HaushaltssperreBeta

← Haushaltsplan 2014 – 07_Lagebericht

Verbindlichkeiten und Schulden

Haushalt 2014 · Seiten 11–16 · Seiten 11–16 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

F.4.2 Verbindlichkeiten und Schulden Die Schulden der Stadt Nürnberg im Kernhaushalt haben zum Jahresende 2012 den Stand von 1.216,0 Mio. € für Verbindlichkeiten aus Krediten erreicht. Be￾zieht man hierbei die Verbindlichkeiten aus PPP￾Verträgen mit ein, sind es 1.269,5 Mio. €. Hinweis: Der Einbezug der Verbindlichkeiten, die aus PPP￾Verträgen resultieren und damit wirtschaftlich einer Kreditaufnahme gleichkommen, werden zukünftig im städtischen Schuldenstand mit ausgewiesen. Damit wird der wachsenden Bedeutung der PPP-Verträge Rechnung getragen. Die Darstellung der Verbindlichkei￾ten und Schulden wurde deshalb zur besseren Ver￾gleichbarkeit ab 2009 der neuen Vorgabe angepasst. Sie bezieht sich nun auf alle Verbindlichkeiten aus Krediten und PPP-Verträgen. Die Zahlen können aus diesem Grund von den bislang bekannten Werten ab￾weichen. Zum Jahresende 2013 werden die Verbindlichkeiten bei Kreditinstituten entsprechend der aktuellen Planung konstant bleiben. Unter Einbezug der Tilgung aus den PPP-Verträgen sinkt die Verschuldung der Kernstadt dann auf 1.264,4 Mio. €. Entsprechend der Haus￾haltsplanung wird sich die Verschuldung im Jahr 2014 um weitere 6,7 Mio. € verringern, so dass der leichte Knick nach unten in der unteren der drei Verschul￾dungskurven fortgesetzt werden könnte. 2014 würde dann im Kernhaushalt ein Wert von 1.257,7 Mio. € erreicht werden. Diese Entwicklung setzt sich auch bei den städtischen Eigenbetrieben so fort. Diese Schulden sind in zwei grundlegende Kategorien zu unterteilen: Bei den Eigenbetrieben Service Öffentlicher Raum (SÖR), NürnbergBad (NüBad) und Frankenstadion (FSN) müssen die Verlustausgleiche und somit auch Teile des Schuldendienstes aus dem Kernhaushalt bedient werden. NürnbergStift (NüSt) wird aufgrund möglicher Kreditaufnahmen für Investitionen in den nächsten Jahren jetzt ebenfalls dieser Kategorie zuge￾ordnet. Aus diesen Gründen sind diese Schulden in der Bewertung gedanklich dem Kernhaushalt zuzuordnen. Sie betragen in der Planung zum Jahresende 2014 zusammen 74,2 Mio. €. Anders gestaltet es sich bei der Stadtentwässerung und Umweltanalytik und bei der Abfallwirtschaft: Diese Eigenbetriebe sind externe Kos￾tendecker, die ihre Aufwendungen und ihren Kapital￾dienst aus ihren Einnahmen und Gebühren komplett selbst refinanzieren müssen. Der Umfang in dieser Kategorie beträgt 462,6 Mio. € oder 86,2 % der Schul￾den aller Eigenbetriebe. Betrachtet man den Verlauf, stellt man fest, dass die mittlere Kurve, d.h. Kernhaushalt und überwiegend steuerfinanzierte Eigenbetriebe, ebenfalls eine leichte Schuldentilgung von 1,9 Mio. € aufzeigt. Zwar werden dort aufgrund der kommenden Investitionen bei NüBad 6,2 Mio. € neue Verbindlichkeiten aufgenommen. Auch bei SÖR erhöht sich die Verschuldung leicht um 0,6 Mio. €. Die Tilgung im Kernhaushalt von 6,7 Mio. €, sowie von FSN (1,6 Mio. €) und NüSt (0,4 Mio. €) über￾steigen diese Kreditaufnahme jedoch. In der oberen Kurve unter Einbezug von ASN und SUN zeigt sich ebenfalls eine Verringerung der Gesamtver￾schuldung aller Eigenbetriebe einschließlich Kernhaus￾halt um 8,9 Mio. €. Als erfreuliches Fazit für den Haushalt 2014 lässt sich entsprechend der Planung somit ein leichter Rück￾gang der städtischen Verschuldung feststellen. Damit bestehen gute Chancen, dass der Stadthaushalt nach 2012 auch 2013 und 2014 bei diesem wichtigen Ziel im Rahmen der Stadtratsvorgaben bleibt! 