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Verbindlichkeiten und Schulden
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
F.4.2 Verbindlichkeiten
und Schulden
Die Schulden der Stadt Nürnberg im Kernhaushalt
haben zum Jahresende 2012 den Stand von 1.216,0
Mio. € für Verbindlichkeiten aus Krediten erreicht. Bezieht man hierbei die Verbindlichkeiten aus PPPVerträgen mit ein, sind es 1.269,5 Mio. €.
Hinweis:
Der Einbezug der Verbindlichkeiten, die aus PPPVerträgen resultieren und damit wirtschaftlich einer
Kreditaufnahme gleichkommen, werden zukünftig im
städtischen Schuldenstand mit ausgewiesen. Damit
wird der wachsenden Bedeutung der PPP-Verträge
Rechnung getragen. Die Darstellung der Verbindlichkeiten und Schulden wurde deshalb zur besseren Vergleichbarkeit ab 2009 der neuen Vorgabe angepasst.
Sie bezieht sich nun auf alle Verbindlichkeiten aus
Krediten und PPP-Verträgen. Die Zahlen können aus
diesem Grund von den bislang bekannten Werten abweichen.
Zum Jahresende 2013 werden die Verbindlichkeiten bei
Kreditinstituten entsprechend der aktuellen Planung
konstant bleiben. Unter Einbezug der Tilgung aus den
PPP-Verträgen sinkt die Verschuldung der Kernstadt
dann auf 1.264,4 Mio. €. Entsprechend der Haushaltsplanung wird sich die Verschuldung im Jahr 2014
um weitere 6,7 Mio. € verringern, so dass der leichte
Knick nach unten in der unteren der drei Verschuldungskurven fortgesetzt werden könnte. 2014 würde
dann im Kernhaushalt ein Wert von 1.257,7 Mio. €
erreicht werden.
Diese Entwicklung setzt sich auch bei den städtischen
Eigenbetrieben so fort. Diese Schulden sind in zwei
grundlegende Kategorien zu unterteilen:
Bei den Eigenbetrieben Service Öffentlicher Raum
(SÖR), NürnbergBad (NüBad) und Frankenstadion
(FSN) müssen die Verlustausgleiche und somit auch
Teile des Schuldendienstes aus dem Kernhaushalt
bedient werden. NürnbergStift (NüSt) wird aufgrund
möglicher Kreditaufnahmen für Investitionen in den
nächsten Jahren jetzt ebenfalls dieser Kategorie zugeordnet. Aus diesen Gründen sind diese Schulden in der
Bewertung gedanklich dem Kernhaushalt zuzuordnen.
Sie betragen in der Planung zum Jahresende 2014
zusammen 74,2 Mio. €. Anders gestaltet es sich bei der
Stadtentwässerung und Umweltanalytik und bei der
Abfallwirtschaft: Diese Eigenbetriebe sind externe Kostendecker, die ihre Aufwendungen und ihren Kapitaldienst aus ihren Einnahmen und Gebühren komplett
selbst refinanzieren müssen. Der Umfang in dieser
Kategorie beträgt 462,6 Mio. € oder 86,2 % der Schulden aller Eigenbetriebe.
Betrachtet man den Verlauf, stellt man fest, dass die
mittlere Kurve, d.h. Kernhaushalt und überwiegend
steuerfinanzierte Eigenbetriebe, ebenfalls eine leichte
Schuldentilgung von 1,9 Mio. € aufzeigt. Zwar werden
dort aufgrund der kommenden Investitionen bei NüBad
6,2 Mio. € neue Verbindlichkeiten aufgenommen. Auch
bei SÖR erhöht sich die Verschuldung leicht um 0,6
Mio. €. Die Tilgung im Kernhaushalt von 6,7 Mio. €,
sowie von FSN (1,6 Mio. €) und NüSt (0,4 Mio. €) übersteigen diese Kreditaufnahme jedoch.
In der oberen Kurve unter Einbezug von ASN und SUN
zeigt sich ebenfalls eine Verringerung der Gesamtverschuldung aller Eigenbetriebe einschließlich Kernhaushalt um 8,9 Mio. €.
Als erfreuliches Fazit für den Haushalt 2014 lässt sich
entsprechend der Planung somit ein leichter Rückgang der städtischen Verschuldung feststellen. Damit
bestehen gute Chancen, dass der Stadthaushalt nach
2012 auch 2013 und 2014 bei diesem wichtigen Ziel im
Rahmen der Stadtratsvorgaben bleibt!
