig eine Videoüberwachung vorgesehen werden. Zudem sollten auch Verteiler- und Zwischengeschosse sowie die Zugangsbereiche vor Aufzügen mit Kameras überwacht werden. Des Weiteren soll die Bildqualität erhöht werden, sodass auf dem Bildmaterial mehr Details erkennbar sind und gegebenenfalls auch eine Gesichtserkennung (z. B. zur Strafverfolgung) durchgeführt werden kann.
2) keine
3) Kostenschätzung
4) Kostenerstattung der Infra Fürth für die auf das Stadtgebiet Fürth entfallenden Maßnahmen. Vom Land Bayern ist eine Festbetragsförderung in Höhe von 1,5 Mio. Euro in Aussicht gestellt worden.
5) 2017 / 2022
00881
Erneuerung Stellwerk Eberhardshof
1) Das Stellwerk im U-Bahnhof Eberhardshof (EB) ist ein älteres Stellwerk, an dem noch keine umfassenden
Modernisierungen durchgeführt wurden. Es basiert ausschließlich auf analoger Technik und die Ersatzteilversorgung hierfür ist auf Dauer nicht gesichert. Dieses Stellwerk muss deshalb auf digitale Technik umgestellt
werden. Die Kabelanlage an der Oberfläche steht nach gut 30 Betriebsjahren ebenfalls zur Erneuerung an. Im
Rahmen des U-Bahnbau und Pachtvertrag ist die Stadt Nürnberg für investive Erneuerungsmaßnahmen an
der an die VAG verpachteten U-Bahninfrastruktur zuständig. Nach Rücksprache mit der Anlagenbuchhaltung
handelt es sich beim Austausch des Stellwerks Eberhardshof um eine investive Maßnahme (Austausch Betriebsvorrichtung). Der Ersatz ergibt sich somit aus der vertraglichen Verpflichtung gegenüber der VAG.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss
3) Kostenschätzung
4) keine
5) 2019 / 2023
382
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01076
Stadterneuerung Galgenhof/Steinbühl
1) Das Sanierungsgebiet Galgenhof/Steinbühl wurde 1996 förmlich festgelegt, 2010 wurden der Richard-Wagner-Platz und das Heumann-Areal mit einbezogen. Seitdem konnten im Rahmen des Stadterneuerungsprozesses zahleiche Maßnahmen erfolgreich umgesetzt und der Stadtteil weiterentwickelt werden. Aufgrund weiterhin bestehender Handlungsbedarfe insbesondere im Bereich der Grün- und Freiflächenausstattung, der
Gestaltung der Straßen- und Platzräume und des Quartiersmanagements wird angestrebt, das Sanierungsgebiet weitere 10 Jahre zu bearbeiten. Insbesondere die Aufwertung und Neuschaffung von Grünflächen in der
Südstadt genießt höchste Priorität. Die Aktualisierung der Sanierungsziele ist in Vorbereitung, aktuell ist die
Umsetzung folgender Maßnahmen geplant: Fortführung der Umgestaltung des Aufseßplatzes, Begrünungsmaßnahmen "Klein aber fein" im Quartier, Aufwertung Südstadtpark, Umgestaltung und Aufwertung
Wölckernstraße, Aufwertung Kopernikusplatz und das Förderprogramm "Mehr Grün für Nürnberg".
2) keine
3) Kostenannahme
4) Mittel aus dem Bund-Länder-Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“. Der Bund-Länder-Anteil beträgt 60 %
der förderfähigen Kosten, der städtische Anteil beläuft sich auf 40 %. Da die Gesamtkosten der Maßnahmen
auch nicht förderfähige Kosten enthält, beträgt im MIP der Bund-Länder-Anteil 56 %,
der städt. Eigenanteil 44 %.
5) Die Laufzeit von Sanierungsgebieten beträgt in der Regel 10-15 Jahre.