37 Finanzreferat 864 € 864 € 910 € 925 € 947 € 939 € 965 € 1.006 € 1.057 € 1.183 € 1.272 € 1.269 € 1.264 € 1.258 € 1.196 € 1.267 € 1.394 € 1.430 € 1.473 € 1.609 € 1.661 € 1.659 € 1.691 € 1.789 € 1.847 € 1.809 € 1.803 € 1.794 € 893 € 894 € 944 € 969 € 1.008 € 1.024 € 1.051 € 1.089 € 1.139 € 1.258 € 1.347 € 1.331 € 1.334 € 1.332 € 800 € 1.000 € 1.200 € 1.400 € 1.600 € 1.800 € 2.000 € 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Schuldenstand der Stadt Nürnberg Angaben zum Schuldenstand 2014 der Eigenbetriebe nach deren Angabe (Ansätze in Mio. Euro) incl. Anleihe und PPP Stand: Plan 2014 Stadt mit Eigenbetrieben Stadt Kernhaushalt Stadt mit Eigenbetrieben NüBad, FSN und SÖR, NüSt sowie vormals STEM > Planwerte 38 Anlage 9 Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten aus Krediten und kreditähnlichen Rechtsgeschäften1) sowie Verpflichtungen nach Art. 72 Abs. 2 GO Arten der Verbindlichkeiten aus Krediten und kreditähnlichen Rechtsgeschäften Stand zu Beginn des Vorjahres 2013 Stand zu Be￾ginn des Haus￾haltsjahres 2014 mit einer Restlaufzeit der Verbindlichkeiten von Veränderung im Haus￾haltsjahr +/- Stand am Ende des Haushalts￾jahres 2014 bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahren mehr als 5 Jahren EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1 2 3 4 5 6 7 1. Anleihen2) - 77.500 - - 77.500 0 77.500 2. Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten3) 2.1 vom Bund - - - - - - - 2.2 vom Land 5 4 - - 4 -0,5 4 2.3 von Gemeinden und Gemeindeverbänden - - - - - - - 2.4 von Zweckverbänden u. dgl. - - - - - - - 2.5 vom sonstigen öffentlichen Bereich 16 - - - - - - 2.6 von Sondervermögen - - - - - - - 2.7 von verbundenen Unternehmen - - - - - - - 2.8 von Beteiligungen - - - - - - - 2.9 von sonstigen öffentli￾chen Sonderrechnungen - - - - - - - 2.10 vom Kreditmarkt4) 1.215.982 1.137.977 - - 1.137.977 -2.151 1.135.826 3.1 Kreditähnliche Rechtsge￾schäfte aus PPP-Projekten 53.446 48.926 - 4.566 44.360 Summe Verbindlichkeiten aus Anleihen und Investitionskredi￾ten sowie PPP-Projekten 1.269.449 1.264.407 - - - -6.717 1.257.690 39 Arten der Verbindlichkeiten aus Krediten und kreditähnlichen Rechtsgeschäften Stand zu Beginn des Vorjahres 2013 Stand zu Beginn des Haushalts￾jahres 2014 mit einer Restlaufzeit der Verbindlichkeiten von Veränderung im Haus￾haltsjahr +/- Stand am Ende des Haushalts￾jahres 2014 bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jah￾ren mehr als 5 Jahren EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1 2 3 4 5 6 7 3.2 Weitere kreditähnliche Rechtsgeschäfte5),6) 3.21 Hypotheken-, Grund- und Rentenschulden 5.519 4.498 -780 3.718 3.22 Restkaufgelder im Zusammenhang mit Grundstücksgeschäften - - - - 3.23 Leasinggeschäfte - - - - 3.24 Leibrentenverträge 1.014 929 -85 844 3.25 Schuldübernahmen - - - - 3.26 Verträge über die Durch￾führung städtebaulicher Maßnahmen - - - - 3.27 Verpflichtung zur Ge￾währung von Schulden￾diensthilfen an Dritte - - - - 3.28 Sonstige einer Kredit￾aufnahme gleich￾kommende Vorgänge 101 85 -20 65 4. Summe Verbindlichkeiten aus Anleihen und Investitions￾krediten, PPP-Projekten und weiterer kreditähnlicher Rechts￾geschäfte 1.276.083 1.269.919 - - - -7.603 1.262.317 Nachrichtlich: 1. Innere Darlehen von rechtlich unselbststän￾digen Einrichtungen 2. Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung7) 2.1 aus Krediten14) 566.353 565.055 565.055 -3.047 562.008 2.2 aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften - - - - 40 Übersicht über Verpflichtungen nach Art. 72 Abs. 2 GO, Art. 66 Abs. 2 LKrO, Art. 64 Abs. 2 BezO – voraussichtlicher Stand der eventuellen Zahlungsverpflichtungen und Vorbelastungen ohne Bilanzierung (Eventualverbindlichkeiten) Arten der Eventual￾verbindlichkeiten8) Stand zu Beginn des Vorjahres 2013 Stand zu Beginn des Haushaltsjahres 2014 Veränderung im Haushaltsjahr +/- Stand am Ende des Haushaltsjahres 2014 EUR EUR EUR EUR 1 2 3 4 1. Bürgschaften9),10) 137.253 124.342 -12.000 112.342 1.1 an Sondervermögen - - - - 1.2 an verbundenen Unternehmen 39.576 38.334 - 1.000 37.334 1.3 an Beteiligungen 79.546 68.650 - 10.000 58.650 1.4 an sonstigen öffentlichen Bereich 1.629 1.466 - 200 1.266 1.5 an sonstigen privaten Bereich 16.502 15.892 - 800 15.092 2. Sonstige kreditähnliche Rechts￾geschäfte ohne Bilanzierung11) 2.1 – 2.5 ... wie 1.1 – 1.5 - - - - 3. Weitere Haftungsverhältnisse nach § 75 KommHV-Doppik12),13) 3.1 – 3.5 ... wie 1.1 – 1.5 - - - - 1) In der Verbindlichkeitenübersicht der Haushaltplanung nach § 1 Abs. 3 Nr. 4 KommHV-Doppik sind auszuweisen: - in Spalte 1 der Stand der Verbindlichkeiten zum 1. Januar des dem Haushaltsjahr vorhergehenden Jahres (= laufendes Haushaltsjahr); - in Spalte 2 – nach dem zeitlichem Fortschritt der Haushaltsplanung - der voraussichtliche oder tatsächliche Stand der Verbindlichkeiten zum 1. Januar des Haushaltsjahres; dieser sollte mit dem Stand der Verbindlichkeiten zum 31. Dezember des dem Haushaltsjahr vorhergehenden Jahres grundsätzlich übereinstimmen; - in den Spalten 3 bis 5 der Stand der Verbindlichkeiten zum 1. Januar des Haushaltsjahres, gegliedert nach Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr, von einem bis fünf Jahren und von mehr als fünf Jahren; - in Spalte 6 der Saldo aus den voraussichtlichen Zu- und Abgängen an Verbindlichkeiten während des Haushaltsjahres (z. B. durch Kreditaufnahme und Kredittilgung); - in Spalte 7 der voraussichtliche Stand der Verbindlichkeiten zum 31. Dezember des Haushaltsjahres (Stand zum 1. Januar zuzüglich der Zugänge und abzüglich der Abgänge während des Haushaltsjahres). 2) Soweit sonstige Verbindlichkeiten aus Wertpapierverschuldung bestehen (z. B. durch die Umwandlung von Krediten entstandene Wertpapiere), sind diese bei Nr. 1 auszuweisen. 3) Endfällige Darlehen sind gesondert zu vermerken. 4) KfW-Kredite sowie Kredite von Landesbanken und Sparkassen sind unter Nr. 2.10 auszuweisen diese Einrichtungen als Kreditinstitute und nicht als sonstige öffentliche Sonderrechnungen. 5) Unter Nr. 3 sind alle gewissen Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften auszuweisen (vgl. Art 72 Abs. 1 GO); hierzu zählen z.B. Leasing￾und Leibrentenverträge, Verlustübernahmen sowie Bürgschaftsverpflichtungen, soweit die Kommune tatsächlich in Anspruch genommen wird. Davon unbeschadet bleibt deren Ausweis als ungewisse Verbindlichkeiten unter den Rückstellungen bzw. – als nur mögliche Zahlungsverpflichtung ohne Bi￾41 lanzansatz – unter den Haftungsverhältnissen (vgl. § 75 KommHV-Doppik). Die Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften sind in Anleh￾nung an den Kontenrahmen nach Arten zu untergliedern. Im Übrigen gelten die Grundsätze der IMBek vom 5. Mai 1983 (AllMBl S. 408). 