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Finanzreferat
864 € 864 €
910 € 925 €
947 € 939 €
965 €
1.006 €
1.057 €
1.183 €
1.272 € 1.269 €
1.264 €
1.258 €
1.196 €
1.267 €
1.394 €
1.430 €
1.473 €
1.609 €
1.661 € 1.659 €
1.691 €
1.789 €
1.847 €
1.809 €
1.803 €
1.794 €
893 € 894 €
944 €
969 €
1.008 €
1.024 €
1.051 €
1.089 €
1.139 €
1.258 €
1.347 €
1.331 € 1.334 €
1.332 €
800 €
1.000 €
1.200 €
1.400 €
1.600 €
1.800 €
2.000 €
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014
Schuldenstand der Stadt Nürnberg
Angaben zum Schuldenstand 2014 der Eigenbetriebe nach deren
Angabe (Ansätze in Mio. Euro) incl. Anleihe und PPP
Stand: Plan 2014
Stadt
mit Eigenbetrieben
Stadt
Kernhaushalt
Stadt
mit Eigenbetrieben
NüBad, FSN und
SÖR, NüSt sowie
vormals STEM
> Planwerte
38
Anlage 9
Übersicht über den
voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten aus Krediten und kreditähnlichen
Rechtsgeschäften1) sowie Verpflichtungen nach Art. 72 Abs. 2 GO
Arten der Verbindlichkeiten aus
Krediten und
kreditähnlichen
Rechtsgeschäften
Stand zu
Beginn des
Vorjahres
2013
Stand zu Beginn des Haushaltsjahres
2014
mit einer Restlaufzeit der
Verbindlichkeiten von
Veränderung
im Haushaltsjahr
+/-
Stand am
Ende des
Haushaltsjahres
2014
bis zu
1 Jahr
1 bis 5
Jahren
mehr als
5 Jahren
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 2 3 4 5 6 7
1. Anleihen2) - 77.500 - - 77.500 0 77.500
2. Verbindlichkeiten aus
Investitionskrediten3)
2.1 vom Bund - - - - - - -
2.2 vom Land 5 4 - - 4 -0,5 4
2.3 von Gemeinden und
Gemeindeverbänden
- - - - - - -
2.4 von Zweckverbänden
u. dgl.
- - - - - - -
2.5 vom sonstigen
öffentlichen Bereich
16 - - - - - -
2.6 von Sondervermögen - - - - - - -
2.7 von verbundenen
Unternehmen
- - - - - - -
2.8 von Beteiligungen - - - - - - -
2.9 von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen
- - - - - - -
2.10 vom Kreditmarkt4) 1.215.982 1.137.977 - - 1.137.977 -2.151 1.135.826
3.1 Kreditähnliche Rechtsgeschäfte aus PPP-Projekten
53.446 48.926 - 4.566 44.360
Summe Verbindlichkeiten aus
Anleihen und Investitionskrediten sowie PPP-Projekten
1.269.449 1.264.407 - - - -6.717 1.257.690
39
Arten der Verbindlichkeiten
aus Krediten und
kreditähnlichen
Rechtsgeschäften
Stand zu
Beginn des
Vorjahres
2013
Stand zu
Beginn des
Haushaltsjahres
2014
mit einer Restlaufzeit der
Verbindlichkeiten von
Veränderung
im Haushaltsjahr
+/-
Stand am Ende
des Haushaltsjahres
2014
bis zu
1 Jahr
1 bis 5 Jahren
mehr als
5 Jahren
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 2 3 4 5 6 7
3.2 Weitere kreditähnliche
Rechtsgeschäfte5),6)
3.21 Hypotheken-, Grund- und
Rentenschulden
5.519 4.498 -780 3.718
3.22 Restkaufgelder im
Zusammenhang mit
Grundstücksgeschäften
- - - -
3.23 Leasinggeschäfte - - - -
3.24 Leibrentenverträge 1.014 929 -85 844
3.25 Schuldübernahmen - - - -
3.26 Verträge über die Durchführung städtebaulicher
Maßnahmen
- - - -
3.27 Verpflichtung zur Gewährung von Schuldendiensthilfen an Dritte
- - - -