383
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01117
Stadterneuerung Nördliche Altstadt - Weiterführung
1) Das Stadterneuerungsgebiet "Nördliche Altstadt" ist dem Städtebauförderungsprogramm "Aktive Stadt- und
Ortsteilzentren" zugeordnet, der bisherige MIP-Ansatz zur Umsetzung der Sanierungsziele (Nr. 18) wird im
Jahr 2020 verbraucht. Ab 2020 wird eine Neuaufstellung der Städtebauförderung vollzogen, mit einem fokussierteren Programmansatz. Es zeichnet sich ab, dass die Nördliche Altstadt künftig dem neuen Programm
"Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne" zugeordnet werden könnte. Mit dem
Programm werden insbesondere die Zielsetzungen der bisherigen Programme "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" sowie "Städtebaulicher Denkmalschutz" gebündelt. Stadtzentren sollen zu identitätsstiftenden Standorten für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur weiterentwickelt werden. Der städtebauliche Denkmalschutz
ist dabei ein wichtiger förderfähiger Aspekt, der gerade in der Altstadt große Chancen eröffnet. Für die Realisierung weiterer Maßnahmen zur Umsetzung der Sanierungsziele sowie zur Sicherung von Zuschüssen aus
den neu aufgelegten Städtebauförderungsprogrammen wird ein neuer MIP-Ansatz für das Gebiet mit einer
Laufzeit von 10 Jahren geschaffen. Folgende Maßnahmen sollen dabei zur Umsetzung kommen oder mitfinanziert werden:
Aufwertung Stangengässchen; Neukonzeption und Aufwertung Stadtgraben; Aufwertung Andreij-SachharowPlatz inkl. Unterflur-Wertstoffcontainer in Verbindung mit der Maßnahme Untere Talgasse 8 (Herrenschießhaus); Aufwertung Egidienplatz in Verbindung mit der Maßnahme Pellerhaus; Aufwertung Münzplatz, Webersplatz, Listenhof; Neukonzeption Bereich Teufelsgraben; Neukonzeption und Aufwertung Unterer Bergauerplatz; Aufwertung Augustinerstraße / Winklerstraße in Verbindung mit der Maßnahme Augustinerhof; Aufwertung Hans-Sachs-Platz 2. BA; Denkmalsanierung Pilatushaus; Weitere Denkmalsanierungen (z.B. Anwesen Winklerstr. 2 westlich Neubau IHK); Fortführung Quartiersmanagement Altstadt
2) Neuaufnahme
3) Kostenannahme
4) Mittel aus dem Bund-Länder-Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der
Orts- und Stadtkerne“. Der Bund-Länder-Anteil beträgt 60 % der förderfähigen Kosten, der städtische Anteil
beläuft sich auf 40 %. Da die Gesamtkosten der Maßnahmen auch nicht förderfähige Kosten enthalten, beträgt im MIP der Bund-Länder-Anteil 54 %, der städt. Eigenanteil 46 %.
5) Die Laufzeit des Sanierungsgebietes beträgt ca. 10 Jahre.
384
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
001132
U-Bahn Verteilergeschoss Lorenzkirche
1) Nach dem erneuten Insolvenzantrag und Bekanntgabe der Schließung der Warenhäuser der GALERIA Karstadt Kaufhof GmbH am Standort Nürnberg wurde gemeinsam zwischen der Stadt Nürnberg und dem Eigentümer des Warenhauses am U-Bahnhof Lorenzkirche eine Lösung gesucht, Karstadt am Standort zu halten.
Hierzu wurde eine neue Vereinbarung über die Zuständigkeitsregelung und die Kostenträgerschaft in der Lorenzpassage geschlossen. Die Vereinbarung sieht vor, die Zuständigkeit innerhalb der Passage weitgehend
auf die Stadt Nürnberg / VAG zu übertragen. Weiter sieht die Vereinbarung vor, auf Grundlage eines vorhandenen Gestaltungskonzepts, eine optische Aufwertung zusammen mit einer erforderlichen Erneuerung der
technischen Anlagen innerhalb der nächsten 36 Monate vorzunehmen.
2) Neuaufnahme
3) Kostenschätzung
4) keine
5) 2020 / 2023
385