6) Unter Nr. 3 sind jeweils die sich aus dem Wirtschaftlichkeitsvergleich (§ 12 KommHV-Doppik) ergebenden Projektkosten anzugeben (vgl. dazu auch IMBek vom 6. Februar 2007 Nr. 6 (AllMBl S. 187); dabei sind der Gesamtbetrag und der investive Anteil gesondert darzustellen. Dies gilt auch, wenn im Vorjahr bzw. im Haushaltsjahr keine Zahlungen angefallen sind bzw. anfallen. Soweit die Kommune voraussichtlich nicht oder nicht in voller Höhe in Anspruch genommen wird (z. B. aus Geschäftsbesorgungsverträgen), gelten die Grundsätze zur Darstellung von Haftungsverhältnissen (vgl. § 75 KommHV-Doppik). Ergänzend wird auf die im Rahmen des Wirtschaftlichkeitsvergleichs erforderliche Risikoabschätzung verwiesen. Zur Risikoabschät￾zung vgl. Nr. 6 der IMBek vom 6. Februar 2007 (AllMBl S. 187); bei ÖPP-Modellen vgl. PPP-Leitfaden Teil 2 S. 9 im Internet unter: http://www.innenministerium.bayern.de/imperia/md/content/stmi/bauen/themen/ppp/leitfaden_teil2.pdf 7) Schulden der Eigenbetriebe, Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser mit kaufmännischem Rechnungswesen. 8) Haftungsverhältnisse sind dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Eventualverbindlichkeit begründen. Eventualverbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten, aus der die Kommune nur unter bestimmten Umständen, mit deren Eintritt sie nicht ernsthaft rechnet, in Anspruch genommen werden kann. Die Ver￾merkpflicht setzt voraus, dass die Eventualverbindlichkeiten betragsmäßig angegeben werden können. Sind diese quantifizierbar, so sind sie in Höhe der maximalen Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen zu vermerken. Die Risikoeinschätzung einer Zahlungsverpflichtung ist gesondert zu er￾läutern. Die Haftungsverhältnisse sind grundsätzlich nach Empfängerbereichen und Arten zu untergliedern. Weitergehende Erläuterungen können nach den örtlichen Verhältnissen geboten sein. Insbesondere empfiehlt es sich, bestellte Sicherheiten zugunsten der Kommune darzustellen. Im Übrigen gel￾ten die Grundsätze der IMBek vom 5. Mai 1983 (AllMBl S. 408). 9) Bürgschaften für Förderungen können zusammengefasst dargestellt werden, die Risikoeinschätzung ist zu erläutern. 10) Haftungsverhältnisse gegenüber Sondervermögen und verbundenen Unternehmen gesondert auszuweisen. Haftungsverhältnisse gegenüber Kommu￾nalunternehmen sind gesondert anzugeben („Davon-Vermerk“ bei verbundenen Unternehmen). Bürgschaften für den sonstigen privaten Bereich wer￾den insbesondere für Vereine, aber auch für Privatpersonen vergeben (z.B. Alternative zu Mietkautionen). 11) Unter Nr. 2 sind insbesondere Gewährverträge und Sicherheiten zugunsten Dritter darzustellen. 12) Unter Nr. 3 sind insbesondere mögliche Verpflichtungen aus der Verlustabdeckung von Sondervermögen, verbundenen Unternehmen (hier Spezialfall Kommunalunternehmen als „Davon-Vermerk“) und Beteiligungen zu dokumentieren, soweit diese nicht in der Bilanz bereits als Rückstellung bzw. Ver￾bindlichkeit auszuweisen sind. 13) Verpflichtungsermächtigungen sind gesondert im Muster zu § 1 Abs. 3 Nr. 3 KommHV-Doppik (Anlage 8) darzustellen. 14) Anmerkung Stadt Nürnberg: Inklusive eines Trägerdarlehens von SÖR ab der Spalte für 2013. 42

Download ↓