3.28 Sonstige einer Kreditaufnahme gleichkommende Vorgänge
101 85 -20 65
4. Summe Verbindlichkeiten
aus Anleihen und Investitionskrediten, PPP-Projekten und
weiterer kreditähnlicher Rechtsgeschäfte
1.276.083 1.269.919 - - - -7.603 1.262.317
Nachrichtlich:
1. Innere Darlehen von
rechtlich unselbstständigen Einrichtungen
2. Schulden der
Sondervermögen mit
Sonderrechnung7)
2.1 aus Krediten14) 566.353 565.055 565.055 -3.047 562.008
2.2 aus kreditähnlichen
Rechtsgeschäften
- - - -
40
Übersicht über Verpflichtungen nach Art. 72 Abs. 2 GO,
Art. 66 Abs. 2 LKrO, Art. 64 Abs. 2 BezO –
voraussichtlicher Stand der eventuellen Zahlungsverpflichtungen und Vorbelastungen ohne Bilanzierung
(Eventualverbindlichkeiten)
Arten der Eventualverbindlichkeiten8)
Stand zu Beginn des
Vorjahres
2013
Stand zu Beginn des
Haushaltsjahres
2014
Veränderung im
Haushaltsjahr
+/-
Stand am Ende des
Haushaltsjahres
2014
EUR EUR EUR EUR
1 2 3 4
1. Bürgschaften9),10) 137.253 124.342 -12.000 112.342
1.1 an Sondervermögen - - - -
1.2 an verbundenen Unternehmen 39.576 38.334 - 1.000 37.334
1.3 an Beteiligungen 79.546 68.650 - 10.000 58.650
1.4 an sonstigen öffentlichen Bereich 1.629 1.466 - 200 1.266
1.5 an sonstigen privaten Bereich 16.502 15.892 - 800 15.092
2. Sonstige kreditähnliche Rechtsgeschäfte ohne Bilanzierung11)
2.1 – 2.5 ... wie 1.1 – 1.5 - - - -
3. Weitere Haftungsverhältnisse
nach § 75 KommHV-Doppik12),13)
3.1 – 3.5 ... wie 1.1 – 1.5 - - - -
1) In der Verbindlichkeitenübersicht der Haushaltplanung nach § 1 Abs. 3 Nr. 4 KommHV-Doppik sind auszuweisen:
- in Spalte 1 der Stand der Verbindlichkeiten zum 1. Januar des dem Haushaltsjahr vorhergehenden Jahres (= laufendes Haushaltsjahr);
- in Spalte 2 – nach dem zeitlichem Fortschritt der Haushaltsplanung - der voraussichtliche oder tatsächliche Stand der Verbindlichkeiten zum
1. Januar des Haushaltsjahres; dieser sollte mit dem Stand der Verbindlichkeiten zum 31. Dezember des dem Haushaltsjahr vorhergehenden Jahres
grundsätzlich übereinstimmen;
- in den Spalten 3 bis 5 der Stand der Verbindlichkeiten zum 1. Januar des Haushaltsjahres, gegliedert nach Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr, von
einem bis fünf Jahren und von mehr als fünf Jahren;
- in Spalte 6 der Saldo aus den voraussichtlichen Zu- und Abgängen an Verbindlichkeiten während des Haushaltsjahres (z. B. durch Kreditaufnahme
und Kredittilgung);
- in Spalte 7 der voraussichtliche Stand der Verbindlichkeiten zum 31. Dezember des Haushaltsjahres (Stand zum 1. Januar zuzüglich der Zugänge und
abzüglich der Abgänge während des Haushaltsjahres).
2) Soweit sonstige Verbindlichkeiten aus Wertpapierverschuldung bestehen (z. B. durch die Umwandlung von Krediten entstandene Wertpapiere), sind
diese bei Nr. 1 auszuweisen.
3) Endfällige Darlehen sind gesondert zu vermerken.
4) KfW-Kredite sowie Kredite von Landesbanken und Sparkassen sind unter Nr. 2.10 auszuweisen diese Einrichtungen als Kreditinstitute und nicht als
sonstige öffentliche Sonderrechnungen.
5) Unter Nr. 3 sind alle gewissen Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften auszuweisen (vgl. Art 72 Abs. 1 GO); hierzu zählen z.B. Leasingund Leibrentenverträge, Verlustübernahmen sowie Bürgschaftsverpflichtungen, soweit die Kommune tatsächlich in Anspruch genommen wird. Davon
unbeschadet bleibt deren Ausweis als ungewisse Verbindlichkeiten unter den Rückstellungen bzw. – als nur mögliche Zahlungsverpflichtung ohne Bi41
lanzansatz – unter den Haftungsverhältnissen (vgl. § 75 KommHV-Doppik). Die Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften sind in Anlehnung an den Kontenrahmen nach Arten zu untergliedern. Im Übrigen gelten die Grundsätze der IMBek vom 5. Mai 1983 (AllMBl S. 408).
6) Unter Nr. 3 sind jeweils die sich aus dem Wirtschaftlichkeitsvergleich (§ 12 KommHV-Doppik) ergebenden Projektkosten anzugeben (vgl. dazu auch
IMBek vom 6. Februar 2007 Nr. 6 (AllMBl S. 187); dabei sind der Gesamtbetrag und der investive Anteil gesondert darzustellen. Dies gilt auch, wenn im
Vorjahr bzw. im Haushaltsjahr keine Zahlungen angefallen sind bzw. anfallen. Soweit die Kommune voraussichtlich nicht oder nicht in voller Höhe in
Anspruch genommen wird (z. B. aus Geschäftsbesorgungsverträgen), gelten die Grundsätze zur Darstellung von Haftungsverhältnissen (vgl. § 75
KommHV-Doppik). Ergänzend wird auf die im Rahmen des Wirtschaftlichkeitsvergleichs erforderliche Risikoabschätzung verwiesen. Zur Risikoabschätzung vgl. Nr. 6 der IMBek vom 6. Februar 2007 (AllMBl S. 187); bei ÖPP-Modellen vgl. PPP-Leitfaden Teil 2 S. 9 im Internet unter:
http://www.innenministerium.bayern.de/imperia/md/content/stmi/bauen/themen/ppp/leitfaden_teil2.pdf
7) Schulden der Eigenbetriebe, Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser mit kaufmännischem Rechnungswesen.
8) Haftungsverhältnisse sind dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Eventualverbindlichkeit begründen. Eventualverbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten,
aus der die Kommune nur unter bestimmten Umständen, mit deren Eintritt sie nicht ernsthaft rechnet, in Anspruch genommen werden kann. Die Vermerkpflicht setzt voraus, dass die Eventualverbindlichkeiten betragsmäßig angegeben werden können. Sind diese quantifizierbar, so sind sie in Höhe
der maximalen Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen zu vermerken. Die Risikoeinschätzung einer Zahlungsverpflichtung ist gesondert zu erläutern. Die Haftungsverhältnisse sind grundsätzlich nach Empfängerbereichen und Arten zu untergliedern. Weitergehende Erläuterungen können nach
den örtlichen Verhältnissen geboten sein. Insbesondere empfiehlt es sich, bestellte Sicherheiten zugunsten der Kommune darzustellen. Im Übrigen gelten die Grundsätze der IMBek vom 5. Mai 1983 (AllMBl S. 408).
9) Bürgschaften für Förderungen können zusammengefasst dargestellt werden, die Risikoeinschätzung ist zu erläutern.
10) Haftungsverhältnisse gegenüber Sondervermögen und verbundenen Unternehmen gesondert auszuweisen. Haftungsverhältnisse gegenüber Kommunalunternehmen sind gesondert anzugeben („Davon-Vermerk“ bei verbundenen Unternehmen). Bürgschaften für den sonstigen privaten Bereich werden insbesondere für Vereine, aber auch für Privatpersonen vergeben (z.B. Alternative zu Mietkautionen).
11) Unter Nr. 2 sind insbesondere Gewährverträge und Sicherheiten zugunsten Dritter darzustellen.
12) Unter Nr. 3 sind insbesondere mögliche Verpflichtungen aus der Verlustabdeckung von Sondervermögen, verbundenen Unternehmen (hier Spezialfall
Kommunalunternehmen als „Davon-Vermerk“) und Beteiligungen zu dokumentieren, soweit diese nicht in der Bilanz bereits als Rückstellung bzw. Verbindlichkeit auszuweisen sind.
13) Verpflichtungsermächtigungen sind gesondert im Muster zu § 1 Abs. 3 Nr. 3 KommHV-Doppik (Anlage 8) darzustellen.
14) Anmerkung Stadt Nürnberg: Inklusive eines Trägerdarlehens von SÖR ab der Spalte für 2013.
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